Hoffmann

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In eigener Sache

2015
Februar


Rechtsanwalt gesucht
Einer der sich nicht gleich
in die Hosen macht


Zur Durchsetzung meiner Persönlichkeitsrechte, suche ich einen gerecht denkenden, zudem nicht geldgierigen Rechts-
anwalt, der sich nicht gleich in die Hosen macht wenn er für einen zu Unrecht Verfemten tätig werden soll.
Das juristische Problem:
Ich habe keine Verteidigung in strafrechtlicher Hinsicht nötig. Ganz sicher nicht. Mein Führungszeugnis ist blütenweiß.
Ich habe mir 35 Jahre lang nicht das Geringste zu Schulden kommen lassen. Noch nicht einmal einen Punkt in Flensburg. Dennoch werde ich im Zusammenspiel von Justiz und Medien seit Jahrzehnten gemoppt.
Das Spiel läuft folgendermaßen:
Vom Geheimdienst wird eine Hand voll Dreck in den Wind geworfen, der einen Verdacht begründen soll. Der Justiz
bleibt nichts anderes übrig als einer geheimdienstlich ausgelegten Spurenkette zu folgen. Ein Ermittlungsverfahren wird in
die Wege geleitet. Dann wird jeweils zwei Jahre lang ermittelt. Ich als Beschuldigter werde in der ganzen Zeit nicht zur
Sache vernommen. Mir wird seitens der Ermittlungsbehörden niemals ein Schuldvorwurf gemacht. Die Medien laufen währenddessen mit ihrem Verdachtsjournalismus zur Hochform auf.
Dann wird das Ermittlungsverfahren von der Justiz eingestellt, weil sich kein Verdacht begründen lässt.
Ich bekomme, während das Ermittlungsverfahren läuft, keine Akteneinsicht.
Wenn das Verfahren endlich nach zwei Jahren eingestellt ist, bekomme ich auch keine Akteneinsicht. Begründung, ich
müsste mich ja wegen der Einstellung nicht mehr verteidigen.
Ein Schuldiger wird vor Gericht gestellt. Damit hat er sofort das Recht auf juristischen Beistand und auch das Recht auf Akteneinsicht.
Ein Unschuldiger bleibt rechtlos.

Nun wird (wie jetzt, im Fall des Oktoberfestattentates) auf politischen Druck hin ein Ermittlungsverfahren wieder neu aufgenommen und das ganze Spiel beginnt von vorn. Pressehetze, gesellschaftliche Ausgrenzung, wirtschaftlicher Boykott und psychische Not. Darüber ist bereits die zweite Hälfte meines Lebens vergangen.
Und dann schreiben mir Rechtsanwälte, sie könnten es sich nicht leisten, im Zusammenhang mit mir in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten. Sind wir schon so weit, dass Rechtsanwälte sich nicht wagen, einem Unschuldigen zu seinem
Recht auf Rehabilitierung zu verhelfen?
Sollte sich ein Rechtsanwalt finden, der bereit ist, meine Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, bitte ich um Kontakt-
aufnahme per E Mail.
Allerdings muss ich gleich dazu sagen, dass ich schon lange nicht mehr wohlhabend bin.

Karl-Heinz Hoffmann 31.01.2015

PS.:
Im Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat wurde Akteneinsicht gewährt:
RA Dietrich, den Journalisten Ulrich Chaussy und Till Rueger, den Journalistinnen Waschke und Wreschniok. Und wer
weiß wem noch.

Aber ich als Betroffener erhalte vom GBA auf meinen Antrag auf Akteneinsicht noch nicht einmal eine Antwort.
Warum nicht?
Weil ich offenbar keine Möglichkeit haben soll, den Verleumdungen mit Fakten aus den Ermittlungsakten entgegenzu-
treten?
Einem Schuldigen wird das Anrecht auf rechtliches Gehör zugebilligt. Der nur durch die Medien Verdächtigte hat
gefälligst das Mobbing der Verdachtsjournalisten zu ertragen. Das ist nun mal so. In einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat ist jede üble Verdächtigung durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Karl-Heinz Hoffmann 01.02.2015



*******

Januar

Unterlassungsklage gegen den Münchner OB Dieter Reiter

Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

EINSCHREIBEN/RÜCKSCHEIN

An das
Amtsgericht München
Pacellistraße 5

München Datum 16.01.2015/ho
KLAGE


Hiermit erhebe ich


Karl-Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Klage gegen

Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter
zu laden bei der Stadtverwaltung München
Marienplatz 8

München

Gegenstandswert vorläufig 4.600 Euro


Es wird beantragt:

Der Beklagte wird verurteilt, bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu
250.000 Euro zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, oder derartige Äußerungen verbreiten zu lassen,
die
ehemalige
„Wehrsportgruppe Hoffmann“ sei als terroristische Vereinigung verboten worden.
Der Beklagte wird verurteilt, die in Ziffer 1 genannte, hier relevante unwahre Tatsachenbehauptung zu wider-
rufen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


Sachverhalt:
In der Internetveröffentlichung
„Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom 26. November 2014 bezeichnete Oberbürgermeister
Dieter Reiter die ehemalige, am 30.01.1980 durch ministeriellen Erlass nach dem Vereinsgesetz, wegen der
Annahme verfassungswidriger Bestrebungen verbotene „Wehrsportgruppe Hoffmann“ als:
„mittlerweile verbotene
terroristische
Vereinigung.“
Wörtlich: „
Es ist unerträglich, dass dieser bekennende Rechtsextremist und Gründer einer mittlerweile
verbotenen terroristischen Vereinigung
in München auftritt, (...)“

Beweis Anlage A 1:
Anzeigerelevanter Textauszug aus der Veröffentlichung
„Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom November 2014

Rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes:
Die Aussage des Oberbürgermeisters Reiter ist keine bloße Meinungsäußerung, sondern eindeutig eine unwahre Tatsachenbe-
hauptung, weil mit ihr nicht einfach nur eine persönliche Einschätzung kundgetan wird, sondern die Äußerung mit der
rechtlichen Grundlage des Verbotes der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ verbunden ist.
Somit ist die Äußerung dahingehend präzisiert, dass die Leserschaft der „Rathaus Umschau“ unvermeidlich glauben muss, die
seinerzeit lediglich wegen Verfassungswidrigkeit, nicht jedoch wegen begangener oder geplanter Straftaten verbotene „Wehr-
sportgruppe Hoffmann“ sei wegen begangener oder geplanter Straftaten im Sinne des § 129a StGB verboten worden. Tat-
sächlich hat das Vereinsverbot von 1980 in keinem einzigen Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen.

Vgl. Anlage A 2:
Auszug aus der Süddeutschen Zeitung vom 31. Januar 1980

Angesichts des weit klaffenden Widerspruchs zu den Tatsachen ist die hier gerügte, von OB Reiter aufgestellte und öffentlich
gemachte Tatsachenbehauptung nicht hinnehmbar.
Dabei gebe ich zu bedenken, dass zwischen systemkritischen Bestrebungen und der Planung und Durchführung von Verbre-
chen gegen das Leben ein gewaltiger, auch strafrechtlicher Unterschied besteht, ein Unterschied der besonders in der morali-
schen Dimension zu sehen ist.
Das WSG-Verbot wurde seinerzeit lediglich nach der spezifisch parteipolitischen Interessenlage des damaligen FDP Mini-
sters Baum kraft seiner hoheitlichen Befugnisse wegen der vermeintlichen Beschädigung des Ansehens der Bundesrepublik erlas-
sen.
Die behauptete Image-Beschädigung des Staates ist etwas völlig anderes als eine konkrete Gefährdung durch Terrorismus.


Wenn ein Bürger wegen massivem massenmedialem Mobbing mit erheblichem Unrechtsgehalt, die staatlichen Instanzen um
Rechtshilfe bittet, wird er unter Bezugnahme auf die „Meinungsfreiheit“ abgewiesen. Das Image des Einzelnen erscheint der
Justiz nicht schutzwürdig.

Vgl. Anlage A 3a, b
3 a. Strafanzeige / Strafantrag gg. Wikipedia vom 02.11.2010
3 b. dazu staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung Bamberg vom ...

Vgl. Anlage A 4
Strafanzeige / Strafantrag gg. Herrn OB Dieter Reiter, München vom 01.12.2014
staatsanwaltschaftliche Einstellungsverfügung München vom 15.12.2014
mit meinem Antwortschreiben an die StA München vom

Das Image der Staatsgewalt darf nicht angekratzt werden. In diesem Fall wird weder das Recht auf freie Meinungsäußerung
noch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit zugestanden.

Mir ist die durchgängige Neigung der Justiz (einschließlich der einschlägigen BGH Entscheidungen) bekannt, das Recht
auf „freie Meinungsäußerung“ extrem großzügig auszulegen. Oft auch um den Preis, die Menschenwürde der von Ver-
leumdungen betroffenen Bürger auf der Strecke bleiben zu lassen. In der Bundesrepublik hat sich eine Rechtspraxis herausge-
bildet, die darauf hinausläuft, dass dem von Verleumdungen und Schmähungen betroffenen Bürger die staatliche Rechtshilfe,
auf die er Anspruch hat, versagt wird. Besonders dann, wenn er, sei es zu Recht oder Unrecht, in der Medienwelt als poli-
tisch rechts stehend eingeordnet wird.
Deshalb habe ich nicht alle schwer hinnehmbaren, von Dieter Reiter veröffentlichten Unwahrheiten und Schmähungen angegriffen.
So nennt er mich zum Beispiel zu Unrecht einen „verurteilten Rechtsextremisten“ und suggeriert damit, ich sei
wegen rechtsextremistischer Umtriebe verurteilt worden. Auch das ist eine unwahre Behauptung, aber sie ist so formuliert,
dass sie vor Gericht mit der Einordung unter den Begriff „freie Meinungsäußerung“ abgebügelt werden könnte.
Bei der hier vorliegenden Klage habe ich mich ganz bewusst nur auf die oben näher bezeichnete Tatsachenbehauptung gestützt. Und ich erwarte, dass wenigstens in dieser Sache Recht gesprochen wird.

Hochachtungsvoll
Anlagen
Karl-Heinz Hoffmann


*******
2014
Dezember


Kurznachrichten in eigener Sache:

Das Buch von Jutta Ditfurth

„Der Baron, die Juden und die Nazis“
wird vom Markt genommen.
Am 28.November 2014 gab die Rechtsanwältin der von mir beklagten Verlagsgesellschaft „Hoffmann & Campe“ vor dem Zivilgericht in Hamburg eine Unterlassungserklärung ab.
Demzufolge darf das, verleumderische Passagen enthaltende Buch ab 19.12.2014 von der Herausgeberin nicht mehr an den Handel ausgeliefert werden. Eine Neuauflage ist ausgeschlossen.

Karl-Heinz Hoffmann 01.12.2014



Überwachungsmaßnahme war rechtswidrig
Im Zusammenhang mit meiner Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz, vertreten durch die Bundesrepublik Deutschland, hat das Verwaltungsgericht in Berlin entschieden, dass die geheimdienstliche Überwachung meiner Kontakte zu Banken und Finanzinstituten rechtswidrig war.
Die von mir diesbezüglich Beklagte Bundesrepublik hat insoweit die Kosten des Verfahrens zu tragen.


Karl-Heinz Hoffmann 01.12.2014


*******

Strafanzeige gegen
den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter


An die Staatsanwaltschaft München
Linprunstraße 25

80335 München

01.12.2014


Strafanzeige und Strafantrag gegen den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter

Hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag, gegen den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter wegen Verleumdung in einem besonders schweren Fall von erheblichem öffentlichem Interesse.

Sachverhalt:
In der Internetveröffentlichung „Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom 26. November 2014 bezeichnet Oberbürgermeister Dieter Reiter die ehemalige Wehrsportgruppe Hoffmann als „mittlerweile verbotene
terroristische Vereinigung“.
Diese Tatsachenbehauptung ist unwahr.
Sie impliziert die Vorstellung von gemeinschaftlich geplanten und begangenen Verbrechen gegen das Leben gemäß § 129a StGB. Das ist, angesichts der Tatsache, dass die Wehrsportgruppe Hoffmann am 30. Januar 1980 durch ministeriellen Erlass lediglich wegen der Annahme verfassungswidriger Bestrebungen nach dem Vereinsgesetz verboten wurde, nicht hinnehmbar.
Etwaige Verbrechen konnten der Wehrsportgruppe
nicht vorgeworfen werden.

Die Äußerungen des Oberbürgermeisters Dieter Reiter erfüllen den Tatbestand der Verleumdung.

Beweis Anlage:
Anzeigerelevanter Textauszug aus der Veröffentlichung
„Rathaus Umschau“ Nr. 225 vom 26. November 2014.

In Anbetracht des unbestreitbar erheblichen öffentlichen Interesses beantrage ich, dass die Anklage im hier vorliegenden Fall von der Staatsanwaltschaft zu übernehmen ist.
Gleichzeitig beantrage ich die Zulassung als Nebenkläger.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann 01.12. 2014

Anlage



*******

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
D-91077 Neunkirchen
Tel 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl.14, D-91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Verwaltungsgericht München
Bayerstraße 30

80335 München

08.09.2014 /ho


KLAGEERHEBUNG


Hiermit erhebe ich, der unterzeichnete
Karl-Heinz
Hoffmann,

Klage

gegen die
Staatsregierung des Freistaates Bayern,
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring
180539 München

und beantrage:

Es wird für Recht erkannt,daß der Beklagten untersagt wird, die nachfolgend aufgeführtenBehauptungen über den Kläger zu wiederholen:
"Hoffmann tritt nach den vorhandenen Erkenntnissen seit dem Jahr 2010 wieder öffentlich mit rechtsextremistischen Aktivitäten in Erscheinung, ins besondere im Zusammenhang mit der Vorstellung seines Buches „Die Oktoberfestlegende - Gezielte Verdächtigung als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat“ hält er verschiedene Vorträge.
Nach dem Verbot der Wehrsportgruppe Hoffmann im Januar 1980 hat sich Hoffmann bis Mitte Jahres 1981 zusammen mit rund zwanzig Personen, unter denen sich auch Anhänger der verbotenen Wehrsportgruppe befanden, im Libanon aufgehalten. Hoffmanns damaliges Ziel war es, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. Vorgesehen waren Anschläge gegen Richter, Staatsanwälte, eine Raffinerie und Einrichtungen der US Streitkräfte."
Zur Passivlegitimation der Beklagten:
Streitgegenständlich sind im Wesentlichen Behauptungen der Beklagten aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Grote, Dr. Sepp Dürr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bayerische Staatsregierung,veröffentlicht in der Drucksache 16/12648 des Bayerischen Landtages vom 2 Juli 2012.

Anlage 1
Kopie dieser Drucksache

Die Anfrage richtete sich an die Staatsregierung, wurde ausweislich derDrucksache jedoch vom Staatsministerium des Inneren beantwortet.
Unbeschadet dessen ist die Staatsregierung die richtig Beklagte. Sie ist passiv legitimiert.Denn die Antwort war Gegenstand einer Verfassungsstreitigkeit beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dortgeführt unter AZ.:Vf 72-IV-a-12,
entschieden am 20. März 2014, in dem die Beklagte die Staatsregierung und nicht das Staatsministerium war.
Zur Zulässigkeit der Klage:
Die falschen Behauptungen über mich sind zwar vor etwas über zwei Jahren veröffentlicht worden; sie haben aber für mich erst im Jahre 2014 im Zusammenhang mit einer Klageerwiderungsschrift der von mir beklagten Bundesregierung eine besondere Bedeutung erlangt. Besondere Bedeutung deswegen, weil sich die von mir Beklagte Bundesregierung in ihrer Klagewiederung vom 22. April 2014 auf die hier relevanten Äußerungen des Bayerisches Ministeriums des Inneren vom 26. Juli 2012 gestützt hat.
Zur Beantwortung der Klageerwiderung war mir eine Bearbeitungsfrist bis Ende Juli 2014 eingeräumt worden. In dieser Zeit war ich äußerst angespannt mit der sehr ausgedehnten und zeitraubenden Bearbeitung befasst. (36 Seiten dazu zahlreiche Anlagen) Sodass ich mich erst nach dem vorläufigen Abschluss dieser Arbeiten mit der hier vorliegenden Klage gegen die Bayerische Staatsregierung befassen konnte. Eine Verfristung kann unter diesem Aspekt nicht infrage kommen; die Klage ist daher zulässig.

Zur Begründung der einzelnen Punkte:

Zu Punkt 1:
Es kann dahin gestellt bleiben, ob meine Aktivitäten aus früheren Zeiten zu Recht oder zu Unrecht als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden können. Im hier relevanten Sachzusammenhang ist nur festzustellen, ob meine seit dem Jahre 2010 öffentlich entwickelten Aktivitäten als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden dürfen, oder nicht.
Die Beklagte wertet zu Unrecht die Vorstellung meines Buches „Die Oktoberfestlegende -Gezielte Verdächtigungen als politisches Kampfmittel im demokratischen Rechtsstaat“ als „rechtsextremistische Aktivität.“ Zu Unrecht deshalb, weil in diesem Buch keine rechtsextremistischen Inhalte zu finden sind. Das Buch ist keine Kampfschrift gegen den Rechtsstaat, sondern im Gegenteil eine Ermahnung zur Einhaltung der im Grundgesetz vorgegebenen rechtsstaatlichen Prinzipien. Inhaltlich ist das Buch „Die Oktoberfestlegende“ nichts weiter, als ein zwar kritischer, aber sachlicher Kommentar zu dem öffentlich zugänglichen Abschlussbericht des damaligen Generalbundesanwaltes. Es ist nicht ersichtlich, wieso die Bayerische Staatsregierung hinsichtlich meiner Kommentierung der behördlichen Erkenntnisse von einem rechtsextremistischen Produkt sprechen kann. Die Beklagte hat ja auch keine einzige Zeile aus dem Buch als Beweis für die behauptete, rechtsradikale Ausrichtung angeführt. Da von der Beklagten keine Einzelheiten zum Beweis für den von ihr behaupteten rechtsradikalen Inhalt angeführt wurden, betrachte ich das Buch in seiner Gesamtheit als zu Unrecht angegriffen. Ich füge daher das Buch im Original als Beweismittel bei und stelle dem Gericht anheim, eine eigene Wertung vorzunehmen. Und zwar zum
Beweis
dafür, dass in diesem Buch kein rechtsextremistisches Gedankengut enthalten ist.

