Hoffmann

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Oktoberfestattentat

2016
Mai

Das Buch zum Thema:

Karl-Heinz Hoffmann

DIE
OKTOBERFEST-
LEGENDE

Gezielte Verdächtigungen
als politisches Kampfmittel im
"demokratischen Rechtsstaat"


331 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag, Preis 22,80 Euro,
zuzüglich Versandkosten
Wer das Buch signiert haben möchte, muss die Bestellung über
meine E-Mail Adresse: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de
 aufgeben.
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Nun, nachdem ich mich mit der kritischen Bearbeitung der Oktoberfestlegende öffentlich zu Wort melde,
wird man sagen, na ja, er will sich halt rechtfertigen.
Und damit sagt der Volksmund endlich etwas Richtiges.
Natürlich will ich mich von dem künstlich erzeugten Verdacht befreien.
Das ist gar keine Frage und es ist mein gutes Recht.
Und ich möchte auch dem geschändeten Ansehen der ehemaligen deutschen WSG entgegen wirken und nicht zuletzt auch die ungerechtfertigte Belastung der ‚Deutschen Rechten‘, die ohne Schuld von ihren Gegnern mit einbezogen wird, obsolet werden lassen.
Karl-Heinz Hoffmann


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19.05.2017
„Aktenzeichen XY"
vom 17. Mai 2017
Das Oktoberfestattentat

Mit dieser Sendung wurden uns wichtige Ermittlungsergebnisse vermittelt, auf deren Offenlegung wir lange gewartet haben. Nun steht endlich fest, dass die, von dem Nazi-Inquisitions-Tandem Chaussy-Wunderlich
(der heißt tatsächlich so) und Opferanwalt Dietrich enthusiastisch gefeierten „Neuen Zeugenaussagen " von den Ermittlungsbehörden nach eingehender Prüfung als erlogen erkannt werden konnten.
Protegiert von Innenminister Herrmann hatten Dietrich und Chaussy, auf Phantastereien gestützt, eine Wiederaufnahme der längst eingestellten Ermittlungen zum Oktoberfestattentat erreicht.
Eine Frau, die natürlich anonym bleiben wollte und auch dahingehend behördlich geschützt wurde, hatte behauptet, sie habe unmittelbar nach dem Attentat im Spind eines „Rechten" ein Flugblatt mit dem Konterfei von Gundolf Köhler zusammen mit einem das Attentat verherrlichenden Text gesehen. Nun ist diese verleumderische Aussage obsolet geworden. Das ist gut.

Schlecht hingegen ist, dass man sich zum Affen machen ließ. Man hätte die Aussage erst genau prüfen können, bevor man sich zu einer Wiederaufnahme entschied. War es doch schon von Anfang an auffällig, dass sich die Zeugin nicht sofort bei den Behörden, sondern erst viele Jahre später ausgerechnet bei „Opferanwalt" Dietrich gemeldet hat.

Eine andere Zeugin erzählte etwas von einer auf der Theresienwiese abhanden gekommenen Hand, die sie mit einem „Handlosen" in einem Krankenhaus in Verbindung bringen wollte.
Nun fragt Ihr Euch, warum die Ermittlungen trotz der Möglichkeit einer schnellen Überprüfung dieser abenteuerlichen Legenden wieder aufgenommen wurden?

Ich will es Euch sagen.
Es gibt zwei Gründe.

Erstens:
Weil die regulären Ermittlungsbehörden auf Grund klarer Erkenntnisse das Verfahren trotz erheblicher Anstrengungen nicht der Interessenlage des politischen Establishments entsprechend abschließen konnten, werden sie seit Jahrzehnten mit dem, besonders von Ulrich Chaussy-Wunderlich gepflegten Vorwurf beharkt, nicht intensiv genug, ja schlampig gearbeitet zu haben. Die Vorwürfe konzentrierten sich auf die angebliche Vernachlässigung einiger, dem Inhalt nach banalen Zeugenaussagen, die im Abschlussbericht des GBA nicht erwähnt wurden, weil sie von den Ermittlern als unglaubwürdig erkannt worden waren.
Zum Beispiel die immer wieder ins Spiel gebrachte Aussage des Zeugen Lauterjung, der gesehen haben wollte, wie Köhler vor dem Brausebad mit zwei jungen Männern diskutierte.
Diese Aussage hatte der Zeuge später wieder zurückgenommen. Aber das ist nicht der Punkt. Denn selbst wenn der Zeuge die behauptete Wahrnehmung tatsächlich gemacht hätte, dann wäre ja immer noch keine Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe möglich, und zum Inhalt des angeblichen Gespräches konnte der Zeuge Lauterjung ja auch nichts sagen. Was  also soll dieser Blödsinn?
Ich kann mir vorstellen, dass den Ermittlungsbehörden der dauernde Vorwurf, schlampig gearbeitet zu haben oder gar auf dem rechten Auge blind gewesen zu sein so empfindlich auf die Nerven ging, dass sie die Sache durch peinlich genaues Nacharbeiten der abgelegten Zeugenaussagen nun endgültig aus der Welt schaffen wollten.  
Der zweite, nicht minder wichtige Grund:
Die Ermittlungsbehörden, hatten bereits 48 Stunden nach dem Attentat erkannt, dass an der vom Verfassungsschutz gelegten Scheinspur etwas faul war. Und spätestens nach dem geheimen  Ermittlungsausschuss zu Dr. Langemann wussten sie, wo die Ermittlungen hätten angesetzt werden müssen, sofern man den politischen Willen gehabt hätte, das Oktoberfestattentat aufzuklären.
Dieser politische Wille ist auch heute noch so wenig gegeben wie damals.
So benutzte man die von Anfang an als unergiebig erkannte Spur in Richtung auf die WSG als willkommenen Blitzableiter. Indem man diese vom Geheimdienst gelegte Scheinspur verfolgte und immer wieder öffentlich kommentierte, konnte man erfolgreich vom tatsächlichen Täterkreis ablenken.
Das kam natürlich dem Nazi-Inquisitions-Tandem Chaussy & Dietrich sehr zupass. Beide saugen seit Jahrzehnten materiellen Nutzen aus dem verachtungswürdigen, an deutschen Volksgenossen verübten Massaker auf dem Oktoberfest. Rechtsanwalt Dietrich finanziert seine Kanzlei mit dem Mandat der Opferfamilien. Er bereichert sich an der Verzweiflung der Verletzten und Hinterbliebenen.
Der Antifa-Verdachtsjournalist Chaussy lebt seit dem Jahr 1981 bis heute von seinen in Wort, Schrift und Film verbreiteten, haltlosen Verdächtigungen, indem er sich auf meine Kosten mit dem Unglück profiliert.
Mit den nun endlich über die Sendung XY vermittelten Erkenntnissen läuft dem Inquisitions-Tandem eine Spule leer.
Das „Verherrlichungstraktat" im Spind eines vermeintlich Rechten hat sich als frei erfundene Legende herausgestellt.
Ebenso die Story von der fehlenden Hand.
Das ist schon mal ganz gut.
Schlecht hingegen ist, dass man darauf verzichtet, Leute, die den Ermittlungsbehörden erfundene Geschichten erzählen, wegen Irreführung der Ermittlungsbehörden vor Gericht zu stellen. Ganz nebenbei muss man ja auch einmal daran denken, welche gewaltigen Kosten damit verursacht werden.
Schlecht ist weiterhin, dass der politische Druck ausreicht, das als falsch erkannte Grundmuster vom rechtsradikalen Köhler als Täter nicht aufzugeben.
Gemessen an den behördlichen Ermittlungsergebnissen ist es einfach unzulässig, von der Täterschaft Köhlers auszugehen.
Die behördlichen Ermittlungen haben die Täterschaft Köhlers nicht nur „nach Lage" nicht eindeutig klären können, sondern nur auf dem Wege keineswegs zwingender Schlussfolgerungen angenommen.
Auf einen einfachen Nenner gebracht heißt das:
Köhler stand ganz nahe am Explosionsherd.
Dazu war den Behörden sein persönliches Interesse an Explosivstoffen bekannt. Damit ist die „Sachlage der Dinge" beschrieben. Mehr Belastendes gibt es nicht.
In der Regel steht nicht der Täter, sondern derjenige, der geopfert werden soll, dem Explosionsherd am nächsten.
Immerhin fand sich in der Einstellungsverfügung der Hinweis: „In Ermangelung einer Täterermittlung" Das heißt, es wurde definitiv kein Täter ermittelt.
Nach allem, was über Gundolf Köhler in Erfahrung gebracht werden konnte, war er alles andere als rechtsradikal und es darf als sicher gelten, dass er nicht in radikale Kreise eingebunden war. Von seinem Elternhaus her war er CDU geprägt und hat sich nie davon weiter nach rechts bewegt. Zum Schluss, nach seiner freiwilligen Dienstzeit in der Bundeswehr hat er sich bei der Partei „Die Grünen" engagiert.
 
Am Ende bleibt die Feststellung:
Der politische Wille zur Aufklärung des Verbrechens fehlt, weil das Verfolgen der nach dem Ermittlungsausschuss Dr. Langemann gewonnenen Erkenntnisse in eine Richtung gehen musste, an deren Ende ein Kollaps der Bundesregierung zu erwarten gewesen wäre. Wie recht ich mit dieser Behauptung habe, bestätigt die Weigerung der Geheimdienste, ihr Aktenmaterial herauszugeben. Zur Begründung wird angeführt, dass mit der Herausgabe der Akten das Wohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdet würde.
Gemeint sind das Wohl des politischen Establishments und die Interessen der in- und ausländischen Geheimdienste.  
Wäre ich an Stelle der Ermittlungsbehörden, würde ich unter anderem meine Ermittlungen bei dem legendären Superagenten Werner Mauss beginnen und über Dr. Kolmar und Heigl bei Dr. Hans  Langemann enden lassen. Gründe dafür gibt es genug.
Das Oktoberfestattentat war weder die Tat eines Einzelnen, noch die einer irgendwie politisch rechtsgerichteten Gruppe. Dieses Verbrechen offenbart die Handschrift geheimdienstlichen Terrors. Deshalb kann es niemals aufgeklärt werden. Es ist blankes Unrecht, das Oktoberfestattentat als rechtsextremistisches Verbrechen zu bezeichnen.  

Karl-Heinz Hoffmann  


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Verschlusssache-SZ/12.05.2016
Verfassungsschutz verweigert Akten zum Oktoberfestattentat


Da hat die gute Trendpfleger-Tante Annette Ramelsberger wieder einmal eine Kolumne für das Süddeutsche Wurstblatt schreiben dürfen. Natürlich schön im vorgegebenen Trend. Es wär halt gar zu schön, wenn man der „Nazi-Szene“ die von Anfang an haltlosen, schon „am Tage danach“ unter Verwendung einer perfiden BND-Fälschung ans Bein geschmierten Verdächtigungen am Ende doch noch irgendwie dauerhaft anhängen könnte. Was für ein großartiger Gedanke. Doch daraus wird nichts werden.  
Auch wenn es den Leuten nicht passt, in den Akten des Verfassungsschutzes wird man nichts finden, was die Ermittler auf dem leichtfertig vorschnell eingeschlagenen Holzweg zum Erfolg führen könnte.
Aus den, als vertraulich gekennzeichneten Akten des BND die an den Verfassungsschutz geschickt wurden, geht eindeutig hervor, dass die noch heute von den Medien gepflegte Hoffmann-WSG-Spur nach Ansicht der Sonderkommission des BLKA bereits im Oktober 1980 vollkommen obsolet geworden war.  
Auf Blatt 000322 der BND Akten vom 17.03.80. wird dazu noch in kaum zu überbietendem Zynismus bemerkt, man könne allerdings, um möglichen späteren Vorwürfen vorzubeugen einen etwaigen Gruppenbezug nicht vernachlässigen. Dieser etwaige „Gruppenbezug“ bezog sich aber, wie aus dem anschließenden Text auf Blatt 000322 der Akte ersichtlich ist, nicht auf die WSG Hoffmann, sondern ganz konkret auf eine andere Gruppierung, von der man allerdings auch schon definitiv wusste, dass sie mit dem Oktoberfestattentat nichts zu tun haben konnte.


Die eher gutgläubige als gut recherchierende Frau Ramelsberger meint:
Gerade weil es einige Hinweise auf V-Leute zu den Kontaktleuten Gundolf Köhlers gibt, sind die Akten der Dienste so interessant.“
Welche Hinweise das sein sollen, ist von Frau Ramelsberger nicht zu erfahren. Hinweise dieser Art gibt es nämlich nicht.

Natürlich weigern sich die Geheimdienste aus verständlichen Gründen, ihre geheimen Aktensammlungen öffentlich zugänglich zu machen.

Aus den wirklich wichtigen Passagen im geheimdienstlichen Aktenmaterial könnten sich, vom Holzweg wegführend, durchaus brauchbare Hinweise auf die wahren Verursacher des Oktoberfestattentates ablesen lassen.
Aber genau dieses Aktenmaterial wird außerhalb des Geheimdienstbetriebes niemand  je zu Gesicht bekommen.
Wenn den Parlamentariern etwas vorgelegt wird, damit sie Ruhe geben, dann sind das nur relativ bedeutungslose Informationen.
Aus den nachfolgend in Faksimile gezeigten Aktennotizen, lässt sich unschwer erkennen, warum der Kern der Ermittlungsergebnisse geheim bleiben muss.
Weder die eigene Rolle, noch die Einwirkungen ausländischer Dienste und Interessen sollen öffentlich diskutiert werden können. Denn diese Rolle ist schwerkriminell und überaus ekelerregend.


Ich darf daran erinnern, dass 1981 im streng geheim durchgeführten Dr.Langemann-Untersuchungsausschuss nichts vorgelegt werden durfte, was geeignet gewesen wäre, Licht in die Hintergründe des Verbrechens auf der Theresienwiese zu bringen.
Schon damals wurde die Herausgabe folgender Beweismittel verweigert.
Sämtliche anlässlich einer Hausdurchsuchung beim obersten Verfassungsschutzchefs Dr. Langemann sichergestellten Beweismittel:

1. Inhalt des Panzerschrankes. Ringbücher und Notizen
2. Die Ermittlungsergebnisse des GBA zum Fall Dr. Langemann
3. Die Akten des Verfassungsschutzes zum Fall Dr. Langemann

Wer die Schuldfrage im Bezug auf das Oktoberfestverbrechen ernsthaft klären will, muss sich um die Einsicht der genannten Beweismittel bemühen.
Es wäre ja schon mal ganz gut, wenn die selbsternannten Aufklärer wenigstens das Aktenmaterial einsehen könnten, über das ich verfüge. Das reicht schon zum Kotzen.
Natürlich könnte ich geheimes Aktenmaterial nachlegen, aber wenn so etwas von mir kommt, dann will es niemand zur Kenntnis nehmen.
Also halte ich den Informationsfluss in Richtung Öffentlichkeit vorläufig noch in Grenzen.
 
Karl-Heinz Hoffmann       20.05.2016


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2015

Dezember
Gastbeitrag von S. Mayr: "Dr. Mabuse und Baby Ahnungslos"
*
September

Das Oktoberfestattentat - 35-jähriges Jubiläum einer Verleumdungskampagne
*
Juni
Oktoberfestattentat - Die Katze aus dem Sack gelassen
*
März
Oktoberfestattentat - Erkenntnisse mit ins Grab genommen?
Unternehmen "Asasel" - wer schrieb das Drehbuch?
Verfassungsmedaille für politische Verdächtigung
FAZ - Abgestandene Thesen neu aufgewärmt
"Unternehmen Asasel" - Das strategische Grundkonzept I
"Unternehmen Asasel" - Das strategische Grundkonzept II

*

Dezember

26.12.2015

Dr. Mabuse und Baby Ahnungslos

Der aus Rundfunk und Fernsehen bekannte investigative Journalist Helmut Reister, seines Zeichens angeblicher Urheber des Spruchs vom Journalismus, der nur dann einer sei, wenn er investigativ ist, jagt Dr. Mabuse. Diese haltlose Vermutung drängt sich dem Leser eines seiner letzten Artikel auf, den er passender Weise in der Jüdischen Allgemeinen erscheinen hat lassen. Es geht um das Oktoberfestattentat... und um den Mabuse der linken Paranoia, um Karl Heinz Hoffmann.
(Für die jüngeren Leser: Dr. Mabuse war ein Bösewicht des frühen deutschen Films, der in seiner dämonischen Genialität noch als Irrenhäusler und sogar als Toter die gefährlichste Verbrecherorganisation aller Zeiten zu lenken imstande war.)

Anders als im legendären Film von Fritz Lang oder im Leben diverser Schreiber geht der Hirnerweichung durch den Mabuse-Mythos (also dem Hoffmann-Vogel) bei Reister kaum ein Aktenstudium voraus; er spart sich den Umweg der Erkenntnis. Wo andere sich im Aktenstudium Verdienste erwerben und aus charakterlicher Armut deppert werden, macht der Reister nichts. Er schreibt einfach:
„Gundolf Köhler, der als Bombenleger identifiziert worden war, war in die Strukturen der Neonaziszene fest eingebunden. Unter anderem wurde bei ihm ein Ausweis gefunden, der ihn als Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann auswies.“

Köhler war eben nicht eingebunden, überhaupt nicht, und den Ausweis, der einen Menschen als Mitglied der WSG „ausweisen“ hätte können, den gab es genauso wenig wie das Aktenstudium des oft mit Baby Schimmerlos verglichenen Reister. Dies alles gab es nicht, es ist beweisfähig widerlegt; aber es gab ja auch kein Testament des Dr. Mabuse, bloß den Film. Und der war gut. Alles erfunden. -
Sicher, Reister folgt einem Rundschreiben, einem geheimnisvollen Testament des Dr. Unheimlich aus dem Bayerischen Innenministerium, was sich an der Wortgleichheit seines Geschreibsels mit diversen Texten in Provinzblättern und schlechten Beiträgen des Bayerischen Rundfunks zeigt. Da hat wohl einer gemeint, er müsse es zum „Jubiläum“ des Mordes an Shlomo Lewin medial krachen lassen. Aber gut, das sind Vermutungen...


Reister, Autor diverser Blutspur-Artikel um den Ermreuther Schlossherrn, steuert aus eigenem Erfinden aber auch Subtiles bei. In spannendem Erzählton greift er den Mord an Lewin auf, genauer jene Minuten, in denen der Mörder - nach der Tat - auf Ermreuth bei Hoffmann eintrudelt. Über diesen heißt es:

„Er rechnet jeden Augenblick mit dem Auftauchen der Polizei, nachdem ihm Uwe Behrendt, sein Stellvertreter und die rechte Hand in der Wehrsportgruppe, gerade gestanden hat, Shlomo Lewin und Frida Poeschke ermordet zu haben. Chef, ich habe es auch für dich getan, soll der Todesschütze nach Darstellung Hoffmanns damals erzählt haben.“

Die beiden waren nicht per Du; das ist gelogen, möchte man lachend hinzufügen. Beweisfähig widerlegt... einfach zurecht geschwurbelt für die Jüdische Allgemeine. Eine kleine, miese Lüge, wenn Reister tatsächlich „Akten studiert“ hat... oder ein „Irrtum“, wer weiß das schon... Fritz Lang mit seinem Mabuse kann da ausnahmsweise nicht Vorbild gewesen sein, denn Dr. Mabuse hätte sich eher einen seiner käseweißen, wächsernen Finger abgeschnitten als seine wie melodramatische Marionetten agierenden Verbrechergehilfen zu duzen.


Dann kommt ein besonderer Kunstgriff; Reister flicht, wie beiläufig, ein, er habe Akten, gar „Gerichtsakten“ studiert... der Schlingel...
In Gerichtsakten ist nachzulesen, dass Hoffmann zu diesem Zeitpunkt bereits ganze Arbeit geleistet hatte. Seinen Angaben zufolge wurde die Kleidung, die Behrendt bei dem Mord an Lewin und Poeschke getragen hatte, sofort im Kachelofen der Schlossküche verbrannt; die Tatwaffe, einschließlich eines Schalldämpfers, den Hoffmann kurz zuvor in seinem Keller gebastelt hatte, habe er in einem Fluss entsorgt.“
Ui, da lehnt sich einer aber aus dem Fenster. Hat er die Gerichtsakten studiert, das Testament des Dr. Mabuse sorgfältig gelesen? Eher nicht! Und, Herr Reister: Hoffmann lebt noch... und er hat die Tatwaffe nicht entsorgt. So steht es „in den Gerichtsakten“... Sie Aktenstudent.


Der Herr Reister mag geglaubt haben, er besitzt Narrenfreiheit, weil der Oktoberfestblog abhanden gekommen ist. Als alter Hoffmann-Rehabilitierer und Mabuse-Fan werde ich dem Herrn Reister, diesem Gelegenheitsautor der Jüdischen Allgemeinen, trotzdem den Akten-Marsch blasen.

Ihm erscheint der Mabuse, mir wird da schon länger übel.

Dr. Siegfried Mayr (Gastbeitrag) 26.12.2015



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September

27.09.2015

Das Oktoberfestattentat
35-jähriges Jubiläum einer Verleumdungskampagne
 
„Leckt mich doch am Arsch!“

Gestern, am 26.September, wurde unisono von den Medien wieder der abgedroschene Dreck auf der ehemaligen Wehrsportgruppe Hoffmann abgeladen.
Man hat es halt nötig.
Obwohl dem politischen Establishment spätestens nach der Verhaftung des damaligen Chefs des bayerischen Verfassungsschutzes völlig klar war, dass Gundolf Köhler unschuldig als Kapporehinkel sterben musste und überhaupt kein Bezug von der WSG zum Attentat hergestellt werden konnte, musste die geheimdienstlich, künstlich erstellte, auf die WSG abzielende Spur zum Schutz der dem tiefen Staat angehörenden Attentäter fünfunddreißig Jahre lang, bis heute, gepflegt werden.
Die Insider kennen das verbrecherische Quartett Dr.Langemann, Dr.Kolmar, Heigl und Mauss, sowie auch deren kriminelles Medium Udo Albrecht. Doch sie tun alles, um die traurige Wahrheit unter der Decke zu halten.
Vgl. mein Beitrag: „Unternehmen Asasel“.

Die unwissend gehaltenen Parlamentarier der niederen Klasse fordern die Herausgabe geheimer Akten.
Bekommen werden sie höchstens unbrauchbaren Aktenmüll, aber nichts von dem, was die Hintergründe des Oktoberfestattentates erhellen könnte.
Würde man die Akten herausgeben, die bereits dem damaligen Ermittlungsausschuss zum Oktoberfestattentat vorenthalten wurden, dann könnte das Verbrechen sehr schnell aufgeklärt werden.
Aber dann würde der hochgelobte Rechtsstaat als potemkinsches Dorf entlarvt.

Wir, das heißt ich und einige Mitstreiter für Gerechtigkeit und Wahrheit haben mit dem Internetforum „1980 Oktoberfest Blog“ unter Vorlage geheimdienstlicher Dokumente so viel zur Aufklärung des Verbrechens geleistet, dass jeder, der bei klarem Verstand ist, erkennen kann, was damals 1980 auf der Theresienwiese wirklich geschah. Wir haben die Namen der Täter genannt und zur Ermittlung gegen dieses Personen aufgerufen. Doch diese wohlbegründeten Hinweise werden nicht aufgegriffen. Warum wohl nicht?  
Ich selbst wurde fünfunddreißig Jahre lang mit Dreck beworfen. Ich bin jetzt an einem Punkt angelangt wo ich nur noch volkstümlich auf die Mischung von Blödsinn und Gemeinheit reagieren kann.
Deshalb sage ich der Lügenpresse: „Leckt mich doch am Arsch!“  Steckt meinetwegen weiter eure Rüssel in den selbst produzierten Unrat und wühlt darin herum, so viel ihr wollt.
Oder sollte man besser sagen, so viel ihr sollt?
Denn ihr seid ja nur Marionetten an der Leine der finsteren Mächte, für die ihr Euch prostituiert. Es ist Euch erlaubt, mit der Leine der Geheimdienste um den Hals zu bellen.
Eine eigene Meinung dürft ihr haben, aber öffentlich vertreten dürft ihr sie nicht. Ihr würdet sofort abgesägt.  
Ist das nicht ein verdammt schäbiges Dasein?  

Karl-Heinz Hoffmann    27.09.2015



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Juni

Oktoberfest-Attentat
Sachdienliche Mitteilung an meine Politstalker
Die Katze aus dem Sack gelassen

Seit der Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat durftet Ihr Euch  lange Zeit der Hoffnung hingeben, es könnte dabei neues Futter für Eure Hetzkampagnen herausspringen. Ihr hattet monatelang Zeit, die gegen mich gerichtete Hetzkampagne  noch einmal hochzufahren. Doch jetzt musste die Generalbundesanwaltschaft die Katze aus dem Sack lassen.
Mit Schreiben vom 19.05.2015 wurde erklärt:
„Karl Heinz Hoffmann wird in dem Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat nicht (mehr) als Beschuldigter geführt.“
Mit anderen Worten, es lässt sich auch in der Nachlese nichts finden, womit ein Verdacht gegen mich begründet werden könnte.

Was nun?
Ihr braucht es mir nicht zu sagen. Ich weiß, wie es weitergeht. Ihr werdet nie auf die Idee kommen, Euch bei mir zu entschuldigen. Ich kenne Euch gut genug, um zu wissen, dass Ihr völlig unbeeindruckt genau so weiter machen werdet, wie bisher. Euer wichtigster Protagonist, der Mann mit dem blinden Fleck im Gehirn, wird auch weiterhin stolz auf seine „Medienmedaille“ sein. Alles wird beim alten bleiben.
Ihr werdet wieder die alte Platte auflegen und dabei die Nadel in derselben Rille laufen lassen: „Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind, die Justiz ist auf dem rechten Auge blind, die Justiz ist auf dem rechten Auge blind, die Justiz ist ...
    
Karl-Heinz Hoffmann       04.06. 2015

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März



29.03. 2015
Oktoberfestattentat
Erkenntnisse mit ins Grab genommen?

Wenn von dem Attentat von 1980 auf der Münchner Theresienwiese die Rede ist, dann wird seit 35 Jahren nichts anderes erörtert, als der von den wahren Tätern „in den Wind geworfene Dreck“.
Die von geheimdienstlichen  Profis angewendete Psychopolitik war höchst erfolgreich. Das muss ihnen der Neid lassen. Sie haben es meisterhaft verstanden, die Medienwelt für ihre Zwecke zu benutzen. Das kollektive Gedächtnis der Nation ist, vielleicht sogar für immer, mit der Verschwörungstheorie vom vermeintlich „rechtsterroristischen“ Attentat zugemüllt worden. Die wahren Täter konnten hinter der von zahlreichen „nützlichen Idioten“ produzierten Nebelwand  bis heute bequem in Deckung gehen.
Doch eine zahlenmäßig limitierte, zur obersten Etage des politischen Establishments zählende, handverlesene Personengruppe konnte bereits kurze Zeit nach dem Attentat sehr wohl erkennen, aus welcher Richtung der Wind wehte.
Jeder der bei dem geheimen Dr. Langemann Untersuchungsausschuss anwesend sein durfte, musste schon aus den Erklärungen des ehemaligen Kriminaldirektors Dr. Kollmar nicht nur erkennen, dass eine kriminelle Seilschaft mit besten Beziehungen zu quasi allen westlichen Behörden und Geheimdiensten am Werk gewesen war, sondern  erhielt  auch Kenntnis von der Identität der Drahtzieher. Leute wie Strauß, Rebmann und Hundhammer haben ihre Erkenntnisse mit ins Grab genommen. Weitere „Wissende“ werden ihnen zusammen mit den Tätern dorthin nachfolgen, ohne dass die Tat gesühnt werden kann.
Man fragt sich, warum Franz Joseph Strauß den Mund gehalten hat? Er, dem man im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat so viel Dreck ans Bein geschmiert hatte? Ich denke, er hatte sich zu entscheiden, ob der Dreck am Kittel letztendlich erträglicher war, als die Erschütterung des gesamten Staatsgefüges, die ihn ebenfalls mit hinweggespült hätte.
Die bisherige zeitgeschichtliche Entwicklung gab ihm recht. Den Dreck am Kittel hat er tatsächlich bis an sein natürliches Ende ganz gut überlebt.

Karl-Heinz Hoffmann
    

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13.03.2015
Oktoberfestattentat 1980
Unternehmen „Asasel“
Wer schrieb das Drehbuch?

Wenn Ihr den Ideenträger und Autor des Drehbuches zu der in zwei Akten aufgeführten Tragödie, mit  Präludium in Beirut und dem Hauptakt  auf der Theresienwiese finden wollt, dann folgt den Spuren eines geheimnisvollen Mannes, der selbst niemals Beamter war und es trotzdem verstand, hochrangige Persönlichkeiten des weitverzweigten behördlichen Ermittlungsapparates nach seiner Pfeife tanzen zu lassen.
Kleiner Fingerzeig als Fahndungshilfe: Fingerkuppe am Mittelfinger der linken Hand fehlt.         
In sein engmaschiges Beziehungsgeflecht waren folgende Personen eingebunden:

Kollmar, Dr., zeitw. Kriminaldirektor beim BKA
Langemann, Dr. Hans, oberster Bayer. Verfassungsschützer
Heigl, Frank Peter, ehemaliger Beamter des BND, Angeh. d. supergeheimen SOKO 514

Folger, Kriminaldirektor, vom BND zum BKA gewechselt
Schill, Walter, vom BND zum BKA gewechselt
Müller, Kriminalmeister BKA
Strass, Kriminalrat
Zabel, Kriminalkommissar
Hüskes, LKA Koblenz
Schenk, KHK beim LKA Wiesbaden
Unbescheiden, LKA Wiesbaden
Brunk, LKA Stuttgart
Eckbrod, LKA Düsseldorf
Pukallus, LKA Saarbrücken
Gemmer, Dr., Kriminaloberrat
Manopulo, Dr., Chef d. italienischen Interpol-Abteilung
Lichtenbald, Dr., Verband der Sachversicherer
Nieto, Direktor d. spanischen Interpol-Abtlg.
Blanco, Don Eduardo, Dir. der spanischen Kriminalpolizei
Michel, Bundesamt für Verfassungsschutz
Herold, Präsident des BKA
Jeschke, Kriminalrat BKA, Vertreter bei Interpol in Paris

Als der Vertraute unserer geheimnisvollen, nachrichtendienstlich omnipotenten Zielperson, Kriminaldirektor Dr. Kollmar das Bundeskriminalamt noch vor dem Erreichen seines Rentenalters verließ, konnte er, nun befreit von den hinderlichen Zwängen behördlicher Korrektheit, im Zusammenspiel mit dem „Geheimen“, erst so richtig loslegen. Bei dem im bayerischen Innenministerium für Verfassungsschutz zuständigen Dr. Hans Langemann, fand er ein offenes Ohr. Ihm hatte Dr. Kollmar neuartige Methoden zur Terrorismusbekämpfung vorgeschlagen.
In dem „Dr. Langemann Untersuchungsausschuss“ von 1982 hatte Dr. Kollmar erklärt, dass er exakt zwei Pläne zur Bekämpfung von Erscheinungen, die damals als besonders lästig empfunden wurden, ausgearbeitet hatte.

Für dieses, auf zwei Etappen geplante Unternehmen war ein Zeitrahmen von zehn Monaten eingeplant gewesen. Es sollte nicht mit den üblichen polizeilichen Methoden, sondern stattdessen mit nachrichtendienstlichen Mitteln gekämpft werden. Den Erfolg der geheimdienstlichen Operation hatte Dr. Kollmar nach Ablauf von etwa zwei Jahren in Aussicht gestellt. Wie wir heute wissen, hat diese Operation eine nachhaltige politische Wirkung bis in die Gegenwart gezeitigt.  
Es ging also nicht um Wahlbeeinflussung, danach sollte es nur aussehen, in Wirklichkeit ging es um die Eliminierung von „Erscheinungen“, die aus der Sicht des politischen Establishments als besonders lästig empfunden wurden.  
Dr. Kollmar erklärte den verblüfften Parlamentariern genau, welche taktischen Maßnahmen erforderlich seien und wie man im Einzelnen vorgehen müsse. Das alles hatte Dr. Kollmar, laut eigener Bekundung im Untersuchungsausschuss dem bayerischen Verfassungsschützer Dr. Langemann vorgeschlagen, weil dieser, wegen seiner nachrichtendienstlichen Denkweise geeignet erschien, „so etwas“ in sinnvoller Weise zum „Besten aller“ umzusetzen.
Im Einzelnen hatte Dr. Kollmar vorgeschlagen, man höre und staune, eine isolierte Terroristengruppe aufzubauen, die dann von sich reden machen sollte. Und zwar im „Parallelgang“ zu bestehenden, terroristischen Vereinigungen. Den ungläubig staunenden Teilnehmern am Untersuchungsausschuss dürfte klar gewesen sein, womit die künstlich aufzubauende „Terrorgruppe“, analog des konterkriminellen Drehbuchs von sich reden machen sollte. Und sie müssten schon Tomaten auf den Augen gehabt haben, wenn sie nicht sofort einen Bezug zu dem Projekt WSG-Ausland im Libanon und dem „Schwarzen September“ erkannt hätten. Die geheimdienstlich „isoliert aufzubauende“ Gruppe durfte natürlich nicht wissen, von wem und für welche Zwecke sie ausersehen war und was ihr aufgebürdet werden sollte.  Bei den gruseligen Ausführungen Dr. Kollmars drängte sich ihnen sofort die Parallele zum „Celler Loch“ auf.   
Die wahren Verantwortlichen für das Oktoberfestattentat werden ganz sicher niemals enttarnt, aber die Möglichkeit, dass einem der damals beim „Dr. Langemann“-Untersuchungsausschuss anwesenden Parlamentariern vielleicht doch das Gewissen schlägt und wir in allen Einzelheiten erfahren, wie die Drahtzieher des Verbrechens auf der Theresienwiese für die Ermittlungsbehörden deutlich erkennbar geworden waren, diese Möglichkeit kann - wenigstens theoretisch - nicht ausgeschlossen werden. Meine eigene Informationsquelle kann ich aus verständlichen Gründen nicht preisgeben.
Das politische Interesse die Aufklärung durch Desinformation zu verhindern ist begreiflicherweise gewaltig. Die staatliche Verantwortung konnte mit der Verschwörungstheorie vom rechtsextremistischen Untergrund jahrzehntelang überdeckt werden. Je mehr daran gekratzt wird, umso hysterischer wird massenmedial dagegen gehalten.   
Warum ich das nicht alles schon früher gesagt habe?
Ganz einfach, weil mein Interesse, wenigstens physisch weiterleben zu dürfen, früher stärker war als heute.  

Karl-Heinz Hoffmann     

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12.03.2015

Verfassungsmedaille für
politische Verdächtigung

Die politische Verdächtigung ist gemäß  § 241 StGB ein Gefährdungsdelikt, das 1951 zum Schutz der Persönlichkeit und der Würde des Menschen erlassen wurde.
Dieses Gesetz sollte eigentlich  nach dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers im Geltungsbereich der bundesdeutschen Gesetze geahndet und mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft werden. In den ersten Jahren nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, als man die rechtsstaatlichen Prinzipien noch ernst nahm, war das auch so. „Doch lang, lang ist‘s her.“
Inzwischen hat sich viel geändert.
Von den hochfliegenden idealistischen  Plänen der Gründungsväter, nun endlich einer Epoche des Unrechts eine Zeit der beständigen Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit folgen zu lassen, ist nicht mehr viel übrig geblieben. Der entartete Unrechtsstaat hat den Rechtsstaat verdrängt. Dem Recht suchenden Bürger wird immer öfter die Rechtshilfe verweigert, auf die er Anspruch hat. Das ist schlimm, aber noch schlimmer ist es, wenn zur Verweigerung der Rechtshilfe noch die Verhöhnung des in seinen Persönlichkeitsrechten beschädigten Bürgers kommt.
Mein persönlicher Politstalker, der Verschwörungstheoretiker Ulrich Chaussy wurde für die jahrzehntelang auf allen denkbaren Kanälen massiv gegen meine Person geführte Verdächtigungskampagne vom bayerischen Landtag mit der Verfassungsmedaille geehrt. Mit dieser Verhöhnung der Rechtsstaatlichkeit demaskiert sich das politische Establishment und zeigt uns die hässliche Fratze des Unrechtstaates.
Der gewissenlose grundgesetzwidrig agierende Politstalker wird nicht etwa bestraft, nein er wird mit einer „Verfassungsmedaille“ für seine moralisch verwerfliche Menschenjagd geehrt. Dabei darf man ihm unterstellen, schlau genug zu sein, um erkennen zu können, welche Gefahren er für den Gejagten heraufbeschwört. Womöglich wird er es als Erfolg betrachten, wenn die Saat seiner Verdächtigungen tatsächlich aufgeht.
Für diesen Fall wird er mit Opfer und Täter zwei Menschenleben auf dem Gewissen haben.
Wenn er ein solches haben sollte.                                                      

Karl-Heinz Hoffmann   

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Oktoberfest-Attentat  1980
Frankfurter Allgemeine vom 10.03.2015  
Politik
http://www.faz.net/-gpg-7xexu
Abgestandene Thesen neu aufgewärmt
von Albert Schäffer
Die Frankfurter Allgemeine nimmt für sich in Anspruch, ein seriöses Blatt zu sein. Warum, so fragt man sich, gibt sie den peinlichen Plattitüden eines unseriösen Verdachtsjournalisten Raum?
In der Ausgabe vom 10.03.2015 durfte sich der Verdachts-Journalist Albert Schäffer unter der Überschrift: „Neubewertung des alten Grauens“ in epischer Breite über das Oktoberfestattentat verbreiten.
Eine Neubewertung des alten Grauens wäre ja nicht schlecht. Wenn es richtig bewertet würde, dann allerdings würden einige in ziemlich schlechtes Licht geraten. Nicht nur der Verschwörungstheoretiker Ulrich Chaussy und sein Trabant RA Dietrich, sondern vor allem das politische Establishment der Bundesrepublik.
Natürlich geht es dem Journalisten Albert Schäffer nicht um eine gründliche sachgerechte Neubewertung der von 1980 bis 1982 zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse. Er wiegt sich in der trügerischen Hoffnung, die absurde These vom rechtsextremistischen Terroranschlag könnte sich noch etwas weiter verdichten. Ohne auch nur eine blasse Ahnung von den Vorgängen zu haben, kritisiert Schäffer das damalige Ermittlungsergebnis.

Unter der Überschrift: „Bundesanwaltschaft verteidigt sich“ schreibt er sinngemäß:
Sie will den von Ulrich Chaussy erhobenen Vorwurf  der „Mechanismen des Wegschauens“ nicht auf sich sitzen lassen.
Na wenn das nicht die Höhe ist? Was erlaubt sich der GBA eigentlich?  Wie kommt er dazu, den Anwürfen eines Trägers der Verfassungsmedaille des bayerischen Landtags widersprechen zu wollen? Wo doch Ulrich Chaussy mit der Auszeichnung parlamentarisch beglaubigt ist!
Nein, kommt jetzt nicht auf falsche Gedanken, den Blödsinn von der parlamentarischen Beglaubigung, habe ich nicht erfunden, um dem Schäffer eins auszuwischen. Nein, er hat das tatsächlich so geschrieben. Gibt es denn bei der Frankfurter Allgemeinen niemanden, der die gröbsten Albernheiten aussondern kann, bevor man sich lächerlich macht?
Albert Schäffer nennt Chaussy einen „Kronzeugen.“ So kann man es natürlich auch nennen; Kronzeugen sind in der Regel durch persönliche Schuld und Dispensversprechen abhängig gemachte charakterlose Individuen, die mehr zu Protokoll geben, als sie vor ihrem Gewissen verantworten können. Ulrich Chaussy redet und schreibt viel, weiß aber gar nichts.
Aber er ist ein Medaillenträger und damit eine Respektsperson.
Bei der Medaillenverleihung wurde seine „Kritik am Wegschauen“ und zur „Weigerung, Spuren mit der gebotenen Akribie“ zu verfolgen gewürdigt. Man kann sich nur wundern, mit welchem Gleichmut der Generalbundesanwalt diese gehässige Kritik hinnimmt. Aber was soll er tun?  Kann man wirklich von ihm verlangen, dass er das aus den Geheimdienstagenten Werner Mauss, Dr. Langemann und Heigl zusammengesetzte Triumvirat des Bösen genauer unter die Lupe nimmt? Die drei kannten sich nicht nur gut, sie hatten auch ein handfestes Motiv.
Bei Köhler verlief die Motivforschung ergebnislos. Je weiter man den Blick nach rechts, das heißt ins nationale Lager richtet, umso abwegiger muss die Theorie vom rechtsterroristischen Attentat erscheinen. Das eigene Volk passt nun einmal nicht in das Beuteschema der Deutsch-Nationalen.
GBA Range will angeblich allen Ansatzpunkten zur Aufklärung der Hintergründe des heimtückischen Mordanschlags erneut und umfassend nachgehen, denn, so ließ er verlauten, es gehe schließlich um den schwersten rechtsterroristischen Anschlag in der Geschichte der Bundesrepublik.
Umfassend aufarbeiten wäre lobenswert, allein mir fehlt der Glaube, weil der GBA mit der Behauptung, es würde bei dem Oktoberfestattentat um einen „rechtsterroristischen“ Mordanschlag gehen, erkennen lässt, dass sich die erneut aufgenommene Ermittlungstätigkeit auch nur wieder in der selben ausgekratzten Rille der alten Platte bewegen wird.
Um noch einmal auf den Anfang der Schäffer-Plattitüde zurückzukommen:
Albert Schäffer meint, die Ermittlungen der Polizei hätten sich damals schnell auf Köhler konzentriert, weil der vor dem Attentat zur Wehrsportgruppe Hoffmann Kontakte gehabt habe. Aus einem Brief  ginge hervor, dass er eine Ortsgruppe gründen wollte. Wohlweislich unterschlägt der Propagandist Schäffer die Antwort. Die war nämlich, soweit Köhler auf meine Zustimmung und Unterstützung hoffte, eindeutig abschlägig.
Gundolf Köhler fragt als Sechzehnjähriger, fünf Jahre vor dem Attentat, ob er in seinem Heimatort eine WSG-Ortsgruppe aufbauen soll und ich sage nein. Tatsächlich ist es ja auch dabei geblieben. Ist meine Antwort auf Köhlers Ansinnen nun wichtig oder ist sie unbedeutend? Oder anders gefragt, warum ist es wichtig, nur von der Anfrage, aber nicht von der abschlägigen Antwort zu reden?    
Weiter behauptet Schäffer, Gundolf Köhler sei schon als Schüler durch neonazistische Parolen aufgefallen. Was soll er denn gesagt haben? Ich weiß nicht, woher Schäffer diese Erkenntnis nimmt.
Soweit hat sich ja noch nicht einmal der „parlamentarisch beglaubigte“ Ulrich Chaussy aus dem Fenster gelehnt. Und im Abschlussbericht des GBA findet sich auch nichts davon. Da ist nur von Köhlers Hinwendung zur Grünen Partei die Rede.
Man kann sich nur wundern, wie sich die Frankfurter Allgemeine von einem derart unseriösen Schreiberling zum Obst machen lässt.

Karl-Heinz Hoffmann                    10.03.2015

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Oktoberfestattentat
„Unternehmen Asasel“
Das strategische Grundkonzept I

Das „Unternehmen Asasel“ folgte einer strategischen Idee. Jede Idee findet ihren Anfang im Hirn eines Einzelnen. Zur praktischen Umsetzung braucht der Visionär geeignete Ideenträger. Das ist nicht anders wie im Wirtschaftsleben, wo der Erfinder zur Verwirklichung seiner Idee auf die Finanziers als Träger der Idee angewiesen ist. Die praktische Umsetzung einer Idee ist aber nicht nur von den materiellen Möglichkeiten abhängig, sondern auch vom Vorhandensein einer Bedarfssituation. Auf dem unsichtbaren Feld der geheimdienstlichen Psychopolitik war der Boden für das „Unternehmen Asasel“ aufnahmefähig vorbereitet.
An der gesellschaftspolitischen Situation der Bundesrepublik hat sich seit Jahrzehnten kaum etwas geändert. Auf eine einfache Formel gebracht, heißt das: Es gibt nach wie vor für die Geheimdienste  Handlungsbedarf  im Hinblick auf alle Bestrebungen, die auf die Unabhängigkeit der Deutschen von ausländischer Bevormundung abzielen.
Wirtschaftlich geht es um die Aufrechterhaltung der Abhängigkeit vom global vagabundierenden Kapital. Diese kann aber nur aufrechterhalten werden, wenn das ausländischen Mächten gewaltunterworfene Herrschaftssystem intakt bleibt. Weil nur dieses Herrschaftssystem die hintergründige Einflussnahme der Kapitalgesellschaften gewährleistet. Zwei Staaten haben ein besonderes Interesse an der Aufrechterhaltung der politischen  Herrschaftsverhältnisse: Die Vereinigten Staaten von Amerika und Israel. Für die Israelis kommt mit dem Problem des Antisemitismus noch eine Besonderheit hinzu. Wobei im hier zur Debatte stehenden „Asasel“-Komplott, wohl eher das durch die Vertreibung der Palästinenser entstandene Problem des Vorhandenseins arabischer Befreiungsbewegungen eine vorrangige Rolle gespielt haben dürfte.
Ich bin jahrzehntelang davon ausgegangen, dass sowohl für die Idee als auch für die Durchführung des Oktoberfestattentates nur die Israelis unter Einbeziehung deutscher Geheimdienste verantwortlich waren. Diese Einschätzung habe ich 1980 in Beirut für den Sicherheitsdienst der El Fatah in einer Fall-Analyse schriftlich zusammengefasst. Das Papier gelangte damals über den Sicherheitsoffizier der Fatah, Atef Byseiso zum MfS der DDR. Diese Fallanalyse ist heute für jedermann zugänglich.
Ich meine auch heute noch, dass ich mich in der grundsätzlichen Beurteilung der Hintergründe des Oktoberfestattentats nicht geirrt habe. Dennoch muss ich einige Abstriche machen. Damals bin ich von der Urheberschaft des Mossad ausgegangen. Heute sehe ich das in dieser Ausschließlichkeit nicht mehr. Und zwar deshalb nicht, weil ich inzwischen eine wichtige Erkenntnis gewonnen habe, die ich damals nicht hatte. Ich meine die gesicherte Erkenntnis, dass der Mann, der mich in den Libanon lotste, im Auftrag des BND gehandelt hat. Heute würde ich den Ideengeber und Konstrukteur des „Asasel“-Grundkonzeptes nicht in Israel suchen. Das soll aber nicht heißen, dass ich den Israelis Dispens auf der ganzen Linie erteile.
Der Mossad muss das Vernichtungskonzept auf jeden Fall gekannt und gebilligt haben, und darüberhinaus gehe ich, ohne diesen Vorwurf konkret beweisfähig machen zu können, davon aus, dass der letzte blutige Akt des unwürdigen, menschenverachtenden Spiels von einer Kidon-Einheit vollzogen wurde. Niemand wird jemals herausfinden können, wer am 26.September des Jahres 1980 den Explosivkörper auf der Theresienwiese zur Zündung gebracht hat. Ebenso wenig wird nie geklärt werden, wer die Bombe gebaut und zum Tatort gebracht hat. Dieser Handlungsabschnitt des Verbrechens liegt im Dunkeln, aber die aktive Tatbeteiligung von BND und Verfassungsschutzämtern ist gut nachvollziehbar und in weiten Teilen beweisbar.
Ich werde darauf achten, bei der weiteren Erläuterung der geheimdienstlichen „Arbeitsgemeinschaft“ deutlich zu unterscheiden, zwischen beweisbaren Fakten und vernünftig nachvollziehbaren Schlussfolgerungen. Wenn ich gelegentlich eine Vermutung äußere, dann wird sie als solche kenntlich gemacht und begründet.        
Ich habe gute Gründe, davon auszugehen, dass die Idee zum „Unternehmen Asasel“ von dem Top-Geheimdienstagenten Werner Mauss erdacht wurde. Seine führende Rolle bei der Umsetzung ist auf jeden Fall beweisfähig.
Im Amt hieß der Mann nur „M“. Wenn er durchs Haus ging, mussten vorher die Türen zugemacht werden. Niemand durfte auf dem Flur sein. „M“ war das bestgehütete Geheimnis des Bundeskriminalamtes.
Aber Mauss mischte bei allen geheim arbeitenden Behörden mit.
Frank Peter Heigl, ehemaliger Beamter des Bundeskriminalamtes und späterer Journalist berichtet, er habe Mauss das erste Mal 1979 in der BKA Außenstelle in der Biebricher Allee in Wiesbaden gesehen.
(Quelle: Stefan Aust)
Diese Anmerkung verdient besondere Beachtung, weil nämlich Frank Peter Heigl ein Jahr später im September 1980 vom Chef des bayerischen Verfassungsschutzes und ehemaligen BND-Mann Dr. Langemann mit gefälschten Berichten zum Oktoberfestattentat gefüttert worden war. Dieser Sachverhalt ist erwiesen und amtsbekannt.  
Es fällt auf, wie sich mit der Bekanntschaft von Werner Mauss, Frank Peter Heigl und Dr. Langemann der Kreis schließt. Alle drei kannten sich und waren an jeweils einer anderen Stelle, aber im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat involviert.
Zu einem nicht mehr genauer bestimmbaren Zeitpunkt suchte der Top-Agent Mauss unter falschem Namen den Kontakt zu mir. Nach telefonischer Vereinbarung traf ich mich mit ihm in einem Café in Heroldsberg. Es dürfte in der Zeit November oder Dezember 1979 gewesen sein. Der genaue Zeitpunkt ist mir nicht mehr erinnerlich, weil das Gespräch damals für mich uninteressant war. Seine Antrittslegende war der Vorschlag, den WSG-Männern eine Möglichkeit zum Drachenfliegen bieten zu können. An die Person Mauss und das Gespräch erinnere ich mich aber deshalb so gut, weil mir an ihm eine Besonderheit aufgefallen war. Mauss hatte sich eine Haarverpflanzung machen lassen. Seine Kopfhaut war mit kurzen, eingepflanzten Haarbüscheln übersät. Es sah aus wie ein Schrubber. Mauss hatte sich wohl damals einen persönlichen Eindruck von mir machen wollen, bevor er weitere Schritte unternahm. Ich hatte diesem Treffen früher nie eine Bedeutung zugemessen, erst als mir das Zusammenspiel des Agenten Mauss mit Albrecht bekannt wurde, konnte ich einen  Zusammenhang erkennen.
(Eigene Wahrnehmung)

Um die Jahreswende 1979/80 trat Werner Mauss unter dem Tarnnamen "Jung" mit dem im November 1979 aus langjähriger Haft entlassenen Rechtsextremisten Udo Albrecht in Kontakt. Mauss offenbarte sich Albrecht gegenüber zunächst nicht, ließ aber erkennen, dass er die besten Beziehungen zu Behörden habe. Etwas später machte er keinen Hehl mehr aus seiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit. Albrecht erzählte ihm von seinen Plänen, Kraftfahrzeuge in den Nahen Osten zu verkaufen. Mauss bot ihm dafür seine Unterstützung an, aber nur für den Fall, dass Albrecht ihm wirtschaftliche und politische Informationen aus dem Libanon und Syrien liefern würde. Albrecht ging darauf ein. Im Verlauf der Besprechungen erklärte Albrecht, dass er auf jeden Fall bei der Beschaffung interessanter Nachrichten behilflich sein könne. Er berichtete unter anderem von einer Persönlichkeit in einflussreicher Position, die er als Quelle anzapfen könne. Der Mann sei BMW-Liebhaber. Wenn man ihm eine BMW-Luxuslimousine liefern könnte, wäre das der nachrichtendienstlichen Abschöpfung dienlich. Der Name dieses in einflussreicher Position befindlichen Palästinensers wird in der mir zugänglichen Quelle nicht genannt. Aber aus den mir bekannten Umständen darf als sicher gelten, dass es sich um Atef Byseiso handelte. Anfänglich hatte Werner Mauss zugesagt, einen von Albrecht zu beschaffenden  BMW zu finanzieren, zog aber dann diese Zusage wieder zurück. Die Gründe dafür kann ich vermuten, sie spielen aber keine Rolle.
(Quelle für die Umstände der Kontaktaufnahme des Top-Agenten Werner Mauss mit Udo Albrecht: Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Hoffmann und Campe).
Albrecht klaute einfach eine BMW-Luxuslimousine, mit der er eine Zeit lang in Deutschland herumfuhr, um sie dann im Frühjahr 1980 per Achse nach Beirut zu verbringen. Das verlief nicht ganz ohne Zwischenfall. An der jugoslawischen Grenze war die Fahrt erst einmal zu Ende. Der BMW war international zur Fahndung ausgeschrieben. Die jugoslawischen Grenzer hatten das Fahrzeug etwas genauer unter die Lupe genommen und bei der Überprüfung der Fahrgestell-Nummer festgestellt, dass der Wagen gestohlen war. Udo Albrecht wurde festgenommen. Doch lange brauchte er nicht zu warten, bis er weiterfahren konnte. Er holte sich Hilfe aus Beirut. Ein „hochrangiger“ Palästinenser erreichte bei den Behörden in Belgrad, dass Albrecht samt gestohlenem Auto weiterfahren durfte. Der einflussreiche Palästinenser, den es für den BND abzuschöpfen galt, war Atef Byseiso. Ich kannte den BMW, weil Albrecht kurze Zeit vorher bei mir in Heroldsberg damit vorgefahren war. Später im Libanon erkannte ich dieses, nun im Besitz des Atef Byseiso befindliche Auto sofort wieder. Damit ist erwiesen, dass mit dem Palästinenser in einflussreicher Position, der von Albrecht im Gespräch mit Werner Mauss zur Sprache kommt, niemand anderer als Atef Byseiso gemeint sein konnte.    
(Der voranstehende Bericht beruht auf persönlich gewonnenen Erkenntnissen. Eine Vertrauensperson von mir war bei dem Vorkommnis an der jugoslawischen Grenze anwesend.)
Die Tatsache, dass der Allround-Geheimagent Werner Mauss den Rechtsextremisten und PLO Vertrauten Udo Albrecht, noch vor dem Jahresende 1979  mit erpresserischen Mitteln gefügig gemacht und als Agent und Provokateur angeworben hatte, geht aus einem Schreiben, welches Albrecht später aus der Haft an den damaligen Innenminister Baum gerichtet hatte, eindeutig hervor und ist somit bewiesen.
(Quelle: Stefan Aust)  

05.03.2015     
Karl-Heinz Hoffmann


Oktoberfestattentat
„Unternehmen Asasel“
Das strategische Grundkonzept II

Was ich jetzt niederschreibe, entspricht meiner, aufgrund zahlreicher Indizien gewonnenen Überzeugung. Den juristischen Strengbeweis kann ich dafür nicht erbringen. Wenn man genug Hinweise an der Hand hat, ist eine geheimdienstliche, von Profis geplante und umgesetzte Operation schlüssig nachvollziehbar, aber ein Strengbeweisverfahren ist nicht möglich, weil die Akten der Geheimdienste nicht zugänglich sind. Und überdies die schwerkriminellen Vorgänge niemals schriftlich aufgezeichnet werden.
Im hier relevanten Sachzusammenhang kann ich mich sowohl auf zahlreiche Indizien, im Sinne Verdacht erregender Umstände, als auch auf Beweise stützen.
Die Beteiligung von BND und Verfassungsschutz sowie des SISMI und letztlich auch des Sternjournales ist beweisfähig.
Meine Erklärungen zur Beteiligung des Mossad beruhen auf naheliegenden, vernünftig nachvollziehbaren Schlussfolgerungen, die ich nicht als klare Tatsachenbehauptungen, sondern als Meinungsäußerung verstanden haben will, weil sie sich in letzter Konsequenz einer gerichtlichen Verifizierung entziehen würden.  
Immerhin hatte Werner Mauss zu Albrecht gesagt, er sei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes eines anderen Landes.
(Quelle, Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent S. 279).
Welches andere Land gemeint war, blieb offen.

Der Vater des Gedanken war wohl die Absicht, ein nicht vorhandenes Betätigungsfeld künstlich zu schaffen. So etwas ist im Arbeitsbereich der Geheimdienste nichts Ungewöhnliches. Die Grundidee folgt erkennbar deutlich den natürlich geheimdienstlich wohlbekannten Ambitionen und Verhaltensweisen des Udo Albrecht während seiner Zeit zu Anfang der siebziger Jahre. Diese sind in groben Zügen geschildert, Aufbau einer aus Deutschen bestehenden,  Freicorps ähnlichen Truppe im Ausland mit dem Ziel, von dort aus den bewaffneten Kampf in der Bundesrepublik zur Befreiung des Volkes von den Besatzungsmächten zu führen. Wer sich mit dem autobiographischen, unter dem Pseudonym  Pless veröffentlichten Buch des ehemaligen Kampfgenossen von Udo Albrecht, Pohl befasst, wird mühelos die dort beschriebene Verhaltenslinie Albrechts in dem „Unternehmen Asasel“ wiedererkennen.
In dem Buch finden sich die Klarnamen von Palästinensern, mit denen ich 1980 bekannt gemacht wurde. Deshalb gehe ich davon aus, dass trotz romanhafter Schilderung die wesentlichen Umstände richtig wieder gegeben sind.    
Als sich der Top-Agent Mauss mit Udo Albrecht das erste Mal traf, war er umfassend über Albrecht informiert.
Ich gehe nicht davon aus, dass das Oktoberfestattentat von Anbeginn an ein Bestandteil der „Asasel“-Planung war. Ich meine, die Bombe auf der Theresienwiese war eine Aktion, die notwendig erschien, nachdem klar geworden war, dass das zuerst ins Auge gefasste Ziel nicht erreicht werden konnte und die Gefahr bestand, dass die Aktion sogar ins Gegenteil umschlagen könnte.
Nun habt Ihr wieder nichts verstanden, deshalb will ich es Euch erklären:

Unternehmen „Asasel“ Phase 1
Die Zielstellung des Unternehmens „Asasel“:
Die nach dem Vereinsverbot vom 30. Januar 1980 inaktiv gewordene Wehrsportgruppe Hoffmann, sollte durch geeignete, für den Chef der WSG nicht erkennbare, geheimdienstliche Maßnahmen im Ausland reaktiviert, dort zur Entfaltung gebracht werden, um sie danach in Deutschland mit juristischen Mitteln endgültig ausschalten zu können.
Hoffmann und eine aus der verbotenen WSG stammende Kadergruppe sollten durch den BND-V-Mann, unter Vorspiegelung falscher Gegebenheiten in den Bereich des Sicherheitsdienstes der PLO (Abu Iyad) im Libanon gelockt werden.
Der vom westdeutschen Geheimdienst durch Erpressung abhängig gemachte Rechtsextremist  Udo Albrecht, der gleichzeitig das Vertrauen der Fatah-Autoritäten genoss, sollte dann das Personal der Hoffmann Gruppe im Libanon dominieren und zu strafrechtlich relevanten Aktionen in der Bundesrepublik anstiften. Man setzte darauf, dass sich Hoffmann, und die WSG-Männer dazu bringen ließen, „einen Befreiungskampf“ in der Bundesrepublik zu beginnen. Sobald es zu bewaffneten „Kommandounternehmen“ oder Terroranschlägen käme, wären die deutschen Sicherheitsorgane schon über die Aktionen und deren genaue Umstände über den Agenten Albrecht, gegebenenfalls auch hilfsweise von dem V-Mann Behle bestens informiert gewesen. Sie könnten die Terroraktionen geschehen lassen und dann zuschlagen. Die Geheimdienste könnten einen großen Erfolg vermelden und das leidige „Problem Hoffmann“ hätte sich ein für allemal erledigt. Darüber hinaus könnte die nun erwiesene Bösartigkeit und die Gefährlichkeit rechter Gruppierungen propagandistisch in epischer Breite ausgeschlachtet werden. Die gesamte nationale Bewegung (der ich zu Unrecht zugeordnet werde) würde in ihrer Entfaltung gehindert.
Aber die Zielstellung war über die endgültige Zerschlagung des „Hoffmann Problems“ und die ganz allgemein gegen rechts gerichtete propagandistische Verwertung hinaus auf die Bekämpfung eines ganz anderen „Problems“ ausgerichtet. Es ging auch um die propagandistische Beschädigung der PLO und ganz besonders des von Abu Iyad geführten Sicherheitsapparates der El Fatah. Wenn die Rechnung der „Asasel-Planer“ aufgegangen wäre. Wenn die WSG Ausland mit Terroraktionen in Deutschland aktiv geworden und aufgeflogen wäre, dann wäre das unweigerlich auf die PLO zurückgefallen. Das Argument, die „WSG-Terrorgruppe“ sei in Beirut von den Palästinensern wissentlich und absichtlich ausgebildet worden, um in Deutschland terroristisch aktiv zu werden, wäre nicht von der Hand zu weisen gewesen. Darunter hätten die leidlich guten Beziehungen der PLO zur Bundesrepublik schwer gelitten.
Schließlich und nicht zuletzt, wäre die angestrebte Entwicklung auch für die politischen Interessen des Staates Israel von großem Nutzen gewesen. Und zwar  insofern, als man in die Lage versetzt worden wäre, die terroristische Eigenschaft der PLO propagandistisch darzustellen. Mit der Schlagzeile „ PLO bildet deutsche Neonazis zu Terroristen aus“ hätte man für Israel politisches Kapital herausschlagen können.
          
Unternehmen „Asasel“ Phase 2, Fortsetzung und letzter Teil
Bereits im Sommer des Jahres 1980 war den Planern des „Unternehmens Asasel“ klar geworden, dass sich die ins Auge gefasste Zielstellung nicht erreichen ließ.
Ich hatte ich mich im Libanon mit Udo Albrecht überworfen.  
Mit Einverständnis der Palästinenser wurden unsere Bereiche vollkommen voneinander getrennt. Als ich das Lager Bir Hassan (Beirut) verließ und mich kurze Zeit in Deutschland aufhielt, war es im Lager zu Auseinandersetzungen zwischen Albrecht und meiner Mannschaft gekommen. Der Verbindungsoffizier verlegte deshalb die deutsche Gruppe in ein weit entferntes Berglager. Albrecht wurde darüber nicht informiert.
Seit diesem Zeitpunkt muss den, mit dem „Asasel-Projekt“ befassten  westdeutschen Dienststellen klar geworden sein, dass die ursprüngliche Zielsetzung, nämlich die Anstiftung zu Aktionen in Deutschland nicht erreichbar war. Albrecht hatte keine Kontrolle mehr über die WSG-Ausland. Von da ab war der deutsche Geheimdienst blind. Anstatt Vorbereitungen für den erhofften „Befreiungskampf“ in Deutschland zu treffen, machten wir uns anderweitig bei der Fatah nützlich.
Das war absolut nicht im Sinne der Intriganten. Plötzlich war da im Libanon der Embryo einer Kampfgruppe, von dem man nicht wissen konnte, wie er sich in ein paar Jahren auswachsen würde. Es war das genaue Gegenteil von dem was man wollte. Die Drahtzieher mussten nun ein starkes Interesse daran haben, das zuerst von ihnen selbst angeschobene Projekt so schnell wie möglich wieder zu zerstören. Und möglichst auf eine Art, die im Endeffekt wieder auf das Gleiche hinauslaufen würde. Nämlich den deutschen Rechten die Schuld an einem Verbrechen gegen das eigene Volk zuzuschieben. Damit lösen sich etwaige in der Bevölkerung vorhandene Sympathien in Luft auf. Und die Palästinenser kann man damit auch empfindlich treffen, weil die „scheinbar verbrecherischen Nazis“ in deren Camp ausgebildet wurden.
Der Plan war nicht dumm. Er war sogar noch wirksam, als er im Ergebnis überhaupt nicht mehr funktionierte. Der erste Plan konnte nicht funktionieren, weil die Profiler der Dienste ein falsches Bild von mir entworfen hatten. Mit einem Mann wie beispielsweise Odfried Hepp wäre der Plan unweigerlich aufgegangen.
Der zweite, nach dem Scheitern des ersten hilfsweise ausgeführte Plan war nicht von mehr von meiner Persönlichkeit oder meinen Entscheidungen abhängig. Er hätte funktionieren können, scheiterte jedoch an Zufälligkeiten.     

Nachdem die Initiatoren des Unternehmens „Asasel“ entsetzt feststellen mussten, dass ihr Werkzeug, der Agent Udo Albrecht, im Libanon wider Erwarten aus dem Rennen geflogen war und somit der ursprüngliche, maßgeblich auf die Mitwirkung Udo Albrechts gestützte Plan, die Hoffmann-Leute zum Befreiungskampf in Deutschland anzustiften, nicht realisiert werden konnte, musste umgeschaltet werden.
Das aus dem Ruder gelaufene Projekt sollte jetzt so schnell wie möglich abgeschaltet werden. Wie die Tatsachen belegen, wurde der Versuch unternommen, den Palästinensern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die schmutzige Arbeit der Entsorgung meiner Person zuzuschieben. Die dafür eingesetzte Maßnahme war gewissermaßen eine Variante des „Schöttler-Vertrages“. Zur praktischen Umsetzung benutzte man, wie so oft, das STERN-Journal. Von den zahlreichen Dienstleistungen des STERN für den BND wird an anderer Stelle noch die Rede sein.  
Im Frühsommer 1980 erschien im STERN Nr. 27 ein kleiner Artikel. In diesem Artikel wurde auf angebliche Geheimdienstinformationen verwiesen. Es wurde behauptet, ich würde mich im Libanon im Machtbereich von Major Haddat, dem Chef einer christlichen, mit Israel verbündeten Miliz im Süden des Libanon aufhalten. Diese Tartaren-Meldung wurde durch einen zweiten Artikel ergänzt.
Die Nachricht war inhaltlich nicht einfach nur bewusst gefälscht, sondern sie war auch eindeutig in der Absicht, damit meine physische Vernichtung zu erreichen, veröffentlicht worden. Es war bekannt, dass der palästinensische Sicherheitsdienst die Berichterstattung der deutschen Medien regelmäßig auswertet. Man konnte davon ausgehen, dass der Artikel beim Sicherheitsdienst der PLO Alarm auslösen würde.
Hoffmann bei Major Haddat? Und sei es auch nur für eine kurze Kontaktaufnahme, das wäre Verrat.
Bei Verdacht auf Verrat waren die Palästinenser nicht zimperlich.
Nicht selten gesteht ein Delinquent unter der Folter Sachverhalte, die es real nie gegeben hat.
Wie es der Teufel will, hatte ich tatsächlich in der fraglichen Zeit mit dem PKW eine Informationsreise in den südlichen Libanon unternommen. Selbsverständlich habe ich den Machtbereich der israelfreundlichen Haddat-Miliz nicht betreten.
Tatsächlich wurde mir die Fahrt in den Süden vorgehalten. Ich hatte die Fahrt nicht angemeldet. Im Fatah-Büro war darüber nichts bekannt.
Es war mein Glück, dass ich einen jungen Fedajin aus dem Lager auf die Fahrt mitgenommen hatte. Das hatte ich getan, um nicht unterwegs von den überall gegenwärtigen Kontrollposten der Fatah als verdächtiger Ausländer festgenommen zu werden. Meinen eigenen Fatah-Ausweis hatte ich zu jener Zeit noch nicht. Als ich auf meinen arabischen  Begleiter verwies, war die Situation entschärft. Später erfuhr ich, dass Albrecht versucht hatte, mich beim Sicherheitsbüro der Fatah unter Hinweis auf den Stern-Artikel anzuschwärzen. Der Schuss ging ins Leere. Ich hatte wieder einmal Glück gehabt.
Nachdem sich die Dinge im Libanon nicht im Sinne der Planungsgruppe „Asasel“ entwickelt hatten und keine Aussicht mehr bestand, das ursprünglich ins Auge gefasste Ziel noch planungsgemäß erreichen zu können, ergab sich in taktischer Hinsicht Handlungsbedarf.
Die grundsätzliche Zielstellung sollte beibehalten werden, aber taktisch auf anderem Weg erreicht werden. Wenn es nicht gelang, die WSG-Ausland zur Ausführung von Gewaltverbrechen anzustiften, so musste man eben selbst dafür sorgen, dass sich ein möglichst grauenvolles Gewaltverbrechen ereignet, für das man dann die Hoffmann-Leute verantwortlich machen wollte.
Auf diese Vernichtungsvariante konzentrierten sich nun die geheimdienstlichen Drahtzieher.
Das Ergebnis war das Oktoberfestattentat vom 26.September 1980.

