Hoffmann


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Aktuell-Archiv1

WEM GEHÖRT DIE BUNDESREPUBLIK?

Wer auf diese Frage antwortet: „Dem deutschen Volk“, befindet sich im Irrtum. Die Bundesrepublik sollte zwar dem deutschen Volk gehören, aber davon kann derzeit überhaupt keine Rede sein.
Zum Verständnis: Wenn du Dir ein Haus baust, dann brauchst du mehr Geld, als du erspart hast. Die Bank wird dir das benötigte Geld leihen, aber nur unter der Vorrausetzung, dass im Grundbuch eine Grundschuld zu Gunsten der Bank eingetragen wird. Als Eigentümer stehst du im Grundbuch, deshalb kannst du überall erzählen, dass du jetzt Hausbesitzer bist. In Wirklichkeit ist der Eigentümer deiner Immobilie die Bank und zwar solange, bis du deine Schulden vollkommen abgezahlt hast.
Unsere herrlichen, als Sachwalter der Volksinteressen vom Volk gewählten, hin und wieder in ihrer Zusammensetzung veränderten, wechselnden Regierungen haben eine gigantische Staatsverschuldung zu verantworten. Wenn es gelingt, die jährliche „Neuverschuldung“ etwas abzubremsen, bricht in Parteikreisen Jubel aus.
Wie kann es angehen, dauernd neue Schulden aufzunehmen, wenn die Tilgung der Altschulden nicht abgeschlossen ist, ja deren restlose Begleichung immer schwieriger wird?
Wenn wir uns die Frage stellen, wem die Bundesrepublik Deutschland tatsächlich gehört, dann müssen wir ergründen, woher das geliehene Geld kommt. Geld gibt es nur, wenn ein werthaltiges Pfand abgetreten werden kann. Das Pfand für die bundesdeutschen Schuldensummen ist das zu erwartende Steueraufkommen. Mit anderen Worten, die Bundesregierung verpfändet die Schaffenskraft der arbeitenden Bevölkerung.
Die Verschuldung der Bundesrepublik hat natürlich starke Auswirkungen auf das Gesamtgeflecht der politischen Entscheidungen unserer Regierung. Solange die Schulden nicht bezahlt sind, ist Deutschland der willkürlichen Gewalt seiner Gläubiger unterworfen.
Nationale Interessen, egal ob man sie nur rein deutsch, oder gesamteuropäisch definiert, können erst dann uneingeschränkt gewahrt werden, wenn die Befreiung vom global vagabundierenden Kapital und den damit verbundenen, haltlosen Wachstumsinteressen erfolgt ist.
Für diese notwendige Befreiung steht eine Grundvoraussetzung im Raum:
Die Schulden müssen zurückgezahlt werden.
Der erste Schritt dazu wäre die absolute Absage an die Neuverschuldungs-gewohnheiten. Danach müssen die Altschulden abgezahlt werden. Ein Staat mit der Leistungskraft der Bundesrepublik dürfte überhaupt keine Schulden haben. Würden wir die Summen zusammenrechnen, die unnötigerweise im Lauf eines halben Jahrhunderts ohne adäquaten Nutzwert ins Ausland abgeflossen sind, so ständen wir staunend vor einem Staatsschatz der seinesgleichen in der Welt vergeblich suchen würde.
Nun ist aber auch klar, dass unsere Gläubiger die Erlösung aus der Schuldenfalle mit allen Mitteln zu verhindern versuchen werden, weil sie damit ihren Einfluss verlieren würden. Geldverleiher verdienen nur am Ausleihen, nicht am zinslosen Horten ihres Kapitals. Leihen die Kunden auf Dauer nichts mehr, siecht der Kapitalpool dahin. Fleißig ackernde Männer sorgen dafür, dass es dazu nicht kommt. Solange die Topmanager der Finanzmächte mit den Spitzenfunktionären der Regierung Partys feiern, stimmt ihre Welt noch.
Wie lange noch? Zurzeit gehört die Bundesrepublik jedenfalls ihren Gläubigern. Dem Volk obliegt es die Lasten zu tragen.

Karl-Heinz Hoffmann
27.Mai 2011



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Werden die Westmächte Syrien angreifen?

Natürlich wäre die Westallianz an der Zerschlagung der syrischen Republik interessiert. Obwohl es dort ausnahmsweise kein Öl gibt. Mit der Niederwerfung Syriens würden dem ölreichen Iran, der das eigentliche Ziel darstellt, verteidigungspolitisch enorm wichtige Positionen am Mittelmeer verloren gehen. Israel könnte auf eine sichere Nordflanke rechnen. Ein gegen Syrien entfesselter Krieg würde sich aber nicht auf Syrien begrenzen lassen, er würde unweigerlich in den angrenzenden Libanon hinein getragen werden müssen, um die für Israel äußerst gefährliche Hisbollah auszuschalten und gleichzeitig müsste der Iran die Angriffe gegen Syrien und den Libanon so beantworten, als wären sie unmittelbar gegen die Perser selbst gerichtet. Der Iran hätte kaum noch eine Wahl, er müsste militärisch mit vollem Einsatz reagieren, weil der eventuelle Verlust seiner Vorposten am Mittelmeer die iranischen Verteidigungsmöglichkeiten zu stark reduzieren würde.

Ein nur für sich allein stehendes militärisch konventionell strukturiertes Syrien könnte den wie immer hauptsächlich aus der Luft geführten Angriffen auf die Dauer nicht standhalten. Aber Syrien steht eben nicht allein. Es hat gefährliche Verbündete. Den mächtigen, finanzstarken Iran und die schwer besiegbare Hisbollah-Miliz im Libanon.

Was würde geschehen, wenn Syrien tatsächlich vom Westen angegriffen würde?
Ich gehe davon aus, dass in diesem Falle die libanesische Hisbollah sofort die Beschießung Israels mit Kurz- und Mittelstreckenraketen beginnen würde. Das Staatsgebiet Israel wäre dem Raketenbeschuss mehr oder weniger hilflos ausgeliefert. Gegenangriffe aus der Luft könnten die Hisbollah-Raketen nicht stoppen. Zu wirksamen Bodenoperationen sind die Israelis auf Grund des unweigerlich hohen Blutzolls nicht im Stande. Zudem gäbe es auch bei Inkaufnahme hoher Personalverluste keine Gewähr für einen Sieg über die hochmotivierte Hisbollah-Miliz. Dazu kämen noch syrische Raketen-Attacken im Bereich der Golanhöhen und die Raketengrüße der Hamas aus Gaza. Israel könnte den Beschuss und die dadurch verursachten wirtschaftlichen Ausfälle über längere Zeit hinweg nicht ertragen.
Sobald die Iraner zum „großen Krieg“ gezwungen werden, müssen sie nicht nur ihre Waffenbrüder am Mittelmeer stabilisieren, sondern vor allem auch ihr eigenes Staatsgebiet gegen feindliche Invasionen schützen. Die erste Maßnahme müsste die Sperrung des Golfes von Hormus sein und ein energischer militärischer Vorstoß in den Irak, um das Kriegsgeschehen außerhalb der eigenen Grenzen zu binden. Dabei hätten die im Irak stationierten amerikanischen Truppen nur geringe Chancen, die Angriffe durchzustehen. Ihre Versorgung könnte wegen der gesperrten Meerenge von Hormus nicht mehr über See erfolgen. Die syrisch-iranische Allianz würde auf Zeit spielen, denn der Faktor Zeit wirkt gegen die Westallianz. Die militärischen und wirtschaftlichen Kräfte Israels würden durch einen langanhaltenden Krieg aufgerieben. Die islamische Republik Iran zu zerschlagen, dürfte kaum möglich sein, nicht nur wegen der militärischen Stärke und den ungünstigen topographischen Verhältnissen Persiens, sondern vor allem, weil die islamische Regierung, trotz vieler gegenteiliger Behauptungen, die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat. Es würde, ähnlich wie in Afghanistan, ein ewiger Kriegszustand herrschen. Ein Zustand der den Initiatoren des Raubkrieges keine Gewinne verspräche.
Weil die Drahtzieher der Westallianz all dies wissen, werden Sie wohl mit großem Getöse Verurteilungen verkünden und womöglich auch Sanktionen verhängen, aber den direkten Krieg werden sie scheuen.
Deshalb glaube ich nicht an eine Invasion in Syrien, jedenfalls nicht, solange die derzeitige Konstellation unverändert besteht.

