Hoffmann


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Aktuell-Archiv5

Neu 28.11.2010

Botschaft an jenen
Der SchmückerFemeMord
San Suu Kyi
Unser Papst


Neu 23.11.2010

Anzeige gegen StA Bach bei dem Amtsgericht in Gera
Anzeige gegen Frau Reister, Abendzeitung Nürnberg


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Botschaft an jenen


Botschaft an jenen der sich betroffen fühlt. (geschrieben am 4.3.1982 im Gefängnis) fuimus. Quam mox facis differentiam inter haec duo verba: sumus et fuimus. Quia igitur meus amicus non amplius es, nunquam certe fuisti meus amicus: iuxta proverbium Aristotilis! Qui amicus esse desinit nunquam amicus fuit. Ratione hac Vivendi tam seditiose institute, quin te proditorem agnoscam me continere non possum quipped qui ad inimicorem partes te conferre ausus es, stationam eam voluntario deserens, cui office tui sola consideration magis magisque adstringentus fuisses, nihilque mea ax parte superset, quam de hoc constituere, quid commode facturum sit, tuaeque te sorti commitens, persuasus, quod huius modi vitae ratio minus excusabilis, poenas sine dubio sentient, se dignas, qui nullo prorsus modo neque vindicate divinae effigies neque hominum contumelitis, utpote qui quando depravati sint ad eum minima gentium id esse passunt gradum, ut nom reformident proditores atque ingrates.
Mit verbitterter Seele am 4.3.1982 im Gefängnis geschrieben. Heute, ohne Hassgefühle aber mit immer noch traurig gestimmtem Herzen veröffentlicht. Wenn sich derjenige, den ich meine, betroffen fühlt und meldet, kann ich ihm verzeihen. Die Bestrafung wird das Schicksal übernehmen. Ich fühle mich dazu nicht berufen.
Karl-Heinz Hoffmann


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DER SCHMÜCKER-FEHMEMORD

Der Mord an dem am Morgen des 5. Juni 1974 mit einer Schussverletzung am Kopf, sterbend aufgefundenen Kommunarden und V-Mann des Verfassungsschutzes Ulrich Schmücker wurde nie aufgeklärt.
Zwar erinnere ich mich deutlich an die dazu relevante Presseberichterstattung, aber ein besonderes Interesse konnte ich dem Fall seinerzeit nicht abgewinnen. Es handelte sich um ein Ereignis aus der Ultralinken Szene. Das war nicht mein besonderes Interessengebiet. Die Vorstellung, Mitarbeiter des deutschen Verfassungsschutzes könnten tatkräftig in schwerste Verbrechen involviert sein, entzog sich damals meinem Vorstellungsvermögen.
Trotz der schon gegen die WSG gestarteten zahlreichen, rechtlich sehr bedenklichen behördlichen Verfolgungsmaßnahmen der unterschiedlichsten Art glaubte ich immer noch an die Bindung aller Behörden an Recht und Gesetz. Mit anderen Worten, ich war damals Mitte der Siebziger Jahre tatsächlich so naiv, an den Rechtsstaat zu glauben.
Dieser Glaube kam mir später, nach einer Phase des Zweifels am 30. Januar 1980 endgültig abhanden. Es war der Tag, an dem ich erkennen musste, wie nah ich einem plötzlichen Tod gewesen war.
Eine Sturmgruppe der GSG 9 war zu nachtschlafender Zeit gewaltsam in mein Schlafzimmer eingedrungen. Die Aktion war so vorbereitet, dass mein Tod wie selbst verschuldet ausgesehen hätte. (Einzelheiten dazu finden Sie in meinem Tatsachen orientierten Roman „Verrat und Treue“,796 Seiten Leinen geb., Schutzumschlag, Bezugsmöglichkeit per Fax. Auf Wunsch mit Signatur)

Nun ist der Fall Schmücker wieder im Gespräch. Für mich ist er deshalb so interessant, weil ich im Fall Schmücker deutliche Parallelen zu Ermittlungsverfahren erkenne, die sich in vergangener Zeit gegen mich richteten und unter deren Auswirkungen ich seit 30 Jahren bis zu heutigen Tag zu leiden habe. (Siehe dazu meinen Kommentar zum Abschlussbericht des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat und mein mehrteiliges Interview dazu.
Den Kommentar finden Sie unter

http://prenzlauerberger.wordpress.com/2010/06/02/die-wehrsportgruppe-hoffmann-und-das-oktoberfestattentat-2/

Das Interview unter

http://prenzlauerberger.wordpress.com/2010/06/02/die-wehrsportgruppe-hoffmann-und-das-oktoberfest-attentat/