Anlage 2: Buch „Die Oktoberfestlegende“

Die Beklagte versucht ihre unzutreffende Behauptung, meine nach 2010 entwickelten Aktivitäten seien als „rechtsextremistisch“ zu betrachten, mit dem Hinweis auf eine Podiumsdiskussion mit dem ehemaligen „Rechtsterroristen“ Odfried Hepp zu rechtfertigen.

Zum
Beweis

dafür, dass die Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp am 31.03.2012 nicht als rechtsextremistische Aktivität, betrachtet werden kann, ja geradezu das Gegenteil darstellt, füge ich eine nicht geschnittene DVD bei.

Anlage 3: DVD Video von der Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp.

Das Video dient weiterhin zum Beweis dafür, dass es bei dieser Podiumsdiskussion nicht um etwaige rechtextreme Agitation, sondern um eine Richtigstellung diverser, in den Medien verbreiteter Unwahrheiten und darüber hinaus um unser beider ernsthaftes Bemühen ging, durch das Aufzeigen des unglücklich verlaufenen Lebensweges von Odfried Hepp junge Leute zu warnen, etwa einen ähnlichen Weg einzuschlagen. Zum

Beweis

dafür wird beantragt, Odfried Hepp, -Anschrift- als Zeugen zu hören.

Der Zeuge Hepp wird die in der hier relevanten Podiumsdiskussion mündlich beschriebenen Sachverhalte vor Gericht bestätigen.
Weiterhin versucht die Beklagte, den angeblichen rechtsextremistischen Charakter meiner nach 2010 entwickelten Aktivitäten mit Hinweisen auf meine Gesprächspartner oder meine Zuhörerschaft zu begründen.
Diesem untauglichen Versuch halte ich entgegen:
Bei vernünftiger und gerechter Würdigung meiner Aktivitäten, darf es nicht darauf ankommen,
wer mir zu hört, sondern einzig und allein darum, was ich von mir gebe. Ich bestehe auf dem Recht, meine persönliche Meinung nicht nur vor Gleichgesinnten, sondern auch vor Andersdenkenden vorzutragen. Ein Vortrag vor rechtsgerichteter Zuhörerschaft bedeutet keineswegs zwangsläufig, dass die Inhalte des Vortrags das Weltbild der Zuhörer widerspiegeln. Dass Referenten gesellschaftspolitischer Themen vorzugsweise vor Gleichgesinnten sprechen, mag die Regel sein, aber es kann nicht angehen, mir a priori, ohne weitere Prüfung der Vorkommnisse das „Übliche“ zu unterstellen. In erster Linie ist es mein Anliegen, vor Leuten zu sprechen, die eine Aufklärung hinsichtlich der allgemeinen Toleranz nötig haben. Leider sind die Organe der bayerischen Staatsregierung nicht geneigt mir zuzuhören. Die „Rechten“ kann ich nicht so einfach in toto von einigen unvernünftigen Vorstellungen abbringen, aber sie hören mir wenigstens zu und respektieren meine Kritik. Meine Vorträge vor rechtsgerichtetem Publikum waren, gemessen an den Vorstellungen der Zuhörer immer kritisch. So enthielt jeder Vortrag die eindringliche Aufforderung zum Verzicht auf Fremdenfeindlichkeit und Verzicht auf Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele. Sämtliche Vorträge wurden per Video aufgezeichnet und stehen bei Bedarf als Beweismittel zur Verfügung.
Soweit die Beklagte darauf verweist, dass ein von mir im Netz veröffentlichter Aufsatz in dem rechtsextremistischen Netzwerk „Freies Netz Süd“ veröffentlich wurde, erkläre ich, dass ich keine persönlichen Beziehungen zu den Gestaltern des Netzwerkes unterhalte. Meine Veröffentlichungen sind gemeinfrei. Ich habe keinen Einfluss darauf, wer Aufsätze aus meiner Website übernimmt und weiter verbreitet. Ein von mir verfasster Aufsatz wird ja inhaltlich nicht schlechter, wenn er von der ultra-rechten oder der ultra-linken Szene verbreitet wird.
Auch in diesem Zusammenhang darf es letztlich nicht darauf ankommen, wer meine Schriften aufgreift und weiterverbreitet, sondern nur darauf, was ich als Autor inhaltlich zu verantworten habe. Im Übrigen zeigt die von der Beklagten angeführte Distanzierung des NPD Funktionärs Holger Apfel von meiner Person deutlich das Gegenteil der mir von der Beklagten unterstellten rechtsradikalen Geisteshaltung. Ich habe die NPD zu keiner Zeit unterstützt. Ich habe die auf „Ausländer-Raus“ bezogenen Richtlinien der NPD mehrfach offen kritisiert, allerdings fühle ich mich auch nicht berufen, die Partei zu bekämpfen. Und zwar deshalb nicht, weil ich mich grundsätzlich weder mit der Unterstützung noch der Bekämpfung von Parteien befassen möchte. Mein Credo ist Neutralität und Wahlverzicht. Das sind zweifellos unerwünschte Positionen, aber sie sind nicht rechtsradikal.

Zu Punkt 2

Die Behauptung, ich hätte im Libanon eine Gruppe mit dem Ziel gegründet, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutschland durchzuführen, ist unwahr. Diese Tatsachenbehauptung erfüllt den Tatbestand der Verleumdung. Das wiegt umso schwerer, weil die Bayerische Staatsregierung über gerichtlich festgestellte und in einem am 31.08.1988 rechtskräftig gewordenen Urteil vom 30.06.1986 über Erkenntnisse verfügt, aus welchen die Unwahrheit der zitierten Behauptungen eindeutig hervorgeht.

Zum
Beweis
dafür, dass es, entgegen der Behauptung der Beklagten, im Libanon nicht mein Ziel war, eine Terroristengruppe zu bilden und etwa Anschläge in der Bundesrepublik durchzuführen, füge ich eine Eidesstattliche Erklärung von Odfried Hepp bei, aus welcher meine damaligen Intentionen deutlich erkennbar sind.

Anlage 4: Eidesstattliche Erklärung von Odfried Hepp.

Zum
Beweis
dafür, dass dies weder im Libanon und auch zu keiner anderen Zeit mein Ziel war,
beantrage ich
Herrn RA Klaus Harald Bukow, -Anschrift-,
als Zeugen zu vernehmen.

Herr RA Bukow war bei allen Vernehmungen von Beamten des BLKA mit mir, die im Zusammenhang zum Thema „Libanon und die dortigen Verhältnisse“ geführt wurden, sowie im Gerichtssaal während der gleichfalls zu diesem Thema angestellten Ermittlungen anwesend. Her RA Bukow wird von mir von seiner Schweigepflicht zum Thema Libanon entbunden.

Zum gleichen vorgenannten
Beweisthema beantrage ich,

Herrn RiLG Dr.Meinhard Meinel, - Anschrift -,

als Zeugen zu laden und zu hören.
Herr Dr. Meinel hat nach einer zweijährigen Prozessdauer das das Urteil vom 30.06.1986 zum Libanonkomplex verfasst. Deshalb ist von ihm eine kompetente Aussage zu erwarten.
Aus dem Begründungsteil ergibt sich, daß die angegriffenen Behauptungen,deren Wiederholung zu unterbinden das Klageziel ist, durch die Beklagte nicht beweisfähig gemacht werden konnten, sondern dass sie darüber hinaus, wie die Würdigung der Beweismittel und die Zeugenbekundungen ergeben werden, nachweisbar falsch sind. Es ist daher im Sinne des Klagantrages zu entscheiden.

Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann

*******

A.

TATSACHENWIDRIGE BEHAUPTUNGEN
DER ANTIFA UND PRESSE

bezogen auf die Zeit bis 30. Januar 1980

Finden Sie Jemanden, der die Behauptungen beweisfähig machen kann, oder vergessen Sie alles und nehmen Sie zur Kenntnis,
was ich in den letzten 40 Jahren meines Lebens nachweislich wirklich selbst gesagt, geschrieben, und getan habe.

1. Hoffmann hat eine tiefbraune Vergangenheit. Seine Gesinnung ist nationalsozialistisch.
Finden Sie jemanden, der für diese Behauptungen Beweise bringen kann!

2. Hoffmann hat die WSG als Kampforganisation zur Machtübernahme gegründet.
Finden Sie Beweise!

3. Hoffmann hat die WSG politisch geschult.
Finden Sie Beweise!

4. Die WSG trat in SS-Uniformen auf.
Finden Sie Beweise!

5. Die WSG verfügte über scharfe Waffen. Angeblich sollen 18 Lastwagen mit Schusswaffen und Handgranaten aus WSG-Beständen beschlagnahmt worden sein
Finden Sie Beweise!

6. Die WSG-Männer wurden bei den WSG-Übungen an scharfen Schusswaffen ausgebildet!
Finden Sie Beweise!

7. Die WSG hat für die NPD Saalschutzdienste geleistet!
Finden Sie Beweise!

8. Hoffmann hatte Beziehungen zu dem Unternehmer Diehl.
Finden Sie Beweise!

9. Hoffmann war in Tübingen als Saalschutz engagiert, um einen Vortrag des Tübinger Studentenbundes zum Apartheitssystem in Südafrika zu schützen.
Finden Sie Beweise!

10. Hoffmann hatte organisatorisch praktische Verbindungen mit der Kühnen-Gruppe und der Gruppe Werwolf.
Finden Sie Beweise!

11. Hoffmann vertritt die gleichen ideologischen Grundsätze wie Manfred Röder.

12. Hoffmann ließ sich Chef nennen in Anlehnung an Röhm.
Finden Sie Beweise! (Chef ist richtig. Bezug zu Röhm ist unrichtig)

13. „Sie nannten ihn Führer!“ Finden Sie Beweise!

14. Hoffmann hat von Fernsehanstalten Unsummen für Auftritte der WSG kassiert.
Finden Sie Beweise!

15. Bei der Razzia am 30. Januar 1980 wurden bei Hoffmann illegale Waffen gefunden.
Finden Sie Beweise!

16. Hoffmann wollte in der BRD eine Führerstruktur nach nationalsozia-listischem Muster einführen.
Finden Sie Beweise!

Wer glaubt, etwas von alledem beweisen zu können, soll es vorbringen! Aber keiner soll mir Zeitungsberichten kommen, die wiederum von vorangegangenen Zeitungsberichten und Antifa-Traktaten abgeschrieben wurden.
Als Beweis lasse ich gelten: Rechtskräftige Gerichtsurteile. Unverfälschte Texte aus von mir verfassten Schriften. Äußerungen aus meinem Mund, mit Angabe von Zeit, Ort und Nennung des Zeugen.
Die Inhalte der ministeriellen Verfügung zum WSG-Verbot vom Januar 1980 lasse ich nicht gelten, weil alle Behauptungen ohne gerichtliche Beweiserhebung zusammengestellt wurden. Dabei sind Zitate von Schriftsätzen, die aus meiner Feder stammen, von den Behörden nachweislich politisch-zweckgerichtet verfälscht worden.


B.
TATSACHENWIDRIGE BEHAUPTUNGEN
DER ANTIFA UND PRESSE

bezogen auf den Zeitraum vom 30. Januar 1980 bis 11. September 2010

1. Hoffmann ist verdächtig, in das Oktoberfestattentat schuldhaft verwickelt zu sein. Sei es als Drahtzieher, Anstifter oder geistiger Ziehvater des vermutlichen Attentäters Gundolf Köhler.
Finden Sie Beweise!

2. Gundolf Köhler war aktives Mitglied der WSG.
Finden Sie Beweise!

3. Köhler wird angeblich auf einem Foto zusammen mit einer WSG-Gruppe in Uniform und Stahlhelm identifiziert.
Machen Sie diese Behauptung beweisfähig!

4. Hoffmann wird mit einem Bombenanschlag in Bologna „in Verbindung gebracht“.
Finden Sie Beweise für diese angebliche Verbindung!

5. Hoffmann ist verdächtig, der Hintermann für den Mord an Shlomo Levin zu sein.
Finden Sie Beweise!


6. Hoffman baute im Libanon eine Kampfgruppe für den späteren Einsatz in Deutschland auf.
Finden Sie Beweise!

7. Hoffmann hat über all die Jahre hinweg (von 1980 bis 2010) politische Beziehungen zu rechtsradikalen Kreisen unterhalten.
Finden Sie Beweise!

8. Es bestand eine personelle Beziehung zwischen der volkssozialistischen Organisation Busses und der Wehrsportgruppe Hoffmann.
Finden Sie Beweise!

9. Hoffman hat für die Palästinenser Waffen in den Libanon gebracht, die dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Finden Sie Beweise!

10. Hoffmann hat eine Stiftung gegründet, um Fördermittel zu erhalten.
Finden Sie Beweise!

11. Hoffmann hat 130.000 Euro staatliche Fördermittel erhalten und einen Teil davon für nicht förderwürdige Zwecke verwendet.
Finden Sie Beweise!

12. Hoffmann hat in Westsachsen vor rechtsorientierten Zuhörern gesprochen, um sie beim Aufbau von WSG-Gruppen zu beraten.
Finden Sie Beweise!

13. Hoffmann steht in Verdacht, im Oktober 2010 Sprengstoff besessen und weitergeben zu haben.
Finden Sie Beweise!


Die Verleumder sollten sich nicht allzu sehr darauf verlassen, dass die Justiz ewig untätig bleibt. Man kann eine Sache auch überreizen. Inzwischen ist das zu Punkt 13 relevante Ermittlungsverfahren eingestellt worden, weil sich kein Verdacht begründen ließ.
Zu den einzelnen Punkten des Komplexes werde ich Zug um Zug in der nächsten Zeit in einzelnen Aufsätzen Stellung nehmen. Spätestens nach meinem Tod, wenn ich persönlich keine „politische Gefahr“ mehr bin, werden Historiker in dem geballten Antifa- und Presseunrat herumstochern und vielleicht die Wahrheit herausschälen.
Bei diesem Kampf um die zeitgeschichtliche Wahrheit bin ich mir der ungleichen Kräfteverteilung durchaus bewusst.

Ich kann meine Aussagen durch Dokumente beweisen. Meine Gegner können sich zur Stützung ihrer unwahren Behauptungen nur auf Quellen berufen, die Sie in ihrer Gesamtheit selbst produziert haben. Ich stehe allein, aber kann immer noch wirken.
Nehmt meine Kampfansage an die Lüge nicht zu leicht.


C.
TATSACHENWIDRIGE BEHAUPTUNGEN
DER ANTIFA UND PRESSE

fortgesetzte und neue Verdächtigungen,
Zeitraum nach dem 11.09. 2010

1. Hoffmann unterhielt in der Zeit seit der Wende bis zum 11.9. 2010 Kontakte zu ostdeutschen rechtsgerichteten Organisationen. (Wdh)

2. Hoffmann hat eine Kulturstiftung gegründet um staatliche Fördermittel kassieren zu können. (Wdh)

3. Hoffmann könnte mit staatlichen Fördermitteln Sprengstoff gekauft haben

4. Hoffmann tauchte mit einem Motorrad beim „Thüringer Heimatschutz“ auf.

5. Was wusste der braune Sprengstoffexperte vom NSU? (BILD-Zeitung)

6. Hoffmann setzt seine „rechtsextremistischen Aktivitäten“ fort.
(Quelle: Bayer. Innenministerium)
Belegen Sie diese Beurteilung meiner Öffentlichkeitsarbeit mit sachlichen Argumenten.

7. Odfried Hepp gründete im Libanon zusammen mit Hoffmann und der PLO mit Wissen der Stasi eine WSG- Organisation.

8. Walter Kexel hatte Verbindungen zu Hoffmann

9. Kexel und Hepp waren Mitglieder in der deutschen WSG-Hoffmann

Die tatsachenwidrigen Behauptungen der Antifa, Presse und leider auch der Behörden werden ständig erweitert.
Karl-Heinz Hoffmann 12.03. 2013

Leserbeiträge erreichen mich unter: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de ,
werden im Pil Pul Forum veröffentlicht und kommentiert.
Über rege Beteiligung würde ich mich freuen.