Karl Heinz Hoffmann
27. Mai 2011



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Die Situation in Syrien im Mai 2011

Die Situation in Syrien ist kompliziert. Die Syrer sind zwar unbestreitbar ein Staatsvolk, aber kein ethnisch gleichgeartetes. Die syrische Regierung musste auch schon in früheren Jahren bewaffnete Aufstände im Raum Aleppo (Hochburg der Muslim-Bruderschaft) niederschlagen. Was wir in Syrien erleben, ist das erneute Aufflackern alter, nie zu Ende ausgetragener, ethnisch und religiös begründeter Konflikte. Die Ereignisse in den anderen arabischen Staaten haben die diversen Völkerschaften Morgenluft wittern lassen. Die Wühlarbeit des CIA hat wohl auch ihren Beitrag geleistet.Die sunnitische Muslim-Bruderschaft steht aus Glaubensgründen gegen die überwiegend alawitisch besetzte Regierung. Die Kurden, obwohl zeitweilig vom Assad-Regime unterstützt, haben separatistische Gelüste und glauben, die Gunst der Stunde nutzen zu können.Das in Damaskus herrschende, von den Alawiten getragene Regime ist sozialistisch. Das verhindert eine breit angelegte Opposition in der Bevölkerung, aber es gibt natürlich auch “alte Feinde”. Das sind die vor Jahrzehnten enteigneten Großgrundbesitzer. Die Christen dürften eher dem Assad-Regime zugeneigt sein, weil eine Machtübernahme durch die Muslim-Bruderschaft zur islamischen Republik führen würde, und die kurdischen Bestrebungen wenig Bedeutung für die Christen haben. Wie sich die Unruhen weiter entwickeln werden, ist von außen nicht deutlich erkennbar, aber ich wage trotzdem eine Prognose: Vermutlich werden die sunnitischen Aufstände zusammen mit dem randalierenden Bevölkerungsteil der “ewig Unzufriedenen” militärisch niedergeschlagen. Mit den Kurden könnte es zu einer Einigung kommen, wenn deren Position unhaltbar wird. Ich erwarte keine großen Veränderungen in Syrien.
Karl-Heinz Hoffmann
Ermreuth 24. 5. 2011


Neue Beiträge auch unter den Menuepunkten: Eigene Schriften, Neonazi?


KFZ-BETRIEBSSTOFF IM IDEALEN STAAT
Jedenfalls nicht mehr Benzin oder Diesel.
Im idealen Staat, würde das Auto mit Azetylen-Gas fahren. Ein Gas, das aus Karbid im Automobil, während der Fahrt, technisch unproblematisch nach Bedarf erzeugt werden könnte. Karbid besteht aus Kohle und Kalk. Davon haben wir genug. Statt einer Tankfüllung mit Sprit hätte der Kraftfahrer Karbid, stangenförmig in Tuben oder Kartuschen dabei. Dazu braucht man nur noch Wasser, das gibt es überall. Die Karbidkartuschen könnte man in jedem beliebigen Laden vorrätig halten. Aus dem Auspuff kämen keine Schadstoffe, sondern nur unschädlicher Wasserdampf.
Der Karbid-Motor wurde schon vor ein paar Jahrzehnten erfunden. Er funktioniert einwandfrei. Wie es nicht anders zu erwarten war, hat jemand klammheimlich das Patent gekauft, um keine Konkurrenz für die Öl-Mafia aufkommen zu lassen. Genauso wie die USA den Deutschen das Patent zur Kohlehydrierung im Zuge der Reparationen weggenommen haben.
Im derzeit herrschenden System darf der Betrieb des Autos nicht wirtschaftlich für den Bürger sein, sondern er soll möglichst hohe Gewinne für die Aktionäre der Ölindustrie einbringen.

Karl-Heinz Hoffmann
Systemkritiker und Utopist



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STAATSANWALT BRUNNER EIN TERRORIST?

Staatsanwalt Brunner bei der Staatsanwaltschaft Bamberg hat es für richtig gehalten, eine von mir gegen die Internetenzyklopädie Wikipedia gerichtete Strafanzeige einzustellen. Ich hatte mich gegen die veröffentliche Bezeichnung „Terrorist“ gewandt.
Ich vertrat die Auffassung, wenn jemand als Terrorist bezeichnet wird, dann ist das auf jeden Fall eine Tatsachenbehauptung. Wird die Bezeichnung auf jemanden angewendet, der niemals wegen Terrorismus verurteilt wurde, dann ist das eine unwahre Tatsachenbehauptung, die auch erhebliche, konkrete Nachteile für den Betroffenen mit sich bringt und somit strafbar ist.
Nun hat Staatsanwalt Brunner meine Strafanzeige gegen das Wikipedia-Forum eingestellt. Er meint, die Einordnung „terroristisch“ sei keine Tatsachenbehauptung, sie stelle lediglich ein Werturteil dar. Dann folgen Erörterungen zu Auszügen aus der WSG-Verbotsverfügung vom 30. Januar 1980. Aber in eben dieser Verbotsverfügung wird der Vorwurf des Terrorismus nicht erhoben. Im Übrigen sind ministerielle Verbotserlasse keine Gerichtsurteile. Sie fußen auf Vermutungen und Einschätzungen und obskuren Agenten-Berichten, die niemals verifiziert werden. Tatsächlich sind in dieser Verbotsverfügung die dort verwendeten Dokumente zu meinem Nachteil sinnwidrig verfälscht worden. Für den ministeriellen Erlass reicht das, für ein ordentliches Gerichtsverfahren nicht.
Was man auch immer an gegen mich gerichteten Vorwürfen für den damaligen Innenminister zusammengetragen hat, der Vorwurf terroristischer Aktivitäten war jedenfalls nicht dabei. Das Vereinsverbot führte überhaupt keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe im Kielwasser.
Vgl. Anlage 1: Zeitungsausschnitt Süddeutsche Zeitung vom 31. Januar 1980

Heinrich Böll sagte einmal sinngemäß, Gewalt könne sich auch verbal ausdrücken.
Ich meine, jeder gerecht denkende Bürger wird mir beipflichten, wenn ich mich der Auffassung Heinrich Bölls anschließe.
Wenn ich die, mir von StA Brunner erteilte Lektion richtig verstanden habe, dann darf ich ihn analog seiner eigenen Argumentation Terrorist nennen, denn er hat das Recht gebeugt, indem er zu meinem Nachteil die Rechtsbegriffe verdreht und eine strafbare Handlung nicht nur unverfolgt gelassen, sondern auch noch für rechtens erklärt hat. Da nach der Rechtsmeinung des StA Brunner die Bezeichnung Terrorist keine Tatsachenbehauptung, sondern nur ein von Art. 5, Abs.1 GG geschütztes Werturteil darstellt, dürfte ich mir analog dieser Argumentation erlauben, den Staatsanwalt Brunner „Terrorist“ zu nennen.
Ich kann aber auf diese billige Retourkutsche verzichten. Staatsanwalt Brunner ist sicher kein Terrorist, er ist wohl nur unfähig die Rechtslage richtig zu erkennen.
Soviel für heute. Mir reicht es. Ich habe die Nase voll!
Keine Sorge ich werde mich schnäuzen.
Karl Heinz Hoffmann
24.04.2011