Die Parallele besteht im Grundmuster der geheimdienstlichen Inszenierungen.
Der Geheimdienst verfolgt ein klares Ziel und entwirft dafür einen umfassenden Plan. Das Ziel ist zumeist die Ausschaltung missliebiger Personen oder Personengruppen, gelegentlich aber auch die Beseitigung von Personen, die zu viel wissen und mit der Preisgabe des Wissens den Kernapparat der Macht beschädigen könnten.
Das Letztere trifft beispielsweise im Fall Uwe Barschel zu.
(Vgl. dazu: „Die Geheimakte Mossad“ von Victor Ostrovsky, Seite 290 bis 299, Bertelsmann Verlag, ISBN 3-670-12174-7).
Um das Ziel zu verfolgen, wird darauf hin gearbeitet, die Mitarbeiter des regulären behördlichen Ermittlungsapparates als „nützliche Idioten“ zu benutzen. Dafür gibt der Geheimdienst selbst erstellte und zweckgerichtet entstellte, sinnverfälschte Tatsachenermittlungen als heiße Tipps an die regulären Ermittlungsbehörden.
Oft, wie im Fall des Oktoberfestattentates, sind es künstlich erstellte Indizienketten, eine ganze Reihe Verdacht erregender Umstände, deren überzeugend wirkende Darstellungen zur Ermittlungstätigkeit in die vom Geheimdienst vorgegebene Richtung zwingen.
Unter dieser Voraussetzung muss die bekannte Aktion „Celler Loch“ genauso gesehen werden, wie die Anstrengungen des Verfassungsschutzes im Fall der Oktoberfestattentat-Ermittlungen. Die geheimdienstliche „Lampe“ war perfekt aufgebaut. Gescheitert ist das perfide Vorhaben letztlich nur an „König Zufall“. Wäre er mir nicht zu Hilfe gekommen, hätte die „Lampe“ zur Freude der finsteren Mächte strahlend geleuchtet.
Nun gibt es da noch eine weitere Parallele aus jüngster Zeit. Das Vorkommnis rauschte unter der Überschrift „Razzia bei Frankens schlimmsten Neonazi“ oder „ Razzia bei Hoffmann“ durch den Blätterwald und erschien großaufgemacht unter rechtswidriger Verwendung von nicht freigegebenem Fotomaterial mit einem Artikel der Nürnberger Abendzeitung auch im Internet. (AZ Nürnberger Abendzeitung, Razzia bei Frankens schlimmstem Neo-Nazi). Erneut war ein Verdacht gegen mich künstlich aufgebaut worden. Personen, die mir persönlich nicht bekannt waren, hatten mich, wohl wissend, dass eine polizeiliche Telefonüberwachung geschaltet war, in einem Telefongespräch im Zusammenhang mit einer angeblichen Sprengstofflieferung belastet. Damit es im Fall eines Verfahrens nicht einfach nur um Aufbewahren und Überlassen von Explosivstoffen gehen sollte, sondern zusätzlich um eine mögliche Tatbeteiligung an der angeblich geplanten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, war auch noch die Frage gestellt worden, ob die Gebrauchsanweisung mitgeliefert worden sei. Das Telefongespräch war natürlich bestellt und die auf Grund der Örtlichkeit (des getürkten Telefongespräches) zuständige Kriminaldirektion Saalfeld tappte samt zuständiger Staatsanwaltschaft (Gera) prompt in die Falle. Eine von finsteren Mächten vorbereitete Falle, in der ich mit Hilfe der ahnungslosen Ermittlungsbehörden gefangen werden sollte, die aber nun eher zum Nachteil der regulären Ermittlungsbehörden zuschnappen könnte. Und zwar deshalb, weil sie sich in ihrem durch die obskure Inszenierung erzeugtem Jagdfieber bei nullwertiger Beweislage zu völlig überzogenen Maßnahmen verleiten ließen und damit den Ball viel zu weit geschossen haben, um ihn, ohne selbst Schaden zu nehmen, wieder einholen zu können. Die Staatsanwaltschaft Gera hat in dieser Sache ein übel riechendes Fass aufgemacht, soweit war das die Intention der Finsteren Mächte, aber das Problem, den Deckel wieder auf das Fass zu kriegen, bleibt an der Staatsanwaltschaft hängen.
Vgl. dazu den Aufsatz „Ein großartiger Schlag ins Wasser“ sowie weiteres unter „ Aktuell-Archiv1“ in meiner Website.