Karl-Heinz Hoffmann 12.03. 2013






2013
November



Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz:

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14/Schloss Ermreuth
91077 Neunkirchen
Tel 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H. Hoffmann, Marktpl.14, 91077 Neunkirchen


Übergabeeinschreiben

An das
Verwaltungsgericht Berlin
Kirchstraße 7

10557 Berlin

26.11.2013/ho


3B1 - 031-520007-0000-0014/13 S / KLAGEERHEBUNG


Hiermit erhebe ich
Karl-Heinz
Hoffmann, geb. 27.10.1937, Nürnberg
wohnhaft
Marktplatz 14

91077 Neunkirchen

gegen
die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium des Innern und das
Bundesamt für Verfassungsschutz

Klage gegen die Anordnung der Maßnahmen nach

G 10, AO-Nr. 2029 und nach dem
Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG),
AO-Nr. K 20001,

beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführt unter dem
Az.: 3B1- 031-520007- 0000-0014/13 S /



Sachverhalt und Streitgegenstand:

Mit Schreiben vom 12.11.2013 wurde ich vom Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß § 12 Abs. 1 G 10 darüber informiert, dass gegen mich folgende Beschränkungsmaßnahmen gerichtet waren:
Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation (§ 1 Abs. 1, 1.Fall G10) vom 20.04.2012 - 20.01.2013
Öffnen und Einsehen von Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen (§ 1 Abs. 1, 2.Fall G10) vom 20.04.2012 - 20.01.2013von Auskünften beim Bundeszentralamt für Steuern, sowie bei Kredit-instituten / Finanzunternehmen (§ 8a Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 2a BVerfSchG) gemäß Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 30.08.2012 rückwirkend und bis zum 29.11.2012.

Siehe Anlage : Schreiben des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Die Maßnahme wurde mit dem Verdacht begründet, ich könnte Mitglied oder Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung sein. Um welchen Personenkreis es sich dabei handeln soll, wurde mir nicht mitgeteilt.
Die Anordnung der Maßnahme war rechtswidrig, weil mein persönliches Verhalten keinen Anlass für einen Verdacht einer etwaigen Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geboten haben kann.
Ich habe niemals einen Hehl daraus gemacht, ein Kritiker des herrschenden Systems zu sein und dies auch öffentlich bekannt und stets offen geäußert. Eine Berechtigung, mich etwa deshalb terroristischer Ambitionen zu bezichtigen, kann sich daraus nicht ergeben.
Mit der Anordnung und Durchführung der Ausspähungsmaßnahmen ist mir, (beispielsweise wegen der Einbeziehung von Finanzinstituten) erheblicher Schaden zugefügt worden.

Anträge:

Ich beantrage hiermit Akteneinsicht.
Ich beantrage insbesondere Einsicht in den vom Verfassungsschutz beim Bundesminister des Inneren vorgelegten Antrag zur Überwachung meiner Kommunikationswege.
Ich beantrage weiterhin Einsicht in die vom Bundesministerium an die zur Überprüfung solcher Maßnahmen gebildete Kommission des Deutschen Bundestages gerichteten, auf meine Person bezogenen Schriftsätze.
Außerdem beantrage ich, dem Bundesamt für Verfassungsschutz aufzugeben, eine schriftliche, die Ereignisse zusammenfassende Erklärung zum Ergebnis der Überwachungsmaßnahmen zu erstellen und an mich zu senden.
Insbesondere soll dem Bundesamt für Verfassungsschutz, oder alternativ dem Bundesministerium des Inneren aufgegeben werden, eine Erklärung darüber abzugeben, ob sich der gegen mich gerichtete Verdacht bestätigt oder nicht bestätigt hat.
Es wird auch beantragt, alle Adressaten, bei denen der Verfassungsschutz im Rahmen der hier relevanten Überwachungsmaßnahmen Auskünfte eingeholt hat, zu benennen.

Weiterhin beantrage ich, alle Adressaten, bei denen Auskünfte über meine Person eingeholt wurden, über das Ergebnis der Überwachungsmaßnahmen zu informieren.
Außerdem melde ich hiermit Schadenersatzansprüche an, weil mir ein erheblicher Schaden aus den Nachforschungsbemühungen des Verfassungsschutzes erwachsen ist. Die Begründung wird kurzfristig eingereicht, sobald mir die beantragte Akteneinsicht gewährt wurde.
Ich bitte den vorgetragenen Sachverhalt sachgerecht zu prüfen und meiner Klage in vollem Umfang statt zugeben.

Mit freundlichen Grüßen


Karl-Heinz Hoffmann


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Retrospektive

Anlässlich meines 76. Geburtstags halte ich Rückschau auf ein makaberes Jubiläum:
40 Jahre Kampf um meine persönliche Ehre im demokratischen Unrechtsstaat.


Seit Anfang der Siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts werden die Kettenhunde des auslandhörigen politischen Establishments in dem Bestreben, mir die Ehre abzuschneiden, nicht müde.
Ich habe die Bundesrepublik als Unrechtstaat kennengelernt.
Ein Staat, dessen politische Instanzen und Behörden die verfassungsrechtlich garantierten Grundgesetze missachten, in dem unschuldige Bürger grob fahrlässig oder wissentlich zu Unrecht unter Verdacht gestellt werden, und nicht wieder rehabilitiert werden, in dem zu Unrecht verdächtigten Bürgern die Rechtshilfe verweigert wird, ein Staat, der außerhalb der Gesetze wirkende Geheimdienste finanziert und ihre kriminellen Handlanger vor Strafverfolgung schützt, kann kein Rechtsstaat sein.
Ich habe persönlich schwerstes Unrecht im „Demokratischen Rechtsstaat“ erleben und erdulden müssen.
Meine leidvollen Erfahrungen mit dem „demokratischen Unrecht“ sind vielschichtig. Sie reichen von der nur durch König Zufall vereitelten Absicht der gezielten Tötung durch eine Spezialgruppe der GSG 9 am 30. Dezember 1980 über willkürlich angestrengte Ermittlungsverfahren mit verleumderischer Medienbegleitung bis hin zum systematisch betriebenen Raub der Lebensqualität durch die künstliche Erstellung eines klischeehaften Zerrbildes meiner Persönlichkeit. Dazu kommt in der zwangsläufigen Folge noch die systematisch und sehr erfolgreich betriebene Vernichtung meiner materiellen Existenz.
Solange ich lebe werde ich mich den hasserfüllten Angriffen der Systemknechte und der so bewirkten gesellschaftlichen Ausgrenzung abfinden müssen. Was ich Jahrzehnte lang ertragen musste, werde ich bis zu meinem Ende weiter hinnehmen müssen. Aber ich ertrage es, weil ich daran glaube, mit meinem Konzept zum Idealen Staat eine fruchtbare Saat in den mit ideologischen Anachronismen kontaminierten europäischen Boden gelegt zu haben, die in der Zeit nach meinem Tod, früher oder später, aufgehen und Früchte tragen wird.

Wer nicht mit den Wölfen heult, wird vom auf Gleichklang dressierten Rudel geschmäht. Das war schon immer so.
Otto von Bismarck soll gesagt haben:
Was die Zeitungen über mich schreiben, das ist Staub, den ich mir mit der Bürste abwische, das ist mir gleichgültig. Ich lege nur Wert auf die Geschichte, was man später über mich sprechen wird.“
Bismarck wurde angefeindet, doch bei ihm war das nur oberflächlicher Staub, den er sich aus dem Rock klopfen konnte. Man zielte nicht auf die totale Vernichtung seiner Persönlichkeit ab. Was mir an üblen Unterstellungen angedichtet wird, klebt wie Pech. Und ich gebe zu, es schmerzt empfindlich.
Anlässlich meines in wenigen Tagen anstehenden Geburtstags richte ich ein Grußwort an all jene, die sich bisher als mutig genug erwiesen haben, der obrigkeitlich gewünschten, gesellschaftlichen Ausgrenzung meiner Wenigkeit nicht Folge zu leisten.
Dabei bin ich mir völlig über das erforderliche Maß an Zivilcourage im Klaren.
Gruß und Dank

Karl-Heinz Hoffmann 14.10.1013

Im Übrigen meine ich, Deutschland sollte unabhängig und neutral sein.



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Kriminelle Energie professioneller Verleumder
Man wird ihnen das Handwerk nicht legen können. Sie sind zu mächtig.
Aber man soll es Ihnen auch nicht zu leicht machen.


Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
An den Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Neckarstraße 230
zu Händen des Intendanten Herrn Peter Boudgoust


70190 Stuttgart

Per Fax: 0711/929-11300

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GEGENDARSTELLUNG u.a.
Bezug : REPORT Mainz, 15.01.2013. 21.45 Uhr.


Sehr geehrter Herr Intendant,

In der letztlich von Ihnen zu verantwortenden Sendung des SWR,
REPORT MAINZ vom 15.01.2013, aao.,
von mir erstmals gesehen am 16.01.2013,
gleichzeitig auch im Onlineangebot/Videopodcast des SWR aufzurufen unter
<http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=10858044/pv=video/nid=233454/41g1g9/index.html>,
zur Veröffentlichung auch gekommen über TWITTER- , FACEBOOK und YOUTUBE-Seiten Ihres Hauses, sowie mehrfach wiederholt in Ihren Programmen wie auch bei mit Ihnen in Verbindung stehenden Sendern (16.01.2013-20:15 Uhr, Fernsehen Tagesschau24; 17.01.2013-02.00 Uhr, SWR 3; Phoenix; 3sat; rbb; wdr; Eins Plus…
wurden, auch in mehreren Sendungsankündigungen zuvor,
unter der mutmaßlichen hausinternen Verantwortlichkeit Ihres Mitarbeiters Anton Maegerle alias Gernot Modery
unter der immer wiederkehrenden reißerischen Überschrift:

„Neonazis gegen Geld.
Wie die Bundesrepublik gefährliche Rechtsextreme aus der DDR freikaufte“

entgegen der journalistischen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit meiner Person Behauptungen aufgestellt, die der Gegendarstellung bedürfen.
Ich muß Sie also auffordern, gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, deren Kenntnis ich voraussetze, in der nächsten noch nicht zur Sendung abgeschlossenen Folge von REPORT MAINZ die nachfolgende

GEGENDARSTELLUNG


zu veröffentlichen,
andernfalls ich den Rechtsweg zu beschreiten gezwungen bin:

REPORT Mainz behauptet: „Hoffmann und Heinzmann haben gemeinsam linke Studenten zusammengeschlagen….“.

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß ich in Notwehr gegen eine rechtswidrige Blockade eines angemieteten Versammlungslokals, in dem ich der Hauptredner sein sollte, vorging.

REPORT Mainz behauptet: „Die von Karl-Heinz Hoffmann gegründete Wehrsportgruppe war eine… terroristische Vereinigung, die 1980 verboten wurde…“.

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß ich weder eine terroristische Vereinigung gegründet habe noch irgendwann Mitglied war und das Verbot ein vereins- und nicht ein strafrechtliches war.

REPORT Mainz behauptet: „Bei einer Razzia im Hauptquartier der Wehrsportgruppe 1980 beschlagnahmte die Polizei 18 Lastwagenladungen voll Propagandamaterial, Karabiner, Pistolen und andere Waffen, darunter auch Handgranaten.“

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß es sich bei den „Karabinern, Pistolen und anderen Waffen, darunter auch Handgranaten“ nur um funktionsunfähige Attrappen und Dekowaffen handelte.

REPORT Mainz behauptet: „Wenige Monate später. Der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest. 13 Tote. Mehr als 200 Verletzte. Verübt, wie man heute weiß, von einem Mitglied der Wehrsportgruppe Hoffmann.

Diese Darstellung ist falsch. Richtig ist demgegenüber, daß der angebliche Oktoberfestattentäter niemals Mitglied meiner Wehrsportgruppe war.


Ermreuth,den 30.01.2013

Karl Heinz Hoffmann

*

Ergänzender Kommentar zu der von REPORT Mainz am 15.01.2013 ausgestrahlten Sendung:
Ob die für den Bericht verantwortliche Redaktion einfach nur stümperhaft recherchiert hat, oder trotz besserem Wissen Unwahrheiten in die Welt gesetzt hat, kann dahingestellt bleiben. Jedenfalls hat sie dem Fernsehpublikum eine unseriöse Klamotte präsentiert.
Das unhinterfragte Ausschöpfen von Medien und Antifa-Archiven (was so ziemlich dasselbe ist), die politisch zielgerichtete einseitige Auswahl, kann im Resultat kein wirklichkeitsgerechtes zeitgeschichtliches Bild ergeben.
Dazu hapert es bei den Journalisten regelmäßig mit der Logik. So werde ich fortwährend als Chef der „verbotenen Wehrsportgruppe“ bezeichnet. Das ist verleumderisch wirksam, weil es impliziert, ich hätte seinerzeit mit der Wehrsportgruppe gegen die Rechtsnormen der Bundesrepublik verstoßen. Das ist falsch. Die Wehrsportgruppe bewegte sich bis zum 30. Januar 1980 durchaus im Rahmen der Gesetze.
Das nach dem Vereinsgesetz erlassene Verbot, konnte nicht mit etwaigen Verbrechen begründet werden. Es gab keine.
Zur Begründung des Verbotes wurden verfassungsfeindliche Tendenzen ins Feld geführt.
Wie aus dem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 31. Januar 1980 ersichtlich ist, hatte das Verbot weder für mich selbst, noch für irgendein WSG-Mitglied strafrechtliche Folgen.
...


Nach dem Verbot habe ich darauf verzichtet, den organisatorischen Zusammenhalt der WSG aufrecht zu erhalten. Deshalb kann ich logischerweise auch nicht Chef einer „verbotenen“ Organisation gewesen sein. Daraus folgt, solange ich der Chef der WSG war, war ich Chef einer legalen Organisation, die dann mit dem Tag der Verbotsverkündung aufgehört hat zu bestehen.

Auch die wahrheitswidrige Behauptung, Gundolf Köhler sei ein Mitglied der WSG gewesen, wird
immer wieder kolportiert. Dass Köhler Mitte der siebziger Jahre als damals Sechzehnjähriger im
Sinne eines „Schnupperbesuches“ an zwei Geländeübungen teilgenommen hat, wurde nie bestritten. Zu einer Aufnahme als WSG-Mitglied ist es in der Folgezeit nachweislich nie gekommen. Gundolf Köhler hatte auch keinerlei Kontakte zu Mitgliedern der WSG geknüpft.
Nachweislich, auch aus dem Abschlussbericht des GBA zum Oktoberfestattentat, war Gundolf Köhler für die Grüne Partei aktiv.
Dass ich persönlich Gundolf Köhler nicht für den Täter, sondern für ein Opfer halte, steht auf einem anderen Blatt. Um zu diesem Ergebnis zu kommen, muss man nur die Ermittlungsakte, bzw. den Abschlussbericht des GBA „richtig“, das heißt unvoreingenommen lesen.
Wer sich wirklich ein Bild von den Geschehnissen von 1981auf der Theresienwiese machen will, sollte mein, an Hand der Ermittlungsergebnisse erarbeitetes Buch lesen:


Die Oktoberfestlegende
Von Karl-Heinz Hoffmann

Bestellungen über meine E-Mail Adresse :
fks.sahlis@gmx.de, auf Wunsch signiert.
Preis.: 22,80 Euro + Versandkosten. Zustellung erfolgt mit Rechnung.

Pressemeldung am Tag nach dem Vollzug des Vereinsgesetzes

Ja es ist wahr. Ich habe am frühen Morgen des 30. Januar 1980 die in mein Schlafzimmer eingedrungene Sturmgruppe der GSG 9 mit der Waffe in der Hand empfangen, aber nur deshalb, weil ich sie nicht erwartet habe. Ich hatte keine Straftat begangen. Warum sollte die Polizei zu mir kommen? Die Schusswaffe hatte ich gezogen und auf die Eindringlinge gerichtet, weil ich einen verbrecherischen Überfall von politischen Gegnern angenommen hatte.
Meine Waffe, ein Revolver 38 spezial, war regulär angemeldet in meinem Besitz.
Mein Verhalten erfüllte keinen Straftatbestand.



31. Januar 2013
Karl-Heinz Hoffmann


*

Der Angriff war seinerzeit nicht von uns ausgegangen, sondern von den Linken. Ich wurde tätlich angegriffen als ich allein auf die in Drohhaltung aufgestellte Menge, die den Zugang zu unserem Vortragsraum versperrte, zu ging um mit den Leuten zu reden. Daraufhin blieb mir nichts anderes übrig, als mich zu verteidigen. Meine Kameraden versuchten mich natürlich heraus zu hauen. Die Nothilfe erfolgte auf Grund der gefährlichen Situation spontan.
Ich glaube nicht, dass Axel Heinzmann in diesem Augenblick die Situation überhaupt klar erkennen konnte. Er wurde einfach von den Geschehnissen mit erfasst.
Bei alledem muss auch erwähnt werden, dass die gewalttätigen Linken, soweit sie ermittelt werden konnten, später neben uns wegen Landfriedensbruch mit auf der Anklagebank sitzen mussten und auch verurteilt wurden. So unschuldig können Sie also nicht gewesen sein. Sie waren die eigentlichen Verursacher der Auseinandersetzung.
Als endlich die Polizei auf dem Platz erschien, wurde von uns kein Widerstand geleistet. Die Behauptung wir hätten gegen die Polizei gekämpft, ist frei erfunden. Es war immer unser Prinzip, die Polizei nicht als Gegner anzunehmen.

