Hoffmann

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Offene Briefe

2015

Mai
Offener Brief Hans-Christian Ströbele
Macht endlich Nägel mit Köpfen!



Offener Brief
an den sehr geschätzten Hans-Christian Ströbele
Macht endlich Nägel mit Köpfen!

Lieber Hans-Christian,

in Sachen Oktoberfestattentat hast Du Dich in lobenswerter Weise schon so oft, leider vergeblich abgemüht, Licht in das Dunkel zu bringen. Wie dem Tagesspiegel vom 20.05.2015 zu entnehmen war, haben jetzt Grüne und Linke beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage mit dem Ziel, die Regierung zur Herausgabe von Informationen zu zwingen, eingereicht. Schön dass Du, trotz unterschiedlicher Parteizugehörigkeit so gut mit der von mir hochverehrten Sarah Wagenknecht zusammenarbeitest.
Ganz nebenbei:
Wie sicher seid Ihr eigentlich, dass die Bundesregierung mehr weiß als Ihr? Glaubt ihr wirklich, die Geheimdienste breiten ihre Verbrechen vor der Bundeskanzlerin aus? Ich glaube das nicht. Die Geheimdienste sind nicht nur unkontrollierbare Mächte, sie sind vor allem auch kriminelle Vereinigungen. Welcher Verbrecher wird seine Verantwortung für die widerlichsten Verbrechen einem parlamentarischen Gremium beichten? Seid bitte nicht kindisch.
Die pauschale Forderung, geheimdienstliche Akten auf den Tisch zu legen, wird gar nichts bringen. Zudem ist die Fragestellung schon falsch. Ihr fragt nach V-Leuten? Wenn Ihr da etwas bekommt, dann wisst Ihr doch genauso wenig wie zuvor. V-Leute sind doch nur armselige, benutzte Kreaturen, ohne Wissen um die Machenschaften der Hintermänner. V-Leute sollen im Auftrag der Dienste alle möglichen Erkenntnisse beschaffen, aber Erkenntnisse über ihre Auftraggeber können sie nicht bekommen. Die Auftraggeber der V-Leute sind die Verbrecher, nicht die V-Leute.
Ich habe Euch schon genug Hinweise gegeben wonach Ihr fragen und suchen sollt. Ich habe Euch sogar die Namen der Drahtzieher des Oktoberfest-Attentates genannt. Für den Fall, dass es Eurer Aufmerksamkeit entgangen sein sollte, nenne ich Euch die Namen der Tatverdächtigen noch einmal:

1. Werner Mauss, Top-Agent
2. Peter Heigl, BND-Beamter und Angehöriger der supergeheimen SOKO 514
3. Dr. Kollmar, zeitweilig Kriminaldirektor beim BKA
4. Dr. Hans Langemann, oberster Chef des Verfassungsschutzes Bayern, davor Geheimagent des BND
5. Udo Albrecht, bis Sommer 1980 von dem als privater Geheimdienst agierenden Quartett als Medium mit beschränktem Aufgabenbereich engagiert.

(Vgl.: www.karl-heinz-hoffmann.com, Oktoberfestattentat, "Unternehmen 'Asasel', Wer schrieb das Drehbuch?")


Wenn Ihr wirklich etwas zur Verantwortung und dem Tathergang herausfinden wollt, dann fordert gezielt, dass alle Dokumente, Ermittlungsergebnisse sowie die bei Dr. Langemann aufgefundenen Schriftstücke und Notizen, die 1980 im Untersuchungsausschuss Dr. Langemann nicht vorgelegt werden durften, zur Einsicht freigegeben werden. Das müsst Ihr versuchen. Bekommen werdet Ihr allerdings nichts. Bis Ihr den Antrag gestellt habt, ist das Zeug schon geschreddert. Im besten Falle kann höchstens nachgewiesen werden, dass da mal etwas vorhanden war. Mehr nicht. Darauf schließe ich jede Wette ab.
So mein lieber Christian, mach Dich ans Werk und grüß mir die verehrte Sarah Wagenknecht.

