Hoffmann

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Ditfurth

2014
August

In Sorge um
Jutta
von Ditfurth

Im Internet fand ich einen Bericht von Jutta Ditfurth vom 16.02.2014
Sie selbst nannte ihn:
Welthirnjauche“
(Karl Kraus 1908 in „Die Fackel“ über die Selbstvergiftung der Gesellschaft durch Massenkommunikation:
„An allen Enden dringen Gase aus der Welthirnjauche, kein Atemholen bleibt der Kultur...“)


Damit hat sie ihr Traktat treffend bezeichnet. Alle Achtung! Soviel Selbstkritik hätte ich ihr beim derzeitigen Stand ihrer Befindlichkeit gar nicht zugetraut.
Hier ist ihre Welthirnjauche im Original:



Jutta Ditfurth trägt wieder einmal, wie so oft, ihre „antifaschistischen Argumente“ vor. Wenn sie damit, ebenso oft, auf Unverständnis stößt, dann beklagt sie das „geringe Verständnis für antifaschistische Argumente“.   
Was meint Jutta Ditfurth damit?
Die antifaschistische Argumentationslinie ist ein Konglomerat aus dogmatisch erstarrten, weitgehend in der frühen Sowjetzeit geprägten Lehrsätzen, die nach Ende des zweiten Weltkrieges noch um den Schutzgedanken jüdischer Interessen erweitert wurden.
Tenor der Dogmensammlung ist die, angeblich unwiderlegbar wissenschaftlich begründete These von der Ablösung aller historisch gewachsenen Gesellschaftformen durch den von Lenin und Stalin überformten Marxismus. Der Marxismus-Leninismus gibt sich grundsätzlich international, deshalb gilt dem Antifaschisten jeder Ansatz eines Nationalgedankens als faschistisch, und muss demzufolge bekämpft werden.  
Das hervorstechende Merkmal der Antifa-Aktivisten, ist der starre Dogmatismus und die strikte Weigerung in eine Diskussion mit Andersdenkenden einzutreten. In geradezu religiös anmutendem Starrsinn glauben sie, im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein. Ihre Überzeugung bleibt argumentativ unangreifbar, weil sie sich jeder Diskussion über gesellschaftliche Belange verweigern.
Folgende Einzelthesen kennzeichnen die Vorstellungen der deutschen Antifa:
Nationale Kräfte sind in jedem Falle Steigbügelhalter des Kapitalismus. Justiz der Bundesrepublik ist grundsätzlich „auf dem rechten Auge blind“. Rechts, d.h. nationalorientierte Personen werden von der Justiz, anders als Linke, entweder gar nicht, oder nur halbherzig strafrechtlich verfolgt. Analog dieser Vorstellung gilt für die bundesdeutschen Geheimdienste das gleiche.Gedankengut ist in jedem Falle gleich zu setzen mit Antisozialismus und Antisemitismus.