Zu der Einschätzung, die DDR-Behörden hätten über den „Gefangenenfreikauf“ Personen mit nationalsozialistischem Weltbild nach Westdeutschland geschleust, kann ich nur sagen, dass es sich dabei um eine journalistisch erstellte Verschwörungstheorie handelt. Andererseits ergeben sich aus den heute zugänglichen Stasi-Akten deutliche Hinweise auf eine nachrichtendienstliche Beziehung der Tübinger Antifa zu den DDR-Behörden.
Im Stasi-Nachlass finden sich Berichte über konkrete DDR-feindliche Aktionen, die Heinzmann und Hoffmann bzw. die WSG gemeinsam geplant und durchgeführt haben sollen. Diese Informationen wurden den DDR-Behörden von Tübinger Antifa-Aktivisten geliefert, tatsächlich hatte ich aber überhaupt keine Kenntnis von den Aktionen.
Für mich selbst stelle ich klar, dass ich zwar 1953, als Sechzehnjähriger die DDR verlassen habe um in meine Geburtsstadt Nürnberg zurück zu kehren, aber damals noch vollkommen unpolitisch gewesen bin.
Ich bin kein „Freigekaufter“. Diese Regelung gab es im Jahre 1956 noch nicht. Daran war überhaupt nicht zu denken.

Von Seiten der Antifa wurde immer wieder behauptet, es habe ein organisatorischer Verbund zwischen mir und Heinzmann bestanden und er würde heute noch bestehen. Das ist nicht wahr. Es wäre nichts Schlimmes, ich könnte das zugeben, aber es ist einfach nicht so.
Wenn sich künftig eine Zusammenarbeit im Dienst der zeitgeschichtlichen Wahrheit ergeben sollte, dann darf man das als Resultat der aktuell aufgelegten Verdachtsberichterstattung betrachten.



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2012

November 2012
Den Nagel auf den Kopf getroffen?
Wenn Ihr die Wahrheit wissen wollt
*
Juli 2012
Die Wirklichkeit ist wurscht
Märchenstunde der Bayerischen Staatsregierung
*
Januar 2012
Die Thüringer Terrorzelle
Staatsanwaltschaft oder Augiasstallanwaltschaft? Akten im Reisswolf?
Akteneinsichtsgesuch und Beschwerde
*
Dezember 2011
Der drollige Krieg
*
Dezember 2011
Eine Kunst die keiner kann
*
April 2011
Auskunftsersuchen - Verletzung von Amtspflichten
Auskunftsersuchen bezgl. Fördermittelvergabe für Bürgerinitiativen
*

November 2012


DEN NAGEL AUF DEN KOPF GETROFFEN?


Es sieht danach aus, als hätte ich mit dem, am 27. Oktober vorgestellten Buch DAS NSU TRIO oder „...eine Hand voll Dreck
in den Wind geworfen“, den Nagel auf den Kopf getroffen.

Wenn ein dümmlicher Verdacht gegen mich in den Medien ausgeschlachtet werden kann, dann überschlägt sich der „investigative Journalismus“ in schrillen Tönen.
„Was wusste der Sprengstoffexperte Karl-Heinz Hoffmann von dem NSU?“ „Hoffmann erneut im Fokus der Ermittler“, so oder
ähnlich dröhnte die Bildzeitung noch vor Kurzem.

Nun sah sich die Staatsanwaltschaft Gera gezwungen das Ermittlungsverfahren gegen mich gemäß § 171 Abs. 2 einzustellen.
Ein Verdacht konnte nicht begründet werden. Jetzt werden wir über Schadenersatzforderungen reden müssen.
Angesichts dieser Entwicklung schweigt die Presse. Den Hasspredigern ist erst einmal das Maul gestopft.
Dabei kommt mein neues Buch zum Thema NSU höchst ungelegen, denn es gibt nicht nur Einblicke in die geheimen Machen-
schaften finsterer Mächte, es prangert auch und vor allem den hierzulande vorherrschenden, obszönen Verdachtsjournalismus an.
Wenn es darum geht, ein gemeinsam erstelltes Klischee zu verteidigen, dann hält die Nachrichtenkaste zusammen.
Das alberne Zerrbild vom „Neonazi Hoffmann“ darf ebenso wenig in Frage gestellt werden, wie das Klischee des grundsätzlich „bösen Rechten“, das mit der massiven Vorverurteilung des Zwickauer Trios - wohl kaum mehr reversibel - zementiert wurde.

Bezüglich meiner Person hat sich die Interessenlage der Medien geändert. War man bisher bemüht, mir so oft wie möglich irgendetwas am Zeug zu flicken, so steht jetzt das kollektive Verhalten der Journalisten unter der Prämisse: „Keine Minute und
keine Zeile mehr für Hoffmann! Der Mann ist gefährlich, denn er kann es sich leisten die Wahrheit zu sagen.“
Weil die Wahrheit im Gegensatz zu den Inhalten der massenmedialen Berichterstattung steht, hat der Journalist die Aufgabe, ihr entgegen zu wirken, und wenn das nicht möglich ist, hat er sie zu ignorieren.

Im Vergleich mit der Zeit noch zu Anfang des Jahres und der Zeit davor, hat sich meine derzeitige Situation geändert. Momentan herrscht, zumindest bis auf weiteres, an allen Fronten Ruhe.
Das rabiate Mobbing ist auf Eis gelegt, weil das politische Establishment von der Furcht befallen ist, ich könnte mit meiner sach-
lich nicht widerlegbaren Kritik am System und nicht zuletzt auch am Verhalten der „staatstragenden“ Politiker, öffentlich auf
breiter Ebene wahrgenommen werden.
Deshalb wird hinter den Kulissen die Berichterstattung über meine Person gebremst.

Die systemhörigen Journalisten haben erkannt, dass sie ihr Pulver verschossen haben. Jetzt kann es nur darum gehen, mir keine Plattform zur Erörterung meiner Thesen zu verschaffen.
Auch negative Berichterstattung bedeutet Aufmerksamkeit. Die Aufmerksamkeit würde aber zwangsläufig auch zur allgemeinen Kenntnisnahme und Verbreitung der von mir propagierten Ideale führen, denn ich bin nicht mehr stumm, wie in den 30 Jahren
vor dem 11. September 2010. Jeder kann jetzt meine Schriften lesen und jeder kann mich hören, wenn er etwas von mir hören
will.

Die Antifa-Bewegung, zumindest die örtliche in Nürnberg/Fürth, polemisiert seit einiger Zeit nicht mehr gegen mich.
Das buche ich als bedeutenden Erfolg.
Die Gründe für das Stillhalten der Antifa dürften in den Inhalten meiner Website zu finden sein.
Die Antifa-Aktivisten werden sich fragen:
„Was tun wir eigentlich, wenn wir den Hoffmann bekämpfen?
Der Mann setzt sich für die Überwindung des Kapitalismus ein.
Er ist strikt gegen die Globalisierung. Auch wenn er seine Ablehnung anders begründet als wir, so ist doch die grundsätzliche Forderung gleich.
Der Mann fordert wie wir die Abschaffung des Verfassungsschutzes. So gesehen müssten wir uns als Kampfgefährten auf dem-
selben Kriegspfad betrachten.
Schon im Jahr 1973 hat er in einem Manifest, die Vergesellschaftung der Schlüsselindustrie und der Großbanken gefordert.
Hoffmann ist auf keinen Fall ausländerfeindlich. Seine besondere Affinität zum türkischen Volk ist deutlich aus seiner Website herauszulesen.
Hoffmann kämpft für die Weltfriedensbewegung. Die kapitalistischen Raubkriege verurteilt er scharf.
Seinen Standort hat er durch seinen Einsatz im Libanon an der Seite der „fortschrittlichen palästinensischen Kräfte“ unmissverständlich deutlich gemacht.
Er kritisiert Israel, aber er ist auf keinen Fall Antisemit.
Er hält zwar, im Gegensatz zu uns, die Deutsche Nationale Bewegung grundsätzlich für legitim, aber er kritisiert immerhin die
Apfel-Mannschaft und wendet sich gegen die verhetzten Erscheinungen am rechten Rand dieser Bewegung.
Was also bekämpfen wir eigentlich, wenn wir gegen Hoffmann aufmarschieren? Er muss nicht unser Freund sein, gewiss nicht,
aber aus welchen sachlichen Gründen sollte er unser Feind sein?
Müssen wir uns nicht eingestehen, dass wir bisher einem unhaltbaren Klischee gefolgt sind? Sind wir auf Grund der Presseerzeugnisse einem unvermeidbaren Irrtum erlegen gewesen?“

Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, eines Tages von den linken Kräften eingeladen zu werden. Nicht etwa um mich „einzubringen“ oder anzubiedern, nein nur mit dem Zie, die Irrtümer der Vergangenheit aufzuklären und das Kriegsbeil gemein-
sam zu begraben. Ich wünsche mir, dass man mir direkt ins Gesicht sagt, was man mir „konkret“ vorwirft. Dazu hatte bisher nie-
mand den Mut. Es geht immer nur um das Aufwärmen von abgestandenen Vermutungen, die keiner sachlichen Nachprüfung
stand halten.
Die gegen mich gerichtete Hasspropaganda kann sich nur auf künstlich erstellte Verdächtigungen stützen. Diese schäbige, mit Beschimpfungen einher gehende Art politische Ziele zu befördern, lässt mich Abstand halten, sowohl nach extrem Links, als auch
nach pseudo-nationalsozialistisch rechts. Jeder soll seine Meinung sagen dürfen, auch wenn sie wirr ist, (Gaddafi/Grünes Buch),
doch die würdelose Herabwürdigung des anders Denkenden und des andersartigen war niemals mein Stil. Hetze wirkt auf mich abstoßend.

Ich propagiere keine Ideologie. Ich suche keine „Gefolgschaft“. Ich befürworte die von politischen und ethnologischen Unterschiedlichkeiten losgelöste, überparteiliche Volksgemeinschaft. Wir müssen uns auch bei unterschiedlichem Weltbild mit Respekt begegnen können. Das passt den „Ausgrenzern“ nicht ins Konzept, obwohl es dafür keinen vernünftigen Grund gibt,
weil ja niemand von mir an- oder abgeworben wird.

Mit den örtlichen Polizeibehörden habe ich keine Schwierigkeiten. Sie sind durch meine Website über meine Aktivitäten in-
formiert. Um Verdächtigungen vorzubeugen, erhalten sie regelmäßig Videoaufzeichnungen von meinen Vorträgen. Was ich sage, kann jeder hören. Ich mache die Spitzel arbeitslos, indem ich meine Aktivitäten freiwillig offen lege.

Bleibt noch ein Blick in Richtung auf die rechte Szene.
Ich gelte angeblich als „Kultfigur“ der Ultra Rechten. In Wirklichkeit wird, wenn überhaupt, nur mein Klischee wahrgenommen.
Doch die deutsche Rechte hat glücklicherweise eine große Bandbreite. Lernt man die „Rechtsextremisten“ persönlich kennen,
dann sieht man zum Glück neben dem Wust irrealer Vorstellungen oft genug Männer, (der Rechte ist in der Regel männlichen Geschlechts) die an Ideale glauben und sich dafür einsetzen.
Mag daran manches anachronistisch und unzeitgemäß sein, so ist mir doch ein idealistischer Mensch lieber als ein opportu-
nistischer Wendehals, dem es nur um die Beförderung seiner eigenen Interessen geht.

Die Feuerseinstellung seitens der Ermittlungsbehörden, der Medien und der Antifa hat zur Folge, dass ich mich in jeder Hinsicht ungestört entfalten kann.
Darin erblicke ich einen unschätzbaren Vorteil. Ein Vorteil den ich in der Vergangenheit nicht hatte. Wir werden sehen, ob dieser Vorteil Bestand hat und Früchte tragen wird.


01.11.2012
Soviel für heute
Karl-Heinz Hoffmann


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WENN IHR DIE WAHRHEIT WISSEN WOLLT


In dem Internet-Forum „Netz gegen Nazis.de“
war wieder einmal Märchenstunde.
Der uferlosen Sammlung frei erfundener Geschichten um meine Person wurde unter Bezugnahme auf Presseartikel eine
weitere Tatsachenverfälschung hinzugefügt.
Zitat:
„Laut Bild und Berliner Kurier interessiert sich die Polizei für Karl-Heinz Hoffmann, den ehemaligen Kopf
der Wehrsportgruppe Hoffmann.
Im Zusammenhang mit der NSU Mordserie 2010 referierte Hoffmann in einem Gasthof in Hausdorf (Sachsen)“
Zitat Ende.

Der Vortrag in Hausdorf fand am 11. September 2010 statt.
Zu diesem Zeitpunkt war der NSU weder in der Öffentlichkeit, noch mir persönlich bekannt.
Das Interesse der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Gera an einer künstlich herzustellenden Verknüpfung von Hoffmann
und NSU dürfte mit der Einstellungsverfügung vom 23.08.2012 erloschen sein. Der angestrebte Spagat zwischen Verdacht
und Wirklichkeit konnte nicht gelingen. Zurück bleibt wie immer nur der üble Geruch der Verleumdungen.

Wer genau wissen will, was ich an jenem Tag wirklich gesagt habe, hat die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild zu machen.
Das gesamte Vortragsgeschehen wurde mit einer Videokamera aufgezeichnet, die DVD kann bei mir per E-Mail erworben
werden:
Die DVD kostet 10 Euro und wird auf Rechnung versandt.

01.11.2012
Karl-Heinz Hoffmann


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DIE WIRKLICHKEIT IST WURSCHT


Im Rahmen der Beantwortung von Fragen, die von grünen Abgeordneten bezüglich meiner Lebensumstände gestellt worden waren, ordnete die Bayerische Staatsregierung meine Vortragsveranstaltungen unter dem Rubrum „Rechtsextremistische Aktivitäten“ ein. Den Autoritäten des Innenministeriums ist es offensichtlich piepewurschtegal was ich auf meinen Vortragsveranstaltungen von mir gebe.
Worauf kommt es denn an? Darauf, wer mir zuhört, oder darauf, was ich sage? Wenn ich vor nationalsozialistischen Zuhören spreche, heißt das noch lange nicht, dass ich ihnen sage, was sie gerne hören wollen. Ich kann es mir leisten kritisch zu sein,
weil ich kein Parteipolitiker bin. Ich suche keine Gefolgschaft, ich suche nur die Wahrheit. Dabei habe ich die Erfahrung ge-
macht, dass mir die „Rechten“ mit Respekt begegnen und geduldig zuhören. Ich wäre glücklich, wenn mir Antifa-Aktivisten
auch die Gelegenheit gäben, mit ihnen zu reden.
Man braucht nicht einer Meinung zu sein, um sich respektvoll zu begegnen. Erst wenn im Biergarten ein Nazi, ein Kommunist, ein Katholik und ein Muslim an einem Tisch sitzen und über das Wetter reden können sind wir auf dem Weg zu einer wirklichen Volksgemeinschaft.
Das Establishment redet zwar theoretisch immer von Solidarität, betreibt aber praktisch die Ausgrenzung.
Ich könnte aus dem Koran rezitieren, oder die Bergpredigt kommentieren, nach Ansicht des politischen Establishments
würde es immer eine rechtsextremistische Aktion sein.
Natürlich ist mir klar, warum die Nomenklatura so borniert reagiert. Die staatstragenden Polit-Akteure wollen nicht in den Spiegel schauen, den ich ihnen vorhalte. Sie halten aus politischen Zweckgründen an dem wirklichkeitsfremden Klischee fest, das sie von mir erstellt haben. Das Klischee „Neonazi“ hat die gleiche Wirkung wie die mittelalterliche päpstliche Bannbulle.
Wer zum Nazi erklärt wird, ist quasi vogelfrei. Jeder Schreiberling darf ungestraft seine Gülle über den „Verfluchten“ aus-
kippen. Das wirklichkeitsfremde Klischee vom „Neonazi“ muss mit aller Gewalt aufrecht erhalten werden, denn nur so kann
ich verfolgt werden.
Das politische Establishment will sich weder mit den Inhalten meiner Vorträge, noch mit meinen Schriftsätzen befassen. Aber dafür werden es andere tun. Wenn nicht jetzt, dann nach meinem Tod.
Mein bereits 1974 den Behörden in Form eines Manifestes bekannt gewordenes Credo lautet unverändert: „Es kann auf
einem begrenzten Raum kein unbegrenztes Wachstum geben.“ Der Wunsch nach Überwindung des Kapitalismus und der un-
frei machenden „Freien Marktwirtschaft“ zu Gunsten einer sinnvollen, umweltschonenden Bedarfswirtschaft in einem europäischen Unionsstaat, der ohne Globalisierung und ohne Abhängigkeit vom global vagabundierenden Kapital lebens-
fähig ist, hat die Herrschenden verunsichert. Derartige Forderungen treffen den Kern der herrschenden Gesellschaftsform, sie sind den Vollstreckern der Finanzherrschaft unangenehm.
Aber gibt ihnen die verständliche Furcht vor notwendigen tiefgreifenden Veränderungen das Recht, mich als Rechtsextre-
misten zu brandmarken?
Rechtsextremist bin ich nur insofern, als ich mich kompromisslos für die Einhaltung der geltenden Rechtsnormen einsetze.
Gegen die bundesdeutsche Grundgesetzgebung habe ich nichts einzuwenden, wohl aber gegen den ständigen Missbrauch derselben durch die staatlichen Autoritäten.
Bin ich ein Rechtsextremist wenn mich das Verhalten der Autoritäten der Staatsmacht zwingt, Strafanzeigen gegen Richter
und Staatsanwälte zu stellen? Die Staatsanwaltschaft Gera hat sich wegen eines Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger Strafanzeigen eingehandelt. Seit 21 Monaten brüten die Gerichte über diese Anzeigen, ohne zu einer Entscheidung zu
kommen.
Die Strafverfolgungsbehörden geben den Massenmedien immer wieder durch Verdachtsäußerungen Nahrung für deren po-
litisch motivierte, vom Establishment gewollte Mobbing-Kampagnen.
Das grundrechtlich festgeschriebene Gebot der Unschuldsvermutung im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren
wird ständig mit Füßen getreten.
Freisprüche durch ordentliche Gerichte, die im Widerspruch zur vorangegangenen Verdachtsberichterstattung stehen, wer-
den ignoriert. Der rechtsstaatlichen Gesetzgebung fehlt die Vorschrift zur Rehabilitierung der zu Unrecht behördlich verfolgten Personen von Amts wegen.
Das ist die Praxis des Demokratischen Rechtsstaates, den ich als Unrechtsstaat kennen gelernt habe.
Nur weil ich das juristische Unrecht in politischen Verfahren, die wirtschaftlichen Sinnlosigkeiten und die unmoralische Außenpolitik kritisiere, musste ich zum Neonazi gestempelt werden und aus den gleichen Gründen muss dieses Klischee mit
aller Gewalt aufrecht erhalten werden. Ob das für alle Zeiten gelingt, ist eine andere Frage.