Festzuhalten bleibt:
Es gehört zum geheimdienstlichen Alltag, schwerste Verbrechen zu initiieren, wenn nicht gar selbst Hand angelegt wird. Dabei lautet die Grundregel: Es muss immer so aussehen, als ob ein anderer schuld wäre. Entweder soll einfach nur ein zum Risiko gewordener Geheimwissensträger beseitigt werden, oder der Tod soll anderen in die Schuhe geschoben werden, um sie politisch unschädlich zu machen, am besten aber beides gleichzeitig. Beseitigen, mundtot machen, beschuldigen, zu Unrecht bestrafen und wenn das nicht funktioniert, die Zielpersonen wenigstens so mit Verdacht besudeln, dass sie gesellschaftlich und politisch ausgebremst werden.
Karl-Heinz Hoffmann
München 25.11.2010


Zuschriften bitte per Fax 09192 6530



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SAN SUU KYI

Die bekannte burmesische Systemkritikerin und Friedensnobelpreisträgerin San Suu Kyi erzählte dem Spiegel (Nr. 47/22.11.10) von ihrer siebenjährigen Hausarrestzeit. Nun nach der Aufhebung der Isolierung will sie auf jeden Fall weiterkämpfen, mit friedlichen Mitteln, versteht sich. In einem buddhistisch geprägten Land kämpft man friedlich, und in der Regel erfolglos. Frau Kyi möchte die Welt auf die politischen Gefangenen in Burma aufmerksam machen.
Die heutigen Verhältnisse in Burma kenne ich nicht. Ich kann das Land nur von außen und nach dem, was mir aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt ist, beurteilen.
Was ich allerdings von früher her an burmesischen Einrichtungen aus eigener Erfahrung kenne, ist das Staatsgefängnis in Rangoon. Hallo Antifa! Nicht gleich jubeln! Da gibt es nicht viel politisches Ausschlachtmaterial. Ich habe zwar im Jahre 1958 drei Wochen als damals einundzwanzigjähriger Globetrotter auf burmesische Staatskosten gelebt, aber ich hatte keine Strafe zu verbüßen. Mein Aufenthalt war nicht die Folge einer Strafverfügung. Ich hatte mich am 24. Dezember mit der Absicht nach Australien zu trampen, auf einem unter britischer Flagge fahrenden Frachtdampfer als blinder Passagier eingeschifft. Na schön, das war illegal, aber es gehörte zum gewollten Abenteuererlebnis. Bei einer Frachtaufnahme am Iravadidelta, als das Schiff auf offener See bei Akiab vor Anker lag, um Reis als Teilladung zu übernehmen, wurde ich entdeckt. Der nächste Zielpunkt des Frachters war Rangoon. Dort im Hafen angekommen, ließ mich der Kapitän, ein ziemlich humorloser noch dazu krankhaft deutschfeindlich eingestellter Engländer im Zusammenwirken mit dem Deutschen Konsul, einem noch humorloserem fettleibigen, unhöflichen Ignoranten, von der burmesischen Emigration-Police abholen und ins Staatsgefängnis von Rangoon bringen. Dort musste ich warten, bis das Schiff wieder auslief und der Kapitän mich widerwillig wieder mitnehmen musste. Die Burmesen meinten, er hätte mich eingeschleppt und deshalb müsse er mich beim Auslaufen auch wieder an Bord nehmen.
Meine Erinnerungen an diesen kurzen Gefängnissaufenthalt sind ungetrübt schön. Ich war zusammen mit Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen in einer geräumigen Gemeinschaftzelle untergebracht. Zwei ehemalige burmesische Landpolizisten die ihre dunkelblauen Uniformen und den Schlapphut mit der einseitig hochgeschlagenen Krempe an der Zellenwand aufgehängt hatten, ein hinduistischer Inder burmesischer Nationalität und ein Angehöriger der chinesischen Minderheit waren drei Wochen lang meine Leidensgefährten.
Die Kameradschaft unter den Gefangenen, in die ich sofort eingeschlossen wurde, war trotz der allseitigen ethnischen Unterschiedlichkeit unübersehbar herzlich. Als erstes wurde mir ein Moskitonetz besorgt. Es hatte ein paar Löcher, aber die konnte man, da es groß genug war durch Knoten dicht machen. Die Zelle war geräumig und sehr sauber. Zum Essen setzten wir uns zusammen im Halbkreis vor der Gittertür auf den Fußboden aus Teakholz. Alle waren freundlich, auch das Wachpersonal. Es bestand etwa zur Hälfte aus weiblichem Personal. Die jungen Frauen rauchten allesamt dicke Zigarren. Dabei fiel mir auf, dass die Zigarren mit einer hakenkreuzverzierten Bauchbinde dekoriert waren. Das Hakenkreuz begegnete mir auch später noch öfter im kulturell indisch geprägten asiatischen Raum. Es wird dort von alters her als Heilssymbol verehrt.
Bei uns denkt man gleich wieder an „Heil Hitler!“. Vielleich überwinden wir ja eines Tages unsere kindischen Symbolphobien und nehmen auch das Hakenkreuz etwas gelassener. Zumal das Kreuz ohne Haken trotz der unsäglich grausigen Inquisitionszeit allgemein auch gelassen ertragen wird.
Jedenfalls meine ich, wenn sich die Verhältnisse in Burma nicht wesentlich verändert haben, und davon gehe ich aus, denn in Hinterindien ändern sich gesellschaftliche Umstände nur sehr langsam, dann haben es die Gefangenen gar nicht so schlecht in der Haft. Jedenfalls nicht so erbärmlich schlecht wie die bedauernswerten muslimischen Gefangenen in Guantanamo.
Frau Kyi will weiter gegen die Militärregierung kämpfen, obwohl es freie Wahlen in Burma gibt. Die Militärregierung hat die letzte Wahl am 7. November haushoch gewonnen. Natürlich wird das Ergebnis im Ausland angezweifelt. Und wenn es doch ein nicht manipuliertes sachgerechtes Ergebnis war? Wer kann das sagen? Wir waren nicht dabei. Wahlergebnisse die der westlichen Welt nicht in den Kram passen werden immer angezweifelt. Die US Imperialisten hatten große Hoffnungen auf den inzwischen auch zum geschichtlich unbedeutenden Ereignis verblassten Aufstand der buddhistischen Mönche gesetzt. Natürlich, Burma ist ein rohstoffreiches Land, da wird das amerikanische Interesse sofort verständlich. Glücklicherweise scheiterte das ganz sicher von außen inspirierte Unternehmen „Volksaufstand.“ Die Herrschaft des buddhistischen Klerus ist das letzte was ich dem Land wünsche. Es wäre die parasitäre Herrschaft der traditionell zum Müßiggang erzogenen Nichtstuer im orangefarbenen Gewand, die auch, ohne die Regierungsgewalt auszuüben, dem arbeitenden Volk schwer auf der Tasche liegen. Mit Gebetsmühlengeklapper und frommer Bettelei in Armut und buddhistischer Demut kann man keinen Staatsapparat funktionsfähig erhalten. Mit militärischer Disziplin schon eher.
Frau San Suu Kyi, die mir seit Jahrzehnten ein Begriff ist und die ich wegen ihrer sanften Unbeugsamkeit immer respektiert habe, wünsche ich, dass man ihr weiterhin die verdiente Achtung erweist, woran es die burmesische Regierung offensichtlich auch nicht fehlen lässt, aber im Interesse des burmesischen Volkes kann ich ihr Hinarbeiten auf die zerstörerische Globalisierung nicht positiv beurteilen.
Karl-Heinz Hoffmann
Westsachsen 24.11.1010