Die Weigerung, in eine Diskussion mit Andersdenkenden einzutreten, schützt den Antifaschisten vor Erkenntnissen, die sein Dogmengebilde in Frage stellen könnten.
Im praktischen politischen Kampf um die Meinungsherrschaft bedient sich die Antifa zur Ausschaltung politischer Gegenstimmen bedenkenlos moralisch verwerflicher Methoden. Sie schafft und benützt in unermüdlicher Betriebsamkeit das Phänomen des „kommunikativen Phantoms“.  
Ein kommunikatives Phantom, ist die Vorstellung von einer Person, die entsteht, wenn bei Abwesenheit dieser Person über sie geredet wird.
Das in antifaschistischer Gemeinschaftsarbeit von einer, zur Vernichtung vorgesehenen Person geschaffene Phantombild würde oft genug in sich zusammenbrechen, wenn man sich nicht mehr ausschließlich in Abwesenheit der Zielperson, sondern in ihrer Anwesenheit mit ihr auseinandersetzen würde.
Soweit die Taktik des politischen Antifa-Kampfes. Darüber hinaus ist in den bundesdeutschen Antifa-Kreisen auch eine bemerkenswerte psychisch bedingte Realitätsresistenz festzustellen. Nicht wenige der führenden Antifaschisten glauben tatsächlich an die dogmatischen Vorgaben ihrer Ideologie. Das darf vielleicht gerade noch als normal gelten.
Auch der Glaube an religiöse, den Naturgesetzen hohnsprechende Dogmen ist so weit verbreitet, dass man von normativem Verhalten sprechen kann.
Pathologisch wird das unbeirrbare Festhalten an Wahnvorstellungen dann, wenn  jedes vernünftige Gegenargument abprallt, denn die argumentative Unangreifbarkeit der Meinung ist ein wesentliches Symptom der Schizophrenie. Das starrsinnige Festhalten an einem Irrglauben kann sich im weiteren Verlauf der Schizophrenie zu Halluzinationen steigern, bis schließlich bei ungünstigem Krankheitsverlauf der dementia praecox die völlige Verblödung eintritt.  
Bei der stark emotional engagierten Antifa-Apologetin Jutta Ditfurth sind beide Symptome augenfällig. So hat sie mit der Zuordnung des ehemals marxistischen, heute mit einer besonderen Mischung aus konservativen und fortschrittlichen Gedanken in der Öffentlichkeit auftretenden Jürgen Elsässer zum antisemitischen Spektrum der Rechten, eine beachtliche geistige Fehlleistung offenbart.  
Auch ich wurde von Jutta Ditfurth in der Vergangenheit mehrfach im Sinne der Antifa-Doktrin verdächtigt. Mag es Taktik oder Verwirrung sein - wenn neben der Realitätsresistenz noch Halluzinationen auftreten, dann wird die Sache ernst.    
Als Jutta Ditfurth am 8. Februar 2014 in Windischleuba vor 230 Zuhörern eine Lesung abhielt, glaubte sie, dass ich mich unter den Zuhörern befunden habe. Für diese Annahme gab es keinen Grund. Das veranstaltungsrelevante Buch hatte ich schon gelesen. Warum sollte ich mir den Inhalt noch einmal von ihr vorlesen lassen? Sie hat einfach halluziniert. Und deshalb muss man sich Sorgen um sie machen.  
Zwar hatte ich Veranlassung, gerichtlich gegen das Buch vorzugehen, weil es beleidigende Unwahrheiten über mich enthält, aber ich hege keinerlei Hassgefühle gegen Frau Ditfurth. Im Gegenteil, ich fühle Mitleid. Ich würde ihr gerne helfen.
Jutta Ditfurth bejammert bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Tatsache, dass ich das ehemalige Rittergut ihres Großuronkels erworben habe. Ich könnte ihr helfen sich von diesem quälenden Gedanken zu befreien.
Sie kann das Gut sofort für den symbolischen Kaufpreis von nur einem Euro käuflich erwerben, wenn sie sich verpflichtet, eine Million in das Objekt zu investieren und sämtliche denkmalpflegerischen Auflagen gewissenhaft zu erfüllen.
Zu diesem Angebot stehe ich jederzeit. Es ist vollkommen ernst gemeint. Jutta Ditfurth könnte auf dem Rittergut ein antifaschistisches Zentrum einrichten. Es wäre meine späte Rache an den örtlich zuständigen Verwaltungsinstanzen, die mich bei meinem gemeinnützigen Engagement nach Kräften behindert haben.

Karl-Heinz Hoffmann  13.08.2014



*******


März

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192  1090
Fax 09192  6530
e-mail  
karl.heinz.hoffmann.

EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN
An das Amtsgericht Hamburg
-Zivilabteilung-
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg

Datum 19.03.2014

UNTERLASSUNGSKLAGE


Hiermit erhebe ich

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Klage gegen

Hoffmann und Campe Verlag GmbH
Harvestehuder Weg 42
20149 Hamburg


Es wird beantragt für Recht zu erkennen:

Dem oben bezeichneten Verlag wird per Urteil aufgegeben, das von ihm verlegte Buch
mit dem Titel:

„Der Baron, die Juden und die Nazis“, ISBN 978-3-455-50273-2
der Autorin Jutta Ditfurth,

in der derzeit vorliegenden Ausfertigung nicht weiter zu vertreiben oder, als Vorschlag zur Güte, das Buch nur noch
ohne die Seiten 311, 312 und 313 in den Verkehr zu bringen.

