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Armenier

DIE ARMENISCHE TRAGÖDIE

Die unbestreitbare Tatsache der Verdrängung des armenischen Volkes aus ihrer angestammten Heimat in Ostanatolien findet zurzeit, wegen der in Frankreich hitzig geführten Debatte um die angestrebte gesetzliche Dogmatisierung des Vorwurfs der geplanten Volksvernichtung  höchstaktuelle Beachtung.
Die offiziellen Organe der heutigen türkischen Regierung bestreiten den Vorwurf, die Regierung des osmanischen Reiches habe in der Zeit von 1915 bis 1916 im gewussten und gewollten Einvernehmen mit den örtlichen Militär- und Polizeibehörden, die systematische  Vernichtung des armenischen Volkes angeordnet.
Von türkischer Seite wird ein, durch gewaltsames Vorgehen entstandener Bevölkerungsverlust von ca. 300.000 Armeniern angegeben. Die Türkei spricht von Kriegsverlusten.
Die armenische Seite spricht von geplantem Genozid mit einem Gesamtverlust von 1,3 bis 1,5 Millionen Menschen.
Wenn um Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gepokert wird, dann steigen verständlicherweise die behaupteten Verlustzahlen in unwirkliche Höhen.  

Für die objektive historische Wahrheitsfindung scheint es mir notwendig zu sein, zunächst das Gesamtthema  „armenische Tragödie“  in verschiedene Untersuchungsebenen aufzuteilen.  
Die erste Ebene ist die Untersuchung der zahlenmäßigen Größenordnungen. Es muss zunächst herausgearbeitet werden, inwieweit es mit den angegebenen Verlustzahlen seine Richtigkeit hat. Stimmen die Zahlen nicht, dann erhebt sich in der zweiten Ebene die Frage, wer falsche Verlustzahlen ins Spiel bringt und in welcher Absicht.  
Auf der dritten Ebene hat der ernsthafte Historiker die Frage nach den Gründen der Tragödie zu stellen, diese zu ermitteln und aufzuzeigen.
Im hier bearbeiteten Sachzusammenhang soll nur die Zeit von 1915 bis zum Ende des ersten Weltkrieges untersucht werden.  Die Ausschreitungen, Pogrome und daraus resultierenden Abwanderungen zahlreicher Armenier während der Regierungszeit Abdülhamids II. (31. August 1876 - 27.April 1909) gegen Ende des 19. Jahrhunderts bleiben als grundsätzlich  unbestrittene Tatsache vorläufig unberührt. Die historische Untersuchung soll einer gesonderten Arbeit vorbehalten bleiben.


1.    Die Zusammensetzung und Entwicklung der Bevölkerung im ostanatolischen ehemaligen Bezirk Türkisch-    
Armenien zu Anfang des 20. Jahrhunderts bis zum Ende des ersten Weltkrieges.


Für das Jahr 1900 wird nach seriösen Schätzungen die Zahl der Einwohner in Armenien und Kurdistan auf 2,5 Millionen geschätzt.
(Quelle: Raum und Bevölkerung in der Weltgeschichte, Bd.4, 3. Auflage, Wolfgang Köllmann, Bevölkerung und Raum in Neuerer und Neuester Zeit,  A.G.Ploetz-Verlag-Würzburg, 1965, Seite 116)

In diesem Gebiet siedelten Armenier, Kurden, Türken und andere Minderheiten  in, von Distrik zu Distrikt  unterschiedlich wechselnden  Proportionen ineinander verzahnt, neben- und miteinander.
Verlässliches, offizielles, oder anderweitig seriös ermitteltes Zahlenmaterial über die Bevölkerungszusammensetzung steht dem Historiker in geordneter Form leider nicht zur Verfügung.
Dennoch können unsachliche, aus politischen Gründen zu hoch geschätzte Zahlenangaben zur armenischen Population durch die sachlich korrekte Auswertung politisch unverdächtigen Quellenmaterials überprüft und zumindest wirklichkeitsnah korrigiert werden.
Die von armenischen Interessengruppen aufgestellte Behauptung, etwa 1,3 bis 1,5 Millionen Armenier seien in der Zeit von 1915 bis 1916 einer gezielten Ausrottungspolitik zum Opfer gefallen, ist schon, soweit es die Größenordnungen angeht, unter Bezugnahme auf zusammengefasste seriöse zeitgenössische Einzelangaben rechnerisch widerlegbar.
Die von türkischen offiziellen Stellen angegebene Zahl der deportierten Armenier von ca. 300.000 Personen dürfte nach meinen historischen Recherchen korrekt ermittelt worden sein.