Karl-Heinz Hoffmann               10.03.2015

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Februar / März

ZEIT-Magazin Nr.9
Quatsch von Waske zum Oktoberfestattentat

Im ZEIT-Magazin vom 26. Februar 2015 verbreitet die  Journalistin Stefanie Waske unter der vielversprechenden  Überschrift:
„WIE WAR ES WIRKLICH?“ eine recht unvernünftige Verdachts-Theorie. So wie sich Frau Waske die Vorgänge rund um
das Oktoberfestattentat von 1980 vorstellt, war es ganz sicher nicht.    
Der Waske-Quatsch, der eigentlich nichts Neues und kaum etwas anderes als der altbekannte Dietrich & Chaussy-Käse ist, veranlasst mich, darauf mit klaren beweisfähigen Erkenntnissen und mit logischer Analyse zu antworten. Dabei will ich in der von Frau Waske vorgegebenen Reihenfolge vorgehen.    
Zitat Seite 39:
„1982 schloss der Generalbundesanwalt Kurt Rebmann den Fall des schwersten Terroranschlages der Nachkriegsge-
schichte und stellte fest: Gundolf Köhler habe den Sprengsatz gebaut und gezündet. (...)“
Will man korrekt bleiben, so darf dieser Satz so nicht stehen bleiben. Festgestellt im Sinne einer klar erwiesenen,  unverrückbaren Tatsache haben die Ermittler des BLKA die Täterschaft jedenfalls nicht. Im Abschlussbericht des GBA wird nach „Lage der Dinge“ auf die Täterschaft Gundolf Köhlers geschlossen. Eine Schlussfolgerung nach „Lage der Dinge“, wobei die „Dinge“ nicht genannt werden, ist etwas anderes, als ein unumstößlicher Beweis. Die zu Köhlers Persönlichkeit betriebenen Ermittlungen der SOKO Theresienwiese blieben jedenfalls hinsichtlich der Motivforschung erfolglos. Die  Schlussfolgerung daraus, Köhler müsse der Täter gewesen sein, ist „nach Lage der Dinge“ eher zweifelhaft, weil man hinsichtlich des Tatmotives von Anfang bis Ende im Dunkeln tappte. Alle Anstrengungen, ein erklärbares Motiv herauszufinden blieben erfolglos.    
Zitat Seite 39:
„Die Entscheidung von Rebmann war ein derartiger Hohn, dass bis heute nach den Motiven gefragt werden muss, wa-
rum so schnell weitere Ermittlungen vermieden wurden.“
Zunächst muss richtig gestellt werden, dass die Ermittlungen überhaupt nicht schnell eingestellt wurden. Immerhin haben die Behörden zwei volle Jahre ermittelt. Und dabei ganz bewusst in die falsche Richtung. Nämlich ausschließlich gegen die vollkommen unbeteiligte Wehrsportgruppe Hoffmann. 0bwohl dem BLKA schon am Tag nach dem Attentat klar war, dass diese Richtung die Falsche war. Aber die Staatsraison erforderte einen Blitzableiter und die Verschüttung einer anderen Spur, die tatsächlich erfolgversprechend gewesen wäre. Auf diesen Punkt werde ich noch dezidiert und rücksichtslos eingehen. Nur schön der Reihe nach.
Stefanie Waske meint, dass bis heute nach den Motiven gefragt werden muss, sei ein Hohn. Zu den in der zweiten Spalte der auf Seite 39 angestellten Erörterungen bezüglich der neu von RA Dietrich ins Spiel gebrachten Zeugin, die einen Nachruf auf Köhler als „Märtyrer der Bewegung“ gesehen haben will, möchte ich mich gar nicht weiter äußern. Es gibt viel Blödsinn, auf den ich zwangsläufig reagieren muss, aber für eine Reaktion auf die Klamotte vom Märtyrer-Nachruf ist mir meine Zeit dann doch zu schade. Ich ziehe es vor, abzuwarten, bis die Sache fertig ausermittelt ist. Sollen sich die Behörden mit dem offensichtlichen Unsinn herumschlagen.  
„Seit vergangenem Dezember kümmert sich nun erneut das Bayerische Landeskriminalamt um die Wahrheit.“
Zitat Seite 39.
Das wäre ja ganz was Neues. Wenn sich das BLKA damals 1980 mehr für die Wahrheit interessiert hätte, dann hätte man den obersten Verfassungsschützer Dr. Langemann nicht so billig davon kommen lassen dürfen. „Eine brisante politische Angelegenheit“, wie Frau Waske vermutet, könnte die Wiederaufnahme der Ermittlungen nur dann werden, wenn die Rolle des Dr. Langemann im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat richtig und nicht verkehrt herum untersucht werden würde.
Aber wer sollte das tun?
Wer möchte, oder besser wer könnte es sich leisten, den geheimdienstlichen Unrat ans Licht zu zerren?
Auch Frau Waske ist in dem künstlich erzeugten Wahn befangen, dieser Dr. Langemann hätte einigen Ex-WSG Mitgliedern ein Alibi gegeben. Diese dümmliche Latrinenparole ist auf dem Mist des Antifa-Apologeten Ulrich Chaussy gewachsen. RA Dietrich, Tobias Heymann und viele andere Antifa-Propagandisten, und nach ihnen ganze Heerscharen von Journalisten, haben diese vernunftswidrige Behauptung kritiklos kolportiert. Das ist insofern erstaunlich, weil dieses Verdachtsgebäude logisch nicht nachvollziehbar ist.
Es wird behauptet, die Beobachtung unserer Kraftfahrzeugkolonne, die am 26. September 1980 an München vorbeifahren
sollte, und der auf den Beobachtungen des Verfassungsschutzes  aufbauende Bericht sei erfolgt, um den als Fahrer eingesetzten Ex-WSG-Männern ein Alibi zu verschaffen. Das klingt interessant, ist aber doof.
Ich warte darauf, dass mir jemand einigermaßen schlüssig erklären kann, welchem Zweck ein Alibi vom Verfassungsschutz für die Fahrer der Transportkolonne gedient haben könnte? Wofür hätten Sie ein Alibi gebraucht? Von einem „Alibi“ spricht man nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen. Mit einem Gefälligkeits-Alibi kann man Straftaten vertuschen. Man kann die Bestrafung eines Täters vereiteln. Aber im hier in Rede stehenden Fall müsste man doch wenigstens eine Idee haben, welcher Tatbeitrag vertuscht werden sollte?
Welchen Tatbeitrag zum Oktoberfestattentat sollen die Kraftfahrzeugführer geleistet haben, so dass sie ein Alibi nötig gehabt hätten? Dazu habe ich noch nie etwas gehört.

Ist das schon doof genug, so wird es noch unverständlicher, wenn man sich vor Augen hält, dass der Bericht des Verfassungsschutzes über die Beobachtungen der Kfz-Kolonne inhaltlich völlig falsch war. Die Kolonne befand sich eben nicht zu den im Bericht angegebenen Zeiten dort, wo sie gewesen sein sollte. Und das gleich mit einer zeitlichen Verschiebung von etwa 11 Stunden.
Der Bericht schildert keine tatsächlichen Beobachtungen, sondern eine Schätzung, die sich aus der von einem Spitzel kurz vor der Abfahrt durchgegebenen Startzeit nach Meinung der Geheimdienstler ziemlich genau berechnen ließ. Aber eben nur dann, wenn nach der Abfahrt der Kolonne alles planungsgemäß verlaufen wäre, und genau das war nicht der Fall. Die Beobachter hatten den Transport auf der halben Strecke nach München bei Neuburg an der Donau aus den Augen verloren - wenn sie ihm überhaupt gefolgt waren. Sie wussten nicht, dass der Transport in Neuburg wegen technischer Probleme aufgehalten worden war und erst einen Tag später wieder auf Strecke ging. Und sie wussten auch nicht, dass ich selbst nicht, wie ursprünglich geplant, gar nicht mitgefahren war.
Das wussten sie nicht, weil es der Spitzel Franz Lippert, der zwar nicht zur WSG aber zum Freundeskreis der WSG gehörte und kurz vor der Abfahrt vor Ort war, auch nicht wusste. Er ging davon aus, dass ich der Kolonne mit einer zeitlichen Verzögerung von einer Stunde hinterherfahren würde, um sie zu begleiten. Davon gingen auch die Berechnungen des Geheimdienstes aus. Bei der Kolonne war zwar auch ein Spitzel. Nämlich der Spitzel-Neuzugang und Bewerber für die WSG-Ausland im Libanon, Walter Ulrich Behle. Es ist nicht auszuschließen, dass auch er vor der Abfahrt in Ermreuth eine Meldung absetzte, aber ich halte das für unwahrscheinlich. Und wenn er es getan hat, dann nicht an den bayerischen Verfassungsschutz sondern an den Verfassungsschutz Düsseldorf, weil dort seine Leitstelle war. Außerdem hatte Behle damals, zum Zeitpunkt der Abfahrt selbst nur vage Informationen und vor allem keinen Zugang zu einem Telefon. Franz Lippert schon, denn der hatte sich entfernt und konnte von einer nahegelegenen Telefonzelle aus telefonieren. Handys gab es damals noch nicht.
Aber der Beweis, dass die Beobachtung unserer KFZ-Kolonne auf dem Weg an München vorbei, nicht etwa unserem Schutz vor etwas, das gar nicht darstellbar ist, dienen sollte, sondern unserem Verderben, ergibt sich aus dem Umstand, dass in dem Langemann-Bericht behauptet wurde, man habe mich mit einem Mercedes PKW in der Nähe von Chiemsee, also nahe bei München geortet.
Was die Dietrich-Chaussy-Heymann-Clique als ein Gefälligkeits-Alibi für die die Ex-WSG Männer und meine Person bezeichnen, war in Wirklichkeit Teil einer vorausgeplanten, umfassend angelegten Vernichtungsstrategie. Es war die Absicht, uns in die räumliche Nähe und damit in den Verdacht der Beteiligung am Oktoberfestattentat zu bringen. Wäre ich tatsächlich, wie es der Geheimdienst vermutete, am 26. September 1980 abends in der Nähe von München gewesen, wäre ich wohl nicht so schnell wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Dr. Langemann hat mir kein Alibi gegeben, sondern er hat versucht, den Verdacht auf mich zu lenken.
Mein tatsächliches Alibi kannte er nicht. Das brauchte mir niemand geben. Das gab mir König Zufall.

Es ist davon auszugehen, dass die Drahtzieher des Bombenanschlags auf der Theresienwiese ihre „Aktion“ auf die vermeintliche Transportbewegung und meine vermeintliche Anwesenheit zum Tatzeitpunkt in der Nähe von München abgestimmt haben.
Das muss man erst einmal verdauen. Ich werde dazu noch sehr viele bisher unbekannte Erkenntnisse auf den Tisch legen. Jedenfalls liegt die von Frau Waske erwähnte politische Brisanz an anderer Stelle, als sie sich vorstellt.
Aber dazu muss man noch mehr Informationen haben und die werde ich liefern. Wenn man erst einmal die Grundkonstruktion dieser abartigen Intrige verstanden hat, kann man sich einer weiteren schrecklichen Erkenntnis vom tiefen Staat nicht mehr verschließen.
Aber aufgeklärt ist damit noch nichts. Ich möchte den behördlichen Ermittler sehen, der sich nicht sofort in die Hosen macht, wenn er gegen die wahren Drahtzieher und Vollstrecker des Oktoberfestattentates ermitteln soll.

Soviel für heute.
Der Bericht wird fortgesetzt.

Karl-Heinz Hoffmann      28.02.2015



ZEIT-Magazin Nr.9
Quatsch von Stefanie Waske     
2. Teil

Auf Seite 40 der Sonderbeilage zum ZEIT-MAGAZIN schreibt Stefanie Waske:
„Als Generalbundesanwalt Kurt Rebmann am Tage nach dem Anschlag auf das Oktoberfest davon erfährt, übernimmt
er das Verfahren. Die Ermittler der Soko Theresienwiese ahnen nicht, dass sie nun den Nachrichtendiensten in ihre
Pläne grätschen.“
Mit dieser Anmerkung hat Stefanie Waske vollkommen recht. Die Ermittler des BLKA haben tatsächlich in die Pläne der Geheimdienste „gegrätscht“. Aber ganz anders, als sich das die Journalistin vorstellt. Die Kriminalisten des BLKA konnten sich nämlich sehr schnell auf sichere Informationen stützen. Deshalb war für sie bereits unmittelbar nach dem Anschlag erwiesen, dass der vom bayerischen Verfassungsschutz erstellte Bericht zur angeblichen Beobachtung der aus Ex-WSG Leuten bestehenden Kraftfahrzeugkolonne ein Falsifikat war. Und sie mussten sich natürlich die Frage stellen, zu welchem Zweck der Bericht gefälscht worden war.
Anders als die Antifa-Aktivisten-Clique Chaussy, RA Dietrich und Heymann war den Kriminalisten des BLKA klar, dass die geheimdienstliche Berichterstattung kein freundlicher  Akt zu meinem Besten gewesen sein konnte, sondern eindeutig das Gegenteil. Später sagte der KHK Mathis, der maßgeblich in der Soko Theresienwiese mit gewirkt hatte, vor Gericht aus, dass man schon am nächsten Tag nach dem Anschlag gewusst habe, dass ich damit nichts zu tun habe. Man habe aber trotzdem, auf Weisung höherer Stellen die Ermittlungen in Richtung der WSG Hoffmann weiterlaufen lassen. Zu seiner Rechtfertigung sagte er:
„Ich musste meine Emittlungen danach ausrichten, Hoffmann ist der Täter.“
Der als falsch erkannte Beobachtungsbericht und weitere Unstimmigkeiten führten schließlich zur Verhaftung und kurzfristigen Inhaftierung des obersten bayrischen Verfassungsschützers Dr. Langemann. Kurzfristig deshalb, weil Dr. Langemann in einem schnell anberaumten Untersuchungsausschuss angedeutet hatte, dass man ihn im Interesse der Staatsraison nicht zu sehr unter Druck setzen sollte.
Was muss man einem Ermittlungsrichter an Informationen an die Hand geben, um ihn dazu zu bringen, einen Haftbefehl für den Chef des bayerischen Verfassungsschutzes und einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung auszustellen? Eine Nebensächlichkeit wie die Weitergabe von Informationen aus laufenden Ermittlungen reichen da nicht aus. Dieser Tatbestand ist für Staatsanwälte eine alltägliche Beschäftigung. Bei Dr. Langemann ging es um sehr viel mehr. So richtig an den Karren fahren konnte man ihm aber doch nicht, denn er hatte mächtige Freunde, deren langer Arm noch viel weiter als bis nach München reicht.   
Doch die von dem Verfassungsschützer Dr. Langemann zusammengestellte Falschmeldung zu der unter dem Decknamen „Aktion Wandervogel“ gestarteten Beobachtungsmaßnahme war nicht das einzige Falsifikat, das den Generalbundesanwalt unmittelbar nach dem Anschlag auf der Theresienwiese erreichte.
Weitaus schwerwiegender schien ihm ein Hinweis des Bundesnachrichtendienstes zu sein. Welchen Inhalt diese BND-Mitteilung hatte, wissen wir, seit die Akte im Jahr 2014 den Fernsehanstalten zugespielt wurde. Irgendein Geheimdienstler muss wohl nach fünfunddreißig  Jahren die Übersicht verloren haben, sonst hätte dieser Klops, der nun dem BND im Halse steckt, nicht gedreht werden können.  Der BND hat behauptet, Hinweise dafür zu haben, dass ich mich mit einigen Mitgliedern der WSG schon im Jahre 1979 und im Folgejahr im Libanon in einem Militärcamp der christlichen Falange zusammen mit italienischen Faschisten aufgehalten hätte. Der Bericht war noch schön mit erfundenen Einzelheiten ausgeschmückt.

Nun könnte man sagen: dass ihr 1980 im Libanon in einem Militärlager gewesen seid, bestreitet ihr ja gar nicht. Ob das nun
schon 1979 oder erst 1980 war, ist doch nicht so wichtig. Und es ist auch nicht so wichtig, wessen Lager das war, ein falangistisch-christlich-faschistisches, oder ein Camp der Fatah und ob ihr dort mit Italienern zusammengetroffen seid oder nicht, macht doch das Kraut auch nicht fett. Militärcamp ist Militärcamp. Und schließlich kann sich ja der BND auch mal irren.

Das lasse ich nicht gelten. Die BND Nachricht war in voller Absicht inhaltlich falsch abgefasst. Die Grundlage dazu lieferte der befreundete italienische SISMI. Irrtum ist ausgeschlossen. Jede andere Behörde hätte sich vielleicht irren können, aber nicht der BND. Und zwar deshalb nicht, weil es ja der BND selbst war, der mich in den Libanon gelockt hatte. Also wusste er doch, wo er uns hingelockt hatte. Dabei war die Falschmeldung des BND vom September 1980 von besonderer Brisanz, weil mit ihr nicht nur behauptet wurde, wir seien in einem Lager der Falangisten zusammen mit Italienern gewesen, sondern weil sie auch noch mit der Behauptung verbunden war, wir hätten dort über Pläne für Attentate in Italien und Deutschland geredet.
Diese Mitteilung ist im Zusammenhang mit dem Attentat in Bologna zu sehen.
Dieses Attentat hatte wenige Monate vor dem Wiesn-Attentat stattgefunden und es waren noch keine Täter dingfest gemacht worden. Aufgrund dieser deutsch-italienischen, geheimdienstlichen Gemeinschaftsproduktion ging Herrn Rebmann der Gaul durch.
Doch bevor man dem damaligen Generalbundesanwalt Rebmann mit heftigen Vorwürfen überhäuft, weil er allzu vorschnell beim Fernsehen ins Bild stieg und den Verdacht für das Oktoberfestattentat auf die WSG Hoffmann lenkte, muss man ihm die Wirkung der BND-Nachricht mildernd anrechnen. Dass er jedoch zu feige war, die Verdächtigungen ebenso schnell, wie er sie hinaus posaunt hatte, wieder öffentlich zurückzunehmen, als er ihren Unwert erkannte, das ist unverzeihlich.
Der magere, aus dem Jahre 1976 stammende Hinweis vom Nadis-Computer, der Gundolf Köhler als Anhänger der Wehrsportgruppe Hoffmann bezeichnete, hätte für sich allein sicher nicht ausgereicht, die WSG öffentlich zu verdächtigen. Erst in der Kombination mit der gefälschten BND-Nachricht war das Verdachtsgemisch so explosiv geworden, dass Rebmann glaubte, sich so weit aus dem Fenster lehnen zu können, wie er es unglücklicherweise getan hat.
Man hat der damaligen Strauß-Regierung zu Unrecht Vorwürfe gemacht, weil sie angeblich die Gefährlichkeit der Wehrsportgruppe Hoffmann unterschätzt habe. Dieser Vorwurf ist ungerecht, weil von der WSG tatsächlich niemals eine Gefahr ausgegangen ist. Natürlich stand die WSG während der ganzen Zeit ihres Bestehens unter Beobachtung. Etwas anderes anzunehmen wäre naiv.
Mit der permanenten Überwachung kam es durchaus zu einer realistischen Einschätzung.

Auszüge aus dem Urteil von 1979, LG Nürnberg-Fürth, Az.: 1 KLs 93 Js 6260/77:
„(...) Zugute bringt die Kammer ihm auch, dass er sich nicht als Gegner unseres Staates geriert, dass er sich als loyaler Staatsbürger dieses Staates fühlt und erklärte, dass er dessen Gesetze insgesamt, auch wenn er sie in der konkreten Ausformung nicht verstehe oder gutheiße, achten werde.“ (S.35)
(...)
„2.) nicht über den Angeklgten, der seit Jahren eine Figur der Zeitgeschichte ist, bekannt ist, das darauf hindeutete, er
würde einem Neonazismus gar antisemitischer Prägung anhängen.“
(...)
„Von den Taten des Angeklagten ist eine erhebliche Beunruhigung der Bevölkerung, jedoch keine Gefahr ausge-
gangen.“


Die angebliche Gefährlichkeit wurde ja später nur herbeigeredet, weil man das Oktoberfestattentat auf dem Konto der WSG verbuchte. Dieses himmelschreiende Unrecht dauert noch immer an. Daran wird sich nichts ändern, weil die notwendige Rehabilitierung politisch nicht erwünscht ist. Das krampfhafte Aufrechterhalten der bisherigen Festlegung in der gesamten zeitgeschichtlichen Literatur ist eine staatspolitische Notwendigkeit, weil andernfalls die Suche nach den wahren, im Staatsapparat sitzenden Tätern gefordert würde.      
Vollkommen richtig führt Frau Waske weiter im ZEIT-MAGAZIN Nr. 9 aus:
Hoffmann hatte sich nämlich auf Kontakte eingelassen, die die Geheimdienste in Ost und West interessierten. Laut Zeugenaussagen arbeitete er als militärischer Berater für die palästinensische Organisation Fatah, die zur PLO gehört. Eingefädelt hatte die Verbindung in den nahen Osten der Rechtsextremist Udo Albrecht, jahrelanger Kampfgenosse der
PLO mit großem Vorstrafenregister.“

Soweit ist das vollkommen richtig, aber es ist eben nur die halbe Wahrheit. Mit der anderen Hälfte der Wahrheit, die ich offenlegen und beweisfähig machen kann und werde, wird die abgrundtiefe Gemeinheit und Menschenverachtung der bundesdeutschen Geheimdienste und der sogenannten „befreundeten Dienste“ sichtbar.
„Heimliche Akteure im Hintergrund waren außerdem Mitarbeiter des DDR Geheimdienstes, die über ihre palästinensi-
schen Genossen an Informationen zur ehemaligen Wehrsportgruppe und über ihren Chef Hoffmann gelangen wollten.“
(Zitat nach Stefanie Waske)

Soweit Frau Waske suggeriert, die Stasi hätte bei dem schmutzigen Komplott ihre Finger im Spiel gehabt, ist das unzutreffend.
Die DDR-Behörden haben in unserem Fall nicht intrigiert. Sie haben normale geheimdienstliche Aufklärungsarbeit geleistet. Dabei ging es ihnen darum, etwaigen Schaden für ihren Staat abzuwehren. Um Erkenntnisse über die WSG-Ausland im Libanon zu erlangen, brauchten sie sich keine große Mühe zu machen. Sachstandsberichte konnten sie aus erster Hand bekommen. Mir waren natürlich die guten Beziehungen der Fatah zur DDR bekannt. Und ich wusste, dass der  palästinensische  Sicherheitsoffizier Atef Byseiso, der auch all unsere Belange im  Beiruter Lager regelte, bei seinen Besuchen in der DDR Berichte an das MfS lieferte.
Was hätte ich dagegen haben sollen? Wir haben im Libanon, außer militärischer Hilfstätigkeit für die Fatah nichts von Bedeutung unternommen. Ob die Stasi unseren Personalbestand kannte oder nicht, war für mich bedeutungslos. Für mich war zu jener Zeit wichtig, dass die Palästinenser nicht von Seiten der DDR-Führung gedrängt wurden, uns zu verabschieden.
Es ist schlichtweg falsch, wenn Stefanie Waske die Stasi als „Akteure“ bezeichnet. Die Stasi hat, im Gegensatz zum Verfassungsschutz und dem BND im Zusammenhang mit dem Oktoberfestanschlag nicht agiert, sie hat lediglich die westdeutschen Presseerzeugnisse und eine von mir für den Sicherheitsdienst der Fatah verfasste Analyse zu den Hintergründen des Attentates, die von dem Sicherheitsoffizier Atef Byseiso weitergereicht worden war, ausgewertet. Nicht mehr und nicht weniger.
Meine, Atef übergebene und durch ihn an die DDR-Behörden gelangte Analyse zum Oktoberfestattentat ist in dem Machwerk des Tobias von Heymann nachzulesen. Die dazu von Heymann getroffenen Schlussfolgerungen sind allerdings vollkommen abwegig. Wenn ich auch damals keine Ahnung hatte, wer mich in Wirklichkeit zur Fatah gebracht hatte, und deshalb das Komplott nicht in allen Einzelheiten durchschauen konnte, so lag ich doch mit der grundsätzlichen Beurteilung der Hintergründe zum Oktoberfestattentat richtig. Von den Einzelheiten des Komplotts wird noch die Rede sein.
Falsch ist auch die Anmerkung, einige der „Verhafteten“ (Konvoibegleiter) seien V-Leute des Verfassungsschutzes gewesen und hätten sich zu erkennen gegeben. Erstens wurde überhaupt niemand „verhaftet“ sondern nur vorrübergehend festgenommen und zweitens war nur ein einziger V-Mann bei der Transportkolonne, nämlich Behle. Der hatte niemals vorher irgendwelche Kontakte zur WSG gehabt. Er war an diesem Tag als Bewerber für das Libanonprojekt ein Neuzugang. Behle hat sich in der Tat bei den Vernehmungen in München als V-Mann des Verfassungsschutzes geoutet und seinen Decknamen „Felix“ genannt.
Sehr im Gegensatz zu zahlreichen Behauptungen war die WSG im Mitgliederbestand bis zur ihrer Auflösung am 30.01.1980
keineswegs mit Spitzeln durchseucht. Die wenigen Informanten der Dienste waren bekannt, so auch der V-Mann Franz Lippert, der den Verfassungsschutz über unseren Abfahrtstermin für die Transportfahrt von Ermreuth Richtung München am 26. September 1980 kurz vor der Abfahrt informiert hatte. Das war aber insofern vollkommen unschädlich, weil dieser Konvoi ohnehin angemeldet war und sich keiner der Konvoibegleiter mit verbotenen Handlungen befasste. Wir haben den V-Mann Lippert jahrelang, genauer gesagt seit 1973, in unserer Nähe geduldet und unauffällig mit Desinformationen  gefüttert. Hätten wir ihn und einige andere Spitzel aus dem Umfeld der WSG entfernt, dann wären neue nachgerückt, die erst mit viel Mühe und Aufmerksamkeit hätten erkannt werden müssen. So konnten wir mit "unseren" Spitzeln gut zurechtkommen. Natürlich durfte n die übrigen WSG Mitglieder niemals wissen, welche Personen als V-Leute enttarnt waren.      

Nun komme ich zur zweiten Hälfte der Wahrheit über Udo Albrecht und damit befinden wir uns gleich in medias res: Die heimlichen Akteure im Hintergrund waren die bundesdeutschen Geheimdienste im Verbund mit mindestens zwei ausländischen „befreundeten“ Diensten.
Was Stefanie Waske über Udo Albrecht berichtet, ist zwar vollkommen richtig, aber dazu gehört erkenntnisnotwendig auch die nachweisliche Tatsache, dass Udo Albrecht nicht aus eigenem Antrieb handelte, als er mich im Frühjahr 1980 veranlasste, mit ihm zusammen in den Libanon zu reisen um mich dort mit den Autoritäten des palästinensischen Sicherheitsdienstes bekannt zu machen. Mit jenem Personenkreis um Abu Iyad, den die Israelis  für die Geiselnahme-Aktion während der Olympischen Spiele 1972 verantwortlich gemacht haben und für die Albrecht nach eigenen Angaben in Deutschland Waffen bereitgestellt hatte. Udo Albrecht war Ende 1979 nach Verbüßung einer langen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen worden, hatte aber noch einige Strafverfahren offen. Das über seinem Haupt schwebende Damoklesschwert der beliebigen Verhaftbarkeit machte sich der vom
BND engagierte Top-Agent Werner Mauss zunutze.
Albrecht wurde unter Druck gesetzt und begann von da ab bedingungslos für die westlichen Geheimdienste zu arbeiten. Dabei waren seine Kontakte und seine einmalige Vertrauensstellung im Kreise hochrangiger Palästinenser für die Dienste Gold wert.
Diese Erkenntnisse sind ohne jeden Zweifel richtig und beweisfähig. Dazu kommt noch, dass Udo Albrecht, in Deutschland für die palästinensischen Terroristen die Waffen besorgt und bereitgestellt hat, die bei der Geiselnahme auf dem Münchner Olympiagelände 1972 verwendet wurden.
Um es auf den Punkt zu bringen, Albrecht befolgte einen Auftrag der westdeutschen Dienste, als er mich aufsuchte und mir den Vorschlag machte, mit ihm in den Libanon zu reisen. Mit welchem Personenkreis ich dort in Kontakt kommen sollte, wusste ich vor der Abreise nicht. Ich wusste auch monatelang nicht, dass wir in genau den selben Zelten biwakierten, in denen zuvor Ulrike Meinhof und Andreas Baader kampiert hatten. Ich hatte davon keine blasse Ahnung, aber der BND wusste das natürlich.
Bereits an dieser Stelle wird unmissverständlich deutlich, dass die westdeutschen Dienste eine ausgemachte Schweinerei im
Schilde führten.
Es ging dabei letztlich um meine Vernichtung, aber nicht einfach so, ohne gleichzeitig weitere noch wichtigere Ziele mit abzudecken. Die Zielstellung der Dienste werde ich an anderer Stelle noch detailliert thematisieren.
Mein Problem war, dass ich den Braten damals nicht gerochen habe. Dass Udo Albrecht im Dienste des BND stehen könnte,
hielt ich ebenso wie der Sicherheitsdienst der Fatah, für ausgeschlossen. Seine frühere Beteiligung an den Kämpfen in Jordanien an der Seite der Palästinenser ließen ihn in dieser Beziehung über jeden Zweifel erhaben erscheinen. Aber genau das war es, was ihn für den BND und vor allem für darüber liegende Befehlsstellen in Brüssel so interessant machte.      

Bleibt vorläufig festzuhalten:
Es war nicht mein eigener Entschluss, in den Libanon zu gehen. Das wäre gar nicht möglich gewesen, weil ich dort niemanden kannte.
Ich bin tatsächlich auf Veranlassung westdeutscher Geheimdienste in den Libanon gelockt worden.
Ich war dazu ausersehen, als Bauer im Spiel um ein größeres, weiterreichendes Ziel geopfert zu werden. Dass ich nur schmerzhaft gerupft, aber nicht als Kaporeshahn geschlachtet werden konnte, habe ich König Zufall und meinem Instinkt zu verdanken.  

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann     01.03.2015
 

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ZEIT-Magazin Nr.9
Quatsch von Stefanie Waske     
3. Teil

Das Oktoberfestattentat war kein solitäres Ereignis.
Es war nur der Kulminationspunkt einer geheimdienstlichen Operation mit mehrschichtiger Zielstellung.

Allgemein wird das Oktoberfestattentat vom September 1980 als ein für sich allein stehendes, von weiteren räumlich und zeitlich entfernten Problemkreisen unbeeinflusstes Geschehen verstanden.
In Wirklichkeit handelt es sich bei diesem, an einem einzigen Tag begangenen Verbrechen nur um die augenscheinlich wahrnehmbare Spitze eines tiefgründigen Eisberges. Weil sich das zum Attentat gehörende „Tiefgründige“ dem Betrachter ohne Hintergrundwissen nicht erschließen kann, aber das Bestreben nach Aufklärung dringlich ist, muss es zwangsläufig zu Fehlinterpretationen kommen.
Am Anfang aller Überlegungen stellt sich die Frage nach dem Motiv, denn in aller Regel führt der Weg zu Täterermittlungen über die Motivforschung. Nun haben wir im Falle des Oktoberfestattentates das Problem, dass ein Motiv nicht erkennbar ist. Man sucht die Erklärung im Zusammenhang mit Zeit und Raum, weil es keine anderen Informationen gibt. Weil das Attentat in der Wahlkampfzeit verübt wurde, scheint ein Zusammenhang mit den am Wahlkampf beteiligten Parteien, die das Wahlergebnis beeinflussen wollen, das Nächstliegende zu sein. Der Tatort München, erweckt bei den politischen Gegnern des Franz Joseph Strauß den Verdacht, das Attentat auf der Theresienwiese könne in irgendeiner Weise zum Schaden seiner Gegner und somit zu seinem Nutzen geplant worden sein. Dabei machten die Linken wie die rechten Parteien den großen Fehler, das Attentat sofort für ihre jeweiligen Zwecke propagandistisch ausschlachten zu wollen.
Als denkbare Alternative kommt noch der verwirrte Einzeltäter in Frage. Da traf es sich gut, dass man den jungen Geologiestudenten Gundolf Köhler schnell zum Täter stempeln konnte.
Auf der Schlussfolgerung aufbauend, Köhler müsse der Täter sein, wurde sofort die vernünftig nicht nachvollziehbare Verdachtstheorie von der rechtsextremistischen Verschwörung aufgebaut und bis ins Unermessliche aufgeblasen. Doch man kann es drehen und wenden wie man will, keines der von der angenommenen Täterschaft Köhlers krampfhaft abgeleiteten Tatmotive will so richtig passen. Ich habe mich oft genug zu dieser unsinnigen Verschwörungstheorie geäußert, sodass ich wenigstens vorerst an dieser Stelle auf eine nochmalige ausführliche Debatte darüber verzichten kann.
Ich will die Sache heute von einer ganz anderen Seite angehen. Wie schon mit der Überschrift klar gemacht wird, hat man das Oktoberfestattentat nicht als ein solitäres Ereignis zu sehen,  sondern als das erkennbar herausragende Teilstück einer konzertierten Aktion mehrerer geheimer staatlicher und überstaatlicher Institutionen, eine aus mehreren Einzelaktionen bestehende, von langer Hand geplante Operation. Dabei war die Zielsetzung ebenso vielschichtig, wie die mit taktischen Einlagen versehene, operative Gesamtplanung.
Die Operation hatte klar definierte Ziele, sollte aber  wegen vorhersehbarer Unwägbarkeiten auf Sicht gefahren werden können, das heißt, so gestaltet, dass man sich einer ständig veränderten Lage anpassen konnte und aus der Situation heraus operativ eingreifen konnte. Der Bombenanschlag vom 26. September 1980 konnte im Frühjahr des selben Jahres, also zum Zeitpunkt des konkreten Beginns der geheimdienstlichen Operation, die ich, um für meine kriminalistische Analyse einen griffigen und zugleich symbolträchtigen terminus operandi zu haben, „Unternehmen Asasel“ getauft habe, noch nicht fest eingeplant werden. Der Name des Wüstendämons „Asasel“ erschien mir als Synonym passend , weil mir das gleiche Schicksal aufgebürdet wurde. Die Israeliten hatten in biblischer Zeit einen Bock mit den gesamten Sünden ihrer Gemeinde beladenen und ins Verderben zum „Asasel“ geschickt. Sie hatten einen Unschuldigen zum „Sündenbock“ gemacht um von ihrer eigenen Schuld abzulenken.  
Der Anschlag auf der Theresienwiese wurde verübt, weil sich am 26.09.1980 zufällig eine, für die geheimdienstliche Operationsleitung günstige Konstellation ergeben hatte. Es war günstig für die geheimdienstlichen Initiatoren des Verbrechens, dass sie die zur Ausführung ihrer Tat wissenswerten Gesamtumstände einige Wochen vorher erkennen konnten. Ohne die unvorhersehbar eingetretene Veränderung der Lage, wäre die geheimdienstliche Operation  berechenbar gewesen. Die Operation „Asasel“ wurde von den Initiatoren „auf Sicht“ gefahren. Das heißt, man wollte unter Beibehaltung der grundsätzlichen Zielstellung bei den konkreten Ausführungsmodalitäten variabel bleiben können. Anders ausgedrückt, man wollte etappenweise, immer entsprechend der Lageentwicklung, nur so weit operativ vorgehen, wie die Sicht reichte - immer gewärtig, auf Veränderungen der Umstände angemessen reagieren zu müssen. Aber am 26.09.1980 hatten sie keine klare Sicht mehr auf Entwicklung der Lage.      
So, jetzt habt Ihr erst mal gar nichts verstanden. Das wird sich ändern.
Wenn ich von einem umfangreich geplanten Komplott, auch hinsichtlich der Zielstellung spreche, dann sollte ich jetzt zuerst, den Gesetzen der Logik folgend, die Zielstellung der Verschwörer erklären. Das werde ich nicht tun, weil Ihr Euch bisher bei Euren Spekulationen über die Hintergründe des Oktoberfestattentates auch nicht an die Gesetze der Logik gehalten habt. Oder ist es etwa logisch, Personen mit nationalem Weltbild für ein Massaker am eigenen Volk verantwortlich machen zu wollen?       
Nein, ich werde damit beginnen, von den Tatsachen zu reden, die Euch bisher noch nicht bekannt sind. Danach erkläre ich die mit dem Komplott verbundenen Ziele der Verschwörer.
In den ersten Jahren nach dem Attentat hatte ich sofort eine schlüssig begründete Vermutung, wer für das Attentat auf der Theresienwiese verantwortlich ist. Die mir heute vorliegenden Beweise dafür hatte ich damals nicht.
Meine, anhand der seinerzeit wahrnehmbaren Umstände auf Anregung des palästinensischen Sicherheitsdienstes schriftlich erstellte Analyse war, wie ich heute weiß, grundsätzlich richtig, aber wegen der damals noch fehlenden Erkenntnis der geheimdienstlichen Anbindung des Udo Albrecht, nur unvollständig.
Diese von mir im September1980 in Beirut gefertigte Analyse gelangte über den arabischen Sicherheitsoffizier Atef Byseiso anlässlich eines seiner Besuche in Ostberlin an den Staatssicherheitsdienst der DDR. Die den Akten der Stasi entnommene Analyse wurde von dem Antifa-Propagandisten Tobias von Heymann aufgegriffen, nicht verstanden und natürlich als „Verschwörungstheorie“ bezeichnet. Das Original meiner Analyse ist, mit arabischen Marginalien versehen, bei Heymann auf Seite 328 abgedruckt.
Angesichts der aktuellen Erkenntnislage darf ich mir heute selbst auf die Schulter klopfen, weil ich bereits damals die Hintergründe in groben Zügen richtig erkannt hatte.     
Vor etwa drei Jahren erhielt ich Kenntnis von einem Schriftsatz, dessen Inhalt definitiv beweist, dass ich von westlichen Geheimdiensten in den Libanon gelockt wurde. Damit sollten mindestens drei sehr bedeutsame Ziele erreicht werden.
Es ist bekannt, dass ich durch Vermittlung des Rechtsextremisten Udo Albrecht das erste Mal zusammen mit ihm im Frühjahr 1980 in den Libanon gereist bin.
Was mir damals nicht bekannt war, ist die Tatsache, dass dieser Albrecht von dem berüchtigten BND-Beauftragten und Top-Agenten Werner Mauss unter Ausnutzung seiner (Albrechts) Erpressbarkeit benutzt wurde und auftragsgemäß gehandelt hat. Es dürfte klar sein, dass der BND nicht daran interessiert war, mir eine interessante Studienreise zu finanzieren.
Als wir in Beirut ankamen, erkannte ich zwar nicht sofort, aber glücklicherweise nach einiger Zeit und noch schnell genug, welche Hintergedanken Albrecht mit meiner Anwesenheit verbunden hatte.   
Albrecht hatte mich in der Zeit vor unserer gemeinsamen Abreise über Belgrad nach Beirut nicht darüber aufgeklärt, in welchen Personenkreis ich im Libanon eingeführt werden sollte. Wie mir später klar wurde, wussten auch die Palästinenser zunächst nicht so recht, was sie mit mir anfangen sollten. Unsere spätere Zusammenarbeit, ja ich kann auch sagen Freundschaft, ergab sich erst nach einer monatelang währenden Phase des gegenseitigen Abtastens.
Die „Asasel-Planer“ hatten sich für den Fall, dass meine „Verwendung als Sündenbock“ nicht planungsgemäß verlaufen würde, dass ich ihnen aus dem Ruder laufe - was dann auch tatsächlich der Fall war - ein paar Sicherheitseinlagen einfallen lassen.
Bevor wir gemeinsam zur Reise in den Libanon starteten, veranlasste mich Udo Albrecht, einen Rechtsanwalt in Recklinghausen aufzusuchen, um mit diesem einige, hinsichtlich der zu erwartenden Libanonkontakte erforderlichen Vorbedingungen abzuklären.
Neugierig, aber ohne konkrete Erwartungen traf ich mich dann, (ohne Albrecht) mit dem mir vorher unbekannten Rechtsanwalt Schöttler in dessen Kanzlei in Recklinghausen. Wenn meine heutigen Informationen richtig sind, so war RA Schöttler seinerzeit mit der Verteidigung von Palästinensern im Zusammenhang mit dem Olympia-Attentat von 1972 befasst. Er war von der arabischen Rechtsanwalts-Vereinigung in Kairo mit der Verteidigung der drei Fedajin, die das Olympia-Geiselnahmedrama überlebt hatten, beauftragt.


Ganz sicher ist, dass Schöttler auch selbst in Beirut gewesen war und dort mit den Autoritäten des palästinensischen Sicherheitsdienstes, die als verantwortliche Drahtzieher für das Olympia-Attentat gelten, verhandelt hatte. Ein Umstand, der mir bei unserem Zusammentreffen in Recklinghausen natürlich noch nicht bekannt gewesen war. Deshalb war es möglich, dass ich einen Provisions-Vertrag unterschrieb, der zwischen mir und der Ehefrau Schöttlers, Marianne Schöttler abgeschlossen werden sollte.
Mir wurde der Eindruck vermittelt, als würden sich für mich im Libanon interessante Geschäftsbeziehungen ergeben. Da war es nicht verwunderlich, dass man daran zu partizipieren gedachte. Ich glaubte verstanden zu haben, dass Udo Albrecht selbst in dem Vertrag nicht auftauchen wollte, weil er vielleicht verschuldet war, Gläubiger am Halse hatte und deshalb Marianne Schöttler als Strohfrau vorschob. Provisionsgeschäfte waren für mich nichts Neues. An eine etwaige Falle dachte ich nicht, weil es ja um Geschäfte gehen sollte, die nur realisierbar schienen, wenn die Kontakte im Libanon durch die Vermittlung von Albrecht zum Tragen kamen. Andernfalls würde der Provisionsvertrag einfach gegenstandslos.
Den im Vertrag eingebauten Pferdefuß konnte ich nicht erkennen, weil ich damals mit den aktuellen Verhältnissen im Libanon nicht vertraut war. Das teuflische an dem Vertrag war der Umstand, dass als Ansprechpartner im Libanon nicht die Fatah oder die PLO genannt wurde, sondern der „Kataeb“, das heißt die christlich-falangistischen Autoritäten. Als ich meine Unterschrift unter diesen ominösen Provisionsvertrag setzte, wusste ich nicht, dass ich damit quasi mein Todesurteil unterschrieben hatte.
Als dieser zwischen mir und Marianne Schöttler abgeschlossene Provisionsvertrag später Bestandteil der Ermittlungsakten wurde, konnten sich die Beamten keinen Reim darauf machen. Auch ich konnte mir damals noch nicht den hintergründigen Sinn und Zweck erklären. Erst später, im Zusammenhang mit einer ähnlich gelagerten Variante konnte ich den Zweck des Schöttler-Vertrages erkennen. Der später erhellte Sinn der Vereinbarung rechtfertigt die zwingende Schlussfolgerung, dass Rechtsanwalt Schöttler, genauso wie Udo Albrecht, im Auftrag westdeutscher Geheimdienste gehandelt hat. Dass mein, im Schöttler-Vertrag eingebautes Todesurteil, ebenso wie bei einem weiteren, ähnlich gelagerten Fall nicht vollstreckt werden konnte, lag daran, dass ich mich im Libanon wieder einmal anders als erwartet verhalten hatte. Als man die Falle zuschnappen lassen wollte, ging der Schlag ins Leere.
Nun seid Ihr neugierig. Nicht wahr? Es erscheint alles rätselhaft. Um die Auflösung des Rätsels zu erfahren, werdet Ihr etwas Geduld aufbringen müssen. Alles zu seiner Zeit. Zum besseren Verständnis werde ich später darauf zurückkommen. Zuerst muss die verständnisnotwendige Übersicht über das konstruktive Gefüge der Operation „Asasel“ gegeben werden.


ZEIT-Magazin Nr.9
Quatsch von Stefanie Waske    
4. Teil

Oktoberfestanschlag
Unternehmen „Asasel“
Verständnisnotwendige Richtigstellungen von Quellen in der zeitgeschichtlichen Literatur


Für Ihren Artikel im ZEIT-Magazin Nr. 9 vom 26. Februar 2015 hat die Journalistin Stefanie Waske in ihrer Oktoberfestkolportage eine ganze Reihe von Fehlern aus dem, „zeitgeschichtliche Literatur“ genannten, aus Unrichtigkeiten zusammengemixten Salat ungeprüft übernommen. Frau Waske hat sich auf untaugliche Quellen gestützt.
In den Stasi-Akten gibt es keine, etwa durch eigene Vertrauensleute beigebrachten Erkenntnisse zu dem von uns für den
26.09.1980 geplanten Transportunternehmen. Bei dem, was den Akten zu entnehmen war, handelt es sich um nichts weiter als Auswertungsergebnisse westdeutscher, erst nach dem 26.09. erschienenen Pressemeldungen. Um das nachzuprüfen, braucht man sich nur das Datum der Aktenerstellung anzuschauen. Doch dies nur der Ordnung halber, von besonderer Bedeutung ist es nicht.

Falsch und zugleich von Bedeutung ist jedoch die auf Seite 40 des ZEIT-Magazins rechts unten aufgestellte Behauptung:
Laut Unterlagen der Stasi hatte noch jemand den Transport im Visier: Mitarbeiter verschiedener Landesämter für Verfassungsschutz. Diese interessierte ebenfalls die Verbindung von Hoffmann und seinen Männern in den Libanon. Das
ist nicht verwunderlich, wusste das Bundesamt für Verfassungsschutz doch, laut dem  ZEIT-Magazin vorliegenden Un-
terlagen bereits, dass Albrecht Hoffmann das Fahrzeuggeschäft vermittelt hatte. In einem Stasi-Bericht wurde festge-
halten: Bereits in den frühen Morgenstunden am Tag des Anschlags, am 26. September, seien Mitarbeiter des bayeri-
schen, des baden-württembergischen und des nordrheinwestfälischen Landesamtes für Verfassungsschutz in Richtung Hoffmanns Schloss Ermreuth gereist um das Anwesen zu beobachten und den geplanten Konvoi abzupassen. (...)“
Zitat Ende.

Möglicherweise steht das so in den Stasi-Akten. Ich kenne diese Aktenvermerke nicht. Es steht aber fest, dass sie unzutreffend sind. Auch hier sollte man einen Blick auf das Datum der Aktenvermerke werfen. Solche Geschichten mögen für den Leser des ZEIT-Magazins sehr unterhaltsam sein, aber sie haben nicht die Spur eines Wahrheitsgehaltes.
Vielleicht war das Bundesamt für Verfassungsschutz in dem irrigen Glauben, Udo Albrecht habe mir Kraftfahrzeuggeschäfte vermittelt. Es ist auf jeden Fall nicht zutreffend. Um eine wirklichkeitsgetreue Übersicht von meiner Beziehung zu Albrecht zu erhalten, hätte das Bundesamt für Verfassungsschutz vielleicht einmal beim BND nachfragen sollen. Denn dort kannte man die wahren Verhältnisse. Schließlich war Udo Albrecht deren Faktotum.
Es muss einmal klargestellt werden: Udo Albrecht war weder mein Freund, noch mein Geschäftspartner.
Weder „Kampfgefährte“ noch politisch Gleichgesinnter und Udo Albrecht hatte keinen Einblick in die Angelegenheiten der WSG. Er konnte nur einen einzigen Namen nennen. (vgl. Vernehmung Albrecht bei der Stasi)
Seit Albrecht im Frühjahr 1980 bei mir auftauchte, war unsere Beziehung von auf Gegenseitigkeit beruhendem misstrauischem Belauern gekennzeichnet. Bereits im Sommer 1980 herrschte zwischen uns offene Feindschaft.

Richtig ist, dass ich Albrecht im Frühjahr, noch bevor ich selbst im Libanon gewesen war, für einen Transport von Militär-
fahrzeugen einige Männer als Transportbegleitung vermittelt habe. An der Aktion war ich weder persönlich aktiv noch geschäftlich beteiligt.
Der Transport ging per Achse über Österreich in einen jugoslawischen Hafen und von dort mit der Mittelmeerfähre nach Tartus in Syrien. Die von mir vermittelten Transportbegleiter, gingen nach Löschung der Ladung wieder an Bord der Mittelmeerfähre und kehrten von Jugoslawien aus wieder mit ihrem dort abgestellt gewesenen PKW nach Hause zurück.   
„In der Tat war Werner Mauss
(BND-Agent) mit seinem V-Mann Udo Albrecht in höchst interessante internationale Verbindungen eingedrungen. Für seinen Transport gebrauchter Militärfahrzeuge in den Libanon hatte Albrecht ständig zuverlässige Leute gesucht. So reiste er nach Nürnberg und besuchte dort den Chef der Wehrsportgruppe Hoffmann. Der bot Albrecht junge Leute an, die für ihn (Albrecht) ab Anfang 1980 die ersten Transporte in den nahen Osten durchführten.“ (Zitiert nach: Stefan Aust, Mauss ein deutscher Agent, Seite 279)
Richtigstellung: Das Treffen mit Albrecht fand nicht in Nürnberg statt, sondern in Heroldsberg. Nur für einen einzigen Transport von Albrecht hatte ich ab München bis zum Zielort Tartus (Syrien) die Transportbegleiter vermittelt.

Die später von mir in eigener Regie organisierten Kraftfahrzeugtransporte hatten mit Albrecht überhaupt nichts zu tun. Im Gegenteil, er empfand das als Konkurrenzunternehmen. Das war, nachdem ich meine Angelegenheiten vollkommen von Albrecht getrennt hatte. Albrecht hatte schon im Sommer 1980 keine Möglichkeit mehr, auf meine Belange einzuwirken. Wenigstens zu den Zeiten nicht, in denen ich selbst im Libanon anwesend war. Das ging sogar so weit, dass wir uns einmal im Streit mit der Waffe im Anschlag gegenüberstanden.    
Die Klärung der Frage, wer zu welchem Zeitpunkt und auf wessen Veranlassung Kraftfahrzeugtransporte in den Nahen Osten organisierte, spielt deshalb eine nicht unbedeutende Rolle, weil das Transportunternehmen vom 26.09.1980 Anlass zu zahlreichen Verdächtigungen im Zusammenhang mit dem Oktoberfestanschlag gegeben hat. Um insgesamt zu einer genauen Gesamtübersicht zu kommen, ist es notwendig, sämtliche, in der zeitgeschichtlichen Literatur herumgeisternde Unrichtigkeiten zu korrigieren.

Die von Stefani Waske kolportierte Story von den drei Landesämtern für Verfassungsschutz, die angeblich schon in den frühen Morgenstunden des 26. September nach Ermreuth unterwegs gewesen sein sollen „um den Transport abzufangen“ ist ein frei erfundenes Märchen. Erstens gab es nichts „abzufangen“. Der Kraftfahrzeugexport, mit Zollnummer-Kennzeichen war vollkommen legal. Zweitens startete die Kolonne gar nicht von Ermreuth aus, sondern von Neuburg an der Donau aus. In Ermreuth (Landkreis Forchheim) stiegen nur gegen 18 Uhr  K. und der Spitzel B. in einen PKW und  fuhren nach Nürnberg. Dort nahmen sie einen Mann auf und fuhren nach Neuburg, wo ein weiterer Mann aus Ingolstadt wartete. Die Transportbegleiter-Gruppe war komplett. Nach nicht eingeplanter Verzögerung setzte sich der Konvoi am nächsten Tag über die Landstraße in Richtung München in Bewegung.
Die Schilderung der angeblich durchgeführten Beobachtungen durch diverse Verfassungsschutzämter ist ein Hirngespinnst.  
Sollte jemand Zweifel an meinen Korrekturen haben, so darf er sich gerne mit Fragen an mich wenden. Ich habe nichts zu verbergen aber viel richtig zu stellen.    
Im ZEIT-Magazin Nr.9 auf Seite 41 beschäftigt Stefanie Waske die Frage, was denn an dem am 27.09. auf Anweisung des
GBA an der österreichischen Grenze von der Polizei gestoppten Transport so interessant war: „Wer wurde wann und wie
lange beobachtet? Auf Nachfrage des ZEIT-Magazins will sich kein Amt dazu äußern.“
Die Wortkargheit der Ämter ist verständlich, weil man nämlich zugeben müsste, dass man gar nichts beobachtet hat. Hätte man am 26.09. Beobachtungspersonal eingesetzt, so wäre der von Dr. Langemann für den GBA erstellte Bericht anders ausgefallen. Tatsächlich stimmte in diesem Bericht überhaupt nichts. Der Bericht fußte nicht auf Beobachtungen der Transportbewegung, sondern nur auf den Meldungen des V-Mannes Franz Lippert. Weil aber Lippert falsch informiert war, war es auch zwangsläufig Dr. Langemann. Dem sachlich unzutreffenden Langemann-Bericht standen, unmittelbar nach der Festnahme der Fahrer und der Überprüfung meines persönlichen Alibis die klaren Erkenntnisse der Polizei zum chronologisch relevanten Ablauf des Transportes gegenüber. Die Dr. Langemann-Intrige war geplatzt.
Auf Seite 43 des ZEIT-Magazins verbreitet Stefanie Waske eine weitere Falschmeldung. Sie meint, aus einer bisher nicht bekannten Stasi-Akte sei ersichtlich, dass auch der DDR-Dienst eigene V-Leute in die Transportgruppe vom 26.09.1980 eingeschleust habe.
Diese Tartarenmeldung kann Frau Waske vergessen. Aus vertraulichen Gesprächen mit ehemaligen Offizieren des MfS weiß ich definitiv, dass die Stasi weder in der Transportgruppe noch in der Libanongruppe V-Leute gehabt hat. Mein Vertrauensmann hat mir lediglich den Hinweis auf einen einzigen WSG-Mann geben können, der als Dreifachagent sowohl für den Verfassungsschutz, aber gleichzeitig auch für mich und ohne mein Wissen für die DDR gearbeitet hat. Um wen es sich handelt, ist mir bekannt.
Ganz nebenbei, er hat mir, wie ich heute weiß, mit seinen Meldungen nicht geschadet.
Mit dem Transport am 26.09.1980 hatte aber dieser Mann überhaupt nichts zu tun.

Karl-Heinz Hoffmann  03.03.2015


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ZEIT-Magazin Nr.9
Quatsch von Stefanie Waske     
5. Teil

Oktoberfestanschlag
Unternehmen „Asasel“
Verständnisnotwendige Richtigstellungen von Quellen in der zeitgeschichtlichen Literatur
Das Behle-Komplott als konterkriminelles Zwischenspiel

Im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat ist über Walter Ulrich Behle aus Nettetal viel geredet, geschrieben und vor allem gerätselt worden. Als ich ihn bei der Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des mehrfachen Mordes angezeigte, konnte das niemand verstehen:
„Jetzt hat er seinen Gefolgsmann angezeigt. Aber warum bloß? Will er sich distanzieren?  Will er Rache nehmen? Vielleicht, aber wofür?“
Es ist ja die Berufskrankheit der Journalisten, auch dann etwas zu berichten, wenn sie gar nichts wissen. Dann wird eben wild spekuliert und philosophiert. Ich will Euch jetzt nicht mehr auf die Folter spannen, Ihr habt lange genug auf die Auflösung des Rätsels gewartet.
Ihr erinnert Euch? Es wirkte wie eine Granate. Behle hatte sich im Sommer 1980 in einem Hotel in Damaskus im Beisein eines Zeugen zum Oktoberfestattentat sinngemäß geäußert:
„Das Oktoberfestattentat in München, das waren wir.“
Wie der genaue Wortlaut war, weiß ich nicht, ich war ja nicht dabei, und ich habe diese Aussage auch nicht, protokolliert, in den Akten gefunden.
Trotzdem war mir der Sachverhalt schon im Frühjahr 1981 bekannt, weil er mir bei einem Heimataufenthalt von der deutschen Staatsanwaltschaft vorgehalten worden war. Behle hat später, zurück in Deutschland, seine Sprüche mehrfach widerrufen. Genauer gesagt, er hat sich mit „Nichtwissen“ gerechtfertigt, auf  Rauschzustände und Erinnerungsschwächen berufen. In strafrechtlicher Hinsicht konnte mir diese Aussage nie zum Problem werden. Nicht zuletzt auch deswegen nicht, weil Behle nachweislich zum Zeitpunkt des Münchner Attentates überhaupt nicht dort anwesend gewesen sein konnte. Im Zusammenhang mit der provokatorischen Aussage hat Behle behauptet, er sei zu jener Zeit im Biblos-Hotel in Damaskus volltrunken gewesen und er wisse überhaupt nicht mehr, was er gesagt hat. Das hat ihm die Justiz abgenommen, aber ich nicht.
Immerhin war Behles Aussage vom Biblos-Hotel ein „Geständnis“, bei dem er sich selbst mit einbezogen hatte.
Wen er mit „wir“ gemeint hat, blieb unklar. Die WSG-(Deutschland)  konnte er nicht gemeint haben, weil er niemals dabei war, die WSG-Ausland (Libanon) auch nicht, weil er zum Zeitpunkt, als er sich im Biblos-Hotel (Syrien) befand,  mit den Männern der WSG-Ausland (im Libanon)  noch nicht in Kontakt gekommen war.
Das war mir aber egal.
Ich habe Ihn nicht etwa aufgrund seiner Selbstbezichtigung deswegen angezeigt, weil ich glaubte, er könne womöglich in das Oktoberfestattentat irgendwie schuldhaft verstrickt sein. Nein, das konnte ich genauso gut wie die Justiz ausschließen, sondern nur weil ich gehofft habe, man würde ihn tüchtig in die polizeiliche Mangel nehmen und dabei vielleicht herausbekommen, wer ihn aufgefordert hat, im Biblos-Hotel die bekannte Falschaussage zu machen und gegebenenfalls wie viel Geld er dafür bekommen hat, und ob man ihm den Zweck der Aktion erklärt hat. Wer mit den Vernehmungsmetoden des LKA unter Mordverdacht verhört wird, ist in der Regel gefügiger, als wenn es um gar nichts geht. Mein Verdacht, Behle könnte für diese, in Gegenwart eines arabischen Zeugen in die Welt gesetzte Provokation gut bezahlt worden sein, stützt sich auf  die Tatsache, dass nicht nur ein präsenter arabischer Zeuge , sondern auch der Sternreporter Pölchau zugegen war. Pölchau hatte sich mit Behle in Deutschland vor dem Abflug nach Damaskus getroffen, Honorarverhandlungen geführt  und war dann wie ein Zielfahnder hinterher gereist. Und er hatte zum Zeitpunkt der Behle-Bekundungen im selben Hotel übernachtet. Ein Schelm der Böses dabei denkt.
Weil sich aber Behle vor seiner Abreise nicht nur mit dem Sternreporter, sondern auch mit dem Verfassungsschutz Düsseldorf getroffen hatte, wäre nun meine Frage, wer von beiden Behle zu der wahnsinnigen Selbstbezichtigung veranlasst hatte.
Bezahlt haben wahrscheinlich beide und den Nutzen hatten auch beide: der Geheimdienst und der Stern. Jeder auf seine Art und für seine speziellen Zwecke.
Inhaltlich war das Behle-Geständnis eine Luftnummer. So gesehen könnte der Fall als erledigt betrachtet werden, aber da gibt es bei der Sache noch eine andere dunkle Seite.
Behle war vom Geheimdienst benutzt worden. Er wurde als V-Mann in die Libanon-Gruppe eingeschleust und verpflichtet, Nachrichten aus dem Libanon zu sammeln und zu übermitteln. Behle war ein junger Kerl von 22 Jahren. Er mag sich als James Bond vorgekommen sein, ohne die Konsequenzen seiner Aktionen in ihrer ganzen Tragweite erkennen zu können. Ich meine nicht nur die Konsequenzen für mich, sondern auch für ihn selbst. Er hat wohl kaum ahnen können, wie menschenverachtend seine Auftraggeber mit ihm umgehen. Der an Behle ergangene Auftrag wäre nämlich mit der Selbstbezichtigung  nicht erfüllt gewesen, sondern erst dann, wenn Behle danach im Libanon „verloren“ gegangen wäre. Davor habe ich ihn bewahren können, weil ich das schmutzige Spiel durchschaut habe.

Und das kam so:
Behle war bereits einige Monate in die WSG-Libanongruppe integriert worden. Er fand schnell Anschluss im Kameradenkreis. Er war dienstwillig und stets lustig. Ich selbst hatte keine Probleme mit ihm, ja ich kann sogar sagen, er war mir  sympathisch.     
Im Frühjahr erhielt ich eine Mittteilung von meiner Frau mit folgendem  Inhalt: „Die Polizei glaubt, dass du irgendetwas mit dem Doppelmord in Erlangen zu tun hast. Komm schnell nach Hause und kläre die Sache.“ Daraufhin flog ich von Beirut nach Nürnberg. Am nächsten Tage meldete ich mich bei der Polizei. Es wurde ein Termin im Polizeipräsidium in Erlangen vereinbart. Ich war pünktlich zur Stelle. Die Vernehmung leitete in Anwesenheit von LKA Beamten Staatsanwalt Horn, mit dem ich später noch viel zu tun haben sollte. Das Vernehmungsthema war der Erlanger Doppelmord. Ich erinnere mich genau, wie der Staatsanwalt zu mir sagte:
„Herr Hoffmann, wir glauben nicht, dass Sie den Mord begangen haben, aber wir glauben, dass Sie uns sagen können, wer der Mörder ist.“ Zu diesem Vorhalt wollte ich zu der Zeit, aufgrund unüberwindlicher Sachzwänge, die jetzt unerörtert bleiben können, nicht dienlich sein. Es geht hier darum, das Behle-Komplott aufzudecken. Das Komplott erschöpft sich keineswegs in den bisher geschilderten Zusammenhängen.


Am Ende der Vernehmung in Erlangen zum Thema Doppelmord, hielt mir der Staatsanwalt die von Behle in Damaskus geäußerten Sprüche vor: „Was sagen Sie dazu, Herr Hoffmann?“
Ich antwortete: „Was soll ich dazu sagen, wie viel haben Sie bezahlt?“  
Ich habe die Einzelheiten dieser Vernehmung an anderer Stelle schon ausführlich geschildert, deshalb will ich es hier kurz machen.
Als mir die Behle-Sprüche vorgehalten wurden, wurde mir der Name nicht genannt. Aber das Stichwort Biblos-Hotel genügte, um zu wissen, um welche Person es ging. Als ich sagte, das macht nichts, ich kann das schnell herausfinden, wenn ich zurück im Libanon bin, sagte der Staatsanwalt: „Da haben Sie wohl so ihre Methoden?“
Darauf  gab ich zur Antwort, „Ja, ganz recht, da habe ich meine Methoden.“ Der Staatsanwalt machte dann noch die sehr bedeutsame Bemerkung: „Da will jemand, dass wir etwas tun.“
Er konnte nur den Geheimdienst gemeint haben.
Aber der Geheimdienst wollte vor allem, dass ich nach meiner Rückkehr in den Libanon etwas tue. Natürlich musste ich, nachdem ich Kenntnis von Behles Provokation in Damaskus erhalten hatte, etwas tun. Ich konnte die Sache nicht auf sich beruhen lassen. Aber ich tat nicht das Erwartete. Ich hatte das böse Spiel durchschaut.
Behle wurde festgenommen und zur Sache vernommen. Ich will auch diese Vorgänge hier nur kurz abhandeln, weil ich dazu schon viel geschrieben habe; es wird nur das Wesentliche, zum Begreifen des Komplotts Notwendige erklärt.

Nachdem mir am Ende der Vernehmung klar war, dass Behle tatsächlich in Damaskus in der beschriebenen Weise provoziert hatte, wäre es meine Pflicht gewesen, das palästinensische Sicherheitsbüro über das Vorkommnis zu informieren. Das hätte Behle mit größter Wahrscheinlichkeit nicht überlebt. Und was hätte das für mich bedeutet?  Es hätte bedeutet, dass es niemals möglich gewesen wäre, die vor einem, der Staatsanwaltschaft bekannten  Zeugen bekundete und protokollierte Behle-Aussage von Damaskus zu widerlegen. Zu widerlegen war diese Aussage nur durch Behle selbst. Man kann sich vorstellen, welche Bedeutung der Behle-Aussage zugemessen werden konnte, wenn sie unwiderlegt geblieben wäre. Weil mir das klar war, tat ich das Erwartete nicht. Ich ließ Behle in dem Glauben, dass ich ihm abnehme, aus einer Schnapslaune heraus dummes Zeug von sich gegeben zu haben. Ich unterließ die Weitermeldung an das Sicherheitsbüro der Fatah und vermied es, den Vorfall im Kameradenkreis breitzutreten. Ich wusste, irgendwann, früher oder später muss Behle seine Provokation vor der deutschen Justiz zurücknehmen. Genau so kam es dann auch. Behle kehrte nach Deutschland zurück und relativierte seine Bekundungen vom Biblos-Hotel in Damaskus.
Doch damit ist das Komplott noch nicht vollumfassend erklärt. War es schon schmutzig genug, die Behle-Biblos-Provokation zu inszenieren, um mich damit vernichten zu können, so war es nicht minder moralisch verwerflich, den eigenen V-Mann zu gefährden und ihn in den Tod schicken zu wollen. Man ging davon aus, dass es nach der Mitteilung des Staatsanwaltes für den V-Mann Behle im Libanon nicht bei einer freundlichen Befragung bleiben würde. Es war ein „meldepflichtiges“ Vorkommnis. Wäre ich dieser Pflicht nachgekommen, hätte der V-Mann Behle kein langes Leben mehr gehabt.
Fazit: Das konterkriminelle Behle-Zwischenspiel lässt sich vereinfacht folgendermaßen darstellen:
Behle wird als V-Mann eingeschleust.

In Damaskus wird er veranlasst, vor Zeugen eine belastende Aussage zu meinem Nachteil zu machen. Die Zeugenaussage darf nicht widerrufen werden können. Dazu ist es notwendig, dass der Zeuge Behle nicht am Leben bleibt. Um das zu erreichen, wird Hoffmann von der Staatsanwaltschaft über die Behle-Aussage informiert, weil man davon ausgeht, dass Behle im Libanon zur Sache vernommen und anschließend entsorgt wird.

Aber es kam anders. Behle konnte nach Deutschland zurückkehren und musste seine Provokation von Damaskus aus der Welt schaffen. Juristisch hat sich die Behle-Provokation längst erledigt, aber propagandistisch lebt sie, ohne Rücksicht auf ihren Unwert, weiter fort.
So einfach, nur mit der Wahrheit, lassen sich meine professionellen Politstalker ihre Verdachtstheorien nicht wegnehmen.

Soviel für heute.

Fortsetzung folgt

ZEIT-Magazin Nr.9
Quatsch von Stefanie Waske     
6. und letzter Teil

Restmüll Neutralisierung  
Zwar schweife ich mit dem folgenden Beitrag etwas von meinem Hauptthema „Unternehmen Asasel“ ab, doch ich halte es der Ordnung halber für geboten, den von Stefanie Waske im ZEIT-Magazin Nr.9 verzapften Quatsch, auch im Zusammenhang mit der Persönlichkeitsberaubung des Gundolf Köhler richtig zu stellen.

Weil Gundolf Köhler unbedingt ein Neonazi sein musste, wofür es nicht die Spur eines Beweises gibt, bemüht sich Stefanie Waske in bester Journalistenmanier, mit geschickt unscharf gehaltenen Umschreibungen Indizien herbeizuzaubern, die nicht existieren und nie existiert haben.
Auf Seite 42 schreibt Sie: „Einen weiteren  Hinweis übersahen die Kriminalbeamten bei ihrer Hausdurchsuchung am Tag nach dem Anschlag: Köhlers Ausweis der rechtsextremen Wiking-Jugend. Erst später fiel einem Beamten ein, dass es sich um eine rechtsextreme Organisation handelt.“
Ob einem Beamten später einfällt, dass die Wiking-Jugend eine rechtextreme Organisation war, ist zu Beurteilung von Köhlers Weltbild vollkommen belanglos. Es könnte vielleicht von Belang sein, wenn Gundolf Köhler der Wiking-Jugend tatsächlich angehört hatte, aber genau dafür gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte.

Es gab keinen auf  Köhler ausgestellten Wiking-Jugend-Ausweis. Da ist bei der Hausdurchsuchung nichts übersehen worden. Da war nichts Derartiges zu finden. Der Wiking-Jugend-Ausweis ist eine Erfindung. Genauso eine Erfindung wie das Hitlerbild über Köhlers Bett.
Auf Seite 41 des ZEIT-Magazins Nr.9  vermutet Stefanie Waske;
„Das Bild von Hitler hatte er (Gundolf Köhler) auf Drängen der Familie abgenommen.“
Mit anderen Worten, es gab kein Hitlerbild in Köhlers Wohnung. Woher hat Stefanie Waske das Wissen über die angebliche Einwirkung der Familie auf Köhler? Woher will sie wissen, ob es das Hitlerbild  jemals gab? Hat sie das Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände gesehen? Vermutlich nicht, sonst wäre sie mit ihren Verdächtigungen zurückhaltender gewesen. Ein Hitlerbild wurde bei Gundolf Köhler nicht gefunden. Es wurde überhaupt nichts bei ihm gefunden, was das post mortum übergestülpte Nazi-Klischee rechtfertigen könnte. Und es existieren auch keine Fotos oder Filme von  Gundolf Köhler bei WSG Übungen. Auch diesbezüglich schwafelt Frau Waske in unzulässiger Weise von einem leider verschollenen Film:
„Und laut einer erstmals zugänglichen Akte des Bundesministeriums des Inneren gab es noch eine Spur: Die Beamten der Soko beschlagnahmten einen Schmalfilm, auf dem Köhler „als Fahrer eines Kübelwagens“ mit Stahlhelm zu sehen war.“
(...)
„In den Akten des Generalbundesanwaltes findet sich nichts zu dem Schmalfilm. Wo ist er geblieben?“

Stefanie Waske könnte das RA Dietrich& Chaussy-Gespann fragen. Die wissen in solchen Fällen stets Rat.
Wenn man die fragt, war der Film auf jeden Fall irgendwann da. Verschwunden ist er natürlich bei den Behörden, weil die ein Interesse daran haben, das rechte Milieu aus jedem Verdacht herauszuhalten.

Doch Spaß beiseite, warum erfahren wir nichts darüber, wo, bei wem und bei welchem Anlass der Schmalfilm gefunden worden sein soll? Selbst wenn ein Beweismittel versimpelt oder unterschlagen wird, so muss doch drum herum eine Menge Papierkram angehäuft worden sein. Richterliche Durchsuchungsanordnung. Feststellung des Durchsuchungsanlasses und der Örtlichkeit. Name des Betroffenen und die Namen der an der Durchsuchung beteiligten Beamten. Fotodokumentation der Fundstücke. Name des Auffinders und Beschreibung der Auffinde-Situation. Und schließlich ein Beschlagnahme- Verzeichnis. Der Schmalfilm soll da gewesen sein, aber jetzt ist er unauffindbar? Darüber könnt ihr jetzt nachdenken.
Ich brauche nicht zu grübeln, weil ich weiß, dass es weder Fotos noch Filmmaterial gibt, auf dem Gundolf Köhler zu sehen wäre. Der Waske-Quatsch ist nur ein Beweis für die rücksichtslose Bereitschaft der Journalisten, ihre Berichte mit frei erfundenen Anekdoten anzudicken. Hinweise auf das Vorhandensein des Filmes gibt es nicht, aber man kann ja trotzdem mal darüber quatschen.     
Na und nicht zu vergessen, das ist ja auch noch die verschwundene Hand. Damals wurden ordnungsgemäß Fingerabdrücke von der etwas abseits vom Geschehen gefundenen Hand genommen. Nach den forensischen Untersuchungen soll sie Gundolf Köhler zugeordnet worden sein. Nun macht man den Ermittlungsbehörden Vorwürfe, weil sie das Leichenteil nicht in Spiritus gelegt und aufbewahrt haben. Mir ist es egal, wem die Hand gehört hat. Meine Hände, rechts wie links sind jedenfalls noch an Ort und Stelle und ich kenne auch niemanden aus meinem Bekanntenkreis, der eine Hand zu wenig hat.
Aber Stefanie Waske bringt nicht nur irreführende Kommentare, sie stellt auch Bildmaterial vor. Gleich auf der ersten Seite ihres Artikels findet sich ein Portrait-Foto von Gundolf Köhler in Uniform. Um der weitverbreiteten Behauptung, Köhler sei ein aktives Mitglied der WSG gewesen im Interesse der Wahrheitsfindung entgegenzuwirken, hätte sie dazu schreiben müssen, dass ihn das Foto nicht etwa in einer WSG-Uniform zeigt, sondern als Bundeswehrsoldat.


Köhler in BW Uniform, Ausschnitt aus Zeit-Magazin Nr.9

Auf dem ebenfalls abgebildeten Fahndungs-Foto hat man jetzt wohlweislich den Kopf abgeschnitten. Wohlweislich deshalb, weil sämtliche Zeugen, die Köhler auf der Theresienwiese gesehen haben wollen, unisono eine Person mit Wuschelkopf beschrieben haben.
Dass Gundolf Köhler auch im September 1980 kurz geschnittene Haare trug, war damals den Tatortzeugen nicht bekannt. Mit anderen Worten, die Bekundungen von Tatortzeugen können sich die Verdachtsjournalisten in die Haare schmieren.