Karl-Heinz Hoffmann
29. 07. 2012

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MÄRCHENSTUNDE DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG


Abgeordnete des Bayerischen Landtags befragen die Staatsregierung.
Die Staatsregierung antwortet unqualifiziert und stellt Unwahrheiten in den Raum.
Unwahr ist eine Behauptung auf jeden Fall, wenn sie im deutlichen Widerspruch zu gerichtlichen Ermittlungen steht, die in
einem rechtskräftigen Urteil festgestellt wurden.
Da die bayerische Staatsregierung einerseits an Stelle sachlich richtiger Informationen mit eindeutigen Verleumdungen und substanzlosen Desinformationen dienlich war und andererseits ihr „Nichtwissen“ unter Bezugnahme auf „Geheimhaltungs-Notwendigkeiten“ zu verschleiern versuchte, sehe ich mich veranlasst, die Fragen der Grünen Landtagsabgeordneten sachlich korrekt zu beantworten. Ich bin auch gerne bereit, den Landtagsabgeordneten in einer Podiumsdiskussion selbst Rede und Antwort zu stehen. Die erforderlichen Beweismittel, wie zum Beispiel Gerichtsurteile, lege ich jederzeit gerne vor.

Karl-Heinz Hoffmann
28.7. 2012


Bayerischer Landtag: Neue Aktivitäten des Rechtsextremisten Karl-Heinz Hoffmann
26. Juli 2012 · von lbucklitsch · in Extremismus, Medien, Politik


Schriftliche Anfrage der Abgeordneten
Ulrike Gote, Dr. Sepp Dürr BÜNDNISGRÜNEN vom 16.04.2012
Neue Aktivitäten des Rechtsextremisten Karl-Heinz Hoffmann
Ich frage die Staatsregierung:

1.1 Welche rechtsextremen Aktivitäten Karl-Heinz Hoffmanns sind der Bayerischen Staatsregierung nach dessen Haftentlassung bekannt?
1.2 Wo liegt der derzeitige Lebensmittelpunkt von Karl-Heinz Hoffmann?
1.3 Wo liegt der aktuelle räumliche Schwerpunkt der rechtsextremen Aktivitäten von Karl-Heinz Hoffmann?
2.1 Was weiß die Staatsregierung über das derzeitige rechtsextreme Netzwerk von Hoffmann in Bayern, bundesweit
und international?
2.2 Zu welchen Personen aus rechtextremen und/oder neonazistischen Kreisen aus Thüringen, Sachsen und Bayern
wie etwa Matthias Fischer, Roland Wuttke oder Martin Wiese hat Hoffmann aktuell Kontakt?
2.3 Sind der Staatsregierung derzeit Kontakte Hoffmanns zu NPD-Mitgliedern in Bayern oder in anderen Bundes-
ländern bekannt?
3.1 Was ist der Staatsregierung über die „geschlossene Veranstaltung“am 31. März 2012 auf Hoffmanns Schloss in Ermreuth bekannt, zu der Hoffmann eingeladen hat?
3.2 Welche bekannten Rechtsextremen und/oder Neonazis befanden sich unter den Gästen?
3.3 War der Rechtsterrorist Odfried Hepp wie angekündigt als Podiumsteilnehmer auf der Veranstaltung?
4.1 Was weiß die Staatsregierung über Hoffmanns Veranstaltung am 2. April in der Nürnberger Eckkneipe„Freundeskreis Bavaria“?
4.2 Wie viele Gäste waren bei Hoffmanns Veranstaltung in Nürnberg?
4.3 Welche Rolle spielte der NPD-Funktionär Rainer Biller für die Veranstaltung?
5.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob in den letzten Jahren Hoffmanns Schloss Treffen von Neonazis und/oderRechtsextremen stattgefunden haben?
5.2 Sind der Staatsregierung weitere rechtsextreme Veranstaltungen außer den beiden oben genannten bekannt, zu denen Hoffmann in den letzten Jahren eingeladen hat?

6.1 Unterhält Hoffmann Kontakte zur rechtsextremen Musikszene?
6.2 Ist der Staatsregierung bekannt, ob Hoffmann Veranstaltungen mit Musikern der rechtsextremen Musikszene organisiert hat oder zusammen mit solchen aufgetreten ist?
7.1 Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung derzeit über Hoffmanns Verkauf seiner Bücher, „Fanartikel“, Bekleidung („Braune Hemden“) etc. vor?
7.2 Werden diese Produkte auch über rechtsextreme Versandhäuser vertrieben?
8.1 Ist der Staatsregierung bekannt, ob bayerische Investoren Mitte der 1990er-Jahre in Hoffmanns Bau- und Sanierungsfirma im thüringischen Kahla investiert haben bzw. mit Hoffmann dort zusammengearbeitet haben?
8.2. Trifft es zu, dass ein ehemaliger Mitarbeiter von Franz-Josef Strauß und Mitglied der Hanns-Seidl-Stiftung zusammen mit einem anderen bayerischen Investor drei sanierte Altstadthäuser von Hoffmann in Kahla erworben
und Hoffmanns Firmenkonten dadurch rund 2 Millionen DM zugeflossen sind?

Meine Antworten darauf:

Abklärung der Begriffe:
Wenn man unter dem Begriff „Rechtsextremist“ jeden verstehen will, der die Parlamentarische Demokratie als historisch überholt kritisiert, dann bin ich ein „Rechtsextremist“ (Dann war aber Rudi Dutschke auch ein Rechtsextremist).
Wenn man damit Nationalsozialismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit meint, dann falle ich zwangsläufig aus dem Raster.
Derartigen Vorstellungen huldige ich nicht.


zu 1.1
Seit meiner Haftentlassung im Jahr 1989, also immerhin vor rund 23 Jahren, habe ich mich politisch vollkommen abstinent verhalten. Genützt hat es mir allerdings nichts. Die vornehmlich über das Internet verbreiteten Verleumdungen haben niemals aufgehört. Erst, als ich nach Jahren der Zurückgezogenheit am 11.September 2010 einen Vortrag in Westsachsen
zum Thema „WSG wie sie wirklich war“ gehalten hatte, und daraufhin die Verfolgungsjagd erneut begann, entschloss ich mich, von nun ab den Diffamierungen entgegen zu treten. Das ist mein gutes Recht.

zu 2.2
Zu Martin Wiese unterhalte ich keine Kontakte. Ich habe ihn weder persönlich kennengelernt, noch sonstige Kontakte hergestellt. Ich möchte aber an dieser Stelle betonen, dass ich einem Gespräch mit Wiese nicht aus dem Wege gehen
würde, wenn er das Gespräch suchen würde. Allerdings müsste ich dieses Gespräch, in Anbetracht der Fabulierungsfreudigkeit des politischen Establishments zu meiner und zu Wieses Sicherheit komplett filmisch auf-
zeichnen. Vor der Kamera rede ich mit jedem, der das Gespräch sucht, egal ob extrem links oder rechts. Den staatlich verordneten „Ausgrenzungskult“ mache ich nicht mit.
Matthias Fischer und Roland Wuttke sind mir nicht bekannt. Ich nehme diese Namen jetzt erst durch die Abgeordnetenanfrage zur Kenntnis.

zu 3.1 bis 3.3
Was anlässlich der Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp gesprochen wurde, ist auf einer DVD festgehalten. Eine ungeschnittene DVD mit dem gesamten Ablauf der Veranstaltung habe ich, um Trugschlüssen und Vermutungen vorzubeugen, unaufgefordert aus freien Stücken dem Dezernat für Staatsschutz der zuständigen Polizeibehörde über-
geben. Die DVD kann bei mir zum Preis von 15 Euro bestellt werden.
Ich kann auf mein Ehrenwort nehmen, dass sich auf der Veranstaltung „Podiumsdiskussion“ keine „ Neonazis“ befanden. Ich habe zwar niemanden explizit ausgeschlossen, aber es waren eben keine Aktivisten der NS-Szene anwesend.

zu 5.1 - 5.2
Ich weiß nicht, was der Staatregierung bekannt ist und was nicht. Richtig ist, dass ich seit dem 11. September 2010 auf
acht Vortragsveranstaltungen vor mehrheitlich rechtsorientierten Zuhörern gesprochen habe. Zu allen Vorträgen gibt es DVDs, die bei mir bestellt werden können.


zu 6.1 und 6.2
Zur rechtsextremen Musikszene unterhalte ich keine Kontakte. Meine persönliche Einstellung dazu ist aus meinen Auf-sätzen „Die Schimäre“ und „Nationalsozialisten oder NS-Karikaturen?“ ersichtlich. Siehe meine Website, beides unter Menüpunkt „Aktuell“

zu 7.1 und 7.2
Wie viele meiner Bücher bisher verkauft wurden, geht außer dem Finanzamt niemanden etwas an. Die Einnahmen sind jedenfalls korrekt buchhalterisch erfasst.

zu 8.1
Meine frühere Geschäftstätigkeit hatte nicht das Geringste mit Politik oder Unterstützung durch Gleichgesinnte zu tun.
Die diesbezügliche Anfrage sollte den Fragestellern peinlich sein.

zu 8.2
Mit der Hanns-Seidel-Stiftung hatte ich niemals etwas zu tun. Mir sind keine Angehörigen dieser Stiftung persönlich be-
kannt.
Wie viele Millionen durch die damalige Restaurierungsbau GmbH geflossen sind, sollte politisch keine Bedeutung haben. Jedenfalls sind sie nicht in meine Taschen geflossen. Mit dem Geld wurden zahlreiche vom Verfall bedrohte Baudenk-
mäler saniert und somit ein kultureller Beitrag im öffentlichen Interesse geleistet.

Karl-Heinz Hoffmann

Das bayerische Staatsministerium des Inneren hat sich in einem Antwortschreiben vom 18.05.2012, wenngleich untaug-
lich, bemüht die Neugier der Grünen Landtagsabgeordneten zu befriedigen:

zu 1.1
„Hoffmann tritt nach den vorhandenen Erkenntnissen seit dem Jahr 2010 wieder öffentlich mit rechtsex-
tremistischen Aktivitäten in Erscheinung. Insbesondere mit der Vorstellung seines Buches „Die Oktoberfestlegen-
de“ -Gezielte Verdächtigungen als politisches Kampfmittel im „demokratischen Rechtsstaat“- hält er ver-
schiedene Vorträge.“

Immerhin geht wenigstens im Sinne einer zwingenden Schlussfolgerung aus der Erklärung des Innenministeriums
hervor, dass ich nichts Falsches sage, wenn ich auf meine selbstverordnete absolute politische Abstinenz bis
zum 11. 9. 2010 verweise.
Die längst fällig gewesene Darstellung der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Oktoberfestattentat, soweit sie aus den Inhalten des Abschlussberichtes des GBA ablesbar sind, als „rechtsextremistische Aktivität“ zu bezeichnen, ist
geradezu albern. Wen die Sache wirklich interessiert, der sollte das Buch lesen und sich selbst ein Bild machen. Man kann
das Buch über meine E-Mail bestellen.

zu 1.2.
Nach Einschätzung der Nürnberger Polizeibehörden gelte ich als „besonders bedrohte Person.“ Allein schon aus
diesem Grund, neben anderen, ist die öffentliche Bekanntgabe meines Wohnsitzes durch die Staatsre-
gierung unverantwortlich. In diesem Zusammenhang frage ich mich, welcher Zielsetzung die Ausspähungsversuche
meiner Lebensumstände durch die Abgeordneten Ulrike Gote und Dr.Sepp Dürr folgen?
Würde es mir einfallen, die Lebensumstände und den Wohnsitz von Gote und Dürr erforschen zu wollen, dann würde ein Sturm der Entrüstung entfesselt. In welcher Rechtsordnung leben wir eigentlich? Wie viel ist den Behörden der Daten-
schutz wert?

zu 2.1
Hier bezieht sich das Innenministerium auf die WSG Ausland im Libanon und meint:
„Ziel war es, eine Terroristengruppe zu bilden, um vom Ausland aus Aktionen gegen die Bundesrepublik Deutsch-
land durchzuführen. Vorgesehen waren Anschläge gegen Richter, Staatsanwälte, eine Raffinerie und Einrichtungen der US Streitkräfte“.
Genau diese, auf die Gefälligkeitsaussagen von zwei Provokateuren gestützten Vorwürfe, haben sich später in der Hauptverhandlung nicht halten lassen. Das zu diesen Vorwürfen relevante Urteil des Landgerichts Nürnberg-
Fürth (rechtskräftig seit 31.08.1988) ist dem Innenministerium bekannt. Das Urteil kann bei berechtigtem Interesse bei
mir eingesehen werden.
Es ist traurig, dass es die Staatsregierung nötig hat, längst durch gerichtliche Feststellungen obsolet gewor-
dene Behauptungen aufzuwärmen, um damit gegen mich Stimmung zu machen.
Das Staatsministerium verweist auch auf einen in meiner Website veröffentlichten Aufsatz mit dem Titel „Der antiisla-
mische Dreibund.“ Der Aufsatz kann von jedermann nachgelesen werden. Dass er in dem Netzwerk „Freies Netz
Süd“ erschien, ändert nichts an den geschilderten Umständen. Jeder kann Beiträge aus meiner Website hochladen
und verbreiten. Dafür ist die Website ja da.
Es würde sich auch für Frau Gote und Herrn Dr. Dürr lohnen, den Aufsatz zu lesen. Etwas zusätzliche Bildung und Ein-
blick in unübliche Sichtweisen kann nicht schaden. Wer den Inhalt dieses Aufsatzes mit Neo-NS-Fremdenfeindlich-
keit gleichsetzen will, wird sich viel Mühe geben müssen.


zu 2.3.

Das Innenministerium stellt fest:
„Holger Apfel hat sich zwischenzeitlich von Hoffmann distanziert und ihn zu einem unerwünschten Redner auf
NPD-Veranstaltungen erklärt.“

Der verwendete Begriff „zwischenzeitlich“ lässt vermuten, dass zuvor ein, von gemeinschaftlichen Ansichten und Inte-
ressen getragenes Verhältnis zwischen mir und der NPD bestanden haben müsste. Diese Schlussfolgerung ist falsch. Ich
habe die NPD niemals aktiv unterstützt, zu unterschiedlich sind unsere Auffassungen. Allerdings habe ich sie auch
nicht bekämpft.
Der „Apfel-Erlass“ ist mir natürlich bekannt. Begründet wird er nicht. Doch die Gründe sind durchsichtig. Apfel will sich
von niemandem die Butter vom Brot nehmen lassen. Er hat wohl befürchtet, ich könnte mit neuen zeitgemäßen Richt-
linien Unordnung in sein „Reich“ bringen.
Natürlich konnte ihm auch nicht verborgen bleiben, dass ich ihn persönlich nicht so bewerte, wie er sich selbst gerne
sieht.
Um Missverständnissen vorzubeugen, erkläre ich ausdrücklich, dass ich an einer aktiven Mitarbeit in einer Partei
niemals interessiert war, nicht interessiert bin und auch nicht sein werde, aber warum sollte es NPD-Mitgliedern ver-
wehrt sein, mir zuzuhören? Warum sollen sich alle Gespräche immer nur im vorgeschrieben Kreis bewegen?
Warum befruchten und befriedigen sich die politischen Parteien, keine ausgeschlossen, immer selbst? Wenn die poli-
tische Meinungsbildung unter einer künstlichen Käseglocke vonstattengeht, dann braucht man sich nicht zu wundern,
wenn mit der Zeit ein immer strenger werdender Geruch entsteht. Die Apfel-Gefolgschaft gleicht Brunnenfröschen. Mit ihnen über die Welt zu reden, ist zwecklos.
Fazit:
Wer sich sachgerechte Informationen über mich vom Bayerischen Innenministerium erhofft, kann genauso gut die
Märchen der Gebrüder Grimm lesen. In beiden Fällen wird er keine wirklichkeitsgerechte Informationen bekommen.


Karl-Heinz Hoffmann
28.07.2012


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DIE THÜRINGER TERRORZELLE

Eng mit dem Verfassungsschutz verflochten, wirkt in den Räumen des Objektes Hainstraße 21 im thüringischen Gera eine mindestens dreiköpfige Terrorzelle.

Das Trio besteht aus zwei Männern und einer Frau.