Dein aufrichtiger Freund

Karl-Heinz Hoffmann 04.06.2015

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2014

Dezember
Offener Brief an Cem Özdemir (zur NSU-Affäre)
Offener Brief an die Staatsministerin Aydan Özoguz (zur NSU-Affäre)
Offener Brief an Tomas Lecorte (zum Oktoberfestattentat)


NSU Debatte

Offener Brief an Cem Özdemir


Sehr geehrter Herr Özdemir,

ich habe mir Ihren Redebeitrag im Bundestag zur Debatte anlässlich der Aufdeckung der NSU Verbrechen aufmerksam angehört und bin entsetzt.
Schon das Motto dieser politischen Propaganda-Show kennzeichnet die im Bundestag allgemein herrschende Missachtung grundlegender Menschenrechte. Dazu gehört zweifelsohne das Gebot der Unschuldsvermutung hinsichtlich solcher Personen, die zwar beschuldigt oder auch schon angeklagt sind, aber ihre vermutete Schuld noch nicht durch ein rechtskräftiges Urteil als erwiesen betrachtet werden kann.
Sie Herr Özdemir, haben Ihre Rede mit der Behauptung begonnen, die Ermittlungsbehörden seien drei Jahre zuvor den „NSU Mördern“ auf die Spur gekommen. Und zwar deshalb, weil ein Mitglied ihr Wohnhaus in die Luft gesprengt habe und zwei weitere in einem Wohnwagen, vermutlich Selbstmord begingen.
Nach den bisherigen, aus den Ermittlungsakten gewonnenen Erkenntnissen, wurde zwar das rechtsextremistische Trio Mundlos, Böhnhardt und Beate Zschäpe unmittelbar nach dem Doppelmord im Wohnwagen und dem Wohnungsbrand in Zwickau von den Ermittlungsbehörden der Täterschaft beschuldigt, aber bis heute ist es nicht gelungen, den Tatnachweis zu führen. Es wurde eine Spur aufgenommen, aber ob es die richtige ist, erscheint höchst fraglich.
Ganz nebenbei sei angemerkt, dass von einem „in die Luft sprengen“ der Wohnung laut behördlichem Brandgutachten keine Rede sein kann. Hinweise auf etwa verwendete Explosivstoffe konnten nicht gefunden werden.
Im Hinblick auf die Türkenmordserie stützt sich der gegen Mundlos und Böhnhardt gerichtete Tatverdacht auf eine als Beweismittel gesicherte tschechische Pistole, die bei allen Türkenmorden als Tatwaffe verwendet worden sein soll. Das Problem dabei ist allerdings der Umstand, dass diese Waffe den beiden Verdächtigen nicht zugeordnet werden kann, weil sie eben nicht, wie in den Medien behauptet wird, in der Wohnung des Trios aufgefunden wurde, sondern kilometerweit entfernt, in einem auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei abgestellten Schuttcontainer.
Daktyloskopische Befunde waren zwar auf der Waffe nachweisbar, aber sie stammen nicht von Mundlos oder Böhnhardt.
Bis zum heutigen Tage gibt es nicht den geringsten Beweis für die die vermutete Anwesenheit der beiden Rechtsextremisten an den Tatorten.
Angesichts dieser ungenügenden Beweislage und im Hinblick auf das, auch für Sie Herr Özdemir geltende Gebot der Unschuldsvermutung, erscheint es mir geradezu obszön zu behaupten, die Rechtsextremisten seien zehn Jahre lang mordend durch Deutschland gezogen.