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UNSER PAPST HAT SICH DURCHGERUNGEN! HALLELUJA!

Unser Papst, der Stellvertreter Gottes auf Erden, der große unfehlbare Pharao hat eine Entscheidung von epochaler Bedeutung verkündet. Oh wie lange haben wir darauf gewartet und wie glücklich hat er uns damit gemacht. Die Strichjungen dürfen jetzt und zwar ab sofort, bei ihrer Arbeit Kondome benutzen. Ist das nicht herrlich? Lange haben die frommen gottesfürchtigen Stricher auf diesen Dispens gewartet. Jetzt brauchen sich auch die Priester nicht mehr vor Aids zu fürchten. Soll mal einer sagen, die katholische Kirche sei nicht auf dem Weg in die Moderne. Schließlich hat sich der Papst ja auch für die Pädophilie seiner Getreuen öffentlich entschuldigt. Was will man noch mehr? Doch nicht etwa den katholischen Instanzen die Erziehungsaufgaben aus den Händen nehmen? Am Ende noch den Mohammedanern freie Hand lassen? Das verhüte der Himmel! Nachdem der Papst jetzt Kondome erlaubt, wird man wohl ein paar pädophil motivierte Entgleisungen in den katholischen Lehranstalten hinnehmen können. Soviel Toleranz muss sein. Schließlich sind wir aufgeklärt, liberal und sehr verständnisvoll.
Karl-Heinz Hoffmann
Westsachsen 24.11.2010





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Anzeige gegen StA Bach bei dem Amtsgericht in Gera


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
Herrn
Generalstaatsanwalt
bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Rathenaustraße 13
07745 Jena


12. November 2010

STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG WEGEN § 344 StGB - STRAFTAT IM AMT

Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen Herrn StA Bach bei dem Amtsgericht in Gera wegen § 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger.
Gleichzeitig melde ich Schadenersatzforderungen an. Die konkret dargestellte Schadensumme wird nachgereicht.