Karl-Heinz Hoffmann           04.03.2015    

Oktoberfestattentat
Hinweis!
Betrifft: Quellen in der zeitgeschichtlichen Literatur:

Bei den Erzeugnissen der Dichter-Gruppe: Chaussy, RA Dietrich und Heymann ist Mülltrennung nicht sinnvoll, weil nichts Brauchbares herausgelesen werden kann. Vorsicht bei der Entsorgung! Die Produkte sind toxisch!

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Februar

23.02.2015
Oktoberfestattentat 1980
Betrachtungen zu einem Artikel in „FOCUS.Online“ vom 22.02.2015 über den vom Mossad ermordeten Offizier des
von Abu Iyad geleiteten Sicherheitsdienstes der PLO, Atef Byseiso, der wohl nach der Ermordung Abu Iyads selbst
zum Chef des Sicherheitsdienstes aufgestiegen war.
Erst am 4. Juni 2000 bestätigte der französische Ermittlungsrichter Jean-Louis Bruguière, dass Atef Byseiso von israelischen Killern erschossen wurde.
  
Der Fall Atef Byseiso:

Der Bericht beginnt mit einer Schilderung der Ereignisse vom 5. September 1972 als acht bewaffnete Männer der paläsinensischen Terrorgruppe „Schwarzer September“ ein Geiseldrama inszenierten, an dessen Ende elf Israelis, ein deutscher Polizist und fünf Palästinenser ums Leben kamen.
Dann leitet der Autor schnell zu einem Ereignis über, das sich zwanzig Jahre später in Paris zugetragen hatte und stellt damit einen Bezug zum Oktoberfestattentat vom 26. September 1980 her.

Wer sich näher mit der Materie befasst hat, kann diesen Bezug nicht übersehen. Am 9. Juni 1992, 1 Uhr nachts, wurde Atef
Byseiso von zwei Kidon-Killern des Mossad durch Kopfschüsse getötet. Bereits am Nachmittag desselben Tages sagt Uri
Saguy, Chef des israelischen Geheimdienstes, Byseiso sei der Mitorganisator des Massakers von München gewesen.
Dann folgt eine Nachricht, der ich erhebliches Misstrauen entgegenbringe. Atef Byseiso, der nach israelischen Erkenntnissen maßgeblich in das Olympia-Attentat verstrickt war, soll bis zu seinem gewaltsamen Tod Informant des deutschen Inland Geheimdienstes gewesen sein. Dies sollen erstmals geheime Gesprächsprotokolle und geheime Verschlussakten mehrerer deutscher Sicherheitsbehörden belegen, die angeblich von den Fokus-Berichterstattern eingesehen wurden.
„(...) Atef Byseiso, der als palästinensischer Geheimdienstboss das besondere Vertrauen von PLO-Präsident Jassir
Arafat genoss und noch Tage vor seiner Ermordung den deutschen Staatschutz mit brisanten Informationen belieferte.
Byseisos exklusive Verbindung in die Zentrale im Kölner Stadtteil Chorweiler war Chefsache. Direktor K. Grünweiler, langjähriger Leiter der Fachabteilung für Ausländerextremismus, betreute seinen hochkarätigen Informanten bei dis-
kreten Treffen.“
Atef Byseiso soll Informant der deutschen Dienste gewesen sein?
Naja, wer es glaubt, wird selig und wer es nicht glaubt, kommt auch in den Himmel. Ich gebe zu, es gibt unter der Sonne nichts was es nicht gibt, aber mit dem Glauben bin ich vorsichtig. Vor allem dann, wenn die Informationen streng nach Manipulation riechen. Natürlich muss man immer unterscheiden zwischen dem was man definitiv weiß, und was man auch beeiden kann und dem was man glaubt. Ich glaube den Hinweis auf Byseisos Spionagetätigkeit jedenfalls nicht. Wenn die zu Byseiso angefertigten Vermerke des Geheimdienstes auf ähnliche Weise zustande gekommen sind, wie die BND-Akten zur WSG Hoffmann im Libanon und die Musumeci-Fälschungen, dann sind sie nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind, und wenn sie doch einen Wert haben sollten, dann dient der nicht der Wahrheitsfindung, sondern der geheimdienstlich betriebenen Psychopolitik.

Sehr wichtig ist die Frage, zu welchem Zeitpunkt Atef sich mit Vertretern deutscher Dienste getroffen haben könnte?  Wenn das in einer Zeit lange nach der Auflösung des Departments Abu Iyad gewesen sein sollte, dann halte ich das für möglich. Von ihm wird man nur so viel erfahren haben, wie er vor seinem Gewissen verantworten konnte. Atef Byseiso konnte sich im westlichen Ausland frei bewegen. Auf was hätte sich ein Haftbefehl stützen können?  Die israelische Einschätzung, er wäre am Olympia-Attentat planerisch beteiligt gewesen, konnte sicher nicht beweisfähig gemacht werden.
Wenn die Deutschen jemanden verhaften wollen, brauchen sie tragfähige Beweise, die hatten sie offenbar nicht.
Wenn die Israelis jemanden hinrichten wollen, brauchen sie keine Schuldbeweise, Einschätzung genügt.    

Aber zuerst hat man sich zu fragen, warum der deutsche Geheimdienst die Belege für Byseisos angebliche Spionagetätigkeit zu Gunsten deutscher Dienste an die Presse, im hier vorliegenden Fall an die FOCUS-Redaktion gelangen ließ? Dieses „Ausplaudern“ von extrem geheimhaltungsbedürftigen geheimdienstlichen Akteninhalten muss doch einen bestimmten Grund haben?
So etwas geschieht nicht ohne Grund. Außerdem ist damit der Straftatbestand des Geheimnisverrates erfüllt. Warum hatte die Enthüllung keine juristischen Folgen?
Auf jeden Fall sieht das nach zweckgerichteter Desinformation aus, deren genaue Gründe sich nicht so einfach erschließen, weil wir zu wenig über die geheimdienstlichen Zielsetzungen wissen.   

Wenn man den hier in Rede stehenden Artikel weiter liest, kommt man den wahren Umständen näher:
Somit war es kein Wunder, dass sich die Abu-Nidal-Organisation ANO kurz nach Byseisos Tod an eine Nachrichten-
agentur wandte und erklärte, der Verräter Byseiso habe westlichen Geheimdiensten Interna über palästinensische Grup-
pen zugespielt.“

Dazu muss man wissen, dass Abu Nidal der Erbittertste Gegner der Fatah gewesen war. Die ANO war ein Konkurrenzunternehmen zur Fatah. Die Feindschaft ging so weit, dass sich die Abu-Nidal-Kämpfer mit den Fedajin der Fatah regelrecht blutige Gefechte lieferten. Arafat sagte damals an die Adresse Abu Nidals gerichtet: „Enta Chansir!“ „Du bist ein Schwein!“ Abu Nidal könnte ein Interesse daran gehabt haben, seine verhassten Gegner mit einer frei erfundenen Behauptung noch post mortum „zur Sau“ zu machen. Es erscheint mir schier unmöglich, dass Abu Nidal eine Möglichkeit gehabt haben könnte, geheimes Insiderwissen über den von Abu Iyad geführten Sicherheitsapparat zu erlangen.  
Getreu meiner Devise, Tatsachen nicht mit Einschätzungen zu verwechseln, sage ich: Unmöglich ist nichts, aber ich glaube nicht daran, dass Atef Byseiso, den ich gut kannte, zum Verräter an seinem Volk geworden ist. Atef hatte gute Verbindungen zu den DDR Behörden und zur Stasi. Darüber hat er mich auch nicht im Unklaren gelassen. So gesehen war sein Verhalten mir gegenüber offen und fair. Die Autoritäten der DDR waren von den Palästinensern auch über unseren Aufenthalt in Beirut informiert worden. Das störte mich nicht. Es gab bei unserer Tätigkeit im Libanon nichts, was unbedingt zu verbergen war. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Stasi Informationen über unseren Aufenthalt im Libanon gesammelt hätte. Wahrscheinlich hat sie das. Es ist in jeder Hinsicht uninteressant. Aber für den Westen hat Atef sicher nicht spioniert. Warum hätte er das tun sollen? Er stammte aus einer wohlhabenden Familie, die aus Gaza vertrieben wurde. Mit solchen Erfahrungen wird man nicht zum Verräter für den Israel hörigen Westen. Geld hatte er nicht nötig.
Ich meine, Atef ist von dem BND-V-Mann und Provokateur Udo Albrecht nachrichtendienstlich für den BND abgeschöpft worden. Auch wäre der Hinweis von Abu Nidal auf Atefs angebliche Spionagetätigkeit unwichtig, wenn schon längst eine nachrichtendienstliche Beziehung nach Westdeutschland bestanden hätte. Und noch einmal die Frage, aus welchem Grund lanciert der deutsche Geheimdienst die Nachricht vom "Spion" Atef Byseiso an die Konkret-Redaktion? Was sollte damit erreicht werden?
Jedenfalls dürfte der FOCUS-Bericht jenen, die das Oktoberfestattentat nur im Zusammenhang mit innerdeutschen Parteiinteressen sehen wollen, zu denken geben. Der September 1972 und der September 1980 stehen nach meinem Dafürhalten in einem hintergründigen Zusammenhang, so wie ein Zusammenhang zwischen der auf gegenseitigem Vertrauen begründeten Freundschaft von Atef Byseiso und mir mit dem Versuch, mich in das Oktoberfesttattentat schuldhaft einzubinden, nicht so einfach von der Hand zu weisen ist. Denn wenn die Zielsetzung des geheimdienstlichen Komplotts erreicht worden wäre, dann hätte damit auch der Bezug zur Abu Iyad-Organisation herbeigeredet werden können. Wer die Ermittlungsakten zum Libanon-Projekt kennt, weiß dass dieser Versuch schon durchgehend von den Vernehmungsbeamten des LKA unternommen wurde.

Soviel für heute

Karl-Heinz Hoffmann     23.02.2015


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20.02.2015
Oktoberfestattentat
Augsburger Allgemeine = Quatsch mit Soße
„Zog der Staatsschutz-Chef die Fäden?“

Auf  Seite 3 der „Augsburger Allgemeinen“  vom Mittwoch, den 11. Februar 2015 (Nr. 34) wird von Manuela Mayr
mit der Headline die Frage aufgeworfen, ob womöglich der Staatsschutz beim Oktoberfestattentat von 1980 im Hintergrund
die Fäden zog?
Die Frage ist nicht neu.
Erst kürzlich wurde die These vom Marionettenspieler Dr. Langemann von meinem obersten Politstalker Ulrich Chaussy in
seinem Spielfilm „Der blinde Fleck“ thematisiert. Die These ist insofern interessant, als zwar erkannt wird, dass mit dem Oktoberfestattentat vor den Augen der Öffentlichkeit ein tragisches Marionettenspiel aufgeführt wurde, aber leider hat Chaussy, vernebelt von seinem zwangsneurotischen Antifa-Fimmel, nicht erkennen können, dass er das Spiel seitenverkehrt inszeniert hat.
Das Gespann Chaussy - Dietrich glaubt womöglich tatsächlich an die absurde Vorstellung, der Verfassungsschützer
Dr. Langemann könnte als geheimer Strippenzieher Leute der Wehrsportgruppe Hoffmann dirigiert und anschließend schützend seine Hand über sie gehalten haben. Tatsächlich war Dr. Langemann nicht der Dirigent im Marionettenspiel, sondern er hing selbst als gefügige Puppe an der Leine eines weit mächtigeren geheimen Apparates. Dr. Langemann tat, was ihm aufgetragen worden  war, aber er machte dabei Fehler. Und diese Fehler brachten ihn nicht nur um seine Position, sondern auch noch vor den Kadi.
Der Verfassungsschützer Dr. Langemann tat genau dasselbe, wie seine italienischen Kollegen und erlitt ebenso wie diese damit Schiffbruch. Langemann sofort, die Italiener erst 1990.

Genauso wie der SISMI General Pietro Musumeci und sein Stellvertreter Guiseppe Belmonte, die ebenfalls in die konzertierte Marionettenaufführung eingebunden waren, hatte Dr. Langemann Justiz und Presse absichtlich mit Falschinformationen gefüttert und genauso wie die beiden italienischen Geheimdienstler wurde er deswegen verurteilt. Nicht, wie man glauben machen wollte, nur wegen Weitergabe von geheimen Material an die Presse, sondern weil er sowohl an die Justiz, als auch an die Presse falsche Informationen gegeben hatte, die auf die Wehrsportgruppe hinweisen sollten. Und tatsächlich ist der damalige Generalbundesanwalt Rebmann sofort auf die von Dr. Langemann gelieferten Falschmeldungen hereingefallen.  

War schon die Strafe für die Italiener mit drei Jahren Gefängnis sehr milde ausgefallen, so war es die Strafe von nur acht Monaten auf Bewährung für Dr. Langemann erst recht. Lassen wir es vorerst damit gut sein. Es glaubt sowieso jeder nur das, was er glauben will. Nichts ist unglaubwürdiger als die Wahrheit.
Aber die Journalistin Manuela Mayr hat noch mehr auf Lager.
Sie berichtet von achtzig Leitzordnern Stasi-Akten, die auf die WSG Bezug nehmen. Dass sich die Stasi intensiv mit der immerhin sechs Jahre lang legal aktiv gewesenen WSG befasst hat, ist nicht verwunderlich. Die WSG war ja auch seinerzeit im DDR-Fernsehen zu sehen, aber etwas Sachdienliches zum Oktoberfestattentat wird sich darin nicht finden lassen, ganz einfach deswegen nicht, weil die WSG in keinem Bezug zu dem Verbrechen stand. Ich kenne diese achtzig Leitzordner nicht, doch wenn darin wirklich stehen sollte, die Wehrsportgruppe Hoffmann habe Adressen von jüdischen Einrichtungen gesammelt und Fußballvereine und Fanclubs gründen wollen, dann ist das Quatsch mit Soße. Ich habe in meinem ganzen Leben niemals einen Fußball angerührt.
Auf mich wirkte das primitive Gebrüll auf dem Fußballplatz schon immer abstoßend.
Einen Fußballverein zu gründen, wäre das letzte gewesen, was mir in den Sinn gekommen wäre.

Was Manuela Mayr mit der reißerischen Ankündigung, Max Strauß würde sich mit bislang unbekannten Informationen zu Wort melden, dem Leser anbietet, ist vollkommen wertlos. Was sagt er denn Wichtiges, der gewichtige Junge? Natürlich, er hat auch seine eigenen Vermutungen zu den Hintermännern, die zwar abweichend vom Üblichen, aber auch nur nichtssagend sind, so wie das Übliche. Max Strauß vermutet einen Zusammenhang mit dem italienischen  Faschisten Licio Gelli, der, so meint Strauß, wenige Wochen vor dem Münchner Attentat, am 2. August 1980 im Bahnhof von Bologna einen Bombenanschlag verübt haben
soll. Wenn er das damals dachte, dann ist das verzeihlich, weil das ja von den deutschen Staatsschutzbehörden so gemeldet wurde. (siehe BND-Akte)
Doch  Max Strauß ist nicht auf dem Laufenden. Das italienische Gericht hatte die erstinstanzlichen Urteile, die sich in der Tat gegen Licio Gelli und seine Leute gerichtet hatten, im Juli 1990 aufgehoben und stattdessen die SISMI Chefs
Musumeci und Belmonte hinter Gitter gebracht. Die Italiener hatten  zu Attentaten in Italien das gleiche Spiel gespielt,
wie Dr. Langemann in München und sie sind dabei erwischt worden.
Sonst kann Max Strauß nur erzählen, wie ihn sein Vater damals am Tag des Attentats mit auf die Theresienwiese geschleppt hat und dass sein Vater den Dr. Langemann nicht mochte. Das kann schon so gewesen sein, aber erst als klar wurde, dass Langemann die Ermittlungsbehörden absichtlich mit falschen Angaben gelinkt hatte. Wenn ich mich nicht irre, war es doch Franz Joseph Strauß, der den zwielichtigen BND Mann, den er für ein Supertalent hielt, nach München holte.

Die dem damaligen General-Bundesanwalt Rebmann zugespielte Falschmeldung konnte zwar nur wenige Stunden wirken, aber sie erfüllte ihren Zweck.
Dazu schreibt Manuela Mayr: „Karl-Heinz Hoffmann und fünf seiner Männer waren vorübergehend festgenommen worden.
Schon drei Tage nach dem Attentat teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass gegen sie kein „dringender Tatverdacht“
mehr vorliege.“


In diesem Zusammenhang möchte ich wissen, wem diese Mitteilung gemacht wurde. In den Medien hat sie jedenfalls keinen Niederschlag gefunden. In den Medien wurde der absurde Verdacht bis zum heutigen Tag am Köcheln gehalten.   

Karl-Heinz Hoffmann       20.02.2015

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18.02.2015
„Herr Hoffmann blickt nach Karlsruhe“
Neues Deutschland
Armes Deutschland

In einem Artikel vom 13.02.2015, zu finden auf Seite 6, bemüht sich René Heilig, den abgestandenen antifaschistischen Käse vom bösen Neonazi Hoffmann noch einmal aufzuwärmen.
„Die Bundesregierung hält Informationen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 zurück. Nicht einmal der
Bundestag bekommt relevantes Material. Man will die Arbeit der Geheimdienste schützen“.

Zu dem, was dann folgt, kann ich nur sagen „Armes Deutschland“. Gleich im ersten Absatz schreibt Heilig in bester Antifa-Tradition, der hausgemachten roten Linie folgend: „Einst hetzte Karl-Heinz Hoffmann gegen den Rechtsstaat der alten Bundesrepublik und probte (...) in den Wäldern den Aufstand. 1980 wurde die Neonaziterror-Truppe verboten, (...).
Für den Fall, dass er das wirklich glaubt, möchte ich ihn mit einem Auszug aus einem kurz vor dem ministeriellen Verbot der WSG ergangenen und am 14. März 1980 rechtskräftig gewordenen Urteil belehren. (Az: 1 KLs 93 Js 6260/77).
Auf Seite 35a, 39 und 43 des Urteils werden Heiligs Plattitüden unmissverständlich widerlegt.



Deckblatt (Ausschnitt)


Ausschnitt Seite 35a


Ausschnitt Seite 39


Ausschnitt Seite 43

Ich war weder damals ein Neonazi, noch bin ich es heute. Und ich habe nicht den Rechtsstaat bekämpft, im Gegenteil, ich habe stets, damals wie heute, die Rechtsstaatlichkeit angemahnt. Und die Wehrsportgruppe wurde auch nicht als terroristische Vereinigung verboten, sondern nur wegen angeblicher Verfassungsfeindlichkeit. Aber seid Ihr das als Kommunisten nicht auch? Oder habt Ihr den Gedanken von der Räterepublik schon aufgegeben?

Richtig ist, dass ich schon immer Zweifel an der Zweckmäßigkeit des parlamentarischen Systems geäußert habe und auf Alternativen verwies, aber ich würde das nicht „Hetze“ nennen, sondern konstruktive Kritik.

Im zweiten Absatz behauptet Heilig, ich würde zu „Pegida nicken“. Da hat er wohl etwas durcheinander gebracht. Zur Pegida-Bewegung habe ich mich nämlich sehr kritisch geäußert und keinen Zweifel daran gelassen, dass ich den „Kulturkampf“ nicht unterstützen kann.
Anders bei der „Pegada-Bewegung“, die kann ich befürworten, weil sie abweichend von „Pegida“ auf jede Form von Ausgrenzung verzichtet und die wirklich drängenden Fragen der Nation anspricht.

Heilig meint, ich würde mich über die Politiker lustig machen, weil die glauben, man könne Geheimdienste kontrollieren.
Nein, die Naivität unserer Volksvertreter belustigt mich nicht. Ein trauriger Zustand ist weiß Gott nicht zum Lachen. Mit den laufenden Folgen meines „Förderkurses für Parlamentarier und sonstige Unwissende“, versuche ich den Wissensstand unserer Volksvertreter etwas zu heben. Ist das schlecht, oder gut?   

Den dritten Absatz kann ich unbeachtet lassen, es ist der übliche Quatsch zum Thema Oktoberfestattentat. Wer will, kann ja in der antifaschistischen Postille „Armes Deutschland“ im Original nachlesen und sich daran hochziehen.  

Im letzten Absatz meint Heilig: „Nun weiß man immerhin, dass es fünf Geheimdienst-Quellmeldungen zu Hintergründen des Anschlages gibt.“ (...) „Womöglich muss man unter anderen Stichworten suchen.“
Da muss ich dem Mann, ausnahmsweise Recht geben. Die Stichwortsuche ist falsch. Ihr müsst Euch um den Suchbegriff „Dr. Langemann“ kümmern. Ich meine nicht die Akten des Bayerischen Verfassungsschutzes, das steht nur wertloses Zeug drin. Von tatsächlicher Bedeutung und hoher Brisanz sind die Ermittlungsakten des BLKA zum Fall Dr. Langemann. Die höchste Sprengkraft dürften die ganz sicher nicht protokollierten Erklärungen sein, die Dr. Langemann vor einem geheimen Ermittlungsausschuss gemacht hat. Fragt nach dem Haftbefehl, der auf Dr. Langemann ausgestellt wurde und nach der anlässlich der Durchsuchung von Dr. Langemanns Wohnung erstellten Beschlagnahme-Liste. Fragt, warum er in Haft genommen wurde und
warum er so schnell wegen „Haftunfähigkeit“ entlassen wurde. Wenn Ihr diesen Weg gehen könntet, würdet Ihr fündig. Aber niemand wird Euch diesen Weg öffnen, weil die damit gewonnenen Erkenntnisse mehr Sprengkraft besitzen als die Bundesrepublik Deutschland aushalten kann.

Abschließend fragt der Heilig, ob ein Zugriff auf Geheimdienstakten für mich gut oder schlecht sei.
Meine Antwort lautet: Wenn Ihr mit ausgewählten Auszügen aus dem Aktenmüll gefüttert werdet, dann ist das zur Verteidigung des von Euch von mir erstellten Klischees gut und für mich weniger gut, aber eigentlich wurscht, weil es nichts ändert. Aber wenn ich volle Akteneinsicht hätte, dann wäre das natürlich für mich gut, aber für die geheimdienstlichen Nachrichtenmüll-Sammler schlecht, bis hin zur strafrechtlichen Relevanz.
Soviel für heute, mein lieber Heilig. Es sollte mich freuen, wieder von Ihnen zu hören. Es ist ganz praktisch, wenn mir gelegentlich eine Vorlage für meine Argumentation geliefert wird.


Karl-Heinz Hoffmann       18.02.2015

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein


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17.02.2015

Klare Sicht auf das Oktoberfestattentat

Zu den Hintergründen des Oktoberfestattentates ist im Lauf der Jahre viel spekuliert worden. Der Leitgedanke wurde schon am Tag nach der Explosion der Bombe auf der Theresienwiese vom damaligen Generalbundesanwalt in unverantwortlicher Weise in alle Welt hinausposaunt:
„Es
war nicht die Tat eines Einzeltäters. Gundolf Köhler ist der Täter und er war Anhänger der Wehrsportgruppe Hoffmann.“
Diese bereits wenige Stunden nach Rebmanns Fernseh-Auftritt von den Ermittlungsbehörden als unhaltbar erkannte Richtungsweisung, wurde sofort begierig von den Medien aufgegriffen, angedickt aufbereitet und weltweit verbreitet. Mit dem Hinweis auf die WSG war der Trend gesetzt. Man glaubte, die Täter in meinem Umfeld suchen zu müssen. Daran hatte, nach Rebmanns Fernsehauftritt niemand Zweifel.
So verwundert es nicht, dass dann zwei Jahre später die Einstellungsverfügung für Irritation sorgte. Es schien doch alles klar und schlüssig zu sein: Das Attentat war im Zusammenhang mit innenpolitischen Ereignissen und Bestrebungen zu sehen. Eine andere Sichtweise konnte man sich nicht vorstellen. Wie sollte man auch? Die Leute konnten sich nur mit dem beschäftigen, was für sie sichtbar war, nicht mit dem, was für sie unsichtbar blieb.  
Seitdem haben sich ganze Heerscharen von Publizisten spekulativ mit den Hintergründen des Verbrechens befasst.
War die Vorstellung vom rechtsextremistischen Hintergrund schon von Anfang an hirnrissig, weil eine amorphe Menge deutscher Festbesucher noch nicht einmal den allerrechtesten Fanatikern in ihr „Beuteschema“ passen konnte, so wurde darüber hinaus die ganze Theorie mit der Zeit brüchig.

Zu viel ist inzwischen über die Abartigkeit geheimdienstlicher Verbrechen bekannt geworden. Dass der „tiefe Staat“ seine Finger im Spiel hatte, erscheint heute weit weniger fragwürdig als noch vor zehn Jahren. Aber wie? Auf welche Weise und mit welchem Ziel?
Das ist die rätselhaft erscheinende Frage.
Natürlich hatte ich mir schon damals, als einer der vom Unglück Betroffenen, die Frage nach der Bewertung der Vorkommnisse vorgelegt. Dabei blieb es mir erspart, eine falsche Fährte ausloten zu müssen, denn ich wusste ja, dass wir, das heißt ich selbst und die mitbeschuldigten Männer der ehemaligen WSG völlig ahnungslos waren.
Leider haben damals sämtliche politischen Parteien versucht, das Attentat für ihre Zwecke propagandistisch auszuschlachten.
Ich konnte diese ebenso albernen, wie verwerflichen Anstrengungen, sich gegenseitig in Misskredit  bringen zu wollen, als Polittheater erkennen.
Ich bin von Anfang an von einer geheimdienstlichen Inszenierung ausgegangen. Ich habe mir das mit meinen Aktivitäten im Libanon im Bereich der palästinensischen Befreiungsorganisation erklärt. In diesem Sinne schrieb ich auch den an Tatsachen orientierten Roman „Verrat und Treue“. Heute weiß ich, dass ich mit meiner Einschätzung hinsichtlich der Täterschaft beim Oktoberfestattentat grundsätzlich den Nagel auf den Kopf getroffen habe. Dennoch blieben mir viele Jahre lang wichtige Erkenntnisse verborgen. Erkenntnisse, die mich heute auf der ganzen Linie klar sehen lassen und meine damalige Einschätzung bestätigen.
Wenn ich im Zusammenhang mit dem Attentat auf eine geheimdienstliche Operation, die meine Vernichtung zum Ziel hatte, hinwies, dann stieß ich auf ungläubiges Kopfschütteln. Man konnte sich nicht vorstellen, dass ich für meine Gegner, deren Vorhandensein man durchaus anerkannte, einen so hohen „Beutewert“ gehabt haben könnte, um der Anlass für die Inszenierung eines Massakers in den erlebten Dimensionen sein zu können.
Für die Verteidiger der allgemeinen, im Bezug auf die Vermutung zur Täterschaft erstellten Leitlinie, wurde meine kriminalistische Arbeitstheorie als „rechtsextremistische Verschwörungstheorie“ abgekanzelt.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, umfassend deutlich zu machen, aus welchen Gründen die Ausschaltung meiner Person für das politische Establishment der Bundesrepublik und auch des Staates Israel wichtig war.
Um die wahren Hintergründe des Oktoberfestattentates zu beleuchten, sind aber derartige Erläuterungen glücklicherweise nicht erforderlich. Ich sage glücklicherweise, weil die Schilderung der Sachverhalte, die für das Establishment zur Einschätzung meiner Person als vermeintlich politische Gefahr, die auch als Selbstüberschätzung verstanden werden könnte, nicht nötig ist.
Erforderlich sind die Schilderungen deswegen nicht, weil es genügt, den Nachweis dafür zu erbringen, dass der „Beutewert“ tatsächlich bestanden hat.

In den Medien erschienen damals zu Anfang der achtziger Jahre Artikel, die mein Engagement im Libanon als „austricksen“ der bundesdeutschen Justiz bezeichneten:

-
Zeitungsausschnitt von 1981

Das Irre daran ist, dass ich die Sache selbst auch so oder wenigstens so ähnlich gesehen habe. Nicht ganz so, sondern nur so ähnlich deshalb, weil ich nicht von selbst den Gedanken entwickelt habe, die verbotene WSG außerhalb des Geltungsbereiches der bundesdeutschen Gesetze ungehindert fortzusetzen, sondern einfach nur eine, sich „scheinbar“ zufällig ergebende Situation ausnutzen zu können glaubte.
Nach dem Verbot hatte ich erst mal mit keinem Gedanken daran gedacht, die Organisationstätigkeit der WSG in irgendeiner Form fortzusetzen, nicht als Nachfolgeorganisation unter anderem Namen und geänderten Vorzeichen und schon gar nicht im Untergrund. Ich war entschlossen, mich strikt an das Verbot zu halten. Ich wollte von da ab öffentlich politisch tätig werden, was im Rahmen der WSG aus rechtlichen Gründen nicht möglich war. Und das war es, was ich meinte, als ich in einem Statement vor der Kamera des Bayerischen Rundfunks, unmittelbar nach dem WSG-Verbot gesagt hatte:
„Wir werden genau prüfen, was wir tun können und was wir tun dürfen, aber wir werden wirksam werden in einer viel unangenehmeren Weise als bisher.“

Wer meine Website kennt, wird verstehen, dass die von mir ausgehende politische Argumentation nach Qualität und Quantität mehr Ärger für das politische Establishment bedeutet, als es eine an politischer Aussage gehinderte WSG je sein konnte.  

Nun komme ich zur Sache:
Mich in den Libanon abzusetzen und an der Seite der Fatah als Militärperson tätig zu werden, war damals nicht meine Idee.
Das konnte sie gar nicht sein, weil ich über keinerlei Kontakte dorthin verfügte. Ich hatte außerdem nur sehr ungenügende, oberflächliche Informationen zur allgemeinen Situation im Libanon. Jedenfalls nicht mehr, als jeder Bürger aus den Medien erfahren konnte. Und das war nicht besonders viel.   
Damals, zu Anfang des Jahres 1980, hielt ich das Auftauchen des Mannes, der mich in den Libanon lotste und dort mit den Autoritäten des Sicherheitsapparates der Fatah bekannt machte, für ein zufälliges Ereignis.

Heute habe ich unschlagbare Beweise dafür, dass mein „Schlepper“ Udo Albrecht auf Grund seiner Erpressbarkeit (die ich damals nicht kannte) im Auftrag westlicher Geheimdienste gehandelt hat. Erst nach Kenntnisnahme dieser Beweismittel konnte sich vor meinen Augen das ganze Ausmaß der geheimdienstlichen Operation, samt allen einzelnen Bestandteilen, wie zum Beispiel das „Behle-Intermezzo“ entwickeln. Udo Albrecht erwähnt in einem Schreiben vom 29. März 1981 an den damaligen Innenminister
Baum eine  „(...)  über den Diensten aufgehängte Sicherheitskommission im EG Rahmen, Hauptsitz Brüssel, die mit allen Machtmitteln ausgerüstet, sich im höheren Interesse an keine Gesetze und Rechtsnormen zu halten braucht. Brauchbare Leute - Erpressungsopfer wie mich - rastern die sich mit dem BKA-Computer aus.“    

Wenn es darum ging, neue Bekanntschaften auf mögliche V-Mann-Eigenschaften hin zu prüfen, war ich immer sehr aufmerksam und vorsichtig. Das war ich im Fall Albrecht zunächst auch, aber als ich dann feststellen konnte, dass er schon jahrelang mit den Führungskräften der Fatah zusammengearbeitet hatte, schlug ich mir alle Sicherheitsbedenken aus dem Kopf. Ein Mann, der vom Sicherheitsapparat der Fatah als zuverlässig betrachtet wurde, würde wohl kaum ein Spitzel der westlichen Behörden sein, so dachte ich. Hinzu kam noch eine weitere Fehleinschätzung. Albrechts langjährige Gefängnisaufenthalte waren mir nicht verborgen geblieben. Ich konnte mir damals nicht vorstellen, dass die deutschen Geheimdienste einen schwerkriminellen Bankräuber als Mitarbeiter akzeptieren würden. Heute weiß ich, dass genau das zu den Prinzipien der Geheimdienste gehört, denn nur der Erpressbare ist zuverlässig.  
Dass die praktische Umsetzung der Operation „Hoffmann zur Fatah“ von deutschen und diesen übergeordneten geheimdienstlichen Stellen ihren Anfang nahm, ist beweisbar. Ebenso gut, wie beweisbar ist, dass Albrecht nicht, wie oft behauptet wurde, im Dienst der Stasi stand.
Soweit ich behaupte, der israelische Mossad muss involviert gewesen sein, kann ich keine Beweise vorlegen. Meine Überzeugung ist das Ergebnis der folgenden Schlussfolgerung:
Es ist für mich absolut unvorstellbar, dass deutsche Geheimdienste, auch bei Einbindung übergeordneter Stellen in Brüssel, eine delikate Operation entwerfen, die das Andocken militanter, rechtsorientierter Personen deutscher Nationalität am Sicherheitsapparat der Fatah, den man als verantwortlich für den Schwarzen September und damit für das Olympiamassaker 1972 in München ausgemacht hatte, in einem Grenzland zu Israel, ohne Beteiligung des Mossad in Szene hätten setzen können.

Aus diesem Grund gehe ich nicht nur von einer beiläufigen Beteiligung des Mossad in einem womöglich untergeordneten Teilbereich des zeitlich, räumlich und politisch umfassend geplanten Komplottes aus.

In der Zusammenfassung lautet meine kriminalistische Arbeitstheorie:
Geheimdienste hatten ein Interesse daran, mich physisch, und politisch auszuschalten. Sie haben mich durch ihren Agenten Udo Albrecht in den Libanon und dort in die unmittelbare Nähe des Sicherheitsapparates der Fatah gebracht.
Das haben sie nicht unternommen, um mir die Fortführung der im Geltungsbereich deutscher Gesetze verbotenen WSG im Ausland zu ermöglichen. Sie hatten nicht die Absicht, mir einen Gefallen zu tun. Der Plan sollte auf meine Vernichtung hinauslaufen.   
Weiterhin können einzelne unterschiedliche Planungseinzelheiten beweisfähig gemacht werden, die für den Fall, dass das Projekt nicht im geplanten Sinn verlaufen sollte, geeignet waren, meine Liquidierung auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen.
Mit den im Jahr 2014 an die Medien lancierten, nachweislich inhaltlich gefälschten BND-Akten ist erwiesen, dass unsere Dienste ein Interesse daran hatten, mir das Oktoberfestattentat in die Schuhe zu schieben.
Soviel für heute.

Die einzelnen Bausteine des Komplott-Mosaiks, inklusive
„Udo Albrecht-Story“
„RA Schöttler-Story“
„Geldfälschen“
„Behle-Story“
„Stern/Pölchau“ und weitere Beteiligung
„Bologna-Story“ und
„Aktion Wandervogel“
sowie die „Hepp-Story“  

werde ich der Öffentlichkeit in weiteren Berichten mit Nennung von Beweismitteln in allen Einzelheiten vorstellen. Und schließlich werden auch die untauglichen Versuche der Geheimdienste, mich auf hinterlistige Art in die NSU-Affäre einzubinden, öffentlich machen.

Karl-Heinz Hoffmann          17.02.2015
 
Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein


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16.02.2015
Generalbundesanwalt Harald Range
Komplize meiner Politstalker?

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder aufgenommen.
Mit dieser Entscheidung hat er dem ständigen Drängen meiner bevorzugten Politstalker RA Werner Dietrich und Ulrich Chaussy nachgegeben.
Prinzipiell habe ich gegen Bemühungen nichts einzuwenden, die darauf abzielen, die wahren, für das widerwärtige, an der Münchner Festgesellschaft begangene Verbrechen verantwortlichen Täter ausfindig zu machen und vor Gericht zu bringen.
So wie die Dinge liegen, soll aber ganz offensichtlich die Wiederaufnahme des im Jahre 1982 ergebnislos abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens nur dazu dienen, der jahrzehntelang betriebenen, gegen mich und die ehemalige WSG gerichteten Verleumdungskampagne neuen Auftrieb zu geben.
Dies ergibt sich schon aus der Presseerklärung des GBA in der er das Attentat als „rechtsextremistisch“ bezeichnet. Damit vertritt Harald Range, ohne sich dafür mit beweisfähigen Erkenntnissen rechtfertigen zu können, die politischen Interessen der Antifa-Apologeten RA Dietrich und Ulrich Chaussy: Der Opfer-Anwalt Dietrich hat gesagt, seine Mandantschaft habe ein Interesse daran, dass bewiesen werde, dass das Attentat ein rechtsextremistisches war.
Er hat offenbar kein Interesse daran, dass das Verbrechen aufgeklärt wird, sondern nur daran, dass ein rechtextremistischer Hintergrund herausgearbeitet werden soll.
Dem GBA müsste, sofern er sich mit der vorhandenen Aktenlage einigermaßen vertraut gemacht hat, klar sein, dass genau dieses antifaschistische Anliegen unerfüllbar bleiben muss. Dass er dennoch in seiner öffentlich abgegebenen Erklärung von dem „schwersten rechtextremistischen Attentat“ in der Geschichte der Bundesrepublik spricht, zeigt, von welchem Leitgedanken seine neuerdings wieder aufgenommen Ermittlungen beherrscht sind. Bleibt Harald Range bei dieser Linie, so muss er aufpassen, nicht
der Komplizenschaft mit meinen antifaschistischen Politstalkern verdächtigt zu werden.
In der Sache wird am Ende der Ermittlungen nichts anderes herauskommen, als beim ersten Mal.
Die einzige erfolgversprechende Spur über den Verfassungsschützer Dr. Langemann zum BND und von dort weiter zu den sogenannten „befreundeten Diensten“ wird Harald Range ebensowenig, wie seinerzeit sein Amtsvorgänger Rebmann aufnehmen, weil das gegen die Staatsraison verstoßen würde. So werden sich die Ermittlungen wieder gegen diejenigen, die schon damals zu Unrecht verdächtigt wurden, richten und zwangsläufig ergebnislos im Kreise drehen.
Juristisch bedeutet das die Verfolgung Unschuldiger gemäß § 344 StGB Abs. 2.
Ich selbst bin von Anfang an davon ausgegangen, dass das Massaker auf der Theresienwiese in München geheimdienstlich inszeniert war. Für diese Einschätzung  hatte ich gewichtige Gründe, aber einige bedeutsame Erkenntnisse, über die ich heute verfüge, fehlten mir damals noch.
Ich habe heute, auf Grund von beweisfähigen Dokumenten, die Gewissheit, dass ich damals im Frühjahr 1980 nicht zufällig mit dem Sicherheitsapparat der palästinensischen Fatah bekannt gemacht wurde. Mich in den Wirkungsbereich der Autoritäten zu bringen, die für die Geiselnahme auf dem Münchner Olympiagelände 1972 verantwortlich waren, die auch als Aktion „Schwarzer September“ bekannt ist, war Teil eines, inzwischen nachweisbaren, mit Hilfe deutscher Geheimdienste umgesetzten Planes.
Die Auswirkungen des Attentats auf dem Oktoberfest sollten sich unzweifelhaft gegen mich persönlich, aber gleichzeitig auch gegen die Interessen der Verantwortlichen des „Schwarzen Septembers“ richten.
Mit den 2014 veröffentlichten BND-Akten zur WSG ist schließlich auch der Nachweis erbracht, dass der BND ein großes Interesse daran hatte, mir selbst und der WSG das Oktoberfestattentat in die Schuhe zu schieben, was sich natürlich auch zum Nachteil der Fatah-Autoritäten ausgewirkt hätte. Mit der geheimdienstlichen Operation konnten gleich zwei Ziele abgedeckt werden. Welches von beiden vorrangig war, wird sich nicht klären lassen.

„(...)  zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:“ ist übrigens ein gern vom Mossad angewendetes Handlungsprinzip.
„Die Welt hätte allen Grund, Israel zu fürchten, und gleichzeitig könnte Israel immer noch die Tatsache leugnen, weil niemand da wäre, um sie zu bezeugen. (...)“
(Vgl.: Victor Ostrovsky, Geheimakte Mossad, C. Bertelsmann Verlag, 1994, Seite 267)

Einige wesentliche Eckpunkte im Mosaik der geheimdienstlichen Operation können unter anderem mir vorliegenden Auszügen  Stasi-Akten entnommen werden, die im Jahre 1982 angelegt wurden. Die wichtigste Erkenntnis aber, ergibt sich aus einem Brief, den der im Dienst des BND stehende Provokateur Udo Albrecht 1979 an den damaligen Innenminister Baum gerichtet hatte.
Der große Liberalitätsapostel Baum, der sich unmittelbar nach dem Oktoberfestattentat zu Lasten des Franz Josef Strauß politisch zu profilieren versuchte, dürfte weit weniger unwissend gewesen sein, als er erkennen lässt.
Ich behalte mir vor, die geheimdienstliche Intrige voll umfassend in all ihren Facetten, mit der entsprechenden Beweisführung vor der Öffentlichkeit auszubreiten.

Karl-Heinz Hoffmann          16.02. 2015


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Januar

Oktoberfestattentat
abendzeitung-münchen.de
vom 07.01.2015
Falsche Lagebeurteilung

Unter der Überschrift „Was schlummert in den Akten der Geheimdienste?“ wartet die Münchner Abendzeitung mit einem realitätsfernen Beitrag zu den möglichen Hintergründen des Wiesn-Attentates auf.
Angeblich will jetzt die Bundesanwaltschaft auch auf die Akten der Geheimdienste zugreifen.
„Das könnte bei der Suche nach möglichen Hintermännern und Mitwissern beim Massaker auf der Wiesn in einem lauen Lüftchen enden - oder ein Stich direkt ins Wespennest sein.“
(Zitat Münchner Abendzeitung)

Diese Lagebeurteilung ist insofern unrealistisch, als der GBA erstens entweder gar nichts, oder nur das erhalten wird, was keine Belastung der Geheimdienste im weitesten Sinne darstellen kann. Und dann hat er wieder nichts, was ihm weiterhelfen könnte.
Zweitens ist davon auszugehen, dass sich nichts in den Akten der Geheimdienste finden lassen würde, was als Beweis für deren aktive Mitwirkung bei Tötungsverbrechen gelten könnte. Und zwar deswegen nicht, weil geheimdienstlich organisierte Tötungsverbrechen nur von personell sehr begrenzten Sondergruppen ausgeführt werden und deren Aktivitäten nirgendwo aufgeschrieben werden. Geheimdienste sind zu bestialischen Aktionen fähig, aber sie sind nicht verblödet.
Welcher Verbrecher wird so dämlich sein, seine bestialischen Aktionen schriftlich zu den Akten zu geben?
Was man finden könnte, wenn man unbegrenzten Zugang zu den BND- und Verfassungsschutz-Akten bekäme, wären bestenfalls Indizien, die ein Interesse an diversen Schuldzuweisungen deutlich machen. Das ist ja schon im Ansatz mit den BND-Akten, die sich mit der WSG befassen, deutlich  geworden. Sie sind zwar noch nicht allgemein zugänglich, aber sowohl RA Dietrich als auch diverse Fernsehanstalten verfügen bereits darüber. Ich bin mir sicher, dass der BND die Weitergabe dieser Aktenteile längst bereut hat. Wenn nicht, dann wird er es noch bereuen.
Und zwar deshalb, weil diese Akten nachweisbar (trotz Kenntnis der Wahrheit) inhaltlich falsch sind und darüber hinaus noch deshalb, weil mit diesen gefälschten Akteninhalten klar erkenntlich ist, dass vorsätzlich eine falsche Spur gelegt wurde.
Warum hatte der BND ein so starkes Interesse, meine Person und die Männer der ehemaligen WSG wider besseres Wissen zu Unrecht zu belasten?
Das ist die eigentliche Frage.


Rechtsanwalt Dietrich meint: „Eine komplette Auswertung aller Geheimakten, wie sie der Generalbundesanwalt anstrebt, könnte zu einer wahren Sisyphusarbeit werden. Alle möglichen Geheimdienste hatten direkt oder indirekt ihre Finger im Spiel.“
(Zitiert nach Münchner Abendzeitung)

Die Sisyphusarbeit wird weder der GBA noch Herr Dietrich zu leisten haben, weil der Traum von der umfassenden Einsicht in die Akten der Geheimdienste illusorisch ist. Dabei sind ja die eigentlich wichtigen, im Auftrag fremder „befreundeter“ Dienste geleisteten Zuarbeiten schon wegen der „Third-Party-Rule-Vereinbarung“ jedem Zugriff entzogen. Aber genau diese Bestandteile der Akten sind die wichtigsten.   

Und natürlich philosophiert der antifaschistische Exorzist Dietrich zum wiederholten Mal im Sinne seiner vorgefassten Theorie über das vermeintliche Zusammentreffen der Bewegung unserer Kfz-Kolonne und dem Zeitpunkt des Attentates.
„Eine Observation von Hoffmann und einigen WSG Männern, die genau 22 Stunden vor der Explosion der Bombe begann, wirft die Frage auf, ob dies ein purer zeitlicher Zufall war. Der Münchner Anwalt: „Merkwürdig ist es schon.“
(Zitiert nach Münchner Abendzeitung)

Was Herr Dietrich so merkwürdig findet, würde sich ja erklären lassen, aber dazu müsste er mit mir reden. Ich habe ihm das oft genug angeboten, aber er hat darauf nicht reagiert. Als Antifaschist fühlt man sich anscheinend beschmutzt, wenn man mit jemandem redet, der zur Kaste der politisch Unberührbaren gerechnet wird. Vielleich fürchtet er ja auch nur, seine liebgewonnen Verdachtstheorien aufgeben zu müssen. Man wird ihm nicht helfen können. Seine Theorien sind argumentativ nicht angreifbar, weil er sich nicht auf Erörterungen einlässt, die seine Denkgebäude in Frage stellen könnten.  
Es ist doch völlig klar, dass wir (die WSG) damals, in der Zeit nach dem Erlass des Vereinsverbotes nicht nur sporadisch, sondern grundsätzlich und andauernd geheimdienstlich überwacht wurden. Davon bin ich immer ausgegangen. Das geheimdienstliche Interesse an meiner Person war seit 1973 immer gegeben und, wie Figura zeigt, wird es wohl auch niemals erlahmen. So gesehen, war die Überwachung unseres Kfz-Transportes eine Routinemaßnahme und keineswegs etwas Besonderes.
Unser Transport stand nicht im Zusammenhang mit einem Verbrechen, aber das Verbrechen auf der Theresienwiese sollte nach der Planung der Drahtzieher im Zusammenhang mit unserer Transportbewegung gebracht werden. Und genau das ist aus dem bei RA Dietrich gelandeten gefälschten BND Dosier ersichtlich.
Alles war so gut eingefädelt. Pech für die Planer war nur, dass unser Transport nicht, wie erwartet, zur Tatzeit an München vorbeifuhr, sondern erst einen Tag später. Und dass ich den Transport nicht, wie ursprünglich geplant, begleitete und mich nicht, wie vom Geheimdienst angenommen, kurz nach dem Zeitpunkt der Explosion auf der Festwiese „in der Nähe von Chiemsee“ aufhielt.
Das war wohl das Ärgerlichste für die geheimen Drahtzieher des Attentates.       
Wenn die Generalbundesanwaltschaft am Ende ihrer Nachermittlungen etwas zuwege gebracht hat, dann bestenfalls die endgültige Ausschaltung einiger dümmlicher Verdachtsäußerungen. Zum Beispiel die vermuteten Zusammenhänge von Heinz Lembke (Waffenlager) mit der WSG oder dem Oktoberfestattentat, und der unhaltbaren Vorstellung vom neonazistischen Weltbild Köhlers, welches in Wirklichkeit ein „grünes“, war und nicht zuletzt auch die alberne These vom Zusammenhang des Attentats mit Franz Josef Strauß.   

Soviel für Heute       
Karl-Heinz Hoffmann  08.01.2015


Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein


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Oktoberfestattentat-Ermittlungen

Die Zeugin, die 34 Jahre lang schwieg


So lautet die Schlagzeile zu einem Bericht für SPIEGEL ONLINE von Conny Neumann, den sie mit der Frage einleitet:
„Wie glaubwürdig ist eine Zeugin, die sich 34 Jahre nach der Tat plötzlich meldet, um zu sagen, ihr sei da noch was eingefallen?
Die passende Antwort gibt Conny Neumann selbst im Anschluss an die Frage:
„Gar nicht, möchte man antworten. Und fragen: Warum erst jetzt?"

Die als Deus ex machina erschienene, vom Nazi-Exorzisten Dietrich präsentierte Zeugin (eine Theologin) will am Tage nach dem Oktoberfestattentat im Spind eines Rechtsextremisten nicht nur gedruckte Blätter mit einem heldenhaften Nachruf auf Gundolf Köhler gesehen haben, sondern noch dazu zwei Pistolen.
"Die Frau sagte, sie sei daraufhin zur Polizei gegangen. Doch dort habe man sie abgewimmelt. Dann schwieg sie 34 Jahre lang."  
(Zitiert nach Conny Neumann)

Außer RA Dietrich und Ulrich Chaussy werden nur noch wenige erwarten, dass sich vernünftige Menschen der Hoffnung anschließen, dass diese spät offenbarten Zeugenbekundungen eine Ermittlungserfolg bringen könnten. Dietrich hat wieder einmal die Schlagzeilen erobert, aber mehr wird nicht dabei herauskommen. Ist die Zeugin schon im Hinblick auf die Propagandablätter unglaubwürdig, so wird sie es vollends mit der Behauptung, sie habe auch noch zwei Pistolen gesehen und dies auch der Polizei mitgeteilt. Will sie uns allen Ernstes glauben machen, die Polizei hätte sich damals unmittelbar nach dem Oktoberfestanschlag uninteressiert gezeigt und sie „abgewimmelt“, wenn sie tatsächlich einen Hinweis auf zwei Pistolen und einen vervielfältigten Heldennachruf auf den vermeintlichen Attentäter gegeben haben sollte ?
Aber es geht noch dämlicher. Angeblich wird die Identität der Zeugin geheim gehalten um sie vor Angriffen Rechtsradikaler zu schützen?
Ist es vorstellbar, dass Rechte, also Nationale, die ständig die deutsche Volksgemeinschaft schützen wollen, die Ergreifung von Mördern, die sich gegen die Volksgemeinschaft vergangen haben könnten, zu behindern versuchen?
"Den Aufenthaltsort von Andreas W. (so soll der Verdächtigte heißen) haben die Ermittler inzwischen herausbekommen," verrät uns Conny Neumann.

Na prima, wenn der derzeitige Aufenthaltsort nicht der Friedhof ist, dann wird es interessant. Sollte die verdächtigte Person noch lebendig auf Gottes Erdboden weilen, dann wird sich die Theologin warm anziehen müssen, während RA Dietrich bereits ins Schwitzen geraten sein dürfte. Ich möchte jetzt jedenfalls nicht in seiner Haut stecken.
Lange kann man die Identität der Zeugin und des Verdächtigten vor der Öffentlichkeit nicht verbergen.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie sich die Lage entwickelt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Polizeibehörden den Verdacht, strafrechtlich relevante Zeugenaussagen mit sträflicher Nachlässigkeit unbearbeitet beiseitegeschoben zu haben, so einfach hinnehmen werden.   

Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann     08.01.2015


Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein


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2014
Dezember

Öffentlich gemachte Mitteilungen
und Anträge für die Generalbundesanwaltschaft


Sind die Bluttaten:
Bombenanschlag in Bologna, das Oktoberfestmassaker und die Dönermorde geheimdienstliche Operationen?



An den
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

Karlsruhe

22.12.2014/ho


OKTOBERFESTATTENTAT

Zweiter Offener Brief zur Wiederaufnahme der Ermittlungen und sachdienliche Beweisanträge


Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

im Falle der Bombenanschläge in Italien ist es erwiesen. Hochrangige Offiziere des italienischen Geheimdienstes wurden deswegen zu langen Haftstrafen verurteilt. Sie waren in dem Bestreben, den Verdacht auf andere zu lenken, so weit gegangen, Gepäckstücke mit gefälschten Hinweisen auf meine Person zu präparieren, die dann im Schnellzug nach Mailand aufgefunden wurden:
„Am 13.01.1981 entdeckten Carabinieri und Sprengstoffexperten im D-Zug 504 vom süditalienischen Toronto nach Mailand einen Bombenkoffer. Er enthält den selben Sprengstoff, der auch beim Bologna-Attentat verwendet wird. Ferner stoßen die Polizisten auf zwei deutsche Zeitungen und Flugtickets, die auf deutsche Namen ausgestellt sind. Zeitgleich warnt der stellvertretende Chef des italienischen Geheimdienstes SISMI, General Musomeci, die Polizeibehörde, dass vier Mitglieder der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ einen Anschlag auf den Mailänder Hauptbahnhof planen. Später erweist sich der Koffer als vorsätzlich falsch gelegte Spur. Drahtzieher sind die SISMI-Chefs Guiseppe Belmonte und Pietro Musomeci. Sie selbst, so stellt sich heraus, haben den Koffer deponieren lassen und Journalisten und Richter mit falschen Namen gefüttert. (KONKRET, Nr.6/1987, s.16 f)
(...) Von Musomeci stammt auch ein Bericht an italienische Justizbeamte, in dem vier deutsche Neonazis als Täter bezeichnet werden. (...)
Die Hypothese Musomecis wird jedoch später von den italienischen Richtern als „haltlos“ erachtet. (Vgl. Corriere Della Sera) Damit ist auch eine weitere Spur, in der die WSG Hoffmann mit dem Bologna-Attentat in Verbindung gebracht wird, nicht mehr haltbar.
(...)
Drei Jahre Freiheitsstrafe erhalten die früheren hohen Beamten des italienischen Geheimdienstes SISMI Pietro Musomeci und Guiseppe Belmonte, wegen Irreführung der Ermittlungsbehörden.“
(Zitiert nach Dr. Rainer Fromm. Dissertation.)

Obwohl im Falle des Massakers auf der Münchner Theresienwiese die Geheimdienste durch konkrete Verdachtsmomente schwer belastet werden, wird die Aufklärung am Aufklärungsunwillen der Behörden scheitern. Und zwar deswegen, weil Ermittlungen in Richtung auf geheimdienstliche Aktivitäten politisch nicht tragbar sind.
Mit dem gleichen Ergebnis muss im Fall der an türkischstämmigen Deutschen verübten Mordserie gerechnet werden.
Wie die Behandlung des auf Grund der Sachlage hochgradig verdächtigen Geheimdienst-Agenten Andreas Temme zeigt, ist die sachgerechte Aufklärung der „Dönermorde“ politisch nicht erwünscht und wird deswegen unterbleiben.

Alles was im Zusammenhang mit den drei Verbrechenskomplexen bei oberflächlicher Betrachtung als „Ungereimtheit“ erscheint, wird sofort schlüssig, wenn man die von Anfang an durch geheimdienstliche Einwirkungen auf die Ermittlungsbehörden vorgegebene Verdachtslinie verlässt und stattdessen von geheimdienstlichen Operationen ausgeht.     

Cui bono?
Im Falle des Oktoberfestattentates konnte die Frage nach dem beabsichtigten Ziel der Aktion bisher nicht vernünftig erklärt werden.
An unvernünftigen Erklärungsversuchen herrscht allerdings kein Mangel. Am blödsinnigsten ist die bereits unmittelbar nach dem Attentat vom SPIEGEL aufgebrachte Vermutung, irgendwer könnte versucht haben, mit dem Attentat für Franz Josef Strauß Wahlhilfe zu betreiben.
aus: Spiegel Nr. 41/1980

Wenn die Verantwortlichkeit der Geheimdienste im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat erörtert wird, dann ist das keine untauglicheVerschwörungstheorie“ sondern eine, auf stichhaltigen Indizien beruhende kriminalistische Arbeitstheorie.
Dabei darf als unbestreitbare Tatsache gelten, dass ich und mit mir nicht nur die Männer der ehemaligen Wehrsportgruppe, sondern darüber hinaus auch alles was von Antifa und Medien als „rechts“ bezeichnet wird, durch die ungerechtfertigten Verdächtigungen schweren Schaden genommen haben. Der Nutzen der Täter bestand und besteht auch heute noch darin, einer bestimmten Zielgruppe Schaden zuzufügen.
Dabei stehe ich, (von den bedauernswerten, körperlich geschädigten Personen abgesehen), als Geschädigter an erster Stelle. Das bedeutet im Sinne meiner Arbeitstheorie, dass sich die Operation hauptsächlich gegen mich richtete. Genauer gesagt, sie sollte die endgültige, für alle Zeiten wirksame Ausschaltung der von mir ausgehenden politischen Wirkung im weitesten Sinne bewirken. Und man wird zugeben müssen, dass dieses Ziel erreicht wurde.
Der häufigste Einwand gegen diese Sichtweise, besteht darin, dass man sich nicht vorstellen kann, inwiefern ich für die Geheimdienste so interessant gewesen sein könnte, um eine verbrecherische Operation in der Größenordnung des Oktoberfestattentates zu starten.
Mir wurde gelegentlich nahe gelegt, ich solle mich für weniger wichtig halten. Ein Geheimdienst würde schließlich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Darauf entgegne ich:
Immerhin schien es schon am 30. Januar 1980 wichtig genug gewesen zu sein, die Einsatzplanung einer Sturmtruppe der GSG 9 zuzulassen, von der erwartet werden konnte, dass sie mit meiner Erschießung enden würde. Das es nicht dazu kam, war nur meiner blitzschnellen unerwarteten Gegenreaktion zu verdanken.

Doch damit nicht genug:
Im Jahre 1980 war ich den Autoritäten im BND so wichtig, dass sie mit Hilfe ihres erpresserisch gefügig gemachten Agenten Udo Albrecht ein sorgfältig geschnürtes Komplott-Bündel in die Tat umsetzten.
Im Frühjahr 1980 gelang es dem Agenten Albrecht mich auftragsgemäß in den Libanon zu locken, um mich dort mit hochrangigen Autoritäten der palästinensischen Al Fatah bekannt zu machen. Ich selbst hatte keine Kontakte im Libanon und wäre von mir aus niemals auf die Idee gekommen mich dorthin zu wenden.

In der Folgezeit entwickelte sich eine Zusammenarbeit zwischen mir und den Palästinensern, die ebenso wie ich das BND-Komplott nicht erkennen konnten. Das war so vom BND gewollt.
Nicht gewollt war, dass sich diese Zusammenarbeit nach kurzer Zeit so veränderte, dass keine weitere Einflussnahme durch den BND mehr gewährleistet war. Das war der Moment, wo das vom BND selbst eingeleitete Projekt Libanon unbedingt wieder zerschlagen werden musste.
Zu diesem Zweck wurde die Bombe auf dem Oktoberfest gezündet und gleichzeitig wurde versucht, durch Übermittlung einer inhaltlich gefälschten BND-Akte an die Ermittlungsbehörden die Spur des in geheimdienstlicher Verantwortung begangenen Verbrechens auf mich und die WSG zu lenken. Welchen Zweck hätte die BND-Fälschung sonst haben sollen?
Bei alledem darf auch nicht übersehen werden, dass genau zu dem Zeitpunkt als der Explosionskörper auf der Theresienwiese gezündet wurde, ein für die El Fatah bestimmter, von ehemaligen WSG Männern geleiteter Transport von Militärfahrzeugen an München vorbeifahren sollte. Dass es dazu nicht kam, verdanken wir nur dem Zufall. Das Timing der Drahtzieher war auf das ihnen bestens bekannte zeitliche Konzept der Transportaktion abgestimmt. Die Geheimdienste kannten natürlich das Konzept unserer (nicht geheim gehaltenen) Transportbewegungen. Die Bewegungen konnten deshalb mühelos geheimdienstlich überwacht werden.
Die von langer Hand vorbereitete Observation der Transportkolonne lief bei den Diensten unter dem Code-Namen „Wandervogel.“ Dass sich die Berechnungen der Drahtzieher, aus Zufallsgründen nicht erfüllen würden, konnten sie nicht ahnen. Zufällige kurzfristige Veränderungen unseres Zeitplanes ließen den perfiden Vernichtungsplan der Dienste scheitern.

Zum Beweis dafür, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf gegen meine Person gerichtete Ermittlungstätigkeiten massiv von ausländischen Geheimdiensten beeinflusst wurde, beantrage ich:
Die Beiziehung und Auswertung folgender, beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten Akten:
Verwaltungsvorgänge (G10-Akten) des BMI ÖS III 1)
Bl. 05, 20, 68, 220, 239, 257, 273, 283, 284, 298, 299, 300, 301, 307, 309 d.A.
Aus diesen Akten sind ausländische Nachrichtendienste,  und deren übermittelte Informationen zu ersehen.
Für die Freigabe müssen die ausländischen Nachrichtendienste um Zustimmung bzw. Freigabe gebeten werden.


Es stellt sich die Frage, welcher Art die Informationen und Anträge waren, die von ausländischen Geheimdiensten an deutsche Behörden übermittelt wurden.
Jedenfalls wird damit das besondere Interesse ausländischer Dienste an meiner Person deutlich.
Zum Beweis dafür, dass der BND den Agenten Udo Albrecht beauftragt hat, mich in den Libanon zu schleusen, soll der Journalist und Buchautor Herr Stefan Aust zeugenschaftlich befragt werden.
Herr Aust hat in seinem Tatsachenbericht „MAUS EIN DEUTSCHER AGENT“ über dieses Thema nach umfangreicher Recherche unter Bezugnahme auf behördliche Dokumente Stellung genommen.   
Der BND hatte es für notwendig erachtet, eine inhaltlich falsche Akte über die WSG anzufertigen. Kerninhalt dieser Akte ist die Behauptung, ich hätte mich mit einigen ehemaligen WSG Kameraden 1979 und 1980 zusammen mit italienischen Faschisten in einem Militärlager der libanesischen Faschisten (Falange) aufgehalten und dort Attentate in Italien und Deutschland erörtert. Diese Falschmeldung des BND wurde im Jahr 2014 von dem palästinensischen Diplomaten Abdallah Frangi bestätigt. Damit hat auch Frangi, aus Torheit oder absichtlich die Unwahrheit gesagt.
Zum Beweis dafür, dass Abdallah Frangi im Bezug auf unsere Anwesenheit im Libanon die Unwahrheit gesagt hat, soll er zeugenschaftlich einvernommen werden.
Soviel für heute zum Thema Verdacht auf geheimdienstliche Verbrechen.

Im Zusammenhang mit der Aussage der neu aufgetauchten, bisher nicht bekannt gewesenen Zeugin (zum Oktoberfestattentat) stelle ich folgende Beweisanträge:
RA Dietrich soll zeugenschaftlich darüber befragt werden, auf welche Weise er Kenntnis von der neu aufgetretenen Zeugin und ihrem Wissen erlangt hat. ob die Zeugin seine Mandantin ist?sie schon in früherer Zeit in anderer Sache eine Mandantin von ihm war?er bei der Abfassung der hier relevanten Zeugenaussage beratend tätig war?

Wenn Herr Dietrich in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt tätig war, hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Wenn nicht, dann muss er aussagen.
Wenn er von einem etwaigen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will, dann ist es zulässig aus diesem Verhalten Schlussfolgerungen abzuleiten.
Um es unumwunden auszusprechen:
Herr RA Dietrich hat öffentlich geäußert, die Opferfamilien hätten ein Recht darauf, zu erfahren, dass das Oktoberfestattentat ein „rechtsextremistisches“ Verbrechen war. Damit hat er nicht nur seine unbeirrbare Voreingenommenheit deutlich gemacht, sondern auch eine Tatsachenbehauptung in den Raum gestellt, die nicht mit den im Abschlussbericht des GBA enthaltenen Inhalten in Einklang zu bringen ist.
Im Abschlussbericht heißt es:
Das Tatmotiv konnte nicht abschließend geklärt werden.

Ergo kann auch nicht von einem „rechtsextremistischen Verbrechen“ gesprochen werden. Mit dieser oben zitierten Äußerung bekundet RA Dietrich seine antifaschistischen politischen Interessen. Wie diese Äußerung zeigt, geht es ihm nicht um Aufklärung des Verbrechens, sondern darum, entsprechend seiner persönlichen politischen Haltung, im Gegensatz zu den bisherigen behördlichen Erkenntnissen, unbedingt einen rechtsextremistischen Hintergrund herauszuarbeiten.
Damit hat Herr RA Dietrich ein Motiv im Bezug auf mögliche Zeugenbeeinflussung.
Ein Rechtsanwalt darf zu Gunsten seiner Mandantschaft gegebenenfalls schweigen, aber er darf sich nicht zum Komplizen seiner Mandantschaft machen. Der Verdacht der Komplizenschaft ist im hier vorliegenden Falle, wegen der zitierten Äußerung  jedenfalls nicht völlig von der Hand zu weisen.

Soviel für heute
Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann      


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Annette Ramelsberger
Im Zustand der Volltrunkenheit?

Soeben erhielt ich eine E-Mail-Nachricht mit folgendem Wortlaut:
„Ich übersende Ihnen einen Artikel aus der heutigen Druckausgabe der Süddeutschen Zeitung. Er macht den Eindruck, als ob die Autoren bei der Niederschrift schwer betrunken waren. Auf solche Dinge muss man erst einmal kommen.“

In der Tat ist Seltsames zu Papier gebracht worden.
Annette Ramelsberger hat sich zusammen mit ihrer Co-Autorin redlich bemüht, das bereits existierende  Nachrichten-Chaos noch um zwei zusätzliche Varianten zu bereichern.
Bereits in der Überschrift wird behauptet, die Fahnder seien bei Ihren Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat mit verblüffender Entschlossenheit von einem „liebeskranken Selbstmörder“ ausgegangen. Offensichtlich ist die Korrespondentin mit verblüffender Entschlossenheit darauf aus, ihren Ruf als seriöse Journalistin aufs Spiel zu setzen.
Im Abschlussbericht des Generalbundesanwaltes zum Oktoberfestattentat wird unmissverständlich ausgeführt:
„Begründete Anzeichen für eine beabsichtigte Selbsttötung bestehen nicht.“
(Vgl. Blatt 57 des Abschlussberichtes)


Dann befasst sich die Berichterstatterin mit den ominösen BND-Akten Nr. 206.
Sie behauptet, diese BND-Akten gäben Aufschluss über die Aktivitäten der später sogenannten "WSG Ausland" im Libanon in einem Lager der Al Fatah.
Ja, wenn das so in den BND-Akten dargestellt worden wäre, dann wäre es ja nicht falsch.
Leider steht in den Akten etwas ganz anderes. Nämlich ein großer Blödsinn.
Es wird dort behauptet, wir hätten uns, bereits 1979 - was unmöglich ist - und dann noch 1980 in einem Lager der christlichen Falange-Milizen, zusammen mit italienischen Faschisten aufgehalten und hätten dort Attentatspläne ausgeheckt.
Ist der nachrichtendienstliche Blödsinn schon schlimm genug, so gelingt es Frau Ramelsberger, ihn noch zu steigern.
Niemand wird ihr übelnehmen, dass sie von den Verhältnissen im Libanon keine Ahnung hat und deshalb auch den BND-Bericht fehlinterpretiert, aber warum muss sie unbedingt über Sachverhalte berichten, von denen sie keine blasse Ahnung hat?
Aber vielleicht hat sie ja wirklich bei der Berichtabfassung eins über den Durst getrunken und kann deshalb auf mildernde Umstände plädieren.

Karl-Heinz Hoffmann         13.12.2014


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Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat
Wenn sie die Schnauze endlich voll haben

Die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wird im Internet als großer Sieg des „Opferanwaltes“ Werner Dietrich gefeiert.
Es könnte sein, dass sich die Freude über das Erreichte legt, wenn der nächste Abschlussbericht des GBA auf dem Tisch liegt.
Wenn die, dauernd als unfähig gescholtenen Ermittlungsbehörden endlich die Schnauze voll haben. Wenn sie den Vorwurf, auf dem rechten Auge blind zu sein, nicht mehr hinnehmen wollen, und dies zum Anlass nehmen, den ganzen Ermittlungssalat noch einmal minutiös durchzukauen und anschließend niemand mehr schonen wollen, dann könnte es sein, dass dem „Opferanwalt“ das von ihm durch dauerndes Genörgel veranlasste Wiedeaufnahmeverfahren als Rohrkrepierer um die Ohren fliegt.
Was bleibt denn den Ermittlungsbehörden anderes übrig, als zu all den, als untauglich ausgemusterten Hinweisen, nun klare Verhältnisse zu schaffen. Ich glaube nicht, dass RA Dietrich und Co zufrieden sein werden, wenn ihnen ihre „Ungereimtheiten“ entwertet werden. Aber vielleicht gibt er sich dann mit der tröstlichen Formel zufrieden: „Der Rechtsanwalt arbeitet zwar oft erfolglos, aber niemals umsonst.“

Karl-Heinz Hoffmann      13.12.2014


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Oktoberfestattentat
Offener Brief an den Generalbundesanwalt


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen

An den
Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

12.12.2014/ho

(Vorab als e-mail an: poststelle@generalbundesanwalt.de)


OKTOBERFESTATTENTAT
Offener Brief zur Wiederaufnahme der Ermittlungen und sachdienliche Beweisanträge


Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

wie die Medien berichten, haben Sie sich entschlossen, die seinerzeit ergebnislos eingestellten Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder aufzunehmen.
Aus den Medienberichten war nicht ersichtlich, wie die Tatsache der Wiederaufnahme juristisch zu verstehen ist.
Einerseits soll sich das Wiederaufnahmeverfahren auf eine neu aufgetauchte Zeugenaussage stützen, die im Zusammenhang mit einem oder mehreren, im Sinne eines Bekennerschreibens abgefassten  Flugblättern stehen soll,
das wäre ein neuer Sachverhalt.
Andererseits ließ die Generalbundesanwaltschaft gegenüber der Presse verlauten, man wolle nicht nur diesen Sachverhalt prüfen, sondern darüber hinaus auch die seinerzeit von den Ermittlungsbehörden zusammengetragenen Ermittlungsergebnisse insgesamt einer erneuten Überprüfung unterziehen. Das würde de facto eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bedeuten.

Nach dem „vorherigen Stand“, war ich, neben anderen, als Beschuldigter geführt worden.
Ich fordere Sie hiermit auf, eine Erklärung darüber abzugeben, ob ich in dem jetzt anstehenden Wiederaufnahmeverfahren, als Beschuldigter geführt werde oder nicht. Wenn ja, bitte ich um eingehende Begründung.