Dennoch will ich es nicht bei der Kritik belassen.
Immerhin haben Sie auf die, aus dem unkontrollierbaren Eigenleben der Geheimdienste erwachsenden Gefahren hingewiesen. Sie sollten jetzt noch einen Schritt weiter gehen und in Betracht ziehen, dass der gesamte NSU Komplex einschließlich der Namensgebung nichts weiter ist, als eine geheimdienstliche Inszenierung, bei der das Zwickauer Trio, ohne einen Beitrag zur Tat geleistet zu haben, benutzt wurde, um von der geheimdienstlichen Verantwortung abzulenken und gleichzeitig noch eine ganze Reihe politischer Ziele verfolgen zu können.
Gibt es Ihnen nicht zu denken, dass der Geheimdienstagent Temme den Umständen nach hochgradig verdächtig ist? Immerhin wurde er von den Ermittlungsbehörden als Tatverdächtiger geführt und auch unter polizeiliche Beobachtung gestellt. Musste, um diesen begründeten Tatverdacht zu entschärfen, ein Blitzableiter gefunden werden?

Und Sie Herr Özdemir, spielen (vielleicht) ohne es zu ahnen, fleißig mit, obwohl Sie selbst die berechtigte Frage in den Raum stellten, ob der geheimdienstliche Apparat etwa außerhalb der Gesetze stehen dürfe. Was in der Tat zweifellos der Fall ist.
Auch Sie, Herr Özdemir gehören in die endlose Reihe der geheimdienstlich benutzten Personen. Ihre Ahnungslosigkeit kann vielleicht einen Anspruch auf mildernde Umstände begründen, macht aber die Sache nicht besser.
Vor dem Bundestag sagten Sie wörtlich:
„Man müsse endlich darüber sprechen, was wirklich stattfand. Dass wir es hier mit einem rechtsradikalen Netzwerk zu tun haben.“
Wenn über das gesprochen werden soll „was wirklich stattfand“, dann sollte man warten, bis das „NSU-Verfahren“ rechtskräftig abgeschlossen ist. Ich will gerne einräumen, dass in diesem Falle leider auch ein Urteil nicht unbedingt die Wirklichkeit wieder spiegeln wird, und zwar deswegen nicht, weil die massive Vorverurteilung durch Antifa und Presse, und schließlich auch durch Sie Herr Özdemir, sowie auch der Mehrheit ihrer parlamentarischen Kollegen, ein unter politischem Druck zustande kommendes Fehlurteil wahrscheinlich erscheinen lässt. Oder glauben Sie, ein bundesdeutsches Gericht könnte es wagen, ein Urteil zu fällen, welches die Bundeskanzlerin wegen der von ihr öffentlich vorgenommenen Vorverurteilungen zu Entschuldigungen zwingen könnte?
Aber wenigstens könnten Sie Ihre, bis jetzt noch rechtsbedenklichen Schuldzuweisungen nach einer Verurteilung der Angeklagten formal juristisch rechtfertigen, was natürlich wiederum die Sache nicht besser macht.
Abschließend möchte ich klar stellen, dass ich persönlich seit meiner Jugendzeit eine besondere Zuneigung zum türkischen Volk empfinde. Seien Sie versichert, dass ich den in rechtsextremen Kreisen anzutreffenden „Türkenhass“ verabscheue und genauso wie Sie an der Aufklärung der Türkenmordserie interessiert bin. Dass ich mich dem politisch geforderten Ausgrenzungs-Gebot nicht unterwerfe, steht dem nicht entgegen. Jedenfalls darf es nicht sein, dass die Aufklärungsbemühungen durch politische Intentionen beeinflusst werden.
Auch Rechtsextremisten dürfen nur verantwortlich gemacht und bestraft werden, wenn Ihre Schuld einwandfrei erwiesen ist.

Damit Sie wissen wer ein offenes Wort an Sie richtet erkläre ich:
Evet, ben de bir milletciim, fakat benim milletim avrupa demek. Türk arkadaslarimdan güzel bir atasözü ögrendim: „türk alman eski dost, düsmanlik olmas.“
Das wird immer meine Devise bleiben. Also, nichts für ungut, Herr Volksvertreter.