Sachverhalt:
Herr StA Bach leitet ein gegen mich gerichtetes Ermittlungsverfahren unter dem AZ: 172 Js 30549/10.
Obwohl er weiß, dass ich in der Sache vollkommen unbeteiligt bin, lässt er das Ermittlungsverfahren weiter andauern. Er macht sich damit einer Straftat im Sinne des § 344 StGB schuldig.
Im Antrag zur Durchsuchung der von mir benutzten Objekte vom 28.09.2010 findet sich die Erklärung für sein rechtsfehlerhaftes Verhalten. In diesem Beschluss wurden falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die im Gegensatz zu aktenkundigen, gerichtsbekannten Ermittlungsergebnissen und gerichtlichen Entscheidungen stehen. Ein Staatsanwalt, der behördliche Ermittlungsergebnisse ignoriert und sich stattdessen bei seinen Entscheidungen von archivierten Presseerzeugnissen leiten lässt, ist eine Gefahr für die allgemeine Rechtssicherheit. Sein Verhalten hat nicht nur mich schwer geschädigt, es hat auch die Öffentlichkeit in erheblichem Maße beunruhigt.
Ich fordere Sie auf, die notwendigen Konsequenzen aus der hier vorliegenden Strafanzeige zu ziehen und bitte, mich über den Fortgang der Dinge zu informieren.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann



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Anzeige gegen Frau Reister, Abendzeitung Nürnberg


Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel 09192 1090
Fax 09192 6530

e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de



An die
Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth
Fürther Strasse 112
90429 Nürnberg
22.11.2010/ho

STRAFANZEIGE . STRAFANTRAG



Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen Frau Tanja Reister, als Fotografin,
beim Verlag Die Abendzeitung GmbH & Co 8-Uhr-Blatt KG, Winklerstraße 15, 90403 Nürnberg.
wegen gewerbsmäßiger unberechtigter Benutzung von Fotos
Die ladungsfähige Anschrift von Frau Reister ist mir nicht bekannt, sie müsste von den Behörden ermittelt werden.
Frau Reister arbeitet eng mit der Zeitungsredaktion AZ zusammen, von dort könnten Auskünfte bezogen werden.

Gründe:
Sachverhalt:
Im Internet wird auf der Startseite der „Abendzeitung Nürnberg“ mit Datum vom 12. Oktober 2010, 21:18 ein Foto verwendet, auf dem neben meiner Person (Karl-Heinz Hoffmann) mehrere Kameraden der ehemaligen Wehrsportgruppe zu sehen sind. Links unten auf dem Foto findet sich der Vermerk:
Foto: Tanja Reister.
Siehe Anlage , Startseite Abendzeitung
Frau Tanja Reister gibt sich damit zu Unrecht als Urheberin aus. Sie hat mit der Herstellung dieses Fotos nicht das Geringste zu tun. Sie war an jenem Tage, als das Foto entstand, nicht anwesend. Deshalb wird sie auch niemals ein Negativ vorlegen können und sie wird auch nicht sagen können, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort das Foto gemacht wurde. Die Rechte an diesem Bild liegen einzig und allein bei mir. Das hier relevante Foto wurde vermutlich von einem meiner damaligen WSG-Werbeprospekte abgenommen.
Die illegale Verwendung dieses Bildmateriales durch Frau Reister zu unterbinden, liegt nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse, weil die Verwendung mit reißerischen Verdachtstheorien einhergeht und dadurch nicht nur die Gefährdung meiner Person, sondern auch Unruhe in der Bevölkerung erzeugt wird. Zu prüfen ist auch, welche Beträge Frau Reister bisher für die Weitergabe und
Verwendung meiner Fotos von Dritten bekommen hat. Das Ergebnis wird die von mir angestrebte Entschädigung, die ich hiermit gleich anmelde, mitbestimmen.
Ich beantrage weiterhin Frau Reister aufzugeben, offenzulegen, welche weiteren Fotos zu meiner Person oder von der ehemaligen WSG sich in Ihrer Verfügungsgewalt befinden. Auch soll ihr, unter Androhung eines angemessenen Zwangsgeldes, aufgegeben werden, die hier relevanten Fotos nicht mehr zu verwenden.

Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann


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