Losgelöst von der Frage, ob ich derzeit als Beschuldigter gelte oder ob sich das jetzt wieder in Gang gesetzte Ermittlungsverfahren lediglich gegen Unbekannt richtet, fühle ich mich berechtigt, die Forderung erheben zu dürfen, in das Verfahren aktiv eingebunden zu werden.
Ihr Amtsvorgänger Generalbundesanwalt Rebmann hatte seinerzeit in höchst unverantwortlicher Weise schon einen Tag nach dem Attentat über das Fernsehen einen gegen mich gerichteten Verdacht geäußert, der niemals zurück genommen wurde.  Diese Verdachtsäußerung bildete, trotz tragfähiger gegenteiliger Erkenntnisse,  die Grundlage für eine 30 Jahre anhaltende Flut journalistischer und antifaschistischer Verdachtstheorien. Ich selbst durfte bis zum heutigen Tage nicht zu Wort kommen. Weder im Ermittlungsverfahren noch im Spiegel der Medienberichte. Die unverantwortliche Verdachtsäußerung des damaligen Generalbundesanwaltes hat mir jede Entfaltung meiner Lebensinteressen unmöglich gemacht und mir das Leben Tag für Tag 35 Jahre lang zu Hölle gemacht. Das konzertierte Mobbing ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wenn die staatlichen Instanzen dabei untätig zu sehen womöglich noch mit klammheimlicher Freude, obwohl sie sachgerecht aufklären könnten, so widerspricht das den Vorstellungen vom Rechtsstaat.
Wer wollte bestreiten, dass mir zumindest moralisch das Recht zusteht Ermittlungsanträge zu stellen?

Mit der Wiederaufnahme der Ermittlungen besteht jetzt auch für die Generalbundesanwaltschaft, wenngleich 35 Jahre zu spät, die Möglichkeit, das an mir verübte Unrecht wieder gut zu machen. Dazu sind Sie moralisch verpflichtet.
Soweit mir bisher bekannt wurde, sind neben der neu aufgetauchten Zeugin, vor allem jene Sachverhalte überprüfungsrelevant, die von den Ermittlungsbehörden seinerzeit als unbrauchbar ausgeschieden wurden, aber vom Opferanwalt Werner Dietrich als angeblich nicht genügend gewürdigt dargestellt werden.

Es handelt sich um:

1. Die Aussage Lauterjung,
2. Die Selbstbezichtigung des Verfassungsschutzagenten Behle,
3. Die Ermittlungen zum Fall Lembke
4. Die Ermittlungen zum Fall Wagner
5. Die schriftlichen Kontakte Gundolf Köhlers zu mir
6. Die bei Odfried Hepp aufgefundene Notiz mit dem Namen Köhlers
7. Die BND-Akte zur Wehrsportgruppe im Libanon.
8. Stasi-Unterlagen. Angeblich mit Bezug zum Oktoberfestattentat, mit nicht näher erläuterten Inhalten  

Ich beantrage:
Die exakte Überprüfung der BND-Akte, zur WSG Hoffmann und daran anschließend die rückhaltlose Offenlegung des Ergebnisses.
Sachverhalt:
Unmittelbar nach dem Oktoberfestanschlag überstellte der BND eine die Wehrsportgruppe Hoffmann betreffende Akte an den bayerischen Verfassungsschutz, deren Inhalt sofort an den damaligen GBA Rebmann weiter geleitet wurde. In dieser BND-Akte wurde behauptet, ich (Hoffmann) hätte mich bereits im Jahre 1979 aber dann auch 1980 zusammen mit WSG Kameraden im Libanon in einem Ausbildungslager der Falange-Milizen zusammen mit italienischen Faschisten aufgehalten. Bei diesem Aufenthalt soll, nach BND Angaben Attentate in Italien und Deutschland geplant worden sein. Diese gefälschten BND-Hinweise haben seinerzeit den GBA veranlasst, sich mit Verdächtigungen zu weit aus dem Fenster zu lehnen.
Der Inhalt dieser Akte (lt. Druckausgabe der Süddeutsche Zeitung vom 12.12.2014: BND Akte Nr.206) ist frei erfunden. Aber er ist keineswegs harmlos, sondern hochgradig verleumderisch. Auf Nachfrage wurde mir erklärt das Dokument befände sich nicht bei den Ermittlungsakten zum Oktoberfestattentat. Die Frage ist warum nicht? Denn dieses Dokument gehört zweifellos zu den Ermittlungsakten in Sachen Oktoberfestattentat, und zwar deshalb, weil es für den GBA Rebmann der Auslöser für die vorschnell öffentlich gemachte unverantwortliche Schuldzuweisung hinsichtlich der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ war. Diese BND-Akte ist wohl das wichtigste Beweismittel im gesamten Ermittlungsverfahren, denn es zeigt das starke Interesse des BND eine Scheinspur zu legen.
Zum Beweis dafür, dass das BN-Dokument mit dem geschilderten Inhalt existiert, und zum Inhalt, benenne ich den Zeugen Till Rüger, Redakteur beim bayerischen Rundfunk.  

Ich beantrage festzustellen, dass das BND Dokument zweifelsfrei nachweislich inhaltlich unzutreffend ist und weiterhin soll festgestellt werden, wer das Dokument mit dem falschen Darstellungen verfasst hat, wer es an die Ermittlungsbehörden weitergegeben hat und welcher Zweck damit verfolgt wurde.
Diese Ermittlungen sind eminent wichtig, weil sich natürlich die Frage stellt, ob die künstlich erzeugte Falschmeldung möglicherweise als Hinweis auf eine geheimdienstliche Täterschaft gesehen werden muss. Wenn das Oktoberfestattentat eine geheimdienstliche Inszenierung war, dann muss die gefälschte BND-Akte als Versuch gewertet werden, die Verantwortung für das Verbrechen auf die WSG zu schieben. Damit wird auch Sinn und Zweck der verbrecherischen Aktion erkennbar. Wie ein heute bei der Süddeutschen Zeitung erschienener Artikel zeigt, ist die hier relevante BND-Akte keineswegs unbeachtlich. Dort heißt es unter Bezugnahme auf eben jene Akte: „BND-Akten aber zeigen: Es gab auch andere Hinweise.“  

Weiterhin wird beantragt:
Die aus dem Nadis-Computer stammenden Erkenntnisse zur angeblichen Mitgliedschaft Gundolf Köhlers in der WSG zu sichten und zu den Akten zu nehmen. Es geht dabei darum, ob die über Köhler vom Verfassungsschutz gesammelten Erkenntnisse die (von den Medien dauerkolportierte) Behauptung, er sei Mitglied in der WSG gewesen, rechtfertigen können? Dazu wäre es wichtig zu erfahren, ob über die unverbindliche, (nie bestrittene) Teilnahme Köhlers an zwei Wehrsportübungen im Jahre 1976 hinaus weitere tragfähige Erkenntnisse zur WSG-Mitgliedschafts-These vorhanden sind.

Es wird auch beantragt:
Mir die geheimdienstlichen Erkenntnisse zum Thema „Köhler als WSG Mitglied“ in ihrer Gesamtheit vor zu halten und meine Stellungnahme dazu zu Protokoll zu nehmen.


Es wird beantragt:
Ein vom Stern-Journal verleumderisch mittels irreführendem Kommentar verbreitetes Foto auf den Wahrheitsgehalt hin zu untersuchen und dazu Feststellungen zu treffen.
Das Foto wurde der ehemaligen WSG Zeitschrift „Kommando“ entnommen. Es zeigt eine in Linie angetretene WSG Gruppe. In dem dazu verfassten Kommentar heißt es  „Hoffmann lügt! Der zweite Mann in der Reihe ist Gundolf Köhler.“
Wenn das richtig wäre, dann wäre Gundolf Köhler im Jahre 1979 in Ermreuth in voller WSG Ausrüstung anwesend gewesen. Aber das war nicht der Fall. Zur abschließenden Klärung der Rolle Köhlers ist es wichtig, ob er als WSG Mitglied bezeichnet werden kann, oder nicht. Die Identität des fälschlich als Köhler bezeichneten WSG Mannes ist bekannt und kann den Behörden bekannt gegeben werden.  
Zwar haben die Ermittlungsbehörden, meines Wissens niemals explizit behauptet, Gundolf Köhler sei Mitglied der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ gewesen, aber die massenmediale  Berichterstattung hat dafür gesorgt, dass die Vorstellung von Köhlers "WSG Mitgliedschaft" in das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung Eingang gefunden hat.
Das vom Stern manipulierte Foto hat die Öffentlichkeit in erheblichem Maße in Bezug auf die Meinungsbildung irritiert.
Da die Entscheidung der Wiederaufnahme der Ermittlungen in erster Linie vom „öffentlichen Druck“ bestimmt wurde, ist es notwendig auch solche Sachverhalte klar zu stellen, die gar nicht im Ermittlungsbericht enthalten sind, aber im Bewusstsein der Bevölkerung rumoren. Schließlich erwächst die Unzufriedenheit mit der behördlichen Ermittlungstätigkeit hauptsächlich aus der märchenhaften Berichterstattung der Medien.  
Endlich muss die Generalbundesanwaltschaft auch ein eigenes Interesse an der Richtigstellung und Eliminierung von Gerüchten haben, weil ihr die „veröffentlichte Meinung“ unterstellt, ungenügend ermittelt zu haben, oder gar, „auf dem rechten Auge blind zu sein.“

Zum Thema Stasi-Unterlagen, angeblich das Oktoberfestattentat betreffend,
beantrage ich:
Einsichtnahme in dieses Aktenmaterial. Danach richterliche Einvernahme dazu, mit wörtlicher Protokollierung und Aushändigung einer Protokollabschrift an mich. Hinsichtlich des Stasi-Dokumentes habe ich eine Vermutung. Falls sie zutreffend sein sollte, könnte ich unter Vorlage von Beweismitteln zur Klärung beitragen.

Zu der Zeugenaussage einer bisher nicht öffentlich bekannt gemachten Person, die zum Anlass genommen wurde, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen ist bisher öffentlich nur wenig bekannt geworden.
Nach Presseberichten will angeblich die Zeugin zu einem Zeitpunkt, als der Name Köhler noch nicht öffentlich bekannt war, im Schrank eines Rechtsextremisten Schriften, im Sinne eines auf Köhler gewidmeten  Nachrufes oder  Bekennerschreibens gesehen haben.

In diesem Zusammenhang beantrage ich:
Der von der Zeugin bekundete Sachverhalt soll mir vorgehalten werden, und zwar
zur sachdienlichen Klärung der Frage, ob mir die von der Zeugin beschuldigte und als rechtsradikal bezeichnete Person bekannt war oder nicht und ob sie der ehemaligen WSG zugerechnet werden kann oder diese Möglichkeit ausgeschlossen werden kann.
Wie den Medien zu entnehmen war, soll die Zeugin behauptet haben, sie sei damals nach Inaugenscheinnahme zur Polizei gegangen, um darüber eine Meldung zu machen. Die Polizei habe aber nichts zu Protokoll nehmen wollen.
Diese Angaben sind völlig unglaubhaft.

Es wird beantragt
der Zeugin folgende Vorhaltungen zu machen und daraus geeignete Schlüsse zu ziehen:

1.   Zu welcher Polizeidienststelle ist sie gegangen? An welchem Tag, zu welcher Zeit.
2.  Warum hat sie kein Exemplar der „Bekennerschreiben“ mit genommen und der Polizei vorgelegt?
3.   Hat die Zeugin ihre Wahrnehmungen außer der Polizei noch anderen Personen anvertraut? Wenn ja wem?

Es wird beantragt
festzustellen welche Beamten in der fraglichen Zeit in der Dienststelle die von der Zeugin angegeben wird Dienst hatten.
Die Beamten sind zu befragen, ob die Bekundungen der Zeugin, man habe sie damals auf der Polizei nicht anhören wollen, zutreffend sind oder nicht.
Soviel für Heute.

Mit vorzüglicher Hochachtung             

Karl-Heinz Hoffmann



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Oktoberfestattentat
Jetzt endlich Wiederaufnahme der Ermittlungen


Heute Vormittag wurde bekannt, dass die Generalbundesanwaltschaft beschlossen hat, die Ermittlungen zum Terror-Anschlag auf der Theresienwiese wieder aufzunehmen.
Die „Frankfurter Allgemeine“ schreibt in ihrer heutigen Ausgabe:

Er (Anm.: der Generalbundesanwalt) sprach vom „schwersten rechtsextremistischen Attentat in der Geschichte der Bundesrepublik“
Und weiter:
„Unter den Toten war auch der 21 Jahre alte Student Gundolf Köhler, Anhänger der „Wehrsportgruppe Hoffmann“. Er wurde zeitweise als Einzeltäter angesehen.“  

Wenn es schon so los geht, dann ist klar, was am Ende dabei heraus kommen soll. Ich sage „was heraus kommen soll“.  
Ob der GBA diesen Erwartungen gerecht werden kann, wird nicht zuletzt auch davon abhängen, ob die Ermittlungsbehörden von außen veranlasst werden können, wenigstens jene im früheren Abschlussbericht enthaltenen Schlussfolgerungen, die nicht beweisfähig gemacht werden konnten, mit dem Bekenntnis einzuschränken, dass sie keineswegs zwingend sind, und daneben durchaus auch ganz andere Schlussfolgerungen, die gleiche oder sogar mehr Berechtigung haben.
Der GBA bezeichnet das Oktoberfestattentat von 1980 unzulässigerweise als rechtsextremistisch, obwohl die Ermittlungen nichts ergeben haben, das diesen Schluss rechtfertigen könnte.
Wie kann man von einem politisch motivierten Attentat reden, wenn man im Abschlussbericht bekennen musste, dass das Tatmotiv nicht geklärt werden konnte?

(Fundstelle: Blatt 57 des Ermittlungsberichtes, IV.)

Tatsächlich konnten die Ermittler seinerzeit nichts beibringen, was auf eine etwaige rechtsextreme Gesinnung Köhlers in den drei Jahren vor dem Zeitpunkt des Attentates hinweisen könnte.
Erwiesen ist hingegen, gerade in dieser Zeit, Köhlers Hinwendung zur Partei Die Grünen und seine aktive Unterstützung während der Landtagswahlen. Nicht erwiesen ist seine nur „nach Lage der Dinge“ angenommene Täterschaft. Das Fatale daran ist, dass die im Abschlussbericht geschilderte „Lage der Dinge“ bei fairer und vernünftiger Würdigung eher auf das Gegenteil hinweisen. Aber diese gesicherten Erkenntnisse passen eben nicht in das vorgefasste Bild.

Karl-Heinz Hoffmann       11.12. 2014


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Oktoberfestattentat
Geheimdienstlicher Terror?

Seit ich meine, auf schlüssigen Indizien beruhende kriminalistische Arbeitstheorie zum Attentat auf dem Münchner Oktoberfest öffentlich gemacht habe, wird sie von denjenigen, die das Verbrechen für ihre realpolitischen Zwecke benutzen wollen, entrüstet als „Verschwörungstheorie“ abgetan. Gerade so, als wären die Geheimdienste über jeden Verdacht erhaben. Dabei darf man, wenigstens den Spitzenpolitikern des Staates, der sich ständig, aber zu Unrecht, mit dem Prädikat „Rechtsstaat“ schmückt, unterstellen, dass sie über den staatlich organisierten Terrorismus informiert sind. Sicher nicht über die Planung und Durchführung im Einzelfall, aber doch über die Methoden im Allgemeinen.
So äußerte der Altkanzler Helmut Schmidt in einem Interview:

Helmut Schmidt:
  „Ich habe den Verdacht, dass sich alle Terrorismen, egal ob die deutsche RAF, die italienische Brigade Rosse, die       Franzosen, Iren, Spanier oder Araber in ihrer Menschenverachtung nichts nehmen. Sie werden übertroffen von bestimmten Formen des Staatsterrorismus.

Zeit-Reporter:
  Ist das Ihr Ernst? Wen meinen Sie?

Antwort Schmidt:
  Belassen wir es dabei. Aber ich meine was ich sage.
Gefunden bei: http://www.Zeit.de/2007/Interview mit Helmut Schmidt.   

Ich glaube die Autoritäten der Bundesrepublik könnten uns viel mehr sagen, wenn sie wollten, oder dürften.
So nehme ich zum Beispiel auch keinem Prozessbeteiligten im so genannten NSU Prozess ab, dass er noch an die Schuld der Angeklagten glaubt. Spätestens nach den Ermittlungsergebnissen zur Anwesenheit des Geheimdienstlers Temme zur Tatzeit am Tatort muss jedem Juristen, allen voran Richter Götzl klar geworden sein, was gespielt wurde.

Hinsichtlich der diversen Vermutungen zur möglichen Täterschaft beim Oktoberfestattentat, habe ich vor anderen einen unschätzbaren Vorteil, der darin besteht, dass ich im Gegensatz zu anderen definitiv weiß, wer als Täter nicht in Frage kommt. So kann ich im Täter-Ausschlussverfahren, zusammen mit der Würdigung aller sonstigen Verdacht erregenden Umstände, den tatsächlichen Täterkreis hinter dem künstlich gelegten Nebel der Desinformation erkennen.     

Karl-Heinz Hoffmann     05. 12. 2014



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Die Klamottenkiste
des Prof. Dr. Hajo Funke
https://hajofunke.worldpress.com/2014/11/28/in-sachen-karl-heinz-hoffmann


Die „Informations-Plattform“ des Prof. Dr. Hajo Funke gibt sich den Anschein zeitgeschichtlich korrekter Berichterstattung.
Die Titel „Prof. Dr.“ suggerieren einen Vertrauensbonus.
In Wahrheit ist die „Funke-Postille“ nur ein Antifa gesteuertes Verbreitungsorgan übler Gerüchte. Alles klingt nachvollziehbar, schlüssig, aber nur solange nicht hinterfragt und klargestellt wird.
Die im Lauf der Jahrzehnte erstellte und von Zeit zu Zeit immer wieder weiter aufgestockte Gerüchtesammlung über mich ist derart umfangreich, dass die korrekte Aufarbeitung mindestens 1000 Seiten erfordern würde. Der im Reservoir der zeitgeschichtlichen Literatur befindliche Blödsinn kann nicht auf einmal, sondern nur in kleinen Schüben, Stück für Stück aufgearbeitet werden. In diesem Sinn will ich hier, an dieser Stelle vorerst nur auf einige Beispiele der Geschichtsverfälschung eingehen, fertig bin ich damit mit Prof. Dr. Funke noch lange nicht.

In seiner Klamottenkiste verbreitet Prof. Dr. Hajo Funke die Parole, das Filmmachwerk „Der blinde Fleck“ würde Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat gegen mich erhärten:

Der Film “Der Blinde Fleck” über das Oktoberfest-Attentat erhärtet Vorwürfe gegen den Rechtextremen Karl-Heinz Hoffmann.

München–Jahre war es still um Karl-Heinz Hoffmann, den einstigen Chef der rechtsextremen, nach ihm benannten „Wehrsportgruppe“. Mit dem Kinofilm „Der blinde Fleck“, der erst vor ein paar Tagen auch im Fernsehen lief und die Hintergründe des Oktoberfest-Anschlags (13 Tote, über 200 Verletzte) im Jahr 1980 beleuchtet, rückte der politische Hardliner wieder ins Zwielicht einer diffusen Gemengelage. An diesem Samstag plant er im Münchner Stadtteil Ramersdorf sogar einen öffentlichen Auftritt.

Dazu sage ich:
Außer der Tatsache, dass es meinem persönlichen Politstalker Ulrich Chaussy gelungen ist, seine altbekannten, als „Ungereimtheiten“ bezeichneten Verdächtigungen auf die Bildschirme zu bringen, erhärtet der Film gar nichts. Der Film zeigt die Hartnäckigkeit eines antifaschistischen Zwangsneurotikers, der sein Lebenswerk für alle Zeiten gegen jedes vernünftige Argument mit seinen abgedroschenen Verdachtsäußerungen verteidigt.
Die beharrliche Weigerung, die Realitäten anzuerkennen, besteht zum Beispiel darin, die in den Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft herausgearbeitete tatsächliche politische Einstellung Gundolf Köhlers nicht anzuerkennen.
Für eine etwaige „rechtsradikale Gesinnung“ zum Zeitpunkt des Attentates, gibt es in dem abschließenden Ermittlungsbericht des GBA keine Belege, wohl aber wird Köhler definitiv als Anhänger der Grünen Partei ausgewiesen.
Diese, vor allem für die Grünen peinliche Tatsache wird unter den Teppich gekehrt, sowohl von Chaussy, seinem Bruder im Geiste, RA Dietrich, der Grünen Partei, als auch Prof. Dr. Hajo Funke.

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Es ist schon erstaunlich, was alles ins Feld geführt wird, um mich, gegen meine eigene Überzeugung, zum Nazi zu stempeln.  Prof. Dr. Hajo Funke führt aus:

Hoffmann erklärte mehrfach, keine neonazistischen Ziele zu verfolgen. Er spekulierte jedoch über einen Wiederanschluss Österreichs an Deutschland, weshalb ihm wegen nationalsozialistischer Propaganda die Einreise nach Österreich auf unbestimmte Zeit verwehrt wurde (...)

Richtig ist, dass mir das österreichische Innenministerium ein unbefristetes Einreiseverbot auferlegt hat. Unrichtig ist jedoch die Behauptung, das Einreiseverbot sei im Zusammenhang mit nationalsozialistischer Propaganda erlassen worden. Ich hatte damals bei einem Interview mit dem Fernsehsender ORF lediglich gesagt:
„Und das hat ja nun die Zeit des III. Reiches gezeigt, dass Deutsche und Österreicher sehr gut in einem Staat zusammen leben können.“
Diese Äußerung war hinsichtlich des in Österreich geltenden Verbotes, den sogenannten „Anschlussgedanken“ zu propagieren, nach österreichischem Recht strafbar, was ich damals nicht wusste. Auf deutschem Boden, im Geltungsbereich der bundesdeutschen Gesetze wäre meine Äußerung rechtlich unbeachtlich gewesen. Wer in meinem Hinweis auf die Möglichkeit des friedlichen Zusammenlebens in einem Staat nationalsozialistische Propaganda erblicken möchte, müsste demzufolge auch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, zusammen mit Deutschen als nationalsozialistische Politik begreifen. Mir kann  man bestenfalls vorhalten, dass ich meiner Zeit voraus war.    
Prof. Dr. Funke führt weiter aus:
„... und (Hoffmann) bekundete auch große Bewunderung für die Person Adolf Hitlers.“
Es wäre doch ganz einfach töricht zu leugnen, dass Adolf Hitler genial war und dass er zweifellos sehr viele Dinge hier gemacht hat, wo wir heute langsam wieder drauf kommen, sie wieder tun, (...)“


Das Zitat ist echt. Das Problem ist nur, dass der, seinerzeit bei dem Interview unmittelbar nachfolgende Satz unterschlagen wird:

„(...) das hat aber nichts damit zu tun, dass wir hier etwa seine Programme verwirklichen.“

Was war denn das Unvernünftige, an der nationalsozialistischen Ideologie? Es war das wissenschaftlich-anthropologisch Unhalt-bare, welches schließlich zu den Rassegesetzen und am Ende zur systematischen Verfolgung deutscher Staatsbürger und zum Untergang des deutschen Reiches führte.
Habe ich jemals mit einem einzigen Wort die unselige Rassentheorie Hitlers befürwortet? Oder habe ich sie etwa nicht bei jeder sich bietenden Gelegenheit kritisiert?
Mit
den Dingen die wir heute wieder tun“
meinte ich das Verhalten der, nach dem Sieg über „Hitlerdeutschland“  als Bundesrepublik etablierten Gesellschaft.


Hierzu verweise ich auf den Auszug aus meinem Schriftsatz zu meiner Klageschrift im aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, das beim Verwaltungsgericht in Berlin anhängig ist, Az. VerwG Berlin VG 1K 351.13:


Zunächst stelle ich fest, dass meine im Spiegel abgedruckte Aussage zu den „Veröffentlichungen der Nachkriegspropaganda“ über Hitler von der Beklagten falsch wiedergegeben wird.

Ich habe nicht gesagt „es werde so viel Unwahres gesagt“, sondern ich habe im Konditional gesprochen: „Wenn“ über diesen Mann so viel gelogen und so viel Unwahres berichtet worden ist, wie über mich ...“
(aus: Spiegel-Gespräch, Spiegel Nr. 48/1980, Ausschnitt)

Das heißt, es kann genauso gut auch Wahres gesagt worden sein, nämlich dann, wenn nicht gelogen wurde. Über mich wurde jedenfalls viel gelogen, das weiß ich genau.
Es ist keine Verherrlichung der NS Ideologie und durchaus mit meiner strikten Ablehnung der Rassendiskriminierung verbunden, wenn ich meine, dass die Quellenlage zu Hitler immer noch unklar ist, weil sie auch hinsichtlich der Einschätzung anerkannter Historiker und Publizisten uneinheitlich und widersprüchlich ist. Dabei macht sich im Mainstream der Berichterstattung über die Jahre hinweg eine ständige Veränderung des „Hitlerbildes“ bemerkbar. In den ersten Nachkriegsjahrzehnten wurde Hitler als blödsinniger Kretin bezeichnet, der sich in schubweise auftretenden Wutanfällen auf den Boden wirft und mit Schaum vor dem Mund in den Teppich beißt. (William L. Shirer, The Rise and Fall of the Third Reich)

Dem gegenüber schrieb Sir Oswald Mosley:
„Wenn es wahr sein sollte, dass Hitler in den Teppich gebissen hat, dann können Sie sicher sein, dass er in diesem Augenblick sehr genau wusste, wie viele Zentimeter tief seine Zähne in den Teppich einschlagen.“

Stalin sagte auf der Konferenz in Jalta zu Churchill:
„Dass Hitler kein Verrückter war, das haben wir in diesem Krieg gesehen.“

Die Beklagte meint, ich hätte im „Spiegelinterview“ von 1980 eine klare Aussage zu Hitler vermieden.
Wenn sich diese Unterstellung auf das „Spiegel-Gespräch“ beziehen soll, dann muss bedacht werden, dass im Spiegel-Gespräch zwar, im Gegensatz zu einem Spiegel-Interview, die von mir redigierte wahrheitsgetreue Rede wiedergegeben, aber im Abdruck nur ein Bruchteil des wesentlich längeren Gespräches verwendet wurde. Das Gespräch ist stark gekürzt worden. Die Beklagte kann also gar nicht wissen, ob und inwieweit ich gegenüber dem Spiegel weitere Angaben gemacht habe.
Es ist eine beliebte journalistische Methode, Nebensätze oder relativierende Folgesätze, wegzulassen. Im hier relevanten Spiegelgespräch war eine wichtige Aussage im Folgesatz nach dem „aber“, sogar enthalten, dafür hat ihn die Beklagte jetzt unbeachtet gelassen.

Wenn der Vorwurf, ich würde versuchen, eine klare Aussage zu Hitler zu vermeiden, im Allgemeinen, Grundsätzlichen gemeint war, so muss ich ihn zurückweisen.
Ich habe mich in meinen veröffentlichten Schriften vollumfassend zu Hitlers Weltbild geäußert.
(Aufsatz „Hitlers Rassedenken“)

Die Beklagte hat geflissentlich die gegenüber dem Spiegel geäußerten Erklärungen zu Hitler unvollkommen kolportiert.
Und zwar deshalb, weil die, möglicherweise missverständliche Äußerung zur Genialität Hitlers unmittelbar im nachfolgenden Satz, „(...) das hat aber nichts damit zu tun, dass wir etwa hier seine Programme verwirklichen.“, deutlich unmissverständlich gemacht wurde.  

Die Anmerkung: „Dinge die wir heute wieder tun“ bezog sich jedoch nicht auf mich oder die von mir geleitete Gruppe, sondern einzig und allein auf das allgemeine staatliche Geschehen in der Bundesrepublik. Dass in der Bundesrepublik nicht alles, was auch schon im Dritten Reich praktiziert wurde, über Bord geworfen wurde, ist eine unwiderlegbare Tatsache. Vergessen wir nicht, dass es vor Hitler noch nicht einmal eine einheitlich geregelte deutsche Staatsbürgerschaft gab. Sollen wir die deutsche Staatsbürgerschaft wieder abschaffen, weil sie 1934 in der Hitlerzeit eingeführt wurde?   
Sebastian Haffner schrieb:
„Sollen wir aufhören zu rechnen, weil Hitler auch gerechnet hat?“

Diese Einschätzung teile ich mit Sebastian Haffner.

Folgende Zitate aus:
Sebastian Haffner, Von Bismark zu Hitler, Ein Rückblick, Kindler Verlag GmbH München, 1987:

Der bekannte Publizist Sebastian Haffner billigte Adolf Hitler
„Eine fast genial zu nennende Form der Manipulation der öffentlichen Meinung ...“ zu.


„Hitler hatte in dieser Zeit drei ganz große Erfolge,
erstens, die Wiederherstellung der Vollbeschäftigung ...“
„... waren Jahre eines ungeahnten wirtschaftlichen Aufschwungs ...“
(Seite 258)

Natürlich hat der über jeden Verdacht erhabene Sebastian Haffner, ein Befürworter der nationalsozialistischen Ideologie zu sein, Adolf Hitler nicht uneingeschränkt über den grünen Klee gelobt. Natürlich hat er den Lobgesang auf Hitler im Kontext wieder drastisch eingeschränkt, indem er auf die fatalen Auswirkungen der NS Ideologie hinwies, aber das habe ich ja auch stets getan.

Sebastian Haffner schrieb in deutlicher Anerkennung deutscher Schuld:
„Dieses Hinnehmen, das schließlich zum Hinnehmen immer schrecklicherer Dinge führte, ist das was man die Schuld der Deutschen an der Hitlerschen Judenverfolgung nennen kann“
(Seite 266)

Andererseits entwarf er ein Bild vom Wesen Adolf Hitlers, welches dem nachkriegsdeutschen Klischee vom unfähigen Irren widerspricht:

„Hitler wirkte auf die Deutschen seiner Zeit nicht abstoßend, sondern anziehend, ja mitreißend. Er war einfach eine Figur viel größeren politischen Formats als alle anderen, die nach dem Tode Stresemanns in der Spätphase der Weimarer Republik auf der politischen Bühne standen.
Hitler ist immer unterschätzt worden. Es war der größte Fehler seiner Gegner, ihn klein und lächerlich machen zu wollen. Er war nicht klein und lächerlich. Hitler war ein sehr böser Mann. Die großen Männer sind oft böse. Und Hitler war auch, daran lässt sich nicht deuteln, mit all seinen furchtbaren Eigenschaften ein sehr großer Mann, wie sich in der Kühnheit seiner Vision und der Schläue seines Instinktes in den folgenden zehn Jahren immer wieder zeigen sollte. Hitler hatte als Person eine magische Wirkung, die kein anderer der damaligen Politiker ausübte ...“  
(Seite 219)

Journalisten aller Couleur haben bei ihren Interviews mit mir immer wieder versucht, an dem, in der Panorama-Sendung  von 1974 verstümmelt ausgestrahlten Zitat zur „Genialität“ Hitlers anzuknüpfen. Und jedes Mal stellte ich dabei klar, dass ich die Ideologie Hitlers einschließlich seiner daraus erwachsenen Programme für inakzeptabel halte.
Als Beispiel kann der, auch von der Beklagten als Beweismittel eingebrachte „Spiegel“ Nr. 48/1980gelten. Diesen Bericht lasse ich, obwohl es sich dabei auch um Journalismus handelt, als Beweismittel gelten. Und zwar deshalb, weil es sich nicht um eine Reportage, sondern um das sogenannte „Spiegel-Gespräch“ handelt, bei dem Fragen und Antworten tatsächlich unverändert abgedruckt wurden.

Auszug aus dem Spiegelgespräch, Spiegel Nr.48/1980:

Spiegel:
„Sie sollen Adolf Hitler mal als genialen Menschen bezeichnet haben.“

Hoffmann:
„Wenn Sie das gerne hören wollen: Ich halte Adolf Hitler nicht für einen Dummkopf. Ich glaube nach wie vor, dass er in seiner Art genial war. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich etwa seine politischen Programme zu unterstützen beabsichtige
.“ (Hervorhebung d.d.Kl.)
Mit dem Folgesatz in meiner Antwort wird meine Haltung zu Hitlers Programmen eindeutig klargestellt.

Die Genialität Hitlers liegt für mich auf der gleichen Linie wie die berühmte Erfolgsparole: Vom Tellerwäscher zum Millionär. Ich meine die geniale Energie des kometenhaften Aufstiegs vom Nobody an die Spitze der Staatsgewalt, wie sie uns auch durch Mao Tse Tung, Hoh Chi Min, Lenin und Stalin aber auch Gandhi vorgelebt wurden.
Nichts anderes wollte ich im Bezug auf Hitlers Genialität zum Ausdruck bringen. Und nicht umsonst habe ich auch sofort klar gestellt, dass die Feststellung der Genialität Hitlers nicht bedeutet, dass etwa seine Programme von mir gebilligt werden. Ich lehne Hitlers Rassetheorie ebenso konsequent ab, wie Stalins Gewaltmethoden oder Lenins kommunistisches Programm.
Genialität wird von mir wertfrei verstanden. Und ich darf erwarten, dass dies bei fairer und gerechter Würdigung, auch ohne „aber“, von der Justiz akzeptiert wird.

Ergänzende Klarstellung:
Wenn ich auf Hitler angesprochen wurde, habe ich  nicht nur stets darauf verwiesen, dass ich seine Ideologie ablehne. Ich habe die NS Ideologie auch ständig bei jeder sich bietenden Gelegenheit verbal bekämpft.
Das Spiegelgespräch ist, soweit es abgedruckt wurde,  zwar authentisch, aber es ist von der Spiegelredaktion um etwa zwei Drittel gekürzt worden. Leider.

*
Der Antifa Propagandist Prof. Dr. Funke entblödet sich nicht, die geheimdienstlich inszenierte Story hinsichtlich des Bombenanschlags in Bologna aufzuwärmen:

„Hoffmann soll 1980, nach Aussagen des italienischen Neonazis Elio Ciolini, ebenfalls an dem Bombenattentat in Bologna beteiligt gewesen sein. Seine Beteiligung konnte jedoch nicht nachgewiesen werden“

Dazu sage ich, der geheimdienstlich aufgebaute, moralisch minderwertige Zeuge Ciolini war der gleiche rücksichtslose Dampfplauderer wie der akademisch gebildete Prof. Dr. Funke. Der Historiker Dr. Rainer Fromm schreibt dazu:

„So sollen Karl-Heinz Hoffmann und Joachim Fiebelkorn an den Vorbereitungen des Anschlages beteiligt gewesen sein. Dieser Verdacht gegen Hoffmann oder Mitglieder seiner Wehrsportgruppe lässt sich zu keiner Zeit erhärten.“

(Zitiert nach: Die  „Wehrsportgruppe Hoffmann“, Darstellung, Analyse und Einordnung, Europäischer Verlag der Wissenschaften, Seite 348).

Trotz der eindeutigen Sachlage glaubt Prof. Dr. Funke „das Weiterspekulieren“ seinem Ruf als Experte für Rechtsextremismus schuldig zu sein. Ein anerkannter Rechtsextremismus-Experte darf wahrscheinlich nicht fair argumentieren, wenn er nicht bei seiner Antifa-Klientel unten durch sein will. In diesem Sinne meint er:

„Im Zusammenhang mit dem Bologna-Attentat wie auch dem im gleichen Jahr angeblich allein vom WSG-Mitglied Gundolf Köhler ausgeführten Oktoberfest-Bombenanschlag wurde über Verbindungen Hoffmanns zum Gladio-Netzwerk spekuliert

Was von Daniele Gansers Gladio-Story im Zusammenhang mit der WSG übrig bleibt, kann mit der Kenntnisnahme des Zwiegespräches zwischen mir und Ganser nachvollzogen werden. Nämlich nichts. Dr. Daniele Ganser hat sich bei mir bereits schriftlich entschuldigt:

(Zitat Beginn)

„Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sie haben natürlich recht. Ich hab Sie in Basel auch als angenehmen und ehrlichen Menschen kennengelernt. Ich weiss, ich muss noch mehr über das Oktoberfestattentat und seine Hintergründe forschen, das Gespräch mit Ihnen war mir sehr wichtig. Ich erhalte viele Anfragen für viele Gespräche zu versch. Themen und lehne vieles ab, weil ich mit der Arbeit sonst nicht nachkomme. Aber ich bin froh, dass ich Sie getroffen habe. Es tut mir leid, dass ich mit meinem Buch zu den NATO Geheimarmeen die WSG These von anderen Autoren übernommen habe, ohne Sie vorher zu kennen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Es ist sehr schwierig für uns Historiker die Wahrheit zu diesem Anschlag von 1980 herauszufiltern, bis heute bleibt es ein Dickicht,durch das man schwer durchsieht. Ich hoffe es wird dereinst gelingen,die Wahrheit herauszufinden.

Mit freundlichen Grüssen
Daniele Ganser

Dr. Daniele GanserInstitutsleiter
SIPER AG

(Zitat Ende)



Prof. Dr. Funke philosophiert weiter:

„Eine von Hoffmann betriebene Gaststätte entwickelte sich zum Treffpunkt der lokalen Neonaziszene.“

Diese Behauptung entbehrt jeder Grundlage. Sie ist frei erfunden und verleumderisch.
In meiner Klageschrift gegen den Buchverlag Hoffmann & Campe wegen verleumderischer Inhalte eines Buches der Autorin Jutta Ditfurth habe ich wie folgt geantwortet:

„Das Lokal in Kahla (Gerberstube) wurde nicht von mir sondern von einer GmbH & Co KG betrieben, für die ich nur als leitender Angestellter jedoch nicht als Geschäftsführer verantwortlich war.
Allerdings oblag mir die gesamte organisatorische Planung des Lokals.

Das Lokal war zu keiner Zeit, nicht an einem einzigen Tag, ein Treffpunkt für Neonazis, ja noch nicht einmal für rechtsgerichtete Kreise im weitesten Sinne.
Es war ein, an vier Tagen der Woche nur abends geöffnetes Speise- und Unterhaltungslokal der gehobenen Klasse. Zur Unterhaltung war über die ganze Zeit des Bestehens hinweg eine Sängerin und Pianistin fest engagiert. Diese Musikinterpretin war eine aus der Ukraine stammende Jüdin. Mit ihr und weiteren jüdischen Personen, deren Bekanntschaft ich durch sie machte, verband mich herzliche Freundschaft. Es versteht sich von selbst, dass die Daueranwesenheit von jüdischen Personen einen Treffpunkt für Nazis ausschließt.

Es dürfte einleuchtend sein, dass in einem Unterhaltungslokal, in dem eine jüdische Sängerin und eine jüdische Pianistin ein Dauerengagement haben, und in welchem demzufolge auch weitere jüdische Personen verkehrten, kein Treffpunkt für Rechtsextremisten gewesen sein kann."



Und weiterhin verbreitet Prof. Dr. Hajo Funke in seiner Propaganda-Plattform Unwahrheiten, die geeignet sind meine ehrenamtlichen, uneigennützigen Aktivitäten herabzuwürdigen:

Für das Rittergut Sahlis schuf Hoffmann die gemeinnützigeKulturstiftung Schloss Sahlis, um Fördergelder zur Erhaltung des KulturdenkmalsSahlisbekommen.“

Ich stelle klar:
Mit dieser unzutreffenden Darstellung versucht mich Dr. Hajo Funke als Fördermitteljäger zu diffamieren. Das ist infam und schäbig.
Die fiduziarische Kulturstiftung  Sahlis wurde nicht als Objekt der persönlichen Bereicherung geründet. Die Fördermittelzusage war bereits entschieden als sich das Objekt noch in unserem Privatbesitz befand. Die Zuwendungsbescheide konnten nach Errichtung der gemeinnützigen Stiftung auf diese umgewidmet werden. Zur Erlangung von Fördergeldern wäre die Umformung in eine andere Rechtsform nicht nötig gewesen.

Und dann haut der Polit-Experte Funke im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat, nochmal kräftig in die von seinen Gesinnungsgenossen gepflegte Kerbe:

"Marcus Buschmüller von der Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle AIDAhält es für „unerträglich", dass einer aus dem ehemaligen Dunstkreis des Oktoberfestattentats in München auftrete. „Das ist gruslig"

Dazu sage ich:
Um der juristischen Verfolgung zu entgehen, werden konkrete Schuldzuweisungen vermieden, aber von unscharfen Begriffen wie „Dunstkreis, Umfeld, Anhänger etc.“, darf man ungestraft schwafeln.
Ob Gundolf Köhler der Attentäter war oder nur ein Opfer, weiß niemand. Gruselig ist aber, dass es zu viele Indizien gibt, die auf ein geheimdienstlich inszeniertes Verbrechen hindeuten.
Dass Gundolf Köhler nachweislich ein Anhänger der Grünen Partei gewesen war, darf durch die Ermittlungen des GBA als erwiesen betrachtet werden, seine Täterschaft nicht. Die wurde nur vermutet, nicht nachgewiesen.
Der Fairness halber soll gesagt sein, niemand kann sich seine Anhänger aussuchen. Ich nicht und nicht die Grüne Partei. Die GRÜNEN können selbstverständlich auch nichts dafür, dass Köhler in der Zeit vor dem Attentat ihre Partei befürwortet und gewählt hat.
So könnte ich beispielsweise als „Anhänger“ von Gregor Gysi gelten, weil ich mehrfach geschrieben habe, dass er sich vernünftig und in meinem Sinn geäußert hat. Gysi kann dagegen gar nichts machen. Er muss das hinnehmen.   
Im Übrigen stützt die Tatsache, dass Gundolf Köhler Anhänger der GRÜNEN war und diese Partei gewählt hat, nur die Vermutung, dass er für das Attentat auf der Theresienwiese nicht verantwortlich war. Die Grüne Partei ist zwar schon lange nicht mehr grün, sondern zur politisch formlosen, opportunistischen Ja-Sager Partei verkommen, die jeden Angriffskrieg mitträgt, aber von einem geistigen Klima zur Beeinflussung von Attentätern will ich nicht reden.   

Soviel für heute zur Klamottenkiste des Prof. Dr. Hajo Funke    
Weitere Kommentare folgen.

Karl-Heinz Hoffmann   04.12.2014



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Oktoberfestattentat

Die Drahtzieher sitzen im BND

Unmittelbar nach dem Anschlag auf der Münchner Theresienwiese wurde ein Bericht aus der Fälscherwerkstatt des BND über den Verfassungsschutzkanal Dr. Langemann zum Generalbundesanwalt Rebmann lanciert.
Der Bericht betraf die Wehrsportgruppe Hoffmann.
Es wurde behauptet, ich wäre bereits im Jahre 1979 und dann auch 1980 mit einigen meiner WSG Kameraden im Libanon gewesen und wir hätten uns dort, zusammen mit italienischen Faschisten in einem Ausbildungslager der falangistischen (faschistischen) Milizen aufgehalten. Und weiter wurde vom BND behauptet, wir hätten dort über in Italien und Deutschland durchzuführende Attentate gesprochen.  
Durch diesen wahrheitswidrigen BND-Bericht ließ sich seinerzeit der Generalbundesanwalt verleiten, sofort beim Fernsehen ins Bild zu steigen und vorschnell einen Verdacht hinsichtlich der WSG zu äußern.
Er war dem BND auf den Leim gegangen.
Die Nachrichten-Fälscher des BND hatten ganze Arbeit geleistet. Die beabsichtigte Wirkung hält noch heute an, zumal sich der palästinensische Diplomat Abdallah Frangi nicht entblödete, den verleumderischen BND-Unsinn noch persönlich zu bestätigen. Ob Frangi ein rücksichtsloser Opportunist, oder einfach nur doof ist, weiß ich nicht.
Jedenfalls hat er die geheimdienstliche Fehlinformation bestätigt.
(s.a. meinen offenen Brief an Abdallah Frangi vom 26./27.03.14, hier nochmal im Anschluss zur Erinnerung)

Wenn sich der BND damals geirrt hätte, dann könnte man das nach dem Motto „irren ist menschlich“ vielleicht noch hinnehmen, aber der hier relevante BND Bericht beruhte nicht auf einem Irrtum, er war bewusst, in der bösartigen Absicht erstellt worden, von den auf geheimdienstliche Initiative hinweisenden Spuren abzulenken.

Ein Irrtum ist deshalb vollkommen ausgeschlossen, weil der BND ganz genau wusste, dass ich weder im Jahr 1979 noch später zusammen mit italienischen Personen bei den Falangisten gewesen war.
Der BND wusste, dass wir uns erst ab Frühjahr 1980 im Libanon aufhielten und zwar in einem Militär-Camp der Al Fatah.
Das war dem Nachrichtendienst deshalb so gut bekannt, weil ich, ohne das damals erkennen zu können, einzig und allein auf die Initiative des BND in Kontakt mit der Al Fatah gekommen bin.

Schon während der WSG Zeit in den siebziger Jahren wurden mir immer wieder geheimdienstlich organisierte, jedoch untaugliche Fallen gestellt, aber im Fall des Libanonprojektes bin ich in die Falle gegangen. Eine Falle, aus der ich nicht ohne schwere Beschädigung herauskommen konnte.
 
1985 schrieb der Spiegel unter der Überschrift:
„ANALYSE GEWECHSELT
Es war Udo Albrecht“ so Hepp zum Spiegel, der im Auftrag des BND den Kontakt zwischen Hoffmann und der Al Fatah-Abteilung Abu Ijad - Unterabteilung 14 Atef/Amin - hergestellt hat. Das geschah im Frühjahr 1980.“
(Spiegel vom 07.10.1985)

Die Ermittlungs-Ergebnisse des LKA und die spätere Verifizierung durch das Nürnberger Schwurgericht lassen an dieser Tatsache keinen Zweifel.   
Warum, so fragt man sich, hat der BND in Bezug auf das Oktoberfestattentat die falsche Spur gelegt?
Warum, wenn nicht zu dem Zweck, die Wehrsportgruppe Hoffmann wider besseres Wissen zu belasten und gleichzeitig von einer anderen Spur abzulenken?

Wer sich über die Rolle unserer Geheimdienste im Klaren ist, versteht auch, warum mein Vortrag vom 29.11.2014 in München auf jeden Fall verhindert werden sollte.

Der Vortrag ist, in vier Teile gegliedert, bei Youtube im Netz zu sehen.   

Karl-Heinz Hoffmann     02.12. 2014

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Zur Erinnerung:

E-MAIL an Abdullah Frangi am 26.03.2014
als OFFENER BRIEF

Guten Tag Herr Frangi,

Sie haben gestern, am 25.03.2014 in einer Sendung des ZDF, Frontal21, zum Thema "Rechtsextremisten im Libanon" mitgewirkt und dabei nur Unsinn geredet. Mit der Behauptung, ich, Karl-heinz Hoffmann hätte mich mit Teilen meiner Wehrsportgruppe im Libanon in einem Trainingscamp der Kataeb-Milizen befunden, kann sich jeder, der diese Klamotte verbreitet, nur zum Affen machen.
Sie berufen sich dabei auf den palästinensischen Sicherheitsdienst?
Genau dieser, nämlich die 14. Abteilung des Sicherheitsapparates der Fatah war im Libanon mein Ansprechpartner. Mit den Kataebmilitzen hatte ich niemals etwas zu tun. Und das wissen Sie sehr genau.
Ich habe in einem Mammutprozess im Nürnberger Gerichtssaal 600, als mir die Anwesenheit im Lager der Fatah "Bir Hassan" zum Vorwurf gemacht wurde, während der Prozessdauer von zwei Jahren und drei Monaten aus Solidarität keinen einzigen Namen meiner arabischen Ansprechpartner genannt.
Jetzt, nach 34 Jahren herrschen andere Verhältnisse. Die Fatah ist im Libanon nicht mehr als Kampforganisation präsent. Einige meiner damaligen Ansprechpartner, die als bekannte Persönlichkeiten gelten dürften, sind nicht mehr am Leben.
Wenn Sie, Herr Frangi, als Verteter der PLO mit erfundenen Berichten Ihres "Sicherheitsdienstes" an der gegen mich gerichteten Verleumdungskampagne teilnehmen, dann sehe ich mich heute veranlasst, Roß und Reiter namentlich zu nennen.
Ich war befreundet mit Amin Al Hindi, Mitglied des Revolutionsrates der PLO. Ich könnte Ihnen genau die Inneneinrichtung seiner Privatwohnung in Beirut schildern. Amin al Hindi ist nach meinen Informationen bereits verstorben.
Ich war befreundet mit Atef Biseyso. Ich habe auch seine Familie kennengelernt. Ich habe Atef Biseyso sehr geschätzt. Mit ihm wurden alle Einzelheiten unserer Zusammenarbeit besprochen. Atef Biseyso fiel in Paris einem Attentat zum Opfer.
Wir unterstanden, auf freiwilliger Basis, der 14. Abteilung, die vom Department von Abu Ijad geleitet wurde. Abu Ijad habe ich zwar selbst nie gesprochen, aber er war über unsere Belange immer informiert. Und er hat auch unsere deutsche Libabnontruppe im Lager Bir Hassan bei einer persönlichen Inspektion zur Kenntnis genommen. (Ich war zu diesem Zeitpunkt gerade in Deutschland).
Ich habe Arafat zufällig, persönlich in Sabra getroffen und mich kurz mit ihm unterhalten. Er war ebenfalls über uns informiert.
Meine Vertrauensstellung ging so weit, dass ich auf einer Fahrt nach Damaskus mit Atef Biseyso bei dem bevorzugten Leibwächter Arafats mit in dessen geheimgehaltene Wohnung genommen wurde.
Ich habe in Tripolis längere Gespräche mit Hannah Ashrawi in ihrer Wohnung geführt.
Wenn Sie, Herr Frangi glauben, das palästinensische Nest mit Hilfe von Desinformationen "extremistenfrei" halten zu müssen, diedem bundesdeutschen Establishment mit erfundenen Latrinenparolen dienlich sind, dann vertreten Sie nicht die Fatah, für deren Interessen ich mich in Gefahr begeben habe. Auch Abu Ijad hat sich seinerzeit gegenüber dem Spiegel-Journal dazu mißbrauchen lassen, abträglich über uns zu reden. Er hat einfach, genauso wie Sie, die drohend geschwungene "Nazikeule" nicht ausgehalten.
Ich fand das damals schon billig und enttäuschend. Die palästinensische Führung hätte sich damals mit ruhigem Gewissen hinter uns stellen können. Wir haben den Freiheitskampf der Palästinenser unterstützt, waren aber niemals in moralisch verwerfliche Aktionen verstrickt.
Mit der Art, wie Sie Herr Frangi mich und meine damaligen Kameraden verleumden, können Sie für die El Fatah kein Ruhmesblatt erwerben. Es ist eine Schande. Doch es ist letztlich Ihre Entscheidung, ob Sie sich zur Wahrheit bekennen, oder zum Affen machen wollen.

In Anbetracht der Wichtigkeit behandle ich dieses Schreiben als offenen Brief.

Gruß
Karl-Heinz Hoffmann

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Von israelhörigen christlichen Kataeb-Milizen zusammengeschossener VW-Kübelwagen der WSG-Auslandgruppe im Trainingslager „Bir Hassan“ (Beirut) Im Hintergrund links sieht man einen unserer eingegrabenen Unimog Lkws. Im Hintergrund am Ende des Baumbestandes (Pinien) eröffnet sich der Blick über ein paar hundert Meter Sanddünen auf eine Kaserne der libanesischen Armee.
Entlang der Baumgrenze hatten unsere Kameraden regelmäßig vom Einbruch der Dunkelheit bis zum Morgengrauen den ständigen Wachdienst übernommen. Wir bekamen unsere Waffen und Verpflegung, sowie auch den Sprit für unsere Fahrzeuge von der Organisationsleitung der Fatah.
Unsere Fahrzeuge trugen Kennzeichen mit der Aufschrift: „Fatah“.

Karl-Heinz Hoffmann (vom 27.03.2014)

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November

„Der blinde Fleck“

Offener Brief an Ulrich Chaussy


Hallo Herr Chaussy,

am 11.12.2014 wird im Münchner Landtag eine Vortragsveranstaltung zum Thema „Der blinde Fleck“ durchgeführt.
Rechtsträger der Veranstaltung ist die Partei Bündnis 90/Die Grünen.
Zu dieser Veranstaltung wurde ich zuerst förmlich eingeladen und dann am nächsten Tag wieder ausgeladen. Entscheidungskompetent ist der Referent für Strategien gegen den Rechtsradikalismus Hiermeier.
Da dem Veranstaltungsthema Ihr Manuskript zu Grunde liegt, darf ich doch davon ausgehen, dass Sie bei der Frage, wer teilnehmen darf und wer nicht, ein gewichtiges Wort mitreden können.
Ich bitte Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen und die Veranstalter dazu zu bewegen, mir die Teilnahme zu ermöglichen.
Dabei appelliere ich an Ihre Fairness. Ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern, dass ich Sie im Jahr 2012 bei meiner Vortragsveranstaltung in Nürnberg, bei der das Thema Oktoberfestattentat erörtert wurde, als Sie unangemeldet mit einem Kamerateam des Bayerischen Rundfunks aufkreuzten, ungehindert filmen ließ und Ihnen auch Rede und Antwort stand. Dass Sie im Anschluss an die Veranstaltung nichts auf die Bildschirme brachten, wird wohl Gründe haben, aber das ist Ihre Sache.
Für den Fall, dass Sie meinem Wunsch entsprechen und mir die Teilnahme auf der hier in Rede stehenden Veranstaltung ermöglichen, verpflichte ich mich, während der Vorträge keinerlei Lebensäußerungen von mir zu geben. Sie werden von mir keinen Zwischenruf hören und ich werde mich auch bei einer etwaigen Diskussion nicht zu Wort melden, obwohl ich das natürlich gern täte.
Ich will nur die Vorgänge und Argumente zur Kenntnis nehmen können.

Gruß

Karl-Heinz Hoffmann    27.11.2014

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Das Oktoberfestattentat,
neue Erkenntnisse und ihre Folgen.

Bündnis 90/Die Grünen
Kein Mut
zur Wahrheit


Via Internet hat die Partei Bündnis 90/Die Grünen zu einer Veranstaltung eingeladen, die am 11.12. im Münchener Landtag zum Thema „Das Oktoberfestattentat, neue Erkenntnisse und ihre Folgen“ stattfinden soll.
Es lässt sich denken, wie sehr mich dieses Thema interessiert.
Ohne lang zu überlegen, füllte ich den Fragebogen mit meinem Namen aus und bewarb mich so um eine Einladung.
Ein Hinweis auf etwaige Ausschlussgründe war in der Werbung der Veranstalter nicht enthalten.
Tatsächlich bekam ich wenig später per E-Mail eine schriftliche Bestätigung.

Liebe/r Hoffmann Karl-Heinz,
Sie haben sich erfolgreich zu unserer Veranstaltung angemeldet.
Wenn Sie doch nicht kommen können, bitten wir um eine kurze Nachricht.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie einfach kurz an oder schicken Sie eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Mit freundlichen Grüßen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag

Doch ich hatte mich zu früh gefreut. Der grüne Referent für Strategien gegen Rechtsextremismus, für Wissenschaft, Kultur und Religion, Florian Hiermeier hielt es für angebracht, mich nur wenige Stunden später wieder „ausdrücklich“ auszuladen.

Begründet wurde die Ausladung mit meinem angeblichen rechtsextremistischen Hintergrund. Was Hiermeier mit dieser standardisierten Worthülse genau meint, bleibt unklar.
Aber die grundsätzliche Frage, ob man mir gegenwärtig rechtsextremistische Aktivitäten nachsagen darf oder nicht, wird beantwortet sein, wenn über die von mir am 08.09.2014 beim Bayerischen Verwaltungsgericht eingereichte Klage (Az.: M 10 K 14.4106) gegen das Bayerische Staatsministerium des Innern per Urteil entschieden ist.  

Worum geht es den grünen Veranstaltern im hier vorliegenden Fall?
Warum sind sie so erbärmlich feige?
Welcher Nachteil könnte ihnen aus meiner Anwesenheit als stiller Zuhörer bei der vorgesehenen Veranstaltung erwachsen?
Egal wie die Veranstalter mein Weltbild betrachten, es ist nicht ansteckend, jedenfalls nicht für Leute mit beschränktem Horizont.
Bei der grünen Veranstaltung geht es nicht um Wahrheitsfindung, sondern nur um die realpolitische Ausschlachtung des grauenvollen Wiesen-Attentates. Das ist menschenverachtend und widerlich.
Es geht darum, die von meinen persönlichen Politstalkern RA Dietrich und Ulrich Chaussy seit Jahrzehnten gepflegte Mobbingkampagne aufrechtzuerhalten.
Das berechtigte Anliegen der Opfer des Attentates wird zum „antifaschistischen Kampf“ und zur persönlichen Profilierung einiger ansonsten profillosen Propagandisten missbraucht.
Deshalb darf ein Kritiker dieser erbärmlichen, immer wieder ins Nichts führenden Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungen noch nicht einmal als Zuhörer geduldet werden.

Solange nicht entlang der richtigen Spur gefahndet wird, bleibt das Massaker auf der Münchner Festwiese ein Verbrechen ohne Namen und Gesicht. Man kommt den Tätern nicht näher, wenn man nur nach rechts schaut, und gar noch Franz Josef Strauß verdächtigt. Um der Sache näherzukommen, müsste man nicht nach rechts oder links, sondern in die Tiefe blicken. Allerdings wird jeder, der diesen Blick in den Abgrund wagt, von Entsetzen gepackt.
Dem „Tiefen Staat“ ist es nur recht, wenn die Antifa-Propagandisten immer wieder Nebelkerzen in die falsche Richtung werfen und so den Blitzableiter intakt halten.   
Es wird am 11.12. viel über die ehemalige Wehrsportgruppe und auch über mich geredet werden, aber man will dabei unter sich bleiben. Man will, wie so oft, über mich reden, aber auf keinen Fall Gefahr laufen, mir dabei in die Augen sehen zu müssen.     
Es ist schwer, ihnen zu vergeben, denn sie wissen genau was sie tun.
Trotzdem werde ich niemanden, auch nicht meine erklärten Feinde abweisen, wenn sie die Courage aufbringen sollten, mir am 29.11. bei meinem Vortrag zum Thema „Der blinde Fleck“ in München friedlich und gesittet zuzuhören.
Ohne vorherige Anmeldung ist das zwar auch nicht möglich, aber eine einmal erteilte Einladung wird auch nicht zurückgenommen.

Karl-Heinz Hoffmann    25.11.2014


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Müllhaufen der Zeitgeschichte
Über Aktuelle Nachrichten von nordbayern.de, 24.11.2014
Wiesenattentat wird womöglich neu aufgerollt?

Wie der Nachrichtendienst „nordbayern.de“ heute berichtet, glaubt man, das Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat könnte, auf Grund der Aussage einer kürzlich aus dem bisherigen „Nichts“ aufgetauchten Zeugin, wieder aufgenommen werden.
Angeblich gibt es Hinweise auf mehrere Täter. Damit werden wohl die alten Aussagen vom Zeugen Lauterjung und Konsorten gemeint sein.
Aber darüber hinaus soll die „neue Zeugin“ einen Mittäter namentlich benannt haben.
Das klingt interessant. Wird es aber am Ende wohl doch nicht sein. Der nach zahlreichen, vom Antifa-Anwalt Dietrich unternommenen, untauglichen Versuchen das Ermittlungsverfahren wieder in Gang zu bringen, erneut unternommene Vorstoß, wird letztendlich ebenfalls im Papierkorb der Ermittlungsbehörden und auf dem Müllhaufen der Zeitgeschichte landen.
Ich habe keine Zweifel daran, dass die „neue Zeugin“ tatsächlich einen vermeintlichen Mittäter namentlich genannt hat. Ich habe keine Ahnung, welchen Namen sie genannt haben könnte. Die Story vom Bekennerschreiben im Spind eines Rechtsradikalen kennen wir ja schon. Seinen Namen kennen wir noch nicht. Aber ich bin mir sicher, dass die „neue Zeugin“, deren Identität auch geheim gehalten wird, den Namen einer Person genannt hat, die nicht mehr unter den Lebenden weilt. Beschuldigt man einen Toten, so müssen die Anschuldigungen zwangsläufig unbewiesen bleiben. Damit bietet sich Wichtigmachern die Chance eines beachtlichen Auftritts, ohne Gefahr zu laufen, wegen Irreführung der Staatsgewalt strafrechtlich belangt zu werden.
Sollte ich mich irren, sollte die Zeugin tatsächlich eine lebendige Person beschuldigen, dann allerdings würde es interessant, aber daran glaube ich nicht. In Bezug auf falsche Zeugenaussagen habe ich langjährige Erfahrungen. Ich kenne meine Schweine am Gang.
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann ich mir schon deshalb nicht vorstellen, weil die Behörden keine Lust haben werden, in einem Haufen geheimdienstlich zusammengetragenen Dreck herumzustochern, das den überstaatlichen Interessen schaden könnte.

Karl-Heinz Hoffmann         24.11.2014


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Oktober

Offener Brief an den Generalbundesanwalt
Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat

An den
Generalbundsanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30

76135 Karlsruhe

1.Oktober 2014/ho


WIEDERAUFNAHME DER ERMITTLUNGEN ZUM OKTOBERFESTATTENTAT

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

aus den Medien ist zu erfahren, dass Ihre Behörde seitens des „Opferanwaltes“ Dietrich, unter dem Beifall des Münchener Stadtrates gedrängt wird, die Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder aufzunehmen.

RA Dietrich glaubt zu wissen, aus welcher Richtung das Attentat auf der Theresienwiese gesteuert wurde. Im Brustton der Überzeugung äußerte er sinngemäß, die Opferfamilien hätten ein Recht darauf zu erfahren, „dass es ein rechtsradikales Verbrechen war.“

Immer wieder wird von Gundolf Köhler behauptet, er sei ein Anhänger der Wehrsportgruppe gewesen.
Einmal von der Tatsache abgesehen, dass die von Ihrer Behörde als wahrscheinlich dargestellte Täterschaft Gundolf Köhlers nicht bewiesen werden konnte, sollten Sie, Herr Generalbundesanwalt auf Grund der Ihnen bekannten Ermittlungsergebnisse klarstellen, dass Gundolf Köhler in einem längeren Zeitraum vor, und bis zu dem Zeitpunkt des Attentates, keine Kontakte zur WSG, dafür aber nachweisbare deutliche Verbindungen zur Partei „Die Grünen“ hatte.

Auf Blatt 61 des Abschlussberichtes wird festgestellt:
2. Bereits zu Beginn seines Militärdienstes (Sommer 1978) - nach anderen Bekundungen erst in der Zeit danach - hat sich Gundolf Köhler - jedenfalls teilweise - von seinen rechtsextremistisch geprägten Vorstellungen ab und mehr den Grünen zugewandt.
Bei der Landtagswahl 1980 in Baden Württemberg soll er diese Partei (Die Grünen) gewählt haben.“
Zitiert nach: Sach A Bd. 11 Bl. 3279, 3336, 3349, 3411, 3421
                    Sach A Bd.14 Bl.4322,4348,4415,4445.
                    Sach A Bd. 15 Bl. 4531 ff, 4605,4985
                    Sach A Bd. 27 Bl. 148ff, 157,158.

Sie sollten diese Umstände öffentlich bestätigen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil immer wieder seitens der „Grünen“ behauptet wird, die Justiz sei auf dem rechten Auge blind. Köhler habe Mittäter und Hintermänner gehabt, und die müsse man im rechten Spektrum suchen.

Zu Ihrem Glück hat Ihre Behörde keine gesetzliche Pflicht, zu Unrecht verdächtigte Bürger von Amts wegen zu rehabilitieren, aber von der moralischen Pflicht zur Wiedergutmachung kann Sie niemand entbinden.

Konkret zu dem Begehren der Antragsteller zur Wiederaufnahme der Ermittlungen erkläre ich, dass ich keine Einwände dagegen habe.

Sollte es dazu kommen, dann könnte ich mühelos beweisen, dass bei der damaligen Erstellung der Ermittlungsakten nicht nur fehlerhafte Ermittlungsergebnisse produziert wurden, sondern auch unrichtige Angaben durch Vorhalte erzeugt wurden. Das wäre bei aller sonstigen Sinnlosigkeit ein positiver Effekt. Allerdings müsste man von mir etwas hören wollen. Bisher war das nicht der Fall.
Erklären Sie Herrn RA Dietrich, den Opferfamilien und der Öffentlichkeit, warum Ihre Behörde seinerzeit zwei Jahre lang gegen mich und die WSG ermittelt hat, es aber nicht für nötig hielt, Vernehmungen mit mir durchzuführen? Warum haben die Anwälte der Generalbundesanwaltschaft niemals einen Haftbefehl für mich beantragt?
Sagen Sie der Öffentlich endlich die Wahrheit.
Die Wahrheit ist, dass die Ermittlungsbehörden schon unmittelbar nach dem Attentat nicht davon ausgingen, dass ich, oder Mitglieder der ehemaligen WSG in das Attentat involviert waren. Warum fällt dieses Bekenntnis so schwer?
Ich will es Ihnen sagen:
Es fällt Ihnen schwer, ja es ist Ihnen unmöglich, weil Ihre Behörde seinerzeit unter dem Zwang stand, mit den Scheinermittlungen gegen die WSG wenigstens für eine Zeit lang einen Blitzableiter zur Ablenkung von einer erfolgversprechenden Spur zu schaffen. Das ist gelungen. Ob Sie darauf stolz sein können, ist eine andere Frage.  
Ich fordere Sie hiermit auf nun endlich, die seinerzeit vernebelte Spur „Dr. Langemann“ aufzunehmen und sachgerecht zu Ende zu bringen.

Der damalige Chef des Bayerischen Verfassungsschutzes war nach Lage der Dinge hochgradig tatverdächtig. Und er hatte im Gegensatz zu Köhler nicht nur ein gut nachvollziehbares Motiv, sondern auch die praktischen Möglichkeiten die Tatausführung zu ermöglichen. Es ist auch erwiesen, dass er eine Scheinspur in Richtung auf die WSG gelegt hat.
Er wurde kurzfristig im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat inhaftiert und natürlich kurz darauf wegen angeblicher „Haftunfähigkeit“ entlassen und konnte abtauchen.
Es gab einen internen Untersuchungsausschuss „Dr. Langemann“,
die Ergebnisse blieben geheim.

Diejenigen, welche ein besonderes Interesse an der Wiederaufnahme der Ermittlungen haben, sollten Sie Herr Generalbundesanwalt auffordern, die Mitschriften und Ergebnisse dieses geheim gehaltenen Untersuchungsausschusses offenzulegen.
Sie werden die Veröffentlichung dieser Akten niemals zulassen. Wenn sie nicht schon längst, nach bewährter Methode geschreddert worden sind.  
Aus diesem Aktenmaterial könnten wesentlich mehr brauchbare Erkenntnisse bezogen werden, als aus einer Hand voll Zigarettenstummel aus dem Auto Gundolf Köhlers.

Bei richtiger Auswertung der Dr. Langemann-Akten könnte der demokratische Rechtsstaat ins Wanken geraten. Deshalb werden sie nie mehr auftauchen. Doch bestreiten können Sie nicht, dass es im direkten Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat Ermittlungen gegen den Chef des bayerischen Verfassungsschutzes, Dr. Langemann gegeben hat. Warum steht davon nichts im Abschlussbericht des GBA?
Schenken Sie der Öffentlichkeit endlich reinen Wein ein.

Gruß
Karl-Heinz Hoffmann      01.10. 2014

In Anbetracht der Bedeutung für die Öffentlichkeit behandle ich dieses Schreiben als „Offenen Brief“


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Oktoberfestattentat
Die wertlosen Zeugen des RA Dietrich

Der „Opferanwalt“ Dietrich ist nach Ablauf von 34 Jahren immer noch damit beschäftigt, den Beweismittelabfall aus dem Papierkorb der Generalbundesanwaltschaft aufzuarbeiten. Hoffentlich müssen ihn seine Klienten nicht für diesen juristischen Unsinn bezahlen.
Dietrich reitet ständig auf einigen, seiner Meinung nach nicht ernsthaft genug gewürdigten  Zeugenaussagen herum. Ich bezeichne das als juristischen Unsinn, weil diese Aussagen nicht geeignet sind, die Täterschaft Gundolf Köhlers zu beweisen.
Dietrichs Zeugen behaupten unisono, Gundolf Köhler am Tag des Attentates auf der Wies‘n oder in der Nähe, zusammen mit anderen Personen gesehen zu haben. Ich will jetzt nicht über den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen debattieren. Selbst unterstellt, sie entsprächen der Wahrheit, muss doch klar sein, dass damit nichts, außer dem Umstand, dass Köhler auf der Theresienwiese nicht allein gewesen sein soll, bewiesen werden kann. Ob er, wie die Bundesanwaltschaft ziemlich verwegen vermutete, der Attentäter war, oder etwa nur ein unschuldiges Opfer, kann daraus jedenfalls nicht geschlossen werden. Und schon gar nicht kann auf einen bestimmten Täterkreis geschlossen werden.

Die Annahme, Köhler sei der Attentäter gewesen, ist nie mehr als eine politisch motivierte Mutmaßung gewesen.
„Seine (Köhlers) Beweggründe haben sich indessen nicht mit völliger Sicherheit aufklären lassen. Dasselbe gilt für die Ursache, die den Tatentschluss unmittelbar ausgelöst hat.“ Vgl. Bl. 23.B. der Ermittlungsakten

„...Nach Lage der Dinge ist wahrscheinlich, dass er die von ihm gebaute Bombe im Fahrzeug mitgeführt hat.“ Vgl. Blatt 48 des Ermittlungsberichtes
„...möglicherweise aber auch Unzufriedenheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland.
Begründete Anzeichen für eine beabsichtigte Selbsttötung bestehen nicht.“
Vgl. Blatt 57 des Ermittlungsberichtes IV.

Nach alledem ist das Verfahren ... ... mangels begründetem Tatverdacht (§ 170 Abs.2 StPO) und im Übrigen mangels Täterermittlung einzustellen
Zitiert nach Blatt. 96 des Ermittlungsberichtes der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof.

Mit dem zeugenschaftlichen Beweismittelabfall kann jedenfalls die bisher nicht erwiesene Täterschaft Gundolf Köhlers nicht bewiesen werden.

Auch den sattsam in der zeitgeschichtlichen Literatur unter Verdacht gestellten Forstmeister Lembke in Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat bringen zu wollen, wird sich als untauglicher Versuch erweisen. Untauglich deshalb, weil sich offensichtlich keine Bezugspunkte von ihm zum Oktoberfestattentat herstellen lassen.
Ich habe mir für mein Buch „DIE OKTOBERFESTLEGENDE“ unter Einbeziehung logischer Gesichtspunkte, und der Kritik an willkürlichen Auslegungen, den Abschlussbericht des GBA zum durchgehenden Leitfaden genommen.
Auf die Zeugenaussagen Lauterjung, Holzapfel und ähnliche habe ich gar nicht abgehoben. Eben so wenig auf die von der Antifa kultivierte Lemke-Story. Und zwar deswegen nicht, weil von alledem nichts im Abschlussbericht des GBA enthalten war. Warum sollte ich mich mit Zeugenaussagen befassen, die schon von den Ermittlungsbehörden als Beweismittelmüll erkannt und ausgesondert wurden? Welchen Wert könnte es haben, bereits leer gedroschenes Stroh nochmal zu bearbeiten?
Das Massaker auf der Theresienwiese hat stattgefunden. Die Verantwortlichen blieben bis heute unbehelligt.
Den Mantel des Schweigens über eine Erfolg versprechende Spur auszubreiten, wurde den Ermittlungsbehörden durch die zwei Jahre lang, als Blitzableiter benützte Verfolgung einer professionell gelegten Scheinspur erleichtert.  
Wollte RA Dietrich das Verbrechen wirklich aufklären, dann müsste er den richtigen Ansatz wählen. Das aber begreift er nicht, will er nicht oder darf er nicht. So macht er einfach mit seiner, im Ergebnis fruchtlosen Antifa-Propaganda weiter. Ein bisschen Aufmerksamkeit wird’s ihm schon bringen. Er hat ja sonst nichts was ihm Bedeutung verschaffen könnte.