Karl-Heinz Hoffmann 29.12.2014



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NSU Affäre
Offener Brief an die Staatsministerin
Aydan Özoguz

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Ihre Rede im Bundestag vom 05.11.2014 zum Thema Ermittlungstätigkeit in Sachen NSU, habe ich aufmerksam zur Kenntnis genommen. Dabei bin ich auf einen unüberbrückbaren Widerspruch gestoßen.
Zur Einleitung Ihrer Rede sagten Sie:
„Liebe Kollegen, neun Menschen wurden offensichtlich umgebracht, weil sie eine Einwanderungsgeschichte hatten. Und wir wissen heute noch nicht warum.
Aus welchem Grund wurden diese Opfer ausgewählt? Wer hat auf sie aufmerksam gemacht? Wer hat tatsächlich auf sie geschossen?“


Sehr verehrte Frau Ministerin,
zuerst stellen Sie mit der Bemerkung: neun Menschen seien wegen ihrer Einwanderungsgeschichte umgebracht worden, eine Tatsachenbehauptung in den Raum. Eine Tatsachenbehauptung, die zwar durch die Beifügung „offensichtlich“ wenigstens etwas relativiert wurde, aber dennoch damit den Charakter der Tatsachenbehauptung nicht verliert.
Dann werfen Sie aber die Fragen auf, wer die Opfer ausgewählt haben könnte? Und wer denn nun eigentlich auf sie geschossen habe?
Bayan Vekil Hanimefendim Özoguz, bu ifade bana garip geliyor. Ben taaccüb ediyorum.
Wie können Sie den Einwanderungshintergrund der Opfer als Tatmotiv erkannt haben, wenn Sie weder wissen, wer die Opfer ausgesucht hat noch wer sie getötet hat?
Solange wir nicht Klarheit darüber erlangt haben, wer an den Tatorten die tödlichen Schüsse abgegeben hat, sollten wir nicht über das Motiv der Verbrechen spekulieren. Wenigstens dann nicht, wenn wir unsere eigene Glaubwürdigkeit erhalten wollen.
Ganz nebenbei, von dieser soeben erörterten Zwiespältigkeit abgesehen fand ich Ihren Vortrag bemerkenswert gut.

Ich grüße Sie mit vorzüglicher Hochachtung

Karl-Heinz Hoffmann 26.12.2014



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Offener Brief an
Tomas Lecorte

Sehr geehrter Herr Lecorte,

am 19. September 2013 haben Sie einen Artikel zum Thema Oktoberfestattentat ins Netz gestellt. (Ich wurde erst jetzt darauf aufmerksam gemacht.)

Der Titel lautet:
War Gundolf Köhler ein Neonazi?
Untertitel:
33 Jahre nach dem Oktoberfestattentat sind die Hintergründe noch immer nicht geklärt.

Ich will gerne anerkennen, dass Sie sich bemüht haben, ein objektives Bild von dem, in den in der zeitgeschichtlichen Literatur wirklichkeitsfremd verzeichneten Geschehnissen zu entwerfen. Gelungen ist Ihnen dies allerdings nur teilweise.
So haben Sie beispielsweise das von Presse und Antifa geprägte Klischee von der „rabiaten“ WSG ungeprüft übernommen.
„(...) WSG Mitglieder haben rabiat linke Demonstranten angegriffen“
Auch im Verfassungsschutzbericht von 1976 wurde diese unzutreffende Darstellung bereits Jahre, bevor ein gerichtliches Urteil zu diesem Vorkommnis auf dem Tisch lag, übernommen. Der Verfassungsschutzbericht gibt sich gerne den Anschein behördlicher Seriosität, ist aber in Wirklichkeit auch nichts weiter als politischer Journalismus.
Wir haben damals nicht angegriffen, wir wurden angegriffen.
Aus dem Urteil des Landgerichts Tübingen vom 14. März 1980 ist klar ersichtlich, dass die als Landfriedensbruch gewerteten Ereignisse eine Folge des rechtswidrigen Verhaltens der linken Demonstranten gewesen waren.
Nicht wir haben den Versuch unternommen, eine Veranstaltung zu sprengen, sondern die linken Demonstranten.
Aus dem Urteil geht eindeutig hervor, dass nach vorangegangener massiver Nötigung, (Blockade) auch die körperlichen Angriffe von der Tübinger Antifa ausgingen.
Drei der linken Rädelsführer mussten, zu ihrer Überraschung mit auf der Anklagebank sitzen und wurden auch verurteilt. Es handelt sich um die Antifa-Aktivisten Schmelzer, Kimmich und Wurster.
Obwohl wir nicht die Störer und Angreifer waren, wurden wir ebenfalls wegen Körperverletzung verurteilt, weil wir nach Meinung des Gerichtes die körperliche Auseinandersetzung billigend in Kauf genommen hatten.
Ich erhielt eine Bewährungsstrafe. Außer mir wurde kein einziger WSG Mann verurteilt. Der Mitangeklagte WSG Mann R. Rößner wurde freigesprochen, weil er nur Nothilfe geleistet hatte. Von einem „Organisationsdelikt der WSG“ kann deshalb überhaupt keine Rede sein.
Vom HTS wurde nur Heinzmann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, sowie eine weitere Person, die weder der WSG noch dem HTS zuzurechnen war.
Wenn man sich nicht auf die wirklichkeitsfremden Quellen in der zeitgeschichtlichen Literatur stützt und stattdessen die verbürgten Tatsachen würdigt, dann ergibt sich ein anderes Bild.
Sollten Sie Herr Lecorte Zweifel an dieser Richtigstellung haben, so biete ich Ihnen an, das Urteil vom 14.3.1980 einzusehen. Geschäfts. Nr.: II (III) Kls 9/77