Die Namen sind bekannt, aber nur die von den Aktivitäten des Trios unmittelbar Betroffenen wissen um die menschenverachtende Handlungsweise der nach außen hin als Rechtswahrer auftretenden Personen.
Es handelt sich um den Kopf der Zelle, einen Generalstaatsanwalt, den Staatsanwalt Bach und die wohl eher als Mitläuferin einzustufende Richterin Krollmann.
Die Terrorzelle benutzt ihr Amt dazu, unschuldige Bürger behördlich verfolgen zu lassen und gibt unter sträflicher Missachtung der grundgesetzlich verbürgten Unschuldsvermutung Verdachtsmeldungen an die Presse. Dabei ist ihnen klar, dass sie damit
eine Mobbingkampagne gegen den Betroffenen auslösen.
Die Thüringer Zelle hat am 6. Oktober 2010 unter Verwendung erfundener Tatsachenbehauptungen zu nachtschlafender Zeit einen Polizeiüberfall auf meine Wohnung organisiert, der im sachlichen Ergebnis erfolglos blieb, mich jedoch seitdem an-
haltend traumatisiert hat. Wenn ich mich mit gutem Gewissen abends ins Bett lege, dann kann ich dennoch nicht ruhig schla-
fen, weil mir klar gemacht wurde, dass jederzeit wieder die Polizei vor meinem Bett stehen kann, auch ohne dass ich mich irgendwie verdächtig gemacht hätte. Unter solchen Umständen kann niemand ruhig schlafen.
Die Thüringer Zelle arbeitet konspirativ. Sie verhindert seit über einem Jahr die berechtigte Einsichtnahme in die Ermitt-lungsakten. Seit der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, wegen „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“ hat mir niemand eine Frage zur Sache gestellt. Mir wurde auch nicht erklärt, wo sich eine Explosion ereignet haben soll.

Das Terror-Trio wurde von mir schon vor einem Jahr wegen Verdachts eines Verbrechens gemäß § 344 angezeigt.
Eine Erledigung hat die Sache bisher nicht gefunden.


Karl Heinz Hoffmann
21.01.2012 Ermreuth



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STAATSANWALTSCHAFT ODER
AUGIAS-STALL-ANWALTSCHAFT?

Akten im Reißwolf ?

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Karl Heinz Hoffmann
Büro: Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Sächsische Staatsministerium
des Innern
zu Hdn. des Innenministers Herrn Markus Ulbig

01095 Dresden



AMTSFÜHRUNG DER STAATSANWALTSCHAFT GERA

Sehr geehrter Herr Minister,

als von einer endlosen Kette behördlicher Willkür betroffener Bürger, erlaube ich mir die Anregung, die Amtsführung der Staatsanwaltschaft in Gera dahingehend zu überprüfen, ob sie befähigt ist, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu wahren
oder ob sie diesen Anforderungen nicht genügt.
Die Begründung meiner Zweifel an der fachlichen Befähigung der Geraer Staatsanwaltschaft ist aus dem, in der Anlage beigefügten, an die Adresse der Staatsanwaltschaft gerichteten Schreiben ersichtlich. Es sollte mir leid tun, wenn ich gezwun-
gen würde, meine Beschwerden einer übergeordneten europäischen Instanz vorzutragen.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann


Anlage


__________________________


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail:
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktplatz 14, 91077 Neunkirchen


An die
Staatsanwaltschaft Gera
Rudolf-Diener-Straße 1

07545 Gera



172 Js 30549/10
. AKTENEINSICHT UND BESCHWERDE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit dringe ich nochmals auf Gewährung der

Akteneinsicht zu AZ.: 172 Js 30549/10

und führe gleichzeitig wegen der dazu relevanten Verschleppung der Amtsvorgänge

Beschwerde
.

Gründe:
Am 06.10.2010 wurde auf Ihre Veranlassung bei mir im Schloss Ermreuth eine Polizeirazzia durchgeführt.

Dem richterlich unterzeichneten Durchsuchungsbeschluss war zu entnehmen, dass ich der „Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion“ verdächtigt werde.
Die Durchsuchung blieb erfolglos. Belastendes Material konnte nicht gefunden werden, weil der unterstellte Tatbestand nur in der Einbildung der Staatsanwaltschaft, nicht aber in der Realität existierte. Die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens und die
damit im Zusammenhang stehende Razzia, war ein klassischer Fall der behördlichen Verfolgung Unschuldiger.
Zu einer Vernehmung zur Sache war ich niemals aufgefordert worden. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Gera, ohne
jemals eine Frage an mich gerichtet zu haben, mehrfach Verdacht erregende Stellungnahmen gegenüber Pressevertretern abgegeben und mich dadurch schwerwiegend wirtschaftlich und gesundheitlich geschädigt.


Mit Schreiben vom 08.10.2010 wurden Sie (plural) schriftlich aufgefordert Akteneinsicht zu gewähren. Im Antwortschreiben wurde groteskerweise behauptet es sei bei der Staatsanwaltschaft Gera (Schr.v.12.10.2010) überhaupt kein Verfahren
gegen mich anhängig. Diese Behauptung wurde später zurückgenommen, aber die wiederholte Bitte um Akteneinsicht
(Schr. v. 04.11.2010) dennoch nicht gewährt, weil angeblich die Akten einer anderen Stelle zur Einsicht übersandt worden seien. (Schr. d. StA Gera vom 10.11.2010)

Am 20.09.2012 wurden Sie (plural) erneut aufgefordert nun endlich die Akteneinsicht zu ermöglichen. Wieder erhielten wir
eine Absage (Schreiben vom 24.09.2012 und telefonische Auskunft vom 01.10.2012) Es sei derzeit nicht möglich, wir
seien aber vorgemerkt.
Bis zum heutigen Tage konnte ich die Akten nicht einsehen. Ich fordere Sie (Plural) hiermit auf, die

Akteneinsicht

unverzüglich zu ermöglichen. Dafür setze ich eine Frist von 14 Tagen.
Sollten Sie (plural) das oben bezeichnete Aktenmaterial inzwischen dem Reißwolf übergeben haben, so sollten Sie (plural)
dafür eine Erklärung abgeben und den Verantwortlichen nennen.
Außerdem verlange ich eine komplette Liste derjenigen Personen und Institutionen, die in die hier relevanten Akten
Einsicht nehmen konnten.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann



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2011

DER DROLLIGE KRIEG

Was für einen drolligen Krieg führt die Staatsanwaltschaft Gera eigentlich gegen mich?
Wie die Bildzeitung berichtet, will man die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem getürkten Handygespräch „neu bewerten“ und erwägt den Generalbundesanwalt einzuschalten.
Was wollen die Herrschaften denn dem GBA vorlegen? Wie bewertet man „Nichts“ neu? Und wie hat man das „alte Nichts“ bewertet?
Bisher wurde mir die Akteneinsicht verweigert. Ich habe voriges Jahr einen nächtlichen Polizeiüberfall hinnehmen müssen.
Das Ermreuther Schloss wurde von Suchhunden durchschnüffelt. Meine Computeranlage hat man mitgenommen und die Festplatte gespiegelt. Ich konnte mit keiner einzigen rechtsradikalen Adresse dienlich sein. (s.a. den Aufsatz „Ein großartiger Schlag ins Wasser“) Spezialisiert sich die Staatsanwaltschaft in Gera jetzt auf die Verfolgung Unschuldiger?
Bis zum heutigen Tage konnte man mir keinen konkreten Tatvorwurf machen. Es gab keine einzige Vernehmung. Was hätte
man mir vorwerfen können? Keine einzige der jetzt im Fokus stehenden Personen war mir bekannt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Peter Scholl Latour hat einmal in einer Fernseh-Diskussion gesagt: „Einen Krieg den man nicht gewinnen kann, sollte man
gar nicht erst führen.“
Die Thüringer Staatsanwälte müssen diese Sendung verpasst haben. Sie können diesen Krieg gegen mich nicht gewinnen.
Und wenn sie noch ein Ass im Ärmel haben sollten, dann kann es nur eine gezinkte Karte sein.
Bis vor kurzem war ich daran interessiert, dass das gegen mich gerichtete Ermittlungsverfahren zusammen mit einer Presseerklärung eingestellt wird. Jetzt hat sich meine Interessenlage geändert. Wenn das gegen mich anhängige Ermittlungsverfahren mit dem Verfahren gegen die Zwickauer Zelle verbunden werden sollte, wenn man sich tatsächlich diese Dreistigkeit erlauben sollte, dann würde man mir irgendwann Einsicht in die Ermittlungsakten des „Dönermord“-Verfahrens gewähren müssen.
Ich könnte dann besser nachvollziehen, was in Wirklichkeit geschehen ist. Wahrscheinlich würde ich finden was ich vermute. Hoffentlich habe ich dann noch die Zeit darüber zu schreiben. Wie der Zufall so spielt, kann man ja ganz überraschend ein Sprengstofflager finden und gleich dazu einen Knopf von meiner Jacke, oder einen Kamm mit meinen DNA-Spuren, viel-
leicht auch mal wieder eine Brille und ich liege zeitgleich irgendwo mit einem Loch im Kopf. Natürlich habe ich mich dann,
vor lauter Verzweiflung, dass ich nichts mehr sprengen konnte, selbst gerichtet. Ist ja klar, aber nicht zum Lachen.
Eigentlich wollte ich schon noch ein bisschen leben, aber wenn ich in die lange Kette der „Selbstgemordeten“ eingereiht
werden sollte, dann war das eben der Preis. Und ich bin mir dessen vollkommen bewusst. Und Ihr sollt dann wissen, dass
ich von finsteren Mächten aus dem Weg geräumt wurde.

Karl Heinz Hoffmann
01.12.2011


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EINE KUNST DIE KEINER KANN

Es allen Menschen recht zu machen, ist eine Kunst, die keiner kann.

Von rechts außen werde ich als „Aufweichler der wahren Lehre“ beschimpft, weil ich stets dem Fremdenhass entgegen ge-
wirkt habe. Weil ich mich mit gutem Grund nicht abstrichlos zum Nationalsozialismus bekannt habe.
Von den Linken bin ich dessen ungeachtet immer als Nazi betrachtet und entsprechend bekämpft worden, weil ich mich nie
dazu hergegeben habe, das Dritte Reich in Bausch und Bogen zu verdammen. Weil ich neben dem Schatten auch das Licht gesehen habe.
Von den Systemparteien wurde mir mit massiver Unterstützung der Massenmedien das Klischee des „Neonazis“ über-
gestülpt, um mich gesellschaftlich auszubremsen, damit ich Ihnen mit meinen futuristischen, antikapitalistischen Ideen nicht in
die Quere kommen kann.
Die finsteren, international agierenden geheimen Mächte, haben mir im Laufe der Jahre, sehr professionell vorbereitet, eine
Falle nach der anderen gestellt, vor deren geplantem Ergebnis mich nur „König Zufall“ bewahrt hat.


Was für eine Gesellschaft ist das, die jedem vorschreibt, dass er sich gefälligst in wenigstens eines der bekannten Verhaltensmuster einzuordnen hat?
Damit er begreifbar und letztlich auch, ganz wörtlich zu verstehen, greifbar wird? Mit Ideen, die dem gegenwärtigen Gesche-
hen immer 30 Jahre voraus eilen, kann unsere Gesellschaft nichts anfangen. Was man nicht kennt, wirkt bedrohlich.
Warum reagieren die politisch geprägten Gruppierungen so heftig auf mein Weltbild, wo ich doch dafür von keiner politischen Gruppierung Zuspruch erhalte?
Ich gelte als Nazi, dabei sind es gerade diese Kreise, die mich am meisten anöden, weil ich ihre antiislamischen, oft mit Argumenten, die unter der Gürtellinie liegen vorgetragenen Kampagnen nicht unterstütze. Weil Hass für mich kein politisches Argument ist.
Man kann sich ein Weltbild zulegen, indem man das nationalsozialistische Programm, oder die Lehre Karl Marx‘ studiert.
Man kann katholisch sein und sich den augustinischen Gottesstaat herbeiwünschen. Andere mögen den islamischen Gottes-
staat befürworten.
Aber es gibt auch ein Weltbild, das sich auf persönliche, in einem langen Leben gemachte Erfahrungen stützt. Ein vernünftiges Weltbild kann man nur haben, wenn man die Welt gesehen und mit den verschiedenen Völkern der Erde gelebt hat.
Ein Bild von der Welt, ohne sie zu kennen, kommt über die Eigenschaft der bloßen „Meinung“ nicht hinaus. Eine „Meinung“
kann man sich, auch ohne genaue Kenntnisse von den Dingen, aus Vermutungen, Vorurteilen und Emotionen zusammenschustern.
Den meisten genügt das. Mir hat es nie genügt und ich habe mich nie gescheut auch umzudenken, wenn ich zu besseren Erkenntnissen gelangte.
Auch wenn es für mich gesellschaftliche Ausgrenzung bedeutet, so kann ich doch das Resultat meiner Erfahrungen nicht über Bord werfen.
Am wenigsten wird meine Toleranz hinsichtlich orientalischer Kulturelemente akzeptiert.


Karl-Heinz Hoffmann
Emreuth 21.11.2011


Am 3.11.1981 schrieb ich:

Zwischen westlicher Kultur
und dem Geist des Orient
kann mein Herz sich nicht entscheiden,
weil es beide Seiten sah.
Zwar bin ich westlich von Natur -
doch für beide Teile brennt
in meinem Herzen Liebe,
beide Landessitten sind mir nah.

Was der Mensch in jungen Jahren
in sich aufgenommen hat,
Lebensstil, den er erfahren,
wird zur Basis seiner Tat,
er wird handeln wie er's lernte,
der Erfahrungswert besteht.

Weil ich, als ich noch ein Knabe,
unsrer Väter Sitten sah,
weil ich lernte Muslims Sitten,
da ich noch als Jüngling galt,
beides aufgesogen habe
ist mir beides gleichsam nah.
Beides wird den Weg bestimmen,
west- und östlich werd ich alt.

Karl-Heinz Hoffmann

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Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen
An das
Sächsische Staatsministerium des Innern
01095 Dresden
vorab per Fax 0351 5 64 31 99
06.04.2011/ho

AUSKUNFTSERSUCHEN / VERLETZUNG VON AMTSPFLICHTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Die Landtagsabgeordnete und bekannte ANTIFA-Aktivistin Kerstin Köditz war aus politischen Gründen bemüht, meine persönlichen Lebensumstände auszuspähen, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Propagandakampagne gegen mich
in Szene setzen zu können. Zu diesem Zweck holte sie neben zahlreichen sonstigen Ausspähungsversuchen auch bei der Polizeidirektion Westsachsen Auskünfte ein.
An das Sächsische Staatsministerium des Innern war von ihr die Frage gerichtet worden, ob ich staatliche Fördermittel zur Sanierung des Rittergutes Sahlis erhalten hätte.
Das Sächsische Innenministerium beantwortete die Anfrage mit genauer Angabe der Fördermittelsummen und mit chrono-
logisch relevanten Auszahlungsterminen, einschließlich der Mitteilung, dass ein Teil der Fördermittel zurückgefordert worden war.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Auskünfte erteilt wurden?
Vorläufig gehe ich davon aus, dass sich das Sächsische Innenministerium oder ein Sachbearbeiter desselben, gemäß § 203
(2) 1 strafbar gemacht hat.
Das Ministerium hatte keine rechtlich abgedeckte Befugnis zu meinem persönlichen, geschäftlichen Betrieb gehörende Geheimnisse, die ihm durch behördliche Amtsträger bekannt wurden, ohne mein Einverständnis dem Sächsischen Landtag zu offenbaren.
Die Strafbestimmung gemäß § 203 (2) 1 wäre nur dann nicht anwendbar, wenn die Auskünfte zu meinen persönlichen Belangen einer Behörde oder öffentlichen Verwaltung gegeben worden wären. Der Landtag ist aber keine Behörde, er ist nicht mit Verwaltungsaufgaben betraut, demzufolge hätten die angeforderten Auskünfte verweigert werden müssen. Durch die Offenlegung persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse insbesondere auch Zahllasten die einer Behörde im Vertrauen auf die gebotene Diskretion gegebenen worden waren, ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Als erschwerend betrachte ich
den Umstand, dass dem Ministerium klar gewesen sein musste, in welcher Weise die an den Landtag gegebenen Informatio-
nen öffentlich behandelt werden.
Sollte das Sächsische Innenministerium wider Erwarten eine Rechtsvorschrift finden, aus welcher hervorgeht, dass auch bei
nicht verwaltungsamtlichen Anfragen grundsätzlich über Fördermittelzahlungen detailliert Auskunft gegeben werden muss, so werde ich umgehend Auskünfte mit genauen Zahlen und Daten inklusive Verwendungsnachweis bezüglich der an die Antifa-Organisationen, insbesondere aber an Frau Kerstin Köditz und ihr direktes Umfeld ausgereichten Fördermittel verlangen. Ich möchte auch wissen, ob Frau Köditz für Ihre privaten Zwecke im weitesten Sinne staatliche Fördermittel erhalten hat.
Was die Weitergabe der, meine persönlichen Belange betreffenden Erkenntnisse durch das Innenministerium angeht, würde
ich die Angelegenheit nach Eingang einer einfachen Entschuldigung auf sich beruhen lassen. Ich bin nicht auf Streit aus, ich
will nur klare Verhältnisse.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann



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Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Staatsministerium des Innern
Postfach
80524 München

06.04.2011



AUSKUNFTSERSUCHEN BEZÜGLICH FÖRDERMITTELVERGABE FÜR BÜRGERINITIATIVEN GEGEN
RECHTS

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlaube ich mir die Anfrage, ob und welchem Umfang politisch aktive außerparlamentarische Bürgerinitiativen,
Vereine oder ähnliche Gruppierungen, deren vornehmlicher Zweck die Bekämpfung rechtsgerichteter Aktivitäten ist, mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden.