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WAS STECKT WIRKLICH HINTER DER EINWANDERER- SCHWEMME?
Obwohl das Boot längst übervoll ist, wird das Zusteigen von Flüchtlingen, vornehmlich aus Afrika, scheinbar bedenkenlos weiter gefördert.
In ultrarechten Kreisen kursiert die Vorstellung, es gäbe anonyme Mächte, die mit der Förderung der Zuwanderung kulturfremder Ausländer die völkische Substanz des deutschen Volkes bis zur Vernichtung all dessen, was man für Deutsch hält, bezwecken.
Mag ja sein, dass solche Bestrebungen existieren, aber sie sind nicht der wirkliche Grund für die übertrieben liberale Zuwanderungspolitik.
Die anonymen Steuermänner des Weltgeschehens halten sich nicht mit völkischen Gesichtspunkten auf, ganz einfach deswegen nicht, weil sich damit kein Geld verdienen lässt. Dort wo das Geschick der Welt „noch“ gelenkt wird, zählt nur, was Kapitalvermehrung bedeutet. Und genau das ist der Punkt.
Von unseren Politikern wird das „wirtschaftliche Wachstum“ wie eine Zauber-formel beschworen. Auch wenn man es manchmal meinen könnte, so dumm, nicht zu erkennen, dass sie die Geister, die sie rufen, am Ende nicht mehr los werden, können sie nicht sein. Dennoch sorgen sie weiter für Zuzug. Ganz einfach deshalb, weil es unser wirtschaftliches System erfordert. Am Ende steht zwar unweigerlich der Totalcrash, aber bis dahin ist ja noch etwas Zeit. Was später sein wird, interessiert einen Bundespolitiker nicht. Er interessiert sich nur für den eigenen Machterhalt bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode.
Im herrschenden System muss die Wirtschaft Wachstum aufweisen, wenn sie nicht abstürzen soll.
Wachstum heißt mehr produzieren.
Mehr produzieren heißt mehr verkaufen und verbrauchen.
Wenn die Wirtschaft wachsen soll, muss zwangsläufig die Zahl der Verbraucher mitwachsen. Stagniert die Bevölkerungszahl, oder ist sie gar rückläufig, so ge-schieht das Gleiche mit der Industrie.
Genau dieser Entwicklung soll durch die Aufnahme immer neuer Einwanderer-Kontingente entgegen gewirkt werden.
Mehr Zuwanderer bedeuten mehr Verbrauch und steigende Gewinne. Ein Iraker im Irak ist für unsere Industrie wertlos. Der Iraker in Deutschland ist von Nutzen, weil er ein zusätzlicher Verbraucher ist.
Altbundeskanzler Helmut Schmidt antwortete kürzlich auf die Frage, ob das Hereinholen der Gastarbeiter in den fünfziger Jahren ein Fehler gewesen sei:
„Ja es war ein Fehler, aber dieser Fehler ist unumkehrbar.“
Genauso sehe ich das auch. Es war ein Fehler, weil wir uns ein Problem geschaffen haben, das wir heute nicht hätten, wenn wir damals die Gastarbeiter mit befristeter, von einem Arbeitsvertrag abhängigen Aufenthaltserlaubnis beschäftigt hätten. Es ist aber müßig, darüber zu debattieren, weil es nun einmal im Interesse der Industrie anders gehandhabt worden ist.
Weil dieser Fehler unumkehrbar ist, müssen wir nun das Beste daraus machen.
Wir müssen, und ich denke, wir wollen auch unsere deutsch gewordenen Türken als gleichberechtigte Mitbürger anerkennen.
Aber muss der alte Fehler unbedingt wiederholt werden? Wenn es nach der Industrie geht ja, wenn es um das Wohlergehen des Volkes geht nein.
Der weitere, ungehemmte Zuzug ist unverantwortlich.
Das Problem der Überlastung unserer Sozialsysteme wäre schnell gelöst, wenn der Zuwanderer ganz einfach nicht finanziert würde.
Wenn der finanzielle Anreiz wegfällt, wenn das Sozialamt für den Fremden nicht mehr, oder wenigstens nicht im bisherigen Umfang auszahlt, dann werden die Zuwanderer sehr schnell zu Abwanderern werden. Dabei bin ich überzeugt, dass unsere deutsch gewordenen Türken das Problem genauso sehen, wie der urdeutsche Teil unserer Bevölkerung.

Karl Heinz Hoffmann
Chemnitz, 19.04.2011



ANMERKUNGEN ZUM KRIEG IN LYBIEN

Der von den Westmächten gesponserte und wohl auch ausgelöste Bürgerkrieg in Libyen hat sich festgefahren. Die Amerikaner haben sich bereits nach dem Muster des kubanischen Schweinebucht-Fiaskos vom nordafrikanischen Kriegsgeschehen verabschiedet. Sie mussten erkennen, dass die reguläre Armee Gaddafis doch nicht so einfach von den rebellischen CIA-Zöglingen überrannt werden kann. Für einen längeren Krieg fehlt den Amerikanern das Geld und die Unterstützung der Bevölkerung. Den Zugriff auf das lybische Öl hätte man schon gerne gehabt, aber das Hemd ist den Amerikanern einfach zu kurz geworden, einen längeren Bodenkrieg können sie nicht durchstehen. Auch die nach Öl lechzenden europäischen Nationalstaaten treten trotz vollmundiger Hilfeversprechen inzwischen auf der Stelle.
In einem ersten Aufsatz zum Libyenkrieg schrieb ich: „... Und was geschieht, wenn Gaddafi nicht besiegt wird? Und danach sieht es zumindest aus...“
Und jetzt sieht es erst recht danach aus, als hätte ich die Lage richtig eingeschätzt. Der Revolutionsführer Gaddafi war, bevor er seinerzeit erfolgreich putschte und die in ausländischem Besitz befindlichen Ölquellen verstaatlichte, Oberst in der Armee des feudalen König Idris. Einem Berufsoffizier darf man unterstellen, dass er seine Armee stets in gutem Zustand gehalten hat. Dazu gehört neben moderner Bewaffnung auch die Pflege der Truppenmoral. Daran scheint es nicht zu fehlen.
Die Aufständischen hingegen haben keine militärische Struktur. Die lässt sich auch nicht so schnell aufbauen, auch nicht mit den in Aussicht gestellten 20 britischen Offizieren. Den Briten kann ich nur raten, vor dem Abflug nach Libyen ihr Testament zu machen. Wenn sie wirklich in Misrata eintreffen, und nicht schnell genug wieder verschwinden, werden sie ihre Insel nicht wiedersehen.
Nun fragt man sich, wenn die Gaddafi Truppen so überlegen sind, warum stürmen sie die Stadt nicht in einer entschlossen vorgetragenen Offensive?
Ich gehe davon aus, dass Gaddafis Streitkräfte dazu in der Lage wären, aber warum sollen sie das tun? Würden sie die Stadt erstürmen, so müssten sie die Rebellen abschlachten. Kaum einer würde sich ergeben, weil er die Strafe für Hochverrat zu fürchten hätte. Der Blutzoll wäre auf beiden Seiten unerträglich hoch. Im internationalen Ansehen würde Gaddafi weiter verlieren.
Gaddafi kann abwarten. Die Zeit arbeitet für ihn. Den Rebellen wird die Luft ausgehen. Munition und Nahrungsmittel werden täglich knapper. Die Zahl der Verwundeten, die zum Teil auch auf das Konto der Natobomber geht, steigt ständig. Mit anderen Worten, die Situation der Rebellen wird mit fortschreitendem Zeitablauf so unerträglich, dass sie sich ergeben müssen. Gaddafi könnte den Sieg ernten ohne seine Kräfte zu verbrauchen.
Und was haben die ölgeilen Westmächte erreicht? Sie haben die Infrastruktur eines reichen, wohlorganisierten und höchst sozialen Staatswesens zerstört. Tausende von Zivilisten sind durch Luftangriffe umgebracht worden.
Libyen hatte von allen afrikanischen Staaten das höchste Bruttosozialprodukt. Die Krankenversorgung war für jeden libyschen Bürger kostenlos und es bestand ein Witwen-, Waisen- und Altersrentensystem. Gaddafi hat sein Land nicht zum Nachteil, sondern zum Vorteil seiner Bürger verwaltet.
Wenn Gaddafi jetzt unbedingt abgesetzt werden soll, dann doch nur deshalb, weil man sich das libysche Öl aneignen möchte.
Ich persönlich wünsche Gaddafi, dass er durchhält und den Ölräubern der Schnabel sauber bleibt.
Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann


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ANGELA MERKEL EINE TERRORISTIN?
Oskar Lafontaine würde jetzt sagen: „Bevor wie über Terrorismus sprechen, wollen wir doch erst einmal klären, was Terrorismus überhaupt ist!“
Und wenn man Ihn ausreden ließe, was genau an dieser Stelle regelmäßig unterbunden wird, dann würden wir etwas zur Definition des Staatsterrorismus erfahren.
Die Vereinigten Staaten sind die herausragenden Repräsentanten des Staatsterrorismus. Das sollte spätestens nach dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki jedermann klar geworden sein. Die völkerrechtswidrigen Angriffe auf den Irak und Afghanistan sind schwerwiegende Kriegsverbrechen, die noch andauern. Wie pervertiert die amerikanische Kriegsführung seit langem geworden ist, hat uns schon die Hatz auf Saddam Hussein und dessen Familienmitglieder gezeigt. Wir erinnern uns an die Spielkarten mit den Namen der wichtigsten, seinerzeit von den Amerikanern gesuchten Hussain-Getreuen. Jeder Abschuss wurde in Amerika als großer Sieg gegen das „Böse“ gefeiert.
Nun hat Obama Usama im Bett erlegen lassen.
Guantanamo kann wieder eine Zeit lang übergangen werden.
Und Obama scheint tatsächlich auch noch stolz darauf zu sein. Die amerikanische Bevölkerung jubelt, nein sie geifert und johlt. Wenn ich solche Bilder sehe, muss ich unwillkürlich an die Scheiterhaufen der katholischen Kirche denken, die nicht nur der Ausdruck eines sadistisch perversen, obrigkeitlichen Terrorismus gewesen sind, sondern auch der Volksbelustigung dienten.