Wenn wir für das Jahr 1900 in Türkisch-Armenien und Kurdistan von einer Gesamtvolkszahl von 2,5 Millionen ausgehen, dann dürfte der Bevölkerungszuwachs bis zum Jahre 1915, großzügig, etwas höher geschätzt, höchstens 500.000 Einwohner betragen.
Demzufolge gehe ich für die Zeit vor Beginn der Kriegseinwirkungen und Deportationen von 3 Millionen Menschen im untersuchungsrelevanten Zeitraum, im ehemaligen türkisch Armenien und Kurdistan zusammen aus.
Offizielle Angaben darüber, in welchem proportionalen Verhältnis die Armenier zur sonstigen, in der Zahl von 3 Millionen miterfassten Gesamtbevölkerung des armenischen Siedlungsraumes (türk. Armenien u. Kurdistan) standen, sind nicht verfügbar. Doch das bedeutet nicht, dass etwa das proportionale Verhältnis der einzelnen Bevölkerungsgruppen zueinander, der historischen Forschung gänzlich unzugänglich wäre.
Wenn uns auch keine gesamtstatistischen Zahlen über die Zusammensetzung und Siedlungsweise vorliegen, so ist die Bevölkerungssituation doch durch einzelne, von politischen Interessen freigehaltene Berichte anerkannt seriöser Völkerkundler ziemlich gut nachvollziehbar.
Da wäre an erster Stelle das 1916 veröffentlichte Werk von Ewald Banse „Die Türkei, eine moderne Geographie“ zu nennen. Die von Banse darin zusammengetragenen Fakten müssen auf seinen Reisen noch vor Ausbruch des ersten Weltkrieges, jedenfalls vor 1915 gesammelt worden sein. Also in einer Zeit die noch vor den zur Kriegszeit angelaufenen Armenier-Deportationen lag. Davon abgesehen lässt sich in Banses Orient-Berichten keinerlei Parteinahme gegen die eine oder andere ethnische Völkerschaft erkennen. Deshalb war mir die Auswertung seiner völkerkundlichen Berichterstattung besonders wichtig.
Ewald Banse hat eine ganze Reihe von Städten in Türkisch-Armenien und Kurdistan auf ihre ethnische Zusammensetzung hin untersucht und in diesem Zusammenhang auch verlässliche Zahlen ermittelt und genannt. Aus diesem Untersuchungsmaterial lässt sich ablesen, dass sich die armenische Bevölkerung in dem gemischt-ethnischen Gebiet Türkisch-Armenien und Kurdistan tatsächlich gegenüber den übrigen Mitbewohnern des Gebietes in der Minderzahl befand und dabei die 40% Marke nicht überstieg.
So findet man bei Ewald Banse eine aufschlussreiche Beschreibung zu der bedeutenden Provinzstadt Erzurum. Er gibt die Gesamteinwohnerzahl (um 1913-1914) mit 50 000 türkisch sprechenden  Bürgern an, „ ... von denen ein Viertel Armenier sind.“
Zur dörflichen Bevölkerung in der Gegend von Bingöl, schreibt er: „Mit ihren in die Hügelhänge hinein gebauten Dörfern bilden die Armenier den dritten Teil der sonst kurdischen Bevölkerung.“  Für den Ort Dersin werden 7.000 bis 8.000 Einwohner genannt, „... davon zwei Drittel vertürkte Kurden, der Rest Armenier.“
Die Bevölkerung des Übergangslands vom Westen zur armenischen Hochebene beschreibt Banse unter bildhaft nachvollziehbaren Landschaftsbeschreibungen: „Nur ganz selten durchbricht ein dürftiges Gesträuch das rötlich braune, grüne und gelbliche Einerlei und frisches Eichengestrüpp erfreut auf vereinzelten Anhöhen das Auge. Weizenanbau und Obsthaine finden sich lediglich in den Talniederungen, wo die niedrigen grauen Lehm- und Steinhäuschen der Dörfer sich mit der Rückseite eng an die flachen Hänge lehnen, so dass die Dächer von dem Boden der Steppe, selbst wenn man dicht über ihnen steht, gewöhnlich nicht zu unterscheiden sind. Die Bewohner sind meist Türken und sesshaft gemachte Turkmenen und nur im südöstlichen Winkel des Gebietes bilden Kurden einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung. Die Armenier treten hier schon sehr in den Hintergrund.“  
Aber in den anatolischen Distrikten Armenien und Kurdistan lebten neben osmanischen Türken, einer starken turkmenischen Minderheit, auch noch eine nicht unbeachtliche Zahl von Juden und etwa 100.000 Jesiden. Sowie ca. 65.000, in 45 Stämmen organisierte Dersimli. Dazu noch Tscherkessen und im Gebiet der Schwarzmeerküste Lasen, Griechen und Georgier.
Natürlich muss andererseits auch der armenische Bevölkerungsanteil der westanatolischen Großstädte Istanbul und Izmir in die Berechnungen einbezogen werden, doch bei Würdigung aller verfügbaren, objektiv gesammelten Informationen, kann die armenische Bevölkerung Kleinasiens nur wenig über einer Million gelegen haben.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
3 Millionen Gesamtbevölkerung in Armenisch-Ostanatolien.
Davon maximal 40 % Armenier ergibt 1,2 Millionen.
Dazugerechnet maximal 50 000 aus den Großstädten der Westküste und der westlich gelegenen Gebiete Anatoliens, ergibt 1,25 Millionen.
Will man den quantitativen Umfang der Deportations- und Kampfverluste zum Nachteil des armenischen Volkes ermitteln,
so müssen zu allererst die in der relevanten Zeit offiziell ermittelten Auswanderer abgezogen werden.
In die Vereinigten Staaten von Amerika wanderten 175 000  Angehörige der armenischen Volksgruppe aus. Nach Russland emigrierten 525 000 türkische Armenier.
Das sind zusammen 695.000 nach 1915 ausgewanderte Armenier.
(Quelle: Raum und Bevölkerung in der Weltgeschichte, Bd.4, 3. Auflage, Wolfgang Köllmann, Bevölkerung und Raum in Neuerer und Neuester Zeit,  A.G.Ploetz-Verlag-Würzburg, 1965, Seite 117)