1. Gibt es Richtlinien für die Vergabe solcher Fördermittel?
2. Besteht ein Rechtsanspruch auf Fördermittel für die geschilderten Zwecke und wie wird er gegebenenfalls begründet?
3. Welche Versagungsgründe bestehen?
4. Konkret erbitte ich Auskunft darüber, ob der Initiative „Nazistopp Nürnberg“ Fördermittel ausgereicht wurden. In
welchem Zeitraum, in welcher finanziellen Größenordnung und für welchen Zweck?
5. Wird die sachgerechte Verwendung von der Fördermittelvergabestelle überprüft?
6. Wie wird überprüft?
7. Können die Überprüfungsergebnisse auf Bürgerantrag offengelegt werden?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann


2012


April
Ein Riss quer durch die Antifa
Resümee zur Podiumsdiskussion

April


EIN RISS QUER DURCH DIE ANTIFA


Die Ostermarschierer traten auch dieses Jahr in vielen Orten der Bundesrepublik so engagiert wie immer auf. Aber die Beteiligung war schwächer als in der Vergangenheit.
Woran liegt das? Gerade jetzt, wo man in Israel mit schrillen Tönen den Weltfrieden gefährdet, hätte doch die Beteiligung am österlichen Friedensmarsch eher anschwellen, als abnehmen müssen?
Die Ursache ist ein tiefer ideologisch begründeter Riss der sich quer durch das Konglomerat „Antifa“ gebildet hat.
Nur in der Frage der Bekämpfung nationaler Symptome sind sich die diversen Antifa-Grüppchen, die zusammen eine Massenbewegung darstellen, noch einig. Nur der Kampf gegen den Faschismus, oder besser das was man dafür hält, kann die längst brüchig gewordene Aktionseinheit noch aufrecht erhalten. Wenn sich die „ Rechten“ längere Zeit nicht mehr auf der Straße als Sparringspartner der „Linken“ zur Verfügung stellen würden, dann könnte es für das Phänomen Antifa eng werden.
Der erbitterte Kampf gegen „Rechts“ ist das Klebemittel mit dem die Vereinigung vom Grundsatz her nicht kompatibler marxistischer und Philosemitischer Kreise einerseits und aktionslüsterner Chaoten andererseits, noch notdürftig zusammengehalten wird. Ohne dieses Bindemittel könnte die gefürchtete Antifa-Bewegung auseinanderfallen und schlimmer noch ihre unterschiedlich gepolten aggressiven Kräfte könnten sich gegeneinander richten.
Dabei spielen die von unterschiedlichen Staatssystemen geprägten Weltbilder eine Rolle. Die in der DDR aufgewachsenen Akteure neigen dazu den Freiheitskampf der Palästinenser zu unterstützen, während die westdeutschen Antifa-Gruppen vornehmlich jüdisch beeinflusst sind und deshalb bedingungslos hinter Israel stehen. Dass sich diese grob vereinfacht dargestellte ideologische Zweiteilung in zahlreichen Zwitter-Meinungen an den Berührungspunkten vermengt, steigert die Problematik.
Was wird wohl künftig auf den Transparenten der Antifa-Demonstranten zu lesen sein?
Jahrzehnte lang tauchten die „Antifaschisten“ vor jeder, noch so kleinen und harmlosen Veranstaltung nationaler Kräfte mit einheitlichen Spruchbändern und Transparenten auf.
„NIE WIEDER KRIEG - WEHRET DEN ANFÄNGEN“
Nun ist der Anfang längst gemacht. Deutsche Soldaten stehen auf dem Balkan, und kämpfen am Hindukusch. Die Bundesrepublik ist drittgrößter Waffenexporteur. Aber die Antifaschisten werden nie zugeben, dass sie jahrelang an der falschen Stelle demonstriert haben und sie werden auch in der Zukunft an dieser grandiosen Desorientierung festhalten, weil sie sonst an ihren ideologischen Streitigkeiten auseinanderbrechen würden.
Bedingungslos pro Israel und Unterstützung des palästinensischen Freiheitskampfes schließen sich gegenseitig aus.
Nur im Kampf gegen „Rechts“ findet man noch Gemeinsamkeiten. Deshalb wird man diesen Kampf künftig noch intensivieren wollen. Aber was tun, wenn die Rechten die Lust am Mitspielen verlieren?


Karl-Heinz Hoffmann
10.4.2012


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RESÜMEE ZUR PODIUMSDISKUSSION vom 31.3.2012



Es war eine Veranstaltung der besonderen Art.
Allein schon deshalb, weil niemand voraussagen konnte, wo die Diskussion hinläuft. Welches Ergebnis am Ende im Raum stehen wird. Es war nicht auszuschließen, dass wir uns im Schlagabtausch gegenseitig zerfleischen.
Mein Diskussionspartner Odfried Hepp ist mir seinerzeit im Zusammenhang mit dem Libanonprojekt zum Verhängnis geworden. Als er erkannte, dass ich nicht, wie er vermutete, den bewaffneten Aufstand in Deutschland im Programm hatte, war ihm das Libanonprojekt nichts mehr wert. Und schlimmer noch, er betrachtete die aus der WSG stammenden Kameraden von da ab, eher als Gegner, denn als Freunde, weil sie nicht wie er dogmatisch, nationalsozialistisch ausgerichtet waren. Nur einfach ein guter Deutscher zu sein, genügte ihm nicht. An der Seite eines entrechteten und unterdrückten Volkes zu stehen, bedeutete ihm damals nichts, wenn es nicht das eigene Volk war. Deshalb desertierte er und brachte damit das Libanonprojekt ins Wanken.
Ich hätte allen Grund diesen Mann zu hassen, aber Hass bringt uns nicht vorwärts.
Meine Neugier, von Hepp selbst zu erfahren, wie er sein damaliges Verhalten begründen würde, und vor allem, welche Einsichten sein Umdenken bewirkten, war der Beweggrund für die Podiumsdiskussion am 31.3.2012.
Es war mir aber auch ein Anliegen, die verleumderischen Darstellungen hinsichtlich der Gesamtumstände während der Libanonzeit durch die Bekundungen eines im Libanon von Haft und Bestrafung Betroffenen wirklichkeitsgetreu korrekt aufzuhellen. Dazu war Odfried Hepp bereit, und das sollte auch gebührend anerkannt werden.
Hepps Grundmotivation geht aber noch weit darüber hinaus. Er hat in den bitteren Jahren der Haft in französischen und bundesdeutschen Gefängnissen nicht nur erkannt, dass er auf dem falschen Weg gewesen war. Er will dazu beitragen, andere davon abzubringen, den Weg zu beschreiten, der nur ins Gefängnis führen kann. Diesem Bemühen sollten wir ebenfalls Achtung entgegenbringen. Das öffentliche Bekenntnis, den ersten Teil seines Lebens, im Irrglauben gefangen, hinter Gittern vergeudet zu haben, ist gewiss nicht leicht.
Zu erwarten, dass in allen Fragen ein harmonischer Gleichklang erzielt werden könnte, wäre zu viel verlangt. Zum Beispiel in der Beurteilung der grundsätzlichen Wesenszüge der Bundesrepublik, die er in einem früheren Referat als Rechtsstaat bezeichnet hat, triften unsere Ansichten weit auseinander. Das ist der Punkt, wo ich als geschädigter des BRD-Regimes an mich halten muss, um nicht die Contenance zu verlieren. Nach meinem Verständnis halten sich in einem Rechtsstaat die staatstragenden Figuren an die für das ganze Staatsvolk geltenden gesetzlichen Vorgaben. Davon kann im Falle der bundesdeutschen Staatsorgane nicht die Rede sein.
Einen Staat, dessen gewählte Vertreter die international anerkannten Grundrechte missachten, kann ich nicht als Rechtsstaat bezeichnen.

Unsere Veranstaltung im Schloss Ermreuth fand zwar im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft statt, war aber im Internet öffentlich angekündigt. Entgegen früherer Gepflogenheiten, ist die Antifa nicht in Ermreuth aufmarschiert. Alles verlief vollkommen ruhig. Ob das auch bei künftigen Veranstaltungen so sein wird, ist noch nicht erkennbar. Sollte das „Stillhalten“ als erster Ansatz zur Toleranz zu werten sein, wäre das ein bedeutender Schritt zur dringend notwendigen Befriedung der Volksgemeinschaft. Eine ideologische Gleichschaltung ist dazu nicht nötig. Hilfreicher wäre es, die ideologischen Gegensätze in friedlicher Diskussion aufeinander prallen zu lassen. Allein die Erkenntnis, dass auf beiden Seiten dogmatisch festgefahrene ideologische Lehrsätze den Antrieb zur unversöhnlichen Feindschaft bewirken, wäre schon ein wichtiger Schritt in Richtung eines Zusammengehörigkeitsgefühls im gemeinsamen Staatsvolk.

Die Podiumsdiskussion mit Odfried Hepp darf als wichtiger Beitrag zur Zeitgeschichte gelten. Ein Beitrag, der eine weiterreichende Verbreitung verdient.

Es wird eine ungekürzte DVD vom gesamten Gesprächsablauf verfügbar sein, die jetzt per E-Mail bei mir bestellt werden kann. Die Einnahmen kommen der gemeinnützigen Fiduziarischen Kulturstiftung zu Gute.


Karl-Heinz Hoffmann
Ehrenamtlicher Kurator der Kulturstiftung
04.04.2012


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März 2012
Antifa wird witzig

März



ANTIFA WIRD WITZIG

Am 30.und 31. März 2012 soll in Pommersfelden eine national ausgerichtete Lese-Veranstaltung durch antifaschistische Parolen lautstark gestört werden.
Soweit ist das noch nicht lustig.
Es ist das Übliche und längst langweilig gewordene Antifa-Verhalten.

Witzig ist die Antifa-Ankündigung eines gleichzeitig, am gleichen Ort geplanten Festes der Toleranz.
Das nenne ich eine Mischung aus Zynismus und Humor.
Aggressive Kampfansage und Aufruf zur Toleranz im Bezug auf ein und dieselbe Sache.

Karl-Heinz Hoffmann
25.03.2012


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2011


April


Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen
Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail
karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de


K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Sächsische Staatsministerium des Innern
01095 Dresden

vorab per Fax 0351 5 64 31 99 06.04.2011/ho


AUSKUNFTSERSUCHEN / VERLETZUNG VON AMTSPFLICHTEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Die Landtagsabgeordnete und bekannte ANTIFA-Aktivistin Kerstin Köditz war aus politischen Gründen bemüht, meine persönlichen Lebensumstände auszuspähen, um aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Propagandakampagne gegen mich
in Szene setzen zu können. Zu diesem Zweck holte sie neben zahlreichen sonstigen Ausspähungsversuchen auch bei der Polizeidirektion Westsachsen Auskünfte ein.
An das Sächsische Staatsministerium des Innern war von ihr die Frage gerichtet worden, ob ich staatliche Fördermittel zur Sanierung des Rittergutes Sahlis erhalten hätte.
Das Sächsische Innenministerium beantwortete die Anfrage mit genauer Angabe der Fördermittelsummen und mit chronolo-
gisch relevanten Auszahlungsterminen, einschließlich der Mitteilung, dass ein Teil der Fördermittel zurückgefordert worden
war.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung, auf Grund welcher Rechtsgrundlage die Auskünfte erteilt wurden?
Vorläufig gehe ich davon aus, dass sich das Sächsische Innenministerium oder ein Sachbearbeiter desselben, gemäß § 203(2) 1 strafbar gemacht hat.
Das Ministerium hatte keine rechtlich abgedeckte Befugnis zu meinem persönlichen, geschäftlichen Betrieb gehörende Geheimnisse, die ihm durch behördliche Amtsträger bekannt wurden, ohne mein Einverständnis dem Sächsischen Landtag zu offenbaren.
Die Strafbestimmung gemäß § 203 (2) 1 wäre nur dann nicht anwendbar, wenn die Auskünfte zu meinen persönlichen Be-
langen einer Behörde oder öffentlichen Verwaltung gegeben worden wären. Der Landtag ist aber keine Behörde, er ist nicht
mit Verwaltungsaufgaben betraut, demzufolge hätten die angeforderten Auskünfte verweigert werden müssen. Durch die Offenlegung persönlicher wirtschaftlicher Verhältnisse insbesondere auch Zahllasten die einer Behörde im Vertrauen auf die gebotene Diskretion gegebenen worden waren, ist mir ein erheblicher Schaden entstanden. Als erschwerend betrachte ich
den Umstand, dass dem Ministerium klar gewesen sein musste, in welcher Weise die an den Landtag gegebenen Informa-
tionen öffentlich behandelt werden.
Sollte das Sächsische Innenministerium wider Erwarten eine Rechtsvorschrift finden, aus welcher hervorgeht, dass auch bei
nicht verwaltungsamtlichen Anfragen grundsätzlich über Fördermittelzahlungen detailliert Auskunft gegeben werden muss, so werde ich umgehend Auskünfte mit genauen Zahlen und Daten inklusive Verwendungsnachweis bezüglich der an die Antifa-Organisationen, insbesondere aber an Frau Kerstin Köditz und ihr direktes Umfeld ausgereichten Fördermittel verlangen.
Ich möchte auch wissen, ob Frau Köditz für Ihre privaten Zwecke im weitesten Sinne staatliche Fördermittel erhalten hat.
Was die Weitergabe der meine persönlichen Belange betreffenden Erkenntnisse durch das Innenministerium angeht, würde
ich die Angelegenheit nach Eingang einer einfachen Entschuldigung auf sich beruhen lassen. Ich bin nicht auf Streit aus, ich will nur klare Verhältnisse.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort zeichne ich
Karl-Heinz Hoffmann



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Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
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K.H.Hoffmann, Büro: Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

An das
Bayerische Staatsministerium des Innern
Postfach
80524 München 06.04.2011


AUSKUNFTSERSUCHEN BEZÜGLICH FÖRDERMITTELVERGABE FÜR BÜRGERINITIATIVEN
GEGEN RECHTS

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erlaube ich mir die Anfrage, ob und welchem Umfang politisch aktive außerparlamentarische Bürgerinitiativen,
Vereine oder ähnliche Gruppierungen, deren vornehmlicher Zweck die Bekämpfung rechtsgerichteter Aktivitäten ist, mit staatlichen Fördermitteln unterstützt werden.

1. Gibt es Richtlinien für die Vergabe solcher Fördermittel?
2. Besteht ein Rechtsanspruch auf Fördermittel für die geschilderten Zwecke und wie wird er gegebenenfalls begründet?
3. Welche Versagungsgründe bestehen?
4. Konkret erbitte ich Auskunft darüber, ob der Initiative „Nazistopp Nürnberg“ Fördermittel ausgereicht wurden. In wel-
chem Zeitraum, in welcher finanziellen Größenordnung und für welchen Zweck?
5. Wird die sachgerechte Verwendung von der Fördermittelvergabestelle überprüft?
6. Wie wird überprüft?
7. Können die Überprüfungsergebnisse auf Bürgerantrag offengelegt werden?


In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort
zeichne ich


Karl-Heinz Hoffmann

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2011
Dezember


Kommentar

zu einem Artikel von Uwe Müller und Marc Neller in der
WELT AM SONNTAG vom 27. November 2011, Nr. 48

mit der Überschrift DER ALTE MANN UND DAS HEER.

Ja, es ist wahr, ich gehöre mit 74 Jahren zum „alten Eisen“. Nach der Meinung von Müller und Neller habe ich wohl rein rechnerisch mein Verfallsdatum schon überschritten.
Aber noch bin ich nicht am Ende. Ich werde noch ein paar Jahre zum Schrecken meiner Gegner weiter altern und mit Solon von Athen kann ich sagen:
„Ich werde älter und ich lerne dazu“.
Gelernt habe ich vor allem, dass Journalisten nur sehr schwer dazulernen. Haben sie sich erst einmal ein Klischee zusammengeschustert, so lassen sie nicht mehr davon ab.
Aber wo ist mein Heer? Verdammt wo ist es? Ich wusste gar nicht, dass ich überhaupt ein Heer habe? Teufel nochmal! So etwas Wichtiges muss man doch wissen. Warum werden die wichtigsten Dinge vor mir verborgen?
Na ja, macht nichts, die Journalisten werden der Öffentlichkeit schon erklären, wo mein Heer steht, und dann erfahre ich es ja auch aus der Zeitung.
Müller und Neller lassen durchblicken, dass ich mich gefälligst ins politische Austragshäusl verziehen und nicht mehr öffentlich zu Wort melden soll.
Ich denke gar nicht daran.
Natürlich werde ich nichts ändern können, ich nicht, aber von Müller und Neller ist gar nicht die Rede.

Karl Heinz Hoffmann
04.12.2011

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Natürlich die Bildzeitung / bild.de!
vom 28.11.2011:
RECHTER TERROR IN DEUTSCHLAND

Wehrsport Hoffmann“, Neue Ermittlungen
WAS WUSSTE DER SPRENGSTOFF-EXPERTE VOM NAZI-TERROR?

So schnell kann man Karriere machen?