Karl-Heinz Hoffmann          13.09.2014  

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein


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Oktoberfestattentat
Neue Zweifel an der Einzeltäterthese

Der Opferanwalt Werner Dietrich macht wieder einmal von sich reden. Noch vor dem Jahrestag des Massakers auf der Theresienwiese will er einen Antrag zur Wiederaufnahme der Ermittlungen einreichen. Seine Bemühungen werden vom Stadtrat und vom bayerischen Landtag unterstützt.
„Warum kann man das Verfahren nicht einfach wieder eröffnen und schauen was dabei herauskommt?fragt der Anwalt. Wenn sich nichts ergibt, kann man es ja leicht wieder einstellen.“
Was dabei herauskommen könnte ist von vornherein klar. Ein bisschen öffentliche Aufmerksamkeit für den Schwätzer und  eine wiederaufbereitete Ladung journalistischer Ergüsse, die genüsslich über dem  kommunikativ erzeugten „Phantom Hoffmann“ ausgebreitet werden können. Man hat‘s halt nötig.   
Ich glaube nicht, dass Dietrich mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat erfolgreich sein wird. Nicht nur weil die vorgetragenen Gründe nichtig sind, sondern insbesondere auch deshalb, weil die Ermittlungsbehörden fürchten müssen, dass zu viel geheimdienstlicher Dreck an die Oberfläche gespült werden könnte.
Ich hätte gegen eine Wideraufnahme des Verfahrens nichts einzuwenden.
Ich glaube auch nicht an die „Einzeltäterthese“. Wenigstens in diesem Punkte bin ich mir mit Dietrich einig, wenn auch nur in diesem.
Gundolf Köhlers Täterschaft ist ja tatsächlich nicht mehr als eine „These“, und diese These ist nicht glaubhaft. Aus dem Abschlussbericht des GBA zum Oktoberfestattentat ist bei vernünftiger Würdigung nichts erkennbar, was die These von Köhlers Täterschaft, egal ob allein oder gemeinschaftlich stützen könnte. Gundolf Köhler war, wie sich aus den behördlichen Ermittlungen ergibt, im Zeitraum vor dem Wiesenattentat Sympathisant der Grünen Partei.
Auf Blatt 61 des Abschlussberichtes wird festgestellt:
Bei der Landtagswahl 1980 in Baden Württemberg soll er (Köhler) diese Partei (Die Grünen) gewählt haben. Zitiert nach Bl. 61 der Ermittlungsakten.
Allein die nachgewiesene Hinwendung Gundolf Köhlers zur Grünen Partei sollte ausreichen, um die These seiner Täterschaft zu erschüttern.
Es könnte nicht schaden, wenn RA Dietrich einmal seine Nase in mein Buch DIE OKTOBERFESTLEGENDE stecken würde, anstatt leer gedroschenes Stroh zu bearbeiten.
Wenn es zu einer Wiederaufnahme käme, dann könnte man ja die Hoffnung haben, dass auch mir endlich einmal seitens der Ermittlungsbehörden ein paar Fragen gestellt würden. Das war bisher nicht der Fall. In den gesamten, sehr umfangreichen Ermittlungsakten zum Oktoberfestattentat wird Herr Dietrich außer einer kurzen Erklärung zu meinem Aufenthaltsort  am 26. September 1981, und dem Antrag der Anwälte des GBA auf Verzicht eines Haftbefehles, kein weiteres Vernehmungs-Protokoll finden. Hinsichtlich des Oktoberfestattentates, hat man mir seitens der Behörden zu keiner Zeit einen Tatvorwurf gemacht. Zwar hatte der damalige GBA Rebmann im Fernsehen vorschnell Verdächtigungen verbreitet, aber das ändert nichts daran, dass mir von den Ermittlungsbehörden niemals ein Schuldvorwurf oder auch nur ein Vorhalt gemacht wurde. Vergleicht man diesen Umstand mit der Flut journalistischer Verdächtigungen, so versteht man die Welt nicht mehr.

Nicht nur die Medien, auch die bayerische Staatsregierung setzt permanent das politische Kampfmittel der Verdächtigung ein. Auf eine erneute Verdächtigungskampagne der bayerischen Staatsregierung habe ich jetzt mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München reagiert:


Aktuell
Klage gegen die bayerische Staatsregierung

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
D-91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl.14, D-91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30
80335 München

08.09.2014/ho


KLAGEERHEBUNG


Hiermit erhebe ich, der unterzeichnete Karl-Heinz Hoffmann,
  

  Klage

gegen die
  Staatsregierung des Freistaates Bayern
  Bayerische Staatskanzlei
  Franz-Josef-Strauß-Ring 1
  80539 Münchenund beantrage:

Es wird für Recht erkannt,

daß der Beklagten untersagt wird, die nachfolgend aufgeführtenBehauptungen über den Kläger zu wiederholen:
Hoffmann tritt nach den vorhandenen Erkenntnissen seit dem Jahr 2010 wieder öffentlich mit rechtsextremistischen Aktivitäten in Erscheinung, ins besondere im Zusammenhang mit der Vorstellung seines Buches „Die Oktoberfestlegende - Gezielte Verdächtigung als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat“ hält er verschiedene Vorträge.dem Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann im Januar 1980 hat sich Hoffmann bis Mitte Jahres 1981 zusammen mit rund zwanzig Personen, unter denen sich auch Anhänger der verbotenen Wehrsportgruppe befanden, im Libanon aufgehalten. Hoffmanns damaliges Ziel war es, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Vorgesehen waren Anschläge gegen Richter, Staatsanwälte, eine Raffinerie und Einrichtungen der US Streitkräfte.Zur Passivlegitimation der Beklagten:Streitgegenständlich sind im Wesentlichen Behauptungen der Beklagten ausder Antwort an die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Grote,Dr. Sepp Dürr,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bayerische Staatsregierung,veröffentlicht in der Drucksache 16/12648 des Bayerischen Landtages vom2Juli 2012.

Anlage 1
Kopie dieser Drucksache

Die Anfrage richtete sich an die Staatsregierung, wurde ausweislich derDrucksache jedoch vom Staatsministerium des Inneren beantwortet.
Unbeschadet dessen ist die Staatsregierung die richtig BeklagteSie ist passiv legitimiert.Denn die Antwort war Gegenstand einer Verfassungsstreitigkeit beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dortgeführt unter AZ.:Vf 72-IV-a-12,
entschieden am 20. März 2014, in demdie Beklagte die Staatsregierung und nicht das Staatsministerium war.Zur Zulässigkeit der Klage:Die falschen Behauptungen über mich sind zwar vor etwas über zwei Jahrenveröffentlicht worden; Sie haben aber für micherst im Jahre 2014 im Zusammenhang mit einer Klageerwiderungsschrift der von mir beklagtenBundesregierung eine besondere Bedeutung erlangt. Besondere Bedeutung deswegen, weil sich die von mir Beklagte Bundesregierung in ihrer Klagewiederung vom 22. April 2014 auf die hier relevanten Äußerungen des Bayerisches Ministeriums des Inneren vom 26. Juli 2012 gestützt hat.
Zur Beantwortung der Klageerwiderung war mir eine Bearbeitungsfrist bis Ende Juli 2014 eingeräumt worden. In dieser Zeit war ich äußerst angespannt mit der sehr ausgedehnten und zeitraubenden Bearbeitung befasst. (36 Seiten dazu zahlreiche Anlagen) Sodass ich mich erst nach dem vorläufigen Abschluss dieser Arbeiten mit der  hier vorliegenden Klage gegen die Bayerische Staatsregierung befassen konnte.  Eine Verfristung kann unter diesem Aspekt nicht infragekommen; die Klageist daher zulässig.Zur Begründung der einzelnen Punkte:Zu Punkt 1:Es kann dahin gestellt bleiben, ob meine Aktivitäten aus früheren Zeiten zu Recht oder zu Unrecht als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden können. Im hier relevanten Sachzusammenhang ist nur festzustellen, ob meine seit dem Jahre 2010 öffentlich entwickelten Aktivitäten als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfen, oder nicht.
Die Beklagte wertet zu Unrecht die Vorstellung meines Buches „Die Oktoberfestlegende -Gezielte Verdächtigungen als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat“ als „rechtsextremistische Aktivität.“ Zu Unrecht deshalb, weil in diesem Buch keine rechtsextremistischen Inhalte zu finden sind. Das Buch ist keine Kampfschrift gegen den Rechtsstaat, sondern im Gegenteil eine Ermahnung zur Einhaltung der im Grundgesetz vorgegebenen rechtsstaatlichen Prinzipien. Inhaltlich ist das Buch „Die Oktoberfestlegende“ nichts weiter, als ein zwar kritischer, aber sachlicher Kommentar zu dem öffentlich zugänglichen Abschlussbericht des damaligen Generalbundesanwaltes. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich meiner Kommentierung der behördlichen Erkenntnisse von einem  rechtsextremistischen Produkt sprechen kann. Die Beklagte hat ja auch keine einzige Zeile aus dem Buch als Beweis für die behauptete, rechtsradikale Ausrichtung angeführt. Da von der Beklagten keine Einzelheiten zum Beweis für den von ihr behaupteten rechtsradikalen Inhalt angeführt wurden, betrachte ich das Buch in seiner Gesamtheit als zu Unrecht angegriffen. Ich füge daher das Buch im Original als Beweismittel bei und stelle dem Gericht anheim, eine eigene Wertung vorzunehmen. Und zwar zum

Beweis
dafür, dass in diesem Buch kein rechtsextremistisches Gedankengut enthalten ist.

Anlage 2: Buch „Die Oktoberfestlegende“

Die Beklagte versucht ihre unzutreffende Behauptung, meine nach 2010 entwickelten Aktivitäten seien als „rechtsextremistisch“ zu betrachten, mit dem Hinweis auf eine Podiumsdiskussion mit dem ehemaligen „Rechtsterroristen“ Odfried Hepp zu rechtfertigen.
Zum

Beweis
dafür, dass die Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp am 31.03.2012 nicht als  rechtsextremistische Aktivität, betrachtet werden kann, ja geradezu das Gegenteil darstellt, füge ich eine nicht geschnittene DVD bei.
 
Anlage 3: DVD Video von der Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp.

Das Video dient weiterhin zum Beweis dafür, dass es bei dieser Podiumsdiskussion nicht um etwaige rechtextreme Agitation, sondern um eine Richtigstellung diverser, in den Medien verbreiteter Unwahrheiten und darüber hinaus um unser beider ernsthaftes Bemühen ging, durch das Aufzeigen des unglücklich verlaufenen Lebensweges von Odfried Hepp junge Leute zu warnen, etwa einen ähnlichen Weg einzuschlagen. Zum

Beweis
dafür wird beantragt Odfried Hepp,
An der Acher,  77855 Achern als Zeugen zu  hören.

Der Zeuge Hepp wird die in der hier relevanten Podiumsdiskussion mündlich beschriebenen Sachverhalte vor Gericht bestätigen.
Weiterhin versucht die Beklagte, den angeblichen rechtsextremistischen Charakter meiner nach 2010 entwickelten Aktivitäten mit Hinweisen auf meine Gesprächspartner oder meine Zuhörerschaft zu begründen.
Diesem untauglichen Versuch halte ich entgegen:
Bei vernünftiger und gerechter Würdigung meiner Aktivitäten, darf es nicht darauf ankommen, wer mir zu hört, sondern einzig und allein darum, was ich von mir gebe. Ich bestehe auf dem Recht, meine persönliche Meinung nicht nur vor Gleichgesinnten, sondern auch vor Andersdenkenden vorzutragen. Ein Vortrag vor rechtsgerichteter Zuhörerschaft bedeutet keineswegs zwangsläufig, dass die Inhalte des Vortrags das Weltbild der Zuhörer widerspiegeln. Dass Referenten  gesellschaftspolitischer Themen vorzugsweise vor Gleichgesinnten sprechen, mag die Regel sein, aber es kann nicht angehen mir a priori, ohne weitere Prüfung der Vorkommnisse das „Übliche“ zu unterstellen. In erster Linie ist es mein Anliegen, vor Leuten zu sprechen, die eine Aufklärung hinsichtlich der allgemeinen Toleranz nötig haben. Leider sind die Organe der bayerischen Staatsregierung nicht geneigt mir zuzuhören. Die „Rechten“ kann ich nicht so einfach in toto von einigen unvernünftigen Vorstellungen abbringen, aber sie hören mir wenigstens zu und respektieren meine Kritik. Meine Vorträge vor rechtsgerichtetem Publikum waren, gemessen an den Vorstellungen der Zuhörer immer kritisch. So enthielt jeder Vortrag die eindringliche Aufforderung zum Verzicht auf Fremdenfeindlichkeit und Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Sämtliche Vorträge wurden per Video aufgezeichnet und stehen bei Bedarf als Beweismittel zur Verfügung.
Soweit die Beklagte darauf verweist, dass ein von mir im Netz veröffentlichter  Aufsatz in dem rechtsextremistischen Netzwerk „Freies Netz Süd“ veröffentlich wurde, erkläre ich, dass ich keine persönlichen Beziehungen zu den Gestaltern des Netzwerkes unterhalte. Meine Veröffentlichungen sind gemeinfrei. Ich habe keinen Einfluss darauf, wer Aufsätze aus meiner Website übernimmt und weiter verbreitet. Ein von mir verfasster Aufsatz wird ja inhaltlich nicht schlechter, wenn er von der ultra-rechten oder der ultra-linken Szene verbreitet wird.
Auch in diesem Zusammenhang darf es letztlich nicht darauf ankommen, wer meine Schriften aufgreift und weiterverbreitet, sondern nur darauf, was ich als Autor inhaltlich zu verantworten habe. Im Übrigen zeigt die von der Beklagten angeführte Distanzierung des NPD Funktionärs Holger Apfel von meiner Person deutlich das Gegenteil der mir von der Beklagten unterstellten rechtsradikalen Geisteshaltung. Ich habe die NPD zu keiner Zeit unterstützt. Ich habe die auf „Ausländer-Raus“ bezogenen Richtlinien der NPD mehrfach offen kritisiert, allerdings fühle ich mich auch nicht berufen, die Partei zu bekämpfen. Und zwar deshalb nicht, weil ich mich grundsätzlich weder mit der Unterstützung noch der Bekämpfung von Parteien befassen möchte. Mein Credo ist Neutralität und Wahlverzicht. Das sind zweifellos unerwünschte Positionen, aber sie sind nicht rechtsradikal.

Zu Punkt 2
Die Behauptung, ich hätte im Libanon eine Gruppe mit dem Ziel gegründet, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzuführen,  ist unwahr. Diese Tatsachenbehauptung erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Das wiegt umso schwerer, weil die Bayerische Staatsregierung über gerichtlich festgestellte und in einem am 31.08.1988 rechtskräftig gewordenen Urteil vom 30.06.1986über Erkenntnisse verfügt, aus welchen die Unwahrheit der zitierten Behauptungen eindeutig hervorgeht.

Zum   Beweis

dafür, dass es, entgegen der Behauptung der Beklagten, im Libanon nicht mein Ziel  war, eine Terroristengruppe zu bilden und etwa Anschläge in der Bundesrepublik  durchzuführen, füge ich eine Eidesstattliche Erklärung von Odfried Hepp bei, aus  welcher meine damaligen Intentionen deutlich erkennbar sind.

 Anlage 4: Eidesstattliche Erklärung von Odfried Hepp:



Zum   Beweis
dafür, dass dies weder im Libanon und auch zu keiner anderen Zeit mein Ziel war, (im Libanon eine Terroristengruppe    zu bilden)
beantrage ich
Herrn RA Klaus Harald Bukow, 90409 Nürnberg, Hintermayerstr. 28,  als Zeuge zu vernehmen.

Herr RA Bukow war bei allen Vernehmungen von Beamten des BLKA mit mir, die im Zusammenhang zum Thema „Libanon und die dortigen Verhältnisse“ geführt wurden, sowie im Gerichtssaal während der gleichfalls zu diesem Thema angestellten Ermittlungen anwesend. Her RA Bukow wird von mir von seiner Schweigepflicht zum Thema Libanon entbunden.

Zum gleichen vorgenannten Beweisthema beantrage ich,

Herrn RiLG Dr.Meinhard Meinel, 91077 Neunkirchen, Oberer Grenzweg 42,  
als Zeugen zu laden und zu hören.

Herr Dr. Meinel hat nach einer zweijährigen Prozessdauer das das Urteil vom 30.06.1986 zum Libanonkomplex verfasst. Deshalb ist von ihm eine kompetente Aussage zu erwarten.
Aus dem Begründungsteil ergibt sich, daß die angegriffenen Behauptungen,deren Wiederholung zu unterbinden das Klageziel ist, durch die Beklagte nicht beweisfähig gemacht werden konnten, sondern dass sie darüber hinaus, wie die Würdigung der Beweismittel und die Zeugenbekundungen ergeben werden,  nachweisbar falsch sind. Es ist daher im Sinne des Klagantrages zu entscheiden.

Gezeichnet
Karl-Heinz Hoffmann


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März


Inhaltlich gefälschte BND-Akten:

Appell an die Rechten
und gleichermaßen an die Antifaschisten


Die in letzter Zeit von den Medien in Umlauf gebrachten BND-Akten zum Thema WSG-Hoffmann, Attentate von Bologna und München, haben beachtliche Wellen erzeugt.
Das war wohl auch die Absicht der geheimdienstlichen Gerüchteköche.
Nun zerbricht man sich den Kopf darüber, ob an der Behauptung, ich und weitere 13 WSG-Mitglieder seien im Libanon mit italienischen Faschisten zusammen getroffen und wir hätten dabei Pläne für Attentate in Bologna und München besprochen, etwas dran ist oder nicht.
Ich meine, es müsste für Linke und für Rechte von Interesse sein, diesbezüglich Licht ins Dunkel zu bringen.
Deshalb mein Aufruf:
Stellt Strafanzeige gegen die BRD, vertreten durch die Generalbundesanwaltschaft, wegen des Verdachts der Strafvereitelung.
Begründung:
Wenn die Autoritäten der BRD davon ausgehen, dass die  BND-Akte inhaltlich nicht gefälscht ist, dann müsste sich daraus zwingend die Einleitung eines gegen mich und 13 weitere Personen gerichtetes polizeiliches Ermittlungsverfahren ergeben.

Wenn dieses polizeiliche Ermittlungsverfahren, trotz der aus den BND-Akten gewonnenen „Erkenntnisse“ weder im Jahre 1981 noch später in Gang gesetzt wurde, dann bedeutet das die Verwirklichung des Straftatbestandes der Strafvereitelung im Amt, in einem besonders schweren Fall. Und dieses strafrechtlich relevante Verhalten hält noch immer an.   

Andererseits, wenn die Autoritäten der Bundesrepublik erkannt haben, dass die BND-„Erkenntnisse“ als eine frei erfundene Luftnummer betrachtet werden müssen, dann erfüllt die Art, wie wieder einmal eine Hand voll Dreck in die Luft geworfen wurde, den Straftatbestand der Verleumdung.
 
Ich fordere Euch deshalb auf, Strafanzeigen gegen die Bundesrepublik, vertreten durch die Generalbundesanstalt wegen des Verdachts der Strafvereitelung zu stellen.
Dann muss die Justiz eine Klärung der Angelegenheit herbeiführen.
Der Generalbundesanwalt hat mir schriftlich mitgeteilt, die BND-Akten seien nicht Bestandteil der Ermittlungsakten zum Oktoberfestattentat. Bleibt zu fragen, warum eigentlich nicht? In den BND-Akten ist die Rede von Besprechungen mit Italienern in Bezug auf den Bombenanschlag in Bologna und das Attentat in München.
Sie tragen das Datum 29.September 1980. Und sie waren dem damals amtierenden Generalbundesanwalt Rebmann schon unmittelbar nach dem Attentat auf der Theresienwiese inhaltlich bekannt. Auch Strafverfolgungsbehörden aus anderen Bundesländern haben sich nachweislich mit den Inhalten der BND-Akten befasst, aber niemals wurde mit mir eine Beschuldigten-Vernehmung durchgeführt.
Warum nicht?
Also Leute geht ans Werk! Stellt Strafanzeigen!

Im Voraus besten Dank für Eure Bemühungen

Karl-Heinz Hoffmann       12.03. 2014


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2014
Februar

Kein Interesse an der Aufklärung des Oktoberfestattentates?
So wie sich die Sache darstellt, scheint außer mir niemand ein Interesse an der Aufklärung des Oktoberfestattentates zu haben.
Es geht allen nur darum, das Verbrechen politisch auszuschlachten, nicht etwa um die Ermittlung der wahren Täter.
Strauß hat seinerzeit versucht, linken Kräften die Verantwortung für das Attentat auf der Theresienwiese in die Schuhe zu schieben. Das war die unverantwortliche, aber typische Reaktion eines Parteipolitikers.     
Kurz darauf waren die linken Kräfte glücklich, durch den frei erfundenen, geheimdienstlichen Hinweis auf angebliche Verbindungen nach rechts, eine Möglichkeit zu haben, nun ihrerseits gegen Strauß zu agitieren. Im Vordergrund standen die parteipolitischen und wahltaktischen Gesichtspunkte. Für die Planung und Ausführung des Terroraktes stand eine ganz andere Motivation im Vordergrund.   
Natürlich haben die Linken recht, wenn sie die von der Bundesanwaltschaft in die Welt gesetzte These vom „verwirrten Einzeltäter“ als bequeme Lösung zur Begründung der Einstellungsverfügung betrachten, aber das tat die Bundesanwaltschaft  nicht etwa, um rechtsextremistische Kreise und „ihren guten Freund“ Hoffmann aus dem Feuer zu nehmen, oder weil sie grundsätzlich auf dem rechten Auge blind sind, sondern, weil man gegen mich beim besten Willen absolut nichts an Verdachtsmomenten zusammenkratzen konnte, und man die über Dr. Langemann zu den Geheimdiensten führenden Spuren unbedingt verwischen musste.
Die Justizbehörden hätten mich sehr gerne als Schuldigen präsentiert, wenn es möglich gewesen wäre, auch nur das geringste einigermaßen schlüssige Verdachtsgebäude aufzubauen. Daran haben sie zwei Jahre lang gearbeitet. Aber wo gar nichts ist, kann man letzten Endes kein abenteuerliches Fehlurteil zusammenbasteln.   
So blieb nur noch der zu Tode gekommene Gundolf Köhler als Blitzableiter für den Staatsterrorismus. Man hat ihn zum Schuldigen erklärt, aber nur im Sinne einer behaupteten Wahrscheinlichkeit, zur der nichts vernünftig Nachvollziehbares dargetan werden konnte. Explizit wird er nicht als Täter bezeichnet. Tatsächlich gibt es nichts, was ihn ernsthaft belasten könnte.  
Die Antifa und die Medienjournalisten sind sich in Punkto Wiederaufnahme der Ermittlungen zum  Oktoberfestattentat einig - aber nur wenn sich die Ermittlungen gegen Hoffmann, oder wenigstens gegen Rechte richten. Denn nur das könnte für sie von  politischem Nutzen sein.  An der Ermittlung der tatsächlichen Täter ist niemand interessiert. Die Ermittlungsbehörden noch weniger, als die Antifa, weil befürchtet werden muss, dass überstaatlich organisierter geheimdienstlicher Dreck ans Licht gespült werden könnte.
Sowohl die Antifa als auch die staatstragenden Autoritäten schwitzen gemeinsam, weil beide fürchten müssen, dass ich mir vielleicht doch noch ein breites Forum erkämpfen und über die Wahrheit reden könnte.
Über Hoffman darf und soll man reden und schreiben.
Mit Hoffmann darf man auf keinen Fall reden. Man kann doch den „Nazi“ nicht „aufwerten“, indem man ihn zu Wort kommen lässt.
In Wirklichkeit hat die Antifa, und noch mehr das politische Establishment, Angst meinen beweisfähigen Argumenten nicht standhalten zu können. Ihre Verweigerung ist ein Ausdruck der Schwäche und des geringen Vertrauens in die Standfestigkeit ihrer „Beweisführung“.
Die Antifa-Aktivisten könnten doch ein „Hoffmann Tribunal“ organisieren, wie sie das in der Vergangenheit schon mindestens zweimal getan haben. Ich wurde, natürlich in Abwesenheit für so viele Verbrechen verurteilt, die ich in 100 Jahren nicht absitzen könnte. Es ist leicht und bequem einen Nichtschuldigten schuldig zu sprechen, wenn dem Delinquenten das rechtliche Gehör verweigert wird. Die Inquisitoren der Antifa können nichts weiter, als frei erfundene, leicht widerlegbare Gerüchte ins Feld führen. Das wissen sie natürlich ganz genau, deshalb zieht man es vor, der argumentativen Auseinandersetzung auszuweichen und stattdessen weiter Dreck in den Wind zu werfen,       

Karl-Heinz Hoffmann 27.02.2014     

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Gladio und BND-Verdacht
Kurz und bündig
Zur allseitigen, geflissentlichen Kenntnisnahme:
Mit italienischen Verhältnissen vergleichbare Gladio-Strukturen in der Bundesrepublik sind zumindest für die Siebziger Jahre eine unbewiesene Behauptung des Schweizers Dr. Daniele Ganser. Es gibt gute Gründe, Gansers Behauptung zu bezweifeln.
Die von Ganser vorgenommene Einordnung der ehemaligen Wehrsportgruppe in ein fremd gesteuertes „Gladio-System“ ist eine reine Luftnummer.
Herr Dr. Daniele Ganser hat mir gegenüber, die in seiner Dissertation auf den Seiten 320, 321,322, 323, und 324 aufgestellten Behauptungen mit Bezug auf die WSG, nach geänderter Überzeugung zurückgenommen und mir nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich sein Bedauern für die von ihm in die Welt gesetzte angebliche Gladio Zugehörigkeit der ehemaligen WSG ausgedrückt.    
Die neu aufgetauchten, im Bayerischen Rundfunk vorgestellten BND-Akten sollen angeblich einen Bezug der WSG zu dem Bombenanschlag in Bologna und dem Attentat auf der Theresienwiese belegen.
Tatsächlich belegen diese Akten die bereits unmittelbar nach der Explosion auf der Theresienwiese unternommenen Bemühungen der Geheimdienste, falsche Spuren zu legen, die geeignet sein sollten, von der eigenen Täterschaft ab auf die WSG hinzulenken. Glücklicherweise ist es ihnen nur für sehr kurze Zeit gelungen, den Generalbundesanwalt, Herrn Rebmann zu täuschen und zu einer vorschnellen Aussage mit verheerenden, bis zum heutigen Tag wirkenden Folgen für mich zu veranlassen.
Die hier relevanten BND-Akten, mit der auf die WSG bezogenen Verdachtsäußerung wurden der SOKO-Theresienwiese unmittelbar nach der Bombenexplosion zur Kenntnis gebracht. Es dürfte klar sein, dass das, schon allein quantitativ umfangreiche Akten-Konvolut nicht erst in den wenigen Stunden, die zwischen der Tatzeit und der Mitteilung an den GBA Rebmann liegen, zusammengestellt werden konnte.
Die Aktensammlung will sich inhaltlich auf vorangegangene Ermittlungsergebnisse stützen?
Ermittlungen in ein fremdes Kriegsgebiet hinein?  
Das würde, selbst wenn man etwas erfinden muss, einen erheblichen Zeitbedarf erfordern. Die Redaktion der Aktensammlung muss länger gedauert haben als nur wenige Stunden.
Demzufolge belegen diese BND-Akten nur den Umstand, dass sich allein die Geheimdienste schon zu einer Zeit mit dem Attentat auf der Theresienwiese befasst haben müssen, als außer ihnen noch niemand ahnen konnte, dass es am 26. September 1980 in München zu einem Bombenanschlag kommen wird.
Ein Wissen über den bevorstehenden Terroranschlag konnten nur diejenigen haben, die mit der Planung des Verbrechens befasst waren. Der von uns ahnungslos für den 26. September 1980 abends geplante, im Großraum München organisierte Kraftfahrzeugtransport war offensichtlich von den Geheimdienstverbrechern in das Gesamtkonzept eingeplant.
Deshalb hat damals am 26. September 1980 der oberste bayrische Verfassungsschützer Dr. Langemann unseren Kraftfahrzeugtransport beobachten lassen. Er wollte sicher gehen, dass die, teilweise von ehemaligen WSG-Männern geführte Kraftfahrzeugkolonne für die geheimdienstlichen Zwecke zum „richtigen“ Zeitpunkt am „richtigen“ Ort sein werden. Richtig, im Sinne des geheimdienstlich erstellten Zeitplans zur Zündung der Bombe.
   


Die Inhalte der neuaufgetauchten BND-Akte sind, soweit es die mir bekannt gewordenen Passagen betrifft, falsch. Ich war nicht wie behauptet wird, 1979 im Libanon und bin auch bei meinem späteren Aufenthalt im Libanon 1980 niemals mit Italienern zusammengetroffen. Weder im Libanon, noch irgendwo anders. Diese Aussage kann jederzeit von mir anhand von Gerichtsakten beweisfähig gemacht werden.
Meine Bewegungsbilder für das Jahr 1979 und auch für die Jahre 1980 und 1981 sind später in einem jahrelang andauernden, in Nürnberg durchgeführten Ermittlungsverfahren restlos bis ins Kleinste ermittelt und dokumentiert worden. Damit konnten die BND-Fälscher unmittelbar nach dem Oktoberfestattentat nicht rechnen.  
Wer ungeachtet dieser Sachlage weiterhin die Vermutung äußert, die WSG sei eine Gladio-Einheit gewesen und es habe im Libanon ein Zusammentreffen mit Italienern gegeben, ganz zu schweigen von der verleumderischen Behauptung es seien Attentatspläne zu Bologna und München erörtert worden, soll wissen, dass er sich damit in die Gefahr begibt, von mir juristisch belangt zu werden.
Auf Dr. Daniele Ganser kann sich, nach dessen Bekenntnis, für seine Behauptungen keine Beweise zu haben, künftig niemand mehr beziehen.
Die Antifa-Spassettln müssen jetzt so langsam ihr Ende finden.  

Karl-Heinz Hoffmann  26.02.2014
    

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Offener Brief
an Herrn RA Werner Dietrich, München


11.02.2014


Sehr geehrter Herr Dietrich,

wie bekannt wurde, verfügen Sie seit einiger Zeit über das gesamte, von den Ermittlungsbehörden zusammengetragene, bisher unter Verschluss gehaltene Aktenmaterial zum Oktoberfestattentat von 1980.
Zusammen mit diesem Material wurde Ihnen auch eine, als „VS-Vertraulich“ gekennzeichnete, vom BND angelegte Akte über die Wehrsportgruppe Hoffmann übergeben.
(sh. Abbildung: Im Fernsehen ausgestrahlt in der Sendung Kontrovers vom 15.01.2014)



Den Gesamtinhalt dieser BND Akte kenne ich noch nicht, wohl aber kenne ich den Inhalt auszugsweise. Und zwar deshalb, weil mir der Kerninhalt vom Redakteur der Fernseh-Sendung „KONTROVERS“ des Bayerischen Rundfunks, Herrn Dr. Till Rüger am 12.01.2014 per E-Mail zur Kenntnis gebracht wurde.

Hier ein Auszug aus der E-Mail Korrespondenz mit Dr. Till Rüger:
Dringende Nachfrage zu Stellungnahme Karl-Heinz Hoffmann und Oktoberfestattentat
12.01.2014 um 17:31 Uhr Rueger, Till


Sehr geehrter Herr Hoffmann,

auf Grund von offiziellen Akten des BND -die uns vorliegen- bitten wir nochmals um eine Präzisierung Ihrer    Antwort.Was sagen Sie zu den Erkenntnissen des BND, dass bereits 1979 Sie und Teile der Wehrsportgruppe Hoffmann   bzw. der „Wehrsportgruppe Ausland“ im Libanon in einem Lager nahe Aqura (bzw. Aqraa, Libanon) gemeinsam mit   italienischen Rechtsextremisten trainiert haben sollen und dabei laut BND auch über mögliche Anschläge in der   Bundesrepublik Deutschland und in Italien gesprochen wurde. Für die damals in diesem Ausbildungslager mit Ihnen   trainierenden Italiener, interessierten sich später dann -laut BND- auch die italienischen Staatsanwälte, die den   Bombenanschlag auf den Bahnhof in Bologna aufgeklärt haben. Die italienischen Staatsanwälte stellten später dann   auch einen Zusammenhang zwischen dem Training und dem Anschlag in Bologna her!Waren Sie damals in diesem   Lager? Hatten Sie dort Kontakt zu Italienern? Wussten Sie vorab von den Anschlagsplänen in Bologna? Wurden die   Anschlagspläne für das Oktoberfest auch dort besprochen?Bitte lassen Sie uns ihre Antwort bis Montag 12:30 Uhr   zukommen.Bezüglich des genauen Sendedatums kann ich Ihnen aus juristischen Gründen im Moment noch keine   Auskunft geben.
MfG
Dr. Till Rüger
Bayerisches Fernsehen München


Die Kernaussage der BND Akte, sinngemäß:
„Hoffmann war bereits 1979 mit Teilen seiner Gruppe im Libanon und traf sich dort mit italienischen Rechtsextremisten. Dabei wurden die Attentate von Bologna und München geplant.“
Auf Grund dieser Kernaussage, die Ihnen, Herr Dietrich, bekannt ist, müssten Sie sofort Ihrer staatsbürgerlichen Pflicht genügen - von der Verantwortung gegenüber Ihrer Mandantschaft, den Geschädigten und Hinterbliebenen des Oktoberfestanschlags ganz zu schweigen.
Ich hatte Ihnen bereits am 21.01.2014 per E-Mail angeboten, die Akten gemeinsam zu sichten und an der Erhellung der Angelegenheit mitzuarbeiten. Sie hielten es nicht für nötig, mir zu antworten.

Zur Erinnerung der Inhalt meines Schreibens vom 21.01.2014:
Sehr geehrter Herr Dietrich,
im Wissen um die Spannungen, die sich aus Ihrer persönlichen Sichtweise zu den Hintergründen des    Oktoberfestattentates ergeben, erlaube ich mir,dessen ungeachtet,einen Vorschlag zu machen.
Arbeiten Sie bei der Auswertung der Akten mit mir zusammen. Es könnte Sie vor weiteren Fehlern bei der   Einschätzung der Sachlage bewahren. Es sollte uns beiden letztlich um nichts anderes gehen,als um die    Ermittlung der Wahrheit.
So viel vorab: Sollten die kürzlich aufgetauchten BND Akten tatsächlich die Behauptung enthalten, ich oder   Mitglieder der Wehrsportgruppe wären im Libanon mit Italienern zusammengetroffen, dann ist diese Darstellung  falsch. Es könnte jetzt für die Geheimdienste sehr eng werden, weil diese Fehlinformation sehr gut aufgeklärt   werden kann. Es wird sich auch die Frage anschließen, aus welchen Gründen die Dienste falsche Fährten gelegt  haben.
Sie sollten in diesem Zusammeenhang auch meine, gegen den BND gestellte Strafanzeige wegen     Beweismittelfälschung zur Kenntnis nehmen. Die Autoritäten der Bundesrepublik müssen ja nun wohl oder übel   darauf reagieren.
Sofern Sie auf mein Angebot der Zusammenarbeit eingehen, sichere ich sachliche und emotionsfreie    Kommunikation zu.“

Wenn Sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, durch Untätigkeit in die Komplizenschaft mit den Verbrechern zu geraten, dann müssen Sie jetzt sofort tätig werden.
Wenn Sie davon ausgehen, dass die hier zur Debatte stehende BND-Akte auf korrekten Ermittlungsergebnissen beruht, dann müssten Sie, gestützt auf die BND-Akte, eine gegen mich gerichtete Strafanzeige wegen Anstiftung zum Mord, oder Mittäterschaft im gewussten und gewollten Tatzusammenhang stellen.
Gleichzeitig müssten Sie sich als Rechtswahrer auch veranlasst sehen, gegen die, seinerzeit der Ermittlungsbehörde angehörenden verantwortlichen Personen Strafanzeige wegen Strafvereitelung und Beweismittelunterdrückung zu stellen. Beweismittelunterdrückung deshalb, weil die Inhalte der BND Akte niemals zum Gegenstand der Vernehmungen gemacht wurden.
Wenn Sie aber erkannt haben, dass die BND-Akte, zumindest in Bezug auf die angeführten Kerninhalte gefälscht wurde, dann müssten Sie jetzt meine, gegen den BND gerichtete Strafanzeige wegen Beweismittelfälschung unterstützen, indem Sie Ihrerseits auch Strafanzeige stellen. (
Meine Strafanzeige finden Sie in meiner Website)
Verharren Sie weiterhin im Nichtstun, obwohl Ihnen die BND-Akten im Original vorliegen, so begeben Sie sich in die Komplizenschaft mit den Schwerverbrechern. Ich erlaube mir höflichst daran zu erinnern, dass Sie, Herr Rechtsanwalt Dietrich gegenüber den Opfern des Oktoberfestattentates in einer ganz besonderen Pflicht stehen.
Wie schon einmal angeboten, bin ich immer noch zur Zusammenarbeit bereit.

Gruß

Karl-Heinz Hoffmann



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Oktoberfestattentat 1980
Zeitgeschichtlicher Rückblick zur Rolle von Franz Josef Strauß.

Noch immer, auch heute noch, nach über 33 Jahren scheint das Attentat auf der Theresienwiese in München, trotz aufwendiger Ermittlungen, weder Namen noch Gesicht zu haben.
Das liegt vor allem daran, dass sich die Ermittlungsbehörden sofort bereitwillig auf eine, von den Geheimdiensten sorgsam vorbereitete, taube Spur lenken ließen. Zwar erkannten die erfahrenen BLKA-Spezialisten der SOKO Theresienwiese sehr schnell, dass die vorgegebene Spur falsch war (Aussage KOK Mathes vor Gericht) und sie erkannten gleichzeitig, in welche Richtung die Ermittlungen gehen müssten, um den Verantwortlichen des Massakers näher zu kommen, doch dazu fehlte der Mut und demzufolge der politische Wille.
Der erfolgversprechenden Spur nachzugehen, wäre einem politischen Selbstmord des bundesdeutschen Establishments gleichgekommen.  


Damals, am Tag danach, machte der bayerische Ministerpräsident den unverzeihlichen Fehler, das Attentat auf der Theresienwiese für seine parteipolitischen Zwecke propagandistisch auszuschlachten zu wollen. Dieser unbedachte Vorstoß ins Ungewisse wurde für ihn sehr schnell zum Bumerang, als der (zu Unrecht) als WSG-Mann bezeichnete Gundolf Köhler ins Spiel gebracht wurde.
Als professioneller Parteipolitiker konnte Strauß nicht anders, als in parteipolitischen Kategorien denken. Er war wohl davon überzeugt, dass es für das Attentat in München keine andere Erklärung geben könne, als das Bestreben, den Ausgang der anstehenden Wahlen zu beeinflussen. So gesehen scheinbar logisch, stellte er sofort die Vermutung an, die er fatalerweise auch noch öffentlich machte, das Attentat sei wohl von linksterroristischen Kreisen verübt worden.
Einen rechtsextremistischen Hintergrund konnte er sich nicht vorstellen. Womit er in der Tat recht hatte. Vollkommen richtig musste er davon ausgehen, dass national gesinnte Personen oder gar Organisationen nie und nimmer ein Motiv für den Anschlag auf deutsche „Volksgenossen“ haben könnten. Damit hatte er recht.
Schließlich konnte auch dem jungen Gundolf Köhler trotz jahrelanger unermüdlicher Bemühungen, die Täterschaft nicht explizit nachgewiesen werden. Es blieb beim Verdacht, der niemals vernünftig begründet wurde. Alles was man über die Persönlichkeit Köhlers ermitteln konnte, führte zu der Einschätzung, dass er die ihm unterstellte grausame Tat nicht begangen haben kann.  Recht hatte Franz Josef Strauß auch hinsichtlich der Einschätzungen der Wehrsportgruppe Hoffmann, die er gelegentlich zum Besten gab:

(Zitat Anfang)
„Sie haben vielleicht die Aktion verfolgt, die gegen die Wehrsportgruppe Hoffmann unternommen worden ist ... Diese Männer (sind) als eine große Gefahr dargestellt worden. Ich habe den Bundesinnenminister auf die Tribüne steigen sehen, in derselben Pose wie Cicero in der Antike, als er die Verschwörung von Catilina anklagte ... Man muss den Staat retten, das ist es, was seinerseits der Innenminister Baum gesagt hat ..."
Strauß sagte weiter im Bezug auf die WSG:
(Zitat) "Mein Gott, wenn ein Mensch sich vergnügen will, indem er am Sonntag auf dem Land mit einem Rucksack und einem mit Koppel geschlossenen „Battle Dress“ spazieren geht, dann soll man ihn in Ruhe lassen. (Zitat Ende)

Man darf davon ausgehen, dass Strauß über die Jahre hinweg laufend ziemlich gute Informationen über das Wesen und die Aktivitäten der Wehrsportgruppe erhielt. Deshalb wusste er, dass in dieser Organisation stets darauf hingewirkt wurde, strafbare Handlungen zu vermeiden. Die WSG stand zweifelsohne grundsätzlich unter staatlicher Beobachtung und es gab in den sieben Jahren ihres Bestehens keine Strafverfahren wegen etwaiger moralisch verwerflicher Taten. Auch das nach dem Vereinsgesetz erlassene Organisationsverbot brachte keine Strafverfolgung im Kielwasser mit sich.
    
Strauß hatte die WSG grundsätzlich richtig eingeschätzt.
Ihm aber deshalb etwa freundschaftliche Zuneigung zu unterstellen, wäre falsch. Strauß hat zwar die grundsätzliche Gesetzestreue der WSG erkannt, aber er hat die Organisation sicher nicht bewundert oder gar gefördert. Seine Bemerkungen über mich waren jedenfalls alles andere als schmeichelhaft:
(Zitat Anfang)
Dann, um sechs Uhr morgens, schickt man fünfhundert Polizisten los, um zwanzig Verrückte auszufragen. Diesen Hoffmann, der wirklich wie ein Kasper aussieht ..."

Der zeitgeschichtlichen Genauigkeit halber:
Wenn Strauß den Überfall unter Beteiligung der GSG9, anlässlich der Überbringung des Vereinsverbotes am 30. Januar 1980 gemeint hat, dann ging es nicht darum, zwanzig Leute auszufragen, sondern um einen kaltblütig geplanten Mordversuch, dessen Erfolg nur durch meine geistesgegenwärtige, für die Angreifer überraschende, Schutzmaßnahme vereitelt wurde. Das Verbot wurde damals nicht jedem WSG-Angehörigen überbracht, sondern nur zwanzig Personen, die Führungsposten in der WSG inne hatten.
Jedenfalls hatte es Strauß für richtig gehalten, mich verächtlich zu machen, indem er sich über mein Aussehen lustig machte. Was das Aussehen angeht, so hätte ich mit Strauß nicht tauschen wollen.
Was ich damit sagen will: Die leider immer wieder hochgekochte Verdächtigung, zwischen Strauß und mir müsse es eine freundschaftliche Beziehung, oder wenigstens ein gewisses Maß an gegenseitiger Bewunderung des einen für den anderen gegeben haben, entbehrt jeder Grundlage. Mehr noch, sie dürfte widerlegt sein.  

Der Verdacht, die WSG könnte irgendwie als Wahlhelfer für Franz Josef Strauß fungiert haben, ist eine unsinnige These. Es ist hinreichend bekannt, dass ich persönlich jede Spielart demokratischer Gesellschaftsformen abgelehnt habe. Ich habe mich niemals an einem Wahlvorgang beteiligt. Ich glaube nicht an die parlamentarische Demokratie als allein selig machende Gesellschaftsform. Wie käme ich dazu, in das Wahlgeschehen eingreifen zu wollen?
Es wundert mich nicht, dass mich die gleichgeschaltete Presse verteufelt. Sie folgt dabei unüberwindbaren Sachzwängen.
Aber es wundert mich, dass die Anhänger von Franz Josef Strauß, die es ja auch über seinen Tod hinaus noch geben muss, untätig zusehen, wie das Ansehen ihres einstigen Idols mit Dreck beworfen wird.
Es kann doch nicht allein meine Aufgabe sein, die zeitgeschichtlichen Ereignisse von der seit drei Jahrzehnten ausgeschütteten, verleumderischen Schlempe zu reinigen. Im Bezug auf die Ehrenrettung der WSG Hoffmann und ihre Aktivitäten auf  deutschem Boden von 1973 bis zum Verbot am 30.01.1988 werde ich alles rechtlich Mögliche unternehmen, aber im Bezug auf die im Zusammenhang mit Strauß in die Welt gesetzten Verdächtigungen sollte die notwendige Ehrenrettung von seinen Verehrern betrieben werden.

Karl-Heinz Hoffmann    06.02.2014

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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Januar


Aufforderung zur Gegendarstellung an das Bayerische Fernsehen, München:

Redaktion Politmagazin  -Kontrovers-  Sendung vom 15.01.2014
Kontrovers-Story: Oktoberfestattentat

GEGENDARSTELLUNG

In der Fernsehsendung „KONTROVERS“  wurde das Foto einer in Linie angetretenen WSG-Gruppe gezeigt.
Dabei wurde behauptet, auf dem Bild sei Gundolf Köhler zu sehen.
Diese Behauptung ist nachweislich falsch.
Das Foto ist insofern echt, als es tatsächlich  WSG-Kameraden darstellt. Es wurde unserer ehemaligen WSG-Zeitung Kommando entnommen.
Falsch ist aber die Behauptung, auf dem Bild sei Gundolf Köhler zu sehen.
Diese verleumderische Falschmeldung wurde von dem Magazin „ Stern“ in die Welt gesetzt und hat seit dem bedauerlicherweise Eingang in die Literatur gefunden.  
Das hier relevante Bild wurde im Jahre 1979 im Hof des Schlosses  Ermreuth aufgenommen. Es zeigt nur ehemalige WSG-Kameraden aus Hessen.
Gundolf Köhler ist nicht dabei. Ich habe Köhler nach zweimaligem kurzem Kontakt im Jahre 1975 oder 1976 nie mehr gesehen. Er hat das Schlossgelände Ermreuth niemals betreten.  

21.01.2014

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen


Ende der Gegendarstellung
Die Richtigkeit meiner Angaben versichere ich  jederzeit eidesstattlich.


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Offener Brief an DIE LINKE
Hallo Genossen der roten Front,

wie ich zu meinem Erstaunen dem „Antifa-Infoblatt“ entnehmen konnte, habt Ihr den professionellen Geheimdienstprovokateur Walter Ulrich Behle zum Parteigenossen gemacht. Donnerwetter! Das nenne ich Todesverachtung.
Ein von aufmerksamen Leuten eingebrachtes Parteiausschlussverfahren wurde abgeschmettert, weil Behle ein reumütiges Lebensgeständnis abgelegt hat, in dem er sich von rechtsextremistischem Gedankengut losgesagt haben soll. Das wird Behle nicht schwer gefallen sein, denn ich bezweifle, dass er jemals so etwas wie ein politisches Weltbild hatte. Er war nie etwas anderes als ein willfähriges Faktotum der Geheimdienste.
Wenn Behle tatsächlich ein ehrliches Lebensgeständnis ablegen würde, worauf wir nicht hoffen können, dann würden wir der Aufklärung der Hintergründe zum Oktoberfestattentat zumindest ein gutes Stück näher kommen.
Behle ist nicht nur ein einfacher Nachrichten-Zuträger für die Geheimdienste. Er nistet sich in politische Organisationen als „Schläfer“ ein. Zum geeigneten Zeitpunkt ist seine Aufgabe, die Zerstörung der Organisation, in die er eingedrungen ist, durch provokatorische Falschaussagen zu beschleunigen.
Die Naivität der Linken Partei erstaunt mich.
Ich schlage den Genossen vor:
Wenn Euch vor gar nichts graust, dann könnt Ihr demnächst auch Holger Apfel in Eure Partei aufnehmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass er dem Rechtsextremismus abschwören wird, wenn Ihr für ihn einen lukrativen  Posten in Eurer Partei bereit stellt. Und Apfel wäre viel weniger gefährlich als Behle.
  
Soviel für Heute

Karl-Heinz Hoffmann   10.01.2014


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OFFENER BRIEF AN DEN OBERBÜRGERMEISTER VON MÜNCHEN, CHRISTIAN UDE

03.01.2014

Sehr geehrter Herr Ude,

mir ist bekannt, dass Sie sich energisch für die Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat eingesetzt haben.
Ich habe das gleiche Interesse. Ich bin bereit, vor einem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort zu stehen.
Viel ist im Zusammenhang mit dem Attentat über mich geschrieben worden, aber kaum jemand weiß, dass ich von den Ermittlungsbehörden, abgesehen von einer Erklärung zu meinem Alibi, etwa 15 Minuten lang am Vormittag des 28.9.1980, von einem Ermittlungsrichter,
aber niemals von den Ermittlungsbehörden zur Sache befragt worden bin.
Es gab in der Oktoberfest-Sache nie einen Haftbefehl. 1 400 Zeugen sollen befragt worden sein, nur ich nicht.
Und während der ganzen Zeit laufen die Täter frei herum und freuen sich darüber, dass eine ausgelegte Scheinspur aufgenommen und bis heute nicht verlassen wurde.
Sie Herr Ude, sollten mit mir reden, wenn Sie Ihre Glaubwürdigkeit nicht einbüßen wollen.

Gruß
Karl-Heinz Hoffmann

Karl Heinz Hoffmann
91077 Neunkirchen, Marktplatz 14
Tel. 09192 1090, Fax 09192 6530

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OFFENER BRIEF AN FRAU DR. WAGENKNECHT


03.01.2014

Sehr geehrte Frau Dr. Wagenknecht,

ich verfolge, so gut es geht alle Ihre Auftritte im Fernsehen. Mit Ausnahme einer einzigen Äußerung, deren Inhalt jetzt nicht zur Debatte steht, unterstütze ich moralisch Ihre Ansichten. Außerdem habe ich Respekt vor jedem der seine politischen Ansichten offen vertritt.  Hoffentlich schadet Ihnen diese Bemerkung nicht allzu sehr.
Mir geht es darum, dass die eingestellten Ermittlungen zum Oktoberfestattentat wieder aufgenommen werden. Meine gegen den Verfassungsschutz-Agenten Walter Ulrich Behle gerichtete Strafanzeige bietet die Voraussetzung zur Wiederaufnahme.
Mein Anliegen lautet: Ich möchte umfassend vor einem Ermittlungsausschuss gehört werden.
Es gibt einen, von einigen Abgeordneten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an die Bundesregierung gerichteten Fragenkatalog.
Sehr viele darin enthaltene offene Fragen kann ich nachvollziehbar und meistens auch gut beweisfähig beantworten.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mit mir reden würden. Sie als bekannte Protagonisten des Antifaschismus, könnten sich das leisten, denn niemand wird so weit zu gehen wagen, Sie als "rechtslastig" zu bezeichnen, wenn Sie mit mir in einen Dialog eintreten. Wenn Sie mehr über mich erfahren wollen, dann lesen Sie in meiner Website.

Mit respektvollen Grüßen
Karl-Heinz Hoffmann

Karl Heinz Hoffmann
91077 Neunkirchen, Marktplatz 14
Tel. 09192 1090, Fax 09192 6530


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2013

Dezember

31.12.2013
e-mail-Schriftwechsel Hoffmann - Chaussy


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Karl-Heinz Hoffmann [mailto:fks.sahlis@gmx.de] Gesendet: Dienstag, 31. Dezember 2013 00:25
An: ulrich@chaussy.info
Betreff: Oktoberfestattentat "Karl-Heinz Hoffmann" hat über Ihr mux.de Kontakt Formular folgendes
geschrieben:

Ich möchte die Wiederaufnahme der Ermittlungen betreiben. Ich werde Strafanzeige gegen Walter Ulrich Behle stellen. Wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes im gewussten und gewollten Tatzusammenhang. Ich kann die Anzeige gut begründen. Sie sollten wenigstens vorübergehend, rechts und links vergessen. Es geht um mehr als um ideologische Streitereien. Es geht darum, endlich das Verbrechen von München aufzuklären. Die Sache muss wieder in Fluss gebracht werden. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.

Gruß Hoffmann

*


Sehr geehrter Herr Hoffmann,

Sie wissen selbst, wieviel uns trennt. Insofern werden Sie es sich gut überlegt haben, mir Ihren Schritt mitzuteilen und mich um Unterstützung zu bitten, es sei denn, irgendjemand hat sich Ihres e-mail - Accounts bemächtigt und erlaubt sich Scherze mit Ihnen und mir.
Ich bin an der Aufklärung des Oktoberfestattentats interessiert, und es ist unaufgeklärt. Insofern prüfe ich generell, was immer mich an "sachdienlichen Hinweisen" erreicht, und von wem auch immer. Meine grundsätzlichen Auffassungen, etwa auch, dass paramilitärische Milizen wie Ihre ehemalige WSG in einer Demokratie nichts zu suchen haben (übrigens egal, ob sie eher den Rechten oder Linken zuzuordnen sind), sind für mich kein Hindernis, mir ihre Beweggründe anzuhören. Wie man das so arrangiert, dass beide Seiten einen fairen Kontakt gewährleistet sehen, ist noch zu  klären. Ich melde mich nach dem 10.1. bei Ihnen, vorher habe ich keine Gelegenheit. Sollten Sie über Dokumente verfügen, die Ihren Schritt für mich verständlich machen und die Sie der e-mail anzuvertrauen bereit sind, können Sie mir diese gerne zustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Chaussy

*

Hallo Herr Chaussy,
ich meine es ernst. Lesen Sie die Strafanzeige, die ich gegen Ulrich Behle gestellt habe.Sie finden die Anzeige in meiner Website unter Aktuell. Morgen geht sie zur Post.
Sie brauchen mich nicht mögen, ich mag Sie auch nicht. Dazu haben Sie mir zu viel angetan. Ich meine nur, Sie sollten Ihren Einfluss geltend machen und die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens unterstützen, wenn Sie in Ihrem Bemühen um die Aufklärung nicht unglaubwürdig werden wollen. Mehr nicht.

Gruß Hoffmann


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August


27.08.2013

Gedankliche Fehlleistungen
eines Antifaschisten

Der Münchner Antifa-Journalist Ulrich Chaussy ist in all den Jahren seit dem unseligen September 1980 nicht müde geworden, die Hintergründe des Oktoberfestattentates zu erörtern.
Seine mündlich und schriftlich verbreitete Theorie lautete stets:
Gundolf Köhler ist der Attentäter und er hat die Tat nicht allein begangen. Er hatte Hintermänner, die in die Verantwortung genommen werden müssen.
Dieser Überzeugung ist Chaussy im Zusammenhang mit dem vom Bayerischen Rundfunk produzierten Film „Der blinde Fleck“ treu geblieben.
Die auf jeden Fall irrige Vorstellung, jeder Attentäter müsse unbedingt im Zusammenhang mit Mittätern und Hintermännern gesehen werden, wird von Chaussy mit typisch antifaschistischer Unbeirrbarkeit dogmatisch vertreten.
Anlässlich einer Demonstration zum Auftakt des NSU-Prozesses sagte er wörtlich:
„Nur weil man recht genau weiß, dass der Einzeltäter nicht allein handelte, weiß man als Antifaschist noch lange nicht, wer`s wirklich war und dahinter steckt und sollte sich im Übrigen hüten, so zu tun als wüsste man es.“
Warum tut er dann so, als wüsste er etwas?
Womit könnte Chaussy die Behauptung, man wisse sehr genau, dass der Einzeltäter nicht allein handelte, vernünftig nachvollziehbar begründen?
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass sich Chaussy den Inhalt der Doktorarbeit des Geheimdienstlers Dr. Langemann zu eigen gemacht hat.   
Der Titel dieser Doktorarbeit lautete sinnigerweise: „Der Attentäter und sein Hintermann“.
Der Titel wirkt auf mich deshalb makaber, weil ich davon ausgehe, dass eben dieser Dr. Langemann im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat wesentlich mehr zu verantworten hat, als trotz Geheimhaltung nach außen hin durchsickern konnte.
Wenn Chaussy behauptet, Gundolf Köhler könne die Tat gar nicht alleine ausgeführt haben, weil ihm dazu angeblich die Fähigkeiten fehlten, ist das barer Unsinn. Köhler hatte sich während seiner Bundeswehrzeit zu einem Sprengmeisterlehrgang gemeldet, er war durchaus sachkundig.
Natürlich hätte Köhler den Sprengsatz allein und ohne fremde Hilfe bauen können.
Damit ist aber die entscheidende Frage nicht geklärt, nämlich die, ob er ihn tatsächlich gebaut hat. Ich bezweifle es entschieden. Denn er hatte, nach allem, was über ihn ermittelt werden konnte, kein Motiv für die Tatausführung.
Aber gekonnt hätte er, nach allem, was man über ihn weiß, sicher, wenn er gewollt hätte.  
Er hätte es ebenso gekonnt, wie der Hitlerattentäter Georg Elser. Dieser hatte den Entschluss zur Tat ganz allein für sich gefasst.
Man sollte nicht so tun, als gäbe es in der Kriminalgeschichte keine Einzeltäter. Es gab sie und es wird sie immer wieder geben. Man denke nur an die Amokläufer in den Schulen, oder an den christlich religiös versponnenen Breivik.
Der Mörder des Botschaftssekretärs Ernst vom Rath, Herschel Grynszpan war ein typischer Einzeltäter.
Der Mörder August von Kotzebues, der Student Ludwig Sand war zwar von den Idealen der Burschenschaftler ideologisch geprägt, handelte aber erwiesenermaßen als  Einzeltäter.
Uwe Behrend sagte nach der Hinrichtung des jüdischen Verlegers Levin: „Das war mein Kotzebue!“
Der Arbeiter Josef Bachmann, der Rudi Dutschke in den Kopf schoss, hatte aus eigenem Antrieb ohne „Hintermann“ gehandelt.
Die Liste der Einzel-Attentäter, die zu ihrem Tatentschluss keine Hintermänner brauchten, könnte endlos fortgesetzt werden.
Natürlich steht daneben die ebenso endlose Reihe der Einzeltäter, deren Tat nur im Zusammenhang mit Anstiftern und Mitverschwörern gesehen werden kann.
Claus Schenk Graf von Stauffenberg kann nur als tatausführender Attentäter im Auftrag einer geheimen Verschwörer-Gruppe gesehen werden. Stauffenbergs Aktion in der Wolfsschanze war ein gemeinschaftlich geplantes und gewolltes Tötungsdelikt.
Das Attentat auf Mahatma Gandhi wurde zwar nur von einem Mann, dem fanatischen Hindu Nathuram Godse verübt, aber zuvor hatte Godse das Verbrechen mit sieben Gleichgesinnten verabredet.  

Zurück zum Oktoberfestattentat und der ewigen Suche nach den Hintermännern und der krampfhaften Vermutung von Zusammenhängen, wo keine Zusammenhänge belegt werden können.
Solange man von der sachlich nicht begründbaren, fixen Idee ausgeht, Gundolf Köhler müsse den Sprengsatz gebaut und bewusst eingesetzt haben, wird man weiter auf dem Holzweg herumirren und sich ewig mit allen Überlegungen im Kreise drehen.
Die wahren Täter sind noch unter uns und sie werden perfekt von überstaatlichen Instanzen vor der Enttarnung durch Scheinspuren und künstlichem Informationsnebel geschützt.
Auch Ulrich Chaussys filmisches Machwerk „Der blinde Fleck“ darf als Teil der künstlichen Vernebelungsaktion betrachtet werden. Die staatliche Förderung kann getrost als Indiz dafür gewertet werden, dass unser politisches Establishment nicht an der Tataufklärung, sondern an der Verschleierung der Hintergründe interessiert ist.
Ich bin davon überzeugt, dass die höheren Chargen des Bayerischen Landeskriminalamtes eine ziemlich gute Vorstellung von der wahren Verantwortlichkeit für das Oktoberfestattentat haben, aber darüber auf Grund übergeordneter Interessen Stillschweigen bewahren.

Karl-Heinz Hoffmann       27.08.2013


Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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„BLINDER FLECK“
TRIUMPF DES WILLENS?

Seit vierzig Jahren ist das, von ausländischen Mächten gesteuerte, politische Establishment von dem Willen beseelt meine fortschrittlichen Ideen zur Verwirklichung einer besseren Gesellschaft zu unterdrücken.
Es begann mit der polizeilichen Beschlagnahme einer noch nicht veröffentlichten theoretischen Auseinandersetzung mit der Staatsform der parlamentarischen Demokratie und der globalisierten Verschleißwirtschaft.
Meine Überlegungen hatte ich zusammengefasst unter dem Titel:
"Erstes Manifest zur Verwirklichung der Rational Pragmatischen Sozialhierarchie"  
Die in diesem Programm enthaltenen Punkte mussten zwangsläufig den Interessen der global herrschenden kapitalistischen Mächte zuwiderlaufen.
Als es mir in den folgenden sieben Jahren gelang, gegen die staatlichen und überstaatlichen Interessen eine straff geführte Organisation im Rahmen gesetzlicher Legalität aufzubauen, schien für die finsteren Mächte das Maß der Duldung vollgelaufen zu sein. Der Bundesinnenminister musste mit Hilfe manipulierter Beweismittel ein Organisationsverbot verfügen.
Doch das war den finsteren Mächten noch nicht genug. Ich sollte am 30. Januar 1980 auch persönlich physisch durch ein Sondereinsatzkommando der GSG 9 liquidiert werden. Die vorgeplante Tötung scheiterde nur an meiner Geistesgenwart und meinem unerwartetem Verhalten im Augenblick der Erstürmung meines Schlafzimmers.     
Noch im gleichen Jahr verlegte ich meine Aktivitäten außerhalb des Geltungsbereichs bundesdeutscher Gesetze in den Libanon, um mich an der Seite der fortschrittlichen palästinensischen Kräfte als Militärperson nützlich zu machen.
Das wiederum hat wohl bei den finsteren Mächten noch größere Besorgnis ausgelöst, als meine, mit dem Verbot abgeschlossene, organisatorische Tätigkeit in Deutschland
Deshalb musste so oder so eine Endlösung für den ketzerischen Hoffmann gefunden werden
Das nur durch geheimdienstliche Aktivitäten mögliche Oktoberfestattentat brachte schließlich das erwünschte Ergebnis. Und zwar insofern, als man es verstand, durch diverse, von den polizeilichen Ermittlungsbehörden nicht nachprüfbare, geheimdienstliche „Mitteilungen“ eine auf die WSG gelenkte Scheinspur zu erzeugen. Diese künstlich erzeugte Scheinspur war zwar, zum Glück wieder einmal auf Grund meines antizyklischen und deshalb falsch berechneten Verhaltens bereits am ersten Tag nach dem Attentat wieder vollkommen entwertet, konnte aber bis zum heutigen Tag als politisches Kampfmittel sehr erfolgreich gegen mich benutzt werden.
Obwohl die Behörden das gegen mich in Gang gesetzte Ermittlungsverfahren eingestellt hatten, und trotz den zwei Jahre anhaltenden, emsigen Bemühungen, keinen Verdacht gegen mich begründen konnten, fuhren Journalisten, linke Autoren und Antifa-Aktivisten über vierzig Jahre hinweg damit fort, eine sachlich nicht begründbare massive Verdächtigungskampagne gegen mich zu führen.
Auch der damals unbedeutende Antifa-Aktivist Ulrich Chaussy sah seine große Stunde gekommen. Jahrzehntelang war er mit beachtlichem Erfolg bemüht, sich mit Vorträgen und Traktaten an meiner Person zu profilieren.
Sein ganz persönlicher, geradezu zwangsneurotisch anmutender Wille, mich zu vernichten, steuert nun seinem vorläufigen Höhepunkt entgegen.
Es gelang ihm, Produzenten zu finden, die seine Wahnvorstellungen unter dem Titel „BLINDER FLECK“ filmisch umzusetzen bereit waren.
Es handelt sich um einen „Dokumentarfilm“ über das Oktoberfestattentat mit nachgestellten Szenen.
Was Ulrich Chaussy szenisch durch Schauspieler nachstellen lässt, ist jedoch nur der Spiegel seiner unqualifizierten Verdachtstheorien.
Obwohl er den Abschlussbericht der Generalbundesanwaltschaft zum Oktoberfestattentat kennt, und sehr gut weiß, dass sich niemals ein Verdacht gegen mich begründen ließ, geht er so weit, meine Person durch einen Schauspieler als üblen verbrecherischen Unhold darstellen zu lassen.
Das ist der „Triumph des Willens“. Chaussys Beharrlichkeit hat seinem, mit den Interessen der finsteren Mächte gleichgeschalteten Willen zur Vernichtung meiner Person zu einem großen Erfolg verholfen.

Respekt! Aber nur für seine Beharrlichkeit, für sonst nichts.
Dabei hätte Ulrich Chaussy eingedenk seiner eigenen zwielichtigen Vergangenheit guten Grund, etwas leiser zu treten. Anfang der siebziger Jahre hat Ulrich Chaussy in einem Schwabinger Milieu verkehrt, in dem sich marxistische Terrorbanden gebildet hatten. Von diesen linken Terrorbanden sind eine Reihe judenfeindlicher Handlungen ausgegangen, bis hin zu Brandanschlägen. Ulrich Chaussy war damals im Zusammenhang mit seinen marxistischen Spezeln in den Fokus der Ermittler geraten. Aus welchem Grund er schließlich nur als unbedeutende Randfigur eingestuft wurde und weiter nichts Beweisfähiges ermittelt werden konnte, ist mir nicht bekannt. Es ist auch ziemlich egal. Allerdings wäre interessant zu wissen, wie es Ulrich Chaussy gefallen würde, wenn ich in seiner unrühmlichen Vergangenheit herumstochern und wohlfeile Verdachtstheorien entwickeln würde?
So könnte man sich eingehend mit der Frage beschäftigen, warum sich linksradikale Aktivitäten gegen Juden gerichtet haben? Was scheinbar paradox ist, wird erklärbar, wenn man davon ausgeht, das Ziel könnte die Zuordnung der Verbrechen zum rechten Lager gewesen sein.

Er hat Glück. Ich bin nicht daran interessiert.

Karl-Heinz Hoffmann     26.08.2013

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.




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OFFENER BRIEF
AN DIE OPFER DES WIESENATTENTATS


Mir ist klar, dass Sie alle an der Aufklärung des Oktoberfestattentates interessiert sind. Viele von Ihnen werden die von Chaussy und RA Dietrich verbreiteten Mutmaßungen zur Täterschaft glauben.
Ich habe schon vor längerer Zeit Herrn RA Dietrich angeboten, alle Fragen zum Oktoberfestattentat im Angesicht der von ihm anwaltschaftlich vertretenen Opfer zu beantworten, soweit es die gegen mich und letztendlich gegen Gundolf Köhler gerichteten Verdächtigungen betrifft.  
Doch da kam nichts. Immer wieder nur die ständige Wiederholung längst sachlich widerlegter Stereotypen.
Ich rufe Sie hiermit zu einem Podiumsgespräch auf. Jeder kann mir seine Fragen stellen. Ich bin sicher, dass Sie im Anschluss an das Gespräch nachdenklich werden.
Das Podiumsgespräch könnte bei mir im Schloss Ermreuth in ruhigem gesichertem Rahmen stattfinden. Es würde aus Rechtsgründen per Video aufgezeichnet.
Ich bin auch bereit, nach München oder einen anderen beliebigen Ort zu kommen, wenn Sie einen Versammlungsraum bereitstellen.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich grundsätzlich genauso an der Aufklärung des Attentates interessiert bin wie Sie.
Wenn ich mir auch sicher bin,und auch zahlreiche Indizien dafür nennen kann, aus welcher Richtung das Verbrechen kam, so kann ich es doch nicht streng beweisfähig machen, wohl aber kann ich vernünftig nachvollziehbar erklären, aus welcher Richtung es garantiert nicht kam.
Genauso würde ich auch jeder Antifa-Gruppe zur Diskussion zur Verfügung stehen.
Ihre Antworten erwarte ich per E-Mail.


gez. Karl-Heinz Hoffmann     21.08.2013



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„BLINDER FLECK“
Film über das Oktoberfestattentat

Ein paar ignorante Wichtigtuer dürfen sich wieder einmal auf meine Kosten profilieren.
Es ist die große Stunde des antifaschistischen Großinquisitors Ulrich Chaussy.
Auf seine Anregung hin wurde ein Film zum Oktoberfestattentat gedreht. Was die Tatsachen nicht hergeben, soll nun in bewährter Manier als Mischung von Originalaufnahmen und mit Schauspielern nachgestellten Szenen erreicht werden.
Es geht um nichts anderes, als von den Spuren, die zu den wahren Tätern führen könnten, abzulenken. Ein seit Jahren bewährtes Rezept.
Natürlich muss ich den Part des Bösen übernehmen.
Dabei sind die verleumderischen Propagandisten zu feige, sich einem Podiumsgespräch mit mir zu stellen.


Karl-Heinz Hoffmann        21.08.2013



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Junge Welt
Wochenendgespräch   

(Neue Erkenntnisse zum Oktoberfestattentat:   http://www.jungewelt.de/2013/04-13/061.php)


„Die Bombe war so gebaut,
dass der Täter mit in die Luft fliegt.“  


Mein Kommentar:

Wenn das so war, dann dürfte auch klar sein, dass Gundolf Köhler eben nicht der „Täter“ war, sondern nur das Werkzeug finsterer Mächte, ohne sich dessen bewusst zu sein. Er war nichts weiter als der kaltblütig geopferte Kaporeshahn.

Zu den Hintergründen des Oktoberfestattentates gibt es jetzt neue Erkenntnisse:

Andreas Kramer, der Sohn eines hochrangigen Geheimdienstagenten packt aus.
Man könnte seine Erzählungen als Erfindungen eines notorischen Wichtigmachers abtun, aber so einfach sollte man die späten Enthüllungen doch nicht nehmen. Immerhin hat Kramer seine Angaben vor einem Luxenburgischen Kriminalgericht mit einem Eid bekräftigt.