Aber die Liste der unmittelbar bis zum Ende des ersten Weltkrieges ins Ausland abgewanderten, vor allem auch geflüchteten Armenier ist bedeutend länger. Die Armenier zerstreuten sich in endlosen Strömen in der ganzen Welt. Wir kennen dazu keine Zahlen, aber wenn wir die fiktive Zahl von mindestens 150.000 einsetzen, so wird sie wahrscheinlich noch zu niedrig liegen.
Zur Berechnung sind von der Ausgangszahl, bezogen auf das Jahr 1915 in Höhe von 1.200.000, die nach den USA und Russland abgewanderten Armenier (695.000) abzuziehen. Das ergibt einen verbleibenden Bevölkerungsanteil von 505.000.
Etwa 50.000 dürfen als Überlebende und in Anatolien verbliebene Armenier angenommen werden. Somit kommen wir zu der Zahl von 455.000 armenischen Bürgern innerhalb der türkischen Grenzen. Weiterhin sind die Überlebenden der nach dem heutigen Syrien und dem Irak verschleppten Armenier zu bedenken. Und schließlich noch die unbekannte Zahl der in alle Länder der Welt Abgewanderten oder Geflohenen mit der sehr vorsichtig angenommenen Zahl von 150.000 zu bedenken. (verbleiben 305.000)
Aus alledem ergibt sich bezüglich der armenischen Volksgruppe auf türkischem Boden ein Bevölkerungsverlust durch Auswanderung oder Flucht, oder Tod von 845.000 Bewohnern. Zusammen mit der Zahl der in der Türkei verbliebenen und bei Hinzufügen der geschätzten Größenordnung der Abwanderung in andere Länder steht somit die Zahl von 305.000 Tausend Armeniern, die von der unterstellten Volksvernichtungsmaßnahme betroffen gewesen sein könnten im Raum. Davon entfallen, als geschätzte Größenordnung 5.000 Armenier, die sowohl als Freiwillige reguläre Soldaten, als auch als irreguläre bewaffnete Banden die russische Invasionsarmee unterstützt haben und im Kampf mit türkischen Armeeeinheiten gefallen sind. Auch eine für Kriegs und Notzeiten typische Erhöhung der natürlichen Sterberate und eine niedrigere Geburtenrate dürfen nicht außer Acht gelassen werden.