Dazu wird beantragt:
Der Beklagten, Hoffmann und Campe Verlag, für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld aufzuerlegen, dessen jeweilige Höhe  in das Ermessen des Gerichtes gestellt wird.
Weiterhin wird beantragt:  
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich meiner notwendigen Auslagen,  der Beklagten  aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.


Sachverhalt und Gründe:
Ausweislich des Impressums ist die Beklagte verantwortlich für die Herstellung und Verbreitung des oben bezeichneten Druckwerkes.
Siehe Anlage:
Impressum auf der 4. Seite im Buch, ohne Seitennummerierung.

In dem oben bezeichneten Buch werden im 15. Kapitel unzutreffende Behauptungen aufgestellt, die geeignet sind, mein Ansehen in der Öffentlichkeit schwer zu schädigen.
Die Überschrift des 15. Kapitels lautet:
„Heute: Börries von Münchhausen und die Neonazis“
Auf den nachfolgenden Seiten 311, 312 und 313 befasst sich die Autorin in herabwürdigender Weise mit meinen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Rettung des Kulturdenkmales Rittergut Sahlis und der von mir zu diesem Zweck ins Leben gerufenen Fiduziarischen Kulturstiftung Schloss Sahlis.
Dabei bezeichnet sie mich auf Seite 311 des Buches: „Der Baron, die Juden und die Nazis“ zu Unrecht als „Nazi“:
Zitat der Behauptung:
Die Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der Juden und der verächtliche Umgang mit antifaschistischen Argumenten lockten Interessenten an. Ein Jahr nach der Auseinandersetzung kaufte Karl-Heinz Hoffmann, einer der bekanntesten und früher gewalttätigsten Nazis der alten Bundesrepublik. das alte Münchhausen‘sche Rittergut Sahlis samt Ställen und Nebengebäuden sowie sechs Hektar Land.“

Beweis:
Kopien der Buchseiten, Inhalt, S.307, Beginn des 15. Kapitels, Seiten 311-313

In dieser Textpassage wird in unzulässiger Weise ein Zusammenhang zwischen dem Schicksal der Juden und dem (von anderer Seite erfolgten) „verächtlichen Umgang“ mit
antifaschistischen Argumenten und dem Erwerb des Rittergutes zum Zwecke der Erhaltung der denkmalschutzwürdigen Bausubstanz durch mich hergestellt.
Diese Behauptung ist falsch und geeignet, meine Reputation zu beschädigen.
Richtig ist hingegen, dass der Erwerb und die Überführung der Rittergut-Immobilie in eine gemeinnützige Stiftung, vollkommen losgelöst von ideologischen oder gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten, aus rein altruistischen Gründen erfolgten.

Beweis:
 Auszug aus der Satzung der Kulturstiftung.  
Die auf meine Person bezogene Bezeichnung „Nazi“ ist unzutreffend und beleidigend. Sie ist geeignet, mein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen.
Ich habe mich niemals zur nationalsozialistischen Ideologie bekannt, sondern im Gegenteil die wesentlichen Inhalte dieser Ideologie, nämlich den rassistischen Antisemitismus sowie auch den religiös begründeten Antijudaismus bei jeder sich bietenden Gelegenheit offen kritisiert. Weiterhin habe ich in zahlreichen Vorträgen, nachweislich vehement gegen den neudeutschen Fremdenhass argumentiert.
Im Zusammenhang mit dem § 3 des Versammlungsgesetzes gab es in der Vergangenheit mehrfach Veranlassung, mein gesellschaftspolitisches Weltbild behördlich festzustellen. Im Gegensatz zu dem Quellenmaterial von Presseerzeugnissen und antifaschistischer Literatur, wurde vor Gericht eindeutig bestätigt, dass mir nationalsozialistisches Gedankengut nicht unterstellt werden kann.

Zum Beweis dafür führe ich Folgendes an:
1979 war ich Angeklagter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth im Zusammenhang mit Vorwürfen gemäß § 3 Versammlungsgesetz. Die Erzeugnisse der Massenmedien waren dem Gericht wohl bekannt. Und es ist klar, dass man zahlreiche Zeugen einer betont insistierenden, langwierigen Befragung unterzog, weil natürlich ein starkes Interesse bestand, das besagte Klischee nach Möglichkeit zu verifizieren. Es gelang dem Gericht nicht, auch nicht ansatzweise, irgendetwas, das in die Richtung Nationalsozialismus deuten könnte, beweisfähig zu machen.