Andreas Kramer beantwortet die Frage nach einer möglichen Verbindung seines Vaters zur „Wehrsportgruppe“ im Allgemeinen und hinsichtlich meiner Person im Besonderen mit der aufschlussreichen Bemerkung: „Mein Vater hatte Gundolf Köhler angesprochen. Auch den Chef  der Truppe Karl-Heinz Hoffmann selbst. Der wollte nichts mit der Nato zu tun haben und hätte sicher einen Riesenärger bereite, wenn er das herausbekommen hätte.“

Was bedeutet das?
Wenn mich ein Agent der Dienste angesprochen haben sollte, ohne erkennen zu lassen, in wessen Auftrag er handelt, kann ich das weder dementieren, noch bestätigen, denn jeder beliebige Gesprächspartner könnte sich ja unter falscher Flagge angewanzt haben.
Vielleich habe ich im Lauf der Jahre mit dutzenden Agenten der verschiedensten Coleur geredet, ohne es zu wissen?
Wichtig scheint mir aber die Bemerkung zu sein, dass mit einem „Riesenärger“ zu rechnen gewesen wäre, wenn ich von Attentatsplänen erfahren hätte. Diese Einschätzung war vollkommen richtig. Natürlich hätte ich sofort bei der Polizei Anzeige erstattet, wie jeder normale Bürger.    
Aus diesen Schilderungen wird auch deutlich, dass die WSG niemals im Sinne von etwaigen „Gladio“ Unternehmungen engagiert gewesen ist.
Mit einem derartigen Ansinnen bei mir vorzusprechen, hätte zwangsläufig ein Fiasko für die Geheimdienste werden müssen.
Dass ich mit der NATO nichts zu tun haben wollte, musste ja schon deshalb klar sein, weil ich den Dienst in der Bundeswehr aus Gewissensgründen verweigert habe. Da müsste ein Geheimdienstagent schon sehr dämlich gewesen sein, wenn er ausgerechnet von mir Unterstützung für die grundsätzlichen Belange der NATO, oder gar für ein Sprengstoffverbrechen erwartet hätte.
Ebenso war meine Abneigung gegen jede Spielart demokratischer Ordnungen mindestens schon seit 1974 in sämtlichen Geheimdienstetagen bekannt. (Siehe Verfassungsschutzberichte) Die gelegentlich kolportierte Vermutung, ich hätte Franz Josef Strauß „an die Macht bomben“ wollen, muss daher jedem vernünftigen Menschen als sinnentleert erscheinen.

Ich kann den Wahrheitsgehalt der Kramer‘schen Erzählungen nicht einschätzen, aber es ist nicht zu übersehen, dass sie sich inhaltlich mit meiner von Anfang an gehegten Verdachtstheorie hinsichtlich der Oktoberfest-Ereignisse vom 26.September 1980 durchaus decken.
Entweder hat Kramer fleißig Fakten gesammelt, dann eins und eins richtig zusammengezählt und anschließend alles zu einer interessanten, vermarktungsfähigen Story verarbeitet, oder er sagt die Wahrheit.
Egal ob Story oder seriöse Erkenntnis.
Nach meiner Überzeugung war das Oktoberfestattentat auf jeden Fall ein geheimdienstliches Machwerk und Gundolf Köhler nicht der Täter sondern das Opfer.

Karl-Heinz Hoffmann    15.04.2013

Im Übrigen meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.
Der Weg dorthin führt über die Verweigerung des Nichtigen.



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Guten Tag,
ich bin der Weihnachtsmann

SdV-Gespräch: Wollte der BND Karl-Heinz Hoffmann anwerben?

SdV:
Herr Hoffmann, in „Junge Welt“ (vom 13.04.2013: http://www.jungewelt.de/2013/04-13/003.php) behauptet Andreas Kramer, sein Vater Johannes Kramer, Offizier des „Bundesnachrichtendienstes (BND)“, habe um das Jahr 1980 Ihnen gegenüber ein Angebot zur Zusammenarbeit mit dem BND unterbreitet. Trifft diese Behauptung zu, gab es 1980, davor oder danach ein Angebot an Sie vom BND?

Hoffmann:

Ob Herr Kramer mich irgendwann angesprochen hat kann ich bei der Vielzahl der Leute, die mich früher zu WSG Zeiten aufgesucht haben, nicht sagen. Denn wenn er bei mir gewesen sein sollte, dann bestimmt nicht unter seinem richtigen Namen.Wenn eine fremde Person auftaucht und sagt: „Guten Tag, ich bin der Weihnachtsmann“, dann denkt man ja nicht sofort an einen Geheimdienstoffizier.Wenn ich ein Foto von Kramer senior hätte, könnte das vielleicht weiter helfen.Ich denke, es ist ziemlich weltfremd, anzunehmen, es könnte jemand vom Geheimdienst kommen, sich als Agent offenbaren und anfragen, ob man nicht vielleicht mal Lust hat bei einem Massaker an unschuldigen Volksgenossen mit zu wirken.Und deshalb glaube ich auch, dass Köhler zwar von den Diensten benutzt worden ist, aber ohne zu wissen, wofür er auserwählt wurde. Wer will sich schon gerne freiwillig in die Luft sprengen lassen? Nach allem was sich aus dem Abschlussbericht des Generalbundesanwalts herauslesen lässt, muss der tödliche Sprengsatz ferngezündet worden sein.Das ist das eine. Ich könnte das noch detailliert begründen. Das andere ist die Tatsache, dass es die WSG ab dem 30. Januar 1980 nicht mehr gegeben hat. Ab Frühjahr 1980 war ich im Libanon engagiert und nur sporadisch zu Kurzbesuchen in Deutschland.Ab Sommer 1981 war ich wegen des Libanonprojektes für die nächsten achteinhalb Jahre im Gefängnis. Damit erübrigt sich die Frage, ob ich in der Zeit nach 1980 von Kramer angesprochen worden sein könnte. Als BND- und Nato-Partner war ich ganz sicher die ungeeignetste Person die man sich denken kann, und im Übrigen wäre ich dann wohl kaum so lange eingesperrt worden.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Geheimdienst im Zusammenhang mit Tötungsdelikten jemand anderes zur Tatauslösung einsetzt, als einen (in der Regel mehrere) professionelle Killer aus den eigenen Reihen. Das war so in Dubai, bei der Eichmann-Entführung, bei den Ermordungen der palästinensischen Veteranen vom Schwarzen September, bei den Morden im Iran an mehreren Atomphysikern und beim Mord an Uwe Barschel.Dabei gehört es auch zu den Gewohnheiten der Dienste, ihre Aktionen jemand anderem aufzubürden.

SdV:
Das leuchtet mir alles ein, dass beispielsweise ein Geheimdienst nicht an eine Zielperson herantritt und sich gleich im ersten Gespräch mit echtem Namen, tatsächlichem Organisationsnamen und geplanten Bombenanschlägen offenbart. Aus einem Interview von Claus Nordbruch mit dem vor Jahren als VS-Agenten enttarnten Tino Brand wissen wir, dass dieser vom Thüringer VS in der ersten Kontaktaufnahme nicht mit „Ich bin der Herr Sowieso vom Thüringer Verfassungsschutz, möchte Sie Herr Brand anwerben“ angesprochen wurde, sondern man stellte sich mit „Thüringer Innenministerium, wir wollen mit Ihnen, Herr Brand,  reden“ vor. Für jedes Gespräch gab es eine kleinere Geldsumme, irgendwann hieß dann das „Thüringer Innenministerium“ „Thüringer Verfassungsschutz“, Tino Brand wurde als Agent angeworben. Auf Ihr Fallbeispiel übertragen bedeutet dies, es könnte sich der Herr Kramer senior ca. 1980 oder ein oder zwei Jahre davor bei Ihnen gemeldet haben unter einem Vorwand – eventuell als Journalist oder Interessent der WSG, dann hatte er Ihnen gegenüber vielleicht ein Gedankenspiel unterbreitet, in einem „nationalen deutschen und europäischen Netzwerk“ mitzuarbeiten, das gegen einen „kommunistischen Umsturz“ ausgerichtet sei. Sollte die Behauptung von Kramer junior stimmen, dann hätte dessen Vater mit Ihnen deutlich über NATO-Zusammenhänge gesprochen und sie hätten eine Zusammenarbeit mit der NATO abgelehnt. Können Sie sich an einen derartigen Gesprächsgegenstand nicht erinnern?

Hoffmann:
Ich erinnere mich nur an einen Besuch von zwei Herren vom Verfassungsschutz, die sich aber zu erkennen gaben. Es dürfte 1975 gewesen sein. Jedenfalls war das noch zu der Zeit als wir noch im Almoshofer Schloß wohnten. Das Gespräch war sehr kurz. Keine zehn Minuten. Ich habe der Sache keine besondere Bedeutung beigemessen. Es war das Übliche, das wohl jeder gesellschaftlich Tätige irgendwann einmal erlebt. Einfach die Frage nach möglicher Zusammenarbeit. Das heißt, behilflich sein bei der Informationsbeschaffung. Das war aber nur grundsätzlich gemeint, ohne irgendwie konkret zu werden. konkrete Angebote wurden nicht gemacht. Ich lehnte höflich ab. Danach habe ich nie mehr etwas von ihnen gehört.
Es ist nicht unmöglich dass man meinen politischen Standort auskundschaften wollte, aber daraus zu schließen, ich sei für die Dienste als Zielperson hinsichtlich einer NATO-Zusammenarbeit in Frage gekommen, ist abwegig. Ich hätte noch nicht einmal um den Preis der staatlichen Legalisierung und Förderung der WSG auch nur den kleinen Finger gerührt, um der NATO im weitesten Sinne behilflich zu sein.Ich habe aus Gewissensgründen den Dienst in der Bundeswehr verweigert. In meinem 1973 erschienen Gedichtband finden Sie mehrere NATO-kritische Bemerkungen; zum Beispiel auf Seite 6:
„Die mit wahrhaft faustischer Tücke durch unsere ehemaligen Kriegsgegner herbeigeführte politische Situation, den Deutschen aus München, Hannover oder Hamburg Deutsche aus Leipzig, Berlin und Weimar angriffsbereit Gewehr bei Fuß gegenüber zu stellen, ist die unwürdigste und unerträglichste, die es für eine Kulturnation geben kann.“Seite Sieben unter Überschrift für Wehrdienstverweigerer; letzter Vers von 3:
„Letzten Endes soll wir sterben
fremden Mächten zum Profit
Lasst Euch raten, deutsche Männer
machts wie wir, macht niemals mit!“
Im Übrigen, man redet immer von der NATO. Wenn man dafür den Begriff CIA einsetzt,  kommt man der Sache näher.
Von alledem abgesehen sind die Kramer-Enthüllungen hinsichtlich der angeblichen Zielstellung des Komplotts nicht logisch nachvollziehbar. Angeblich hätte das Attentat Franz Josef Strauß politischen Nutzen bringen sollen. Und zwar insofern, als er es den Linken in die Schuhe schieben wollte, sollte oder gekonnt hätte. Wäre das so geplant gewesen, dann hätte man als Kaporeshahn einen Mann einsetzen müssen, der zur linken Szene zuordenbar sein musste. Nicht Köhler, bei dem klar war, was der Nadis-Computer zu seiner Person ausspucken würde. Es sei denn, man hätte erwartet, dass Köhlers tatsächliche Zusammenarbeit mit der Partei DIE GRÜNEN herausgearbeitet werden sollte. (Siehe dazu den Abschlussbericht des  Generalbundesanwalts und mein Buch: DIE OKTOBERFESTLEGENDE.) Köhler wird in den Medien als „Rechtsextremist“ und „Neonazi“ bezeichnet. Das war er mit Sicherheit nicht. Die Ermittlungsbehörden haben tatsächlich, trotz fleißigem Bemühen keine Hinweise darauf gefunden. Die Zusammenarbeit mit den Grünen ist jedoch einwandfrei beweisfähig ermittelt worden.Ich bin überzeugt, dass das Attentat mit Strauß und dessen Machtstreben überhaupt nichts zu tun hatte. Das ist eine vom „Spiegel“ in die Welt gesetzte politisch motivierte These ohne Tatsachenhintergrund.
Zu bedenken ist auch: Man kann zu Strauß stehen wie man will. Ich mochte den Mann nie, weil er den Amerikanern das Kraut vom Arsch gefressen hat, aber ich möchte ihm doch nicht die Rücksichtslosigkeit unterstellen, seine politischen Machtgelüste mit Hilfe von Massenmord verfolgt zu haben.

SdV:
Denkbar ist auch, dass Kramer junior tatsächlich vor in etwa 30 Jahren von seinem Vater über BND-Operationen informiert wurde, er aber nur lückenhafte Informationen aus zweiter Hand besitzt, manches davon schlecht in Erinnerung hat, deshalb unbewusst Informations- und Erinnerungslücken mit eigenen Interpretationen auffüllt. Wenn also Kramer junior gegenüber „Junge Welt“ erklärt: „Mein Vater hatte Köhler und andere angesprochen. Auch den Chef der Truppe, Karl-Heinz Hoffmann selbst. Der wollte aber nichts mit der NATO zu tun haben und hätte sicher einen Riesenärger bereitet, wenn er das herausbekommen hätte.“ So könnte die Aussage, dass auch Sie, Herr Hoffmann, direkt von Kramer senior angesprochen wurden, eine Interpretation bzw. Mutmaßung von Kramer junior sein. Weil Kramer senior von Ihrem Profil her wusste, dass Sie ein unbelehrbarer NATO-Gegner sind, hatte der BND Sie selbst gar nicht angesprochen, aber möglicherweise Köhler. Bei Ihnen, Herr Hoffmann, ahnte wohl der BND, dass Sie im Falle eines Anwerbeversuchs einen „Riesenärger bereiten“, weshalb man dann doch von einem Anwerbungsversuch absah.

Hoffmann:
Hinsichtlich des Oktoberfestattentats von 1980 ist noch der Sprengsatz bemerkenswert. Es ist davon auszugehen, dass Gundolf Köhler nicht wusste, dass er in den Wirkungsbereich einer Bombe gelockt wurde. Demzufolge hat er sie auch nicht gebaut.Man hat auch bei Köhler zu Haus nichts gefunden, was zu dem Schluss zwingen würde, er müsse die Bombe gebaut haben.Kramer junior hat ausgesagt, dass sein Vater die in München verwendete Bombe selbst gebaut habe. Dazu meinte eine Journalistin, deren Name nichts zur Sache tut, es sei unwahrscheinlich, dass sich ein hoher Offizier mit dem Bau der Bombe befasst habe.
Da frage ich: Wer hat die Stauffenberg-Bombe gebaut? Das waren wohl die Herren Offiziere selbst. Sie werden kaum einen Gefreiten mit einer so delikaten Sache betraut haben. Warum ich davon ausgehe, dass der Sprengsatz in München fern gezündet wurde: Die Experten der SOKO-Theresienwiese haben keine Teile eines Zünders gefunden.Ein selbst gebauter Zündmechanismus, meist unter Benutzung einer Uhr, einer Batterie und einer Sprengkapsel hätte gefunden werden müssen. Geheimdienste sind in der Lage, Zünder aus nicht metallischem Material zu bauen, die sich bei der Detonation selbst vollkommen zerstören, ohne Beweise zu hinterlassen. Für Köhler dürfte das kaum möglich gewesen sein.Diese Möglichkeit wollten die LKA-Experten aus naheliegenden Gründen nicht annehmen. Sie stellten fest, dass die Art des Zündmechanismus nicht zu ermitteln sei.Dann stellten sie gemäß ihren politischen Vorgaben eine ziemlich dämliche Theorie in den Raum, die geeignet sein sollte, den Verdacht auf Köhler als Bombenbauer und Täter zu stützen.Sie meinten, da nichts gefunden wurde, müsse der Sprengsatz wohl mit einer Zündschnur gezündet worden sein. Diese könnte defekt gewesen sein und „durchgeschlagen“ haben. Einen größeren Unsinn hört man selten.Eine Zündschnur besteht aus Pulver mit einer bitumierten Baumwollfadenwicklung.Sie brennt langsam ab. Das „Durchschlagen“ ist so selten wie ein Sechser im Lotto und kann höchstens auf ein paar Zentimetern geschehen. Wie lang oder wie kurz soll die Zündschnur gewesen sein? Köhler hatte bei der Bundeswehr einen Sprengmeisterlehrgang gemacht. Er war sicher kein Neonazi, aber ein Mann mit großem Fachwissen im Bezug auf Explosivstoffe. Es war sein Steckenpferd.Er hätte eine Zündschnur von einigen Metern verwenden müssen, um rechtzeitig aus dem Wirkungsbereich der Bombe zu kommen.
Kann man sich vorstellen, dass jemand auf einem belebten Rummelplatz ein paar Meter Zündschnur aufrollt?
Und warum sollte er nach dem Zünden nochmal zum Papierkorb gegangen sein?
Die Schnur müsste extrem kurz gewesen sein, denn Köhler soll ja bei der Detonation unmittelbar vor dem Papierkorb gestanden sein, in dem die Bombe versteckt war. Dann müsste ihm aber klar gewesen sein, dass er mit in die Luft fliegt. Es gibt aber in den Akten keinerlei Hinweise auf etwaige Selbstmordabsichten.Aber das Wichtigste ist der Umstand, dass weder an der Leiche Köhlers noch sonst irgendwo im Umfeld der Explosion Fasern einer Zündschnur gefunden wurden. Die hätte man aber auf jeden Fall finden müssen, wenn eine Zündschnur im Spiel gewesen wäre.
All dies zeigt mir, dass der abscheuliche Massenmord auf der Theresienwiese auf das Konto von Geheimdiensten geht.

SdV:
Sehr geehrter Herr Hoffmann, vielen Dank für das interessante Gespräch.

Die Fragen stellte Jürgen Schwab.

Siehe auch:
http://karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html


Mein Kommentar dazu:
Von möglichem Verdacht
entlastet?


Seit über 32 Jahren wird versucht, mich und die ehemalige WSG für das Oktoberfestmassaker verantwortlich zu machen. Die juristisch und sachlich nicht begründbaren Verdachtstheorien werden im Sinne der politischen Interessen, der Antifa und der aus unterschiedlichen Parteien bestehenden Regierungskamarilla bis auf den heutigen Tag  genüsslich ausgeschlachtet. Dahinter stehen, höhnisch feixend, die ausländischen Dienste.
Die ersten Verdächtigungen hat der damalige Generalbundesanwalt Rebmann zu verantworten. Schon am Tag nach dem Attentat auf der Theresienwiese war er ins Bild gestiegen und hatte seine vorschnell gefasste Verdachtstheorie verkündet. Eine Theorie, die auf dubiosen Geheimdienstmitteilungen aufgebaut war und schon nach 48 Stunden von den Ermittlungsbehörden als falsch erkannt worden war.
Mit der Einleitung und - trotz dieser Erkenntnisse - Aufrechterhaltung eines gegen mich gerichteten Ermittlungsverfahrens haben sich damals die verantwortlichen Richter und Staatsanwälte eindeutig eines Verbrechens der „Verfolgung Unschuldiger“ strafbar gemacht.
Erst nach zwei Jahren wurde das Verfahren eingestellt, weil  kein Verdacht begründet werden konnte. Man hatte noch nicht einmal so viel in der Hand, um mich auch nur ein einziges Mal zu einer Vernehmung vorladen zu können.
Der politisch rechts stehende Jürgen Schwab spricht in der Internetplattform „Sache des Volkes“ in seinem Kommentar zum Interview unter Bezugnahme auf die jüngsten Kramer-Enthüllungen von „einer weitgehenden Entlastung“,  lässt aber gleichzeitig erneut Verdachtsmomente anklingen. Konnte oder wollte er meine Interview-Antworten nicht richtig interpretieren?

Auszug aus dem Schwab-Kommentar:

Andreas Kramers Bericht klingt für mich glaubwürdig. Hoffmann ist somit in dieser Angelegenheit von einem möglichen Verdacht weitgehend entlastet. Allerdings hätte er bislang zur zeitgeschichtlichen Aufklärung der „Stay Behind“-Strategien der NATO mehr beitragen können, hätte er in den letzten Jahren den damaligen Anwerbeversuch des BND öffentlich gemacht. Hätte, hätte, Fahrradkette! Aber Hoffmann hat immer noch die Möglichkeit zu dem gescheiterten Anwerbeversuch, sollte er 1980 stattgefunden haben, Stellung zu beziehen.

(Ende des Kommentars)

Er meint, ich hätte ja immer noch die Möglichkeit, zu einem gescheiterten Anwerbeversuch des BND Stellung zu nehmen.
Habe ich nicht klipp und klar erklärt, dass es 1980 keinen solchen Anwerbeversuch durch den BND gegeben hat? Der Umstand, dass ich Mitte der siebziger Jahre erfolglos von zwei Beamten des Verfassungsschutzes, ohne konkret zu werden, angesprochen worden war, ist nicht so ohne weiteres als Anbahnungsversuch des BND zu werten. Wie soll ich Stellung nehmen, zu einer Begebenheit, die nur in den Gehirnen der ewigen „Mutmaser“ aber nicht in der Realität stattgefunden hat?
Und was bringt Herrn Schwab zu der Überlegung, ich könnte einen Beitrag zur Aufklärung der „Stay-Behind-Strategien“ der NATO leisten? Soll ich mich an der allgemeinen Wichtigtuerei, sowohl von links als auch von rechts, beteiligen, indem ich über etwas rede, wovon ich keine Kenntnis habe? Ich weiß nichts Beweisfähiges über das Gladio-Phänomen. Ich habe eine persönliche Meinung dazu, die natürlich nicht mehr als nur eine Meinung sein kann:
Ich glaube nicht an das Vorhandensein von Gladio-Gruppen außerhalb der regulären Truppen auf bundesdeutschem Boden für den Zeitraum von 1970 bis 1980.
Jedenfalls nicht in der Form von irregulären militanten Gruppe, die von der Nato unterstützt und mit Waffen versorgt worden sein sollen. Für diese Annahme habe ich Gründe.
Die Behauptung, in Deutschland habe der BDJ (Bund Deutscher Jugend) als Gladio-Gruppe fungiert, ist nicht beweisfähig nachprüfbar. Der BHJ (Bund Heimattreuer Jugend) wurde bereits im Jahre 1953 in der BRD verboten. Das spricht nicht gerade dafür, dass diese Organisation den Schutz und die Unterstützung unserer Besatzungsmächte genoss. Es hat aber keinen Sinn, mit mir über etwaige geheime Gruppierungen zu reden, deren Aktivitäten in eine Zeit fallen, als ich noch gar nicht in meine Geburtsstadt Nürnberg in der Bundesrepublik zurückgekehrt war. Ich kam erst im Herbst 1953 als damals Sechzehnjähriger nach Westdeutschland.
In den späteren Jahren wurde nichts über eine etwaige Organisationstätigkeit des verbotenen BHJ bekannt. Die Vermutung, der BHJ könnte seine Aktivitäten (wie auch immer die vor 1953 gewesen sein mögen) als zusammengehaltene Organisation bis in die Siebziger und Achtziger Jahre fortgeführt haben, ist  derselbe blödsinnige Verdacht, wie man ihn auch hinsichtlich der seit 1973 organisatorisch aufgebauten WSG zu konstruieren versucht. Wenn die Alliierten nach 1945 ein Interesse an „Gladio-Einheiten in Deutschland gehabt haben sollten, (was durchaus naheliegend erscheint) dann war dieses Interesse mit Sicherheit im Jahre 1953, spätestens aber nach der Gründung der Bundeswehr, erloschen, andernfalls hätte das Organisationsverbot von den deutschen Behörden nicht ausgesprochen werden können. Organisationen an deren Vorhandensein die ehemaligen Feindmächte ein Interesse haben, können von unseren Polit-Marionetten nicht liquidiert werden.
In Italien und in den Benelux-Staaten mag das über die Jahrzehnte hinweg anders gewesen sein. Das hängt unter anderem auch damit zusammen, dass die dortigen Rechtsextremisten sehr stark katholisch geprägt sind. Eine weitergehende Begründung will ich dem Leser vorläufig ersparen. Jedenfalls ist der „Gladio-Entdecker“ Daniele Ganser, der die Gladio-Geschichten großzügig marktgerecht aufbereitet hat, kein ernst zu nehmender Historiker, weil seine Ermittlungsmethoden äußerst fragwürdig sind.


Soviel für Heute

Karl-Heinz Hoffmann          03.05.2013

Übrigens bin ich der Meinung Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.


 

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BJÖRN KÜGLER
Freier Schreiber - Freier Erfinder


Björn Kügler nennt sich „freier Schreiber“ aus Hamburg.

Unter der Überschrift EIN KURZER BLICK ZUM OKTOBERFESTATTENTAT meldet er sich in einer Internetplattform namens DENKLAND mit einer schon vor Jahrzehnten frei erfundenen Klamotte zu Wort.
Kügler kolportiert die unbewiesene Tatsachenbehauptung, wonach angeblich der Rechtsextremist Heinz Lembke, der umfang-reiche Waffenlager angelegt hatte, eine der Schlüsselfiguren im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat gewesen sein soll.
Er soll, so Kügler, die „Wehrsportgruppe Hoffmann“ mit Waffen beliefert haben.
Kügler kann für diese altbekannte, immer wieder aufgewärmte „freie Erfindung“ kein Urheberrecht geltend machen, er kolportiert nur den Unsinn anderer „freier Schreiber“.  
Das macht die Sache aber nicht besser.     
Die frei erfundene „Lembke-Story“ ist einer von vielen untauglichen Versuchen, die WSG mit dem Oktoberfestattentat irgendwie in Verbindung zu bringen.
Heinz Lembke war weder mir noch im Kreise des ehemaligen WSG-Personals bekannt.
Die WSG-Organisation war grundsätzlich nicht mit Schusswaffen oder gar Sprengmitteln ausgerüstet. Es wurden auch niemals WSG-Waffenlager gefunden.
Gegen kein einziges WSG-Mitglied wurde im Zuge des Organisations-Verbotes ein Ermittlungsverfahren wegen strafbarer Handlungen eingeleitet.
Zu keiner Zeit wurde ich selbst von den Ermittlungsbehörden zur Person Heinz Lembke befragt.
Ich könnte diese Angaben jeder Zeit auf meinen Eid nehmen.
Dem freien Schreiber Björn Kügler würde ich das nicht raten.
Würde von ihm verlangt, er solle die in schriftstellerischer Freiheit zusammengestellten Geschichten beweisfähig machen, käme er unweigerlich in Bedrängnis.  
Wenn man wirklich Licht in die Sache bringen wollte, dann gäbe es dazu die Möglichkeit.
Die angebliche Verbindung von Lembke zur WSG geht, soviel mir bekannt ist, auf die Aussage eines gewissen Raymund Hörnle zurück, der sich damals angeblich bei einer polizeilichen Vernehmung selbst als Mitglied der WSG bezeichnet haben soll. Köhler ist tot und Lembke ist auch tot. Da ist nichts mehr zu erfahren. Aber ich lebe noch und dieser Raymund Hörnle wird vermutlich auch noch leben.
Warum machen die schlauen „freien Schreiberlinge“ diesen Hörnle nicht ausfindig?
Warum wird er nicht näher befragt?
Man könnte ihn fragen, wie er seine angebliche Mitgliedschaft in der WSG beweisen will. Vielleicht muss man zuerst einmal fragen, ob er überhaupt eine dahingehende Aussage gemacht hat.
Und warum bringt niemand die dazu relevanten Vernehmungsprotokolle bei?
Warum organisiert niemand eine Gegenüberstellung mit mir und Hörnle?
Ich möchte den Mann sehen, der mir ins Gesicht sagt, er sei Mitglied in der WSG gewesen, obwohl das unzutreffend ist. Der WSG Personalbestand war nicht gerade klein, aber nicht so groß dass ich nicht wüsste, wer dabei war und wer nicht. Ohne meine Kenntnis und Zustimmung wurde niemand aufgenommen.
Ich könnte bezüglich der Lemke-Story jederzeit unter Eid aussagen, wenn mir konkrete Vorhalte gemacht werden.
Ich gehe allerdings davon aus, dass niemand die Wahrheit wissen will, weil sonst einer der letzen Bausteine der politisch nutzbaren Verleumdungstheorie zum Hintergrund des Oktoberfestattentates entwertet würde.
Warum sind die „Großinvestigatoren“ RA Dietrich, Ulrich Chaussy und Daniele Ganser noch nicht auf die Idee gekommen, die Lembke-Story sachgerecht aufzurollen? Ich will es Euch sagen. Weil sie sich allesamt mit ihren Verdachtstheorien schon vor langer Zeit festgelegt haben.
Was sollte RA Dietrich den Geschädigten des Attentats, die seine Klienten sind, sagen?
Dass er jahrelang auf der falschen Spur war?
Erwartet jemand, dass Ulrich Chaussy, um der Wahrheit die Ehre zu geben, sein Machwerk mit dem Titel „OKTOBERFEST Ein Attentat“ wegen geänderter Überzeugung vom Markt nimmt?
Nichts von alledem wird geschehen.
Es sei denn, Historiker, die sich noch nicht festgelegt haben, würden sich der Sache annehmen. Man sollte damit nicht warten bis auch ich tot bin, weil dann weiterhin alles im Bereich der Vermutungen und Möglichkeiten bleibt.

Karl-Heinz Hoffmann  03.05.2013

Übrigens meine ich Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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DIE KRAMER-STORY
Neue Sicht auf das Oktoberfestattentat


Dichtung und Wahrheit?
Dichtung oder Wahrheit?
Dichtung ohne Wahrheit?
Wahrheit ohne Dichtung?


Alles ist möglich.

Andreas Kramer, nach eigener Darstellung seines Zeichens Historiker, gibt der Weltöffentlichkeit vor einem luxemburgischen Gericht, unter anderem auch neue Einblicke in die Hintergründe zum Oktoberfestattentat.
Kramer ist Zeuge im Prozess zur „Bommeleeër“-Affäre, welcher sicher zu Recht der Jahrhundertprozess Luxemburgs, genannt wird.
Kramer behauptet, unter Eid stehend, das Oktoberfestattentat auf der Münchner Wies‘n sei vom BND organisiert und durchgeführt worden.
Wie viel davon ist glaubwürdig?
Niemand kann das sagen. Niemand aus dem von Kramer beschuldigten Insiderkreis will es bestätigen.
Aber andererseits kann auch niemand die Aussagen Kramers widerlegen.
Der damalige Geheimdienstchef Charles Hoffmann wird von Kramer schwer belastet. Natürlich streitet der rundweg alles ab. Was könnten wir sonst von ihm erwarten? Soll er so einfach zugeben, die widerlichsten Massenmorde veranlasst zu haben?

An dieser Stelle scheint mir, um Verwechslungen vorzubeugen, der Hinweis angebracht:
Charles Hoffmann ist nicht mit mir verwandt.

Nun stellt sich für uns die Frage, wie wir die Aussagen Kramers zu bewerten haben?
Zunächst fragt man sich nach dem Wahrheitsgehalt der Behauptung Kramers, sein Vater habe ihm, dem damals 17-jährigen, Einblicke in das Tätigkeitsfeld der Geheimdienste gegeben. Auf den ersten Blick erscheint das nicht sehr glaubwürdig. Aber unmöglich ist es nicht und wenn man den Faktor Alkohol mit in die Überlegungen einbezieht, dann steigt der Grad der Wahrscheinlichkeit. Im alkoholisierten Zustand hat schon mancher Geheimnisse preisgegeben, die er nüchtern gewahrt hätte.
Fazit: Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass Kramer die Wahrheit sagt.
Im Laufe der Anhörung vor Gericht behauptet Kramer, der Forstmeister Lembke, in dessen Umfeld seinerzeit Waffen und Sprengstoffdepots gefunden wurden, sei im Gefängnis von Geheimdienstagenten besucht worden. Kurz darauf fand man ihn erhängt in seiner Zelle.
Kramer meint, Lembke habe im Dienst des BND gestanden. Dieser habe gefürchtet, Lemke könnte das geheimdienstliche Terrornetz auffliegen lassen. Deshalb habe man ihn zum Schweigen gebracht.
Mir liegen die Aussagen eines Mannes vor, der später  als politischer Gefangener in genau der Haftzelle untergebracht worden war, in der sich Lembke erhängt haben soll. Mein Gewährsmann beschrieb mir die Verhältnisse in jenem Gefängnis, das ihm einen rechtsstaatlich sauberen Eindruck machte. Er hält den Gedanken, Geheimdienstagenten könnten Lembke umgebracht haben, für nicht sehr wahrscheinlich.
Das gibt zu denken.
Aber andererseits geben auch die Hinrichtungen der RAF-Aktivisten im Gefängnis und Walter Kexels Tod durch Erhängen in einer Haftanstalt zu denken.
Ich kann die näheren Umstände - weder zu Kexels, noch zu Lembkes Tod nicht bewerten. Ich kann keine Vermutungen anstellen, weil mir beide Personen nicht bekannt waren.
Möglich ist alles.
Nur eines nicht, nämlich die Vorstellung, Lemke könnte Verbindungen zur WSG gehabt haben. Dass dies nicht der Fall war, ist das Einzige, was ich in diesem Zusammenhang definitiv sicher weiß!  
Das ist von den Ermittlungsbehörden auch niemals behauptet worden. Die Verbindung von Lemke zur WSG ist eine journalistische Erfindung. Hätte es auch nur die Spur einer Verdachtsbegründung gegeben, dann hätte ich ganz sicher von den Ermittlern dazu befragt werden müssen.

Bei dem Versuch, Kramers Enthüllungen sachlich nüchtern zu bewerten,
gibt es einen guten Grund, sie für wahr zu halten -
und einen ebenso guten Grund, den durchgehenden Wahrheitsgehalt anzuzweifeln.

Zum ersten Punkt:
Es fällt auf, dass Kramers Enthüllungen kein Echo in den deutschen Medien finden.
Sachlich bedeutungslose und ermittlungstechnisch widerlegte Zeugenaussagen ohne den geringsten Beweiswert werden bis zum heutigen Tag benutzt, wenn es darum geht, den niemals vernünftig begründbaren Tatverdacht gegen Gundolf Köhler und im weitesten Sinne gegen die WSG am Leben zu erhalten.
Wären die Aussagen Kramers geeignet, mich oder die WSG zu belasten, dann hätten sie jetzt einen journalistischen Tsunami in der Medienlandschaft ausgelöst.
Trotz der unbestreitbar vorhandenen Brisanz, werden Kramers eidliche Aussagen von der deutschen Presse ignoriert. Das ist hochgradig verdächtig. Nun könnte man sagen: Na ja, der Kramer der kann doch nur ein psychisch angeknackster Wichtigmacher sein. Wo kämen wir hin, wenn wir jede Aussage eines Psychopaten ernst nehmen würden?
Dazu meine ich: Im Abschlussbericht zum Oktoberfestattentat wird versucht, die Vermutung von Köhlers Täterschaft unter Bezugnahme auf die Aussagen von zwei nachweislich psychisch Kranken zu stützen. Dazu war man sich nicht zu schade.  
Eine breit angelegte journalistische Disqualifizierungs-Kampagne wäre weniger verdächtig, als das konzertierte Schweigen. Dieses Totschweigen nährt den Verdacht, Kramers Enthüllungen könnten, selbst wenn sie nicht verifiziert werden können, grob inhaltlich den Nagel auf den Kopf getroffen haben.

In einem Punkt jedoch können die Kramer-Aussagen der Verifizierung durch logisches Überdenken nicht standhalten.
Die seinerzeit vom Spiegel entwickelte Theorie, der Oktoberfestanschlag sei inszeniert worden, um Franz Josef Strauß „an die Macht zu bomben“ ist nicht vernünftig nachvollziehbar.
Wenn jemand das Attentat mit dem Ziel, linke Gruppen damit zu belasten, damit die Strauß-Partei daraus politisch Honig saugen könne, organisiert hätte, dann wäre nicht Gundolf Köhler als Medium ausgesucht worden. Und zwar deswegen nicht, weil klar war, dass Köhler im NADIS-Computer als politisch Rechtsstehender mit Kontakten zur WSG gespeichert war, sodass der erste Verdacht sofort auf die WSG fallen musste. Das war voraussehbar.
Hätte man Strauß mit dem Oktoberfestverbrechen stützen wollen, dann wäre eine Person mit Kontakten zu linken Kreisen als Medium ausgesucht worden. Denn dann wären sofort linke Kreise in Verdacht geraten.
Das Attentat war geeignet, mich aus dem Verkehr zu ziehen, unsere Zusammenarbeit mit den Palästinensern zu torpedieren und die „deutsche Rechte“ aller Sparten in den Augen der Bevölkerung politisch inakzeptabel und unwählbar zu machen. Und dieses Ziel ist erreicht worden.
Wenn es uns wirklich nur um die Wahrheit geht und nicht um billige Rechtfertigungspolemik, dann dürfen wir diesen Mangel an der Glaubwürdigkeit Kramers nicht übergehen.
Ich neige zu der Ansicht, dass Kramer den Nagel auf den Kopf getroffen hat, auch wenn einige Teilbereiche in seiner Gesamtaussage diffus erscheinen. Was er wirklich definitiv an Erkenntnissen von seinem Vater bekommen hat, wissen wir aber nicht.
http://www.jungewelt.de/2013/04-13/003.php  
 
Das Einzige worauf ich mit ruhigem Gewissen schwören kann ist die Sicherheit, dass die WSG nicht das Geringste mit dem Oktoberfestattentat zu tun hatte.

Karl-Heinz Hoffmann      17.04.2013

Übrigens bin ich der Meinung Deutschland sollte unabhängig und neutral werden.



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ULRICH CHAUSSY,
KÜCHENMEISTER DER GERÜCHTE-KOCHKUNST

Der in Antifa-Kreisen hochgeschätzte Verdachts-Journalist Ulrich Chaussy hat sich mit seiner insistierenden Verdachtsbericht-erstattung zum Oktoberfestattentat einen Namen gemacht.

Die Gelegenheit zur Profilierung bis dahin unbedeutender Kolporteure war günstig.
Ulrich Chaussy erkannte seine Chance. Seit 1980 bis zum heutigen Tag ist er krampfhaft bemüht, sich mit verleumderischen Thesen zu meiner Person zu profilieren. Dabei hat ihm der ehemalige Generalbundesanwalt Rebmann am Vormittag des Tages nach dem Wiesenattentat mit einer unverantwortlichen Presseerklärung eine willkommene Vorlage gegeben.
Darauf aufbauend, entwickelte Chaussy eine Verschwörungstheorie, die er über 30 Jahre hinweg, kontinuierlich mit frei erfundenen Tatsachenbehauptungen ungehindert ausbauen konnte.
Niemand kann den Gerüchtekoch hindern, seine geschmacklosen Gerüchte weiter brodeln zu lassen. Für das politische Establishment ist er allerdings ein wichtiger Mann. Was die Justiz nicht vermag, weil ein Unschuldiger nicht so leicht juristisch schuldig gesprochen werden kann, das können Journalisten vom Schlage Ulrich Chaussys spielend leisten. Unter Berufung auf die grenzenlose Pressefreiheit und im Wissen um den obrigkeitlichen Schutz, können Sie nach Belieben ihre ekelhaften Suppen zusammenrühren. Es kann gar nicht ekelhaft und geschmacklos genug sein.
Wenn es um Gerüchte geht, vergeht dem Volk der Geschmack nicht so schnell.     

Karl-Heinz Hoffmann    11.02.2013


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2012


„DIE UNBEKANNTE HAND“


„Ulrich Chaussy, der sich mit der Tat (Oktoberfestattentat) beschäftigt, zieht in diesem Artikel Bilanz. Für ihn steht fest, der Fall ist noch nicht gelöst.“
(Zitiert nach: Zeit-online)  

Diese Feststellung ist richtig, aber auch so ziemlich das Einzige von alledem, was er sonst noch zur Sache von sich gibt.
Niemand wird der Lösung des Falles auch nur einen Schritt näherkommen, wenn er ohne jeden Zweifel von der Täterschaft Gundolf Köhlers ausgeht.
Chaussy schreibt: „Er (Köhler) war 1977 und 1979 in der Kartei der WSG erfasst. Nach einer Notiz von Hoffmann hat er an zwei Übungen teilgenommen.“
Dass Köhler als damals 16-jähriger an zwei Geländeübungen teilgenommen hat, ist nie bestritten worden, aber daraus eine Mitgliedschaft über die Jahre hinweg bis zum Jahre 1979 abzuleiten, ist ungerechtfertigt.
Natürlich habe ich zahlreiche Adressen der unterschiedlichsten Art aufbewahrt, aber eine „WSG-Kartei“ hat es nie gegeben. Das WSG-Geschehen wurde damals, mit Ausnahme von Propagandaaktionen niemals dokumentiert.
Das in der WSG-Zeitung „Kommando“ enthaltene Foto eines WSG-Mannes, welches als Beweis für die angebliche WSG-Mitgliedschaft Köhlers immer wieder herhalten muss, zeigt nicht den eher kleinwüchsigen Köhler, sondern den deutlich fast zwei Meter großen Förster aus Hessen.  
Der stereotyp, nimmermüde vorgebrachte Hinweis auf die angebliche Mitgliedschaft Gundolf Köhlers in der WSG soll vor allem darüber hinwegtäuschen, dass der zum Massenmörder gestempelte Köhler nicht nur bei der Bundeswehr war, sondern sich längere Zeit für die Partei „DIE GRÜNEN“ engagiert hatte. Und dieses Engagement für die „GRÜNEN“ fällt genau in die Zeit seiner intellektuellen Entwicklung und Reife in den Jahren 1979 und 1980.
Damit will ich natürlich nicht sagen, dass die Nähe zu den politischen Ansichten der „Grünen“ der geistige Nährboden für eine Entwicklung zum Attentäter gewesen sein könnte. Ich will damit nur sagen, dass Köhler aller Wahrscheinlichkeit nach die ihm gewaltsam zugeordnete Tat nicht begangen hat.
Die Ermittlungsbehörden haben die Vermutung in die Welt gesetzt, Köhler müsse das Attentat allein und aus persönlicher seelischer Bedrängnis verübt haben. Die Beweisführung dafür sind sie der Öffentlichkeit schuldig geblieben. Deshalb konnten die Verfasser des Abschlussberichtes zu den Ermittlungen des Oktoberfestattentates auch nicht umhin, in der, bezüglich der WSG-Mitglieder erlassenen Einstellungsverfügung zu bemerken:
„Das Verfahren wird eingestellt, da sich ein Verdacht nicht begründen lässt und im Übrigen mangels Täterermittlung.“
Die letzten beiden Worte kennzeichnen das Ermittlungsergebnis.
Es konnte kein Täter ermittelt werden.
Der Verdacht gegen Gundolf Köhler wurde bewusst in den Raum gestellt. Allem Anschein nach, um von der einzigen erfolgversprechenden Spur abzulenken. So richtet sich der Verdacht weiterhin gegen Köhler, aber es ist eben nur ein Verdacht und kein Beweis.  
Solange die Bemühungen um Aufklärung des Verbrechens mit der Vorstellung verknüpft werden, Gundolf Köhler müsse auf jeden Fall der Täter sein, wird man in der Sache keinen Schritt weiter kommen.
Die umfangreichen Befragungen im „rechten Lager“ sind so ergiebig wie ein ausgefischter Karpfenweiher. Sie können keine Erkenntnisse bringen.
Erst wenn die Erkenntnis dämmert, dass der friedfertige, nicht braun, sondern grün angehauchte Junge aus Donaueschingen Opfer und nicht Täter gewesen ist, kann der Weg in die richtige Ermittlungsrichtung gelenkt werden.
Den Apologeten der Antifa, Chaussy, Heymann, Dietrich, Aust, Andrea Röpke, Kerstin Ködiz, um nur einige zu nennen, käme es sicher nicht gelegen, wenn das Oktoberfestattentat tatsächlich aufgeklärt werden könnte.
Für die staatstragenden politischen Instanzen der Bundesrepublik wäre es, nach meiner Einschätzung, eine Katastrophe.   

27.09.2012
Karl-Heinz Hoffmann


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ANSCHLAG AUF DIE REPUBLIK?

Der Terroranschlag auf dem Oktoberfest im September 1980 ist heute, am 24.09.2012 wieder einmal das Thema des Bayerischen Fernsehens gewesen.
Die Verdachtsjournalisten Ulrich Chaussy und Tobias Heymann hatten ihre großen Auftritte im Fernsehen.
Im Verein mit dem Opfer-Anwalt Dietrich durften sie realitätsresistent ihre, schon früher in romanhaften Veröffentlichungen zusammengebrauten Verdachtstheorien ausbreiten. Immer wieder verweisen sie auf einige Zeugenaussagen, die zur Stützung ihrer gegen mich und die Wehrsportgruppe gerichteten Beschuldigungen geeignet gewesen wären, wenn sie wahr gewesen wären. Aber das waren sie eben leider nicht. Das hatten die Ermittlungsbeamten des Bayerischen Landeskriminalamtes zähneknirschend zur Kenntnis nehmen müssen.
Wenn sich jemand selbst einer Tatbeteiligung bezichtigt, dann ist das in der Regel schwerwiegend, aber dennoch völlig wertlos, wenn mit absoluter Bestimmtheit feststeht, dass er nicht beteiligt gewesen sein kann, weil er zur Tatzeit nachweislich nicht am Tatort gewesen sein kann.
Die Verdachtsjournalisten können es nicht ertragen, dass ihre schriftstellerischen Erzeugnisse inhaltlich längst wiederlegt sind. Nach wie vor wird auf  das Foto eines uniformierten, in der Zeitschrift „Kommando“ abgebildeten WSG-Mannes verwiesen, das angeblich Gundolf Köhler darstellen soll. Man weiß genau, dass die Behauptung unwahr ist, hält aber unbeirrt daran fest.
Wer sich für die Hintergründe des Oktoberfestattentates interessiert, der sollte unbedingt das Buch „DIE OKTOBERFESTLEGENDE“ lesen.
Danach wird er wissen, in welchen Kreisen man die Attentäter nicht suchen muss.
Es war kein Anschlag auf die Republik. Es war ein widerwärtiger sadistischer Anschlag auf friedliche unschuldige Volksgenossen, der nur von Personen geplant und in Szene gesetzt worden sein kann, denen die Deutschen schlechthin verhasst sind.
Der abgrundtiefe Hass auf die Deutschen dürfte zwar nicht der eigentliche Grund gewesen sein, wohl aber die unabdingbare Voraussetzung zur Tatausführung.   

Karl-Heinz Hoffmann
24.09.2012   

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DAS OKTOBERFESTATTENTAT

Der beinharte Antifaschist Ulrich Chaussy rüttelt seit Jahren an der These von der Alleintäterschaft des medial zum Massenmörder gestempelten Gundolf Köhler, geht aber dabei von falschen Grundvoraussetzungen aus.

Chaussy, der den Fall unter anderem in dem Buch „Oktoberfest. Ein Attentat“ aufarbeitet, sieht „sein Unbehagen an der Einzeltätertheorie nach jüngsten Recherchen im Bundesarchiv noch bestärkt“. (Quelle: Wikipedia)

Soweit teile ich das Unbehagen.
Nur mit dem Unterschied, dass ich den betont heimatverbunden Gundolf Köhler nicht für das Massaker an deutschen Volksgenossen verantwortlich machen möchte. Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, der es rechtfertigen könnte, ihm die Verantwortung des Verbrechens zuzuschieben.
In der Einstellungsverfügung des Ermittlungsverfahrens, das sich perfiderweise auch zwei Jahre lang gegen mich gerichtet hatte, heißt es:
„Das Verfahren wird eingestellt, da sich kein Verdacht begründen lässt und im Übrigen mangels Täterermittlung.“
Demzufolge wurde zwar Gundolf Köhler im Abschlussbericht des GBA der Tat verdächtigt, konnte aber letztlich doch nicht beweisfähig als Täter ermittelt werden.
Köhler dürfte, ebenso wie die anderen auf der Wiesn ermordeten und verstümmelten Menschen das Opfer finsterer Mächte geworden sein.
Ulrich Chaussy, der einerseits, schon beinahe zwangsneurotisch, partout einen Zusammenhang zwischen Oktoberfestattentat und der Wehrsportgruppe herstellen möchte, bekannte andererseits, dass er überhaupt nichts weiß. Zu Pressevertretern sagte Chaussy: (Zitat)
„Wir wissen ja bis heute so gut wie nichts über den Anschlag. Nicht einmal wie die Bombe gezündet wurde, ist bekannt.“
Und weiter: „Ich kann das Psychogramm des Täters noch weniger verstehen.“ (Quelle Wikipedia)
Chaussy kann das Psychogramm des Gundolf Köhler nicht verstehen, weil es in der Tat keine vernünftig begründbaren Rückschlüsse auf die mögliche Täterschaft erlaubt, von der Chaussy aber dennoch, seinem politischen Weltbild entsprechend, ad hoc ausgeht.
Geht man objektiv und vorurteilsfrei an die Sache heran, dann ergeben sich keine gerichtlich verwertbaren Beweise für Köhlers Täterschaft. Nach allem, was über Köhler bekannt wurde, war er ein ausgesprochen Heimat verbundener Deutscher mit Liebe zu seinem Volk im Herzen. Ein Motiv für die Täterschaft lässt sich nicht vernünftig begründen.
Doch Objektivität scheint nicht gerade die Stärke des Ulrich Chaussy zu sein. Doch vielleicht liegt der Fall auch anders. Vielleicht muss man sich bezüglich der Berichterstattung fragen, welche geheimen Kräfte an den Fäden willfähriger Marionetten ziehen?
Hinsichtlich der Verantwortlichkeit im Bezug auf das  blutige  Massaker auf der Oktoberfestwiesn hat man sich die Frage zu stellen: „Wem nutzte es?“ Und wer versucht auch heute immer noch Nutzen aus dieser blutigen Scheußlichkeit zu ziehen?
Den deutschnationalen Kräften, mögen sie in ihrer Denkweise auch wenig fortschrittlich sein, könnte ein Blutbad unter den eigenen Volksgenossen niemals akzeptabel erscheinen. Wer die Täter finden will, muss sie unter jenen suchen, bei denen sich die Deutschen in vergangenen Zeiten verhasst gemacht haben.
In deutschnationalen Kreisen zu fahnden, ist die höchste Stufe der Absurdität.

Interessanter Link zum Thema Dönermorde:
http://staseve.wordpress.com/2012/11/02/die-aufklarungsunterdruckung-zu-den-nsu-geheimdienst-morden-wird-immer-krimineller/

02.11.2012

Karl-Heinz Hoffmann


Karl-Heinz Hoffmann

DIE
OKTOBERFEST-
LEGENDE

Gezielte Verdächtigungen
als politisches Kampfmittel im
"demokratischen Rechtsstaat"


331 Seiten, gebunden mit Schutzumschlag, Preis 22,80 Euro,
zuzüglich Versandkosten
Wer das Buch signiert haben möchte, muss die Bestellung über
meine E-Mail Adresse: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de
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Nun, nachdem ich mich mit der kritischen Bearbeitung der Oktoberfestlegende öffentlich zu Wort melde,
wird man sagen, na ja, er will sich halt rechtfertigen.
Und damit sagt der Volksmund endlich etwas Richtiges.
Natürlich will ich mich von dem künstlich erzeugten Verdacht befreien.
Das ist gar keine Frage und es ist mein gutes Recht.
Und ich möchte auch dem geschändeten Ansehen der ehemaligen deutschen WSG entgegen wirken und nicht zuletzt auch die ungerechtfertigte Belastung der ‚Deutschen Rechten‘, die ohne Schuld von ihren Gegnern mit einbezogen wird, obsolet werden lassen.
Karl-Heinz Hoffmann
Januar 2015


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DIE OKTOBERFESTLEGENDE RUMORT WEITER

Ich höre immer, man habe mich mit dem Attentat in Verbindung gebracht, aber man habe mir nie etwas beweisen können.
Wer das liest, meint, ich hätte mich damals vor den Ermittlungsbehörden rechtfertigen müssen. Ein konkreter Tatvorwurf ist mir seitens der Ermittlungsbehörden niemals gemacht worden.
Tatsache ist, dass das gegen mich gerichtete  Ermittlungsverfahren über zwei Jahre lang formal aufrecht erhalten wurde.
Das heißt, man hat es nicht zu dem Zeitpunkt eingestellt, als klar war, dass ich, eben so wenig wie meine ehemaligen WSG Kameraden, mit dem Verbrechen in Zusammenhang gebracht werden konnte. Das wäre spätestens am Tage nach dem Attentat gewesen. Die dem Establishment hörigen LKA-Ermittler haben damit den Massenmedien genug Zeit gegeben, um mit dem künstlich erstellten Verdacht in das kollektive Bewusstsein der Bevölkerung einzudringen und sich darin zu verfestigen.
Damit waren meine Gegner in der Tat sehr erfolgreich. Es ging darum, mich gesellschaftlich und politisch für alle Zeiten auszubremsen.
Es gibt auch nichts, womit sich ein Verdacht begründen ließe. Ich wüsste nicht womit ich mich verdächtig gemacht haben könnte. Wider besseres Wissen haben die Ermittlungsbehörden über zwei Jahre gebraucht bis sie endlich und für mich viel zu spät das Verfahren mit der Begründung, ein Verdacht sei nicht begründbar, eingestellt haben.    
Ich höre weiterhin immer den Ruf nach Wiederaufnahme der Ermittlungen. Ermittlungen gegen mich? Gegen die WSG Mitglieder? Es gab keine Ermittlungstätigkeit gegen uns. Ich bin dafür nie in Haft genommen worden. Die Staatsanwaltschaft selbst hat am Tage nach dem Attentat keinen Haftbefehl beantragt. Ich selbst habe an jenem Tage nur vor dem Ermittlungsrichter ein Statement von 5 Minuten Dauer mit Offenlegung meines Alibis abgegeben. Weiter bin ich niemals irgendetwas von den Ermittlungsbehörden gefragt worden. Niemals hat man mir einen Vorhalt zu Sache, z.B. bezüglich anderer Aussagen gemacht. Nichts, absolut nichts.
Unter anderem wurden drei Personen fleißig einvernommen, die dem persönlichen Umfeld Köhlers zugerechnet wurden. Ob zu Recht oder Unrecht kann ich nicht sagen, weil ich die Leute nicht kannte. Jedenfalls werden zwei von den befragten Personen von den Behörden als geisteskrank bezeichnet. Die eingesagten Ergebnisse waren entsprechend. Das falsche Aussagen, durch falsche Vorhalte erzeugt wurden kann ich beweisen. Erbracht hat das Ganze aber dennoch nichts.
Die Leute sollten mein neues Buch lesen, DIE OKTOBERFESTLEGENDE. Mit dieser Lektüre wären sie aufgeklärt. Journalisten und Autoren der Antifa werden natürlich weiter geifern. Sie werden jetzt den von den Behörden übrig gelassenen Beweismittelschrott aufarbeiten. Jene Verdächtigungen, die mir zu plump und töricht waren, um mich mit ihnen zu befassen. Was soll ich zu einer Person Lembke sagen, wenn ich zuvor nie etwas von ihr gehört habe? Im Gegensatz zu den zwangsneurotischen Antifa-Propagandisten rede und schreibe ich nur über Sachverhalte von denen ich Kenntnis habe.

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann
29.09.2011  


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WIE ENTARTET SIND UNSERE JUSTIZBEHÖRDEN?

Vor einem Jahr eröffneten die Justizbehörden in Gera ein Ermittlungsverfahren gegen mich. Eine großangelegte Razzia wurde inszeniert und natürlich der Presse mitgeteilt.
Da ein Verdacht nie und nimmer begründet werden kann, erstattete ich gegen die verantwortliche Richterin Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger. Etwas später blieb mir nichts anderes übrig, als erst einen Staatsanwalt und dann noch einen Generalstaatsanwalt anzuzeigen.
Trotz mehrmaliger Aufforderung verweigerte die Justiz bis zum heutigen Tag die Akteneinsicht. Das Verfahren wurde bis heute noch nicht eingestellt.
Man möchte die durch das Ermittlungsverfahren aktivierten massenmedialen Verleumdungen wohl möglichst lange wirken lassen. Was meine Person angeht, so wird die Ermittlungsakte nichts zu bieten haben außer meinen, gegen die Justizbehörden gerichteten Strafanzeigen und die dazu gehörenden untauglichen staatsanwaltschaftlichen Ausflüchte wird sich darin nichts finden.
In der Sache bin ich niemals irgendetwas gefragt worden. Mir wurde niemals ein konkreter Tatvorwurf gemacht. Keine Vorladung, keine Frage, kein Vorhalt, nichts, absolut nichts. Es gibt nichts zu ermitteln, aber das Verfahren wird formal offen gehalten.
Vergl. Die Aufsätze (zu finden unter den Menüpunkten Archiv 4 in dieser Website)
 
EIN GROSSARTIGER SCHLAG INS WASSER vom 17.10.2010
STRAFANZEIGE GEGEN FRAU RICHTERIN KROLLMANN vom 18.10.2010
NUN WIRD DOCH DER HUND IN DER PFANNE VERRÜCKT vom 12.11.2010  

Und das ist genauso wie seinerzeit bei den Ermittlungen zum Oktoberfestattentat.
Ist niemandem aufgefallen, dass im Abschlussbericht des GBA nicht ein einziger Hinweis auf eine etwa  mit mir durchgeführte Vernehmung zu finden ist? Außer einer, in wenigen Minuten abgegebenen knappen Erklärung habe ich niemals einen Beitrag zu den Ermittlungen geleistet. Niemand hat mich irgendetwas gefragt oder mir Vorhalte gemacht. Es wurde mir von niemandem ein konkreter Tatvorwurf gemacht. Gleichwohl hat man das Ermittlungsverfahren über zwei Jahre lang in der Schwebe gehalten. Mit dem massenmedial erzeugten Rufmord konnte das politische Establishment zufrieden sein.
Die Methode ist immer gleich. Die Geheimdienste bauen eine Lampe auf. Dann geben sie Hinweise dazu an die Ermittlungsbehörden. Die müssen zwangsläufig den präparierten Spuren nachgehen. Dabei kann natürlich am Ende nichts strafrechtlich Relevantes herauskommen, weil man künstlich angelegten Scheinspuren folgen musste. Die Polizei ist im „höheren“ Interesse verschaukelt worden und muss sich dann noch Unfähigkeit vorwerfen lassen, weil ihre an Tatsachen gebundenen Ermittlungen das erhoffte Ergebnis nicht erbringen konnten.  
Ich höre seit Jahren den Ruf nach Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Oktoberfestattentat. Natürlich soll sich das gegen mich und die WSG richten. Bitte schön. Ich habe nichts dagegen. Vielleicht werde ich dann auch endlich einmal zur Sache gefragt. Viel besser wäre es natürlich, wenn ich den Behörden Fragen stellen könnte. Und noch besser wäre es, wenn ich darauf wahrheitsgemäße Antworten erhielte.
Aber davon kann man nur träumen.  
Presse und Antifa-Aktivisten können ungehindert weiter mit den abenteuerlichsten Verdachtstheorien arbeiten. An der Wahrheit ist niemand interessiert. Bereits vor einem Jahr habe ich dem Anwalt der Geschädigten des Oktoberfestattentates angeboten seine Mandanten zu einer Versammlung zusammen zu rufen, bei der ich anwesend sein würde, um alle Fragen im Zusammenhang mit den Verdächtigungen zu beantworten. Er hat von diesem Angebot keinen Gebrauch gemacht. Er will sich ebenso wie die Antifa-Aktivisten Chaussy und von Heymann, um nur einige zu nennen, weiter an das von ihnen erstellte und gepflegte Klischee klammern. Was für Leute sind das? Welchen Moralvorstellungen folgen sie? Ich stelle mir oft die Frage, was ich eigentlich diesen Leuten angetan habe, dass sie mich Jahrzehnte lang mit Hass verfolgen?
Ich meinerseits kann sie nicht hassen. Es ist mir alles zu erbärmlich.

Wer mein Buch DIE OKTOBERFESLEGENDE liest und dazu Fragen hat, kann sich jederzeit an mich wenden, auch die Opfer des Attentats, als Gruppe oder einzeln. Öffentlich oder diskret, denn ich fühle mich gleichsam als Opfer, wenn auch nicht unmittelbar körperlich, so doch gemessen an den Verwundungen der Seele.

Soviel für heute
Karl Heinz Hoffmann


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DAS MACHWERK DES ULRICH CHAUSSY

Der 1952 geborene, als freier Journalist in München lebende Ulrich Chaussy hat sich intensiv mit dem Terroranschlag auf dem Münchner Oktoberfest beschäftigt.
Intensive Beschäftigung mit einem zeitgeschichtlichen Thema ist leider für sich allein noch keine Gewähr für ein sachgerechtes Ergebnis.
Journalisten bleiben auch als Buchautoren stets den journalistischen Arbeitsmethoden treu. Sie können nicht aus ihrer Haut. Ein Journalist will in erster Linie Auflagenerfolge erzielen. Er muss in die Bevölkerung hinein wittern, um ihre Grundstimmung zu erfassen und journalistisch bedienen zu können. Gleichzeitig huldigt er dem jeweiligen Zeitgeist und sichert sich so eine positive Medienkritik.
Im Gegensatz zum qualifizierten Historiker fühlen sich Journalisten eher ihrem politischen Standort, als der Wahrheit verpflichtet. Das unterscheidet sie in der Arbeitsweise fundamental. Der seriöse Historiker lässt bei der Forschung seine eigene politische Überzeugung außer Acht. Er will dem zu bearbeitenden Thema von Beginn an unbefangen gegenüber treten. Er ermittelt ähnlich wie ein nur dem Recht und der Wahrheitsfindung verpflichteter Kriminologe sachlich und objektiv ermitteln sollte, was leider auch nicht immer der Fall ist.
Zeitungsartikel sind für den Historiker nicht bedenkenlos verwendbar. Zur exakten Beweisführung eines historischen Sachverhalts sind sie weitgehend untauglich.
Am Anfang der Ermittlungen sind dem Sachbearbeiter öffentlich zugängliches Quellenmaterial und behördliche Ermittlungsergebnisse bekannt. Den Wert des Materials kann er erst nach Abschluss seiner Bearbeitung erfassen. Er sammelt zunächst so viel wie möglich an beschaffbaren Quellen, stellt aber ihre Bewertung solange zurück, bis sie verifiziert sind. Gelingt die Verifizierung nicht, wird sie der unpolitisch, fachlich sauber arbeitende Historiker nicht, oder nur unter deutlich gekennzeichneten Vorbehalten verwenden. Ein konkretes Ermittlungsziel darf er nicht vor Augen haben. Nicht selten wird er am Ende seiner Arbeit vom Ergebnis seiner Nachforschungen überrascht.
Als David Irving seine Rommel-Biografie schrieb, hatte er zuvor alle greifbaren Quellen gesammelt, die auch allen anderen, die sich vor ihm schriftstellerisch mit Rommel befasst hatten, als Arbeitsgrundlage gedient hatten. Jedoch bevor Irving  das Material bearbeitete - es war nach seinen Angaben ungefähr eine Palette Papier - ließ er es kriminaltechnisch untersuchen. Und siehe da, zwei Drittel des Quellenmaterials erwiesen sich als gefälscht oder verfälscht. Genau diese manipulierten Schriftstücke waren vorher schon von „Geschichtsschreibern“ aller Herren Länder, ohne nachzurecherchieren, als historische Fakten angesehen und literarisch verwertet worden.
Ganz anders und weit weniger seriös war die Arbeitsweise des Journalisten Ulrich Chaussy. Kein Wunder, denn Chaussy ist als engagierter Antifa-Aktivist nicht nur befangen, sondern auch politisch zielorientiert. Seine Arbeitsweise erinnert fatal an die Forschungsmethoden einer Zeit, in der frühgeschichtliche Zusammen-hänge ausschließlich von Theologen gedeutet wurden. So sollte die Archäologie nur dem Zweck dienen, die biblische Offenbarung zu bestätigen.
Man hatte ein klares Ermittlungsziel. Am Anfang stand die Offenbarung. Am Ende sollte stets die Erkenntnis stehen „und die Bibel hat doch recht“.
Das Ermittlungsziel Ulrich Chaussys war von Anfang an, nicht wie er vorgibt, einen Beitrag zur Erhellung der finsteren Hintergründe des Oktoberfestattentates zu leisten, sondern die Erfüllung eines politischen Auftrages. Am Anfang stand seine politische Überzeugung, am Ende sollte Karl Heinz Hoffmann als Täter erscheinen.  Der Kriminalkommissar Mathis vom LKA München, seinerzeit in die SOKO-Theresienwiese eingebunden, antwortete im Jahr 1985 im Nürnberger Gerichtsaal 600, anlässlich des Verfahrens zum Libanon-komplex, angesichts des erkennenden Gerichts auf die Frage meines Rechtsanwaltes Klaus Harald Bukow, zu welchem Zeitpunkt den Ermittlern der SOKO-Theresienwiese klar geworden war, dass sein Mandant Karl Heinz Hoffmann mit dem Münchner Attentat nichts zu tun habe: „Das haben wir bereits am nächsten Tag gewusst.“ Rechtsanwalt Bukow hakte nach: „Warum ist dann das Verfahren nicht sofort eingestellt worden?“ Die Antwort war schockierend: „Ich musste meine Ermittlungen danach ausrichten, Hoffmann ist der Täter.“ Weitere Kriminalbeamte äußerten sich, wenngleich weniger deutlich, in ähnlicher Weise. Wer gab das Ermittlungsziel vor? Wer verlangte, dass sich alle Ermittlungsanstrengungen auf das Ziel, mich zum Täter zu stempeln, auszurichten hatten, obwohl völlig klar war, dass weder ich noch die ehemaligen WSG Kameraden für eine Täterschaft in Frage kamen?
Die LKA-Beamten der SOKO-Theresienwiese waren bei ihren Ermittlungen an Vorgaben in Form dienstlicher Anweisungen gebunden, die sie hinderten, eine andere erfolgversprechende Spur aufzunehmen. Die zum obersten bayrischen Verfassungsschützer Dr. Langemann führende Spur sollte von der SOKO-Theresienwiese hinter dem künstlich erzeugten Nebelvorhang der totgeborenen Ermittlungen gegen die WSG Hoffmann, auf ein Abstellgleis geleitet werden.
Das über zwei Jahre währende Verschleierungsmanöver war erfolgreich. Lange bevor endlich und viel zu spät das Ermittlungsverfahren gegen die WSG Hoffmann mangels begründbarem Tatverdacht und im Übrigen mangels Täterermittlung eingestellt wurde, hatten sich nicht nur die Medien, sondern auch zahlreiche Autoren dem Thema „Oktoberfestattentat“ gewidmet. Sie alle folgten der bereits in den ersten Tagen nach dem Anschlag entstandenen Theorie zur Täterschaft.
Die bis zum heutigen Tag kolportierte Formel lautet: „Gundolf Köhler ist der Attentäter. Er war mit der WSG verbunden und Hoffmann ist sein geistiger Ziehvater, wenn nicht gar der Anstifter.“ Die Ermittlungsbehörden, die im Besitz der damals sehr schnell gewonnenen Erkenntnis waren, die besagte, dass weder ich noch irgend ein ehemaliger WSG Kamerad mit dem Attentat in Verbindung gebracht werden konnte, sahen dem Treiben der Nachrichtenkaste befriedigt zu. Der Zorn der Öffentlichkeit konzentrierte sich auf Gundolf Köhler, der wahrscheinlich nicht der Täter, sondern nur ein Opfer, und die WSG Hoffmann, die eindeutig unbeteiligt gewesen war.
Weil Hoffmann schon in der Zeit davor in professioneller Medienmanier zum Nazi gestempelt werden konnte, galt das Massaker auf der Wies‘n von Anfang an als „Nazi-Terrorakt.“ Damit glaubte man nicht nur den politischen Außenseiter samt seinen unpassenden Ideen für alle Zeiten ausgeschaltet zu haben, sondern es wurde damit auch der gesamten Deutschen Nationalbewegung ein schwer verdaulicher Brocken zugeschoben.
Der Antifa geprägte Journalist Ulrich Chaussy griff das Thema „Oktoberfestattentat“ begierig auf, denn es ermöglichte ihm, einerseits im Sinne seiner linksorientierten Überzeugung wirken zu können und andererseits versprach die Bearbeitung im volkspädagogisch erwünschten Rahmen gute Kritiken, Stärkung seiner Reputation und nicht zuletzt auch finanziellen Gewinn. Mit der nackten Wahrheit hätte weder Chaussy noch irgendjemand anderes einen Preis machen können. Chaussy kritisiert zwar in seinem Buch „Oktoberfest Ein Attentat“ die Arbeit der Ermittlungsbehörden, aber er lässt sich dennoch, wenngleich vermutlich ungewollt, indem er von der Täterschaft Köhlers und dessen angeblicher engen Beziehung  zur WSG ausgeht, vor den Karren der behördlichen Nebelwerfer spannen.
Auf ca. 250 Seiten pflegt Chaussy die Legende von der Täterschaft Gundolf Köhlers und müht sich mit dem Versuch ab, der WSG Hoffmann den Geruch der Attentatsbeteiligung anzuheften. Er reist seit Jahren von Antifa-Veranstaltung zu Antifa-Veranstaltung um für sein „antifaschistisches“ Machwerk „Oktoberfest Ein Attentat“ Werbung zu machen.
Auf Seite 43, unter der Kapitelüberschrift: „Spuren nach rechts“, nimmt er Bezug auf den Verfassungsschützer Dr. Hans Langemann und dessen Indiskretionen: (Chaussy, Seite 44):
„In dem gut sechzig Seiten dicken Bündel Kopien, das Dr. Langemann mehr oder weniger überlegt dem amtlichen Schleier der Geheim-haltung entriss, findet sich auch Seite 15 des Einsatztagebuches im Lagezentrum Bayern. Die Chronik der laufenden Ereignisse wurde hier im Minutenschritt verzeichnet.
„9.22 Uhr. Von: LZBy (Lagezentrum Bayern). An: MR Häring. Inhalt: Information weitergegeben. Anordnung: Ermitteln, was hinter dem verd. (verdächtigen) Köhler steckt.
9.35 Uhr. Von: Dr. Langemann. Inhalt: Dr. Langemann veranlaßt NADIS-Überprüfung des Köhler beim BLfV (Bayerisches Landesamt für Verfassungs-schutz).  