Stellt man die Zahl von 305.000 (abzüglich 5.000 im Kampf Gefallener) der von armenischer Seite fiktiv angenommenen Zahl von 1,3 bis 1,5 Millionen gegenüber, so wird das freizügige Spiel mit Bevölkerungszahlen offensichtlich.
Dabei ist das angenommene proportionale Verhältnis von 40% Armeniern gegenüber anderen Volksgruppen im Osten Anatoliens großzügig zu Gunsten der Armenier angesetzt.

Unter Bezugnahme auf Armenier-Pogrome in den Jahren 1895/96 und 1909 die im hier bearbeiten Sachzusammenhang nicht relevant sind, schrieb Ewald Banse:
„Seitdem ist das armenische Volk so sehr zurückgegangen, entmutigt und in seinen Hoffnungen auf russische und britische Hilfe so elend betrogen, dass es auf längere Zeit völlig unschädlich sein dürfte. Dies umso mehr, als es ohnehin die zahlenmäßige Minderheit, vielleicht ein Siebtel, oder noch weniger in Armenien bildet. Denn ausschließlich am Vansee machen Christen die Hälfte, oder etwas mehr, in den westlichen Vilajeten aber nur einen ganz geringen Bruchteil der Bevölkerung aus ...  ...Wenn man alle Seiten der armenischen Frage in Erwägung zieht, das stets nur eine sehr bescheidene Rolle gespielt und stets die Minderheit im eigenen Lande gebildet hat ...“
(Zitiert aus: Ewald Banse, Die Türkei, Eine moderne Geographie, zweite Auflage, Verlag von Georg Westermann, Braunschweig, 1916, Seite 198)


2.  Die organisierten Interessenvertretungen der im Exil lebenden Armenier bringen unseriöse fiktiveVerlustzahlen ins Spiel.

Die Minderheit im eigenen Lande beansprucht in dem mit Mehrheiten besiedelte Land die staatliche Führung?
Natürlich nicht heute. Heute geht es nur um Anerkennung einer zum Dogma erhobenen Vernichtungslegende und natürlich als erhoffte Folge der verlangten Anerkennung um Schadenersatzforderungen, schlichtweg um Geld. Aber damals zu Anfang des 20. Jahrhunderts ging es den Armeniern um die Loslösung Ostanatoliens vom osmanischen Reich und die Errichtung eines armenischen Königreiches von Russlands Gnaden.  
Die zweckgerichteten Unterstellungen, des angeblich von Behörden des osmanischen Reiches geplanten und vollzogenen armenischen Genozids sind zweifellos nicht nur etwas angedickt, sondern grotesk übertrieben.
Wer Schadenersatz fordern will, muss mit beweisfähigen Zahlen aufwarten können. Wird er der Übertreibung überführt, so wird sein Anliegen von vorn herein unglaubwürdig.

Die Gründe für die seitens exilarmenischer Organisationen angebotenen märchenhaft überhöhten Verlustzahlen sind zweifellos in erster Linie im Zusammenhang mit der Hoffnung auf Entschädigungsleistungen zu sehen. Der über Generationen hinweg gepflegte Hass auf die Türken, unter deren Herrschaft sie einstmals, nicht nur gleichberechtigte, sondern auch bei der Hohen Pforte in Konstantinopel geschätzte Staatsbürger gewesen waren tut ein Übriges.