Nun hat sich unsere Kanzlerin beeilt, der amerikanischen Lynchjustiz Respekt zu zollen. Damit macht sie sich zur Unterstützerin des amerikanischen Staatsterrorismus.
Macht man sich die grundsätzliche Rechtsmeinung der Bamberger Staatsanwaltschaft zu Eigen, so dürfte man Angela Merkel straflos Terroristin nennen. Nach Ansicht des Staatsanwaltes Brunner komme es nämlich gar nicht darauf an, ob jemand tatsächlich ein Terrorist ist oder nicht.
Vgl. Anlage: Strafanzeige bei der StA Bamberg, Hoffmann ./. Wikipedia vom 02.11.2011.
Entscheidung der StA Bamberg, Ablehnung des Ermittlungsverfahrens gegen Wikipedia vom 14.04.2011
Es genüge, wenn man unter Bezugnahme auf nie verifizierte Gerüchte und wohlfeile subjektive Einschätzungen auf die angebliche Befürwortung von Gewalt verweisen könne. Zu beweisen wäre da gar nichts.
Dabei ist man im Fall unserer Kanzlerin noch nicht einmal auf Verdächtigungen angewiesen, sie hat sich ja selbst konkret geäußert. Sie findet es nicht peinlich, den terroristischen Tötungsakt, ohne vorangegangene Beweiserhebung und ohne die Möglichkeit einer Klärung der Schuldfrage zu beweihräuchern. Ich würde trotz allem nicht so weit gehen, Angela Merkel analog der staatsanwaltschaftlichen Rechtsmeinung als Terroristin zu bezeichnen, weil ich diese Rechtsauslegung für rechtlich unzulässig halte, aber die Peinlichkeit der devoten Speichelleckerei bleibt.
Karl-Heinz Hoffmann
Westsachsen, 03.05.2011


Anlage

Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de
An die
Staatsanwaltschaft Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96045 Bamberg
02.11.2010/ho

ERMITTLUNGSERSUCHEN . STRAFANZEIGE . STRAFANTRAG


Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen die presserechtlich verantwortliche Person, bzw. den Betreiber des Forums der freien Enzyklopädie Wikipedia:

wegen Verstoß gegen § 186 / § 187 StGB.
Gleichzeitig melde ich Schadensersatzforderungen an. Begründung hierfür wird nachgereicht.

Sachverhalt:
In dem oben bezeichneten Forum, auf Seite 1, 1. Absatz, Ausdruck datiert vom 02.11.2010 wird die Wehrsportgruppe Hoffmann als 1980 verbotene „terroristische Vereinigung neonazistischer Prägung“ bezeichnet.
Diese Tatsachenbehauptungen sind unwahr.
Weder gegen mich selbst, noch gegen die am 30. Januar 1980 vereinsrechtlich verbotene Wehrsportgruppe wurde unter Bezugnahme auf „terroristsche Vereinigung“ jemals seitens der Justiz eine Verurteilung ausgesprochen, ja noch nicht einmal Anklage erhoben.
Das am 30.Januar 1980 ministeriell verfügte Verbot der Wehrsportgruppe wurde respektiert. Von diesem Zeitpunkt an bestand die WSG nicht mehr. Strafrechtliche Konsequenzen hatten sich weder aus dem Verbot noch aus der zurückliegenden Vereinstätigkeit ergeben. Die Unterstellung, die WSG sei „nationalsozialistisch“ geprägt gewesen, ist ebenfalls unwahr. Strafverfahren wegen nationalsozialistischer Betätigung im weitesten Sinne haben die Strafverfolgungsbehörden während der siebenjährigen WSG-Tätigkeit niemals erhoben. Im Gegenteil, es wurde nach vorangegangenen umfangreichen Ermittlungen gerichtlich festgestellt, dass nationalsozialistische Gesinnung nicht unterstellt werden kann. Die 1. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth stellte in einem am 14.März 1980 rechtskräftig gewordenen Urteil fest:
„… nichts über den Angeklagten, der seit Jahren eine Figur der Zeitgeschichte ist, … das darauf hin deutet, er würde einem Neonazismus, gar antisemitischer Prägung anhängen.“

Beweis: Gerichtsurteil
(AZ.: 1 Kls 93 Js 6260 / 77)
Durch die Ermittlungen des Gerichtes wurde der ganze Zeitraum von 1979 rückwirkend bis 1973 erfasst.
Da ich, sowohl in der ministeriellen Verbotsverfügung, als auch gerichtlich anerkannt, das alleinige Organ der Willensbildung in der WSG war und dies auch vom Bundesverwaltungsgericht in Berlin, wo ich die Belange der WSG persönlich vertreten hatte, so gesehen und anerkannt wurde, und auch von den Berichterstattern der Medien und nicht zuletzt auch von der, die Nachrichten konsumierenden Bevölkerung so gesehen wird, ergibt sich daraus die Berechtigung, die Strafverfolgung zu verlangen.
Die Strafanzeige erfolgt zu Recht. Da sich die hier relevanten vieltausendfach verbreiteten unwahren und entstellten Tatsachenbehauptungen gegen eine Person der Zeitgeschichte richten und auch die Öffentlichkeit in erheblichen Maße beunruhigen, ist das öffentliche Interesse auf jeden Fall zu bejahen.
Ich beantrage daher, die Verantwortlichen zu ermitteln und den gebotenen Rechtsweg zu beschreiten. Über den Fortgang der Dinge bitte ich Sie, mich zu unterrichten.
Gezeichnet

Karl Heinz Hoffmann
Anlage:
Ausdruck Seite 1 der Internetveröffentlichung:









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GERHARD BAUMS FOLGENSCHWERE PLATTITÜDE VOM 30.1.1980
In der Letzten Zeit werden mir von den Justizbehörden immer wieder die Plattitüden aus der 1980 vom damaligen Innenminister Baum erlassenen, gegen die WSG gerichteten Verbotsverfügung aufgetischt. Sobald ich Veranlassung habe, eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung zu stellen, wird mir die Rechtshilfe, auf die ich Anspruch habe, von den Gerichten verschiedener Ortsbereiche unisono unter Hinweis auf die Inhalte des von Baum unterzeichneten Traktats abgeschmettert. Dabei geht immer um die Frage, ob man berechtigt ist, mich als Neonazi und Terrorist, oder eines von beidem zu bezeichnen.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg, vertreten durch den Staatsanwalt Brunner, schreibt in einer Verfügung zur Einstellung eines von mir beantragten Ermittlungsverfahrens gegen das Forum Wikipedia:
„Offen bleiben kann, ob die Aussage, die Wehrsportgruppe sei eine terroristische Vereinigung neonazistischer Prägung, wahr ist. Darauf kommt es nämlich nicht an.“
Donnerwetter! Man darf also demzufolge in unserem herrlichen Rechtsstaat jeden Bürger, unabhängig davon, ob es wahr ist oder nicht, als Terrorist bezeichnen? Nach Ansicht des StA Brunner ist das ja keine Tatsachenbehauptung sondern nur eine Wertung, und als solche wäre sie, so meint er, keine rechtswidrige Beleidigung, sondern eine durch Art 5 Abs. 1 GG geschützte, freie Meinungsäußerung.
Ich meine, wenn man jemanden als Terrorist bezeichnet, dann hat man damit auf jeden Fall eine Tatsachenbehauptung aufgestellt, die nur dann verbreitet werden darf, wenn sie nachweislich wahr ist. Was formaljuristisch gesehen als Wahrheit zu gelten hat, ist mit §190 StGB gesetzlich geregelt.
Als Terrorist darf bezeichnet werden, wer in einer terroristischen Vereinigung Mitglied war. Und dies auch nur dann, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Welche Tatbestände gegeben sein müssen, um von einer Terroristischen Vereinigung sprechen zu können, regelt das geltende Recht.
In diesem Fall der §123 StGB. Um von Terrorismus sprechen zu können, müssen kriminelle Gewalttaten im Spiel sein. Wer einen anderen als Terrorist bezeichnet, stellt ihn damit als Gewaltverbrecher hin. Die von 1973 bis zum 30.Januar 1980 legal und gesetzeskonform bestandene Wehrsportgruppe Hoffmann, hat keine Verbrechen geplant, geschweige denn ausgeführt. Das WSG-Verbot war nach den Richtlinien des Vereinsgesetzes erlassen worden, ohne dass Straftaten unterstellt werden konnten.
Vgl. Anlage: Zeitgenössischer Zeitungsausschnitt unmittelbar nach dem WSG-Verbot.
Die WSG Organisation hatte in der Zeit ihres Bestehens im Sinne eines Organisationsdeliktes, lediglich drei Gerichtsverfahren, jedes Mal in gleicher Sache durchzustehen. Es ging immer nur um das Tragen einer gleichartigen Kleidung als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung, im Sinne des § 3 Versammlungsgesetz. Dreimal die gleiche Sachlage, der gleiche Schuldvorwurf ergaben in der Summe einen Freispruch in der ersten Instanz, eine Verurteilung in der zweiten Instanz und nochmal bei veränderter Sachlage und anderer Personalbesetzung eine Verurteilung im letzten Verfahren.
Ein Vergehen gegen das Versammlungsgesetz ist kein terroristisches Gewaltverbrechen. Der § 3 des VersG ist eine politisch begründete Zweckbestimmung. Von einer etwaigen moralischen Verwerflichkeit kann überhaupt nicht die Rede sein.
Natürlich spielte bei den Ermittlungen im Zusammenhang mit §3 VersG die politische Gesinnung eine große Rolle. Das gemeinsame Uniformtragen erfüllt nur den objektiven Tatbestand, der nur in Verbindung mit dem subjektiven Tatbestand, nämlich der gemeinsamen politischen Gesinnung, strafverfolgt werden kann. Es ist heute müßig, darüber zu debattieren, ob das erstinstanzliche, auf Freispruch erkennende Urteil das gerechte war und die nachfolgenden nur dem Zwang der Staatsraison folgend, Rechtsbeugungen waren. Wichtig ist, dass nach langwierigen polizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen in allen Verfahren festgestellt wurde, dass keine Anhaltspunkte für eine etwaige neonazistische, oder gar antisemitische Gesinnung innerhalb der WSG-Organisation festgestellt wurden. Diese rechtskräftigen Urteile werden stets geflissentlich ignoriert, wenn ich mich gegen den Vorwurf, ein Neonazi zu sein, verwahre.
Zusammenfassend steht die unumstößliche, durch rechtskräftige Urteile verifizierte Tatsache im Raum, dass weder die WSG noch ich persönlich soweit vom Dritten Reich geprägt waren, dass die Einordung als Neonazi gerechtfertigt werden könnte. Von Terrorismus kann überhaupt keine Rede sein.
In der Verbotsverfügung heißt es, mangels klarer Aussagemöglichkeiten auffallend unscharf, ich hätte vor der Gruppe von Aktionen in der Öffentlichkeit und von Anschlägen auf öffentliche Einrichtungen gesprochen. Nun bringen Sie mir denjenigen Bürger, der zu Anfang und in der Mitte der siebziger Jahre nicht hin und wieder von „Anschlägen“ gesprochen hat? Es war die Zeit der Baader-Meinhof-Gruppe mit Dauerberichterstattung in den Medien. Finden wir jemand der diese Ereignisse nicht debattiert hat? Man kann sicher sein, soviel kann auch ein einfaches Gemüt erkennen, dass die angeführten Textpassagen sehr konkret in der Aussage gewesen wären, wenn mir auch nur der Hauch einer Befürwortung von Gewalttaten beweisfähig unterstellt werden könnte. Die Verbotsverfügung ist inhaltlich so erbärmlich schwach, dass ich mich schon fast geniere den Unsinn zu kommentieren.
Staatsanwalt Brunner bezieht sich zur Begründung seiner Entscheidung vom 14.4.2011 auszugsweise auf Inhalte der Verbotsverfügung.
„Ausweislich der Verbotsverfügung gab es zwischen der Wehrsportgruppe Hoffmann und der rechtsextremen Wikingjugend jedenfalls im Jahr 1976 eine Zusammenarbeit.“
Auch wenn das so in der Verbotsverfügung steht, so ist es doch ministeriell zu Papier gebrachter Unsinn. Eine „Zusammenarbeit“ zwischen der Wiking-Jugend und der WSG hat es tatsächlich niemals, noch nicht einmal im Ansatz gegeben. Ich habe lediglich ein einziges Mal unaufgefordert und unangekündigt mit einem halben Dutzend WSG-Kameraden einen Informationsbesuch bei einem Zeltlager der Wiking- Jugend gemacht. Ich wollte mir einfach nur ein Bild machen können, wie es dort zugeht. Der Besuch dauerte nur wenige Stunden. Dabei habe ich die Herren Nahrath senior und junior kurz kennengelernt. Von einer Zusammenarbeit kann überhaupt nicht die Rede sein. Wir haben noch nicht einmal die Adressen oder Telefonnummern ausgetauscht. Ist es nun Recht oder Unrecht, wenn in der Verbotsverfügung von einer „Zusammenarbeit“ gefaselt wird? Und wenn sich der damalige Innenminister auf die künstlich angedickten Berichte seiner Verfassungsschutzschnüffler hinausreden wollte, dann muss ich ihm die grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwerfen. Er hätte von seinen nie genannten Nachrichten-Zuträgern beweisfähiges Material fordern müssen.
Nach Gerhard Baums Ansicht soll sich eine besondere Affinität der Wehrsportgruppe zur Hitlerjugend durch das Absingen des Liedes „Ein junges Volk steht auf zum Sturm bereit“ gezeigt haben. Und dieses Lied sei auch öffentlich gesungen worden. Wenn ich mich recht erinnere, wurde das Lied von Mitgliedern der WSG ein paarmal im Jahre 1973 gesungen. Ich hatte ebenso wenig wie die jungen WSG-Kameraden eine Ahnung, wer das Lied verfasst hat und wann und wo es früher gesungen wurde. Dem Text lässt sich nichts entnehmen, was auf Nationalsozialismus hinweist. Ist es nicht makaber das Absingen eines Soldatenliedes zum Anlass einer Vereinsverbotsverfügung zu machen? Ein Verbot bei dem auch beachtliche materielle Werte beschlagnahmt und eingezogen wurden. Wenn das Soldatenlied ein bedeutendes Argument zum Organisationsverbot sein sollte, dann hätte man die Bundeswehr auch gleich mit verbieten können. Ist man ein Nazi und Terrorist wenn man, ohne an einen politischen Hintergrund zu denken ein Soldatenlied singt? Ein Lied, dessen Text keinen Bezug zum Dritten Reich im weitesten Sinne erkennen lässt? Nur weil dieses Lied auch von der Hitlerjugend gesungen wurde? Wenn das der Maßstab sein soll, was machen wir dann, wenn irgendwann ermittelt werden sollte, das im Kreise der Hitlerjugend gelegentlich gesungen wurde: „Ein Männlein steht im Walde ganz still und stumm?“ An die Weihnachtslieder wagt man sich gar nicht zu denken. Die hat zur Weihnachtszeit jeder gesungen, auch Hitlerjungen standen seinerzeit unter dem Weihnachtsbaum. Wenn sich die nationalsozialistische Gesinnung im Absingen von Soldatenliedern manifestieren soll, warum sind wir dann nicht im Sinne der einschlägigen Paragraphen angeklagt worden? Wäre das nicht ein gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft gewesen?
Weiter zitiert Staatsanwalt Brunner zur Rechtfertigung der Einstellung des von mir beantragten Ermittlungsverfahrens aus der WSG-Verbotsverfügung:
„Auch der Kampf gegen Bolschewismus und Kapital, dem sich die Wehrsportgruppe Hoffmann, ausweislich der genannten Verbotsverfügung verpflichtet fühlte, legt eine Affinität der Gruppe zum Rechtsextremismus bzw. zum Neonationalsozialismus nahe.“
Au weia! Das nenn ich eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation. Immer dann, wenn keine klare Aussage gemacht werden kann, wird ein nicht allgemeinverständliches Fremdwort vorgeschoben. Affinität bedeutet auf gut deutsch „eine Neigung zur Annäherung, oder die Bereitschaft zur Verbindung“ Wodurch ist die unterstellte Neigung zur Annäherung an die nationalsozialistische Ideologie, wenn schon nicht beweisfähig so doch wenigstens vernünftig nachvollziehbar belegt worden? Ach ja, richtig, durch das Absingen eines Soldatenliedes und die hin und wieder von mir bekundete Abneigung gegen den stalinistischen Bolschewismus und das internationale Großkapital.
Wenn das ein brauchbares Argument zur Einstufung als Nationalsozialist sein soll, dann wäre bei der gesamten marxistisch ausgerichteten deutschen Linken eine „Affinität“ zum Nationalsozialismus zu erkennen, weil die linke Bewegung das internationale Großkapital offen bekämpft. Aber auch die staatstragenden konservativen Parteien wären nationalsozialistisch einzustufen, weil sie zwar die Hochfinanz schützen, aber immer und ganz offen gegen den Bolschewismus polemisiert haben. Und wenn beides zusammentreffen muss, um Nationalsozialismus zu erzeugen, dann wäre rein theoretisch gesehen ein Zusammenschluss von CDU und der Linken Partei der reine Nationalsozialismus? Merkt Ihr endlich, wie albern und unqualifiziert die Justiz argumentiert, wenn eine opportunistische Zweckentscheidung getroffen werden soll?
Der damalige Innenminister Baum wollte, oder musste bestimmten Sachzwängen folgend, auf Biegen und Brechen ein Verbot erwirken, aber er hatte dafür nichts Brauchbares in der Hand, also musste gebogen und gebrochen werden. Die aus meiner Feder stammenden Texte wurden sinnwidrig zurechtgebogen, und damit das Recht gebrochen.
Die höchst unseriöse Bewertung des von mir als Alternativlösung zur parlamentarischen Demokratie entworfenen Manifests ist eine Groteske.
Wer aus diesem Manifest nationalsozialistische Anklänge herauslesen will, ist entweder nicht bei klarem Verstand, oder er ist böswillig. Nichts, aber auch wirklich gar nichts von dem was in dem 19 Punkte umfassenden Manifest niedergelegt ist, wird man im Programm der NSDAP finden. Im Gegenteil, die Programmpunkte des Manifests stehen deutlich im Gegensatz zum Nationalsozialismus. Hat Adolf Hitler etwa das Wahlrecht abschaffen wollen? Oder hat er sich nicht vielmehr bis zur Machtübernahme des Wahlrechts bedient? Hat er die Schlüsselindustrie verstaatlicht? Hat er die Banken verstaatlicht? Glaubt jemand, Hitler wäre bereit gewesen, auf den Persönlichkeitskult zu verzichten? Hat er die Gesundschrumpfung und Konsolidierung und die Begrenzung des allgemeinen Wachstums propagiert, oder hat er nicht vielmehr Gebietserweiterungen und damit ungebremstes Wachstum in jeder Hinsicht angestrebt? Steht im Programm der NSDAP ein einziges Wort zur Entmachtung der Kirchen? Oder hat Hitler sich nicht durch das berüchtigte Konkordat mit dem Vatikan verbündet?
Gerhard Baum hat wohl geglaubt, der Originaltext des Manifests würde nie mehr auftauchen, weil er alle Exemplare in den Reißwolf geschickt hat, und dass er deshalb nach Gutdünken im Interesse der neudeutschen Staatsraison manipulieren kann, weil die Textverfälschung nie mehr nachweisbar sein würden.
Zu alledem kommt noch der Umstand, dass es der Minister nicht für nötig erachtet hat, zuerst einmal zu klären, ob die WSG-Männer tatsächlich, wie unterstellt wird, das Manifest überhaupt gekannt haben. Er hat gar nicht erst versucht, dafür Beweise zu erbringen, weil er wohl wusste, dass er daran gescheitert wäre. Das Manifest war eine auf 30 bis 40 Jahre berechnete zukunftsbezogene Schubladenplanung mit Grundzügen eines Idealen Gesellschaftssystems, von der ich wusste, dass die Zeit noch nicht reif war. Dieses Manifest, dessen Inhalt der WSG als geistige Grundhaltung unterstellt wurde, war außer den Ermittlungsbehörden, die es 1973 beschlagnahmt hatten, niemandem bekannt gemacht worden. Den Angehörigen der WSG schon gar nicht. Ich fühle mich berechtigt, die Verbotsverfügung vom 30.Januar 1980 als unseriöses, politisch zweckgerichtet manipuliertes, äußerst rechtsbedenkliches Traktat zu bezeichnen und ich kann diese Beurteilung jederzeit mit Beweisen untermauern. Gerhard Baum kann von alledem, was er damals unterschrieben hat, nichts beweisen. Außer meinem Geburtsdatum stimmt in der Verbotsverfügung so gut wie nichts. Die Verbotsverfügung vom 30.Januar 1980 ist eine Schande für die deutsche Rechtspflege.