(Chaussy, Seite 45):
„Um 10.03 Uhr meldete Dr. Langemann dem Lagezentrum Bayern: „Der verd. Köhler ist Anhänger der Wehrsportgruppe Hoffmann. (Nadis) BLfV.“
Diese Nadis-Information wurde von nun an, allerdings zweckentsprechend in sinnveränderter Form, sowohl von den Ermittlungsbehörden, als auch den Massenmedien behandelt wie ein Bibelwort.
Sie hatte sehr schnell eine nicht unbedeutende, semantische Veränderung erfahren. Aus dem „Anhänger“ Köhler, wurde das „Wehrsportmitglied“ Köhler. Niemand stellte die Frage, was man unter einem Anhänger zu verstehen hat und ob „Anhänger“ nicht doch etwas anderes sei, als „Mitglied“. Anhänger einer Sache, Politik, Religion oder Ideologie kann man auch ohne organisatorische Einbindung und auch ohne persönliche Beziehungen zu der Gruppierung sein. Mitglied einer Organisation zu sein, bedeutet in der Regel konkrete Teilnahme und Mitarbeit. Offensichtlich war im Nadis-Computer nichts gespeichert, was den Begriff der „Mitgliedschaft“ hätte rechtfertigen können. Warum sonst wurde Köhler als „Anhänger“ und nicht als „Mitglied“ bezeichnet?
Nach Ansicht der Medien soll also Köhler „Mitglied“ in der WSG gewesen sein? Nachdem er über die WSG nicht mehr wissen konnte, als den damaligen Pressemeldungen zu entnehmen war, bleiben noch die Eindrücke, die er an zwei WSG-Übungstagen im Gelände gewinnen konnte. Die militärische Übung mag ihm gefallen haben, aber mit geistigen-ideologischen Inhalten konnte er nicht in Berührung gekommen sein, weil derartiges in der WSG nicht erörtert wurde.
Eine Mitgliedschaft ist daraus nicht herzuleiten.
Und wenn er Anhänger gewesen sein sollte, dann frage ich: Gundolf Köhler war Anhänger von was? Ich weiß es nicht, aber Ulrich Chaussy glaubt es natürlich zu wissen, obwohl er auch nicht mehr über Köhler weiß, als dem Abschlussbericht der Generalbundesanwaltschaft entnommen werden kann und das reicht niemals aus, um von einer Mitgliedschaft Gundolf Köhlers in der WSG sprechen zu können, schon gar nicht nach dem Sommer 1975, dem Zeitpunkt als er an zwei Übungen teilgenommen hatte.
Auf Seite 45 zitiert Chaussy eine vertrauliche Information des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz:
„Köhler war in der WSG-Kartei ... als aktiver Anhänger erfasst, nach einer Notiz des Hoffmann auf der Karteikarte 1979 hat er an zwei Übungen teilgenommen.“
Es gab zwar Adressenaufzeichnungen der verschiedensten Art, manchmal auch mit marginalen Hinweisen als Gedächtnisstütze, aber die WSG hat ihre aktiven Mitglieder niemals in Karteikarten erfasst. Wenn man eine Aufzeichnung (Karteikarte genannt) mit einem Hinweis auf Köhlers Teilnahme an zwei Übungen  gefunden hat, dann heißt das nicht, dass er 1979 bei zwei Übungen anwesend war. Die Notiz mag aus dem Jahre 1979 stammen, das Ereignis der Übungsteilnahme ist aber mit 1976 oder früher zu datieren. Köhler hatte mir schriftlich erklärt, er sei bereit, eine Wehrsportgruppe in seinem Heimatgebiet aufzubauen. Das soll nicht bestritten werden. Nur, daraus Honig saugen zu wollen, ist geradezu unanständig. Wenn man Köhlers Brief an mich gefunden hat, dann kannte man auch meine Antwort. Sie war freundlich, aber eindeutig abschlägig. Ich war nicht bereit, einen jungen Mann, über den ich so gut wie nichts wusste, mit einer solchen Aufgabe zu betrauen. Warum ist niemals die Rede von meiner Antwort gewesen? Schließlich hätten die Ermittlungsbehörden auch fragen können, was ich geantwortet habe, wenn sie es nicht wussten. Aber sie haben es wohl gewusst und einen Blick in Richtung auf Entlastung vermieden.
Auf Seite 46 schreibt Chaussy:
„Die Spur des mutmaßlichen Bombenlegers führte ins rechtextremistische Lager.“
Das kann man so nicht stehen lassen. Nach den Intentionen des  Verfassungsschutzes hätte die Spur nicht nur dorthin führen sollen, sie hätte sich auch dort verfestigen sollen. Das geheimdienstliche Vorhaben schlug fehl, weil König Zufall eine Programmänderung im vorausberechenbaren Ablauf einer von ehemaligen WSG Männern und Neuzugängen für das Libanonprojekt gestarteten Transportbewegung erzwungen hatte, und weil ich selbst, einer spontanen Laune folgend, meinen Tages- bzw. Nachtablauf geändert hatte.
Die sorgfältig gelegte Spur war entwertet, genau jene Beobachtungen am Vortage des Attentats, die man offensichtlich zur Stützung des Gesamtkonzeptes zu benutzen gedachte, waren plötzlich sinnentleert, ja sie verkehrten sich ins Gegenteil. Sie wurden zu Entlastungsalibis.
Auf Seite 48 lesen wir bei Chaussy:
„Der Anfangsverdacht wird noch einmal wiedergegeben, so wie er schon am Morgen nach der Tat vom Verfassungsschutzcomputer NADIS ausgespuckt worden war:
‚Aus dem 1977 sichergestellten Material der WSG Hoffmann ergab sich, dass Köhler im Februar 1976 mit Hoffmann im Briefwechsel stand und seine Absicht bekundet haben soll, in Donaueschingen eine Ortsgruppe der WSG aufzubauen.‘“
Warum lässt Chaussy das so stehen? Warum bewertet er die Anfrage Köhlers ohne die Antwort zu kennen? Ein „Briefwechsel“ besteht aus wechselseitigem Gedankenaustausch. Im hier vorliegenden Fall steht nur eine Frage im Raum, ohne die Antwort zu würdigen. Da ist er wieder, der durch literarische Unschärfe erzeugte, Tatsachen verfälschende, unterschwellige Zungenschlag des politisch argumentierenden Journalisten.
Ganz nebenbei, die angesprochene Korrespondenz vom Februar 1976 beweist, dass die Teilnahme Köhlers an zwei Geländeübungen in den Sommer 1975 zu datieren ist. Zu einem persönlichen Kontakt zwischen mir und Köhler ist es danach nicht mehr gekommen.  
Chaussy lamentiert, warum nicht ein einziger Satz aus diesem Briefwechsel mit einem so wichtigen Thema zitiert wird?
Die Frage kann ich beantworten. Meine schriftliche Antwort, und sie war das einzige jemals an Köhler gerichtete Schreiben, war eindeutig abschlägig. Ich hatte dankend abgelehnt. Das zu zitieren hätte mich nicht belastet, sondern entlastet. Das aber wollte niemand.
Chaussy beginnt nun zu philosophieren (Seite 48): „Der Hauptverdächtige eines Bombenanschlags holt Ratschläge bei einem Experten für bewaffneten Kampf ein.
Wie klingt das? Wer regt wen wozu an?“
Wie kommt Ulrich Chaussy dazu, Sachverhalte zu unterstellen, für die es keine nachvollziehbaren Anhaltspunkte gibt? Mit welchem Recht versucht er, aus einer höflichen Absage ein Komplott zu machen?  
Auf Seite 49 lesen wir:
„ ‚Es war bekannt geworden‘, resümiert der Schlussvermerk weiter‚ ‚dass Angehörige des Kreises um Karl Heinz Hoffmann im Begriff standen, am 26.9.1980 einen Konvoi aus mehreren ausgesonderten Militärfahrzeugen bei Schwarzbach/Salzburg über die bayerisch-österreichische Grenze nach Jugoslawien zu verbringen ...  ... Staatsschutzchef Dr. Hans Langemann hatte als erster über das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz von diesem Konvoi erfahren, den die Verfassungsschützer von seinem Beginn an verdeckt observierten.‘ “
Damit ist klar ersichtlich, dass der Geheimdienst die Möglichkeit hatte, den Konvoi in seine Planung einzubeziehen.
Auf Seite 51 schreibt Chaussy:
„Das Abfallprodukt der Hausdurchsuchungen, war wie so oft und gewohnt, Sprengstoff und Waffenfunde, Stapel von Nazi-Propagandamaterial.“
Soweit es mich betrifft, ist diese Behauptung falsch. Bei mir wurde nichts Derartiges gefunden. Ich wüsste auch nicht, was ich mit Nazi-Propagandamaterial hätte anfangen sollen. Die Beschlagnahmeverzeichnisse existieren ja noch. Bei mir wurden lediglich Platzpatronen und eine Schachtel mit Zündhütchen für Vorderladerwaffen gefunden und beschlagnahmt.
Über alle 250 Seiten hinweg müht sich Chaussy ab, die Theorie von der Täterschaft Köhlers im Zusammenhang mit der WSG zu stützen. Genaugenommen unternimmt er nichts weiter, als sämtliche, von den Ermittlern als unbrauchbar ausgemusterte Zeugenaussagen im Sinne seiner politischen Zielsetzung neu zu bewerten. Die untauglichen Versuche, längst kriminalistisch untersuchte, vom LKA als wertlos erkannte Zeugenaussagen doch noch irgendwie aufzuwerten, möchte ich nur streifen. Sämtliche Aussagen von Augenzeugen des Massakers auf der Theresienwiese sind ermittlungstechnisch wertlos. Was soll es helfen, wenn von einem zunächst vorhandenen aber plötzlich verschwundenen Koffer die Rede ist? Oder wenn jemand Gundolf Köhler mit anderen Personen zusammen gesehen haben will? Das meiste ist wohl die übliche Wichtigmacherei. Und wenn wirklich solche Wahrnehmungen gemacht worden wären, könnten sie einen gegen mich oder die WSG gerichteten Verdacht begründen? Jeder Kriminalist weiß, dass die Zeugenaussage das schlechteste Beweismittel im Ermittlungsverfahren ist. Der Zeitzeuge ist  immer der Feind des Historikers, aber immer der Freund des Journalisten.
Neben den Augenzeugen des Attentats geistern aber auch falsche Zeugenaussagen von besonderer Bedeutung durch die Ermittlungsakten. Hauptsächlich die zunächst stark belastende Aussage des kurz vor dem 26. September 1980 geheimdienstlich eingeschleusten Walter Ulrich Behle.
Die Aussage verlor nach kurzer Ermittlungstätigkeit ihren ursprünglich vermuteten Wert vollkommen. Nichts von alledem, was Behle bekundet hatte, konnte stimmen. Er hatte behauptet, selbst an der Ausführung des Attentats auf der Wies‘n beteiligt gewesen zu sein. Das konnte nicht sein, weil er zum Zeitpunkt der Tat nachgewiesenermaßen ganz wo anders und auf keinen Fall am Tatort gewesen sein konnte. Natürlich hat Behle seine Aussagen auch widerrufen, aber er war nicht verrückt, wie man glauben könnte. Er war im Dienst des Verfassungsschutzes unter dem Decknamen Felix gestanden und gleichzeitig hat er für das Journal Stern Nachrichten erfunden. Um den Geschichten einen geheimnisvollen Anstrich zu geben und sie glaubhaft zu machen, hatte er den Sternreporter Pölchau bis nach Damaskus gelotst. Dort lief dann die erfundene, später vom LKA als Lüge erkannte  Story vom Stapel. Chaussy ist sich nicht zu schade, derart übelriechende Geschichten wichtigtuerisch in epischer Breite zu würdigen. Warum fragt Chaussy nicht bei Ulrich Behle nach? Den gibt es ja noch irgendwo.
Ebenso wenig plagen ihn Bedenken, wenn er sich endlos mit den Erzählungen eines Geisteskranken befasst. Dabei ist unschwer ersichtlich, dass es sich samt und sonders nicht um eigene Erlebnisse des Befragten handelt, sondern vielmehr um Bestätigungen von polizeilichen Vorhalten. Die Art der Vernehmungen durch Suggestivfragen, die den Inhalt der gewünschten Aussage vorgeben, ist nachweisbar. So soll der Zeuge bekundet haben, dass Köhler von mir gesprochen und dabei ein angeblich von mir verwendetes Zitat wiedergegeben habe. Angeblich soll ich zu Köhler gesagt haben: „Je höher das Ziel, desto mehr Opfer könne es geben“. Diese Sentenz stammte aus der ministeriellen Verbotsverfügung und sollte ein Zitat aus meinem schriftlichen Manifest von 1973 sein.
Das Zitat war in der Verbotsverfügung jedoch verfälscht wieder gegeben worden. Richtig lautete es: „Je höher das Ziel, umso größer die Opfer.“ Große Opfer erbringen, ist etwas anderes als viele Opfer erzeugen. Das Wort Opfer wurde bewusst bereits im Januar 1980 von den Behörden durch Veränderung des Kontextes negativ umgedeutet. Da die Ermittler der SOKO Theresienwiese aber nur den angeblich von mir stammenden Text aus der Verbotsverfügung kannten und nicht über den originalen Text des Manifests verfügten, konnten sie sich beim Einsagen der Aussageinhalte nur auf den amtlichen, verfälschten Satz stützen. Dadurch aber wird die Zeugenbeeinflussung beweisfähig erkennbar.
Damit will ich meine Kritik an Ulrich Chaussys Machwerk „Oktoberfest Ein Attentat“ beenden. Den Rest an Unstimmigkeiten lasse ich als das stehen, was es ist, nichts weiter, als wichtigtuerisch journalistisch bearbeitetes, wertloses Geschwätz.
Soviel zu Ulrich Chaussy, dem Entdecker lange vor ihm entdeckter und von den professionellen Ermittlern als unbrauchbar ausgespiener Zeugenaussagen.

Karl Heinz Hoffmann
Chemnitz, 08.04.2011             




2013
Mai

Oktoberfestattentat
Sonst immer große Fresse,
jetzt nur noch kleine Presse


Die Kramer-Enthüllungen sind  nun doch, nach anfänglichem Totschweigeversuch, von der Lizenzpresse aufgegriffen worden. Allerdings nur von einem mittelmäßigen Journalisten in der „Abendzeitung München.“
Kein allgemeiner Aufschrei, ob dieser Sensation. Nur gerade so viel, dass man nicht sagen kann, die Medien wollen die politisch höchst unerwünschten Erkenntnisse nicht aufgreifen. So bleibt die heiße Spur durch geflissentlich geringe journalistische Beachtung auf kleiner Flamme stehen, bis sie, so hofft man wohl, langsam erkaltet und an Brisanz verliert.
Wo ist jetzt der Aufschrei der Antifa? Warum hören wir nichts von den antifaschistischen Großinquisitoren RA Dietrich und Ulrich Chaussy?
Warum wird kein Wiederaufnahmeantrag unter Bezugnahme auf die Kramer-Aussagen gestellt?
Warum hören wir von den professionellen Polit-Inquisitoren noch nicht einmal einen Kommentar zu den, immerhin vor Gericht eidlich bekundeten Aussagen des Andreas Kramer?
Dem antifaschistischen Münchner Rechtsanwalt Dietrich mache ich zum Vorwurf, dass es ihm bei seinen Recherchen zum Oktoberfestattentat offensichtlich nie um etwas anderes ging, als den Kampf gegen alles, was ihm als politisch rechtstehend erscheint. Ginge es ihm um nichts anderes, als um die sachlich korrekte Aufklärung, dann müsste er spätestens jetzt einen Antrag zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens zum Oktoberfestattentat stellen.
Und er müsste diesen Antrag öffentlich machen.
Selbst wenn er meint, mit den Kramer Enthüllungen habe es nichts auf sich, hätte er Veranlassung darauf zu dringen, dass man von Amts wegen die schockierenden Thesen der Kramer-Aussage untersucht und zwar solange bis endgültig geklärt ist, was an der Sache dran ist. Ich meine, Rechtsanwalt Dietrich steht, zumindest moralisch, seiner Klientel, den Opfern des Wies‘n-Attentats gegenüber in der Pflicht, die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens energisch zu fordern. Oder wenigstens öffentlich erklären, warum er es unterlässt.

Karl-Heinz Hoffmann     16. 05.2013

Übrigens meine ich Deutschland muss unabhängig und neutral werden.



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Die Kramer-Enthüllungen sind wohl nur auf hebräische Art lesbar


Was Andreas Kramer zum Thema Oktoberfestattentat in diversen Interviews bekundet hat, ist anscheinend nicht so ohne weiteres wortwörtlich zu nehmen.
Zwar bestätigt die Aussage im Wesentlichen genau die Vermutungen, die sich mir unmittelbar nach dem Oktoberfestattentat auf Grund der schon damals bekannten Fakten aufdrängten. Sie kann also im Kern durchaus wahr sein. Aber insgesamt läuft sie nicht rund. Es sind Zwischentöne zu hören, die nicht so richtig zu den polizeilich ermittelten Ereignissen passen wollen.
In jüngster Zeit erreichte mich der Ratschlag, ich solle doch besser nicht öffentlich äußern, dass mich die Kramer-Aussage nicht vollkommen zu überzeugen vermag. Schließlich würde Kramer ja zu meiner Entlastung beitragen. Das ist die Sicht eines Außenstehenden, der meint, ich müsse jede Unterstützung im Kampf um meine Rehabilitierung dankbar annehmen. Und deshalb notfalls auch mal fünf gerade sein lassen, wenn nur die grobe Richtung stimmt.
Ich sehe das anders.
Mir geht es primär um die Wahrhei, nicht unbedingt um Vorteile in der Debatte. Juristisch gesehen habe ich keine Entlastung nötig. Juristisch ist das Oktoberfestattentat mir nie wirklich nahe gekommen. Dafür aber gesellschaftspolitisch umso näher.
Wenn es um die Bereinigung von Verdächtigungen geht, ist mir eben nicht jedes Mittel recht.
Auch in diesem Zusammenhang möchte ich zwischen richtig und falsch unterscheiden.   
Man muss wohl die vom Vater auf den Sohn mündlich übertragenen Schuldgeständnisse auf hebräische Art lesen. Damit hebe ich auf die Besonderheiten der hebräischen Schrift ab.
Die hebräische Schreibweise unterscheidet sich von der unseren insofern, als nur die Konsonanten im Schriftbild als Graphem erscheinen. Die Vokale sind zwar im Klangbild vorhanden, werden aber graphisch nicht ausgedrückt. Ein in hebräischer Sprache verfasstes Schriftbild kann nur korrekt gelesen werden, wenn der Lesende die Wörter kennt und genau weiß, welche Vokale er in das Konsonantengerüst hineinzulesen hat. Kennt er das Wort nicht, hat er keine Chance richtig zu lesen. Das richtige Klangbild könnte höchstens als Zufallstreffer zustande kommen.  
Zum Verständnis: Das Tetragramm JHVH wird gewöhnlich (fälschlich) gelesen als Jahve. Doch es sind unzählige andere Lesarten möglich. Die fehlenden Vokale können beliebig und unendlich variabel eingesetzt werden und jedes Mal kann sich bei gleichem Konsonantengerüst ein anderer Wortsinn ergeben. J?H?V?H? Beispiele: JeHoVaH / JiHuVaHe / JoHeViHe / JuHuVaHe ... etc.
Versteht Ihr was ich meine?
Ich meine, die von Kramer Senior an Kramer Junior vor vielen Jahren weitergegebenen Enthüllungen über die Tätigkeit des BND und die grundsätzliche Verstrickung des Hauptmanns Kramer sind, ähnlich wie eine hebräische Konsonantenreihe, eine Kette von Tatsachen, aber der ergänzende Kontext dürfte eine Vermischung von eigenen Überlegungen und aus anderen Quellen gefolgerte Schlussfolgerungen des Kramer-Sohnes sein.
Konkret:
Ich halte es nicht nur für möglich, sondern sogar für sehr wahrscheinlich, dass Gundolf Köhler während seiner Bundeswehrdienstzeit die besondere Aufmerksamkeit des MAD und somit auch des BND und natürlich zwangsläufig auch des CIA und des Mossad erregt hat. Und zwar deshalb, weil sich der Freiwillige Köhler bei der Bundeswehr zur Teilnahme an einem Sprengmeisterlehrgang beworben hatte. Das dürfte zur Folge gehabt haben, dass Köhlers Ambitionen näher untersucht wurden. Es ist nicht abwegig davon auszugehen, dass Köhler von dem damaligen Hauptmann der Bundeswehr, Kramer angesprochen und ein künstliches Vertrauensverhältnis aufgebaut wurde. Vermutlich wurde Köhler, selbst ahnungslos, zur späteren Verwendung oder besser gesagt Benutzung registriert.
Soweit ist die Kramer-Aussage durchaus schlüssig.
Nicht mehr rund läuft sie aber, wenn Kramer sagt, Gundolf Köhler wäre damals eng mit der rechten Szene vernetzt gewesen. Das kann nicht sein. Vernetzt war damals in den Jahren vor 1981 niemand. Das Internet gab es damals noch nicht. Selbst wenn man großzügig annimmt, „vernetzt“ soll bedeuten „irgendwie miteinander verbunden“ wird diese Angabe Kramers immer noch nicht stimmig und zwar deshalb nicht, weil Gundolf Köhler eben nicht, wie es die Medien und die Antifa dauernd behaupten, in rechtsextremistischen Kreisen bekannt war. Die umfangreichen Ermittlungen haben dazu auch nichts beibringen können.
Es gibt aber in der Aussage Kramers auch noch einen weiteren Punkt, der nicht schlüssig ist.
Kramer Senior soll den auf der Theresienwiese verwendeten Sprengkörper zusammen mit Gundolf Köhler gebaut haben. Die Bombe soll aber so konstruiert gewesen sein, dass Köhler mit in die Luft fliegt.
Da stellen sich folgende Fragen:
War Köhler zu doof um zu erkennen, dass ihn die Bombe umbringen wird? Wohl kaum. Köhler dürfte ein gerütteltes Maß an pyrotechnischem Fachwissen gehabt haben. Das bestätigen auch die Ermittlungen.
Wollte sich Köhler selbst umbringen? Dafür spricht nichts. Doch alles spricht dafür, dass man Köhler wie ein ahnungsloses Schaf zur Schlachtbank gelockt hat und ihn dort mit einem ferngezündeten Sprengsatz umbrachte.
Aber da ist noch ein weiterer Punkt in Kramers Aussage, der nicht rund laufen will.
Die Geschichte mit der vermeintlichen Zielstellung der Attentatsplaner ist nicht schlüssig.
Wenn das Attentat ausgeführt werden sollte, um es linken Kreisen in die Schuhe zu schieben, dann wäre Gundolf Köhler, dem man ja Kontakte zu rechten Kreisen nachsagte, nicht das richtige Medium gewesen. Um das Attentat den Linken zuordnen zu können, hätte man eine Person als Medium finden und opfern müssen, bei der ein deutlicher Bezug zum linken Terrorismus offensichtlich gewesen wäre.
Alles in Allem meine ich, das Konsonantengerüst der Kramer-Enthüllungen ist grundsätzlich richtig dargestellt, aber mit dem Einsetzen der Vokale, die nur richtig eingesetzt den wahren Tathergang vermitteln, hapert es.
Andreas Kramer hat wohl die fehlenden Bestandteile der Geschichte etwas zu frei nach Verinnerlichung der Pressequellen ergänzt. Vielleicht ist es ihm auch heute nach so langer Zeit nicht mehr möglich, das vom Vater gehörte exakt von den Inhalten der Medienberichte zu trennen. Es wäre verzeihlich. Schließlich haben die Verarbeitungsmöglichkeiten des menschlichen Gehirns Grenzen.   

Karl-Heinz Hoffmann          14.05.2013

Übrigens meine ich Deutschland muss unabhängig und neutral werden.



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03.05.2013
Guten Tag,
ich bin der Weihnachtsmann

SdV-Gespräch: Wollte der BND Karl-Heinz Hoffmann anwerben?

SdV:
Herr Hoffmann, in „Junge Welt“ (vom 13.04.2013: http://www.jungewelt.de/2013/04-13/003.php) behauptet Andreas Kramer, sein Vater Johannes Kramer, Offizier des „Bundesnachrichtendienstes (BND)“, habe um das Jahr 1980 Ihnen gegenüber ein Angebot zur Zusammenarbeit mit dem BND unterbreitet. Trifft diese Behauptung zu, gab es 1980, davor oder danach ein Angebot an Sie vom BND?

Hoffmann:

Ob Herr Kramer mich irgendwann angesprochen hat kann ich bei der Vielzahl der Leute, die mich früher zu WSG Zeiten aufgesucht haben, nicht sagen. Denn wenn er bei mir gewesen sein sollte, dann bestimmt nicht unter seinem richtigen Namen.Wenn eine fremde Person auftaucht und sagt: „Guten Tag, ich bin der Weihnachtsmann“, dann denkt man ja nicht sofort an einen Geheimdienstoffizier.Wenn ich ein Foto von Kramer senior hätte, könnte das vielleicht weiter helfen.Ich denke, es ist ziemlich weltfremd, anzunehmen, es könnte jemand vom Geheimdienst kommen, sich als Agent offenbaren und anfragen, ob man nicht vielleicht mal Lust hat bei einem Massaker an unschuldigen Volksgenossen mitzuwirken.Und deshalb glaube ich auch, dass Köhler zwar von den Diensten benutzt worden ist, aber ohne zu wissen, wofür er auserwählt wurde. Wer will sich schon gerne freiwillig in die Luft sprengen lassen? Nach allem was sich aus dem Abschlussbericht des Generalbundesanwalts herauslesen lässt, muss der tödliche Sprengsatz ferngezündet worden sein.Das ist das eine. Ich könnte das noch detailliert begründen. Das andere ist die Tatsache, dass es die WSG ab dem 30. Januar 1980 nicht mehr gegeben hat. Ab Frühjahr 1980 war ich im Libanon engagiert und nur sporadisch zu Kurzbesuchen in Deutschland.Ab Sommer 1981 war ich wegen des Libanonprojektes für die nächsten achteinhalb Jahre im Gefängnis. Damit erübrigt sich die Frage, ob ich in der Zeit nach 1980 von Kramer angesprochen worden sein könnte. Als BND- und Nato-Partner war ich ganz sicher die ungeeignetste Person die man sich denken kann, und im Übrigen wäre ich dann wohl kaum so lange eingesperrt worden.Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Geheimdienst im Zusammenhang mit Tötungsdelikten jemand anderes zur Tatauslösung einsetzt, als einen (in der Regel mehrere) professionelle Killer aus den eigenen Reihen. Das war so in Dubai, bei der Eichmann-Entführung, bei den Ermordungen der palästinensischen Veteranen vom Schwarzen September, bei den Morden im Iran an mehreren Atomphysikern und beim Mord an Uwe Barschel.Dabei gehört es auch zu den Gewohnheiten der Dienste, ihre Aktionen jemand anderem aufzubürden.

SdV:
Das leuchtet mir alles ein, dass beispielsweise ein Geheimdienst nicht an eine Zielperson herantritt und sich gleich im ersten Gespräch mit echtem Namen, tatsächlichem Organisationsnamen und geplanten Bombenanschlägen offenbart. Aus einem Interview von Claus Nordbruch mit dem vor Jahren als VS-Agenten enttarnten Tino Brand wissen wir, dass dieser vom Thüringer VS in der ersten Kontaktaufnahme nicht mit „Ich bin der Herr Sowieso vom Thüringer Verfassungsschutz, möchte Sie Herr Brand anwerben“ angesprochen wurde, sondern man stellte sich mit „Thüringer Innenministerium, wir wollen mit Ihnen, Herr Brand,  reden“ vor. Für jedes Gespräch gab es eine kleinere Geldsumme, irgendwann hieß dann das „Thüringer Innenministerium“ „Thüringer Verfassungsschutz“, Tino Brand wurde als Agent angeworben. Auf Ihr Fallbeispiel übertragen bedeutet dies, es könnte sich der Herr Kramer senior ca. 1980 oder ein oder zwei Jahre davor bei Ihnen gemeldet haben unter einem Vorwand – eventuell als Journalist oder Interessent der WSG, dann hatte er Ihnen gegenüber vielleicht ein Gedankenspiel unterbreitet, in einem „nationalen deutschen und europäischen Netzwerk“ mitzuarbeiten, das gegen einen „kommunistischen Umsturz“ ausgerichtet sei. Sollte die Behauptung von Kramer junior stimmen, dann hätte dessen Vater mit Ihnen deutlich über NATO-Zusammenhänge gesprochen und sie hätten eine Zusammenarbeit mit der NATO abgelehnt. Können Sie sich an einen derartigen Gesprächsgegenstand nicht erinnern?

Hoffmann:
Ich erinnere mich nur an einen Besuch von zwei Herren vom Verfassungsschutz, die sich aber zu erkennen gaben. Es dürfte 1975 gewesen sein. Jedenfalls war das noch zu der Zeit als wir noch im Almoshofer Schloß wohnten. Das Gespräch war sehr kurz. Keine zehn Minuten. Ich habe der Sache keine besondere Bedeutung beigemessen. Es war das Übliche, das wohl jeder gesellschaftlich Tätige irgendwann einmal erlebt. Einfach die Frage nach möglicher Zusammenarbeit. Das heißt, behilflich sein bei der Informationsbeschaffung. Das war aber nur grundsätzlich gemeint, ohne irgendwie konkret zu werden. konkrete Angebote wurden nicht gemacht. Ich lehnte höflich ab. Danach habe ich nie mehr etwas von ihnen gehört.
Es ist nicht unmöglich dass man meinen politischen Standort auskundschaften wollte, aber daraus zu schließen, ich sei für die Dienste als Zielperson hinsichtlich einer NATO-Zusammenarbeit in Frage gekommen, ist abwegig. Ich hätte noch nicht einmal um den Preis der staatlichen Legalisierung und Förderung der WSG auch nur den kleinen Finger gerührt, um der NATO im weitesten Sinne behilflich zu sein.Ich habe aus Gewissensgründen den Dienst in der Bundeswehr verweigert. In meinem 1973 erschienen Gedichtband finden Sie mehrere NATO-kritische Bemerkungen; zum Beispiel auf Seite 6:
„Die mit wahrhaft faustischer Tücke durch unsere ehemaligen Kriegsgegner herbeigeführte politische Situation, den Deutschen aus München, Hannover oder Hamburg Deutsche aus Leipzig, Berlin und Weimar angriffsbereit Gewehr bei Fuß gegenüber zu stellen, ist die unwürdigste und unerträglichste, die es für eine Kulturnation geben kann.“
Seite Sieben unter Überschrift für Wehrdienstverweigerer; letzter Vers von dreien:
„Letzten Endes soll wir sterben
fremden Mächten zum Profit
Lasst Euch raten, deutsche Männer
machts wie wir, macht niemals mit!“
Im Übrigen, man redet immer von der NATO. Wenn man dafür den Begriff CIA einsetzt,  kommt man der Sache näher.
Von alledem abgesehen sind die Kramer-Enthüllungen hinsichtlich der angeblichen Zielstellung des Komplotts nicht logisch nachvollziehbar. Angeblich hätte das Attentat Franz Josef Strauß politischen Nutzen bringen sollen. Und zwar insofern, als er es den Linken in die Schuhe schieben wollte, sollte oder gekonnt hätte. Wäre das so geplant gewesen, dann hätte man als Kaporeshahn einen Mann einsetzen müssen, der zur linken Szene zuordenbar sein musste. Nicht Köhler, bei dem klar war, was der Nadis-Computer zu seiner Person ausspucken würde. Es sei denn, man hätte erwartet, dass Köhlers tatsächliche Zusammenarbeit mit der Partei DIE GRÜNEN herausgearbeitet werden sollte. (Siehe dazu den Abschlussbericht des  Generalbundesanwalts und mein Buch: DIE OKTOBERFESTLEGENDE.) Köhler wird in den Medien als „Rechtsextremist“ und „Neonazi“ bezeichnet. Das war er mit Sicherheit nicht. Die Ermittlungsbehörden haben tatsächlich, trotz fleißigem Bemühen keine Hinweise darauf gefunden. Die Zusammenarbeit mit den Grünen ist jedoch einwandfrei beweisfähig ermittelt worden.Ich bin überzeugt, dass das Attentat mit Strauß und dessen Machtstreben überhaupt nichts zu tun hatte. Das ist eine vom „Spiegel“ in die Welt gesetzte politisch motivierte These ohne Tatsachenhintergrund.
Zu bedenken ist auch: Man kann zu Strauß stehen wie man will. Ich mochte den Mann nie, weil er den Amerikanern das Kraut vom Arsch gefressen hat, aber ich möchte ihm doch nicht die Rücksichtslosigkeit unterstellen, seine politischen Machtgelüste mit Hilfe von Massenmord verfolgt zu haben.

SdV:
Denkbar ist auch, dass Kramer junior tatsächlich vor in etwa 30 Jahren von seinem Vater über BND-Operationen informiert wurde, er aber nur lückenhafte Informationen aus zweiter Hand besitzt, manches davon schlecht in Erinnerung hat, deshalb unbewusst Informations- und Erinnerungslücken mit eigenen Interpretationen auffüllt. Wenn also Kramer junior gegenüber „Junge Welt“ erklärt: „Mein Vater hatte Köhler und andere angesprochen. Auch den Chef der Truppe, Karl-Heinz Hoffmann selbst. Der wollte aber nichts mit der NATO zu tun haben und hätte sicher einen Riesenärger bereitet, wenn er das herausbekommen hätte.“ So könnte die Aussage, dass auch Sie, Herr Hoffmann, direkt von Kramer senior angesprochen wurden, eine Interpretation bzw. Mutmaßung von Kramer junior sein. Weil Kramer senior von Ihrem Profil her wusste, dass Sie ein unbelehrbarer NATO-Gegner sind, hatte der BND Sie selbst gar nicht angesprochen, aber möglicherweise Köhler. Bei Ihnen, Herr Hoffmann, ahnte wohl der BND, dass Sie im Falle eines Anwerbeversuchs einen „Riesenärger bereiten“, weshalb man dann doch von einem Anwerbungsversuch absah.

Hoffmann:
Hinsichtlich des Oktoberfestattentats von 1980 ist noch der Sprengsatz bemerkenswert. Es ist davon auszugehen, dass Gundolf Köhler nicht wusste, dass er in den Wirkungsbereich einer Bombe gelockt wurde. Demzufolge hat er sie auch nicht gebaut.Man hat auch bei Köhler zu Hause nichts gefunden, was zu dem Schluss zwingen würde, er müsse die Bombe gebaut haben.Kramer junior hat ausgesagt, dass sein Vater die in München verwendete Bombe selbst gebaut habe. Dazu meinte eine Journalistin, deren Name nichts zur Sache tut, es sei unwahrscheinlich, dass sich ein hoher Offizier mit dem Bau der Bombe befasst habe.Da frage ich: Wer hat die Stauffenberg-Bombe gebaut? Das waren wohl die Herren Offiziere selbst. Sie werden kaum einen Gefreiten mit einer so delikaten Sache betraut haben. Warum ich davon ausgehe, dass der Sprengsatz in München fern gezündet wurde:Die Experten der SOKO-Theresienwiese haben keine Teile eines Zünders gefunden.Ein selbst gebauter Zündmechanismus, meist unter Benutzung einer Uhr, einer Batterie und einer Sprengkapsel hätte gefunden werden müssen. Geheimdienste sind in der Lage, Zünder aus nicht metallischem Material zu bauen, die sich bei der Detonation selbst vollkommen zerstören, ohne Beweise zu hinterlassen. Für Köhler dürfte das kaum möglich gewesen sein.Diese Möglichkeit wollten die LKA-Experten aus naheliegenden Gründen nicht annehmen. Sie stellten fest, dass die Art des Zündmechanismus nicht zu ermitteln sei.Dann stellten sie gemäß ihren politischen Vorgaben eine ziemlich dämliche Theorie in den Raum, die geeignet sein sollte, den Verdacht auf Köhler als Bombenbauer und Täter zu stützen.Sie meinten, da nichts gefunden wurde, müsse der Sprengsatz wohl mit einer Zündschnur gezündet worden sein. Diese könnte defekt gewesen sein und „durchgeschlagen“ haben. Einen größeren Unsinn hört man selten.Eine Zündschnur besteht aus Pulver mit einer bitumierten Baumwollfadenwicklung.Sie brennt langsam ab. Das „Durchschlagen“ ist so selten wie ein Sechser im Lotto und kann höchstens auf ein paar Zentimetern geschehen. Wie lang oder wie kurz soll die Zündschnur gewesen sein? Köhler hatte bei der Bundeswehr einen Sprengmeisterlehrgang gemacht. Er war sicher kein Neonazi, aber ein Mann mit großem Fachwissen im Bezug auf Explosivstoffe. Es war sein Steckenpferd.Er hätte eine Zündschnur von einigen Metern verwenden müssen um rechtzeitig aus dem Wirkungsbereich der Bombe zu kommen. Kann man sich vorstellen, dass jemand auf einem belebten Rummelplatz ein paar Meter Zündschnur aufrollt? Und warum soll er nach dem Zünden nochmal zum Papierkorb gegangen sein? Die Schnur müsste extrem kurz gewesen sein, denn Köhler stand ja unmittelbar vor dem Papierkorb, in dem die Bombe versteckt war. Dann müsste ihm aber klar gewesen sein, dass er mit in die Luft fliegt. Es gibt aber in den Akten keinerlei Hinweise auf etwaige Selbstmordabsichten.Aber das Wichtigste ist der Umstand, dass weder an der Leiche Köhlers noch sonst irgendwo im Umfeld der Explosion Fasern einer Zündschnur gefunden wurden. Die hätte man aber auf jeden Fall finden müssen, wenn eine Zündschnur im Spiel gewesen wäre.All dies zeigt mir, dass der abscheuliche Massenmord auf der Theresienwiese auf das Konto von Geheimdiensten geht.

SdV:
Sehr geehrter Herr Hoffmann, vielen Dank für das interessante Gespräch.

Die Fragen stellte Jürgen Schwab.

Siehe auch:
http://karl-heinz-hoffmann.com/aktuell.html


Mein Kommentar dazu:
Von möglichem Verdacht
entlastet?


Seit 34 Jahren wird versucht, mich und die ehemalige WSG für das Oktoberfestmassaker verantwortlich zu machen. Die juristisch und sachlich nicht begründbaren Verdachtstheorien werden im Sinne der politischen Interessen, der Antifa und der aus unterschiedlichen Parteien bestehenden Regierungskamarilla bis auf den heutigen Tag  genüsslich ausgeschlachtet. Dahinter stehen, höhnisch feixend die ausländischen Dienste.
Die ersten Verdächtigungen hat der damalige Generalbundesanwalt Rebmann zu verantworten. Schon am Tag nach dem Attentat auf der Theresienwiese war er ins Bild gestiegen und hatte seine vorschnell gefasste Verdachtstheorie verkündet. Eine Theorie, die auf dubiosen Geheimdienstmitteilungen aufgebaut war und schon nach 48 Stunden von den Ermittlungsbehörden als falsch erkannt worden war.
Mit der Einleitung und - trotz dieser Erkenntnisse - Aufrechterhaltung eines gegen mich gerichteten Ermittlungsverfahrens haben sich damals die verantwortlichen Richter und Staatsanwälte eindeutig eines Verbrechens der „Verfolgung Unschuldiger“ strafbar gemacht.
Erst nach zweieinhalb Jahren wurde das Verfahren eingestellt, weil  kein Verdacht begründet werden konnte. Man hatte noch nicht einmal so viel in der Hand, um mich auch nur ein einziges Mal zu einer Vernehmung vorladen zu können.
Der politisch rechts stehende Jürgen Schwab spricht in der Internetplattform „Sache des Volkes“ in seinem Kommentar zum Interview unter Bezugnahme auf die jüngsten Kramer-Enthüllungen von „einer weitgehenden Entlastung“,  lässt aber gleichzeitig erneut Verdachtsmomente anklingen. Konnte oder wollte er meine Interview-Antworten nicht richtig interpretieren?

Auszug aus dem Schwab-Kommentar:

Andreas Kramers Bericht klingt für mich glaubwürdig. Hoffmann ist somit in dieser Angelegenheit von einem möglichen Verdacht weitgehend entlastet. Allerdings hätte er bislang zur zeitgeschichtlichen Aufklärung der „Stay Behind“-Strategien der NATO mehr beitragen können, hätte er in den letzten Jahren den damaligen Anwerbeversuch des BND öffentlich gemacht. Hätte, hätte, Fahrradkette! Aber Hoffmann hat immer noch die Möglichkeit zu dem gescheiterten Anwerbeversuch, sollte er 1980 stattgefunden haben, Stellung zu beziehen.

(Ende des Kommentars)

Er meint, ich hätte ja immer noch die Möglichkeit, zu einem gescheiterten Anwerbeversuch des BND Stellung zu nehmen.
Habe ich nicht klipp und klar erklärt, dass es 1980 keinen solchen Anwerbeversuch durch den BND gegeben hat? Der Umstand, dass ich Mitte der siebziger Jahre erfolglos von zwei Beamten des Verfassungsschutzes ohne konkret zu werden, angesprochen worden war, ist nicht so ohne weiteres als Anbahnungsversuch des BND zu werten. Wie soll ich Stellung nehmen, zu einer Begebenheit, die nur in den Gehirnen der ewigen „Mutmaser“ aber nicht in der Realität stattgefunden hat?
Und was bringt Herrn Schwab zu der Überlegung, ich könnte einen Beitrag zur Aufklärung der „Stay-Behind-Strategien“ der NATO leisten? Soll ich mich an der allgemeinen Wichtigtuerei, sowohl von links als auch von rechts, beteiligen, indem ich über etwas rede, wovon ich keine Kenntnis habe? Ich weiß nichts Beweisfähiges über das Gladio-Phänomen aber ich habe eine persönliche Meinung dazu, die natürlich nicht mehr als nur eine Meinung sein kann:
Ich glaube nicht an das Vorhandensein von Gladio-Gruppen außerhalb der regulären Truppen auf bundesdeutschem Boden für den Zeitraum von 1970 bis 1980.
Jedenfalls nicht in der Form von irregulären militanten Gruppe, die von der Nato unterstützt und mit Waffen versorgt worden sein sollen. Für diese Annahme habe ich Gründe.
Die Behauptung, in Deutschland habe der BDJ (Bund Deutscher Jugend) als Gladio-Gruppe fungiert, ist nicht beweisfähig nachprüfbar. Der BHJ (Bund Heimattreuer Jugend) wurde bereits im Jahre 1953 in der BRD verboten. Das spricht nicht gerade dafür, dass diese Organisation den Schutz und die Unterstützung unserer Besatzungsmächte genoss. Es hat aber keinen Sinn, mit mir über etwaige geheime Gruppierungen zu reden, deren Aktivitäten in eine Zeit fallen, als ich noch gar nicht in meine Geburtsstadt Nürnberg in der Bundesrepublik zurückgekehrt war. Ich kam erst im Herbst 1953 als damals Sechzehnjähriger nach Westdeutschland.
In den späteren Jahren wurde nichts über eine etwaige Organisationstätigkeit des verbotenen BHJ bekannt. Die Vermutung, der BHJ könnte seine Aktivitäten (wie auch immer die vor 1953 gewesen sein mögen) als zusammengehaltene Organisation bis in die Siebziger und Achtziger Jahre fortgeführt haben, ist  derselbe blödsinnige Verdacht, wie man ihn auch hinsichtlich der seit 1973 organisatorisch aufgebauten WSG zu konstruieren versucht. Wenn die Alliierten nach 1945 ein Interesse an „Gladio-Einheiten in Deutschland gehabt haben sollten, (was durchaus naheliegend erscheint) dann war dieses Interesse mit Sicherheit im Jahre 1953, spätestens aber nach der Gründung der Bundeswehr, erloschen, andernfalls hätte das Organisationsverbot von den deutschen Behörden nicht ausgesprochen werden können. Organisationen an deren Vorhandensein die ehemaligen Feindmächte ein Interesse haben, können von unseren Polit-Marionetten nicht liquidiert werden.
In Italien und in den Benelux-Staaten mag das über die Jahrzehnte hinweg anders gewesen sein. Das hängt unter anderem auch damit zusammen, dass die dortigen Rechtsextremisten sehr stark katholisch geprägt sind. Eine weitergehende Begründung will ich dem Leser vorläufig ersparen. Jedenfalls ist der „Gladio-Entdecker“ Daniele Ganser, der die Gladio-Geschichten großzügig marktgerecht aufbereitet hat, kein ernst zu nehmender Historiker, weil seine Ermittlungsmethoden äußerst fragwürdig sind.


Soviel für Heute

Karl-Heinz Hoffmann          

Übrigens bin ich der Meinung Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.

 

*******

2011
September


IST DIE GRÜNE PARTEI RECHTSEXTREMISTISCH?

Die Frage mutet seltsam an, ist doch die Grüne Partei, gemessen an ihren Aussagen eher als verlängerter Arm der Antifa zu betrachten. Dennoch ist die Erörterung der Frage, ob die Grünen, vielleicht auch nur die Fraktion des Landes Baden-Württem-
berg, rechtsextremes Gedankengut vertreten, oder in der Zeit um 1980 vertreten haben, berechtigt.
Die Frage findet ihre Berechtigung in der Tatsache, dass Gundolf Köhler, den man massenmedial zum politisch motivierten Atten-
täter gestempelt hat, bei der Landtagswahl 1980, also unmittelbar vor dem Wiesn-Attentat, die Partei der Grünen gewählt haben soll. So jedenfalls lauten die Feststellungen der Ermittlungsbehörden im Abschlussbericht zum Oktoberfestattentat.
Vergl. SachA Bd. 11 Bl. 3279, 3336, 3349, 3411, 3421 der Akten

Wenn Köhler damals die Grünen gewählt hat, und daran lassen die Ermittlungsergebnisse keinen Zweifel, dann war das nur das folgerichtige Resultat seiner damaligen politischen Überzeugung. Auf Blatt 61 der Ermittlungsakten, liest man staunend:
Bereits zu Beginn seines Militärdienstes (Sommer 1978) hat sich Gundolf Köhler von rechtsextremistisch geprägten Vorstellun-
gen ab-, und mehr den Grünen zugewandt.
Demzufolge hat sich Gundolf Köhler die letzen 2 Jahre bevor er ein Opfer des Oktoberfestattentates wurde mit den politischen Inhalten der Grünen Partei identifiziert. Das steht zweifelsfrei fest. Daraus nun den Schluss ziehen zu wollen, die grüne Partei im Lande Baden-Württemberg müsse mit Rechtsextremisten durchsetzt gewesen sein, die auf Köhlers Gesinnung im Sinne rechtsextremer Bestrebungen  einwirkten, denn wie sonst könnte man Köhler als Rechtsextremisten einstufen, ist natürlich absurd,
aber nicht weniger absurd, als die Unterstellung, Gundolf Köhler sei zum Zeitpunkt des Attentates ein Rechtsextremist gewesen.
Ja, aber er hat doch an 2 Geländeübungen der WSG teilgenommen? Richtig, aber das war 5 Jahre vor der tatrelevanten Zeit. In
der Folgezeit, konkret im Sommer des Jahres 1978 wurde er auf Grund freiwilliger Meldung als Zeitsoldat zur Bundeswehr einberufen. Wie viele Geländeübungen wird er wohl im Rahmen der Grundausbildung bei der Bundeswehr mitgemacht haben?  
Kann er dabei rechtsextremistisch beeinflusst worden sein? Welche Gesinnung seine militärischen Vorgesetzten damals vertreten haben, ist nie ermittelt worden. Wie dem auch immer sei, kann jemand politisch grün und gleichzeitig rechtsextremistisch engagiert sein? Aus alledem folgt die nüchterne Erkenntnis, dass Gundolf Köhler zu Unrecht als Rechtsextremist in die Geschichte einge-
gangen ist, zumindest vorläufig, denn das letzte Kapitel der Zeitgeschichte ist noch lange nicht geschrieben.
Als Teilbeitrag  zur zeitgeschichtlichen Korrektur habe ich das kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellte Buch mit dem Titel:
DIE OKTOBERFESTLEGENDE geschrieben.
Der Inhalt wird all jenen Journalisten und Buchautoren, die sich mit ihren politisch zweckgerichteten Propaganda-Traktaten fest-
gelegt haben, nicht gefallen. An den Tatsachen kann das aber nichts ändern. Es wird wohl den Historikern kommender Genera-
tionen vorbehalten bleiben, die Umstände des Oktoberfestattentates fair und frei von politischem Druck aufzuarbeiten.
       
Ermreuth, 26.9.2011
Karl Heinz Hoffmann

2011

IST DIE GRÜNE PARTEI RECHTSEXTREMISTISCH?

Die Frage mutet seltsam an, ist doch die Grüne Partei, gemessen an ihren Aussagen eher als verlängerter Arm der Antifa zu betrachten. Dennoch ist die Erörterung der Frage, ob die Grünen, vielleicht auch nur die Fraktion des Landes Baden-Württem-
berg, rechtsextremes Gedankengut vertreten, oder in der Zeit um 1980 vertreten haben, berechtigt.
Die Frage findet ihre Berechtigung in der Tatsache, dass Gundolf Köhler, den man massenmedial zum politisch motivierten Atten-
täter gestempelt hat, bei der Landtagswahl 1980, also unmittelbar vor dem Wiesn-Attentat, die Partei der Grünen gewählt haben soll. So jedenfalls lauten die Feststellungen der Ermittlungsbehörden im Abschlussbericht zum Oktoberfestattentat.
Vergl. SachA Bd. 11 Bl. 3279, 3336, 3349, 3411, 3421 der Akten

Wenn Köhler damals die Grünen gewählt hat, und daran lassen die Ermittlungsergebnisse keinen Zweifel, dann war das nur das folgerichtige Resultat seiner damaligen politischen Überzeugung. Auf Blatt 61 der Ermittlungsakten, liest man staunend:
Bereits zu Beginn seines Militärdienstes (Sommer 1978) hat sich Gundolf Köhler von rechtsextremistisch geprägten Vorstellun-
gen ab-, und mehr den Grünen zugewandt.
Demzufolge hat sich Gundolf Köhler die letzen 2 Jahre bevor er ein Opfer des Oktoberfestattentates wurde mit den politischen Inhalten der Grünen Partei identifiziert. Das steht zweifelsfrei fest. Daraus nun den Schluss ziehen zu wollen, die grüne Partei im Lande Baden-Württemberg müsse mit Rechtsextremisten durchsetzt gewesen sein, die auf Köhlers Gesinnung im Sinne rechtsextremer Bestrebungen  einwirkten, denn wie sonst könnte man Köhler als Rechtsextremisten einstufen, ist natürlich absurd,
aber nicht weniger absurd, als die Unterstellung, Gundolf Köhler sei zum Zeitpunkt des Attentates ein Rechtsextremist gewesen.
Ja, aber er hat doch an 2 Geländeübungen der WSG teilgenommen? Richtig, aber das war 5 Jahre vor der tatrelevanten Zeit. In
der Folgezeit, konkret im Sommer des Jahres 1978 wurde er auf Grund freiwilliger Meldung als Zeitsoldat zur Bundeswehr einberufen. Wie viele Geländeübungen wird er wohl im Rahmen der Grundausbildung bei der Bundeswehr mitgemacht haben?  
Kann er dabei rechtsextremistisch beeinflusst worden sein? Welche Gesinnung seine militärischen Vorgesetzten damals vertreten haben, ist nie ermittelt worden. Wie dem auch immer sei, kann jemand politisch grün und gleichzeitig rechtsextremistisch engagiert sein? Aus alledem folgt die nüchterne Erkenntnis, dass Gundolf Köhler zu Unrecht als Rechtsextremist in die Geschichte einge-
gangen ist, zumindest vorläufig, denn das letzte Kapitel der Zeitgeschichte ist noch lange nicht geschrieben.
Als Teilbeitrag  zur zeitgeschichtlichen Korrektur habe ich das kürzlich der Öffentlichkeit vorgestellte Buch mit dem Titel:
DIE OKTOBERFESTLEGENDE geschrieben.
Der Inhalt wird all jenen Journalisten und Buchautoren, die sich mit ihren politisch zweckgerichteten Propaganda-Traktaten fest-
gelegt haben, nicht gefallen. An den Tatsachen kann das aber nichts ändern. Es wird wohl den Historikern kommender Genera-
tionen vorbehalten bleiben, die Umstände des Oktoberfestattentates fair und frei von politischem Druck aufzuarbeiten.
       
Ermreuth, 26.9.2011

Karl Heinz Hoffmann

DIE OKTOBERFESTLEGENDE

Das grauenhafte Sprengstoffattentat auf der Münchner Wies‘n ist eine traurige Tatsache.
Die Frage, wer die Tötung mehrerer Volksgenossen und die irreparable Beschädigung an Leib und Seele der zahlreichen
Opfer und ihrer Angehörigen zu verantworten hat, wurde bisher nicht geklärt.

Noch immer hat das Attentat weder Namen noch Gesicht.

Befasst man sich sachgerecht mit dem aus behördlichen Quellen stammenden Ermittlungsmaterial, so drängt sich der Ein-
druck auf, dass wohl der politische Wille zur Aufklärung der Tat gefehlt hat.

Mit Gundolf Köhler hat man von der ersten Stunde an einen Täter präsentiert, dem man im Laufe der Ermittlungen Indizien
zur Tat angedichtet hat, die, sofern Gundolf Köhler überlebt hätte und aussagefähig gewesen wäre, niemals vor einem ordentlichen Gericht zu einer Verurteilung ausgereicht hätten.
Da Köhler niemals der Prozess gemacht werden konnte, und seine, ihm unterstellte Schuld nicht erwiesen ist, hat er als unschuldig zu gelten. Er hat posthum einen Anspruch auf die Zubilligung der vom Grundgesetz geforderten Unschuldsvermu-
tung.

Der Abschluss des Ermittlungsberichtes steht inhaltlich im krassen Gegensatz zum Resümee. Teilweise liest er sich wie
ein Auszug aus einer Verteidigungsschrift, der Rest besteht aus unbegründeten Mutmaßungen.
Wirklich sachdienliche Zeugen gibt es nicht. Es mutet geradezu peinlich an, wie die Ermittlungsbehörde untaugliche, zudem
noch inhaltlich bedeutungslose Zeugenaussagen ins Spiel bringt und dabei nicht umhin kommt, abschließend zu bemerken,
die Aussagen seien mit Vorsicht aufzunehmen, da es sich erwiesenermaßen um schizophren strukturierte Personen handele.
Bei Zeugenbekundungen solcher Art nützt Vorsicht wenig.
Sie sind insgesamt wertlos.
Gundolf Köhler hingegen bestätigt man, dass bei ihm keinerlei Anzeichen für eine Geisteskrankheit vorliegen, d.h. er war
nach allem, was die intensiven Recherchen ergaben, völlig richtig im Kopf. Er war weder verwirrt noch dumm. Ein Tat-
motiv konnte nicht festgestellt werden. Dennoch soll er das grausige Attentat als Einzeltäter verübt haben? Von der Tat-
sache abgesehen, dass seine Schuld bis heute nicht erwiesen ist, muss sie bei gerechter und vernünftiger Würdigung
des Ermittlungsabschlussberichtes als äußerst unwahrscheinlich gelten. Selbst die Bundesanwaltschaft konnte nicht umhin,
am Ende das Ermittlungsverfahren unter anderem auch mangels Täterermittlung einzustellen. Das heißt klipp und klar,
auch Gundolf Köhler wurde die Täterschaft nicht explizit nachgewiesen.

Er war wohl von finsteren Zynikern der Macht von Anfang an dazu bestimmt, die Rolle des Täters aufgelastet zu bekommen. Betrachtet man das gesamte ‚zugängliche‘ Ermittlungsmaterial im Kontext mit der parallel laufenden Berichterstattung in den Massenmedien über die Jahre hinweg bis zum heutigen Tag, so wird deutlich, wem die Tat Nutzen brachte, und wem sie Schaden zufügte.
Für die Kreise, die ich finstere Zyniker der Macht nenne, bestand und besteht immer noch anhaltend der Nutzen darin, einer
aus ihrer Sicht höchst unerwünschten politischen Richtung, die das Establishment in Frage stellen konnte, so tiefgreifend Scha-
den zuzufügen, so dass sich ihr größere Teile der deutschen Bevölkerung niemals zuwenden würden.
Wenn aber nun Gundolf Köhler nicht der Täter war, wovon man nach der Wahrscheinlichkeitstheorie ausgehen kann, so er-
hebt sich die Frage, wer ist dann verantwortlich?

Das Attentat hat stattgefunden.
Dabei ist planmäßiges Vorgehen erkennbar.

Alles deutet auf eine geheimdienstliche Inszenierung hin.

Interessanterweise hatte die FAZ bezüglich des Attentates ein Organisationsdelikt vermutet und eine ‚geheimdienst-
liche Inszenierung‘
für möglich gehalten.

Das blitzschnelle Einbeziehen der WSG-Hoffmann als angeblich tatverdächtige Personengruppe, und die sofort einsetzende propagandistische Begleitkampagne vertiefen diesen Verdacht. Köhler sollte als ‚WSG-Mitglied‘ gelten, was er tatsächlich
nie war. Und ich sollte zum Initiator des gemeinen Gewaltverbrechens gemacht werden, und wenn das mit juristischen Konsequenzen nicht durchsetzbar sein würde, so doch wenigstens zum geistigen Ziehvater Köhlers gestempelt werden.

Im Hinblick auf diese Zielrichtung waren die Zyniker der Macht tatsächlich langzeitig wirkend erfolgreich.
Die Justiz fand sich erst nach Jahren bereit, das gegen mich und einige andere, ebenso Unschuldige aus meinem Bekannten-
kreis einzustellen, obwohl die Ermittlungsrichtung nach dem Attentat ziemlich schnell, nämlich bereits am Tag danach,
als fehlgehend erkannt worden war.
Ein Tatverdacht konnte nicht begründet werden - und im Übrigen musste - man höre und staune, das Ermittlungsver-
fahren
mangels Täterermittlung eingestellt werden.
Ich habe bereits klargestellt, dass auch Gundolf Köhler die Täterschaft nicht nachgewiesen werden konnte und sie auch
ziemlich unwahrscheinlich ist. Aber das ändert an der, inzwischen über die Jahre hinweg durch massenhafte Publikatio-
nen im kollektiven Bewusstsein des Volkes verankerten Vorstellung nichts. Man hält das Oktoberfestmassaker für

ein Gemeinschaftsprodukt rechtsgerichteter Personen: Köhler soll der ausführende Attentäter gewesen sein und dem ‚Hintermann‘ Hoffmann konnte man leider nichts beweisen. Vielleicht braucht man jetzt nur noch ein paar Jahre zuwarten, bis
die allgemein bekannte Verdachtstheorie zur ‚allgemein bekannten Tatsache‘ und schließlich zum politischen Dogma mit Strafandrohung bei Leugnung mutiert.

Die Gruppe der Geschädigten könnte sich beleidigt fühlen und Strafantrag stellen, wenn sich jemand erkecken sollte, nicht
an die Schuld Gundolf Köhlers oder Karl Heinz Hoffmanns glauben zu wollen. Im Rahmen eines Verteidigungsproze-
deres könnten Beweisanträge mit der Begründung abgelehnt werden, allgemein bekannte Tatsachen brauchen vor Gericht
nicht bewiesen zu werden.
Ganz nebenbei hat man, auch mit den am Ende zugegebenermaßen fehlgehenden Ermittlungen gegen mich und
meine Kameraden, erfolgreich von einer sehr bedeutenden Spur ablenken können. Nämlich der Spur Dr. Langemann. In
einem Spiegelartikel wird zum Oktoberfestattentat relevantes, ‚brisantes‘ Material erwähnt, das man bei Dr. Lange-
mann gefunden habe.                                                                                                                        

Wo ist dieses Material?                                                                                                                        
Und warum findet sich im Abschlussbericht der Ermittlungsbehörde dazu kein einziger Hinweis?

Dieser Dr. Langemann war der oberste bayrische Verfassungsschützer. Ganz speziell von Strauß zur besonderen Be-
kämpfung von Staatsfeinden engagiert. Plötzlich fällt er in Ungnade. Immerhin wurde er kurze Zeit nach Beginn der Ermitt-
lungen zum Wiesen-Attentat verhaftet und in die JVA Stadelheim verbracht. Lang brauchte er allerdings dort nicht zu sitzen.
Er wurde schnell wegen angeblicher Haftunfähigkeit entlassen. Und danach?  Danach ließ man ihn sang- und klanglos in der Versenkung verschwinden. Man redete nicht mehr über ihn. Man machte ihn geflissentlich und professionell vergessen, in-
dem man alle durch ihn gewonnenen Erkenntnisse unter den Teppich der Geheimhaltung kehrte.

Zwar gab es einen Ermittlungsausschuss um den obskuren Dr. Langemann, aber davon durfte nichts nach außen dringen. Die geheim gehaltene Befragung war offensichtlich so brisanter Natur, dass man sogar die zur Sicherheit abgestellten uniformier-
ten Polizeiposten aus dem Saal schickte. Über das Ergebnis herrschte Schweigen.
Es ist gut vorstellbar, dass die Rolle des Dr. Langemann, sofern sie allgemein bekannt geworden wäre, den Rechtsstaat in
seinen Grundfesten ins Wanken gebracht hätte. Das aber durfte nicht sein. Und da war es doch gut und nützlich, wenn man
das Ermittlungsverfahren gegen mich und eine Handvoll meiner Kameraden für längere Zeit – über zwei Jahre - in der
Schwebe lassen konnte.
Damit war es den Massenmedien, aber auch vielen als Einzelkämpfer tätigen Personen aus Kreisen zwangsneurotischer Antifaschisten möglich, eine komplette Legende zum Wiesenattentat zu erstellen. Diese Legende vom rechtsorientierten Atten-
tat hat sich bis heute als revisionsresistent und nach wie vor als wirksames Kampfmittel gegen alles was rechts ist und auch
das was man nur dafür hält, erwiesen.


Wer auch immer das Attentat inszeniert hat, es muss eine Tätergruppe mit der Möglichkeit des Zugriffs auf geheimdienst-
liche Informationen gewesen sein – und es kann sich nur um Leute mit abartiger Persönlichkeitsstruktur handeln.
Köhler müsste bei vernünftiger Würdigung all dessen, was über ihn ermittelt wurde, als besonders Tatverdächtiger ausschei-
den.
Bleibt noch festzustellen, ob das Klischee des Hintermannes zu meiner Persönlichkeit passt. Ich müsste krank im Kopf
sein, wenn mir der grausige Irrsinn des Oktoberfestverbrechens in den Sinn gekommen wäre.

In einem anderen Verfahren, das man mir ein Jahr später – gottseidank erfolglos angehängt hatte – wurde ich zur Frage der Schuldfähigkeit im Auftrag des Gerichts psychiatriert. Es ging im Kern der Sache wieder um Mordvorwürfe. Sie waren halt-
los, so dass der nach zwei langen Jahren des Prozessgeschehens erfolgte Freispruch vorprogrammiert war. Angehängt sage
ich deshalb zu Recht, weil der grundsätzlich zur Prozesseröffnung notwendige, wenigstens hinreichende Tatverdacht nicht gegeben war, vom dringlichen Tatverdacht ganz zu schweigen.
Eine Kammer des Schwurgerichts hatte sich bereits geweigert, das Verfahren zu eröffnen. Damit hätte die Sache erledigt sein müssen. War sie aber nicht. Das Verfahren wurde auf Betreiben der Weisung gebenden Staatsanwaltschaft eröffnet. Eine an-
dere Kammer wurde eingesetzt, der man nicht mehr gestattete, das Verfahren einzustellen.

Im Eröffnungsbeschluss hieß es:           
„… zwar reichen die Beweise nicht aus, es ist jedoch möglich, dass sich im Laufe des Prozessgeschehens ein anderes
Bild ergibt.…“  
Ein Prozedere dieser Art dürfte in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik einmalig sein.

Das erhoffte ‚andere‘ Bild ergab sich im Hinblick auf die Mordvorwürfe nicht. Aber es ergaben sich daraus interessante, erkenntnisrelevante Nebenergebnisse.

So sagte z.B. der Nebenkläger, RA Leske, er sei von seiner Mandantschaft aufgefordert worden, die antisemi-
tische Komponente meines Weltbildes herauszuarbeiten, das sei aber nach allem, was er in der langen Zeit
der Verhandlungsdauer gehört habe, nicht möglich gewesen.
Das im Rahmen dieses Verfahrens über mich gegen meinen Willen auf Anordnung des Gerichts erstellte Gutachten füge ich
hier in Form der vom Gericht vorgetragenen Zusammenfassung ein. Es schließt geistige Absonderlichkeiten völlig aus:
„Sachverständige:
1. Schuldfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.
Zur Schuld- bzw. Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten haben die Sachverständigen Prof. Dr. Dietrich, Lang-
kamp und Dr. Lotter Ausführungen gemacht.
a) Der Sachverständige Prof. Dr. Dietrich:
Der Sachverständige Prof. Dr. Dietrich hat den Angeklagten beobachtet, untersucht und ein psychiatrisches Gut-
achten über ihn in der Hauptverhandlung erstellt. Er hat im Wesentlichen ausgeführt, insgesamt sehe er den Angeklagten als eine starke Persönlichkeit mit prägendem Kampftrieb, der nach bestimmten auslösenden Ereig-
nissen zu einer „Jetzt-erst-recht-Haltung“ neigte. Er stelle eine durch sein Selbstbewusstsein, seine Unbeirrbarkeit
und seine Willensstärke, seine nicht an sich zweifelnde starke Suggestivkraft begründete Führungspersönlichkeit
dar, ohne dass die Affektsteigerungen im Bereich des Pathologischen lägen. Von den Temperamentseigenschaften
her sei Hoffmann mehr cholerisch als phlegmatisch, mehr sanguinisch – nämlich heiter, aktiv, redegewandt –
als melancholisch. Auch wenn Hoffmann mehr Choleriker sei, so finde er doch schnell zur Beruhigung zu-
rück. Insgesamt sei seine Persönlichkeit also zwar akzentuiert, quantitativ gesteigert, aber nicht krank im Sinne
des Krankhaften. Hoffmann wolle sich auch gar nicht hinter dem § 21 StGB verstecken. Die Anamnese habe
keine Geisteskrankheiten ergeben.

Abschließend hat der Sachverständige ausgeführt, die Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB könnten in der Zeit von
1980 bis 1981 ausgeschlossen werden; Schwachsinn, geistige Störungen oder schwere andere seelische Abartigkei-
ten hätten nicht vorgelegen und lägen nicht vor.“


Ob ein psychiatrisches Gutachten über den Geisteszustand des Herrn Dr. Langemann existiert, weiß ich nicht, ich kenne
nur die von dem freien Journalisten Ulrich Chaussy kolportierten Einschätzungen der Herren Franz Josef Strauß und
Gerold Tandler:
… ob Langemann auch schon zum Zeitpunkt dieser Aktivitäten ‚der Mann mit dem Dachschaden‘ oder aber ein ‚Ganove
oder Spinner, oder eine Mischung aus beiden‘ gewesen sei, wie das einige Zeit später Ministerpräsident Strauß und
Gerold Tandler feststellten …

Vielleicht wäre man in der Sache weiter, wenn Dr. Langemann gutachterlich auf seinen Geisteszustand untersucht worden
wäre.
Chaussy schreibt weiter:
Hält man Rückschau auf die Biographie des Dr. Hans Langemann, so schien mit ihm am Morgen nach
dem Bombenanschlag auf das Oktoberfest genau der richtige Mann am rechten Platz zu sitzen, und es mag bei
seinem erkennbar heftigen Interesse an diesem Fall sogar noch mehr mitgeschwungen haben als die Pflichter-
füllung eines gut dotierten Spitzenbeamten.

Der Fall traf auch auf ein ausgeprägtes persönliches Interesse. Hatte die berufliche Karriere des Juristen Hans Langemann doch mit seiner Promotion zum Dr. jur. mit einer beachtlichen Doktorarbeit begonnen, die nicht wie so viele andere nach ihrer Ablieferung in einigen wenigen gezählten Exemplaren in den Glasschränken einer Universitätsbibliothek verstaubte, sondern in dunkelrotes Leinen gebunden, sorgsam gesetzt und reichlich mit Fotografien und Zeichnungen illustriert, im ‚Verlag für kriminalistische Fachliteratur‘ in Hamburg gedruckt und
somit einer zwar exklusiven, aber dennoch für das Fortkommen des jungen Juristen entscheidenden Öffentlichkeit vorgestellt worden war.

‚Die vorliegende Studie will nicht mehr sein‘, so schrieb Hans Langemann mit gebremstem Stolz in der Einführung zu seinem Buch, ‚als ein erster bescheidener, indes umfassender Versuch, aus streng kriminologischer Sicht – und daher auch nur mit
den Methoden der Kriminalwissenschaft – an das Wesen des großen politischen Einzelmordes, den wir Attentat nennen, heranzuführen.‘ So konkurrenzlos ist seine Studie im Jahr des Erscheinens 1956 gewesen, dass sie unter dem naheliegenden
und einprägsamen Titel: ‚Das Attentat – eine kriminalwissenschaftliche Studie zum politischen Kapitalverbrechen‘ erscheinen konnte, obwohl doch bis dahin, wie Langemann bemerkt, so oft wie unzureichend über dieses Phänomen publiziert worden
war: ‚Sensationslüsternheit und merkantile Erwägungen haben gerade auf dem Gebiet des politischen Mordes nahezu unvorstellbare literarische Blüten hervorgebracht, und zwar meist in der Form einer zugkräftigen ‚story‘, in der sich drasti-
sche und sentimentale Effekte um einen Funken Wahrheit gruppieren.

Wie eine Spinne im Netz saß der Ministerialdirigent Dr. Hans Langemann, der als Staatsschutzchef für die Beobach-
tung extremistischer Bestrebungen im Lande, für die Abwehr von Spionage gegen den Freistaat und den soge-
nannten ‚Verfassungsschutz durch Öffentlichkeitsarbeit‘ zuständig war, eine Aufgabe, deren Sinn und Inhalt durch
den dienstinternen Terminus ‚positiver Verfassungsschutz‘ geadelt ist.“  

Es musste eine Person gefunden werden, die im NADIS-Computer als WSG-Anhänger registriert war, bei der man aber
sicher sein konnte, dass sie keine aktuellen Beziehungen zum Kreis des ehemaligen längst nicht mehr aktiven WSG Perso-
nals unterhält, denn andernfalls hätte der zur geheimdienstlichen Anwerbung vorgesehene Mann sich mit mir kurzschließen
und von seinem Auftrag berichten können, was natürlich nicht in die Planung gepasst hätte. Und wenn es dann noch jemand
war, der gerne mit explosiven Stoffen hantierte, war das perfekte Medium gefunden.
Auch hatte der geltungsbedürftige Dr. Langemann auf jeden Fall ein persönliches Motiv. Als Motiv ist Geltungssucht, gepaart
mit finanziellen Interessen nicht von der Hand zu weisen.   
Am 12. Oktober 1980 unterschrieben Langemann und Heigl einen gemeinsamen Vertrag, in dem es hieß, ‚zwi-
schen Herrn Dr. Langemann und Frank P. Heigl besteht darüber Einigkeit, dass sie gemeinsam über
den Bundesnachrichtendienst BND publizistisch verwertbare Arbeiten verfassen werden.‘

Langemann hatte die Ermittlungen von Anfang an mit falschen Angaben auf der Schiene ‚WSG-Hoffmann‘ ins Rollen ge-
bracht.
Es mag ja sein, dass der NADIS-Computer Gundolf Köhler als Mitglied der WSG-Hoffmann geführt hat, aber das ist
eben
so nicht korrekt gewesen. Entweder taugen die NADIS-Informationen grundsätzlich nichts, oder Köhler sollte, ob-
wohl er, lediglich Jahre vor dem Wiesenattentat formlos als ‚Schnuppergast‘ an zwei harmlosen Geländeübungen teilge-
nommen hatte, als WSG-‚Mitglied‘ im NADIS vermerkt werden und dort zur weiteren besonderen Verwendung, vielleicht
weil man ihn für obskure Zwecke missbrauchen wollte, trotz besserer, laufend aktualisierter Erkenntnisse, als ‚WSG-Mit-
glied‘ gelistet bleiben.
Wer kann das wissen?