3.   Die Gründe für die armenische Tragödie 1915/16

Den Verlust der seit uralten Zeiten angestammten Heimat im Osten Anatoliens hat das armenische Volk selbst durch sein unloyales Verhalten gegenüber dem osmanischen Reich, das sein Vaterland war, verschuldet. Darin besteht die eigentliche Tragödie der Armenier. 300.000 Tote hätten den Armeniern nicht mehr als nur einen, wieder ausgleichbaren Aderlass am Volkskörper bedeutet, doch der totale ersatzlose Verlust der Heimat, das ist die eigentliche Katastrophe.
In einer nach dem Krimkrieg (1856) verfassten Erklärung von Verfassungsrang (Chate umajun = Schrift an die Völker) garantierte die Hohe Pforte ihren multiethnischen, und unterschiedlichen Religionen angehörenden Untertanen die uneingeschränkte Ausübung ihrer, der Staatsreligion zuwiderlaufenden religiösen Kulte sowie die absolute rechtliche Gleichstellung.
Doch zur gleichen Zeit begann sich der Einfluss fremder Mächte im türkischen Reich bemerkbar zu machen. In dem Bemühen um Einflussnahme auf das Osmanische Reich, entwickelte das russische Zarenreich ungeheure Energien, die sich nicht nur auf dem Balkan bemerkbar machten, sondern auch ganz besonders auf den armenischen Bevölkerungsteil im Osten Anatoliens gerichtet waren.
Dabei haben die Russen die christlichen Armenier im Spiel um die Gebiets- und Macherweiterung des Zarenreiches rücksichtslos benutzt. Und die Armenier haben sich nur allzu bereitwillig benutzen lassen, um am Ende alles zu verlieren.

„Russland entwickelte sich zu dem Haupt- und Erzfeind des Sultanats und zu dessen Nebenbuhler in der Verfolgung asiatisch-byzantinischer Richtlinien. Diesem Reiche (Russland) fehlt es zudem am Schwarzmeer und am Kaukasus am Zugang zum eisfreien Weltmeer und der militärisch-wirt-schaftliche Zwang, einen solchen zu erreichen, macht es zum hartnäckigen Gegner eines jeden Vorderasienstaates. Ihren mystisch-idealen Ausdruck finden diese Bestrebungen in der Sehnsucht des orthodoxen Russen, das Doppelkreuz wieder auf der Hagia Sophia aufzurichten.
Russland glaubt sich genötigt die Obhut der Meerengen zu erstreben, durch die sich zwei Drittel seines Ausfuhrhandels bewegen ... ... Es begehrt deshalb den Besitz Konstantinopels und der Marmaraprovinzen, daneben aber auch diejenigen Nord- und Ostanatoliens, sowie Armeniens ...“
(Zitiert aus: Ewald Banse, Die Türkei, Eine moderne Geographie, zweite Auflage, Verlag von Georg Westermann, Braunschweig, 1916, Seite 24)

Die „Befreiung“ der Balkanvölker vom Halbmond und ihre Gruppierung zu Staaten, sind Russlands Werk.
Ewald Banse meinte, Deutschlands Verhältnis zur Türkei beruhe auf dem Bestreben des Reiches, den türkischen Markt offen zu halten um Industrieerzeugnisse abzusetzen und einen Teil des Bedarfs an Rohprodukten zu decken, und wenn es sein muss, militärischen Schutz gegenüber anderen Staaten, voran Russland, England und Frankreich zu gewähren.
(vgl: Ewald Banse, Die Türkei, Eine moderne Geographie, zweite Auflage, Verlag von Georg Westermann, Braunschweig, 1916, Seite 32)