Die 1. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth stellte in dem am 14. März 1980 rechtskräftig gewordenen Urteil     fest:
„… nichts über den Angeklagten, der seit ... eine Figur der Zeitgeschichte ist, das darauf hin deutet, er würde einem Neonazismus, gar antisemitischer Prägung anhängen.“
(Landgericht Nürnberg-Fürth, AZ.: 1 Kls 93 Js 6260/77)

Durch die Ermittlungen des Gerichtes wurde der ganze Zeitraum, rückwirkend bis 1973 also bis zu jener Zeit als das irreführende, mein Weltbild verfälschende Klischee vom „Stern“ erstellt wurde, erfasst.
Weiterhin wird auf Seite 311 des hier relevanten Buches ausgeführt:
Zitat der Behauptung:
„Man fand den jüdischen Verleger und ehemaligen Vorsitzenden der israelischen Kultusgemeinde Nürnberg 1980 und seine Lebensgefährtin in Erlangen ermordet auf. Die Tatwaffe gehörte Hoffmann.“

Diese Behauptung ist falsch und ebenfalls geeignet, mein Ansehen in der Öffentlichkeit zu schädigen. Richtig ist hingegen, dass die Tatwaffe, nach den Ermittlungen des Gerichts, nicht mir gehörte, sondern im Besitz des Täters gewesen war.

Beweis:
 Das Urteil: Landgericht Nürnberg-Fürth, Az.: 3 Ks 340 Js 40387/81  vom 30.06.1987, seit 25.08.1988     rechtskräftig.

Mit Schreiben vom 22.02.2014 (Abmahnung) habe ich die Beklagte aufgefordert, das hier relevante Buch von Jutta Ditfurth „Der Baron, die Juden und die Nazis“ in der bisher vorliegenden Ausfertigung nicht weiter zu vertreiben, jede Werbetätigkeit dafür einzustellen, und mir binnen einer Frist von zwei Wochen - bei mir eingehend - schriftlich zu erklären, dass sie die vorgenannten Forderungen erfüllen wird. Als Vorschlag zur Güte käme alternativ in Frage, die Seiten 311, 312 und 313 vor dem Vertrieb aus dem Buch zu entfernen.

Siehe Anlage:
Schriftsatz der Abmahnung und Kopie des postalischen Einlieferungsbeleges
.

Diese Abmahnung blieb unbeantwortet.
Deshalb sehe ich mich veranlasst, zur Durchsetzung meiner Persönlichkeitsrechte den Klageweg zu beschreiten.
Die Beklagte ist mir gegenüber unterlassungspflichtig.
Die von mir gerügten Behauptungen sind nachweislich falsch.
Sie verletzen mich in nicht hinnehmbarer Weise in meinen Persönlichkeitsrechten.
Der Klage ist daher statt zu geben.

Hochachtungsvoll
Karl-Heinz Hoffmann

 
Klage mit Anlagen in 3-facher Ausfertigung


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Jutta „von“ Ditfurth
Ein Fall für den Psychiater?