Die am 23. November 1982 ausgefertigte Verfügung zur Einstellung des gegen mich gerichteten Ermittlungsverfahrens wegen
der Unmöglichkeit, einen Tatverdacht zu begründen, ist natürlich den Medien wohl bekannt, wird aber ignoriert.
Wie das berechtigte Verlangen nach Klarstellung und Rehabilitierung in diesen Kreisen aufgenommen wird, lässt der bereits erwähnte Spiegel-Artikel vom 6.Oktober 1980 deutlich erkennen. Meine Bemühungen, die Absurdität einer Tatbeteiligung klarzustellen, wurde mit dem zynischen Satz quittiert: ‚Hoffmann, … geriert sich seither als verfolgte Unschuld.‘
Darf sich der Unschuldige nicht zu Recht gegen Verleumdungen wehren? Ach, ich vergaß, ein ‚Nazi‘ hat ja keinen Anspruch
auf gerechte Behandlung. Ein Nazi ist ein Unmensch und als solcher wird er es wohl hinnehmen können, wenn ihm Untaten
aller Art angedichtet werden. Und ob es sich wirklich um einen Nazi handelt, oder ob man nur nicht sachgerecht differenzie-
ren konnte oder wollte, was spielt das schon für eine Rolle?

Und überhaupt, wo kämen wir im demokratischen Rechtsstaat hin, wenn jeder Bürger selbst bestimmen wollte, welche poli-
tische Richtung er vertreten möchte? Steht jemand mit seinen Ansichten außerhalb des volkspädagogisch er-
wünschten Spektrums, dann mag das, sofern ihm keine allgemeine Beachtung zuteil wird, noch angehen. Sobald es
aber Anzeichen dafür gibt, dass er fortschrittliche Gedanken entwickelt und mit diesen, den Interessen des Establish-
ments zuwiderlaufenden Ansichten größere Kreise ziehen könnte, dann allerdings wird mit großem Aufwand dagegen ge-
steuert. Wie aber soll man einen Vordenker, dessen Zukunftsanalyse das unvernünftige Wirken des politischen Establish-
ments vernünftig nachvollziehbar in Frage stellt, und noch dazu zukunftsorientierte Wege aufzeigen kann, mundtot
machen? Korrekt braucht es dabei nicht zuzugehen, fair schon gar nicht.

Die bewährte Methode besteht darin, seine Ideen in unzulässiger Weise nationalsozialistisch zu interpretieren und somit zu verfälschen. Da man die gesamte Medienkraft hinter sich hat, während dem Betroffenen kein geeignetes Forum zur Verfü-
gung steht, gelingt das natürlich mühelos. Ist der unerwünschte Rufer aus der Wüste erst einmal zum ‚Nazi‘ abgestempelt,
wird er zum Abschuss freigegeben. In meinem persönlichen Fall darf man das sogar, auch wenn es unglaublich erscheint, wörtlich nehmen.
Am 30. Januar des Jahres 1980 habe ich einen von deutschen Polizeikräften in Szene gesetzten Tötungsversuch nur überlebt, weil ich mich geistesgegenwärtig in Bruchteilen von Sekunden anders verhalten habe, als vorausschauend zu erwarten war.

Dieses Ereignis habe ich in meinem tatsachenorientierten Roman ‚Verrat und Treue‘ zu Papier gebracht:

Zitiert ab Seite 15:

Über die politische Zielsetzung des Chefs gab es nur Vermutungen, obwohl die Organisation seit 6 Jahren bestand
und Hunderte von Männern im Laufe der Zeit aufgenommen hatte. Die MSO (WSG) galt allgemein als rechts orien-
tiert, aber das war auch so ziemlich alles. Dass sich Männer um einen Führer scharen, der seine politischen An-
sichten nicht öffentlich preisgibt, selbst seinen Kameraden gegenüber seine politischen Ambitionen verschweigt,
dürfte wohl ein nahezu einmaliges Phänomen sein. Dabei konnte man durchaus von einem gewissen Erfolg der
WSG sprechen, denn in den Augen der Bevölkerung galt sie, auf Grund der vielfachen, geradezu perma-
nenten Pressehetzkampagnen, als rechts stehende Politorganisation und ihr Bekanntheitsgrad war aus eben
diesem Grunde, gemessen an der verhältnismäßig geringen Personalstärke enorm. Darüber hinaus konnte sich die
WSG besonders in Süddeutschland auf weit verbreitete Sympathien stützen. Aber genau diese Popularität, gepaart
mit Wohlwollen erschien den Machthabern des deutschen Nachkriegsstaates gefährlich, denn das ist es,
was Parteipolitiker für sich selbst erhoffen und besonders in der heutigen Zeit nur selten erreichen. Allge-
meine Sympathien für ‚Rechtsextremisten‘? Das ist unerträglich für die Gallionsfiguren der zurzeit staatstragen-
den Parteien.

Dazu kommt natürlich die dauernde Ermahnung aus dem Ausland. Die permanenten Anfragen, ob man denn das ‚Wiedererstarken des Faschismus‘ nicht wirksam bekämpfen könne, oder ob man es am Ende vielleicht gar nicht
wolle?

Um dieser unerträglichen Lage ein Ende machen zu können, beschloss der zuständige Minister, von seinen Beratern
aus dem Kreis der antifaschistischen Zirkel gedrängt, die WSG durch ministeriellen Erlass, unter Bezugnahme auf
die Bestimmungen des Vereinsverbotes, mit sofortiger Wirkung zu verbieten. Juristisch wird diese Entscheidung
nicht unumstritten bleiben können, da die WSG in den vielen Jahren ihres Bestehens die Gesetze im Wesentlichen respektiert hatte.

Auf begangene Straftaten konnte sich also das Verbot nicht stützen. Auch die sonst so beliebte Begründung, wenn es darum geht, eine rechtsstehende Organisation zu verfolgen, nämlich die Behauptung, man würde nationalsozialis-
tisches Gedankengut verbreiten und damit Straftaten im Sinne des Gesetzes nach den §§ 86 und 86a begehen, konn-
ten zur Begründung des Verbotes nicht herhalten. Man hatte größte Schwierigkeiten, die politischen Ansichten des WSG-Chefs Hoffmann auch nur einigermaßen zu definieren, weil man sie nicht kannte. Es ist ja durchaus nicht so,
dass jeder nationale Mann nun gleich auch ein überzeugter Nationalsozialist sein muss.

Aber hier geht es jetzt um andere Dinge. Hier geht es darum, sich einen politischen Störenfried vom Hals zu schaffen. Das Ausland kann zum Schweigen gebracht werden, und gleichzeitig bietet sich für den farblosen Innenminister die Möglichkeit
zur Selbstprofilierung. Wenn dies auf Kosten von ‚Rechtsextremisten‘ geschehen kann, umso besser.
Man wird der Öffentlichkeit, was immer das bedeuten mag, im Fernsehen zeigen können, wie entschlossen ein bundesdeutscher liberaler Minister gegen den unerwünschten Rechtsextremismus vorgeht. Und man wird den Extremisten zeigen, wie stark die Staatsgewalt aufzutrumpfen vermag.

Die Großrazzia gegen die ‚Hoffmann-Organisation‘ ist als Schock für die Betroffenen gedacht, selbst das ominöse,
für den Vollzug angesetzte Datum, ist in voller kabbalistischer Absicht gewählt.


Man hat wohl geglaubt, ein deutscher Rechtsextremist müsse dem 30. Januar, dem Tag der ‚Machtergreifung‘ eine besondere Bedeutung beimessen. Vielleicht hatte man gemeint, dieser Tag müsse den Rechtsextremisten eine Feier
im Kameradenkreis wert sein. Da hinein zu platzen, wäre wohl als besonderer Erfolg angesehen worden.

Aber davon kann keine Rede sein. Tatsächlich hat Hoffmann die ‚besondere Bedeutung‘ des 30. Januar völlig igno-
riert. Auch befinden sich nicht etwa Gäste im Haus. Im Gegenteil, das Wachpersonal ist in dieser Nacht sogar von
den sonst üblichen vier Mann, auf zwei reduziert worden. Die beiden WSG-Hauptunterführer Rolf Rüssler und Rover Brand sind zu dieser Zeit in Wien, so dass nur die beiden WSG-Gefreiten Havel und Klinka anwesend sind.


4

Ahnungslos schläft Hoffmann im ersten Stock der Villa, während aus Richtung Nürnberg, über die Zufahrtsstraßen
nach Herzberg, die vollbesetzten Mannschaftswagen der Polizei anrücken. Aber nicht nur er, sondern auch die anrückenden Polizisten sind ahnungslos, Sie glauben immer noch an die angekündigte Durchführung
einer Verladeübung, wie man ihnen das am Vortage noch erklärt hatte. Diese Vorsorge der höheren Dienststellen
war sicher nicht unberechtigt, da Sympathien für die Hoffmann-Truppe auch in den Kreisen der Schutzpolizei
keine Seltenheit sind. Erst auf dem Weg zum Einsatzort werden in den fahrenden Mannschaftsbussen die versie-
gelten Kuverts erbrochen und die Einsatzbefehle verlesen. Die bis zur letzten Minute geheim gehaltene Operation
unter dem Decknamen ‚Windrose‘ läuft an. Wortlos, verblüfft nehmen die Mannschaften der Schutz-
und Bereitschaftspolizei ihre Befehle und Anweisungen zur Kenntnis.

Während die in ihren Mannschafttransportern anrückenden Polizeieinheiten noch verwundert über ihren Auftrag nachdenken, sind einige Männer vom Sonderkommando der Grenzschutzgruppe GSG 9 bestens informiert.
Vier Männer dieses Sonderkommandos, die als so genannte Sturmgruppe eingesetzt werden sollen, rollen in einer
BMW-Limousine in rascher Fahrt auf den Einsatzort zu. Während sich der Fahrer schweigend auf die Straßenverhältnisse konzentriert, sprechen die drei anderen noch einmal durch, was unter ihnen längst als ausge-
macht gilt. Nicht zum ersten Mal sind sie als so genannte Sturmgruppe eingesetzt. Sie sind bestens aufeinander eingespielt und kennen ihre Aufgabe genau. In vielen gemeinsamen Einsätzen ist das gegenseitige Vertrauen gewach-
sen. Man wird sich nicht nur in der akuten Gefahr des Einsatzes decken, sondern was noch viel wichtiger ist, man
kann sich auch auf den Kameraden hundertprozentig verlassen, falls es anschließend zu einem juristischen Nach-
spiel kommen sollte. Über gewisse grundsätzliche Gesichtspunkte ihrer Einsätze sind sich alle Beteiligten einig.

Ein verletzter Extremist kann später vor Gericht erhebliche Schwierigkeiten machen. Ein toter Extremist
wirft hingegen kaum Probleme auf.
Den Tod eines ‚Radikalen‘ werden die ‚glaubwürdigen‘ Aussagen mehrerer verdienter und vielfach be-
währter Polizeibeamter befriedigend begründen. ‚Hoffentlich klappt alles wie vorgesehen, gibt PHM Schulze den-
noch etwas zögernd zu bedenken. Leicht mulmig scheint es ihm trotz perfekter Vorbereitung doch zu sein.

‚Quatsch‘, kontert sein Kollege PHM Heinze. Beide sind ihm Dienste ranggleich und kommen sich öfter mal aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in die Haare, was aber der sonst guten Kameradschaft kaum Abbruch tut.
‚Du immer mit deinen Gefühlen‘, sagt er jetzt verächtlich, ‚was soll denn dann nicht klappen? Haben wir denn nicht lange ge-
nug geübt? Wir haben die Pläne von der Wohnung studiert. Wir wissen genau, wo es lang geht. Wir wissen wo und wie die Betten im Schlafzimmer stehen. Alles ist doch wirklich x-mal geübt worden. Was soll denn da noch schief gehen?‘
‚Immerhin wissen wir ja auch, dass der Kerl bewaffnet ist, und daneben schießt er nach unseren Informationen auch nicht oft, wenn er was treffen will,‘  antwortet Schulze ernst. ‚Na und? Dass wir das alles wissen, ist gerade sein Pech. Er soll ja zur Pistole greifen und wenn er das tut, dann ist er erledigt. Meinetwegen kann er sogar auf die Panzerwesten schießen, aber da-
zu wird er gar nicht erst kommen. Wir sind vorbereitet, er nicht. Um die Zeit  schläft er doch noch wie ein Murmeltier und
muss erstmals seine Schlaftrunkenheit überwinden. Bis er sich dann auch nur einigermaßen orientiert hat und die Lage erfas-
sen kann, haben wir längst die Tür aufgebrochen und die Spritzen auf ihn gerichtet. Natürlich wird er gerade noch Zeit haben zur Waffe zu greifen, aber das soll er doch. Wenn er die Waffe in die Hand nimmt, stirbt er den sofortigen Heldentod mit ungewaschener Brust
Wichtig ist dabei nur, dass die Kamera sofort da ist, wenn die Tür geöffnet wird, aber da habe ich keine Bedenken,
ist ja oft genug geübt worden. Wenn der Kerl die Pistole in die Hand nimmt, wird das die Kamera aufzeichnen, in
dem Moment ist er zum Abschuss freigegeben. Dann ziehen wir durch. Wer soll uns dann noch eine Rüge erteilen? Im Gegenteil man wird an höherer Stelle froh sein, dass sich das Problem so einfach gelöst hat. Ich sehe schon die Schlagzeilen den Zeitungen vor meinem geistigen Auge.‘

‚Worauf du einen lassen kannst,‘  meldet sich jetzt auch der bisher schweigsam gebliebene dritte Mann im Fond des Wagens.

Rechtsextremist richtete großkalibrige Waffe auf Polizeibeamte und starb im Kugelhagel.‘ PM Böhm weiß, wovon
er redet. ‚War es denn bei der Links-Terroristin, der Ilona von Eickel nicht genauso? Wenn man es gewollt hätte,
wäre das bestimmt auch anders gegangen, aber so ist sie tot. Sie war bewaffnet, also war es kein Problem, den Todesschuss zu rechtfertigen. Was soll's? Warum soll es einem Rechtsradikalen besser gehen?                                    

Dass man an übergeordneter Selle nur aufatmen wird, wenn dieser Hoffmann erledigt ist, dürfte doch wohl klar
sein. Das war doch bei der Einsatzbesprechung deutlich genug herauszuhören. Aber Ihr könnt nicht erwarten, dass uns ein Innenminister seine geheimsten Wünsche schriftlich gibt. Dafür haben wir schließlich unseren Ermessensspiel-
raum.‘ Der letzte Satz löst allgemeine Heiterkeit aus, aber Schulze wird sofort wieder ernst. ‚Wisst Ihr‘,  
sagt er nachdenklich, was das Einzige ist, das mir bei der Sache nicht so richtig schmeckt? Ich habe Hemmungen
wegen der Frau. Die geht unweigerlich mit dabei drauf, wenn es zum Schusswechsel kommt, das lässt sich gar
nicht vermeiden, sie liegt direkt neben ihm im Bett. Das muss euch doch auch genauso klar sein wie mir.

‚Mann Schulze! Hör jetzt bloß auf mit der weichen Welle! Man könnte meinen, Du wärst das erste Mal dabei. Wir machen,
was die Lage erfordert, außerdem stehen wir beide vorn, du hast nur die Aufgabe zu sichern, du brauchst nicht abzudrücken. Meinetwegen kannst du wegschauen, aber geh uns jetzt nicht als Softi auf die  Nerven! Und überhaupt, was heißt hier, die
Frau geht mit drauf? Die von Eickel war auch eine Frau und ist weggeräumt worden. Ich habe nicht gemerkt, dass du des-
wegen gejammert hättest. Ob links oder rechts, ganz egal, das Gesindel muss weg! Die Unterstützung von oben ist da, das
weißt du genauso wie ich. Wenn man das anders haben wollte, dann wäre schon beim Einüben vorgesehen gewesen vor der
Tür zu rufen: ‚Aufmachen! Polizei!‘ wie das bei den normalen Einsätzen wegen irgendeiner Eierdieberei Vorschrift ist.
Und was ist hier in diesem Fall geübt worden? Tür aufbrechen, die Waffen sofort auf das Kopfende des Bettes rich-
ten, gleichzeitig den Raum ausleuchten und das Geschehen sofort mit der Kamera aufzeichnen. Meinst Du unsere Einsatzleitung ist von Dummsdorf? Denkst Du, die können sich nicht vorstellen, dass der militante Radikale sofort
zur Waffe greift, wenn er hört, dass jemand ins Haus eingedrungen ist? Anzunehmen, dass wir bei ihm auftauchen
und dann noch nahezu in der Nacht, hat er keinen Grund, weil er nichts ausgefressen hat, denn sonst hätten wir
einen Haftbefehl dabei. An uns wird er also zuallerletzt denken. Außerdem rechnet doch jeder normale Mensch bei einem Polizeieinsatz mit dem was üblich ist und nicht mit dem Unüblichen. Der wird doch annehmen, dass sich die Polizei, wenn sie schon nachts kommt, durch rechtzeitiges Anrufen zu erkennen gibt, bevor sie eine Tür aufbricht
und eine Schießerei provoziert. Dass wir das heute ausnahmsweise etwas anderes sehen, ahnt er nicht. Er wird also
mit allem möglichen rechnen, nur nicht damit, dass ausgerechnet wir in sein Schlafzimmer wollen. Und das ist dann eben sein Pech. Aber ich fange schon an mich zu wiederholen.

Jetzt wird mit dem Gebabbel aufgehört, wir sind sowieso gleich da, hier rechts an der Tankstelle vorbei geht es den Berg rauf. Es sind keine 500 Meter mehr. Macht euch fertig!‘.


(Anm.: bis hierher in dichterischer Freiheit gestaltet)

Gerade war Wachwechsel in der Herzberger Villa auf der Sophienhöhe Nr. 5. Der kaum achtzehnjährige
lang aufgeschossene schlaksige WSG-Gefreite Havel, der den Tarnnamen Theo trägt, ist soeben in den für die
Wachen als Schlafraum eingerichteten ebenerdigen Keller hinuntergegangen um sich aufs Ohr zu legen. Kurt
Klinka übernimmt die letzte Frühwache und ist damit beschäftigt, sich vorher noch schnell eine Tasse Kaffee
in der kleinen Küche neben dem Hauseingang zu brauen, da sieht er zufällig zum Fenster hinaus und bemerkt, wie
sich mehrere Polizeibeamte der Eingangstüre nähern.

Nanu, denkt er verdutzt. Was wollen die denn hier um diese Zeit?
Er geht zum Eingang und öffnet die Türe um nachzusehen, aber kaum hatte er sie einen Spalt weit offen, als er
schon rabiat beiseite gedrängt wird. Eine Maschinenpistole richtet sich auf seinen Bauch. An ihm vorbei
fluten schwerbewaffnete Polizisten. Eine Gruppe stürmt sofort die hölzerne Wendeltreppe nach oben, wo
der Schlafraum des Chefs liegt. Der Rest verteilt sich im ganzen Haus, bis hinunter in den Keller.

Das Sonderkommando, mit dem Kamerateam dicht auf den Fersen, beginnt ohne Umschweife damit, die erste Tür,
die noch vor Hoffmanns Schlafzimmer liegt aufzubrechen. Hinter ihnen steht der Polizeidirektor der Landpolizeidirektion Erlangen. In seinen etwas feucht gewordenen Händen hält er nervös eine Abschrift der vom Innenminister erlassenen Verbotsverfügung bereit. Knirschend stoßen die Brecheisen der Polizisten in das Holz der Zimmertür. Laute Geräusche lassen sich jetzt nicht mehr vermeiden. Auch das Trappeln  der nachfolgenden Beam-
ten im Treppenturm ist zum dumpfen Lärm angeschwollen. Die hölzerne Wendeltreppe wirkt dabei wie ein Resonanzboden


Als erste wird Francoise, die Lebensgefährtin Hoffmanns durch die Geräusche wach. Hoffmann selbst schläft noch,
als sie ihn ängstlich schnell aufzuwecken versucht. ‚Wach auf ! Schnell! Wach auf! Ein Überfall! Hörst du denn
nicht?‘

Hoffmann schreckt hoch, er braucht nur Bruchteile von Sekunden, um zu begreifen, dass ein ganz offensichtlich unfreundlicher Besuch bevorsteht. Deutlich hört auch er jetzt das laute Stiefelgetrappel auf der Holztreppe. Das Splittern der Tür des Vorzimmers ist ebenfalls unüberhörbar. Wer kann das sein? durchzuckt es ihn. Zum nachden-
ken bleibt keine Zeit. Jedenfalls sind es keine Freunde, so viel steht fest. Freunde brechen keine Türen auf. Jetzt
reagiert er blitzschnell. Da er nackt schläft, hascht er zunächst nach seiner Unterhose und schlüpft schnell hinein,
dann greift er nach seiner immer griffbereit liegenden Waffe. Der 38er Smith & Wesson liegt nachts neben ihm auf
dem Nachttisch. Jetzt gleitet er aus dem Bett und kniet sich am Fußende nieder. Beide Hände umfassen den Griff des Revolvers, der Hahn ist gespannt, der Zeigefinger liegt auf dem Druckpunkt am Abzug. Die Nerven sind zwar angespannt, aber er fühlt keine Angst, die Waffe in seinen Händen gibt ihm Sicherheit.

Er weiß, dass ihm jetzt seine eingenommene Position gegenüber jedem Angreifer, der durch die Tür kommen muss
im Vorteil sein lässt. Er kniete tief geduckt vom Bett gedeckt am Boden. Der schwere Revolver ist auf die Türe gerichtet. Nur mit den Augen sieht Hoffmann über den Bettrand hinweg. Damit bietet er selbst wenig Ziel, während umgekehrt die Eindringlinge, die sein Ziel werden, kaum zu verfehlen sind.

Die Türe des Vorzimmers ist bereits aufgebrochen, jetzt hämmern die Brecheisen an der Schlafzimmertür. Nur noch
ein dünnes Türblatt trennt die Eindringlinge von ihren Opfern.


Einen Moment lang kommt Hoffmann der Gedanke, sich einen weiteren Kampfvorteil zu verschaffen indem er ein-
fach durch die Türe schließt noch bevor sich diese öffnet. Aber es widerstrebt ihm auf ein nicht  klar erkanntes
Ziel zu schießen. Und könnte es nicht sein, dass die Angreifer einen seiner Wachmänner als Geisel vor sich herschie-
ben, in diesem Fall würde er seinen eigenen Kameraden erschießen. Nein, er will abwarten, bis sich die Tür öffnet.
Er wird immer noch rechtzeitig schießen können und sein Ziel nicht verfehlen, denn es trennen ihn keine drei Meter
von der Türe.

Er will sehen, worauf er schießt. Dass er sofort treffen wird, wenn es sein muss, weiß er und es gibt ihm Ver-
trauen. In diesem Moment ist er davon überzeugt, schießen zu müssen, aber es kommt anders.
Da fliegt unter Splittern undKrachen die Türe auf. Glücklicherweise im selben Augenblick erkennt Hoffmann
die Eindringlinge als Polizisten. Er sieht die gestreiften Panzerwesten und von den Oberteilen der Schirm-
mützen leuchtet ihm der bekannte Polizeistern entgegen. Teufel nochmal, wenn er jetzt durch die Tür geschlossen
hätte!

Seine Geistesgegenwart hatte ihm und Francoise das Leben gerettet. Hoffmann konnte nicht in der gewünschten
Weise überrascht werden.
Die Überraschung ist vielmehr auf Seiten der Polizei. Der Türrahmen ist ausgefüllt mit den Körpern
der Polizeihauptmeister Heinze und Böhm. Mit ihren schusssicheren lang herabhängenden schweren Panzerwesten
stehen sie reglos und sprachlos in der vordersten Reihe. Ihre Heckler & Koch Maschinenpistolen sind, wie sie das
geübt hatten auf das Kopfende des Bettes gerichtet. Eine dritte MP, die von Schulze, schiebt sich noch an der
linken Seite neben Heinze durch die Tür. Er selbst bleibt jedoch unsichtbar. Jemand hält eine Kamera mit beiden
Armen hoch über die vordersten Polizisten ins Zimmer, daneben eine starke Lampe. Ein gleißender Lichtstrahl
richtet sich auf die Kopfenden der Betten. Alle Augen konzentrieren sich jetzt dorthin. Aber da, wo man
den ‚Extremisten‘ erwartet hatte ist er nicht, sein Bett ist leer.

Ist der Vogel ausgeflogen? Wo ist der Kerl?

Noch während die Beamten sich zu orientieren versuchen, hören sie plötzlich die Stimme Hoffmanns, ohne gleich feststellen zu können, woher sie kommt. Die Stimme ist ruhig und klar.
Ach, Ihr seid es. Was wollt Ihr denn um diese Zeit von mir?‘ Habt ihr nichts Besseres zu tun als mir nachts die Schlafzimmertür aufzubrechen?‘

Langsam schwenken jetzt Lampe und Kamera, der Stimme nachgehend, durch das Zimmer zum Fußende des Bettes
hin. Die Polizeischützen bleiben noch immer reglos stehen. Sie wagen nicht die Drehung der Lampe mit ihren Kör-
pern mitzumachen. Starr verbleiben sie in der einmal eingenommenen Position. Da blicken sie plötzlich in die Mün-
dung eines Revolvers. Hinze hat das Gefühl, dass sich die Smith & Wesson genau auf die Stelle zwischen seinen
Augen richtet und sein Gefühl trügt ihn nicht, denn genau dorthin zielt Hoffmann.

Keine drei Meter ist die tödliche Waffe von den Polizisten des Sonderkommandos entfernt. Eine verdammt unangenehme Situation. So hatten sie sich die Entwicklung der Lage jedenfalls nicht vorgestellt. Eine solche Varian-
te war bei den Einsatzübungen nicht eingeplant worden. Verdammt, was nun?

Sollten die Jäger zu Gejagten geworden sein?  Diese Extremisten sind doch alle nicht mit normalen Maßstäben zu messen. Was ist denn, wenn der Kerl jetzt abdrückt? Reglos stehen die schwer bewaffneten Männer in der Tür,
stumm wie zu Salzsäulen erstarrt in die Mündung der Pistole blickend und wagen nicht, sich auch nur minimal zu bewegen. Ihre Maschinenpistolen weisen noch immer in die von Anfang an angepeilte Richtung zum Kopfende des Bettes hin.

In Anbetracht der unerwartet ungünstigen Lage wagen sie nicht die leiseste Reaktion. Kein Laut kommt über ihre Lippen, sprachlos stehen sie da, während Hoffmann weiter spricht. Er hat die Situation voll überrissen und ihm ist
klar, dass die Lage keineswegs schon entschärft ist. Es darf jetzt auf keinen Fall zu einer spontanen Handlung aus Angst von Seiten der Polizei kommen, sonst wird es ein Blutbad geben.

Um Zeit zu gewinnen und die überraschten Eindringlinge an die Lage zu gewöhnen spricht er, ohne die Waffe zu
senken ohne den Finger vom Abzug zu nehmen langsam beruhigend wie zu einem kranken Gaul auf die Polizisten
ein ‚Nur ruhig Blut meine Herren. Ich werde die Waffe gleich hinlegen, aber machen Sie keinen Fehler aus Nervosi-
tät!‘
Während er spricht, bleibt der Revolver immer noch auf Heinzes Stirn gerichtet. Dort stehen inzwischen glän-
zende Schweißperlen. Erst als die Situation sich durch die Verzögerungstaktik etwas entspannt hat, legt Hoffmann
sein Schießeisen langsam und behutsam auf die Bettdecke.

Jetzt, zwar ohne ein Kommando aber wie von der Tarantel gestochen stürzten die Männer des Sonderkommandos
auf Hoffmann zu. Hastig nimmt Heinze den Smith & Wesson vom Bett. Jetzt sind sie wieder obenauf, fühlen sich
wieder stark. Der ‚Extremist‘ ist entwaffnet. Die Gefahr ist vorüber. In der Unterhose steht der ‚Radikale‘ jetzt
vor ihnen, wehrlos und von einem Dutzend Maschinenpistolen umringt.
Auch auf die Frau, die immer noch im Bett liegt und sich die Decke bis zum Kinn hochgezogen hat sind
die Polizeiwaffen gerichtet.

Nun kommt der große Auftritt des Polizeidirektors. Hastig drängt er an den sich gegenseitig im Wege ste-
henden Beamten vorbei ins Zimmer. In beiden Händen trägt er die schriftliche Verbotsverfügung des Innenministers wie eine Monstranz vor sich her. Die Kamera surrt, Hoffmann steht bis auf die Unterhose nackt vor ihm. Die Szene mag
als Demütigung für Hoffmann gedacht gewesen seien, aber sie wirkt nur lächerlich für die Polizei.

Dies ist das Verbot ihrer Gruppe, Herr Hoffmann,‘ sagt der Polizeidirektor mit theatralischer Miene. Das gekünstel-
te Pathos der Stimme verrät, dass er seinen Auftritt geübt haben muss.

Ärgerlich unterbricht ihn Hoffmann in seiner Rede:

‚Ist denn das ein Grund, in dieser Weise bei mir einzudringen? Ist es dazu nötig, mir die Türen aufzubrechen und mich
mit Waffen zu bedrohen? Diesen Beschluss hätten Sie mir doch ebenso gut mit der Post, oder auch meinetwegen mit
dem Gerichtsvollzieher schicken können, das was sie in der Hand haben, ist doch nicht mehr als ein
bloßer Verwaltungsbeschluss, deswegen brauchen Sie sich doch nicht aufzuführen wie der Rotz am Ärmel!‘

Der Polizeidirektor will etwas entgegnen, aber jetzt wird Hoffmann in seiner Wut geradezu volkstümlich: ‚Von mir
aus können sie sich den Beschluss in den Arsch stecken aber langweilen Sie mich jetzt nicht weiter damit!‘

Francoise liegt noch immer unter dem Plumeau im Bett. Jetzt wo der ‚gefährliche Extremist‘ entwaffnet ist und nur noch wehrlos herumsteht trumpfen die Polizisten auf. Man hat deutlich den Eindruck, als wollten sie sich für die vorangegangenen Demütigungen entschädigen.

‚Stehen sie auf, kommen Sie sofort aus dem Bett!‘ schreien die Polizisten Francoise an.

Sie zögert, rührt sich nicht.
Da wird rüde weiter darauf beharrt: ‚Kommen Sie raus! Wenn Sie nicht sofort rauskommen holen wir Sie raus.‘
Bei dieser Aufforderung schwenkten Lampe und Kamera in Richtung auf das Bett in der Francoise liegt.
Da reicht es Hoffmann. Außer sich vor Wut schreit er den Eindringlingen ins Gesicht:

‚Ich höre wohl nicht recht? Was heißt hier, kommen Sie raus oder wir holen Sie raus? Mit welchem Recht denn eigentlich?
Alles was sie in der Hand haben ist eine Vollzugsanweisung für ein Vereinsverbot. Sie haben keinen Haftbefehl, ja nicht
einmal eine Anweisung die eine vorläufige Festnahme begründen könnte. Wir haben beide keine strafbaren Hand-
lungen begangen. Die hier bei mir vorgefundene Waffe ist legal eingetragen. Sie haben nicht die geringste Handhabe, gegen
uns vorzugehen. Und schon gar nicht in dieser Weise. Und überhaupt, wo ist denn die weibliche Beamtin? Wenn sie
schon meinen, Sie müssten eine unbescholtene Frau nachts in ihrer Wohnung aus dem Bett zerren. Dazu beabsichtigen sie
noch, Ihre unerhörten Gemeinheiten zu filmen. Machen Sie sofort, dass Sie hier die Platte putzen! Sie können von Glück
reden, dass ich  meine Waffen bereits aus der Hand gelegt habe, sonst könnte ich in Anbetracht ihrer Unverschämt-
heiten für nichts mehr garantieren.‘

Unbeeindruckt pöbeln die Beamten jedoch weiter. Da platzt Hoffmann endgültig der Kragen. Er ist vor Empörung außer sich: ‚Ihr sadistischen Schweine!‘ schleuderte er den Uniformierten entgegnen, ‚ Ihr Schweine, Ihr Dreckskerle, wenn es sein muss, reiße ich Euch mit den Zähnen die Gurgel auf!‘
Francoise hat inzwischen das Bett verlassen, um die Eskalation nicht noch weiter zu treiben. Das ist sicher gut so. Hoffmann versucht sich zu beruhigen und tritt ans Fenster. Natürlich erwartet er, dass das Haus umstellt ist, aber erstaunt nimmt er zur Kenntnis, dass die ganze Umgebung einem Heerlager gleicht. Wortlos lässt er die Beamten im Schlafzimmer stehen und eilt hinaus, um sich auch durch die nach den anderen Seiten hin gelegenen Fenster einen Eindruck dieses Aufmarsches zu verschaffen.
Überall bietet sich das gleiche Bild. Lichtgiraffen sind angefahren. Das gesamte Umfeld des Hauses ist in helles Flutlicht getaucht. Beinahe auf  jedem Quadratmeter steht ein Bewaffneter. Selbst in den Nachbargärten wimmelt es nur so von Polizei. Bei diesem Anblick fällt es ihm schwer daran zu glauben, dass hier nur ein Vereinsverbot über-
bracht werden soll.

Aber was hat das Ganze nun wirklich zu bedeuten? Die Lage ist völlig unklar. Warum hat man eigentlich die Türen aufgebrochen? Warum hatte man es so eilig? man hätte doch in aller Ruhe vorgehen können, wenn schon das An-
wesen mit einem derartigen Aufgebot umstellt ist. Und vor allem, warum hat man nicht, bevor man die Türen auf-
brach das Übliche und Selbstverständlichste getan? Warum hat man sich nicht bemerkbar gemacht und sich als
Polizei zu erkennen gegeben bevor man mit Gewalt eindrang? Warum unterließ man es zu rufen: ‚Hier ist die Polizei, öffnen Sie die Tür?‘ Warum dieses unübliche Vorgehen? Warum? Welches Risiko wäre man denn eingegangen? Das Haus war perfekt umstellt. Was sollte durch den Überraschungseffekt erreicht werden? Das war doch nicht notwen-
dig. Was wäre denn geschehen, wenn er nicht bis zum letzten Augenblick cool geblieben wäre? Wenn er, der Einge-
bung des Augenblicks gefolgt wäre und sofort durch die Türe geschlossen hätte?

Bei diesem Gedanken geht ihm schlagartig ein Licht auf, wie Schuppen fällt es ihm von den Augen. ‚Teufel nochmal
das war Absicht! Und es war verdammt knapp. Selbst wenn ich durch die Türe geschossen hätte, so wäre vermutlich nur ein Klappern auf den Panzerwesten zu hören gewesen. Umgekehrt wären wir beide sofort im unweigerlich sich anschließenden Kugelregen der MP Garben verröchelt. Und was wäre geschehen, fahren seine Gedanken fort, wenn ich nicht rechtzeitig das Bett verlassen hätte und am Fußende, dort wo mich keiner erwartet hat in Stellung gegangen wäre? Oder wenn ich nur Bruchteile von Sekunden später aufgewacht wäre und zur Waffe gegriffen hätte, als die
Tür schon offen war? Hätte ich überhaupt in dem direkt auf mich gerichteten Scheinwerferstrahl das erkannt, was
mich vom Schießen abhielt, nämlich die blinkenden Polizeisterne auf den Mützen?

Natürlich ja, ich hätte zur Waffe gegriffen.
Natürlich, daher auch der gleichzeitige Einsatz der Kamera. ‚Beweismittelsicherung‘ sollte das wohl sein. Nun ist
ihm plötzlich alles klar. Das war verflucht raffiniert in Szene gesetzt. Wer hätte den Beamten einen Vorwurf
machen wollen, wenn ich, ‚der gefährliche Extremist‘ mit dem Revolver in der Hand im Bild zu sehen gewesen
wäre? Und gleich darauf hätte man mich getroffen zusammensinken sehen. ‚Eine großkalibrige Waffe‘, wie
es in solchen Fällen zwecks Stimmungsmache in den Presseveröffentlichungen gewöhnlich heißt. Und weiter hätte
man geschrieben: ‚Da sieht man es doch wieder einmal, wie gefährlich diese Rechtsextremisten sind. Da wollen
die Behörden nur ein Vereinsverbot überbringen, praktisch nur einen alltäglichen Verwaltungsakt vollziehen,
und da geht dieser Irrsinnige mit einer geladenen ‚großkalibrigen‘ Waffe auf die Beamten los. Na, dem ge-
schieht es recht, wenn er dabei draufgegangen ist …‘ und so weiter und sofort, würden die üblichen Sprüche im
sattsam bekannten Pressejargon lauten und man würde daran glauben. Niemandem würden auch nur die ge-
ringsten Zweifel kommen. ‚Polizei handelte in Notwehr‘.

Jetzt unmittelbar nach dem Geschehen steht plötzlich das ganze Ausmaß der Gefahr, in der er sich zusammen mit
seiner Lebensgefährtin befunden hat, deutlich nachvollziehbar vor ihm. Deshalb beschließt er, den weiteren Verlauf vorsichtig zu beobachten, um keinen Fehler zu machen .Wer kann unter solchen Umständen wissen, was noch alles geschehen wird?…



Nun war also die WSG durch Erlass des Innenministers verboten.

Um das Verbot rechtfertigen zu können, wurde eine stichhaltige Begründung gebraucht. Die gab es aber nicht. Straf-
bare Handlungen konnte man nicht anführen. Es hätte auch nur dann gereicht, wenn sie das Prinzip gewesen wären. Was
man brauchte, war der Nachweis verfassungsfeindlicher Bestrebungen.
Dazu musste man etwas Schriftliches vorweisen können. Dieses Schriftliche fand man in einem Manifest zur Verwirklichung
einer neuen Staatsorganisation.

Es war nicht das Programm der WSG, den meisten Mitgliedern war es noch nicht einmal bekannt, aber das war auch nicht notwendig, das konnte ja einfach unterstellt werden.

Damals habe ich geglaubt, es ginge tatsächlich nur darum, die nicht in die neudeutsche politische Landschaft passende
WSG zu eliminieren. Heute sehe ich das anders. Heute meine ich, dass es nicht in erster Linie um die WSG ging,
sondern vielmehr darum, ein alle gesellschaftlichen Bereiche umfassendes zukunftsrelevantes politisches Reformpro-
gramm auszuschalten, bevor es Kreise ziehen konnte.

Weil aber dieses Programm moralisch einwandfrei und somit rechtlich unangreifbar war, musste es verfälscht werden, um
den Zweck der Verbotsgrundlage erfüllen zu können. In der Verbotsverfügung werden nur kurze Auszüge des Manifestes scheinbar zitiert, tatsächlich ist mein Schrifttum in verfälschter, sinnverändernder Form verwendet worden. Im Prolog des Manifestes ist von großen Opfern die Rede.

Zur unbedingten Beachtung!
Das in der Folge hier in Auszügen abgedruckte Manifest wurde im Jahr 1980 durch Erlass
des damaligen Innenministers Baum

im Geltungsbereich der bundesdeutschen Gesetze verboten.
Das Verbot wurde rechtskräftig.
Wer sich die Programmpunkte zu eigen macht und den Versuch unternimmt, sie mit dem Ziel der Durchsetzung
innerhalb der bundesdeutschen Grenzen zu propagieren,
hat mit Strafverfolgung durch die deutsche Justiz zu rechnen.
Karl Heinz Hoffmann, im Januar 2010


Der Originaltext lautet:



„1. Manifest der Bewegung zur Verwirklichung der Rational Pragmatischen Sozial Hierarchie.
Wir haben jedes Vertrauen in die bisher der Welt angebotenen Ideologien, Staats- und Wirtschaftsformen restlos verloren.

Wir verlangen deshalb Platz für neue, unserer Zeit angemessene Formen.
Wir verlangen ein System der wissenschaftlichen Planung, der Zweckmäßigkeit und der Vernunft.

Alle Lebensbereiche dieser Erde beherrschen entweder rote Funktionärsgruppen, Zyniker der Macht oder kor-
rupte Marionettenregierungen der internationalen Hochfinanz. Den Rest regieren feudale Bonzen, meist im Einklang
mit religiösen Fanatikern.

Da sich die, seit dem Ende des 2. Weltkrieges dominierenden ideologischen Weltbilder als unzureichend, und ihre,
sich wechselweise in die Macht teilenden politischen Cliquen seit langem den Problemen der Menschheit gegenüber
als nicht gewachsen gezeigt haben, sind wir entschlossen, uns zu organisieren. Mit dem Ziel, eine radikale Verände-
rung der Gesamtstrukturen in allen Bereichen herbeizuführen.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass politische Ziele niemandem von selbst in den Schoß fallen, sondern dass sie
immer erkämpft werden müssen.

Je höher das Ziel, umso größer die Opfer. Im Hinblick auf diese Erkenntnis sind wir bereit, alle unsere Kräfte für
unsere Überzeugung einzusetzen.

Bürger dieses Landes, wir sind bereits unter Euch, sichtbar und doch unsichtbar.
Wir kämpfen nicht für uns, sondern für Euch, deshalb erwarten wir künftig Eure moralische Unterstützung.
In der Verbotsverfügung findet sich nur ein sinnverfälschter Auszug zum Thema Opfer.

Anstatt: ‚Je höher das Ziel, desto größer die Opfer‘ schrieb man mir den sinnveränderten Satz zu:
‚Je höher das Ziel, desto mehr Opfer könne es geben.‘

‚Mehr Opfer‘ assoziiert den Opferbegriff, wie er im Polizeijargon verstanden wird. Für die Polizei ist ein Opfer eine von
einem Gewaltverbrechen geschädigte Person.
‚Größere Opfer‘ hingegen kann so nicht, sondern nur im Sinn freiwilliger Hingabe von materiellen Gütern, aber auch Zeitauf-
wand und freiwillig auf sich genommenen Entbehrungen verstanden werden. Nur so und nicht anders habe ich die im
Manifest niedergelegten Worte gemeint.   
Im Volksbrockhaus von 1970 wird das Wort Opfer mit zwei Bedeutungen erklärt:
     1) Darbringen von Gaben an die Gottheit. 2) die Gabe selbst.
Im Duden Herkunftswörterbuch wird „opfern“ neben dem Ritual, auch „Almosen geben“, angeführt.

Im Calwer Kirchenlexikon von 1941 wird Opfer auch mit Abendmahl und Messe gleichgesetzt.

Ich habe damals bei der Verwendung des Begriffes ‚Opfer‘ nicht im Traum an etwas anderes gedacht, als an den Verzicht
auf Freizeit und Geld um einem höheren, der Volksgemeinschaft nützlichem Ziel zu dienen. Wenn ich mir heute
die Sinnverfälschung meiner Texte vergegenwärtige und dabei bedenke, wie speziell der umfunktionierte Opferbegriff spä-
ter im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat ins Spiel gebracht wurde, dann drängen sich mir noch ganz
andere Überlegungen auf.
Der unzulässig veränderte Opferbegriff war nicht die einzige und noch nicht einmal die wichtigste Beweismittelverfälschung
in der Verbotsverfügung.
So wurde doch allen Ernstes behauptet, dem Manifest sei zu entnehmen, es solle eine, die Demokratie ablösende Führer-
struktur nach nationalsozialistischem Vorbild geschaffen werden.

In dem Manifest gibt es unter Punkt 8, 9, 10 und 11 kurze Ausführungen zu einer Änderung des Staatsapparates und es ist
auch von einer Führerstruktur die Rede, aber eben
nicht im Sinne einer nationalsozialistischen Diktatur mit einem Führer an
der Spitze.


Im Manifest heißt es:
Pkt. 8:
Die Rational Pragmatische Sozial Hierarchie ist eine zweckbezogene, vernunftgemäße, der Volksgemeinschaft dienende Staatsform mit freiheitlicher Grundordnung und einer, nach dem Leistungs- und Selektionsprinzip ausgerichteten Führerstruktur.

Pkt. 9:

Das Wahlsystem als Methode, geeignete Führungskräfte für den Regierungsapparat zu finden, wird durch ein Selektionsverfahren nach den Grundsätzen des Leistungsprinzips und des Leistungsnachweises ersetzt.
Pkt. 10:
Die Regierungsgewalt geht von einer, in der obersten Führung zusammengefassten Gruppe aus.

Innerhalb dieser Gruppe findet laufend, nach einem genau festgelegten Zeitplan ein Wechsel der Mitglieder statt, und zwar in der Weise, dass nicht die ganze Gruppe abtritt, sondern immer nur ein Teil ausscheidet. Die Ausscheidenden werden durch neue Personen laufend ersetzt.

Auf diese Weise ist es möglich, sorgsam ausgesuchte und ausgebildete Fachkräfte relativ lange in der Führungsgruppe zu behalten. ohne dass übermäßige Gefahr des Missbrauchs der selbstverständlich konzentierten Macht zu befürchten ist.
Pkt. 11:
Die Mitglieder der Regierung sind anonym. Öffentlichkeitsarbeit und Personenkult sind ausgeschlossen.


Der Leser mag sich nun selbst ein Urteil bilden.
Allein schon der Verzicht auf Persönlichkeitskult schließt eine Ähnlichkeit mit dem Nationalsozialismus aus. Desgleichen ein streng vorgeschriebener Wechsel innerhalb der Regierungsmannschaft. Ja, ich gebe zu, es widerspricht dem in Deutschland etablierten Prinzip der parlamentarischen Demokratie. Wenn nicht mehr in der herkömmlichen Weise gewählt werden soll, wenn man dem Bürger seine angeborenen Rechte nicht mehr per Wahl abnimmt, um sie auf einen Mandatsträger zu vereinen, der seine Wähler danach nicht mehr bei seinen Entscheidungen, die ohnehin nur dem Fraktionszwang folgen können, mitreden lässt, dann widerspricht das in der Tat dem gewohnten System und ist letztlich durchaus als nicht verfassungskonform zu bezeichnen. Aber warum hatte man es dann nötig, aus einem systemkritischen Programmpunkt eine Naziparole zu machen? Die Antwort ist einfach. Weil man sich auf keinen Fall mit einem Programm auseinandersetzen wollte, dass zwar als rechtlich bedenklich angesehen werden kann, aber nie und nimmer als moralisch verwerflich. Und wenn das Programm gar eine öffentliche Debatte ausgelöst hätte, wäre dann nicht die Gefahr gegeben gewesen, dass ein größerer Personenkreis Geschmack daran gefunden hätte?

Mit der Verbotsverfügung war es möglich, nicht nur die WSG-Organisation zu zerschlagen, sondern auch das Manifest in der Verbotsverfügung mit zu erfassen und ein für allemal zu verbieten. Damit wurde erreicht, dass eine neue, richtungsweisende Staatsidee an der Entfaltung gehindert werden konnte.


Heute, nachdem die allgemeine Entwicklung gezeigt hat, wie richtig meine Einschätzung hinsichtlich der damals zukünftigen und heute tatsächlichen gesellschaftlichen Situation war, meine ich, dass die Bestrebung, das Manifest auszuschalten, stärker ausgeprägt war, als nur die Eliminierung der als störend empfundenen WSG.
Gewiss, die WSG hat dem Establishment das Bild, besonders im Ausland versaut, aber sie war doch relativ unproblematisch, weil sie sich nicht politisch artikuliert hat.
Das konnte und wollte sie aus zwei wichtigen Gründen nicht. Erstens waren die Mitglieder tatsächlich nicht politisch gleichgesinnt und das sollte auch so bleiben. Sie waren von mir absichtlich niemals politisch indoktriniert worden. Zweitens wäre eine einheitliche politische Gesinnung im Zusammenhang mit der Uniformierung wegen den rechtlichen Bestimmungen des § 3 Versammlungsgesetz nicht vereinbar gewesen.

Innerhalb der WSG war der klassenlose, kameradschaftliche, nicht durch politische Debatten gehemmte Zusammenhalt die Zielstellung. Dieser Zusammenhalt wurde durch die uniforme Bekleidung gefestigt und er sollte nicht aufs Spiel gesetzt werden. Es war von Anfang an klar, dass die WSG nur bestehen konnte, solange die geltenden Rechtsnormen beachtet wurden.

Die WSG war niemals als Kern eines Machtergreifungsapparates gedacht. Sie war, das will ich zugeben, letztlich ein Propagandainstrument. Sie hatte die Aufgabe, einen hohen Bekanntheitsgrad zu erzeugen. Zu geeigneter Zeit hätte sie nach der Gründung einer, vom Bekanntheitsgrad der WSG profitierenden, politischen Bewegung aufgelöst werden sollen.

Alles dies natürlich nur, wenn die herrschenden Kreise unseres Landes gewillt gewesen wären, sich an ihre eigenen Gesetze buchstaben- und inhaltlich sinngetreu zu halten. Was sie leider nicht getan haben.

Konkret heißt das: Die WSG hätte nicht verboten werden können, weil die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren.
Eine politische Bewegung hätte man bei strikter formeller Trennung von der WSG tolerieren müssen, wenn sie moralisch einwandfrei argumentiert und in den Bereichen, wo sie das geltende Recht kritisiert, keine gewaltorientierte Kampfansage in den Raum gestellt hätte.

Tatsächlich ist in dem hier relevanten Manifest nicht der leiseste Anflug einer etwaigen Gewaltanwendung zu finden.


Im Zusammenhang mit den alljährlich wiederkehrenden, rückblickenden Berichten zum Oktoberfestattentat von 1980 werde ich stereotyp mit den immer gleichen Verdachtsanwürfen bedacht.

So wird immer wieder ein Fernsehspot gezeigt, der vom Bayerischen Rundfunk unmittelbar nach dem WSG-Verbot aufgenommen wurde. Damals sagte ich auf die Frage nach der etwa zu erwartenden künftigen Betätigung, (sinngemäß) es könne sein, dass wir in Zukunft noch viel unangenehmer werden, als dies bisher der Fall war. Da ich dazu keine weiteren Ausführungen machte und offen ließ, worin das Unangenehme bestehen könne, hatte man es später leicht, meinen Worten einen anderen Sinn als den gedachten zu unterlegen. Es war noch kein fester Entschluss, aber Ich habe mit dem Gedanken der eventuellen Gründung einer politischen Organisation im Rahmen des Parteiengesetzes gespielt, was größeren Schutz vor einem Verbot gewährt hätte, als die satzungslose Organisation der WSG. Höchst unangenehm hätte das für die herrschenden Kreise deshalb werden können, weil dann ein vernünftiges, zukunftsorientiertes, dem aktuellen  Wirken des politischen und wirtschaftlichen Establishments überlegenes Programm ungehindert an die Öffentlichkeit gelangt wäre.

Dazu schrieb ich in dem tatsachenorientierten Roman Verrat und Treue:
… Wieder wechselt Hoffmann die Stellung. Bereits am Nachmittag (am Tag des Verbotsvollzugs) trifft er sich mit einem Journalisten der Deutschen Presseagentur auf dem Nürnberger Westfriedhof. Absichtlich hat er den Ort gewählt, an dem man ihn sicher nicht so schnell vermutet. Abends steht er vor der Fernsehkamera des Bayerischen Rundfunks. Bei diesem kurzen Statement konzentriert sich natürlich das Gespräch auf die Frage:
‘Was Herr Hoffmann werden Sie jetzt nach dem Verbot ihrer Organisation tun?‘
Das dürfte wohl im Moment nicht nur für die Journalisten die interessanteste Frage sein, sondern  auch im besonderen Maße für diejenigen, die das Verbot der WSG betrieben und durchgesetzt haben.
Was wird der ‚Rechtsextremist‘ jetzt tun?

Auf welche Weise wird er die offensichtliche Herausforderung beantworten?
Oder sollte er es etwa nicht als Herausforderung betrachten? Sollte er sich an das Verbot halten? Möglich wäre es, aber außerordentlich unwahrscheinlich.

Ein Mann, der im Lauf der letzten Jahre so viel Energie entwickelte und, gegen den Strom schwimmend, gegen die erklärten Interessen des Staates eine paramilitärische Organisation aufbaute, wird sich wohl kaum mit einem einfachen Verwaltungsbeschluss außer Gefecht setzen lassen. Sicher wird ihn wohl auch die Unterschrift eines Ministers dabei wenig beeindrucken können. Vermutlich wird er sich einen Dreck um die Verbotsverfügung des Innenministers kümmern und ganz einfach das tun, was alle anderen Organisationen auch taten, wenn sie verboten wurden, nämlich von da an illegal weiterarbeiten. Und genau das soll er ja auch. Denn die gleichen Aktivitäten, die bisher zwar unerwünscht, aber legal waren, sind nun, durch den heute erlassenen Beschluss verboten. Allein der Versuch, den organisatorischen Zusammenhalt aufrecht zu erhalten, würde nun strafbar sein. Und was würde man nicht alles als einen solchen Versuch werten können? Jeder private Kontakt zwischen den ehemaligen Kameraden könnte bei der gewohnt kleinlichen Auslegung der Gerichte zum Straftatbestand hochstilisiert werden.
Aber hier haben sich die Gegner des ‚Rechtsextremisten‘ verrechnet.
Wenn er auch jetzt noch keinen Überblick über die juristische Lage hat, denn dazu ist das Geschehene noch zu frisch, so weiß er doch, dass er gerade deshalb mit seinen Äußerungen vorsichtig sein muss. Er weiß, dass er jetzt vor der Fernsehkamera jedes Wort genau abwägen muss. Ihm ist klar, dass man nur darauf wartet, ihn ins Messer laufen zu lassen.

Deshalb äußert er sich zu der kritischen Frage, was er denn nun in Zukunft anfangen werde so vorsichtig wie möglich. Dabei absichtlich in einer Weise, die alles offen lässt. Dennoch wird ihm selbst dieses bewusst nichtssagend gehaltene Interview noch große Sorgen bereiten. Kaum ein dreiviertel Jahr später wird man versuchen, ihm aus diesem knappen Statement einen Strick zu drehen, einen Strick, der geeignet ist, jeden Lebensnerv abzuschnüren.
Im Wesentlichen läuft das Interview auf zwei Punkte hinaus. Zum einen erklärt er deutlich, dass ihm völlig bewusst ist, wie sich das Verbot auswirken wird. Er weiß, dass er die Arbeit der WSG nicht fortsetzen kann, weil die durch das Verbot geschaffene Rechtslage im Wege steht. Zum anderen sagt er aber, ohne es genauer zu erklären, dass er neue, völlig andere Wege als bisher gehen werde, und dass er damit möglicherweise diesem Staat, den er zwangsläufig negieren muss, noch viel unangenehmer werden könnte als er es bisher im Zusammenhang mit der nunmehr verbotenen WSG-Organisation  war. Hoffmann lässt diese Äußerung so stehen, ohne nähere Erläuterungen hinzuzufügen - nach allen Seiten hin auslegbar und allen Spekulationen preisgegeben.

Wie weit diese Spekulationen gehen können, bedenkt er jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht.
‚Diesem Staat unangenehm zu werden, möglicherweise noch viel unangenehmer als bisher‘, das kann natürlich alles bedeuten, aber im Moment hat er noch keine genaue Vorstellung davon, wie es weiter gehen soll.…
…Die Lage ist völlig unübersichtlich.


Wenn man dies nun heute vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise, die eine unendliche und mit den üblichen Mitteln nicht behebbare sein wird, betrachtet, dann wird klar, welche Wirkung das Manifest hätte entfalten können. Vielleicht nicht sofort, aber mit fortschreitendem Zeitablauf.
Das gesamte Manifest war nicht für den damals gegenwärtigen Zeitpunkt gedacht, sondern bewusst zukunftsorientiert.
So war auch damals 1972 die Forderung nach Wiedervereinigung nach Ansicht der meisten eine kaum ernst zu nehmende Utopie. Wie viele Gespräche habe ich in dieser Zeit zum Thema Wiedervereinigung geführt, die sämtlich verständnislos aufgenommen wurden. Wie oft habe ich damals gehört, man müsse doch als vernünftiger Mensch die Realitäten anerkennen, und die Zweiteilung Deutschlands sei nun einmal eine unumkehrbare Tatsache. Von denselben Leuten konnte man später, nachdem der Traum der deutschen Einheit Wirklichkeit geworden war, vernehmen, es sei doch klar gewesen, dass das einmal kommen würde. Niemand wollte nach der Wende zugeben, dass er die östliche Hälfte seines Vaterlandes aufzugeben bereit gewesen war.
Manifest Pkt. 6:
Zur Erreichung des rational pragmatischen Zustandes in Europa ist es zweckmäßig, und daher unser Ziel die gewachsenen Kulturen und Traditionen der einzelnen Nationalstaaten zu erhalten. Von der Überzeugung geleitet, dass Kultur auf die Dauer ohne den geographischen Raum auf dem sie sich natürlich entwickelt hat und der sie trägt undenkbar ist, muss unsere Sorge der Wahrung und Sicherung des überkommenen geographischen Besitzes der einzelnen europäischen Kulturnationen gelten.

Manifest Pkt. 7:

Im Besonderen gilt dies für Deutschland, da hier die Auflösung der Nation und der Zerfall der deutschen Kultur mit der Zerstückelung des deutschen Lebensraumes von seinen politischen  und ökonomischen Gegnern bewusst eingeleitet und von den deutschen Interessengruppierungen gegensätzlicher Art systematisch fortgesetzt wird.
Die Forderung nach Verstaatlichung  der Großbanken  und der Schlüsselindustrie galt 1972 bis in die jüngste Zeit hinein als eine unerhörte und völlig indiskutable Beschädigung der freien Marktwirtschaft.  
Heute kann man zumindest darüber reden, ohne gleich verdammt zu werden.
Manifest Pkt.13:
Schlüsselindustrien und Großbanken werden ausschließlich staatliche Unternehmen.
Verarbeitende Industrie wird die gesicherte Domäne privaten Unternehmertums bleiben.
Manifest Pkt.12:
Die Wirtschaftsform ist eine Kombination staatlicher und privater Unternehmen mit abgegrenzten Bereichen unter Staatlicher Gesamtplanung und Kontrolle, mit Betonung der Förderung, der Erhaltung und des Schutzes der Privatinitiative und des privaten Besitzes.
Der Schutz des privaten Eigentums und der privaten Unternehmen bezieht sich gleichermaßen auf die Sozialisierungsbestrebungen marxistischer Bestrebungen wie auch auf die Konkurrenzliquidierungen durch Monopolgiganten.
Manifest Pkt.14:
Die das Eigentum an Grund und Boden regelnden Gesetze sind so zu ändern, dass Spekulation und Wucher ausgeschlossen werden, …

Die Forderung nach Gesundschrumpfung und Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichtes widersprach damals, so wie auch noch heute, der Vergottung des Wachstums schlechthin. Aber es wird die Zeit kommen, wo auch diese hochgezüchtete Politik der Unvernunft nicht mehr haltbar sein wird. Das Streben nach ungebremstem Wachstum ist nicht nur töricht, weil es auf einem begrenzten Raum, den die Erde nun einmal darstellt, kein unendliches Wachstum geben kann. Sich dieser Erkenntnis, die eigentlich als Binsenweisheit von jedermann erkannt werden könnte, zu verschließen, ist im Hinblick auf das in Frage gestellte Fortbestehen der gesamten Menschheit - wenn es nicht der Dummheit höchste Stufe ist - geradezu ein Verbrechen.
Manifest Pkt.17
Das wirtschaftliche und biologische Wachstum muss durch geeignete Verordnungen und entsprechende Kontrollen auf ein möglichst optimales, oder wenigstens auf ein, für die Allgemeinheit erträgliches Maß gebracht und dauernd gehalten werden.
Ich höre heute oft genug von namhaften Politikern, die damals im Amt waren, man habe dieses oder jenes, was uns derzeit zu schaffen macht, seinerzeit noch nicht erkennen können und somit unterschätzt.
Das kann man so nicht gelten lassen.

Jeder konnte bereits 1972 erkennen, was wir nun zu Anfang des 21. Jahrhunderts auszulöffeln haben. Und immer noch versucht man der Krise mit den untauglichen Mitteln der Vergangenheit zu begegnen.

Im Vorwort zur Veröffentlichung des Club of Rome, ‚Grenzen des Wachstums‘ schreibt der damalige UNO-Vorsitzende U-Thant:
Nach allen Erkenntnissen, die mir vorliegen, hat die Menschheit höchstens noch 10 Jahre Zeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen um der Katastrophe zu entgehen. Geschieht dies nicht, so wird alle Mühe vergebens sein.
Das war 1972. Geschehen ist nichts. Fast vier Jahrzehnte sind ins Land gezogen und die Katastrophe beginnt sich abzuzeichnen. Hätte man im Sinne der unter Punkt 17 im Manifest fixierten wirtschaftlichen Veränderungen gehandelt, wäre uns allen die Krise erspart geblieben. Wir befinden uns nicht wegen zu wenig, sondern wegen zu viel in der Krise. Statt dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen, soll die Produktion noch gesteigert werden.

Die Kapitalisten beseitigen die Krise, indem sie die größere Krise vorbereiten. Kommt uns dieser Satz nicht bekannt vor?
Das ungehemmte Wachstum, global ausgedehnt, wird die Welt zerstören, wenn sie nicht schon vorher durch atomare Kraft vernichtet wird.

Nachfolgend stelle ich dem Leser noch weitere Programmpunkte aus dem beschriebenen Manifest im Originaltext vor. Er mag dann selbst entscheiden, ob es sich um Nazipropaganda handelt oder nicht.
Manifest Pkt. 1:
Ideologisches Fernziel ist ein weltweiter Zustand der Stabilität im Allgemeinen und im biologischen Sinne im Besonderen.
Manifest Pkt. 2:
Praktische Ziele für die nahe Zukunft, das heißt für die nächsten Jahrzehnte:
Bildung eines, in allen Bereichen ausgewogenen stabilen zentral gelenkten sozialen Staatswesens als Kernzelle und Ausgangspunkt weiterer, diesem Modell folgenden Staaten,  im Hinblick auf die Möglichkeit eines späteren friedlichen Zusammenschlusses dieser, zu einem, den idealen Bedingungen wenigstens nahe kommenden Staatenbundes mit gemeinsamer Verwaltung.
(nota bene, die EU gab es damals im Jahre 1972 noch nicht)

Ist das nun alles Nationalsozialismus? Sicher nicht.
Man ist nicht schon deshalb ein Nazi, weil man – bei aller Ablehnung der nationalsozialistischen Irrlehre vom Herrenmenschen und der Blut- und Bodentheorie – die für die damalige Zeit beachtliche Sozialrevolution und enorme Wirtschaftskraft als fortschrittlich anerkennt. Nazi ist man nur, wenn man von der ‚Unwertigkeit‘ einer Rasse gegenüber einer anderen ausgeht. Derartige Vorstellungen kamen mir zu keiner Zeit in den Sinn. Es würde nicht nur alldem, was mir an anthropologischem Wissen zur Verfügung steht, sondern insbesondere auch meiner, auf mehreren Weltreisen gewonnenen Lebenserfahrung widersprechen.
Das Klischee eines Neonazis wurde mir zu Unrecht übergestülpt.
Ich gebe zu, dass ich mich in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts mit dem Gedanken getragen habe, zu einem späteren Zeitpunkt im Sinne des Manifests politisch tätig zu werden. Damals war bei optimistischer Grundeinstellung noch eine, wenn auch nur kleine Chance gegeben, etwas Zukunftsbezogenes zu bewegen. Die von U-Thant angesprochenen 10 Jahre Frist bis zum irreparablen Crash waren ja noch nicht verstrichen.
Heute wäre, selbst bei einer Vollbremsung  der Bremsweg zu lang. Man kann nur noch beklemmt zuschauen, wie sich die Prophezeiungen des Club of Rome erfüllen.

Von mir hat keiner mehr realpolitische Einmischung zu befürchten.
Ich bin trotz aller Gemeinheiten, die ich hinzunehmen hatte, rein zwangsläufig ein loyaler Staatsbürger, aber Begeisterung für das herrschende System kann man von mir nicht erwarten. Ich bekämpfe den Staat nicht. Warum sollte ich mir auch die Mühe machen, wenn seine Autoritäten selbst alles Menschenmögliche zur Selbstzerstörung unternehmen.

In gewisser Weise kann ich auch deshalb von Aktivitäten, die mir früher sinnvoll erschienen, Abstand nehmen, weil sich ein beachtlicher Teil meines zukunftsorientierten Programms bereits ohne mein Zutun verwirklicht hat. Deutschland ist wiedervereint. Die in polnischem Besitz befindlichen Gebiete drücken meine Seele nicht, weil sie in der nun endlich etablierten Europäischen Union integriert sind. Auch die EU, die es 1972 noch nicht gab, war schließlich einer meiner Programmpunkte. (Manifest Pkt. 2)

Der Rest wird sich von ganz allein vollziehen, weil es sich um unausweichliche Notwendigkeiten handelt - allerdings nicht schmerzlos.

Die notwendige Gesundschrumpfung in jeder Hinsicht wird politisch nicht propagiert werden, dazu sind die Interessen des global vagabundierenden Kapitals noch zu stark, das ändert aber nichts am Endergebnis. Weil der planmäßige Rückzug von der Verschleißgesellschaft zur ausgeglichenen Bedarfsgesellschaft in geregelter Größenordnung nicht angesteuert wird, ist die Schrumpfung durch Bankrotte und Absatzprobleme zwangsläufig.
Dabei steht zu befürchten, dass die global ausgedehnte verfehlte Wachstumspolitik schon bevor es  zum  systemimmanenten wirtschaftlichen Totalruin kommt, von der durch hemmungsloses Wachstumsstreben verursachten, unser Vorstellungsvermögen übersteigenden Umweltkatastrophe überholt wird.

Um nun auf das eigentliche Thema zurückzukommen, werfe ich die Frage auf: Könnte es den Kreisen, die ich als Zyniker der Macht bezeichne, die ihre Interessen durch meine Gedanken gefährdet sehen konnten, wichtig genug gewesen sein, um mich aus dem Weg zu räumen?

Salvador Allende hat einmal in einem Vortrag die Machenschaften der internationalen Hochfinanz angegriffen. Er geißelte die global vagabundierenden, anonymen Finanzpools, die in den USA und den westlichen Industrieländern, vornehmlich England ansässig, aber vollkommen losgelöst von allen Beschränkungen niemandem gegenüber verantwortlich seien, weder einer Regierung, noch einer anderen irgendwie gearteten moralischen Instanz. Er hatte damit den Finger auf die Wunde gelegt. Und ich meine, es war sein Todesurteil. Ein Mann mit solchen Ansichten, noch dazu als Staatschef, musste einfach ausgeschaltet werden.

Sollte ich aus Furcht vor fortschrittlichen Ideen ausgeschaltet werden, obwohl ich weder Amt noch Forum hatte?
Die Ereignisse sprechen dafür. Vereinsverbot, Verbot des politischen Programms inbegriffen. Gleichzeitig der geschickt vorbereitete Tötungsversuch am 30. Januar 1980 in Heroldsberg. Dann das Oktoberfestattentat mit der perfiden Schuldzuweisung. Zeitlich dazwischen liegen noch weitere, intrigante Versuche mich zu übertölpeln und unschädlich zu machen.

Kurze Zeit nach dem Verbot der WSG wurde mir von einer obskuren Person, der ich glücklicherweise rein intuitiv aus Mangel an Sympathie wenig Vertrauen schenkte, ein Kontakt in den Libanon vermittelt. Der Mann stand im Dienst des Verfassungsschutzes und hatte die Aufgabe, mich möglichst zusammen mit alten WSG-Kameraden in den Libanon zu schleusen. Dort hoffte der Agent, uns für Straftaten in der Bundesrepublik engagieren zu können. Straftaten, deren genaue Umstände natürlich den deutschen Behörden von vorne herein bekannt gewesen wären. Der Rest wäre Routine gewesen. Das hat nicht funktioniert, weil ich nicht bereit war, Straftaten zu begehen. Den Freiheitskampf der Palästinenser aktiv zu unterstützen war ich bereit, aber nur im Rahmen der völkerrechtlich anerkannten Genfer Konvention. Für Gewaltverbrechen war ich nicht zu haben. So kam es glücklicherweise ziemlich schnell zu einer Trennung von dieser Person, dessen Engagement für den Verfassungsschutz mir damals nicht bekannt war. Was uns neben der persönlichen emotional begründeten Abneigung  trennte, waren die grundsätzlich unterschiedlichen Ansichten über die Inhalte einer Unterstützung des Freiheitskampfes eines unglücklichen Volkes.

Aus den Intentionen des deutschen Geheimdienstes wurde nichts.
Nachdem ich im Ausland eigene Wege ging, wusste der Verfassungsschutz zwar durch die bereits von seinem Schlepper erhaltenen Informationen, wer sich mit mir im Libanon aufhielt, aber der erhoffte, geregelte Informationsfluss stockte. Allerdings konnte es den deutschen Behörden nicht verborgen bleiben, dass in der Folgezeit von mir militärische Ausrüstung, vornehmlich Kraftfahrzeuge per Schiff in den Libanon gebracht wurden, die Situation hatte sich in einer Weise entwickelt, wie sie von den finsteren Mächten nicht vorgesehen war. Auch das könnte die Inszenierung des Oktoberfestattentates mit dem Ziel, mich auszuschalten, mitbestimmt haben.  Schließlich gibt es ja neben den deutschen, noch andere Geheimdienste, die eine paramilitärische Unterstützung der Palästinenser durch Deutsche als unerträglichen Affront  betrachten.

Mit dem Attentat auf der Oktoberfestwiese und der bekannten Schuldzuweisung war mein Image nachhaltig wirksam geschädigt. Ich war politisch erledigt. Das von mir entworfene zukunftsbezogene politische Programm war ausgehebelt worden. Zwar ist die Rechnung der noch viel weiterreichender geplanten Intrige nicht zu hundert Prozent aufgegangen, weil mir einige, die gegen mich gerichtete verbrecherische Planung torpedierende Zufälligkeiten zu Hilfe kamen. Es hätte für mich noch schlimmer kommen können.

Um mich jedoch ein für allemal gesellschaftlich auszubremsen, genügte der massiv vorgetragene und über Jahrzehnte hinweg genährte Verdacht. So gesehen, haben meine politischen Gegner, das muss ihnen der Neid lassen, einen großartigen Sieg errungen.
Durchschlagend im Effekt und unüberbietbar großartig in der Qualität abartiger Gemeinheit.  


© Karl Heinz Hoffmann
Oktober 2009



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