Je tiefer man in das Quellenmaterial zur Vorgeschichte des Ersten Weltkriegs eindringt, umso deutlicher wird die Schuld des russischen Zarenreiches an diesem gigantischen Völkermord erkennbar.
Auch für die „Armenische Tragödie“ trägt letztlich Russland die Verantwortung.
Ewald Banse meint, die sogenannte armenische Frage hätte sich aus der besonderen geostrategischen Lage des Landes ergeben und sei nur ein Hebel für fremde Mächte gewesen, um die Türken aus dem Lande zu drängen.
„Die Geschichte Armeniens besteht aus nicht viel anderem, als den Versuchen der Staaten Vorderasiens die armenischen Pässe und Tore in ihre Gewalt zu bringen“.
(zitiert aus: Ewald Banse, Die Türkei, Eine moderne Geographie, zweite Auflage, Verlag von Georg Westermann, Braunschweig, 1916, Seite 188)
„Durch politische Verhetzung ist der Armenier der Türkei im Laufe des letzten Jahrhunderts die Verkörperung der Verneinung alles Bestehenden geworden, zum Element der Umwälzung und der Zersetzung“ ... „Er weiß nicht, dass er heute nichts anderes ist als die Handhabe, als eine Waffe im Sinne der am Untergang der Türkei arbeitenden Mächte. So sind die Armenier der Zeit nichts als ein willenloser politischer Faktor ...“
(zitiert aus: Ewald Banse, Die Türkei, Eine moderne Geographie, zweite Auflage, Verlag von Georg Westermann, Braunschweig, 1916, Seite 196)
Weiter berichtet Ewald Banse von der „seltsamen Erscheinung“, dass gerade die fähigeren armenischen Elemente in anderen Ländern wohnen und noch ständig dorthin auswandern.
„... Zersplitterung und Zerstreuung in viele kleine Flecke, die den Räubereien der Nomaden (Kurden) ziemlich schutzlos ausgesetzt sind und deren Entwicklung mit dem Anwachsen der Volkszahl nicht gleichen Schritt halten kann, die vielen, der Geschichte angehörenden Schlachten dieses Pufferlandes, der durch die großen Straßen des Durchgangshandels in die Ferne gelenkte Blick, all diese Gründe mögen seit alters Tausende und aber Tausende ins Ausland geführt haben, wo heute von Rumänien und von Südrußland bis Nubien sowie in Amerika wohl mehr Armenier sitzen mögen, als in Armenien selber. Ein so ungewöhnlicher Zustand (der nebenbei der Heimatsliebe des Volkes kein allzu günstiges Urteil ausstellt) konnte politisch nicht unbemerkt bleiben und bildet die Grundlage der armenischen Frage. Diese wurde zuerst von Russland aufgerollt, das schon im Verlauf des ganzen 18.Jahrhunderts den armenischen Geistlichen seine Unterstützung, bei der „Wieder“-Herstellung“ des armenischen Königreiches verhieß, für den Fall, dass sie sich und ihr Volk dem Zaren unterwerfen würden. Solche Angebote verfehlten ihren Zweck nicht und verleiteten die Armenier oft zu tätiger Unterstützung der Russen in deren türkischen Kriegen.“
(zitiert aus: Ewald Banse, Die Türkei, Eine moderne Geographie, zweite Auflage, Verlag von Georg Westermann, Braunschweig, 1916, Seite ... )
Als die russischen Streitkräfte 1915 über den Kaukasus  drängten und zunächst die türkische Armee überrennen konnten, sahen die Armenier in den Russen ihre christlichen Brüder und Befreier von der Türkenherrschaft. Entsprechend begeistert wurden die Russen begrüßt. Die wehrfähigen armenischen Männer entzogen sich der Wehrpflicht im türkischen Heer und stellten sich der regulären russischen Armee als Soldaten zur Verfügung. Unabhängig davon bildeten sich vielerorts irreguläre armenische Banden, die durch ihre brutalen Terrorakte Angst und Schrecken bei der mohammedanischen Bevölkerung auslösten. So waren die Einwohner der von den Russen eroberten Stadt Erzurum völlig der armenischen Soldateska ausgeliefert.
Die genaue Anzahl der Armenier, die freiwillig im russischen Militär dienten ist nicht bekannt, sie muss aber erheblich gewesen sein, denn als sich das Blatt wendete und die Russen wieder über den Kaukasus zurückgeworfen wurden, konnten sich gut ausgerüstete armenische Truppen noch Wochen lang in Erzurum gegen die anstürmenden Türken halten.
Die Verweigerung des Militärdienstes im türkischen Heer und stattdessen die Teilnahme am Kriegsgeschehen an der Seite der feindlichen Invasionsarmee erfüllten zweifellos den Tatbestand des Hochverrats. Dieser Umstand konnte von den türkischen Autoritäten auf keinen Fall hingenommen werden. Deshalb taten sie, was jede andere Nation in Kriegszeiten zu tun hat und stets getan hat, wenn sich Teile der Bevölkerung als unzuverlässig erwiesen, oder gar offen mit dem Feind kollaborierten.