Die vom Selbsthass zerfressene Antifa-Propagandistin des proisraelischen Antifa-Flügels, Jutta „von“ Ditfurth wäre Siegmund Freud sicher eine Studie wert gewesen.
Welcher Art müssen frühkindliche Erfahrungen gewesen sein, wenn ein Mensch sich nicht nur gegen seine Eltern stellt, sondern auch noch seine ganze Familie bis ins dritte und vierte Glied rückwärts mit wahrhaft alttestamentarischem Hass verfolgt?  
Jutta  von Ditfurth verzichtete auf das zu ihrem angeborenen Namen gehörende „von“. Eine offizielle Namensänderung konnte sie allerdings bei den Behörden nicht durchsetzen. Sie schämt sich ihrer adligen Vorfahren. Ein seltener Fall menschlicher Verirrungen.  
Was geht im Hirn dieser Frau vor?  
Als sie ihre Mutter fragte, warum  sie nicht gegen den zu ihrer Zeit weitverbreiteten Antisemitismus aufbegehrt habe, bekam sie zur Antwort: „Das war eben damals so.“
So manches was von nachfolgenden Generationen als skandalös empfunden wird, ist eben zu seiner Zeit, so, wie es ist. Und niemand fragt, ob es recht oder unrecht ist, solange die Mehrheit nichts dabei findet.
Vielleicht wird die nächste Generation einmal fragen: „Warum habt ihr Menschen ausgegrenzt, verleumdet, ihre materielle Existenz untergraben und sogar zur physischen Vernichtung aufgefordert? Menschen von denen ihr nichts anderes wusstet, als das, was euresgleichen über sie in ihrer ideologischer Befangenheit geschrieben hat? Warum habt ihr den Geächteten das rechtliche Gehör verweigert?  Und alles dies, obwohl ihr hättet sehen, lesen und hören können, dass euer Handeln unrecht war.
Und welche Antwort werden Leute wie Jutta Ditfurth, Andrea Röpke, Kerstin Köditz, Ulrich Chaussy, Tobias Heymann u.v.a. geben können, wenn einmal nach Verantwortung gefragt wird? Sie werden wohl mit den Schultern zucken und sagen: „Das war eben damals so“.

Karl-Heinz Hoffmann      17.03.2014


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Der Baron, die Juden und die Nazis
Das Lamento der Jutta Ditfurth
Aus:


Angesäuert klagt Jutta Ditfurth: „Nazi Karl-Heinz Hoffmann (...) fordert das Verbot meines Buchs ‚Der Baron, die Juden und die Nazis.‘ “

Jutta Ditfurth steht offensichtlich mit der Wahrheit auf Kriegsfuß. Sie ist eine altbewährte Antifa-Propagandistin. In ihren Kreisen gilt die Wahrheit als unbeachtlich. Nur die politisch angestrebte Wirkung zählt. Ob die professionelle Verbreitung von Unwahrheiten am Ende auch vor Gericht als rechtlich unbeachtlich erkannt wird, bleibt abzuwarten.
Ihre Geringschätzung der Wahrheit zeigt sich auch in ihrem Lamento vom 14.03.2014. Wahrheitswidrig behauptet sie, ich würde in einem Abmahnungsschreiben an den Verlag das Verbot ihres Buches fordern. Diese Behauptung ist unzutreffend. Zwar hätte die Rechtslage die Forderung nach einem Verbreitungsverbot des Buches durchaus hergegeben, doch ich habe mich darauf beschränkt, nur das Verbreitungsverbot für jene Seiten zu fordern, deren Text meine Persönlichkeitsrechte beschädigen. Wenn Jutta „von“ Ditfurth ihre Familienangelegenheiten in schlechtem Licht darzustellen beliebt, dann ist mir das wurscht.    
Außerdem nannte sie mich in ihrem Lamento erneut „Nazi“.
Jutta Ditfurth braucht mir nur ihre ladungsfähige Adresse zu übermitteln. Daraufhin wird sie postwendend eine Verleumdungsklage anhängig haben.
Meine professionellen Politstalker versuchen sich wohlweislich durch Geheimhaltung ihrer ladungsfähigen Adressen vor der Strafverfolgung zu schützen. Doch vielleicht findet sich jemand, der mir diesbezüglich eine Nachricht zukommen lässt. Solche Hinweise werden von mir absolut vertraulich behandelt.
Soviel für heute zu Jutta Ditfurth, die kürzlich im Netz (nicht von mir) scherzhaft „das alte Schlachtross“ genannt wurde. Ich will hoffen, dass die Betonung auf „Ross“ und nicht auf „Schlacht“ lag.
Ich kann ihre unqualifizierten Angriffe auf meine Person nicht widerspruchslos hinnehmen, bin ihr aber nicht ernsthaft böse. Für Menschen, die von einem geradezu krankhaften Vernichtungstrieb befallen sind, verspüre ich eher Mitleid als Hass.
Ich möchte in Bezug auf Jutta Ditfurth noch nicht einmal ausschließen, dass sie tatsächlich glaubt, im Recht zu sein.

Karl-Heinz Hoffmann            16.03.2014


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