Weiterhin erwähnen Sie in dem hier relevanten Bericht, es habe (nach Köhlers zweimaliger Teilnahme an WSG Übungen)
„noch einzelne schriftliche oder telefonische Kontakte“ zwischen mir und Köhler gegeben.
Um genau zu sein bestand nach der nie bestrittenen Anwesenheit Köhlers bei zwei WSG Geländeübungen, der einzige Kontakt in einem Anschreiben Köhlers an mich, in welchem er anbot, in seinem Wohnbereich eine WSG Sektion zu gründen und in meiner ganz konkret ablehnenden Antwort an Köhler. Dieser bedeutsame Umstand ist von meinen Politstalkern stets ausgeblendet worden.
Einige Zeit später schickte er mir unaufgefordert einen Karton mit badischem Wein. Das zeigt schon, dass er mich überhaupt nicht kannte, denn ich trinke absolut keinen Tropfen Alkohol. Telefonische Kontakte zwischen mir und Köhler gab es nicht. Das Weinpaket wurde von den Behörden, ohne jede klärende Erläuterung, als nachgewiesener „Kontakt“ bezeichnet.
Dann berichten Sie noch über den Eindruck, den Köhlers Eltern von mir oder der WSG gehabt haben sollen. Er soll negativ gewesen sein. Mag sein, dass sich die Eltern später unter dem Eindruck der Berichterstattung über das Oktoberfestattentat in dieser Weise geäußert haben. Ob es zutreffend war, ist eine andere Frage. Ich hatte diesen Eindruck jedenfalls nicht. Dass sie ihren Sohn zu einer Wehrübung bringen, wussten sie schon vorher. Sie hätten es ja auch unterlassen können. Genau genommen konnten Sie überhaupt keinen Eindruck gewinnen. Ich habe nur ein paar nichtssagende Worte mit Ihnen gewechselt. Letztendlich ist es nicht besonders wichtig, ob mich jemand mag oder nicht.

Wenn Sie Ihre Darstellungen, zumindest in dem Bereich, wo Tatsachen aufgestellt werden (
rabiate Angriffe) korrigieren, habe ich nichts an Ihren Bericht auszusetzen. Für die Klarstellungen zu der vom Stern erzeugten Bildverfälschung bin ich Ihnen dankbar. Leider wird das wenig an der fortlaufenden zeitgeschichtlichen Darstellung ändern. Meinen Politstalkern geht es nicht um Wahrheit. Es geht Ihnen um die Aufrechterhaltung des gemeinschaftlich erstellten Klischees.

Gruß
Karl-Heinz Hoffmann 22.12.2014

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