Am 20. April 1915 organisierte die armenische Bevölkerung des Vilayets Van den offenen Aufstand gegen die Regierungsgewalt in Kollaboration mit den russischen Invasoren. Ein bewaffneter Aufstand, der der von Norden durch die Russen, und im Süden von den Engländern und den aufgewiegelten arabischen Beduinen stark bedrängten türkischen Armee sehr gefährlich werden konnte.
Was sollte die türkische Heeresleitung angesichts solcher Bedrohungen durch die aufständischen Armenier tun? Das Gesetz des Handelns zwang sie zu rigorosen Maßnahmen. Sie musste die rebellische, mit dem Kriegsgegner kollaborierende armenische Volksgruppe soweit neutralisieren, dass sie kein kriegsentscheidender Faktor mehr sein konnte.
Als erster Schritt wurden die Soldaten der türkischen Bataillone, die aus armenischen Personal bestanden, entwaffnet.
Doch mit dieser Teilaktion konnte der über ganz Ostanatolien verbreitete Gefahrenherd nicht ausgeschaltet werden. Die Situation zwang die türkischen Autoritäten zu weiterreichenden Maßnahmen. Die Deportation und Umsiedlung der armenischen Bevölkerungsgruppe nach Syrien und Mesopotamien wurde als unumgänglich angesehen, beschlossen und durchgeführt. Es war eine Vertreibung.
Wir Deutsche wissen, was das bedeutet. Wir haben die historische Erfahrung der Vertreibung der Deutschen Volksgruppen aus dem Sudetenland, aus Schlesien, Pommern und Ostpreußen gemacht. Wir wissen auch, wie viele Todesopfer diese ethnischen Säuberungen unter den Augen der Alliierten gekostet haben, aber dennoch setzen wir die Vertreibungen nicht mit dem Begriff Genozid gleich. Das deutsche Element sollte in den eroberten und zu Gunsten der ehemaligen Kriegsgegner abgetrennten Gebieten ausgeschaltet werden. Die dabei massenweise vorgekommenen kriminellen Übergriffe bis hin zum bestialischen Mord, verabscheuen und betrauern wir, aber es kommt uns nicht in den Sinn zu behaupten, die Vertreibungen hätten die Auslöschung der Vertriebenen zum Ziel gehabt.
Bei alledem gibt es einen Unterschied. Die deutsche Volksgruppe ist zum Zeitpunkt der Vertreibung nach der Kapitulation der Wehrmacht, nirgendwo den Eroberern zur Gefahr geworden. Man wollte sie nur weg haben, um sich ungestört in den Besitz der eroberten Gebiete und das Eigentum der angestammten deutschen Familien setzen zu können.
Die Armenier hingegen sind der türkischen Armee, die mitten in einem erbarmungslosen Überlebenskampf stand, durch ihr hochverräterisches Verhalten zur ernsthaften Gefahr geworden. Deshalb mussten sie unbedingt aus dem militärisch bedeutsamen Operationsgebiet entfernt werden. Damit haben die Türken nichts anderes getan, als jede andere Nation zu Kriegszeiten zu tun pflegt. Die Amerikaner sind in ihren Sicherheitsbestrebungen während des zweiten Weltkriegs unnötigerweise noch viel weiter gegangen. Sie haben in Kalifornien 450.000 amerikanische Bürger interniert, nur weil sie japanischer Abstammung waren. Deutsche in Amerika traf das gleiche Schicksal. In den von England beherrschten Gebieten und in der Sowjetunion war es nicht anders. Ostpreußen wurde den Deutschen entrissen und „ethnisch gesäubert.“ Russlanddeutsche nach Kasachstan deportiert. Krimtartaren und Tschetschenen in sibirische Gebiete verschleppt. Die Liste der Vertreibungen und Umsiedlungen will schier endlos erscheinen. Doch Völkerverschiebungen, auch wenn sie organisiert und unter Zwang erfolgen, sind nicht so ohne weiteres mit dem Begriff Genozid gleichzusetzen. Auch dann nicht, wenn die Deportation auf Grund unvermeidbarer Sachzwänge im Ergebnis zu hohen Verlusten an Menschenleben führt.
Die türkische Militärverwaltung war 1915 durch die Kollaboration der Armenier mit der russischen Invasionsarmee und ihre Rebellion im Vilayet Van vor Probleme gestellt worden, auf die sie nicht vorbereitet war und deren Bewältigung ihre Möglichkeiten überforderte. Die Türken waren durch das feindselige und hochverräterische Verhalten der Armenier zu Maßnahmen gezwungen, die nur in höchst ungenügender Weise, improvisiert durchgeführt werden konnten. Die armenische Bevölkerung musste aus dem militärischen Operationsgebiet entfernt werden, aber die materiellen Mittel zur Durchführung der Evakuierung standen nicht zur Verfügung. Weder Transportmittel noch Lebensmittel in ausreichender Menge. Soweit die Armenier nicht mit der Bahn befördert werden konnten, mussten sie den Fußmarsch antreten. Aber Fußmärsche über hunderte von Kilometern und Entbehrungen aller Art wurden damals aber auch dem türkischen Soldaten abverlangt. Im östlichen Teil der Türkei gab es zu dieser Zeit weder eine nennenswerte Zahl von Automobilen, noch Straßen, auf denen sie hätten fahren können. So stand die Evakuierung insgesamt unter dem Vorzeichen von körperlichen Strapazen und dem Mangel an allem Lebensnotwendigen. Doch es gab keine Alternative. Der Kollaboration der Armenier tatenlos zusehen, hätte bedeutet, Verluste an der eigenen Truppe und Verluste an türkischem Hoheitsgebiet billigend in Kauf zu nehmen. Das konnte und wollte die türkische Heeresleitung nicht verantworten. Sie hatte den Auftrag das türkische Reich vor der, mit den Balkankriegen 1912/13 eingeleiteten weiteren Zerstückelung zu bewahren.
Bei vernünftiger und gerechter Würdigung der Gesamtumstände kommt man nicht umhin, anzuerkennen, dass die Evakuierung der armenischen Volksgruppe in andere Teile des Reiches unumgänglich war. Sicher wäre es den Türken lieber gewesen, wenn die türkischen Staatsbürger der armenischen Volksgruppe ihre staatsbürgerlichen Pflichten so wie andere im Reichsverband lebende Volksgruppen auch, getreulich erfüllt hätten, denn die Feindseligkeit der Armenier bedeutete auf jeden Fall eine Schwächung für das osmanische Reich.    
  