Karl-Heinz Hoffmann
04.05.2011






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OSTARA - ETYMOLOGISCHE DEUTUNG


Ostara gilt gemeinhin als germanisch-heidnische Göttin und wird zu Unrecht mit dem Begriff „Osten“ (Himmelsrichtung) in Verbindung gebracht.
Tatsächlich handelt es sich um eine orientalische, vorchristlich heidnische weibliche Gottheit. Ob sie in Europa von den Kelten oder Germanen oder von beiden Volksstämmen verehrt wurde, kann dahingestellt bleiben. Wir wissen es nicht. Wahrscheinlich ist wohl letzteres.
Jedenfalls kann als sicher gelten, dass wir in der Göttin Ostara die phönizisch syrisch-mesopotamische Fruchtbarkeitsgöttin Astara wiederfinden.
Besser bekannt unter den Namen Astarte und Ischtar. Dargestellt als multibrüstige Frauengestalt mit einer Mondsichel oder Mondscheibe. Auch mit Kuhgehörn, wohl als Mondsichelsymbol gedacht. Sie ist identisch mit der Aphrodite.
Der Name Astara ist urarischen Ursprungs. Er teilt sich in zwei Silben auf, die jede für sich eine bestimmte Bedeutung ausdrücken, ‚as‘, ursprünglich ‚asch‘ steht für Feuer, und die stets am Ende eines Substantivs befindliche Silbe ‚dar‘ hat besitzanzeigende Funktion. ‚Asch-dar‘ bedeutet ‚Feuer habend‘, im Besitz von Feuer sein. Im Neupersischen heißt der Stern ‚as-tar‘ - das d wurde zu t erhärtet -
in den älteren Sprachzuständen ‚asch-dar‘. Der Stern wurde als ‚Feuer habendes‘ Objekt gedeutet.
Aus dem urarischen Wort ‚asch-dar‘ bzw. ‚astar‘ entwickelten sich die lateinischen Begriffe: ‚ad astra‘ = zu den Sternen erheben (astrum = Gestirn, Sternbild).
Stern = spanisch astra und english star, deutsch Stern).
Die Astarde oder Ischtar war ein femininer himmlischer Genius im Rahmen der im gesamten Vorderen Orient und darüber hinaus sogar bis nach Nubien verbreiteten Gestirneverehrung und hatte gleichzeitig, wie ihre Attribute, die vielen Brüste erkennen lassen, große Bedeutung als Fruchtbarkeitsgöttin. (Die nubische Variante wird ohne die traubenartig angebrachten Brüste dargestellt.) Auch der jüdische Frauenname Esther ist nichts anderes als die hebräische Variante von ‚astara‘, bzw. ‚ischtar‘. Wenn man bedenkt, dass die von der Wissenschaft lange Zeit als semitische Kerngebiete betrachteten Länder Kanaan / Phönizien und Syrien in der vormosaischen und mosaischen Zeit Herrschaftsgebiet der urarischen Mitanni gewesen waren, wird verständlich, wieso der Name einer kanaanitischen Göttin indogermanisch-arisch, im hier vorliegenden Fall hurritisch-mitannisch gedeutet werden muss.
Wer dazu noch Fragen hat, kann sich melden.