Ich habe in meinem ganzen Leben noch niemals auch nur ein einziges Gramm Sprengstoff zur Explosion gebracht. Im Jahre 1979 hatte mir jemand unaufgefordert das Innenteil einer alten Panzerfaust auf den Hof gebracht. Ich brauchte das Teil nicht, ich wollte es nicht und ich habe es sofort entsorgt. Nachdem später von demselben Mann, der das Panzerfaustfragment bei mir abgelegt hatte, ein Tipp an die Polizei gegeben wurde, hat man das nicht zündfähige Panzerfaustteil gefunden. Nach Ansicht der Justiz hätte ich es bei der Polizei abgeben müssen. Aber dann hätte ich den Jungen Mann, den ich damals noch für einen Kameraden hielt, zur Anzeige bringen müssen. Das wollte ich nicht. Weitere Erfahrungen im Umgang mit Sprengstoff kann ich nicht vorweisen. Gleichwohl hat mich die Bildzeitung zum „Sprengstoffexperten“ ernannt.

Ich bin zwar nicht von Guttem Adel, nehme aber auch unverdiente Titel gerne an.
Und was wusste ich vom „Nazi-Terror?“
Auf jeden Fall weniger als Angela Merkel und Holger Apfel.

Die wussten schon kurz nach der ersten Berichterstattung der Medien in trautem Gleichklang, dass die „Dönermord-Serie“ und der Mord an der Polizistin Kiesewetter dem Konto der Zwickauer Wohngemeinschaft Mundlos, Böhnhard und Frau Zschäpe anzurechnen sind.
Soviel weiß ich noch nicht einmal heute. Wahrscheinlich werde ich auch nach Ablauf von 2 Jahren noch immer nichts wissen, weil dann das Ermittlungsverfahren ohne klare Beweise eingestellt werden musste.

Ein starker Verdacht bleibt natürlich im Raum stehen, dafür ist jetzt schon gesorgt.
Anderen mag das genügen, mir genügt es nicht.

Karl Heinz Hoffmann
5.12.2011

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DIE SÜDDEUTSCHE -
SERIÖSE ZEITUNG ODER KRAWALLBLATT?

Gibt man bei Google meinen Namen ein, dann erscheint unter anderem ein Gruppenbild ehemaliger WSG-Kameraden.
Laut Süddeutscher Zeitung soll es 1981 aufgenommen worden sein.
Die Absicht ist klar. Man möchte mit der falschen Datumsangabe den Eindruck erwecken, als hätte die WSG nach der Auflösung am 30. Januar 1980 verbotswidrig weiter bestanden. Tatsächlich stammt das Foto aus dem Jahre 1978.
Wer dieses Foto anklickt, kommt schnell zu einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 7.10.2010.
Darin wird behauptet, ich sei 1984 wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden.
Das Datum ist wieder falsch. Im Jahre 1984 gab es keine Verurteilung. Aber dies nur der Ordnung halber.
Bedeutender ist der Umstand, dass der Verfasser des hier relevanten Artikels von neun Jahren Freiheitsentzug wegen „Sprengstoffdelikten“ spricht. Schon die Verwendung des Plural ist unzulässig, weil nie etwas anderes als nur ein Verstoß (kein Verbrechen) geahndet wurde. In Wahrheit ging es um ein Delikt, für welches im Normalfall eine Geldstrafe fällig wird. Ich erhielt eine Haftstrafe von sechs Monaten, und das war, gemessen am zugrunde liegenden Sachverhalt schon ein Übermaß.
Sozusagen ein „Extremistenzuschlag.“ Schließlich wurde mir kein „Sprengstoff-Verbrechen“, sondern ein Aufbewahren von Explosivstoffen ohne die erforderliche Erlaubnis unterstellt.

Journalisten können sich hierzulande leider erlauben, die Öffentlichkeit mit zeitgeschichtlich wirksamen, aus den Fingern gesaugten Traktaten zu blenden.
Vielleicht finden sich in einer späteren Generation verantwortungsbewusste Historiker, die der Wahrheit auf den Grund gehen.
Dazu werde ich, durch Veröffentlichung von eindeutigen Beweisen in Form von unwiderlegbaren Dokumenten meinen Beitrag leisten.



Die hier gezeigten Texte sind dem Urteil
des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30. Juni 1986 entnommen.


Soviel zum Thema Sprengstoffexperte.

Karl Heinz Hoffmann
05.12. 2011


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2010
November


Anzeige gegen Frau Reister, Abendzeitung Nürnberg


Karl Heinz Hoffmann
Büro Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel 09192 1090
Fax 09192 6530

e-mail: karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de



An die
Staatsanwaltschaft Nürnberg Fürth
Fürther Strasse 112
90429 Nürnberg

22.11.2010/ho


STRAFANZEIGE . STRAFANTRAG



Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen Frau Tanja Reister, als Fotografin,
beim Verlag Die Abendzeitung GmbH & Co 8-Uhr-Blatt KG, Winklerstraße 15, 90403 Nürnberg.
wegen gewerbsmäßiger unberechtigter Benutzung von Fotos
Die ladungsfähige Anschrift von Frau Reister ist mir nicht bekannt, sie müsste von den Behörden ermittelt werden.
Frau Reister arbeitet eng mit der Zeitungsredaktion AZ zusammen, von dort könnten Auskünfte bezogen werden.

Gründe:
Sachverhalt:
Im Internet wird auf der Startseite der „Abendzeitung Nürnberg“ mit Datum vom 12. Oktober 2010, 21:18 ein Foto verwendet, auf dem neben meiner Person (Karl-Heinz Hoffmann) mehrere Kameraden der ehemaligen Wehrsportgruppe zu sehen sind. Links unten auf dem Foto findet sich der Vermerk:
Foto: Tanja Reister.
Siehe Anlage: Startseite Abendzeitung
Frau Tanja Reister gibt sich damit zu Unrecht als Urheberin aus. Sie hat mit der Herstellung dieses Fotos nicht das Geringste zu tun. Sie war an jenem Tage, als das Foto entstand, nicht anwesend. Deshalb wird sie auch niemals ein Negativ vorlegen können und sie wird auch nicht sagen können, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort das Foto gemacht wurde. Die Rechte an diesem Bild liegen einzig und allein bei mir. Das hier relevante Foto wurde vermutlich von einem meiner damaligen WSG-Werbeprospekte abgenommen.
Die illegale Verwendung dieses Bildmateriales durch Frau Reister zu unterbinden, liegt nicht zuletzt auch im öffentlichen Interesse, weil die Verwendung mit reißerischen Verdachtstheorien einhergeht und dadurch nicht nur die Gefährdung meiner Person, sondern auch Unruhe in der Bevölkerung erzeugt wird. Zu prüfen ist auch, welche Beträge Frau Reister bisher für die Weitergabe und Verwendung meiner Fotos von Dritten bekommen hat. Das Ergebnis wird die von mir angestrebte Entschädigung, die ich hiermit gleich anmelde, mitbestimmen.
Ich beantrage weiterhin Frau Reister aufzugeben, offenzulegen, welche weiteren Fotos zu meiner Person oder von der ehemaligen WSG sich in Ihrer Verfügungsgewalt befinden. Auch soll ihr, unter Androhung eines angemessenen Zwangsgeldes, aufgegeben werden, die hier relevanten Fotos nicht mehr zu verwenden.

Gezeichnet

Karl-Heinz Hoffmann


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Anzeige gegen StA Bach bei dem Amtsgericht in Gera

Karl Heinz Hoffmann
Marktplatz 14
91077 Neunkirchen

Tel. 09192 1090
Fax 09192 6530
e-mail karl.heinz.hoffmann.fks-prc@gmx.de

K.H.Hoffmann, Marktpl. 14, 91077 Neunkirchen

Herrn
Generalstaatsanwalt
bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Rathenaustraße 13
07745 Jena

12. November 2010


STRAFANZEIGE UND STRAFANTRAG WEGEN § 344 StGB - STRAFTAT IM AMT

Hiermit erstatte ich, Karl Heinz Hoffmann, geb. 27.10.1937
Strafanzeige und stelle Strafantrag
gegen Herrn StA Bach bei dem Amtsgericht in Gera wegen § 344 StGB, Verfolgung Unschuldiger.
Gleichzeitig melde ich Schadenersatzforderungen an. Die konkret dargestellte Schadensumme wird nachgereicht.

Sachverhalt:
Herr StA Bach leitet ein gegen mich gerichtetes Ermittlungsverfahren unter dem AZ: 172 Js 30549/10.
Obwohl er weiß, dass ich in der Sache vollkommen unbeteiligt bin, lässt er das Ermittlungsverfahren weiter andauern. Er macht sich damit einer Straftat im Sinne des § 344 StGB schuldig.
Im Antrag zur Durchsuchung der von mir benutzten Objekte vom 28.09.2010 findet sich die Erklärung für sein rechtsfehlerhaftes Verhalten. In diesem Beschluss wurden falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die im Gegensatz zu aktenkundigen, gerichtsbekannten Ermittlungsergebnissen und gerichtlichen Entscheidungen stehen. Ein Staatsanwalt, der behördliche Ermittlungsergebnisse ignoriert und sich stattdessen bei seinen Entscheidungen von archivierten Presseerzeugnissen leiten lässt, ist eine Gefahr für die allgemeine Rechtssicherheit. Sein Verhalten hat nicht nur mich schwer geschädigt, es hat auch die Öffentlichkeit in erheblichem Maße beunruhigt.
Ich fordere Sie auf, die notwendigen Konsequenzen aus der hier vorliegenden Strafanzeige zu ziehen und bitte, mich über den Fortgang der Dinge zu informieren.

Hochachtungsvoll

Karl-Heinz Hoffmann


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AN DER "BEVÖLKERUNGSBOMBE" WAR ICH UNBETEILIGT

Zu Beginn der siebziger Jahre erschien auf dem Buchmarkt die Zusammenfassung des Club of Rome zur Zukunfts-Problematik unter dem Titel „Die Grenzen des Wachstums“. Ein beachtliches in Zusammenarbeit führender Wissenschaftler aller Sparten erstelltes Werk, dessen grundsätzliche Richtigkeit inzwischen nach Ablauf von 30 Jahren als erwiesen betrachtet werden kann.
Für mich war dieses Werk das Buch der Bücher überhaupt. Es hat mir den Weg zur richtigen Betrachtung und Einschätzung der weltweit in Fluss befindlichen Entwicklung gewiesen. Das vom Club of Rome wissenschaftlich und völlig frei von politischen Überlegungen erstellte Zukunftsszenarium überzeugte mich uneingeschränkt, so dass ich von da ab meine Lebensplanung danach ausrichtete.
Den „Grenzen des Wachstums“ wurde damals in intellektuellen Kreisen durchaus Beachtung geschenkt. Eine bemerkenswerte Nachfolgeliteratur erschien auf dem Buchmarkt. Unter anderem der Titel „Die Bevölkerungsbombe“ von Mitscherlich.
Der Titel bezeichnete das Problem unmissverständlich in seiner ganzen entsetzlichen Tragweite, die allerdings weder vom politischen Establishment noch von breiten Schichten der Bevölkerung wahrgenommen wurde. Der Bevölkerung kann man das Desinteresse nicht verübeln. Es ist auch nicht die Aufgabe des Volkes und es entspricht nicht seinen Fähigkeiten über Entwicklungen nachzudenken, deren Ergebnisse erst in 30 bis 50 Jahren zum Tragen kommen. Dem politischen Establishment muss man es übel nehmen. Denn es ist seine Aufgabe, die Zukunft richtig zu analysieren sich darauf einzustellen. Zu dumm, die Problematik richtig einschätzen zu können, waren die Herrschaften sicher nicht, sie hatten aber nicht den politischen Willen, das Richtige zu denken anschließend zu tun. Sie konnten den politischen Willen nicht haben, weil sie an der Nabelschnur der Wachstum orientierten Hochfinanz hingen. Das Richtige zu tun, hätte bedeutet, nahezu sämtliche gesellschaftlichen Strukturen zu verändern. Das war nicht möglich und es ist auch jetzt immer noch nicht möglich, weil die auf Kapital gegründeten Mächte, deren Dienstmagd die demokratischen Regierungen sind, ihre Herrschaft perfekt zu beschützen wissen.
Die unwiderlegbaren Thesen des Club of Rome sind bisher nicht Bestandteil des Kollektiven Bewusstseins unseres Volkes geworden. Aber sie haben sich in meinem Bewusstsein festgesetzt. Seit dem Jahr 1972 war ich mir über die Zukunftsentwicklung im Klaren, so dass ich die aus den „Grenzen des Wachstums“ gewonnenen Erkenntnisse in meine Lebensplanung einbezog.
Zu jener Zeit hatte ich das 33sigste Lebensjahr erreicht. Ein Alter in dem man für gewöhnlich eine Familie zu gründen pflegt und den Wunsch verspürt Nachwuchs zu zeugen.
Ich hatte mich in der Zeit davor bei einem durchaus vergnüglichen, heiteren, wechselhaften Lebenswandel wohl überlegt und erfolgreich gehütet, Kinder in die Welt zu setzen. Dabei hatte ich andere Gründe als Zukunftsängste.
Ich war einfach noch nicht bereit, mein Leben zwischen Windeln und nächtlicher Ruhestörung durch Babygeschrei zu verbringen. Ich wollte mein freies von mir selbstbestimmtes Leben nicht auf dem Altar kleinbürgerlichen Familienalltags opfern. Ich wollte meine Jugendträume erfüllen, indem ich monatelang Reisen in ferne Länder unternahm. Ja ich habe meine Jugendträume erfüllt und dadurch mein Leben in einem Maße bereichert, wie es auf andere Weise niemals möglich gewesen wäre. Kinder zeugen hatte ich nicht im Programm. Sie hätten mich gezwungen, meine erstrebte Lebensführung total zu ändern. Später mit Anfang dreißig wäre ich vielleicht dem Ruf der Natur zur Vermehrung, der in uns allen angelegt ist, erlegen, aber da war die Vernunft, die mich hinderte.
Würde Vernunft die grundsätzliche Voraussetzung zur Kinderzeugung sein, gäbe es das Problem der Überbevölkerung nicht. Warum zeugen Menschen Kinder? Es gibt genug Frauen, die seelisch krank werden, wenn sie kein Kind auf die Welt bringen können. Männer wollen oft nur Väter werden, um ihr Lebenswerk, irgendetwas Materielles, im Alter und nach ihrem Tod gut betreut zu wissen. Dazu kommt der Erzeugerstolz. Die zumeist unerfüllte Hoffnung, der Sprössling könne all das, was dem Vater versagt war, zuwege bringen. Der Drang, sich unbedingt vervielfältigen zu wollen, kann als eine Mischung aus Selbstüberschätzung und Egoismus betrachtet werden. So mancher Mensch hält sich selbst für wichtig genug um die Solidargemeinschaft mit einer Reproduktion beglücken zu müssen, Nitsche hat den Kinderwunsch erbarmungslos seiner emotionalen Romantik entkleidet:
„Du bist jung und wünschest dir ein Kind und Ehe. Aber ich frage dich: bist du ein Mensch der ein Kind sich wünschen darf? Bist du der Siegreiche, der Selbstbezwinger, der Gebieter der Sinne, der Herr deiner Tugenden? Also frage ich dich. Oder redet aus deinem Wunsche das Tier und die Notdurft der Vereinsamung? Oder Unfriede mit dir? Ich will, dass dein Sieg und deine Freiheit sich nach einem Kinde sehne. Lebendige Denkmale sollst du bauen deinem Siege und deiner Befreiung. Über dich sollst du hinaus bauen, aber erst musst du selber gebaut sein, rechtwinklig an Leib und Seele.“
Um es wörtlich zu nehmen: Am rechtwinkligen Bau meines Körpers brauchte ich nicht zu zweifeln. Während des Kunststudiums hatte ich meinen Körper als Lehrbeispiel zur Erklärung des Goldenen Schnitts zur Verfügung gestellt. Die Nachmessungen ergaben ideale Maße. Spaßhaft hatte der Professor gesagt: „Sie können ihrem Vater mitteilen, er hat nicht gepfuscht“
Am rechtwinkligen Bau meiner Seele hatte ich, soweit es die Bereitschaft Nachwuchs zu zeugen anbelangte, tatsächlich Zweifel. Etwas in mir sträubte sich bewusst, eine Situation herbeizuführen, deren weitere und vor allem lebenslange Auswirkungen ich nicht übersehen konnte. Ein Kind zu zeugen ist etwas Endgültiges Unwiderrufliches. Ist dieser Schritt einmal getan, ändert sich alles. Wenn man die so begründeten Hemmungen Egoismus nennen möchte, wage ich nicht zu protestieren, denn es ist wahr, ich wollte mein Leben in dem Bewusstsein, dass ich nur ein einziges habe, nicht in Unwägbarem verlieren.
Die Sorge um die allgemeine Zukunft unserer Gesellschaft im weitesten Sinne bestärkte mich in meiner Zurückhaltung. Und ich bekenne, dass ich heute in der Rückschau auf mein Leben diese Zurückhaltung zu Recht geübt habe. Mit Familie und Kindern hätte ich mich nicht gesellschaftlich engagieren können. Kinder hätten mich politisch erpressbar gemacht. Für mich allein konnte ich mich entscheiden den steinigen Weg des Widerstandes gegen den herrschenden Zeitgeist zu gehen. Einen Weg der mich ins Unglück stürzte, aber der vielleicht nach meinem Tode als wegweisend erkannt wird. Vorher wird es nicht geschehen. Darauf setze ich wenig Hoffnung, weil ich als Lebendiger dem politischen Establishment zu sehr im Wege bin.

Karl-Heinz Hoffmann
November 2010


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