Die Armenier mögen ihr Schicksal bedauern, aber sie sollten auch erkennen, dass ihre Vorfahren die armenische Tragödie selbst durch ihr Verhalten heraufbeschworen haben.
Der Verlust der heimatlichen Erde und die Zerstreuung der Armenier in alle Himmelsrichtungen der Welt, ist ein tragisches Kapitel der Geschichte, aber es ist nicht die Geschichte eines geplanten und vollzogenen Völkermordes.

Bemühungen, historisch nicht beweisfähig belegbare Begebenheiten der Interessenlage einer bestimmten ethnischen Gruppe entsprechend, legendär verfremdet, per Gesetz zum strafbewehrten Dogma erheben zu wollen, sind schlicht unmoralisch. Könnte jede Interessengruppe den Zweifel an der Richtigkeit ihrer Sicht auf  historische Ereignisse unter Strafe stellen lassen, so wäre es das ein unerträglicher Rückfall in die finstere Zeit der Inquisition und das Ende jeder objektiven historischen Forschung.

Karl-Heinz Hoffmann          
26.4.2012  


Die folgende Abbildung zeigt armenische Truppen, die auf russischer Seite gegen die Türken kämpfen.
(Nach einer englischen Aufnahme, veröffentlicht in "Illustrierte Geschichte des Weltkrieges 1914/15, Union, Deutsche Verlagsgesellschaft Stuttgart)

 
 


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