Karl-Heinz Hoffmann
Ermreuth, 30.04.2011




DIE GEWALTTÄTIGE TRADITION DER NÜRNBERGER ANTIFA

Im Mai 1979 hatte ich in Nürnberg in der Gaststätte Hummelsteiner Park einen Vortrag zur Lage der Nation gehalten. Die Veranstaltung war öffentlich und verlief friedlich. 180 interessierte Bürger waren gekommen. Den Nürnberger antifaschistischen Kreisen war die Veranstaltung ein Dorn im Auge. Die Wirtin erhielt bereits am Morgen des 19. Mai mehrere Drohanrufe: „Du bist ein altes Nazischwein“, war noch das Wenigste. Schlimmer war die Drohung, das Lokal in die Luft zu sprengen. Am späten Nachmittag formierten sich die Antifa-Aktivisten auf der Straße vor dem Lokal und skandierten die üblichen Antifa-Parolen. Die Polizei hatte den Bereich vor dem Hummelsteiner Park abgesperrt und so Ausschreitungen verhindert. Die Veranstaltung hätte ohne den Aufmarsch der Antifa über die 180 Anwesenden hinaus noch mehr Zuhörer haben können. Sehr viele haben schon auf dem Absatz kehrt gemacht, als sie von weitem die Polizeiabsperrung und die tobenden Antifaschisten sahen. Wer will schon im Zusammenhang mit Hoffmann von der Polizei aufgeschrieben werden, um anschließend im Nadis-Computer als Hoffmann-Anhänger gespeichert zu werden.
In derselben Nacht flogen pfundschwere Steine durch die Fenster des Lokals. Hoffmann Sympathisanten werden es wohl nicht gewesen sein. Die Aktion trägt die Züge linker Gewalt.
Zur Zeitung sagte damals die Wirtin: „Wenn der Staat Hoffmann nicht verbietet, wie komme ich dann dazu, ihm etwas zu verbieten? Er hat sich doch anständig verhalten. Nazi-Methoden haben doch die anderen angewendet“.
Soviel zur kontinuierlich, bis zum heutigen Tage beibehaltenen Antifa-Methode. Beleidigung, Verleumdung, Nötigung und Gewaltandrohung und wenn es die Situation hergibt, auch die rücksichtslose Anwendung körperlicher Gewalt. Der Antifa-Aufmarsch am 2.4.2011 vor dem Lokal Bavaria in Nürnberg hat die Kontinuität erkennen lassen.

Karl-Heinz Hoffmann
Chemnitz, 10.04.2011









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WURM ODER DRACHE ?
Die ANTIFA führt gegen mich persönlich einen erbarmungslosen und höchst unfairen Kampf. Gemeint bin aber nicht nur ich, gemeint ist damit auch die gesamte nationale Bewegung Deutschlands. Was man mir zu Unrecht in die Schuhe schiebt, geht genauso in die Hose der gesamten „Rechten“. Und zwar deshalb, weil man uns alle als eine in die gleiche Richtung fließende politische Strömung betrachtet. Für die ANTIFA, dem gehegten und geförderten Instrument des Establishments, spielt es keine Rolle, ob die Einschätzung der allübergreifenden Kooperation im „Rechten Lager“ richtig oder falsch ist. Die tatsächlichen ideologisch begründeten Unterschiede sind deutsch-national hausgemacht. Ob sie bestehen bleiben müssen, ist eine andere Frage.
Obwohl ich die letzten 30 Jahre lang politisch vollkommen abstinent gewesen war hat das Verbreiten von Verleumdungen, Lügen und Schmähschriften niemals aufgehört. Im Gegenteil, es hat sich immer weiter gesteigert. Das dadurch ausgelöste permanente gesellschaftliche Mobbing hat mich immer an der geschäftlichen Entfaltung gehindert, aber ich konnte wenigstens von meiner Hände Arbeit leben. In der zweiten Hälfte des Jahres 2010 hat man das politische Kesseltreiben gegen mich auf einen Punkt getrieben, der es mir unmöglich macht, normale geschäftliche Beziehungen zu unterhalten.
Die ANTIFA hat mich im Verbund mit der thüringischen Justiz wirtschaftlich ruiniert. Im Gegensatz zu den über mich verbreiteten Geschichten bin ich nicht reich. Die Jahre im Gefängnis habe ich nie wieder richtig aufholen können. Aus der Kulturstiftung Rittergut kann ich keinen materiellen Nutzen für mich persönlich ziehen. Meine monatliche Rente beträgt weniger als 100 Euro. Bis jetzt haben meine Einnahmen noch nicht einmal für eine Krankenversicherung gereicht. Ich bin jetzt 73 Jahre alt und habe in meinem ganzen Leben keine staatliche Unterstützung für mich selbst angenommen. Die für das Kulturdenkmal Rittergut Sahlis angenommenen Fördermittel sind ausschließlich zum Nutzen des Objektes verwendet worden. Die Erträge meiner persönlichen Arbeit habe ich bis zum Jahre 2008 der Stiftung gespendet um den zur Auszahlung der staatlichen Fördermittel notwendigen Eigenanteil in der Stiftung realisieren zu können. Gleichwohl versucht mich die ANTIFA, allen voran die linke Landtagsabgeordnete Köditz, als Fördermittelerschleicher zu brandmarken.
Ich habe das Projekt Rittergut Sahlis von Anfang an uneigennützig konzipiert und nach diesem Grundsatz bis heute ehrenamtlich ohne Gewinnstreben geführt. Das Projekt hat mir keine materiellen Vorteile geboten. Ich habe nur dafür geblutet. Aber wenn Ihr mich jetzt anstechen würdet, käme kein Tropfen Blut heraus. Außer mir hat bisher kaum jemand Geld gespendet. Es wäre schön, wenn sich das ändern würde. Einerseits kann ich die Kosten zur Erhaltung des Kulturdenkmals unter den gegebenen Umständen nicht mehr ganz alleine schultern, andererseits möchte ich der ANTIFA nicht die Freude machen, das Projekt aufgeben zu müssen. Wer helfen will das Projekt „Sanierung Rittergut“ zu befördern, kann eine Spende dafür einzahlen.
Auch freiwillig, ehrenamtlich zu leistender Arbeits-Dienst am deutschen Kulturgut von Einzelpersonen oder Gruppen ist willkommen. (Unbedingt Voranmeldung). Nach der politischen Heimat der Freiwilligen werde ich nicht fragen. Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge die Schlagzeilen und höre das Gezeter der Antifa, wenn sich ein paar Leute aus dem rechten Lager zum Arbeits-Dienst auf dem Rittergut melden. Man wollte es doch nicht anders.
Auch der Erlös aus dem Verkauf des Wollschweinfleisches geht nicht in meine Tasche, sondern in die Sanierungskasse der Kulturstiftung. Mit jedem Kilo Fleisch, dass verkauft wird, helfen Sie, deutsches Kulturerbe und mein persönliches, nicht zuletzt auch politisch wirksam gewordenes Engagement zu sichern. Bestellung e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de
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Wer mir helfen will, meine Bücher zu drucken und zu verbreiten, kann sich mit mir in Verbindung setzen: e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de
Besonders das fertiggestellte Buchmanuskript „Die Oktoberfestlegende“ muss an die Öffentlichkeit, um den Verleumdungen entgegen zu wirken. Nicht nur ich persönlich, sondern die gesamte „Deutsche Rechte“ braucht die Aufklärung des Oktoberfestattentates.
Wer mir persönlich helfen, aber das nicht in Form einer Spende tun möchte, kann mir einen Auftrag erteilen, ein Bild zu malen oder eine Zeichnung anzufertigen. (Über den Preis können wir uns einigen.) Aber man kann mir natürlich auch mit Einzahlungen auf mein persönliches Konto helfen. Für jemanden, der nur 100 Euro Rente hat, bedeuten auch kleine Beträge eine Hilfe. Ich lebe sehr einfach. Ich brauche nur sehr wenig zum Leben, aber von nichts und 100 Euro sind kaum mehr als nichts, kann ich nicht leben.
Karl Heinz Hoffmann
Konto 414 999
Vereinigte Raiffeisenbanken

BLZ 770 694 61
Vom notwendigen Lebensunterhalt abgesehen, kann ich aber auch nicht mehr mit dem Bewusstsein leben, eine gigantische Materialsammlung widerwärtiger Lügen über meinen Lebensweg unwidersprochen geduldet zu haben. Der Gegner kann nur mit dem politischen Kampfmittel der Verdächtigung, Vermutungen, Spekulationen und bewusst erfundenen Lügen arbeiten. Ich kann auf alle Angriffe mit Gegenbeweisen, entsprechenden Dokumenten, Urteilen, Ermittlungsergebnisse und nicht zuletzt auch mit dem Appell an Logik und Vernunft reagieren. Und genau das werde ich von nun ab unablässig tun.
Wenn das politische Establishment glaubt, mich nun endgültig mundtot gemacht zu haben, weil mir durch die Anstrengungen seiner Kettenhunde, Presse, Antifa und Justiz der materielle Boden unter den Füßen wegezogen wurde, dann irrt es. 1975 sagte ein Kommissar des Staatsschutzdezernates zu mir, man würde mich als Fanatiker einstufen, weil ich mich nicht durch wirtschaftliche Einbußen von meinem Weg abringen lasse.
Als Fanatiker sehe ich mich nicht. Richtig ist aber, dass ich mich keinem Druck beuge, wenn ich glaube, richtig zu handeln.
Meine politische Zurückhaltung in der dreißigjährigen politischen Auszeit ist mir übel belohnt worden. Weil ich selbst inaktiv geblieben bin, konnte man das Maß der Diffamierung zum nun nicht mehr erträglichen Übermaß steigern. Ich musste den Kampf jetzt aufnehmen. Mit dem Verlust meiner wirtschaftlichen Basis bin ich kaum noch in der Lage mir selbst zu helfen, aber ich bin auch frei geworden. Niemand kann mir mehr etwas nehmen. Ich brauche beim Kampf um die Wahrheit auf nichts Rücksicht zu nehmen. Das Establishment wird mich nicht mehr aus dem Pelz kriegen. Jedenfalls solange nicht, wie mir die Rechtshilfe seitens der Justiz verweigert wird. Ich kämpfe nicht für realpolitische Ziele, oder gar eine persönliche Position. Eine politische Position in dem System, das uns derzeit beherrscht, würde ich nicht geschenkt annehmen. Deswegen braucht auch keine demokratisch organisierte Partei oder Organisation fürchten, ich könnte ihr die Butter vom Brot nehmen. Nichts liegt mir ferner als das.
Ich kämpfe einzig und allein um die Wahrheit. Wenn ich mir vergegenwärtige, welches Bild von mir und der ehemaligen WSG von der Antifa, den Journalisten und zahlreichen Pseudohistorikern gezeichnet wurde, dann muss ich mich auch fragen, wie es mit der Darstellung anderer geschichtlicher Ereignisse und Personen bestellt ist? Warum soll ich glauben, dass der zeitgeschichtliche Abschnitt bis 1945 fair und sachgerecht dargestellt wird? Es sind schließlich die gleichen, Meinung bildenden Institutionen und Personen, die eine Flut unerträglicher, geschichtsverfälschender Darstellungen über mich verbreitet haben.
Ohne finanzielle Unterstützung werde ich auch weiter für Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen, aber mit finanzieller Hilfe kann ich wesentlich mehr erreichen. Ein chinesisches Sprichwort lautet: „Ohne Geld ein Wurm mit Geld ein Drache.“ Wollt ihr einen Wurm, oder wollt Ihr einen Drachen?

Karl-Heinz Hoffmann
11.04.2011


Karl Heinz Hoffmann
Büro: Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
An das
Sächsische Staatsministerium des Innern
01095 Dresden
vorab per Fax 0351 5 64 31 99

/ho

AUSKUNFTSERSUCHEN / VERLETZUNG VON AMTSPFLICHTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Die Landtagsabgeordnete und bekannte ANTIFA-Aktivistin Kerstin Köditz war aus politischen Gründen bemüht, meine persönlichen Lebensumstände auszuspähen, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Propagandakampagne gegen mich in Szene setzen zu können. Zu diesem Zweck holte sie neben zahlreichen sonstigen Ausspähungsversuchen auch bei der Polizeidirektion Westsachsen Auskünfte ein.
An das Sächsische Staatsministerium des Innern war von ihr die Frage gerichtet worden, ob ich staatliche Fördermittel zur Sanierung des Rittergutes Sahlis erhalten hätte.
Das Sächsische Innenministerium beantwortete die Anfrage mit genauer Angabe der Fördermittelsummen und mit chronologisch relevanten Auszahlungsterminen, einschließlich der Mitteilung, dass ein Teil der Fördermittel zurückgefordert worden war.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Auskünfte erteilt wurden?
Vorläufig gehe ich davon aus, dass sich das Sächsische Innenministerium oder ein Sachbearbeiter desselben, gemäß § 203 (2) 1 strafbar gemacht hat.
Das Ministerium hatte keine rechtlich abgedeckte Befugnis zu meinem persönlichen, geschäftlichen Betrieb gehörende Geheimnisse, die ihm durch behördliche Amtsträger bekannt wurden, ohne mein Einverständnis dem Sächsischen Landtag zu offenbaren.
Die Strafbestimmung gemäß § 203 (2) 1 wäre nur dann nicht anwendbar, wenn die Auskünfte zu meinen persönlichen Belangen einer Behörde oder öffentlichen Verwaltung gegeben worden wären. Der Landtag ist aber keine Behörde, er ist nicht mit Verwaltungsaufgaben betraut, demzufolge hätten die angeforderten Auskünfte verweigert werden müssen. Durch die Offenlegung persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse insbesondere auch Zahllasten die einer Behörde im Vertrauen auf die gebotene Diskretion gegebenen worden waren, ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Als erschwerend betrachte ich den Umstand, dass dem Ministerium klar gewesen sein musste, in welcher Weise die an den Landtag gegebenen Informationen öffentlich behandelt werden.
Sollte das Sächsische Innenministerium wider Erwarten eine Rechtsvorschrift finden, aus welcher hervorgeht, dass auch bei nicht verwaltungsamtlichen Anfragen grundsätzlich über Fördermittelzahlungen detailliert Auskunft gegeben werden muss, so werde ich umgehend Auskünfte mit genauen Zahlen und Daten inklusive Verwendungsnachweis bezüglich der an die Antifa-Organisationen, insbesondere aber an Frau Kerstin Köditz und ihr direktes Umfeld ausgereichten Fördermittel verlangen. Ich möchte auch wissen, ob Frau Köditz für Ihre privaten Zwecke im weitesten Sinne staatliche Fördermittel erhalten hat.
Was die Weitergabe der, meine persönlichen Belange betreffenden Erkenntnisse durch das Innenministerium angeht, würde ich die Angelegenheit nach Eingang einer einfachen Entschuldigung auf sich beruhen lassen. Ich bin nicht auf Streit aus, ich will nur klare Verhältnisse.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann



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Karl Heinz Hoffmann
Büro: Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
An das
Bayerische Staatsministerium des Innern
Postfach
80524 München

06.04.2011


AUSKUNFTSERSUCHEN BEZÜGLICH FÖRDERMITTELVERGABE FÜR BÜRGERINITIATIVEN GEGEN RECHTS

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlaube ich mir die Anfrage, ob und welchem Umfang politisch aktive außerparlamentarische Bürgerinitiativen, Vereine oder ähnliche Gruppierungen, deren vornehmlicher Zweck die Bekämpfung rechtsgerichteter Aktivitäten ist, mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden.

1. Gibt es Richtlinien für die Vergabe solcher Fördermittel?
2. Besteht ein Rechtsanspruch auf Fördermittel für die geschilderten Zwecke und wie wird er gegebenenfalls begründet?
3. Welche Versagungsgründe bestehen?
4. Konkret erbitte ich Auskunft darüber, ob der Initiative „Nazistopp Nürnberg“ Fördermittel ausgereicht wurden. In welchem Zeitraum, in welcher finanziellen Größenordnung und für welchen Zweck?
5. Wird die sachgerechte Verwendung von der Fördermittelvergabestelle überprüft?
6. Wie wird überprüft?
7. Können die Überprüfungsergebnisse auf Bürgerantrag offengelegt werden?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann








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